Fachbeiträge & Kommentare zu Flüchtlinge

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Flüchtlinge beschäftigen / 1.1 Asylbewerber

Ein Asylbewerber ist ein Mensch im laufenden Asylverfahren. Nach der förmlichen Asylantragstellung beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhält er eine Aufenthaltsgestattung.[1] Diese gestattet dem Asylbewerber den Aufenthalt in Deutschland für die Dauer des Asylverfahrens. Es handelt sich hierbei nicht um einen Aufenthaltstitel, die Aufenthaltsgest...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 1.3.3 International subsidiär Schutzberechtigter

Der internationale subsidiäre Schutz beruht auf unionsrechtlichen Regelungen und ist umgesetzt in § 4 AsylG. Er wird zuerkannt, wenn einer Person ein "ernsthafter Schaden", z. B. Folter oder die Todesstrafe, droht, dies jedoch nicht auf einer Verfolgung wegen der in der GFK genannten Merkmale beruht. International subsidiär Schutzberechtigte erhalten eine Aufenthaltserlaubni...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 1.3.2 Asylberechtigter

Der höchste Schutzstatus ist die Zuerkennung des Grundrechts auf Asyl gemäß Art. 16a Abs. 1 GG. Ein Asylberechtigter ist zunächst Flüchtling im Sinne der GFK. Es kommt jedoch hinzu, dass er durch den Staat verfolgt wird. Zudem darf der Betroffene nicht über einen sicheren Drittstaat, das sind alle EU-Staaten sowie die Schweiz und Norwegen, eingereist, sondern muss auf dem Lu...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag behandelt die Voraussetzungen des Zugangs zum Arbeitsmarkt, insbesondere des Zugangs zur Beschäftigung für Personen mit Fluchthintergrund. Dazu werden zunächst die unterschiedlichen Aufenthaltsstatus erläutert, denn der Aufenthaltsstatus ist für die rechtliche Möglichkeit, eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen, entscheidend. ...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 1.2 Geduldeter

Nach der Legaldefinition in § 60a AufenthG bedeutet Duldung die "vorübergehende Aussetzung der Abschiebung". Inhaber einer Duldung sind somit vollziehbar ausreisepflichtige Personen, das bedeutet, dass für eine Person keine Rechtsgrundlage für die Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht. Dies ist z. B. der Fall nach einer negativen Entscheidung des BAMF über den Asylantrag....mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.5 Maßnahmen der Arbeitsförderung

Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung sind Kunden der Bundesagentur für Arbeit. Sie können daher, teilweise unter besonderen Voraussetzungen, wie bestimmte Voraufenthaltszeiten, von den Förderinstrumenten des SGB III profitieren. 2.2.5.1 Betriebliche Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Es handelt sich um einen maximal 6-wöchigen betriebliche...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2 Arten der Beschäftigung

Im Folgenden werden die Zugangsvoraussetzungen hinsichtlich unterschiedlicher Arten der Beschäftigung dargestellt. 2.2.1 Arbeitsverhältnis Vor Ablauf der Wartefrist kann kein Arbeitsverhältnis eingegangen werden. Danach ist die Erlaubnis der Ausländerbehörde sowie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, die eine Arbeitsbedingungsprüfung durchführt. Ab dem 49....mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.4 Praktikum

Welche Voraussetzungen für die Aufnahme eines Praktikums gelten, hängt von Art und Zweck desselben ab. 2.2.4.1 Pflichtpraktikum Ein maximal 3-monatiges Praktikum, das vorgeschriebener Bestandteil einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums ist, oder für das Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, gilt gemäß § 30 Nr. 2 BeschV i. V. m. § 15 Nr. 2 BeschV ausdrücklic...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.5.3 Probebeschäftigung

Für eine Probebeschäftigung zur Vorbereitung der Aufnahme einer Beschäftigung gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Aufnahme einer regulären Beschäftigung. Sie bedarf der Erlaubnis der Ausländerbehörde und der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.1 Beschäftigungserlaubnis

Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung benötigen zur Aufnahme einer Beschäftigung eine Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde. In vielen Fällen ist zudem die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Das bedeutet, dass die Beschäftigung nicht sofort aufgenommen werden kann und potenzielle Arbeitgeber sich auf ein mehrwöchiges Prüfverfahren ein...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 1.3.4 Personen mit sonstigem humanitären Aufenthalt

Eine Aufenthaltserlaubnis wird auch erteilt, wenn im Asylverfahren das Vorliegen nationaler Abschiebungsverbote festgestellt wird. Solche liegen vor, wenn eine Abschiebung vor dem Hintergrund der Europäischen Menschenrechtskonvention unzulässig wäre, z. B. weil im Herkunftsland keine Möglichkeiten zur Existenzsicherung bestehen[1] oder wenn im Herkunftsland eine konkrete Gef...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2 Beschäftigung

Beim Zugang zum Arbeitsmarkt ist zu unterscheiden zwischen der Aufnahme einer Beschäftigung und der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Beschäftigung ist gemäß § 7 Abs. 1 SGB IV die nichtselbstständige Tätigkeit. Ob es sich um eine Beschäftigung in diesem Sinne handelt, wird im Einzelfall durch Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse festgestellt. Im Folgenden wird der Z...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.1 Arbeitsverhältnis

Vor Ablauf der Wartefrist kann kein Arbeitsverhältnis eingegangen werden. Danach ist die Erlaubnis der Ausländerbehörde sowie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, die eine Arbeitsbedingungsprüfung durchführt. Ab dem 49. Monat gilt der freie Zugang zur Beschäftigung. Mit einer Beschäftigungsduldung kann bei Bestehen eines Arbeitsverhältnisses der Aufentha...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.3 Hospitation

Bei der Hospitation handelt es sich nicht um eine Beschäftigung i. S. d. § 7 SGB IV. Deshalb ist weder die Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde noch die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Somit können auch Inhaber einer Aufenthaltsgestattung und einer Duldung während der Wartefrist und Geduldete mit einem Arbeitsverbot in einem Betrieb hospitieren. H...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.4.1 Pflichtpraktikum

Ein maximal 3-monatiges Praktikum, das vorgeschriebener Bestandteil einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums ist, oder für das Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, gilt gemäß § 30 Nr. 2 BeschV i. V. m. § 15 Nr. 2 BeschV ausdrücklich nicht als Beschäftigung. Deshalb bedarf es in diesem Fall auch keiner Beschäftigungserlaubnis durch die Ausländerbehörde.mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.4.3 Freiwilliges ausbildungsbegleitendes Praktikum

Ein nicht vorgeschriebenes Praktikum von bis zu 3 Monaten, das begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung geleistet wird, kann nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde absolviert werden. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht erforderlich. Nur bei einem längeren Praktikumszeitraum muss die Bundesagentur für Arbeit zustimmen.[1]mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.5.2 Einstiegsqualifizierung

Eine Einstiegsqualifizierung ist ein 6- bis 12-monatiges betriebliches Praktikum, das im Rahmen einer Förderung nach § 54a SGB III auf eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorbereitet. Sie ist gedacht unter anderem für ausländische junge Menschen, die aufgrund von Sprachdefiziten oder der sozialen Anforderungen in einem fremden soziokulturellen Umfeld der be...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.6 Sonstige Beschäftigungen

Für bestimmte Arten von Beschäftigungen gelten Abweichungen von den Regelungen für die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses. So bedürfen Geduldete und Gestattete mit einem inländischen Hochschulabschluss für eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung eine Erlaubnis der Ausländerbehörde, jedoch nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Geduldeten ist die Aufnahme e...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.8 Beschäftigung von Staatsangehörigen aus dem Westbalkan

Für Staatsangehörige aus dem Westbalkan, namentlich aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien gilt eine besondere Möglichkeit der Beschäftigung in Deutschland. Bis zu insgesamt 50.000 Menschen aus diesen Staaten jährlich können einreisen und eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten[1], wenn sie eine Zusage für einen konkret...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.4.2 Praktikum zur Berufsorientierung

Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges, maximal 3-monatiges Praktikum zur Orientierung im Hinblick auf eine angestrebte Berufsausbildung oder ein Studium. Es bedarf der Erlaubnis durch die Ausländerbehörde, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht erforderlich. Die Zustimmung der Bundesagentur ist einzuholen, wenn der Zeitraum des Praktikums 3 Monate übersc...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.5.1 Betriebliche Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Es handelt sich um einen maximal 6-wöchigen betrieblichen Anteil im Rahmen einer Förderung durch die Arbeitsagentur gemäß § 45 SGB III. Ziele sind die Feststellung der beruflichen Eignung und die Verringerung und Beseitigung berufsfachlicher Vermittlungshemmnisse. Betriebliche Maßnahmen begründen kein Beschäftigungsverhältnis. Sie werden auch nicht analog eines Praktikums dur...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.4.4 Praktikum für die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses

Hierunter ist eine befristete praktische Tätigkeit (Praktikum, Nachqualifizierungsmaßnahme o. Ä.) zu verstehen, die für die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses oder für die Berufserlaubnis in einem reglementierten Beruf erforderlich ist. Die Bundesagentur für Arbeit muss eine Prüfung der Beschäftigungsbedingungen vornehmen und ihre Zustimmung erteilen. Einem unb...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.7 Arbeitsgelegenheiten

Gemäß § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) besteht die Möglichkeit, Leistungsbezieher nach diesem Gesetz (u. a. Inhaber einer Aufenthaltsgestattung und einer Duldung) auf freiwilliger Basis oder verpflichtend zur Verrichtung sogenannter Arbeitsgelegenheiten heranzuziehen. Diese sind vergleichbar mit Ein-EUR-Jobs, sind also keine regulären Arbeitsverhältnisse und sollen ...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 3 Anerkennung ausländischer Qualifikationen/Berufsnachweise

Die meisten Menschen mit Fluchthintergrund stehen vor der besonderen Schwierigkeit, dass sie erworbene berufliche Kompetenzen und Qualifikationen nicht nachweisen können. Das liegt zum einen daran, dass sie teilweise aus Ländern kommen, die ein grundsätzlich anderes Ausbildungs- und Berufssystem aufweisen und dort keine entsprechenden Dokumente oder Zeugnisse ausgestellt wer...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.2 Ausbildung

Die Aufnahme einer Ausbildung bedarf nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, so dass kommunal zugewiesene Geduldete mit Erlaubnis der Ausländerbehörde theoretisch ab dem ersten Tag ihres Aufenthalts eine Ausbildung aufnehmen können.[1] Für kommunal zugewiesene Inhaber einer Aufenthaltsgestattung gilt dies erst nach Ablauf der Wartefrist von 3 Monaten.[2] Für die Da...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.7 Beitragsnachzahlungen – In-Prinzip (Abs. 5)

Rz. 94 Abs. 5 gilt für nachgezahlte (nachentrichtete) Beiträge, die aufgrund der Vorschriften des Vierten Kapitels über die Nachzahlung erbracht werden; für Beitragsnachzahlungen aufgrund der Vorschriften des Vierten Kapitels SGB VI (und die in § 256 Abs. 6 Satz 2 genannten, vgl. dort) gilt das sog. In-Prinzip (Abs. 5), d. h., dass diese Beiträge Entgeltpunkte nach dem Durch...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Flüchtlinge und Vertriebene

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zur Steuerfreiheit für Leistungen nach dem Flüchtlingshilfegesetz vgl § 3 Nr 7 EStG (> Steuerbefreiungen Rz 230). Zur > Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung. Über Flüchtlingshilfe > Spenden. Wegen der Fluchtgelder > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Fluchthilfe. Zu Vermissten > Familienstand Rz 3/5. Rz. 2 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Aufw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2026, Beratungshilfe... / 3. Verfassungsmäßigkeit?

