Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 152 Abs. 1 AO – Ermessensausübung in den Fällen des § 152 Abs. 1 AO n.F.

Nach § 152 Abs. 1 AO kann gegen denjenigen, der seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachkommt, ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Mit der Frage, welche Kriterien bei der Ausübung des Entschließungsermessens seit ihrer Neufassung zu berücksichtigen sind, hatte sich das FG Berlin-Brandenburg zu beschäftigen. In der Entsche...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Übertragung von Pensionsverpflichtungen – erstmalige Anwendung des § 4f EStG

Leitsatz § 4f des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.d.F. des Art. 11 Nr. 2 des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes vom 18.12.2013 (BGBl I 2013, 4318) – AIFM‐StAnpG – findet gemäß § 52 Abs. 12c EStG i.d.F. des Art. 11 Nr. 9 Buchst. a AIFM‐StAnpG – seit dem 31.07.2014: § 52 Abs. 8 Satz 1 EStG – erstmals Anwendung für Schuldübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen, die in einem nach dem 28.11.2013 endenden Wirtschaftsjahr erfolgen. Normenkette § 4f, § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 7, § 52 Abs. 8 Satz 1, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / 3. Steuerliche Korrekturen (§ 153 AO)

Meldepflichten des Steuerpflichtigen ergeben sich insb. auch aus § 153 AO. Die steuerliche Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 AO, die den Steuerpflichtigen zu einer Anzeige bzw. Berichtigung steuerlicher Sachverhalte verpflichtet, ist zweistufig ausgestaltet. Die Anzeigepflicht (§ 153 Abs. 1 AO) entsteht, sobald der Steuerpflichtige nachträglich erkennt, dass...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / IV. Meldepflichten sog. "mitteilungspflichtiger Stellen" i.S.v. § 93c AO

Die Einzelsteuergesetze enthalten ferner eine Vielzahl von Vorschriften, die bestimmte Institutionen (sog. "mitteilungspflichtige Stellen" i.S.v. § 93c AO) verpflichten, ihnen vorliegende, besteuerungsrelevante Daten anderer Steuerpflichtiger elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln (sog. "eDaten"). Die mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zu den Anforderungen an eine Rechnung i.S.d. § 14c Abs. 2 UStG

Leitsatz 1. Die Anforderungen an eine Rechnung im Sinne des § 14c Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) erfüllt ein Dokument jedenfalls dann, wenn es den Rechnungsaussteller, den (vermeintlichen) Leistungsempfänger, eine Leistungsbeschreibung sowie das Entgelt und Angaben zur gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer enthält (Bestätigung der Rechtsprechung; s. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs – BFH – vom 17.02.2011 – V R 39/09, BFHE 233, 94, BStBl II 2011, 734; vom 21.09.2016 – XI R 4/15, BFHE 255,...BStBl II 2021, 106mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Leistung eines Dritten auf eine fremde Steuerschuld; Anfechtung einer Tilgungsbestimmung wegen Drohung

Leitsatz 1. Eine Tilgungsbestimmung (§ 225 Abs. 1 der Abgabenordnung – AO) ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die nach den Regeln der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auszulegen ist und auf die die Vorschriften der §§ 116 ff. BGB entsprechende Anwendung finden. 2. Auch ein Dritter, der auf eine fremde Steuerschuld leistet (§ 48 Abs. 1 AO), gibt eine Tilgungsbestimmung im Sinne von § 225 Abs. 1 AO ab. 3. Hat ein Dritter, der auf eine fremde Steuerschuld geleistet...§ 48 Abs. 1§ 225 Abs. 1 AO§ 123 Abs. 1 Alternative 2 BGB§ 142 BGB§ 37 Abs. 2 Satz 1 und 2 AOmehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Säumniszuschläge / 1.2 Nichtzahlung bei Fälligkeit

Säumniszuschläge entstehen, wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet wird. Ihre Besonderheit liegt darin, dass sie nicht – wie alle anderen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis – durch einen besonderen Bescheid festgesetzt, sondern sogleich durch Zahlungsaufforderung erhoben werden (§ 218 Abs. 1 Satz 1 AO, s. Tz. 8). Ein Verschulden des Steuerp...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Keine außergewöhnlichen Belastungen durch Aufwendungen im Zusammenhang mit der Entnahme und Lagerung von Eizellen beim PCO-Syndrom ("social freezing")

Leitsatz Allein die medizinische Empfehlung zur Entnahme und Lagerung von Eizellen, um einen zukünftigen Kinderwunsch zu ermöglichen, führt auch bei diagnostiziertem PCO-Syndrom nicht dazu, dass es sich um Aufwendungen handelt, die als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen wären. Von solchen Aufwendungen für ein sogenanntes "social freezing" abzugrenzen sind Aufwendungen für eine Kryokonservierung als Voraussetzung für eine geplante künstliche Befruchtung bei Sterilität. Sachverhalt Die ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Elektronische Übermittlung von Schriftsätzen aus dem beBPo

