Fachbeiträge & Kommentare zu Flüchtlinge

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift ist in den Kindschaftssachen des § 151 Nr 1–5 und Nr 8 anwendbar, unabhängig davon, ob der Richter oder der Rechtspfleger funktionell zuständig ist (hierzu zB Bambg v 27.11.24 – 7 WF 246/24e, juris; KG NJW-RR 25, 259; Frankf FamRZ 23, 1216) für die Verfahren betreffend die freiheitsentziehende Unterbringung des Kindes iSv § 151 Nr 6 und 7 enthält § 167 I ...mehr

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Sachbezüge-ABC / Weiterbildung im Betrieb

Aufwendungen hierfür sind i. d. R. kein steuerpflichtiger Sachbezug, da im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse durchgeführt; dies gilt unabhängig davon, wo die Weiterbildungsmaßnahme erfolgt.[1] Die Annahme eines ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme zumindest teilweise auf die ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 53 Mil... / 2 Hilfebedürftigkeit infolge des körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands

Rz. 2 Körperlich hilfebedürftig sind Personen, deren Bewegungsmöglichkeit oder sonstige körperliche Leistungsfähigkeit, gleich aus welchem Grund (z. B. wegen Alters, Krankheit oder Behinderung) eingeschränkt ist. Geistig hilfebedürftig sind Personen, deren intellektuelle Leistungsfähigkeit erheblich eingeschränkt ist. Zum Kreis der hilfebedürftigen Personen zählen Pflegebedür...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 5.2 Katalogzwecke im Einzelnen

Rz. 20 Nr. 1 Die Förderung von Wissenschaft und Forschung Die Begriffe Wissenschaft und Forschung umfassen jeden nach Inhalt und Form ernsthaften, planmäßigen Versuch zur Ermittlung der Wahrheit.[1] Wissenschaftlich tätig ist, wer schöpferische oder forschende Arbeit leistet oder wer das aus der Forschung hervorgegangene Wissen und Erkennen auf konkrete Vorgänge anwendet. Vo...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 53 Mil... / 4 Nachweis der Hilfebedürftigkeit

Rz. 9 Die Anforderungen an den Nachweis der persönlichen oder wirtschaftlichen Hilfebedürftigkeit der unterstützten Personen sind streng. Eine pauschale Erklärung, persönlich hilfebedürftig zu sein bzw. die Grenzen des § 53 Nr. 2 AO nicht zu überschreiten, genügt nicht. Es ist vielmehr grundsätzlich in jedem Einzelfall ein konkreter Nachweis vonseiten der steuerbegünstigten ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält das Recht der Sperrzeiten im Rahmen der Arbeitsförderung. Es strahlt auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende aus, weil es dort zu Minderungen der Leistungen zum Lebensunterhalt (Bürgergeld) nach § 31a SGB II kommen kann, wenn die dafür vorgesehenen Voraussetzungen in § 31 SGB II erfüllt sind. Für das Leistungsminderungsrecht im SGB II galt jedo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Flüchtling

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Persönlicher Geltungsbereich

Rn. 103 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der persönliche Geltungsbereich der VO (EG) 883/2004 ergibt sich aus Art 2 der genannten VO. Die VO gilt für Staatsangehörige eines Mitgliedsstaats, Staatenlose, Flüchtlinge iSd Genfer Flüchtlingskonvention, BFH v 07.07.2016, III R 11/13, BStBl II 2017, 407 mit Wohnort in einem Mitgliedsstaat, für die die Rechtsvorschriften eines oder mehre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Unterstützung an ArbN

Unterstützungsleistungen des ArbG an seine ArbN sind BA, wenn sie auf dem Arbeitsverhältnis beruhen (ebenso Drüen in Brandis/Heuermann, § 4 EStG Rz 940 "Unterstützung an ArbN" (12/2022)). So zB ist dies bei Deutschkursen für Flüchtlinge gegeben (s BMF BStBl I 2017, 882).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Deutschkurs

Ein Deutschkurs für Flüchtlinge ist eine BA. Der Ansatz als Arbeitslohn kommt nur in Betracht, wenn die Aufwendungen Entlohnungscharakter haben (BMF BStBl I 2017, 882).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Geltungsbereich der VO (EWG) Nr 1408/71

