Fachbeiträge & Kommentare zu Flüchtlinge

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Begünstigte Leistungen

Rz. 15 Stand: 06/02 – 07/2025 Eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen liegen vor, wenn sie an hilfsbedürftige Personen zur Überwindung von deren Hilfsbedürftigkeit erbracht werden. Angesichts der Subsidiarität der Vorschrift und des weiten Umfangs des § 4 Nr. 16 UStG im Hinblick auf die Betreuung und Pflege körperlich, geistig oder seelisc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vorläufige Inobhutnahme von... / 5 Mitteilungspflichten des Jugendamts

Das Jugendamt muss die vorläufige Inobhutnahme und das Ergebnis des Einschätzungsverfahrens der Verteilungsstelle mitteilen. Diese wird durch Landesrecht bestimmt, in der Regel ist es das Landesjugendamt. Die Mitteilung muss binnen 7 Werktagen erfolgen. Werktage sind Montag bis Freitag.[1] Die Verteilungsstelle muss innerhalb von 3 Werktagen dem Bundesverwaltungsamt den Minde...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verteilung bei unbegleitete... / 1 Verfahren

Innerhalb von 2 Tagen nach Anmeldung eines unbegleiteten ausländischen Kindes oder Jugendlichen zur Verteilung durch das Jugendamt bei der Landesstelle[1] muss das Bundesverwaltungsamt das Land benennen, das zur Aufnahme verpflichtet wird. Welches Land das ist, richtet sich nach der Aufnahmequote. Die Aufnahmequote ist bislang nach dem Königsteiner Schlüssel bestimmt.[2] Im R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Sprachkurs

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die betriebliche Veranlassung von Sprachkursen ist genau zu prüfen. Eine betriebliche Veranlassung ist nur anzunehmen, wenn ein Privatinteresse nahezu ausgeschlossen wird (BFH BStBl II 1994, 248; BFH/NV 2006, 1075). Die Feststellungen sind aufgrund der Würdigung aller Umstände des Einzelfalles zu treffen (BFH BFH/NV 2002, 1517; vgl BFH BStBl ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Geltungsbereich der VO (EWG) Nr 1408/71

Rn. 161 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die VO (EWG) Nr 1408/71 v 14.06.1971 (ABl EG 1971 Nr L 149/1) und die DurchführungsVO (EWG) 574/72 v 21.03.1972 (ABl EG 1972 Nr L 74/1) erfassten in ihrem sachlichen Geltungsbereich gem Art 4 Abs 1 Buchst h VO (EWG) Nr 1408/71 das Kindergeld nach dem X. Abschn des EStG als Familienleistung, BFH v 13.08.2002, VIII R 97/01, BStBl II 2002, 869...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2.3 Ergänzungsschulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen

Rz. 49 Stand: 06/02 – 07/2025 Ergänzungsschulen – § 4 Nr. 21 UStG verwendet den Begriff selbst nicht – sind private Schulen, die keine Ersatzschulen sind. Sie dienen nicht dem Ersatz staatlicher Schulen und bedürfen daher keiner staatlichen Genehmigung (BFH vom 18.01.1962, Az: V 228/59 U, BStBl III 1962, 151). Sie sind Bildungseinrichtungen, die aus dem Rahmen der allgemeinen...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Axmann/Huschens, Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen ab 1.1.2025 – Wie weit reicht die Befreiung mit Blick auf das weiterhin geltende Bescheinigungsverfahren, UVR 2025, 80. Becker, Die Neuregelung der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen durch das JStG 2024, MwStR 2025, 51. Bruschke, Privatlehrer und Umsatzsteuer, DStZ 2023, 413. Droege, Der Grundsatz der Bildungsrec...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.1 Allgemeines

Rz. 61 Stand: 06/02 – 07/2025 Entgegen dem Regierungsentwurf für das JStG 2024 wurde das Bescheinigungsverfahren nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG nicht abgeschafft. Träger von Ergänzungsschulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen benötigen daher nach wie vor, sofern sie keine Ersatzschule i. S. d. § 4 Nr. 21 S. 1 Buchst. a Doppelbu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3 Einzelfall-ABC

