Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / II. Fallkonstellationen

Im Ausgangspunkt ist für die Frage nach steuerstrafrechtlichen Konsequenzen bei Fehlern bei der Übermittlung von eDaten zunächst maßgeblich, ob der Steuerpflichtige seiner Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung dem Grunde nach nachkommt oder ob eine solche gänzlich unterbleibt. Gibt der Steuerpflichtige eine Steuererklärung ab, werden ihm die eDaten meldepflichtiger Stellen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vom Umgang der Finanzverwal... / A. Keine Kommunikation mit der Finanzverwaltung über beA und beSt, § 87a AO (neu)

Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Finanzverwaltung in Bund und Land über das Bundesfinanzministerium mindestens großen Einfluss auf den Inhalt der Steuergesetze nimmt. Bundestag und Bundesrat beschließen, von Ausnahmen abgesehen, was ihnen als Beschlussvorlage vorgelegt wird. Sie können gar nicht anders, weil sie von der Gesetzesmaterie regelmäßig nichts oder nur sehr w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / 3. Korrekturpflicht bei positiver Kenntnis

Jedoch ist nach unserer Auffassung eine Korrekturpflicht anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige – aus welchen Gründen auch immer – positive Kenntnis von der Unrichtigkeit/Unvollständigkeit der von der meldepflichtigen Stelle übermittelten Daten hat (so auch Neudert in AO-eKommentar, § 150 AO Rz. 14.6; Haselmann in Koenig, AO, 5. Aufl. 2024, § 150 Rz. 35). Hierfür sprechen auc...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / a) Bestätigung der EuGH-Entscheidungen

Organschaft liegt vor: Zunächst ging der BFH auf die Fragen ein, die in den beiden Vorlageverfahren s. oben III.2. und 3.) mit Bezug auf die Organschaft behandelt worden waren. Er stellte fest, dass aufgrund der im Revisionsverfahren nicht angegriffenen, nach § 118 Abs. 2 FGO bindenden Feststellungen des FG eine Organschaft vorliege. Organträger ist Steuerschuldner: Weiterhin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Besteuerung unternehm... / d) Hintergrund und Systematik der Behandlung als ein Steuerpflichtiger

Nichtbesteuerung der "Innenleistungen" war ausschlaggebend für Entwicklung der Organschaft: Im Gegenteil waren genau diese "Steuervorteile", die sich aus der Nichtsteuerbarkeit der "Innenleistungen" ergeben, seinerzeit einer der wesentlichen Gründe für die Entwicklung des Rechtsinstituts der Organschaft.[22] Entscheidung der Mitgliedstaaten: Im Übrigen ist die Nichtsteuerbark...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG § 13 Beistandspflicht der Ortsbehörden

Rz. 1 Die Vorschrift ist Ausfluss des in Art. 35 Abs. 1 GG zum Ausdruck kommenden Grundgedankens der gegenseitigen Rechts- und Amtshilfe aller Behörden untereinander. Während sich Art. 35 Abs. 1 GG auf alle Behörden des Bundes und der Länder bezieht, erstreckt § 13 Abs. 1 FVG die Beistandspflicht auch auf die Gemeindebehörden, Ortspolizeibehörden und die sonstigen Ortsbehörd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.3 Gewinnung, Herstellung, Lagerung, Beförderung, gewerbliche Verwendung und der Handel mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren

Rz. 24 Verbrauchsteuern entstehen i. d. R. mit der Überführung der Waren in den steuerrechtlich freien Verkehr[1] und nicht bereits durch die Gewinnung oder Herstellung.[2] Mit § 209 AO soll bereits vor der Steuerschuldentstehung der Gewinnungs- oder Herstellungprozess der Waren zollamtlich überwacht werden.[3] Diese erweiterte Steueraufsicht wurde nach dem Fortfall der Grenz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 3 Sachliche Leitung

Rz. 4 Die sachliche Leitung, die wegen der für die Steuerverwaltung geltenden Grundsätze in erster Linie Rechtsaufsicht ist, hat für die größtmögliche Durchsetzung der Besteuerungsgrundsätze (vgl. § 3 FVG Rz. 5–6b) zu sorgen. Gleichmäßigkeit, Gesetzmäßigkeit und Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung können nur durch möglichst einheitliche Gesetzesanwendung im materiellen und ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1 Warenverkehr über die Grenze