Rn. 161 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die VO (EWG) Nr 1408/71 v 14.06.1971 (ABl EG 1971 Nr L 149/1) und die DurchführungsVO (EWG) 574/72 v 21.03.1972 (ABl EG 1972 Nr L 74/1) erfassten in ihrem sachlichen Geltungsbereich gem Art 4 Abs 1 Buchst h VO (EWG) Nr 1408/71 das Kindergeld nach dem X. Abschn des EStG als Familienleistung, BFH v 13.08.2002, VIII R 97/01, BStBl II 2002, 869...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Sprachkurs

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die betriebliche Veranlassung von Sprachkursen ist genau zu prüfen. Eine betriebliche Veranlassung ist nur anzunehmen, wenn ein Privatinteresse nahezu ausgeschlossen wird (BFH BStBl II 1994, 248; BFH/NV 2006, 1075). Die Feststellungen sind aufgrund der Würdigung aller Umstände des Einzelfalles zu treffen (BFH BFH/NV 2002, 1517; vgl BFH BStBl ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3.6 Kein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern

Rz. 36 Das negative Tatbestandsmerkmal, dass ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern (leibliche Eltern, Adoptiveltern und andere Pflegeeltern) nicht mehr besteht, bezweckt, die doppelte Zurechnung sowohl bei den Eltern als auch bei den Pflegeeltern nach Möglichkeit zu vermeiden.[1] Rz. 37 Nach dem Grundsatzurteil des BFH[2] erfordert die Annahme eines Pflegekindverhält...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 1.2 Ausnahmetatbestände für den öffentlichen Dienst

Zum 1.4.2017 wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz abermals umfassend geändert. Zwar bleibt es dabei, dass auch eine nicht gewerbsmäßige Überlassung eines Arbeitnehmers unter den Geltungsbereich des Gesetzes fällt und damit der Erlaubnis bedarf, der Gesetzgeber hat jedoch für den Tarifanwender bzw. den öffentlichen Dienst Ausnahmetatbestände geregelt. Diese finden sich in...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Hotel

Die Nutzung von Appartements in einer als Hotel betriebenen Wohnanlage durch Flüchtlinge beeinträchtigt nicht über das Maß hinaus, das bei einer Nutzung des Wohnungseigentums typischerweise zu erwarten ist. Auch einzelne Stornierungen von Feriengästen lassen keinen generellen Rückschluss in der Weise zu, dass sich die Beherbergung der Flüchtlinge auf die Vermietung der Hotel...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Asylbewerber

Die Überlassung von Wohnungseigentum an Asylbewerber ist grundsätzlich zulässig. Und dies auch in einer Wohnung, wenn den Asylanten in der Wohnung eine eigenständige Haushaltsführung möglich ist und es sich um eine Wohnung üblicher Größe handelt. Erfolgt hingegen die Unterkunft in einer für eine Vielzahl von Menschen bestimmten Einrichtung, deren Bestand von den jeweiligen B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Sonderfälle zu § 62 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG

Rn. 65 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Ausländische Mitglieder und Beschäftigte diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen im Inland sowie deren zum Haushalt gehörende Familienangehörigen (Ehegatten, Kinder und Eltern) sind nach dem Wiener Übereinkommen v 18.04.1961 über diplomatische Beziehungen bzw nach dem Wiener Übereinkommen v 24.04.1963 über konsularische Bezi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zum Begriff des nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers

Rn. 175 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer erhalten Kindergeld nur dann, wenn die Voraussetzungen des § 62 Abs 2 EStG gegeben sind. Nach § 1 Abs 2 AuslG ist jeder Ausländer, der nicht Deutscher iSd Art 116 Abs 1 GG ist. Auch Staatenlose und Kontingentflüchtlinge sind nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer, BFH v 22.11.2007, III R 60/99, B...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Vorübergehende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch steuerbegünstigte Einrichtungen

Tz. 6 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die Versorgung, Betreuung und Verpflegung von Flüchtlingen stellt grundsätzlich einen Zweckbetrieb (§ 68 Nr. 1 Buchst. c AO, Anhang 1b) dar. Entsprechend sind die Umsätze von Flüchtlingshilfeeinrichtungen entweder von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 18, 23 oder 24 UStG, Anhang 5) oder werden ermäßigt besteuert (§ 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG, Anha...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8 Ausländer als Anspruchsberechtigte (§ 1 Abs. 7)

Rz. 126 Deutscher i. S. d. Grundgesetzes ist nach Art. 116 Abs. 1 GG vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet des Deutschen Reichs nach dem Stand v. 31.12.1937 Aufnahme gefunden hat. Ausländer ist dem...mehr