Rz. 93 Stand: 06/02 – 07/2025 Aktivierung und berufliche Eingliederung nach dem dritten Buch Sozialgesetzbuch: BMF vom 01.12.2010, IV D 3 – S 7179/09/10003, 2010/0945930, BStBl I 2010, 1375 und BMF vom 06.07.2011, IV D 3 – S 7179/09/10003, 2011/0530581, BStBl I 2011, 738. Arbeitsmarktdienstleistungen nach dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt: B...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3.6 Kein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern

Rz. 36 Das negative Tatbestandsmerkmal, dass ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern (leibliche Eltern, Adoptiveltern und andere Pflegeeltern) nicht mehr besteht, bezweckt, die doppelte Zurechnung sowohl bei den Eltern als auch bei den Pflegeeltern nach Möglichkeit zu vermeiden.[1] Rz. 37 Nach dem Grundsatzurteil des BFH[2] erfordert die Annahme eines Pflegekindverhält...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 1.2 Ausnahmetatbestände für den öffentlichen Dienst

Zum 1.4.2017 wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz abermals umfassend geändert. Zwar bleibt es dabei, dass auch eine nicht gewerbsmäßige Überlassung eines Arbeitnehmers unter den Geltungsbereich des Gesetzes fällt und damit der Erlaubnis bedarf, der Gesetzgeber hat jedoch für den Tarifanwender bzw. den öffentlichen Dienst Ausnahmetatbestände geregelt. Diese finden sich in...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauch und Nutzung von So... / Hotel

Die Nutzung von Appartements in einer als Hotel betriebenen Wohnanlage durch Flüchtlinge beeinträchtigt nicht über das Maß hinaus, das bei einer Nutzung des Wohnungseigentums typischerweise zu erwarten ist. Auch einzelne Stornierungen von Feriengästen lassen keinen generellen Rückschluss in der Weise zu, dass sich die Beherbergung der Flüchtlinge auf die Vermietung der Hotel...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauch und Nutzung von So... / Asylbewerber

Die Überlassung von Wohnungseigentum an Asylbewerber ist grundsätzlich zulässig. Und dies auch in einer Wohnung, wenn den Asylanten in der Wohnung eine eigenständige Haushaltsführung möglich ist und es sich um eine Wohnung üblicher Größe handelt. Erfolgt hingegen die Unterkunft in einer für eine Vielzahl von Menschen bestimmten Einrichtung, deren Bestand von den jeweiligen B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Sonderfälle zu § 62 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG

Rn. 65 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Ausländische Mitglieder und Beschäftigte diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen im Inland sowie deren zum Haushalt gehörende Familienangehörigen (Ehegatten, Kinder und Eltern) sind nach dem Wiener Übereinkommen v 18.04.1961 über diplomatische Beziehungen bzw nach dem Wiener Übereinkommen v 24.04.1963 über konsularische Bezi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zum Begriff des nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers

Rn. 175 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer erhalten Kindergeld nur dann, wenn die Voraussetzungen des § 62 Abs 2 EStG gegeben sind. Nach § 1 Abs 2 AuslG ist jeder Ausländer, der nicht Deutscher iSd Art 116 Abs 1 GG ist. Auch Staatenlose und Kontingentflüchtlinge sind nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer, BFH v 22.11.2007, III R 60/99, B...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Vorübergehende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch steuerbegünstigte Einrichtungen

Tz. 6 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die Versorgung, Betreuung und Verpflegung von Flüchtlingen stellt grundsätzlich einen Zweckbetrieb (§ 68 Nr. 1 Buchst. c AO, Anhang 1b) dar. Entsprechend sind die Umsätze von Flüchtlingshilfeeinrichtungen entweder von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 18, 23 oder 24 UStG, Anhang 5) oder werden ermäßigt besteuert (§ 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG, Anha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2025, Rechtsprechung ... / 12.1 OLG Nürnberg, Beschl. v. 26.2.2025 – 11 UF 626/23

1. Im Geltungsbereich des Deutsch-Iranischen Niederlassungsübereinkommens bleiben die Angehörigen jedes der vertragsschließenden Staaten auch im Hinblick auf die Abstammung ihren heimischen Gesetzen unterworfen. Die gesetzliche Vaterschaftsvermutung des Art. 1158 iran. ZGB gilt deshalb nur, wenn der Vollzug des Geschlechtsverkehrs physisch und tatsächlich möglich ist. Sie gr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8 Ausländer als Anspruchsberechtigte (§ 1 Abs. 7)

