Fachbeiträge & Kommentare zu Flüchtlinge

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Flüchtlinge beschäftigen / 1 Verschiedene Personengruppen unter dem Oberbegriff "Flüchtlinge"

Der Flüchtlingsbegriff kann sowohl weiter als auch enger verstanden werden. Im rechtlichen Sinne ist der Flüchtlingsbegriff eng auszulegen, er bezieht sich auf Asylberechtigte, Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und international subsidiär Schutzberechtigte. Die weitere Definition schließt auch national subsidiär Schutzberechtigte, Personen im laufenden As...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 1.3.1 Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention

Die Definition des Flüchtlings im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ist umgesetzt in § 3 AsylG. Maßgebend ist hier die begründete Furcht vor Verfolgung wegen eines bestimmten persönlichen Merkmals, nämlich wegen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Überzeugung. Die Verfolgung kann dabei vom Staat...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 1.3 Anerkannter

Anerkannte sind Personen, denen im Asylverfahren ein Schutzstatus und damit ein Bleiberecht gewährt worden ist. 1.3.1 Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention Die Definition des Flüchtlings im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ist umgesetzt in § 3 AsylG. Maßgebend ist hier die begründete Furcht vor Verfolgung wegen eines bestimmten persönlichen Merkmals,...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 1.1 Asylbewerber

Ein Asylbewerber ist ein Mensch im laufenden Asylverfahren. Nach der förmlichen Asylantragstellung beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhält er eine Aufenthaltsgestattung.[1] Diese gestattet dem Asylbewerber den Aufenthalt in Deutschland für die Dauer des Asylverfahrens. Es handelt sich hierbei nicht um einen Aufenthaltstitel, die Aufenthaltsgest...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 1.3.3 International subsidiär Schutzberechtigter

Der internationale subsidiäre Schutz beruht auf unionsrechtlichen Regelungen und ist umgesetzt in § 4 AsylG. Er wird zuerkannt, wenn einer Person ein "ernsthafter Schaden", z. B. Folter oder die Todesstrafe, droht, dies jedoch nicht auf einer Verfolgung wegen der in der GFK genannten Merkmale beruht. International subsidiär Schutzberechtigte erhalten eine Aufenthaltserlaubni...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 1.3.2 Asylberechtigter

Der höchste Schutzstatus ist die Zuerkennung des Grundrechts auf Asyl gemäß Art. 16a Abs. 1 GG. Ein Asylberechtigter ist zunächst Flüchtling im Sinne der GFK. Es kommt jedoch hinzu, dass er durch den Staat verfolgt wird. Zudem darf der Betroffene nicht über einen sicheren Drittstaat, das sind alle EU-Staaten sowie die Schweiz und Norwegen, eingereist, sondern muss auf dem Lu...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / Zusammenfassung

Begriff Der Beitrag behandelt die Voraussetzungen des Zugangs zum Arbeitsmarkt, insbesondere des Zugangs zur Beschäftigung für Personen mit Fluchthintergrund. Dazu werden zunächst die unterschiedlichen Aufenthaltsstatus erläutert, denn der Aufenthaltsstatus ist für die rechtliche Möglichkeit, eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen, entscheidend. Di...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 1.2 Geduldeter

Nach der Legaldefinition in § 60a AufenthG bedeutet Duldung die "vorübergehende Aussetzung der Abschiebung". Inhaber einer Duldung sind somit vollziehbar ausreisepflichtige Personen, das bedeutet, dass für eine Person keine Rechtsgrundlage für die Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht. Dies ist z. B. der Fall nach einer negativen Entscheidung des BAMF über den Asylantrag....mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.5.3 Probebeschäftigung

Für eine Probebeschäftigung zur Vorbereitung der Aufnahme einer Beschäftigung gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Aufnahme einer regulären Beschäftigung. Sie bedarf der Erlaubnis der Ausländerbehörde und der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, die eine Beschäftigungsbedingungsprüfung durchführt.mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.5 Maßnahmen der Arbeitsförderung

Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung sind Kunden der Bundesagentur für Arbeit. Sie können daher, teilweise unter besonderen Voraussetzungen, wie bestimmte Voraufenthaltszeiten, von den Förderinstrumenten des SGB III profitieren. 2.2.5.1 Betriebliche Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Es handelt sich um einen maximal 6-wöchigen betriebliche...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / Arbeitsrecht