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FF 05/2025, Rechtsprechung ... / 12.1 OLG Nürnberg, Beschl. v. 26.2.2025 – 11 UF 626/23

1. Im Geltungsbereich des Deutsch-Iranischen Niederlassungsübereinkommens bleiben die Angehörigen jedes der vertragsschließenden Staaten auch im Hinblick auf die Abstammung ihren heimischen Gesetzen unterworfen. Die gesetzliche Vaterschaftsvermutung des Art. 1158 iran. ZGB gilt deshalb nur, wenn der Vollzug des Geschlechtsverkehrs physisch und tatsächlich möglich ist. Sie gr...mehr

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Kündigung – Form und Inhalt / 12 Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht

Ein Zeitmietvertrag, d. h. ein Mietvertrag, der für einen bestimmten Zeitraum fest abgeschlossen ist und daher während der Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden kann[1], kann seit Inkrafttreten der Mietrechtsreform am 1.9.2001 bei Mietverhältnissen über Wohnraum nur noch dann wirksam vereinbart werden, wenn für die Befristung ein gesetzlich vorgesehener Grund vorliegt (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gemeinnützige Zwecke

Rn. 71 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Nach § 52 Abs 1 S 1 AO verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Körperschaft ist dann nicht selbstlos tätig, wenn sie die durch Spenden ihrer Gesellschafter erlangten (nicht gebundenen) Vermögensmitt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drasdo, Die steuerliche Beurteilung von Geld- und Sachspenden zugunsten der caritativen Hilfsorganisationen als Ausgaben iSd § 10b EStG, DStR 1987, 327; Krome, Ertragsteuerliche Behandlung des Sponsoring – Hinweise für die Praxis, DB 1999, 2030; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten beim Sponsoring, – Teil I, INF 1999, 716; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten be...mehr

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Jung, SGB VIII § 63 Datensp... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 19 BVerfG, Urteil v. 15.12.1983, 1 BvR 209/83: Volkszählungsurteil (Mikrozensus) – die Grundsätze des Datenschutzes; BSG, Urteil v. 28.11.2002, B 7/1 A 2/00 R: Zum Begriff der Erforderlichkeit von (Sozial)Daten; Hess. VGH, Urteil v. 16.9.2014, 10 A 500/13: Zum Verhältnis von rechtswidrig erhobenen Sozialdaten nach § 62 Abs. 1 und der Datenspeicherung nach § 63 Abs. 1; VG Mü...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Notlage

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Arbeitszeitkonto Rz 29, > Asylbewerber, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 60 ff, > Beihilfen, > Erholung, > Flüchtlinge und Vertriebene, > Krankheitskosten, > Kurkosten, > Naturkatastrophen, > Spenden, > Steuerbefreiungen Rz 157, > Unterhaltsleistungen, > Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung.mehr

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Sauer, SGB III § 33 Berufso... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Berufsorientierung soll nach der Gesetzesbegründung zum Arbeitsförderungsreformgesetz lediglich der gebräuchlichere Begriff gegenüber der zuvor verwendeten Berufsaufklärung sein. Orientierung weist indes schon mehr als bloße Aufklärung auf ein Ziel hin, der Gesetzgeber hat eine Konkretisierung vorgenommen und den davon betroffenen Personenkreis konkret benannt. Rz. 4 Di...mehr

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Sauer, SGB III § 39a Frühze... / 2.1 Rechtsrahmen des § 39a

Rz. 3 Die Vorschrift betrifft gestattete Ausländer. Eine Aufenthaltsgestattung ist das Recht, sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten zu dürfen (§ 55 Abs. 1 AsylG). Die Bescheinigung über die Antragstellung auf Asyl wird ebenso als Aufenthaltsgestattung bezeichnet. Sie wird jedem Asylbewerber ausgehändigt. Die Aufenthaltsgestattung darf nicht mit ...mehr

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Sauer, SGB III § 41 Einschr... / 2.5 Gestattete Ausländer (Abs. 2)

Rz. 17 Zum einbezogenen Personenkreis vgl. die Komm. zu § 39a. Änderungen der Herkunftsstaaten in Bezug auf eine gute Bleibeperspektive werden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bekannt gegeben, z. B. mit Trägerrundschreiben. Rz. 18 Nach der Gesetzesbegründung für das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz dient eine frühzeitige Eingliederung in den Arbeitsmar...mehr

