Fachbeiträge & Kommentare zu Flüchtlinge

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 2 Versicherungsfreiheit

Bei einigen Personenkreisen ist – trotz einer entgeltlichen Beschäftigung – die Sozialversicherungspflicht ausdrücklich ausgeschlossen. In diesen Fällen besteht Versicherungsfreiheit in allen oder in einigen Sozialversicherungszweigen. Bezogen auf den Personenkreis der Flüchtlinge gibt es Besonderheiten lediglich bei einer geringfügigen Beschäftigung. 2.1 Minijob Üben Flüchtli...mehr

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Flüchtling / 2.3 Anerkannter

Anerkannte sind Personen, denen im Asylverfahren ein Schutzstatus und damit ein Bleiberecht gewährt worden ist. Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gemäß § 3 AsylG und Asylberechtigte i. S. d. Art. 16a GG erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre und haben freien Zugang zur Erwerbstätigkeit, können also jederzeit und ohne das Erfordernis einer Erlaubni...mehr

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Flüchtling / 2.1 Asylbewerber

Ein Asylbewerber ist ein Mensch im laufenden Asylverfahren, d. h. von der förmlichen Asylantragstellung beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bis zur unanfechtbaren Entscheidung über den Asylantrag. Für die Dauer des Asylverfahrens erhält er eine Aufenthaltsgestattung.[1]mehr

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Flüchtling / 3 Anmeldung und Abruf der ELStAM-Daten für den Lohnsteuerabzug

Wie jeden neuen Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber den von ihm eingestellten Flüchtling oder Asylbewerber bei Beginn der Beschäftigung an der ELStAM-Datenbank anmelden.[1] Damit die ELStAM für einen Arbeitnehmer abgerufen werden können, muss er vom Lohnbüro mit folgenden Daten angemeldet werden[2]: IdNr und Geburtsdatum, Beginn der Beschäftigung, erstes oder weiteres Dienstverhä...mehr

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Flüchtling / 6 Steuerliche Vergünstigungen

Für Flüchtlinge gelten die allgemeinen Regeln des Lohnsteuerabzugs. Daher können ihnen auch sämtliche steuerliche Vergünstigungen gewährt werden. Sonstige Sachbezüge bleiben z. B. bis 50 EUR monatlich steuerfrei. Auch steuerfreie betriebliche Gesundheitsförderung oder Kindergartenzuschüsse sind ebenso möglich wie die Gewährung des Rabattfreibetrags von 1.080 EUR für Waren un...mehr

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Flüchtling / 1.2 Ausbildung/berufliche Eingliederung

Ein Ausbildungsverhältnis mit einem Anspruch auf Ausbildungsvergütung begründet ebenfalls Sozialversicherungspflicht. Dies gilt ohne Besonderheiten auch für Flüchtlinge. Werden Flüchtlingen Leistungen zur Förderung der Integration bzw. der beruflichen Eingliederung gewährt, stellt sich auch hier die Frage nach der Sozialversicherungspflicht dieser Maßnahmen. Beschäftigungsve...mehr

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Flüchtling / 6.2.4 Berufliche Eingliederung

Asylberechtigte, die uneingeschränkten Zugang zum deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt haben, können im Rahmen der Arbeitsmarktförderung nach dem SGB II und SGB III Leistungen zur beruflichen Eingliederung erhalten. Im Regelfall sind die Agenturen für Arbeit für Asylbewerber und Geduldete und die Jobcenter für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge zuständig. Sonderre...mehr

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Flüchtling / Zusammenfassung

Begriff Personen, die als Flüchtlinge in Deutschland eine gute Bleibeperspektive haben, sollen möglichst schnell in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Bei der Beschäftigung von Flüchtlingen sind wichtige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen für Arbeitgeber zu beachten. Durch verschiedene Leistungen zur Integration in Gesellschaft u...mehr

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Flüchtling / 2.2 Kurzfristige Beschäftigung