Rz. 18 Gegenstand der Steueraufsicht ist der Warenverkehr. Der Begriff "Ware" ist in der AO nicht weiter definiert; auch der UZK und das ZollVG enthalten keine Definition, obwohl das Zollrecht den Warenverkehr zum Inhalt hat.[1] Waren sind der st. Rspr. des EuGH zufolge "alle Erzeugnisse, die einen Geldwert haben und deshalb Gegenstand von Handelsgeschäften sein können".[2] ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 3 Zuständigkeit der Hauptzollämter (Abs. 2, 3)

Rz. 3 Die Hauptzollämter sind örtliche Bundesfinanzbehörden. Sie sind zum einen für die Verwaltung der Steuern in der Abgrenzung zu den Finanzämtern entsprechend der Zäsur zwischen Art. 108 Abs. 1 und 2 GG zuständig. Das bedeutet, dass in ihre Zuständigkeit die (an die EU fließenden) Zölle, die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern[1] einschließlich der EUSt[2] und di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 3 Ernennung und Entlassung der Präsidentin oder des Präsidenten

Rz. 3 Die Präsidentin oder der Präsident wird auf Vorschlag der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde ernannt und entlassen, die hierfür zuständig ist. Voraussetzung hierfür ist ein vorheriges Einvernehmen mit der Bundesregierung, wobei Einvernehmen Übereinstimmung bedeutet.[1] Das fehlende Einvernehmen macht den Ernennungs- oder Entlassungsakt weder ni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Bundesfinanzbehörden – Landesfinanzbehörden

Rz. 1 Die beiden Vorschriften §§ 1 und 2 FVG enthalten eine abschließende Aufzählung der Bundesfinanzbehörden und Landesfinanzbehörden, jeweils in Stufen gegliedert. Wegen des in den Ländern inzwischen sehr unterschiedlichen Aufbaus der Landesfinanzverwaltung (z. B. beim Vorhandensein von Oberbehörden oder Mittelbehörden) sind mit der Bemerkung "soweit errichtet" auch unters...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2 Aufgaben der Mittelbehörden (Abs. 1)

Rz. 2 Die Mittelbehörde hat in erster Linie Leitungsaufgaben. Sie leitet in ihrem Bezirk die Finanzverwaltung des Landes.[1] Zur Leitung vgl. Erl. zu § 3 FVG. Die Leitungsfunktion der Mittelbehörde bezieht sich auf die Dienstaufsicht einschließlich der inneren Organisation der nachgeordneten örtlichen Behörden (Finanzämter), der Personalverwaltung und der Geschäftsverteilung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2 Warenverkehr in Freizonen und Freilagern

Rz. 22 Freizonen und Freilager sind Teile des Zollgebiets der Union oder in diesem Zollgebiet gelegene Räumlichkeiten, die jedoch vom übrigen Zollgebiet abgegrenzt sind.[1] In ihnen lagernde Nichtgemeinschaftswaren sind für die Erhebung von Einfuhrabgaben und die Anwendung der handelspolitischen Maßnahmen so zu behandeln, als befänden sie sich nicht im Zollgebiet der Gemeins...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Landeskassen können bei einer Mittelbehörde für die Kassengeschäfte errichtet werden. Ist dies geschehen, können sie die Kassenaufgaben für mehrere Bezirke oder für Teile davon wahrnehmen. Eine solche Wahrnehmung für mehrere Bezirke oder Teile davon ist jedoch nur möglich, wenn es in dem Land mehrere Oberfinanzdirektionen gibt. Das ist heute in keinem Bundesland mehr d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.3.2 Verhältnis zu den Regelungen des ZollVG

Rz. 11 Das Zollverwaltungsgesetz [1] ergänzt das Gemeinschaftszollrecht und nicht die Vorschriften der §§ 209 ff. AO.[2] Der UZK hat den Mitgliedstaaten die Gesetzgebung über die Aufgaben und Befugnisse der jeweiligen Zollbehörden überlassen. Das ZollVG regelt, in Ausfüllung der vom UZK bewusst gehaltenen Lücke, die Aufgaben und Befugnisse der Zollverwaltung. Der UZK geht als...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift befasst sich mit der Funktion der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder jeweils gegenüber den ihnen nachgeordneten Finanzverwaltungsbehörden. Vorschriften über die weiteren Aufgaben des BMF und der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden (im Steuerbereich z. B die Mitwirkung am Gesetzgebungsverfahren und die Begleitung de...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Kleinflugzeug