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Sauer, SGB III § 39a Frühze... / 2.2 Bleibeperspektive

Rz. 9 Zu den nicht sicheren Herkunftsstaaten gehören Eritrea, Somalia, Afghanistan und Syrien. Ausländer, die aus diesen Staaten stammen, haben eine sog. gute Bleibeperspektive. Bei ihnen ist ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt i. S. v. Satz 1 zu erwarten (seit August 2019 nicht mehr bei Ausländern aus den Herkunftsstaaten Irak, Iran und vorübergehend auch Somalia). ...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 11 Kürzungen

Vor Zeilen 83-99 In den Zeilen 83–99 werden die Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigt, jedoch ohne die Kürzungen für Erträge aus Kapitalbeteiligungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG, die in die Zeilen 70-82 einzutragen waren. Zeile 83 Die Zeilen 83–87 betreffen die Kürzung um 1,2 % des Einheitswertes, Zeile 88 die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen. In Zeile 83 is...mehr

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Leitfaden 2024 – Anlage Gen... / 3.1 Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

Vor Zeilen 3–20 In diesen Zeilen werden die Einnahmepositionen der Gewinn- und Verlustrechnung danach zugeordnet, ob es sich um nicht begünstigte Einnahmen handelt. Diese Einnahmen verstehen sich ohne Umsatzsteuer; die Umsatzsteuer wird erst in Zeile 28 zugeordnet. Zeile 3 In dieser Zeile sind die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung zuzuordnen. Begünstigt ist die Bewirtsch...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Gemeinnützige GmbH als Alte... / 1 Gemeinnützige GmbH

Eine gGmbH ist eine bilanzierungspflichtige Kapitalgesellschaft und somit eine juristische Person in Form einer Non-Profit-Organisation. Sie unterliegt unter anderem den Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie denen des Handelsgesetzbuchs (HGB) und wird durch eine Geschäftsführung vertreten. Die gGmbH haftet gegenüber Dritten mit ihrem Vermögen (vgl. § 13 Abs. 2 GmbHG). Das hei...mehr

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Wohnungseigentum: Gebrauch ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob man das einem Wohnungseigentum zugeordnete Sondereigentum auch zum "Nicht-Wohnen" gebrauchen und nutzen darf. Gebrauch und Nutzung eines Wohnungseigentums Die Räume eines Wohnungseigentums – das Sondereigentum – sind zum Wohnen bestimmt. Ihre ordnungsmäßige Benutzung richtet sich nach diesem Zweck. Hierzu gehört in erster Linie ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Flüchtlinge als Mieter – Rechtssichere Auswahl von ausländischen Mietinteressenten

Zusammenfassung Überblick Extrem angespannte Wohnungsmärkte lassen abgewiesene Mietinteressenten immer wieder wegen Verstößen gegen das Antidiskriminierungsgesetz (ADG) zum Mittel der gerichtlichen Überprüfung greifen. Dieser Beitrag soll sowohl einen Überblick als auch einen rechtlichen Rahmen bieten, welche Gesichtspunkte bei der Auswahl von Flüchtlingen als potenzielle Miet...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 5.1 Mietvertragsabschluss mit Gemeinde

In diesem Fall mietet die Gemeinde die Wohnung an und vermietet diese mittels Untermietvertrag an Flüchtlinge bzw. weist Flüchtlinge dieser Wohnung zu. Vertragspartner ist die Gemeinde.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 5.2 Mietvertragsabschluss mit Flüchtling

Wird der Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter direkt abgeschlossen, ist neben der Identität, dem Aufenthaltsstatus und der Wohnsitzauflage vorab zu klären, ob der Mieter – was bei der Vermietung an Flüchtlinge regelmäßig der Fall sein dürfte – staatliche Leistungen erhält. In diesem Fall sollte sich der Vermieter mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen und dafü...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 6 Mieterführerschein

Einzelne Kommunen, wie z. B. Rendsburg, bieten seit einiger Zeit Kompaktkurse für Flüchtlinge an, die sich um ein Normalmietverhältnis bewerben wollen. In den Kursen lernen die Flüchtlinge u. a.: Umgang mit Elektrogeräten Mülltrennung Bodenreinigung (nicht mit fließendem Wasser) Hausordnungen Die Bescheinigung belegt potenziellen Vermietern, dass Grundkenntnisse im deutschen Wohn...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 5 Mietvertragsabschluss und Mietzahlung