Kurzfristig ist eine Beschäftigung dann, wenn sie von vornherein auf nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist. Die Höhe des Verdienstes ist dabei unerheblich. Versicherungsfreiheit aufgrund einer kurzfristigen Beschäftigung kann aber nur dann bestehen, wenn diese nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Eine Prüfung der Berufsmäßigkeit ist al...mehr

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Flüchtling / 5 Beitragsrecht

Die gesamten Regelungen des Beitragsrechts gelten uneingeschränkt auch bei der Beschäftigung von Flüchtlingen; Besonderheiten ergeben sich hier nicht.[1]mehr

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Flüchtling / 2 Vergabe der IdNr durch Meldebehörde

Mit der Einreise und Zuweisung in eine Erstaufnahmeeinrichtung werden Flüchtlinge und Asylsuchende unbeschränkt steuerpflichtig, da sie einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland begründen.[1] Dies gilt bereits für die Zeit der Unterbringung in Behelfsunterkünften. Die örtlich zuständige Meldebehörde nimmt die eingereiste Person in ihr Melderegister auf. Glei...mehr

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Flüchtling / 6.1 Sicherung des Lebensunterhalts

Flüchtlinge haben Anspruch auf existenzsichernde Leistungen zum Lebensunterhalt. Abhängig vom Aufenthaltsstatus und von der Erwerbsfähigkeit werden Leistungen nach dem AsylbLG, SGB II oder SGB XII gezahlt. Wichtig Aktuelle Fragen zu Flüchtlingen aus der Ukraine Rechtskreiswechsel aus dem AsylbLG in die Grundsicherung für Arbeitsuchende Seit dem 1.6.2022 werden Menschen, die aus...mehr

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Flüchtling / 2.3.1 Personen mit sonstigem humanitären Aufenthalt

Personen, denen im Rahmen des Asylverfahrens nationaler subsidiärer Schutz zugesprochen wurde[1], denen ohne Asylverfahren ein vorübergehender Schutz gemäß § 24 AufenthG gewährt wurde (dies betrifft Schutzsuchende aus der Ukraine, die infolge des Kriegs nach Deutschland kommen) oder Inhaber anderer humanitärer Aufenthaltserlaubnisse, bspw. gemäß §§ 25 Abs. 5 AufenthG, 25a Au...mehr

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Flüchtling / 6.2.1 Integrationskurse

Am Beginn des Integrationsprozesses steht vielfach ein Integrationskurs,[1] der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Umfang von bis zu 700 Unterrichtseinheiten gefördert wird. Kernelemente sind ein Deutschsprachkurs und ein erster Orientierungskurs. Auf die Teilnahme an einem Integrationskurs besteht grundsätzlich ein Anspruch für Ausländer, die sich dauerhaf...mehr

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Flüchtling / 4 Meldungen

Das DEÜV-Meldeverfahren[1] gilt auch bei einer Beschäftigung für Flüchtlinge uneingeschränkt und ohne weitere Besonderheiten. Dies bedeutet u. a., dass der Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit dem Personengruppenschlüssel 101 und dem Beitragsgruppenschlüssel 1111 zu melden ist. Liegt die Versicherungsnummer noch nicht vor, müssen zusätzliche Angaben b...mehr

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Flüchtling / 1.4 Hospitation

Die Hospitation ist für Flüchtlinge eine Möglichkeit, einen ersten Schritt in die Arbeitswelt zu unternehmen. Hospitanten gliedern sich nicht in den Betrieb ein, eine persönliche Abhängigkeit besteht nicht. Die persönliche Abhängigkeit wird auch nicht durch die eventuelle Zahlung einer Entschädigungsleistung erreicht. Da die Merkmale einer Beschäftigung im Sinne der Sozialve...mehr

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Flüchtling / 1.6 Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)

Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge im Rahmen des der Bundesagentur für Arbeit übertragenen Arbeitsmarktprogramms "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)"[1] werden bei Kommunen, staatlichen oder gemeinnützigen Trägern geschaffen und durch Bundesmittel finanziert. Ein Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis besteht während der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen[2] nicht. Damit ...mehr

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Flüchtling / 2.2 Geduldeter

Inhaber einer Duldung gemäß § 60a AufenthG, die jemand beispielsweise nach einer ablehnenden Entscheidung über den Asylantrag erhält, sind vollziehbar ausreisepflichtige Personen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen derzeit nicht abgeschoben werden können. Zu den rechtlichen Gründen zählt u. a. die Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG, mit der jemand nicht ab...mehr

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Flüchtling / 3 Freiwillige Versicherung

Flüchtlinge aus der Ukraine haben ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung.[1] Das Beitrittsrecht besteht allerdings nur bei Erfüllung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen, fehlender Hilfebedürftigkeit und Antragstellung innerhalb einer 6-monatigen Frist.mehr

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Flüchtling / 1.5 Ein-Euro-Job

Flüchtlinge haben ggf. Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Die Arbeitsgelegenheit (sog. Ein-Euro-Jobs) nach § 16d SGB II ist eine solche Leistung. Sie erfüllt allerdings nicht die Merkmale einer Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Ein-Euro-Jobs werden nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, auch nicht eines faktischen Arbeitsverhältnisses, verrich...mehr

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Flüchtling / 1 Erfassung in der Lohnbuchhaltung bei Arbeitsaufnahme

Die lohnsteuerliche Behandlung von Asylbewerbern bzw. Flüchtlingen ist unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus und etwaigen damit verbundenen Beschäftigungsverboten. Nach der im Steuerrecht gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise gelten für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs die üblichen Arbeitgeberpflichten.[1] Wie bei anderen Arbeitnehmern auch, muss das Lohnbü...mehr

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Flüchtling / 4.2 (Ersatz-)Bescheinigung über die maßgebenden Besteuerungsmerkmale

Als weiteres Ersatzverfahren, von dem auch bei Asylbewerbern und Flüchtlingen Gebrauch gemacht werden kann, wenn bei unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern (noch) keine Identifikationsnummer zugeteilt wurde, sieht der Gesetzgeber eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug in Papierform vor.[1] Die Bescheinigung kann ab 2021 auch der Arbeitgeber beantragen, wenn ihn der...mehr

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Flüchtling / 6.2 Gesellschaftliche/berufliche Integration

Für die Integration, die Deutschsprachförderung, die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen und für eine berufliche Eingliederung stehen spezielle Maßnahmen und Instrumente zur Verfügung.[1] 6.2.1 Integrationskurse Am Beginn des Integrationsprozesses steht vielfach ein Integrationskurs,[1] der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Umfang von bis zu...mehr

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Flüchtling / 6.2.2 Berufsbezogene Deutschsprachförderung

Die berufsbezogene Deutschsprachförderung ist ein Regelangebot des Bundes[1], das auf der Grundlage der vom BMAS erlassenen Deutschsprachförderverordnung durch das BAMF umgesetzt wird. Die Berufssprachkurse bauen auf dem allgemeinen Sprachangebot der Integrationskurse auf und setzen sich aus verschiedenen Kursen zusammen, die sich untereinander sowie mit Maßnahmen der Agentu...mehr

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Flüchtling / 3.2.8 Beschäftigung von Staatsangehörigen aus dem Westbalkan

Staatsangehörige aus den Westbalkanstaaten können bei Vorliegen aller Voraussetzungen nach durchlaufenem Visumsverfahren eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme jeder Beschäftigung in Deutschland erhalten.mehr

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Flüchtling / 6 Soziale Sicherung/Integration