Es wird bezweifelt, ob die Beratungshilfe noch verfassungsgemäß ausgestaltet ist. Vergessen wird hierbei, dass das BVerfG seit 2014 (und natürlich davor ebenfalls) bei unveränderter Rechtslage "diverse" Male entschieden hat, verfassungsrechtliche Bedenken mithin nicht aufkommen. Tatsächlich wurde eher das Gegenteil verlautbart, nämlich dass das Vorliegen anderer Hilfen aufgr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2025 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 11 Kürzungen

Zeilen 83-86 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 87-99 In den Zeilen 83–99 werden die Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigt, jedoch ohne die Kürzungen für Erträge aus Kapitalbeteiligungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG, die in die Zeilen 70-82 einzutragen waren. Zeile 87 Zeile 87 erfasst die Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG für zum Betriebsvermögen gehörende Grundstücke, ...mehr

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Leitfaden 2025 – Anlage Gen... / 3.1 Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

Vor Zeilen 3–20 In diesen Zeilen werden die Einnahmepositionen der Gewinn- und Verlustrechnung danach zugeordnet, ob es sich um nicht begünstigte Einnahmen handelt. Diese Einnahmen verstehen sich ohne Umsatzsteuer; die Umsatzsteuer wird erst in Zeile 28 zugeordnet. Zeile 3 In dieser Zeile sind die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung zuzuordnen. Begünstigt ist die Bewirtsch...mehr

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Fristlose Kündigung bei Unterbringung von Flüchtlingen in Hotel?

1 Leitsatz Überlässt ein Hotelpächter zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen nicht das gesamte Hotel gegen Entgelt, sondern durch gesonderte Mietverträge für bestimmte Zeiträume lediglich jeweils eine bestimmte Anzahl von Zimmern, stellt dies keine erhebliche Pflichtverletzung durch unbefugte Überlassung des Gebrauchs der Pachtsache an einen Dritten dar. 2 Normenke...mehr

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Fristlose Kündigung bei Unt... / 4 Die Entscheidung

In dem vom OLG Frankfurt/M. entschiedenen Fall hatte der Pächter eines Hotels mehrere Zimmer des Hotels in unterschiedlichen Zeiträumen an das Jugendamt der Stadt zur Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge vermietet. Daraufhin kündigte der Verpächter das Pachtverhältnis nach Abmahnung außerordentlich und fristlos wegen der aus seiner Sicht vertragswidrigen Un...mehr

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Fristlose Kündigung bei Unt... / 1 Leitsatz

Überlässt ein Hotelpächter zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen nicht das gesamte Hotel gegen Entgelt, sondern durch gesonderte Mietverträge für bestimmte Zeiträume lediglich jeweils eine bestimmte Anzahl von Zimmern, stellt dies keine erhebliche Pflichtverletzung durch unbefugte Überlassung des Gebrauchs der Pachtsache an einen Dritten dar.mehr

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Fristlose Kündigung bei Unt... / 5 Entscheidung

OLG Frankfurt/M., Urteil v. 21.2.2025, 2 U 63/24, ZMR 2025, 864mehr

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Fristlose Kündigung bei Unt... / 2 Normenkette

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Fristlose Kündigung bei Unt... / 3 Das Problem

Der Vermieter kann das Mietverhältnis außerordentlich und fristlos kündigen, wenn der Mieter die Räume entgegen den vertraglichen Vereinbarungen nutzt (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Dies gilt sowohl für Wohnräume als auch für Geschäftsräume. Ist z. B. bei einem Mietvertrag über gewerbliche Räume als Mietzweck der "Betrieb eines Spielwaren- und Babyartikelfachmarktes sowie Kinderk...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 9.11 Besondere Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit

Das Tätigkeitsmerkmal einer "besonderen Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit" ist in Teil I der Entgeltordnung in den Entgeltgruppen 10 und 11 vorgesehen. In der Entgeltgruppe 10 muss sich die Tätigkeit nur zu einem Drittel und in der Entgeltgruppe 11 mindestens zur Hälfte (§ 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD (Bund)) durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe...mehr

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Jansen, SGB VI § 284 Nachzahlung für Vertriebene, Flüchtlinge und Evakuierte

1 Allgemeines Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft. Zuletzt geändert wurde sie durch das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) v. 8.12.2016 (BGBl. I S. 2838) mit Wirkung zum 1.1.2017. Rz. 2 Die Vorschrift...mehr

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Jansen, SGB VI § 284 Nachza... / 2.2 Antragsberechtigung