1 Verschiedene Personengruppen unter dem Oberbegriff "Flüchtlinge" Der Flüchtlingsbegriff kann sowohl weiter als auch enger verstanden werden. Im rechtlichen Sinne ist der Flüchtlingsbegriff eng auszulegen, er bezieht sich auf Asylberechtigte, Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und international subsidiär Schutzberechtigte. Die weitere Definition schließt a...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2 Arten der Beschäftigung

Im Folgenden werden die Zugangsvoraussetzungen hinsichtlich unterschiedlicher Arten der Beschäftigung dargestellt. 2.2.1 Arbeitsverhältnis Vor Ablauf der Wartefrist kann kein Arbeitsverhältnis eingegangen werden. Danach ist die Erlaubnis der Ausländerbehörde sowie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, die eine Arbeitsbedingungsprüfung durchführt. Ab dem 49....mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.4 Praktikum

Welche Voraussetzungen für die Aufnahme eines Praktikums gelten, hängt von Art und Zweck desselben ab. 2.2.4.1 Pflichtpraktikum Ein maximal 3-monatiges Praktikum, das vorgeschriebener Bestandteil einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums ist, oder für das Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, gilt gemäß § 30 Nr. 2 BeschV i. V. m. § 15 Nr. 2 BeschV ausdrücklic...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.1 Beschäftigungserlaubnis

Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung benötigen zur Aufnahme einer Beschäftigung eine Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde. In vielen Fällen ist zudem die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Das bedeutet, dass potenzielle Arbeitgeber sich auf ein mehrwöchiges Prüfverfahren einstellen müssen, sodass die Beschäftigung nicht sofort aufge...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 1.3.4 Personen mit sonstigem humanitären Aufenthalt

Eine Aufenthaltserlaubnis wird auch erteilt, wenn im Asylverfahren das Vorliegen nationaler Abschiebungsverbote festgestellt wird. Solche liegen vor, wenn eine Abschiebung vor dem Hintergrund der Europäischen Menschenrechtskonvention unzulässig wäre, z. B. weil im Herkunftsland keine Möglichkeiten zur Existenzsicherung bestehen[1] oder wenn im Herkunftsland eine konkrete Gefah...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.4.4 Praktikum für die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses

Hierunter ist eine befristete praktische Tätigkeit (Praktikum, Nachqualifizierungsmaßnahme o. Ä.) zu verstehen, die für die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses oder für die Berufserlaubnis in einem reglementierten Beruf erforderlich ist. Die Bundesagentur für Arbeit muss ihre Zustimmung erteilen, allerdings nur eine Prüfung der Beschäftigungsbedingungen und kein...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 3 Anerkennung ausländischer Qualifikationen/Berufsnachweise

Die meisten Menschen mit Fluchthintergrund stehen vor der besonderen Schwierigkeit, dass sie erworbene berufliche Kompetenzen und Qualifikationen nicht nachweisen können. Das liegt zum einen daran, dass sie teilweise aus Ländern kommen, die ein grundsätzlich anderes Ausbildungs- und Berufssystem aufweisen und dort keine entsprechenden Dokumente oder Zeugnisse ausgestellt wer...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.7 Arbeitsgelegenheiten

Gemäß § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) besteht die Möglichkeit, Leistungsbezieher nach diesem Gesetz (u. a. Inhaber einer Aufenthaltsgestattung und einer Duldung) auf freiwilliger Basis oder verpflichtend zur Verrichtung sogenannter Arbeitsgelegenheiten heranzuziehen. Diese sind vergleichbar mit Ein-EUR-Jobs, sind also keine regulären Arbeitsverhältnisse und sollen ...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.1 Arbeitsverhältnis

Vor Ablauf der Wartefrist kann kein Arbeitsverhältnis eingegangen werden. Danach ist die Erlaubnis der Ausländerbehörde sowie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, die eine Arbeitsbedingungsprüfung durchführt. Ab dem 49. Monat gilt der freie Zugang zur Beschäftigung. Mit einer Beschäftigungsduldung kann bei Bestehen eines Arbeitsverhältnisses der Aufentha...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.3 Hospitation