Leitsatz Aufwendungen für ein Kleinflugzeug können als Betriebsausgaben abziehbar sein. Sie fallen jedenfalls dann nicht unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG als unangemessene Aufwendungen, die die Lebensführung berühren, wenn die Lebensführung nur in sehr eingeschränktem Maß berührt wird, die Höhe der Aufwendungen nicht weit über 10 % des Gewinns liegen, die Nutzung des Flugzeugs erhebliche Bedeutung für den Geschäftserfolg hat und die Höhe der Aufwendungen im Wesentlichen den ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2 Sitz (Abs. 1)

Rz. 2 Die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde[1] bestimmt, ob eine Landesoberbehörde errichtet wird, und deren Sitz, wenn dies nicht durch Landesgesetz geschieht.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG § 10 Bundeskassen (aufgehoben)

Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 1.1.2016 aufgehoben worden.[1] Die Bundeskassen sind jetzt in die allgemeine Behördenstruktur der Generalzolldirektion eingegliedert.[2]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 4 Weisungen – Verwaltungsanordnungen

Rz. 5 Zur sachlichen Leitung durch die obersten Bundes- und Landesfinanzbehörden gehört auch die Möglichkeit, durch Verwaltungsanweisungen auf eine möglichst einheitliche Gesetzesanwendung hinzuwirken (vgl. Rz. 4). Dazu gehört auch die Möglichkeit, Verwaltungsanweisungen nachgeordneter Behörden außer Kraft zu setzen. Der bisweilen angesprochene Grundsatz der Nichteinmischung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.1 Inhalt und Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Vorschrift beschreibt als Aufgabenzuweisungsnorm verschiedene Sachverhalte, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen und definiert dies als Steueraufsicht. Diese dient dem Zweck, die Erhebung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sowie die Einhaltung des Zollrechts[1] und damit das Steueraufkommen zu sichern und die Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu gewährleisten.[...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG § 18 Verwaltung der Umsatzsteuer

Rz. 1 Bei der Verwaltung der USt und bis 30.6.2014 bei der KfzSt[1] ist in einzelnen Bereichen die Mitwirkung der Zollbehörden, also von Bundesfinanzbehörden, notwendig, obwohl die Verwaltung der Steuer zum Zuständigkeits- und Aufgabenbereich der Landesfinanzbehörden gehört. § 18 FVG stellt eine Ausnahme vom Verbot der Mischverwaltung da.[2] Das ist vor allem bei der Umsatzb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 4 Bezirk und Sitz von Oberfinanzdirektionen (ehemals Abs. 2, jetzt Satz 1)

Rz. 4 Oberfinanzdirektionen sind seit dem Herauslösen der Bundesfinanzverwaltung aus ihnen und die Bildung von Bundesfinanzdirektionen ausschließlich Mittelbehörde des jeweiligen Landes. Deswegen bestimmt die für die Landesfinanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde Sitz und Bezirk der ihr unterstehenden Oberfinanzdirektion allein. Derzeit existieren die OFD Nordrhein-...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit Wirkung vom 29.12.2020[1] ist der Begriff "Oberfinanzdirektion" durch den allgemeineren Begriff "Mittelbehörde" ersetzt worden, da einige Länder anstelle von Oberfinanzdirektionen Landesämter als Mittelbehörden errichtet haben; materiell ist die Rechtslage unverändert geblieben.[2] Die Mittelbehörden haben seit der Herauslösung der Bundesabteilungen aus den Oberfin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 5 Leitungsfunktion der Besitz- und Verkehrsteuerabteilung (Abs. 4)

Rz. 7 Abs. 4 hebt neben der allgemeinen Regelung der Leitungsfunktion der Mittelbehörden für die Finanzämter in Abs. 1 noch einmal besonders hervor, dass die stets vorhandene Besitz- und Verkehrsteuerabteilung der Mittelbehörde vor allem die Durchführung der Aufgaben leitet, für deren Erledigung die Finanzämter zuständig sind.[1] Die Besitz- und Verkehrsteuerabteilung hat al...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.1 Besondere Vorgänge in einem Verbrauchsteuerverfahren (Nr. 1)