Zunächst stellt sich die Frage, ob der Vermieter bzw. das vermietende Wohnungsunternehmen einen Mietvertrag mit dem Flüchtling oder mit der Gemeinde abschließt. 5.1 Mietvertragsabschluss mit Gemeinde In diesem Fall mietet die Gemeinde die Wohnung an und vermietet diese mittels Untermietvertrag an Flüchtlinge bzw. weist Flüchtlinge dieser Wohnung zu. Vertragspartner ist die Gemein...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 1 Zweifelsfreie Klärung der Identität

Diese muss durch den Reisepass des Heimatlandes und durch die Aufenthaltspapiere des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Form einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsgestattung dokumentiert sein. Bei veränderten Schreibweisen ein und derselben Person (z. B. Mohammed, Mohamed, Mohamad etc.) sollte nachgefragt werden. Die Gründe können in Übersetzungsfehlern ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 2.2 Liegt eine Aufenthaltserlaubnis vor?

Um dies beurteilen zu können, sollte der Vermieter in groben Zügen wissen, welche Schutzarten es für Flüchtlinge gibt und welche Aufenthaltstitel hierzu erteilt werden. 2.2.1 Schutzarten Im Rahmen des Asylverfahrens entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darüber, welche der zur Verfügung stehenden Schutzarten im Einzelfall greift:mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 3 Datenabfragen und Datenschutz

Ist der Mietinteressent Sozialhilfeempfänger, was regelmäßig der Fall sein dürfte, wird die Miete über das Jobcenter bezahlt werden. Möchte der Vermieter Informationen beim Jobcenter über seinen künftigen Mieter einholen, ist zu beachten, dass die beim Jobcenter bekannten Daten der Flüchtlinge dem Sozialdatenschutz unterliegen. Um Auskunft zu erhalten, bedarf der Vermieter e...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 2.2.2 Aufenthaltstitel

Achtung Besonderer Status für ukrainische Flüchtlinge Für die Einreise und einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland benötigen Ausländer grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Wegen der besonderen Situation in der Ukraine wurden hierzu Ausnahmeregelungen geschaffen. Aktuelle Regelungen Ukrainische Staatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich am 24.2.2022 in der Ukr...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 2.1 Besteht eine Wohnsitzauflage?

Vermieter sollten sich unbedingt erkundigen, ob der Mietinteressent im jeweils betroffenen Bundesland einer Wohnsitzauflage unterliegt. Was bedeutet "Wohnsitzauflage"? Abgeschlossenes Asylverfahren Personen, die Sozialleistungen beziehen, dürfen ihren Wohnsitz nicht frei wählen. Anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte, denen erstmals eine Aufen...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 2.2.1 Schutzarten

Im Rahmen des Asylverfahrens entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darüber, welche der zur Verfügung stehenden Schutzarten im Einzelfall greift:mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 4 Wer wird in der Wohnung leben?

4.1 Möglicher Familiennachzug Zentrales Problem der Vermietung an (zunächst) alleinstehende Flüchtlinge ist die spätere Überbelegung von dann zu kleinen Wohnungen: Neben "Dauerbesuchern" liegen die Gründe hier im Familiennachzug, der sukzessive einsetzen kann.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 2.2.3 Dauer und Qualität des Aufenthaltstitels

Je länger die im Aufenthaltstitel angegebene Frist ist, desto günstiger ist dies für die Beurteilung der potenziellen Mietvertragsdauer. Praxis-Beispiel Dauer Eine volle Anerkennung als Flüchtling (Dauer der Aufenthaltserlaubnis zunächst 3 Jahre) ist deutlich besser als die bloße Duldung (Ausreisepflicht, 6 Monate Aufenthaltsrecht), auch wenn regelmäßig die Möglichkeit einer w...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 4.1 Möglicher Familiennachzug

Zentrales Problem der Vermietung an (zunächst) alleinstehende Flüchtlinge ist die spätere Überbelegung von dann zu kleinen Wohnungen: Neben "Dauerbesuchern" liegen die Gründe hier im Familiennachzug, der sukzessive einsetzen kann.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 5.3 Welche Behörde ist zuständig: Jobcenter oder Sozialamt?

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Aufenthaltsstatus des Flüchtlings. Die nachfolgende Tabelle gibt eine grobe Übersicht. Der Mietinteressent selbst sollte jedoch regelmäßig Auskunft darüber geben können, welche Behörde für ihn zuständig ist.mehr