Bei der Hospitation handelt es sich nicht um eine Beschäftigung i. S. d. § 7 SGB IV. Deshalb ist weder die Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde noch die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Somit können auch Inhaber einer Aufenthaltsgestattung während der Wartefrist und Geduldete mit einem Arbeitsverbot in einem Betrieb hospitieren. Hospitation meint, ...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.4.1 Pflichtpraktikum

Ein maximal 3-monatiges Praktikum, das vorgeschriebener Bestandteil einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums ist, oder für das Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, gilt gemäß § 30 Nr. 2 BeschV i. V. m. § 15 Nr. 2 BeschV ausdrücklich nicht als Beschäftigung. Deshalb bedarf es in diesem Fall auch keiner Beschäftigungserlaubnis durch die Ausländerbehörde.mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.4.3 Freiwilliges ausbildungsbegleitendes Praktikum

Ein nicht vorgeschriebenes Praktikum von bis zu 3 Monaten, das begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung geleistet wird, kann nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde absolviert werden. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht erforderlich. Nur bei einem längeren Praktikumszeitraum muss die Bundesagentur für Arbeit zustimmen.[1]mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.5.2 Einstiegsqualifizierung

Eine Einstiegsqualifizierung ist ein 6- bis 12-monatiges betriebliches Praktikum, das im Rahmen einer Förderung nach § 54a SGB III auf eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorbereitet. Sie ist gedacht unter anderem für ausländische junge Menschen, die aufgrund von Sprachdefiziten oder der sozialen Anforderungen in einem fremden soziokulturellen Umfeld der be...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.6 Sonstige Beschäftigungen

Für bestimmte Arten von Beschäftigungen gelten Abweichungen von den Regelungen für die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses. So bedürfen Geduldete und Gestattete mit einem inländischen Hochschulabschluss für eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung eine Erlaubnis der Ausländerbehörde, jedoch nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Geduldeten ist die Aufnahme e...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.8 Beschäftigung von Staatsangehörigen aus dem Westbalkan

Für Staatsangehörige aus dem Westbalkan, namentlich aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien gilt eine besondere Möglichkeit der Beschäftigung in Deutschland. Sie können einreisen und eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten, wenn sie eine Zusage für einen konkreten Arbeitsplatz haben, die Bundesagentur für Arbeit der Besch...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.5.1 Betriebliche Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Es handelt sich um einen maximal 6-wöchigen betrieblichen Anteil im Rahmen einer Förderung durch die Arbeitsagentur gemäß § 45 SGB III. Ziele sind die Feststellung der beruflichen Eignung und die Verringerung und Beseitigung berufsfachlicher Vermittlungshemmnisse. Betriebliche Maßnahmen begründen kein Beschäftigungsverhältnis. Sie werden auch nicht analog eines Praktikums dur...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2 Beschäftigung

Beim Zugang zum Arbeitsmarkt ist zu unterscheiden zwischen der Aufnahme einer Beschäftigung und der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Beschäftigung ist gemäß § 7 Abs. 1 SGB IV die nichtselbstständige Tätigkeit. Ob es sich um eine Beschäftigung in diesem Sinne handelt, wird im Einzelfall durch Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse festgestellt. Im Folgenden wird der Z...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.4.2 Praktikum zur Berufsorientierung

Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges, maximal 3-monatiges Praktikum zur Orientierung im Hinblick auf eine angestrebte Berufsausbildung oder ein Studium. Es bedarf der Erlaubnis durch die Ausländerbehörde, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht erforderlich. Die Zustimmung der Bundesagentur ist einzuholen, wenn der Zeitraum des Praktikums 3 Monate übersc...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.3 Ausschluss von Asylbewerbern

Rz. 193 Ausländer werden nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 vom Leistungsbezug ausgeschlossen, wenn sie Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG sind. Daran hat sich nach der Reform des Asylbewerberleistungsrechts im Frühjahr 2015 und der Neufassung des Abs. 1 mit Wirkung zum 29.12.2016 nichts geändert. Der Leistungsausschluss greift für die Dauer der Leistungsberechtigung. Leistungsbere...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.3.1 Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 AufenthG