Rz. 5 Antragsberechtigt ist der in der Norm genannte Personenkreis der Vertriebenen und Flüchtlinge gemäß §§ 1 bis 4 BVFG und der Evakuierten gemäß § 1 BEvG. Die Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis wird für Vertriebene und Flüchtlinge durch die Vertriebenen- bzw. Flüchtlingsausweise A, B oder C geführt, für Evakuierte i. d. R. durch die Registrierungsbescheinigung nach § 4...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 61 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2004 in Kraft getreten und wurde durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 mit Neufassung des Abs. 1 sowie neuer Abs. 2, 3 und 5 noch vor dem Inkrafttreten des SGB II insgesamt zum 1.1.2005 wieder g...mehr

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Jansen, SGB VI § 284 Nachza... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Nachzahlungsrecht für den Personenkreis des § 284 (Vertriebene und Flüchtlinge gemäß §§ 1 bis 4 BVFG und Evakuierte gemäß § 1 BEvG) besteht nur auf Antrag. Die Voraussetzungen des § 209 müssen zusätzlich erfüllt sein. 2.1 Versicherungsberechtigung Rz. 4 Nach der für die Nachzahlung von Beiträgen geltenden Grundnorm des § 209 muss nach dessen Abs. 1 eine Versicherungs...mehr

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Jansen, SGB VI § 284 Nachza... / 2.6 Nachzahlungszeitraum

Rz. 9 Freiwillige Beiträge können nachgezahlt werden für den Zeitraum ab Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch frühestens ab dem 1.1.1924 bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Diese Zeiten dürfen allerdings nicht bereits mit Beiträgen belegt sein. Es ist daher die Belegung nicht nur der Zeiten der Selbständigkeit, sondern aller Lücken möglich. Rz. 10 Der Nachzahlungszeit...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 6.2 Maßnahmekonzept "Perspektive für Flüchtlinge"

Die Bundesagentur für Arbeit hat aus dem Instrumentarium der Arbeitsförderung das Maßnahmekonzept "Perspektive für junge Flüchtlinge" (PerjuF) entwickelt. Es richtet sich an Flüchtlinge, die jünger als 25 Jahre sind, die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen und die an das deutsche Ausbildungs- und Beschäftigungssystem herangeführt w...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 1.2 Anerkannte Asylberechtigte/Flüchtlinge

Anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge sind nicht mehr dem AsylbLG, sondern den Leistungssystemen der Sozialgesetzbücher zugeordnet. Personen, die nicht erwerbsfähig sind, erhalten Leistungen nach dem SGB XII. Personen, die erwerbsfähig sind, sowie die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen erhalten bei Hilfebedürftigkeit Leistungen nach dem SGB II, ins...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 6.1 Leistungen zur Eingliederung

Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge, die uneingeschränkten Zugang zum deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt haben, können im Rahmen der bestehenden Fördermöglichkeiten nach dem SGB II und SGB III alle Leistungen zur beruflichen Eingliederung erhalten. Für Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen, aber noch keine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen[1], können ber...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 6 Arbeitsmarktzugang

Die Möglichkeiten, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, sind für Flüchtlinge unterschiedlich, abhängig vom Aufenthaltsstatus geregelt. Kriterien hierbei sind insbesondere der Aufenthaltsstatus, die Dauer der Registrierung als asylsuchende Person und das Herkunftsland. Daran knüpfen auch die Eingliederungsleistungen an.[1] 6.1 Leistungen zur Eingliederung Asylberechtigte und aner...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 6.8 Leistungen der Jobcenter

Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen, die Bürgergeld beziehen, stehen die gesamten Eingliederungsleistungen nach dem SGB II ohne Wartezeit offen. Das Leistungsspektrum umfasst im Grundsatz alle vorgenannten Leistungen, die auch von den Agenturen für Arbeit erbracht werden. Darüber hinaus kommen in Betracht Leistungen zur Förderung einer längeren beruflichen Weiterbil...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 6.4 Ausbildungsförderung

Bei den Instrumenten der Ausbildungsförderung sehen die gesetzlichen Regelungen unterschiedliche Fördermöglichkeiten abhängig vom Aufenthaltsstatus der Betroffenen vor: Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen stehen mit dem Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt uneingeschränkt alle Leistungen der Ausbildungsförderung zur Verfügung. Für Personen, die nicht zum Kreis de...mehr