Rz. 126 Deutscher i. S. d. Grundgesetzes ist nach Art. 116 Abs. 1 GG vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet des Deutschen Reichs nach dem Stand v. 31.12.1937 Aufnahme gefunden hat. Ausländer ist dem...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung – Form und Inhalt / 12 Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht

Ein Zeitmietvertrag, d. h. ein Mietvertrag, der für einen bestimmten Zeitraum fest abgeschlossen ist und daher während der Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden kann[1], kann seit Inkrafttreten der Mietrechtsreform am 1.9.2001 bei Mietverhältnissen über Wohnraum nur noch dann wirksam vereinbart werden, wenn für die Befristung ein gesetzlich vorgesehener Grund vorliegt (...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ukraine / 5.3 Absicherung von Kriegsflüchtlingen bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach den SGB XII

Bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB XII werden Flüchtlinge aus der Ukraine nicht versicherungspflichtig in Deutschland. Es erfolgt eine auftragsweise Betreuung durch die Krankenkasse.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ukraine / 5.1 Absicherung von Kriegsflüchtlingen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten eine Aufenthaltserlaubnis. Diese wird rückwirkend vom glaubhaft gemachten Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland, frühestens vom 4.3.2022 an, bis zum 4.3.2024 erteilt. Ab diesem Zeitpunkt sind die Personen in Deutschland nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ukraine / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ib) Die Herstellungs-"Typen"

Rn. 561 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 In S 1 von § 255 Abs 2 HGB sind drei "Typen" der Herstellung und damit des Entstehens von HK abzuleiten (s Rn 263): Herstellung iSv Neuschaffung, Erweiterung, über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung. Auf dieser Gesetzesgrundlage beruht die ganze umfangreiche BFH-Rspr (s Rn 285) zur Abgrenzung von Herstellungs- und...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gemeinnützige Zwecke

Rn. 71 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Nach § 52 Abs 1 S 1 AO verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Körperschaft ist dann nicht selbstlos tätig, wenn sie die durch Spenden ihrer Gesellschafter erlangten (nicht gebundenen) Vermögensmitt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drasdo, Die steuerliche Beurteilung von Geld- und Sachspenden zugunsten der caritativen Hilfsorganisationen als Ausgaben iSd § 10b EStG, DStR 1987, 327; Krome, Ertragsteuerliche Behandlung des Sponsoring – Hinweise für die Praxis, DB 1999, 2030; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten beim Sponsoring, – Teil I, INF 1999, 716; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten be...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 1 Verschiedene Personengruppen unter dem Oberbegriff "Flüchtlinge"

Der Flüchtlingsbegriff kann sowohl weiter als auch enger verstanden werden. Im rechtlichen Sinne ist der Flüchtlingsbegriff eng auszulegen, er bezieht sich auf Asylberechtigte, Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und international subsidiär Schutzberechtigte. Die weitere Definition schließt auch national subsidiär Schutzberechtigte, Personen im laufenden As...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 1.3.1 Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention

Die Definition des Flüchtlings im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ist umgesetzt in § 3 AsylG. Maßgebend ist hier die begründete Furcht vor Verfolgung wegen eines bestimmten persönlichen Merkmals, nämlich wegen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Überzeugung. Die Verfolgung kann dabei vom Staat...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen

Zusammenfassung Überblick Der Beitrag behandelt die Voraussetzungen des Zugangs zum Arbeitsmarkt, insbesondere des Zugangs zur Beschäftigung für Personen mit Fluchthintergrund. Dazu werden zunächst die unterschiedlichen Aufenthaltsstatus erläutert, denn der Aufenthaltsstatus ist für die rechtliche Möglichkeit, eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen,...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 1.3 Anerkannter

Anerkannte sind Personen, denen im Asylverfahren ein Schutzstatus und damit ein Bleiberecht gewährt worden ist. 1.3.1 Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention Die Definition des Flüchtlings im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ist umgesetzt in § 3 AsylG. Maßgebend ist hier die begründete Furcht vor Verfolgung wegen eines bestimmten persönlichen Merkmals,...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 1.3.3 International subsidiär Schutzberechtigter