Rz. 209 Abs. 1 Satz 3 bestimmt, dass Ausländer, die an sich von Leistungen nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 für die ersten 3 Monate nach ihrer Einreise ausgeschlossen sind, bei Vorliegen der Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 1 gleichwohl zum Berechtigtenkreis für die Grundsicherung gehören, wenn sie sich mit einem Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 AufenthG in der Bundesrepub...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.2 Ausbildung

Die Aufnahme einer Ausbildung bedarf nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, so dass kommunal zugewiesene Geduldete mit Erlaubnis der Ausländerbehörde theoretisch ab dem ersten Tag ihres Aufenthalts eine Ausbildung aufnehmen können.[1] Für kommunal zugewiesene Inhaber einer Aufenthaltsgestattung gilt dies erst nach Ablauf der Wartefrist von 3 Monaten.[2] Für die Da...mehr

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Sauer, II, SGB II § 68 Abwe... / 2.1 Gemeinschaftsunterkunft ohne Selbstversorgungsmöglichkeit

Rz. 7 Gemeinschaftsunterkünfte sind Unterkünfte, in denen die bürgergeldberechtigten Personen dauerhaft oder vorübergehend gemeinschaftlich wohnen, ggf. auch mit nicht bürgergeldberechtigten Personen. Dabei wird nicht stets der Begriff der Gemeinschaftsunterkunft verwendet. Der Begriff der Gemeinschaftsunterkunft ist sowohl im SGB II wie auch im SGB XII nicht einengend nur i...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 102 Blüggel/Wagner, Schulden im SGB II, NZS 2018, 677. Deutscher Bundestag, Nicht- bzw. Anrechenbarkeit von kommunalen Heizkostenzuschüssen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 20/2753. ders., Grundrente (Respektrente) – Sachstand und Zahlbeträge (Antwort der Bundesre...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt anhand der grundsätzlichen Leistungsvoraussetzungen den Kreis der Berechtigten, die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen können. Zugleich wird damit definiert, welchem Personenkreis der Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende verschlossen bleiben soll. Daneben regeln spezielle Bestimmungen in der Norm, wer darüber hinaus von den Leis...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 97 Blüggel/Wagner, Schulden im SGB II, NZS 2018, 677. Deutscher Bundestag, Fehlende Arbeitsanreize beim Bürgergeld und Wohngeld –Interdependenzen der sozialen Transfersysteme, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD u. a., BT-Drs. 20/6058. ders., Grundrente (Respektrente) – Sachstand und Zahlbeträge (Antwort der Bundesregierung auf die Klein...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 47 Die Leistungsberechtigung nach § 7 setzt grundsätzlich einen Antrag nach § 37 voraus, der allerdings an keine Form gebunden ist, sondern lediglich die Willenserklärung enthalten muss, dass Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende begehrt werden. Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirken auf den Beginn des Monats der Antragstellung zurüc...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.5 Übersicht zum Zugang zu den Leistungen nach dem SGB II

Rz. 228 Der Zugang zu den Leistungen nach dem SGB II stellt sich als ausländerrechtliche Berechtigung wie folgt dar:mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.7 Angemessenheit bei Wohnsitzauflage

Rz. 232a Abs. 1a war in der Zeit v. 6.8.2016 bis 24.7.2017 in Kraft. Die Regelung griff die Wohnsitzregelung nach § 12a Abs. 2 und 3 AufenthG auf. Die Wohnsitzregelung bestimmt grundsätzlich, dass ein Ausländer, der als Asylberechtigter, Flüchtling i. S. v. § 3 Abs. 1 AsylG oder subsidiär Schutzberechtigter i. S. v. § 4 Abs. 1 AsylG anerkannt worden ist oder dem nach den §§ ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 9 Ortsnahe... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 gibt die Agenturen für Arbeit als vorrangige Dienstleister für die Leistungen der Arbeitsförderung vor. Die Vorschrift gehört noch zum Programmteil des SGB III, sie ist in Soll-Form formuliert, um der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit zu geben, aus Zweckmäßigkeits- oder Kostengründen einzelne Aufgaben auf andere Dienststellen zu übertragen, insbesondere a...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist 1993 in Kraft getreten und bereits durch das Erste Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes v. 26.5.1997 (BGBl. I S. 1130) mit Wirkung zum 1.6.1997 dahingehend geändert worden, dass eine Sonderregelung für in Abschiebehaft genommene Leistungsberechtigte geschaffen wurde (Abs. 1 Satz 5). Geändert wurde auch Abs. 2, der lange unverändert g...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, II, SGB II § 68 Abwe... / 2.2 Erbringung von Sachleistungen im Auftrag/mit Zustimmung