6.1 Sicherung des Lebensunterhalts Flüchtlinge haben Anspruch auf existenzsichernde Leistungen zum Lebensunterhalt. Abhängig vom Aufenthaltsstatus und von der Erwerbsfähigkeit werden Leistungen nach dem AsylbLG, SGB II oder SGB XII gezahlt. Wichtig Aktuelle Fragen zu Flüchtlingen aus der Ukraine Rechtskreiswechsel aus dem AsylbLG in die Grundsicherung für Arbeitsuchende Seit dem...mehr

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Flüchtling / 6.2.3 Anerkennung von Qualifikationen

Für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und -abschlüsse gelten spezielle Regelungen und Verfahren nach den Anerkennungsgesetzen des Bundes und der Länder. Hierzu beraten z. B. die Agenturen für Arbeit, die Jobcenter oder spezielle Stellen des Bundesförderprogramms "Integration durch Qualifizierung – IQ".mehr

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Flüchtling / 3.2 Arten der Beschäftigung

3.2.1 Arbeitsverhältnis Vor Ablauf der Wartefrist kann kein Arbeitsverhältnis eingegangen werden. Danach ist die Erlaubnis der Ausländerbehörde (in der Kommune der kommunalen Ausländerbehörde, in Landesaufnahmeeinrichtungen der entsprechend zuständigen Behörde, z. B. Zentrale Ausländerbehörde) sowie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, die eine Arbeitsbed...mehr

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Flüchtling / 3.2.3 Hospitation

Mangels Beschäftigungscharakter können Inhaber einer Duldung oder einer Aufenthaltsgestattung während der Wartefrist und Geduldete mit einem Arbeitsverbot ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde in einem Betrieb hospitieren.mehr

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Flüchtling / Sozialversicherung

1 Versicherungsrecht 1.1 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Arbeitnehmer sind sozialversicherungspflichtig, wenn sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und Anspruch auf Arbeitsentgelt haben. Der Anspruch auf Arbeitsentgelt kann dabei generell unterstellt werden – auch für Flüchtlinge gelten die Regelungen des Mindestlohngesetzes. Unter dem Begriff des Beschäftigu...mehr

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Flüchtling / 1 Versicherungsrecht

1.1 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Arbeitnehmer sind sozialversicherungspflichtig, wenn sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und Anspruch auf Arbeitsentgelt haben. Der Anspruch auf Arbeitsentgelt kann dabei generell unterstellt werden – auch für Flüchtlinge gelten die Regelungen des Mindestlohngesetzes. Unter dem Begriff des Beschäftigungsverhältnisses wir...mehr

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Flüchtling / Arbeitsrecht

1 Vorbemerkung Unter bestimmten Voraussetzungen können Flüchtlinge eine Beschäftigung aufnehmen. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist vom Aufenthaltsstatus und von der Aufenthaltsdauer abhängig. Je nach Art der angestrebten Beschäftigung sind eine Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Welche Leistungen Flüchtlinge ...mehr

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Flüchtling / Lohnsteuer

1 Erfassung in der Lohnbuchhaltung bei Arbeitsaufnahme Die lohnsteuerliche Behandlung von Asylbewerbern bzw. Flüchtlingen ist unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus und etwaigen damit verbundenen Beschäftigungsverboten. Nach der im Steuerrecht gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise gelten für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs die üblichen Arbeitgeberpflichten.[...mehr

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Flüchtling / 3.2.7 Arbeitsgelegenheiten

Gemäß § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) können Leistungsbezieher nach diesem Gesetz (u. a. Inhaber eines Ankunftsnachweises, einer Aufenthaltsgestattung und einer Duldung) auf freiwilliger Basis oder verpflichtend zur Verrichtung sogenannter Arbeitsgelegenheiten, vergleichbar mit Ein-Euro-Jobs, herangezogen werden.mehr

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Flüchtling / 4 Einbehaltung der Lohnsteuer ohne ELStAM