Der internationale subsidiäre Schutz beruht auf unionsrechtlichen Regelungen und ist umgesetzt in § 4 AsylG. Er wird zuerkannt, wenn einer Person ein "ernsthafter Schaden", z. B. Folter oder die Todesstrafe, droht, dies jedoch nicht auf einer Verfolgung wegen der in der GFK genannten Merkmale beruht. International subsidiär Schutzberechtigte erhalten eine Aufenthaltserlaubni...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 1.1 Asylbewerber

Ein Asylbewerber ist ein Mensch im laufenden Asylverfahren. Nach der förmlichen Asylantragstellung beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhält er eine Aufenthaltsgestattung.[1] Diese gestattet dem Asylbewerber den Aufenthalt in Deutschland für die Dauer des Asylverfahrens. Es handelt sich hierbei nicht um einen Aufenthaltstitel, die Aufenthaltsgest...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 1.3.2 Asylberechtigter

Der höchste Schutzstatus ist die Zuerkennung des Grundrechts auf Asyl gemäß Art. 16a Abs. 1 GG. Ein Asylberechtigter ist zunächst Flüchtling im Sinne der GFK. Es kommt jedoch hinzu, dass er durch den Staat verfolgt wird. Zudem darf der Betroffene nicht über einen sicheren Drittstaat, das sind alle EU-Staaten sowie die Schweiz und Norwegen, eingereist, sondern muss auf dem Lu...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 1.2 Geduldeter

Nach der Legaldefinition in § 60a AufenthG bedeutet Duldung die "vorübergehende Aussetzung der Abschiebung". Inhaber einer Duldung sind somit vollziehbar ausreisepflichtige Personen, das bedeutet, dass für eine Person keine Rechtsgrundlage für die Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht. Dies ist z. B. der Fall nach einer negativen Entscheidung des BAMF über den Asylantrag....mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag behandelt die Voraussetzungen des Zugangs zum Arbeitsmarkt, insbesondere des Zugangs zur Beschäftigung für Personen mit Fluchthintergrund. Dazu werden zunächst die unterschiedlichen Aufenthaltsstatus erläutert, denn der Aufenthaltsstatus ist für die rechtliche Möglichkeit, eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen, entscheidend. ...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2 Arten der Beschäftigung

Im Folgenden werden die Zugangsvoraussetzungen hinsichtlich unterschiedlicher Arten der Beschäftigung dargestellt. 2.2.1 Arbeitsverhältnis Vor Ablauf der Wartefrist kann kein Arbeitsverhältnis eingegangen werden. Danach ist die Erlaubnis der Ausländerbehörde sowie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, die eine Arbeitsbedingungsprüfung durchführt. Ab dem 49....mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.5 Maßnahmen der Arbeitsförderung

Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung sind Kunden der Bundesagentur für Arbeit. Sie können daher, teilweise unter besonderen Voraussetzungen, wie bestimmte Voraufenthaltszeiten, von den Förderinstrumenten des SGB III profitieren. 2.2.5.1 Betriebliche Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Es handelt sich um einen maximal 6-wöchigen betriebliche...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.5.3 Probebeschäftigung

Für eine Probebeschäftigung zur Vorbereitung der Aufnahme einer Beschäftigung gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Aufnahme einer regulären Beschäftigung. Sie bedarf der Erlaubnis der Ausländerbehörde und der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, die eine Beschäftigungsbedingungsprüfung durchführt.mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.4 Praktikum

Welche Voraussetzungen für die Aufnahme eines Praktikums gelten, hängt von Art und Zweck desselben ab. 2.2.4.1 Pflichtpraktikum Ein maximal 3-monatiges Praktikum, das vorgeschriebener Bestandteil einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums ist, oder für das Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, gilt gemäß § 30 Nr. 2 BeschV i. V. m. § 15 Nr. 2 BeschV ausdrücklic...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.4.1 Pflichtpraktikum

Ein maximal 3-monatiges Praktikum, das vorgeschriebener Bestandteil einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums ist, oder für das Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, gilt gemäß § 30 Nr. 2 BeschV i. V. m. § 15 Nr. 2 BeschV ausdrücklich nicht als Beschäftigung. Deshalb bedarf es in diesem Fall auch keiner Beschäftigungserlaubnis durch die Ausländerbehörde.mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.1 Beschäftigungserlaubnis

Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung benötigen zur Aufnahme einer Beschäftigung eine Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde. In vielen Fällen ist zudem die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Das bedeutet, dass potenzielle Arbeitgeber sich auf ein mehrwöchiges Prüfverfahren einstellen müssen, sodass die Beschäftigung nicht sofort aufge...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 1.3.4 Personen mit sonstigem humanitären Aufenthalt

Eine Aufenthaltserlaubnis wird auch erteilt, wenn im Asylverfahren das Vorliegen nationaler Abschiebungsverbote festgestellt wird. Solche liegen vor, wenn eine Abschiebung vor dem Hintergrund der Europäischen Menschenrechtskonvention unzulässig wäre, z. B. weil im Herkunftsland keine Möglichkeiten zur Existenzsicherung bestehen[1] oder wenn im Herkunftsland eine konkrete Gefah...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2 Beschäftigung

Beim Zugang zum Arbeitsmarkt ist zu unterscheiden zwischen der Aufnahme einer Beschäftigung und der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Beschäftigung ist gemäß § 7 Abs. 1 SGB IV die nichtselbstständige Tätigkeit. Ob es sich um eine Beschäftigung in diesem Sinne handelt, wird im Einzelfall durch Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse festgestellt. Im Folgenden wird der Z...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.1 Arbeitsverhältnis

Vor Ablauf der Wartefrist kann kein Arbeitsverhältnis eingegangen werden. Danach ist die Erlaubnis der Ausländerbehörde sowie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, die eine Arbeitsbedingungsprüfung durchführt. Ab dem 49. Monat gilt der freie Zugang zur Beschäftigung. Mit einer Beschäftigungsduldung kann bei Bestehen eines Arbeitsverhältnisses der Aufentha...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.3 Hospitation

Bei der Hospitation handelt es sich nicht um eine Beschäftigung i. S. d. § 7 SGB IV. Deshalb ist weder die Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde noch die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Somit können auch Inhaber einer Aufenthaltsgestattung während der Wartefrist und Geduldete mit einem Arbeitsverbot in einem Betrieb hospitieren. Hospitation meint, ...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.4.2 Praktikum zur Berufsorientierung

Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges, maximal 3-monatiges Praktikum zur Orientierung im Hinblick auf eine angestrebte Berufsausbildung oder ein Studium. Es bedarf der Erlaubnis durch die Ausländerbehörde, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht erforderlich. Die Zustimmung der Bundesagentur ist einzuholen, wenn der Zeitraum des Praktikums 3 Monate übersc...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.5.1 Betriebliche Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Es handelt sich um einen maximal 6-wöchigen betrieblichen Anteil im Rahmen einer Förderung durch die Arbeitsagentur gemäß § 45 SGB III. Ziele sind die Feststellung der beruflichen Eignung und die Verringerung und Beseitigung berufsfachlicher Vermittlungshemmnisse. Betriebliche Maßnahmen begründen kein Beschäftigungsverhältnis. Sie werden auch nicht analog eines Praktikums dur...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.6 Sonstige Beschäftigungen

Für bestimmte Arten von Beschäftigungen gelten Abweichungen von den Regelungen für die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses. So bedürfen Geduldete und Gestattete mit einem inländischen Hochschulabschluss für eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung eine Erlaubnis der Ausländerbehörde, jedoch nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Geduldeten ist die Aufnahme e...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.4.4 Praktikum für die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses

Hierunter ist eine befristete praktische Tätigkeit (Praktikum, Nachqualifizierungsmaßnahme o. Ä.) zu verstehen, die für die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses oder für die Berufserlaubnis in einem reglementierten Beruf erforderlich ist. Die Bundesagentur für Arbeit muss ihre Zustimmung erteilen, allerdings nur eine Prüfung der Beschäftigungsbedingungen und kein...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.7 Arbeitsgelegenheiten

Gemäß § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) besteht die Möglichkeit, Leistungsbezieher nach diesem Gesetz (u. a. Inhaber einer Aufenthaltsgestattung und einer Duldung) auf freiwilliger Basis oder verpflichtend zur Verrichtung sogenannter Arbeitsgelegenheiten heranzuziehen. Diese sind vergleichbar mit Ein-EUR-Jobs, sind also keine regulären Arbeitsverhältnisse und sollen ...mehr