Rz. 10 Die Erbringung von Sachleistungen obliegt im Grundsatz dem Betreiber der Gemeinschaftsunterkunft. Dieser ist in aller Regel ein öffentlich-rechtlicher Betreiber, kann aber auch ein privater Betreiber sein. Eine Pflicht zur Versorgung ergibt sich aus § 68 für den Betreiber nicht. Der jeweilige Träger entscheidet in eigener Zuständigkeit darüber, ob er die Versorgung mi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.1 Überblick

Rz. 94 Der Leistungsausschluss besteht nur für Ausländer, also den Personenkreis der nicht deutschen Staatsangehörigen. Wegen der unterschiedlichen Rechtsstellung muss dabei nach Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen unterschieden werden. Das LSG Nordrhein-Westfalen vermochte sich nicht davon zu überzeugen, dass der festzustellende vollständige Leistungsausschluss von lauf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.6 Grundabsetzbetrag (Abs. 2)

Rz. 65 Abs. 2 enthält eine Sonderregelung zur Absetzung von Beiträgen zu öffentlichen oder privaten Versicherungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3), geförderten Altersvorsorgebeiträgen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und notwendigen Ausgaben i. S. v. Abs. 1 Satz 1 Nr. 5. Die Sonderregelung definiert einen Freibetrag als pauschalierten Absetzbetrag, der nicht nur den Leistungsberechtigten zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling

Zusammenfassung Begriff Personen, die als Flüchtlinge in Deutschland eine gute Bleibeperspektive haben, sollen möglichst schnell in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Bei der Beschäftigung von Flüchtlingen sind wichtige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen für Arbeitgeber zu beachten. Durch verschiedene Leistungen zur Integration in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 2 Verschiedene Personengruppen unter dem Oberbegriff "Flüchtlinge"

Im engeren, rechtlichen Sinne fallen unter den Flüchtlingsbegriff nur Asylberechtigte, Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und international subsidiär Schutzberechtigte. Die weitere Definition schließt auch national subsidiär Schutzberechtigte, "vorübergehend Geschützte", Personen im laufenden Asylverfahren sowie abgelehnte Asylbewerber ein. Für Letztere ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 5 Geringfügige Beschäftigung von Flüchtlingen bzw. Asylbewerbern

Flüchtlinge und Asylbewerber können auch im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (sog. Minijob) eingesetzt werden. Unter die Minijob-Regelung fallen sämtliche Dienstverhältnisse, deren monatliches Arbeitsentgelt regelmäßig 538 EUR[1] nicht übersteigt.[2] Eine zeitliche Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl von Wochenstunden besteht nicht. Allerdings ist auch für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 1 Vorbemerkung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Flüchtlinge eine Beschäftigung aufnehmen. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist vom Aufenthaltsstatus und von der Aufenthaltsdauer abhängig. Je nach Art der angestrebten Beschäftigung sind eine Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Welche Leistungen Flüchtlinge zur Sicherung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 2.1 Minijob

Üben Flüchtlinge einen geringfügig entlohnten Minijob aus, gelten für die versicherungsrechtliche Beurteilung keine Besonderheiten. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung ist kranken-, arbeitslosen- und pflegeversicherungsfrei, aber rentenversicherungspflichtig. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist auf Antrag möglich.[1] Für Flüchtlinge, die Leistungen nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 1.1 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Arbeitnehmer sind sozialversicherungspflichtig, wenn sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und Anspruch auf Arbeitsentgelt haben. Der Anspruch auf Arbeitsentgelt kann dabei generell unterstellt werden – auch für Flüchtlinge gelten die Regelungen des Mindestlohngesetzes. Unter dem Begriff des Beschäftigungsverhältnisses wird die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeit...mehr