Rz. 27 § 209 Abs. 2 AO zählt weitere Gegenstände auf, die der Steueraufsicht ("ferner") unterliegen. Den dort genannten Verfahren ist gemeinsam, dass sie zu einer Abgabenbefreiung oder -begünstigung führen können, wenn die Verfahren den vorgeschriebenen Voraussetzungen entsprechend durchgeführt werden.[1] Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Verfahren führen dazu, das...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.3.1 Verhältnis zu den Regelungen des Unionszollkodex

Rz. 5 Als Gemeinschaftsrecht haben die Normen des Unionszollkodex (UZK) Vorrang vor der nationalen Regelung des § 209 AO. Unionsrechtliche Vorschriften die zollamtliche Überwachung des "Warenverkehrs über die Grenze" i. S. d. § 209 Abs. 1 Alt. 1 AO betreffend finden sich in Art. 134 Abs. 1 UZK (Verbringung in das Zollgebiet der Union) sowie in Art. 267 Abs. 1 UZK (Verbringun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG § 4 Sitz und Aufgaben der Bundesoberbehörden

Rz. 1 Der Sitz der Bundesoberbehörden wird vom BMF bestimmt, soweit dies nicht durch Gesetz geschieht bzw. geschehen ist. Das BZSt (bis 31.12.2005: Bundesamt für Finanzen) hat nach dem Erlass v. 3.9.1971[1] seinen Sitz in Bonn-Bad Godesberg mit Außenstellen (Berlin, Saarlouis, Schwedt). Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen ist zum 1.1.2006 durch Zusa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2 Gliederung

Rz. 4 §§ 1 und 2 FVG gaben die Dreistufigkeit des Aufbaus der Finanzverwaltung des Bundes und der Länder wieder, von der bereits Art. 108 Abs. 1, 2 GG grundsätzlich ausgeht. Der früher obligatorische mindestens dreistufige Aufbau der Finanzverwaltung im Bund und den Ländern wurde abgeschafft und nun ist der zweistufige Aufbau vorgesehen (Bund) bzw. möglich (Länder).[1] Obers...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.1 Persönliche Abzugsberechtigung

Rz. 93 Allein unbeschränkt Stpfl. können Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben abziehen (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG; vgl. Rz. 16). Berechtigt zum Abzug ist grundsätzlich nur der Stpfl., der die Versicherungsbeiträge als Versicherungsnehmer leistet und der selbst durch die Aufwendungen wirtschaftlich belastet ist (zu Ehegatten/Lebenspartner Rz. 12). Zahlt daher eine Mutter Beit...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aussetzung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheids; Verlängerung der Nachbehaltensfrist

Leitsatz Bei der im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung gebotenen summarischen Prüfung bestehen ernstliche Zweifel, ob die Verlängerung der Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 des Grunderwerbsteuergesetzes von fünf auf zehn Jahre durch das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom 12.05.2021 (BGBl I 2021, 926, BStBl I 2021, 838) auf Erwerbsvorgänge von Grundstücken Anwendung findet, die bereits vor dessen Inkrafttreten am 01.07.2021 er...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH-Beteiligungsverluste b... / a) Betriebsvermögenszugehörigkeit

Förderung der gewerblichen Tätigkeit: Die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gehört zum notwendigen Betriebsvermögen (BV) eines Einzelgewerbetreibenden, wenn sie dazu bestimmt ist, die gewerbliche (branchengleiche) Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern oder wenn sie dazu dient, den Absatz von Produkten des Steuerpflichtigen zu gewährleisten[1]. Tatfrage...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb im Fall eines abweichenden Wirtschaftsjahrs

Leitsatz Bei der Bestimmung der Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 des Einkommensteuergesetzes) ist auf die Mitunternehmer abzustellen, die am Ende des (gegebenenfalls abweichenden) Wirtschaftsjahrs an der Mitunternehmerschaft beteiligt waren (Bestätigung und Fortführung der Urteile des Bundesfinanzhofs vom 14.01.2016 – IV R 5/14, BFHE 253, 67, BStBl II 2016, 875; vom 14.01.2016 – IV R 48/12). Normenkette § 35, § 4a Abs. 2 Nr. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 25 Abs. 1 EStG, § 5...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 8.5.2.2 (Nicht) Anwendung des § 50d Abs. 9 EStG bei geringfügiger Besteuerung bis einschließlich 2016