4.1 Zeitlich befristetes Ausnahmeverfahren Der Gesetzgeber sieht neben dem elektronischen Lohnsteuerverfahren für solche Fälle ein Ersatzverfahren vor, in denen aus technischen Gründen oder sonstigen nicht vom Steuerpflichtigen zu vertretenden Hinderungsgründen ein unbeschränkt Steuerpflichtiger zunächst keine IdNr erhalten kann oder aufgrund von Fehlern in der Datenbank vom ...mehr

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Flüchtling / 3 Beschäftigung

Im Folgenden wird der Zugang zu verschiedenen Arten der Beschäftigung bei Inhabern einer Aufenthaltsgestattung und einer Duldung dargestellt. Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist mit Erlaubnis der Ausländerbehörde möglich. 3.1 Beschäftigungserlaubnis Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung benötigen zur Aufnahme einer Beschäftigung eine Erlaubnis der...mehr

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Flüchtling / 4.1 Zeitlich befristetes Ausnahmeverfahren

Der Gesetzgeber sieht neben dem elektronischen Lohnsteuerverfahren für solche Fälle ein Ersatzverfahren vor, in denen aus technischen Gründen oder sonstigen nicht vom Steuerpflichtigen zu vertretenden Hinderungsgründen ein unbeschränkt Steuerpflichtiger zunächst keine IdNr erhalten kann oder aufgrund von Fehlern in der Datenbank vom BZSt keine korrekten ELStAM-Daten zur Verf...mehr

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Flüchtling / 1.3 Praktika

Für die versicherungsrechtliche Beurteilung ist entscheidend, ob es sich um Aktivitäten im Rahmen beruflicher Berufsbildung handelt, oder im Zusammenhang mit einer schulischen Ausbildung praktische Kenntnisse in einem Unternehmen vermittelt werden sollen und ob es sich um ein entgeltliches oder unentgeltliches Praktikum handelt.[1] Diese grundsätzliche Bewertung gilt auch unein...mehr

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Flüchtling / 3.2.6 Sonstige Beschäftigungen

Für bestimmte Arten von Beschäftigungen gelten Abweichungen von den Regelungen für die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses. So bedürfen u. a. Personen mit einem inländischen Hochschulabschluss für die Aufnahme einer dem Abschluss entsprechenden Beschäftigung und Personen mit einem ausländischen Hochschulabschluss für die Aufnahme einer dem Abschluss entsprechenden Beschäftig...mehr

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Flüchtling / 3.2.2 Ausbildung

Die Aufnahme einer Ausbildung bedarf nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, sodass Geduldete, die einer Kommune zugewiesen sind, mit Erlaubnis der Ausländerbehörde theoretisch ab dem ersten Tag ihres Aufenthalts eine Ausbildung aufnehmen können, Inhaber einer Aufenthaltsgestattung erst nach Ablauf der Wartefrist von 3 Monaten. Bei Vorliegen der Voraussetzungen be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 3.2.5 Maßnahmen der Arbeitsförderung

Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung sind Kunden der Bundesagentur für Arbeit. Sie können daher unter Umständen nach Ablauf der Wartefrist, also mit grundsätzlichem Zugang zur Beschäftigung, von den Förderinstrumenten des SGB III profitieren. Hierunter fallen beispielsweise betriebliche Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Einstiegsquali...mehr

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Flüchtling / 3.2.1 Arbeitsverhältnis

Vor Ablauf der Wartefrist kann kein Arbeitsverhältnis eingegangen werden. Danach ist die Erlaubnis der Ausländerbehörde (in der Kommune der kommunalen Ausländerbehörde, in Landesaufnahmeeinrichtungen der entsprechend zuständigen Behörde, z. B. Zentrale Ausländerbehörde) sowie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, die eine Arbeitsbedingungsprüfung durchfüh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 3.2.4 Praktikum