Mit Beschluss vom 19.12.2013[1] hat sich der BFH erstmals mit dem geringfügig abweichenden Sachverhalt beschäftigt, der sich in den Pilotenfällen dadurch ergab, dass Irland eine punktuelle Besteuerung eingeführt hatte. Praxis-Beispiel § 50d Abs. 9 EStG bei geringfügiger Besteuerung Ein in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger B erzielte in mehreren Streitjahren Einkünfte ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerfreistellung des niederländischen Arbeitslohns im Ansässigkeitsstaat Deutschland auch bei Anwendung der niederländischen 30 %-Regelung

Leitsatz Der für eine Tätigkeit im Königreich der Niederlande gezahlte Arbeitslohn eines in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Arbeitnehmers ist auch insoweit nach Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 Buchst. a DBA-Niederlande 2012/2016 unter Anwendung des Progressionsvorbehalts von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, als der Arbeitnehmer den Arbeitslohn aufgrund der sogenannten 30 %‐Regelung steuerfrei erhalten hat. Normenkette Art. 14 Abs. 1, Art. 22 Abs. 1 Buchst. ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwischenurteil über die verlängerte Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung

Leitsatz Ein Zwischenurteil gemäß § 99 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung über die verlängerte Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 Alternative 1 der Abgabenordnung (AO) wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO kann nicht ergehen, wenn Feststellungen über Grund und Höhe des jeweiligen Steueranspruchs und damit zum objektiven und subjektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung fehlen. Normenkette § 99 Abs. 2 FGO, § 169 Abs. 2 Satz 2, § 370 AO Sachverhalt Der Kläger und seine Ehefrau (Erblasserin)...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer auf Einkünfte eines Erben wegen langjähriger Dauer eines Erbscheinverfahrens

Leitsatz 1. Auch ein Grundlagenbescheid, der viele Jahre nach Ende des Veranlagungszeitraums erlassen oder geändert wird, kann zu einer Zinspflicht unter Anwendung der Karenzzeit des § 233a Abs. 2 der Abgabenordnung führen (Festhalten am Senatsurteil vom 01.06.2016 – X R 66/14, BFH/NV 2016, 1688, Rz 29 f.). 2. Der Umstand, dass der Steuerpflichtige aufgrund der unklaren Erbrechtssituation nicht in der Lage war, die Besteuerungsgrundlagen früher zu ermitteln beziehungsweise zu schätzen und eine Vo...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Günstigerprüfung gemäß § 10a Abs. 2 EStG; Reihenfolge der Rechenschritte von der tariflichen zur festzusetzenden Einkommensteuer

Leitsatz 1. Bei der Günstigerprüfung nach § 10a Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist die Differenz der tariflichen Einkommensteuer, die sich einerseits ohne und andererseits mit Abzug der Beiträge zur zusätzlichen Altersvorsorge als Sonderausgaben ergäbe, mit dem Zulageanspruch zu vergleichen. 2. Ist die Differenz zwischen den genannten tariflichen Einkommensteuerbeträgen höher als der Zulagean­spruch, werden die – auch den Zulageanspruch umfassenden – Altersvorsorgebeiträge als S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 98 Teilurteil

Rz. 1 § 98 FGO soll das Verfahren vereinfachen und beschleunigen. Der Prozess kann durch Teilurteil zu einzelnen abtrennbaren und entscheidungsreifen Teilen des Streitgegenstands entlastet werden. Das ermöglicht es bei umfänglichen und zeitaufwendigen Verfahren, den Beteiligten wenigstens zu einzelnen Teilen schnell eine endgültige Entscheidung zukommen zu lassen. Rz. 2 Teilu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3.4 Änderungsregelungen

Rz. 89 § 10d Abs. 4 S. 4 EStG ist durch das G. v. 8.12.2010[1] geändert worden. Die Besteuerungsgrundlagen des Feststellungsbescheids sind so anzusetzen, wie sie der ESt-Festsetzung des Vz, auf dessen Schluss der verbleibende Verlustvortrag festgestellt wird, und des Vz, in dem ein Verlustrücktrag vorgenommen werden kann, zugrunde gelegt worden sind; § 171 Abs. 10, § 175 Abs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3.3 Verfahren

Rz. 79 Nach § 10d Abs. 4 S. 1 EStG ist der verbleibende Verlustvortrag am Schluss eines Vz gesondert festzustellen.[1] Welche Vz gemeint sind, sagt das Gesetz nicht. Unstreitig ist dies das Verlustentstehungsjahr, auch wenn der verbleibende Verlustabzug auf 0 EUR anzusetzen ist, weil der Verlust durch den Verlustrücktrag verbraucht worden ist, oder wenn kein Rücktrag erfolgt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 64... / 5 Berechtigtenwechsel

Rz. 20 Die Änderung der Berechtigtenbestimmung im laufenden Kindergeldbezug führt zu der Aufhebung der Kindergeldfestsetzung gegenüber dem bisher bestimmten Berechtigten nach § 70 Abs. 2 EStG und zur Festsetzung gegenüber dem nunmehr bestimmten Berechtigten mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung. Die Festsetzung für den bisher vorrangig Berechtigten ist aber erst ab dem Folg...mehr

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ZErb 04/2025, § 28a ErbStG ... / IV. Welche Wirkung hat der Erlass nach § 28a ErbStG auf die Gesamtschuld

Entscheidend ist, ob der Erlass der Schenkungsteuer nach § 28a ErbStG einen Erlass aus persönlichen oder sachlichen Billigkeitsgründen darstellt (z.B. Dr. Horn [14]). Nachdem sich die Verschonung auf begünstigtes Unternehmensvermögen bezieht, könnte eine sachliche Billigkeit vermutet werden. Dies kann aber deshalb nicht zutreffen, weil Erlassvoraussetzung die persönlichen Verm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2025, Außerbetriebse... / 1 Aus den Gründen:

“… II. … Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist … ungeachtet der vom Kl. eingereichten Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abzulehnen, da der beabsichtigte Antrag auf Zulassung der Berufung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg im Sinne von § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO bietet. Auch wenn dabei die Anforder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Haftungsbescheid, Ermessensausübung

Rn. 331 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der Erlass eines Haftungsbescheids gegen den Haftungsschuldner nach § 10b Abs 4 S 2 EStG erfolgt in der Regel wegen des Sachzusammenhangs durch das für die Besteuerung des Zuwendungsempfängers örtlich zuständigen BetriebsstättenFA (AEAO zu § 24 Nr 1 S 1, 2 AO). Ist der Zuwendungsempfänger im Ausland ansässig und wird im Inland nicht steuerl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bei gemischten Aufwendungen grundsätzlich Aufteilungsgebot

Rn. 148 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Betragen die betrieblichen/beruflichen oder privaten Veranlassungsbeiträge 10 % oder mehr, so sind die Aufwendungen grds entsprechend der Veranlassungsbeiträge aufzuteilen. Gegenüber der früheren Rspr, die eine Aufteilung nur ausnahmsweise zuließ, wenn die objektiven Umstände eine zutreffende und leicht nachprüfbare Trennung ermöglichten un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 2. Familienheim

Rz. 6 Als Familienheim i.S.v. § 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c ErbStG gilt ein bebautes Grundstück, soweit darin eine Wohnung gemeinsam zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. In der Wohnung muss sich der Mittelpunkt des familiären Lebens befinden.[4] Die Finanzverwaltung stellt bei der Beurteilung der Verhältnisse zum Stichtag auf die tatsächliche Nutzung ab.[5] Eine Anmeldung nach dem M...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 113 Beschlüsse

Rz. 1 Beschlüsse sind gerichtliche Entscheidungen, die keine Urteile oder Gerichtsbescheide und keine prozessleitenden Verfügungen oder Aufklärungsanordnungen sind.[1] Verfahren und Inhalt von Beschlüssen sind nicht zusammenhängend geregelt. § 113 FGO verweist (nicht abschließend) auf einzelne Vorschriften, die für Urteile gelten. Für Beschlüsse ist eine mündliche Verhandlun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2 Informationspflicht des Zeugen (S.1)

Rz. 3 In § 85 Satz 1 FGO geht es um die eigenen Wahrnehmungen des Zeugen. Er muss sich daher nur aus solchen Unterlagen informieren, zu denen er selbst Zugang hat. Er braucht sich nicht um Unterlagen bei Dritten, denen gegenüber er keinen Herausgabeanspruch hat, zu bemühen. Durch zivilrechtliche Vereinbarungen wie Geheimhaltungsvereinbarungen o. ä. können die Informationspfl...mehr