Welche Voraussetzungen für die Aufnahme eines Praktikums gelten, hängt von Art und Zweck desselben ab. Ein maximal 3-monatiges Pflichtpraktikum im Rahmen einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums bedarf keiner Beschäftigungserlaubnis durch die Ausländerbehörde. Freiwillige ausbildungsbegleitende sowie berufsorientierende Praktika bedürfen bei einer Dauer von bis zu 3 M...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 4 Anerkennung ausländischer Qualifikationen/Berufsnachweise

Die meisten Menschen mit Fluchthintergrund können mangels Vorliegens entsprechender Dokumente erworbene berufliche Kompetenzen und Qualifikationen nicht nachweisen. Da hier keine Sonderregelungen hinsichtlich der Anerkennung ausländischer Qualifikationen existieren, können auch hochqualifizierte Menschen oftmals nur Beschäftigungen im Niedriglohnsektor nachgehen. Grundlage f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerklassen / 2.2 Steuerklasse II (alleinerziehend)

In die Steuerklasse II sind Arbeitnehmer einzureihen, die den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhalten.[1] Dies sind die unter der Steuerklasse I bezeichneten Personen, wenn zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das der Arbeitnehmer einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhalten kann. Die Haushaltszugehörigkeit wird an die Wohnung des Alleinerziehenden ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 3.1 Beschäftigungserlaubnis

Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung benötigen zur Aufnahme einer Beschäftigung eine Erlaubnis der Ausländerbehörde. In vielen Fällen ist zudem die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Verfahrensablauf Grundsätzlich gilt, dass Personen mit den genannten Aufenthaltspapieren zunächst einer Wartefrist von mindestens 3 Monaten unterliegen, in der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cg) Der nach § 2 Abs 1 WehrsoldG an Soldaten iSd § 1 Abs 1 WehrsoldG gezahlte Wehrsold (§ 3 Nr 5 Buchst c EStG aF)

Rn. 216 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 5 Buchst c EStG aF stellte den nach § 2 Abs 1 WehrsoldG gezahlten Wehrsold frei. § 2 Abs 1 S 1 WehrsoldG sieht vor, dass Soldaten, die Wehrdienst nach dem WPflG oder freiwilligen Wehrdienst nach § 58b SoldG leisten, Anspruch auf Wehrsold haben. Rn. 216a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus dem Begriff "Wehrsold" ergab sich nach Ansicht der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Gesetzlicher Güterstand des BGB

Rz. 95 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1363–1390 BGB) hält die Vermögen der Ehegatten bzw. eingetragener Lebenspartner[240] völlig getrennt (§ 1363 Abs. 2 S. 1 BGB). Nach Beendigung der Ehe erfolgt ein Zugewinnausgleich (§§ 1371 ff. BGB). Jeder Ehegatte hat allein die uneingeschränkte Verfügungsmacht über sein bei Eheschließung vorhandenes und nachher...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / dd) Vertriebenengüterstandsgesetz, Art. 15 Abs. 4 EGBGB a.F.

Rz. 225 Für Vertriebene, Sowjetzonenflüchtlinge, ihnen gleichgestellte Personen sowie Übersiedler aus der DDR sieht das in Art. 15 Abs. 4 EGBGB a.F. vorbehaltene Gesetz über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen vom 4.8.1969 (BGBl I 1969, 1067) eine Überleitung in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach deutschem Recht vor. In das Gesetz sind im Weg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Objektive Anknüpfung nach Art. 15 Abs. 1 EGBGB a.F.

Rz. 212 Art. 15 Abs. 1 EGBGB a.F. strebt durch die Verweisung auf Art. 14 EGBGB den Gleichlauf mit dem allgemeinen Ehewirkungsstatut im Interesse einer möglichst einheitlichen Anknüpfung aller Rechtsbeziehungen zwischen den Ehegatten und im Verhältnis zu ihren Kindern (Familienstatut) an.[687] Indes durchbricht diese Norm den Gleichlauf sogleich auch wieder, indem sie die Un...mehr