Leitsatz 1. Bei der elektronischen Übermittlung eines Schriftsatzes aus dem besonderen elektronischen Behördenpostfach (beBPo) durch die Behörde an ein Gericht muss die das Dokument einfach signierende Person nicht mit der des Versenders übereinstimmen, weil es sich bei der Nutzung des beBPo um einen nicht-personengebundenen sicheren Übermittlungsweg handelt. 2. Ein nur mittelbarer Zusammenhang einer Stromentnahme zur Stromerzeugung reicht für eine Steuerbefreiung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Stromsteuergesetzesmehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlaufhemmung bei der Festsetzungsfrist für Haftungsbescheide

Leitsatz 1. Aus der Verweisung in § 191 Abs. 3 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) folgt, dass die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO auch bei der Inanspruchnahme von Haftungsschuldnern anzuwenden ist, wenn der Haftungsschuldner aufgrund gesetzlicher Pflichten (§§ 34, 35 AO) Steuererklärungen oder Steueranmeldungen für einen Vertretenen abzugeben hat. 2. Nach Aufhebung eines vorangegangenen Haftungsbescheids bestehen Einschränkungen für den Neuerlass eines Haftungsbescheids nach § 130 Abs. 2 AOmehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Kein Feststellungsinteresse für eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen eine Prüfungsanordnung

Leitsatz 1. Das für eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen eine Prüfungsanordnung erforderliche besondere Feststellungsinteresse im Sinne von § 41 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung fehlt, wenn die Prüfungsergebnisse bereits bescheidmäßig umgesetzt worden sind (Anschluss an Senatsurteil vom 20.02.1990 ‐ IX R 83/88, BFHE 160, 391, BStBl II 1990, 789). 2. Dies gilt auch, wenn die Umsetzung der Prüfungsergebnisse in mehreren Bescheiden unterschiedlicher Finanzbehörden erfolgt ist. Normenkette § 41 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 25): Die Or... / 6. Haftung gegenüber der Finanzverwaltung

Die Organgesellschaft haftet nach § 73 AO für Steuern des Organträgers, soweit die Organschaft für diese von Bedeutung ist. Erfasst sind mithin regelmäßig die Körper- und Gewerbesteuer, ggf. aber auch Einkommen- und Umsatzsteuer. Dabei ist die Haftung der Höhe nach nicht auf solche Steuerbeträge beschränkt, die durch die Organgesellschaft verursacht wurden, vielmehr sind die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 22 Zerlegu... / 6.1 Zerlegungsverfahren (§§ 185-189 AO)

Rz. 23 Nach § 185 AO sind die für das Steuermessbetragsverfahren geltenden Vorschriften (§ 13 GrStG Rz. 55 ff.) auf die im GrStG vorgesehene Zerlegung von Steuermessbeträgen entsprechend anzuwenden, soweit in den §§ 185 ff. AO nichts anderes bestimmt ist. Infolgedessen sind gem. § 185 AO i. V. m. § 184 Abs. 1 S. 3 AO im Rahmen der Zerlegung die Vorschriften über die Durchführ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 13 Steuerm... / 3 Steuermessbetragsverfahren – Verfahrensgrundsätze

Rz. 17 Neben den grundsteuerrechtlichen Vorschriften zur Durchführung der Veranlagung der Steuermessbeträge nach §§ 16-18 GrStG sind für das Steuermessbetragsverfahren die abgabenrechtlichen Vorschriften, insbesondere § 184 AO , maßgeblich. Nach § 184 Abs. 1 S. 1 AO sind die Steuermessbeträge durch Steuermessbescheid festzusetzen. Für die Festsetzung des Steuermessbetrags ist n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 22 Zerlegu... / 6.2 Zuteilungsverfahren (§ 190 AO)

Rz. 29 Während im Zerlegungsverfahren nach §§ 185 – 189 AO über die Aufteilung des Grundsteuermessbetrags auf mehrere steuerberechtigte Gemeinden entschieden wird, geht es im Zuteilungsverfahren nach § 190 AO darum, dass der Steuermessbetrag nur einem Steuerberechtigten zuzuteilen ist, aber Streit darüber besteht, welche Gemeinde steuerberechtigt ist.[1] Besteht mithin Strei...mehr

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Roscher, GrStG § 22 Zerlegu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Da die Steuerhoheit der einzelnen Gemeinde für die Grundsteuer an ihrer Gemeindegrenze endet (§ 1 GrStG Rz. 11), die Feststellung der Grundsteuerwerte für die Steuergegenstände der Grundsteuer (§ 2 GrStG) jedoch auf Gemeindegrenzen keine Rücksicht nimmt, bedarf es für die Steuergegenstände, die sich über mehrere Gemeinden erstrecken, grundsätzlich der Zerlegung des nac...mehr

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ZErb 03/2025, Kosten im Zus... / 1 Gründe

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist testamentarisch eingesetzte Miterbin nach der im Jahr 2017 verstorbenen Erblasserin. Die Erblasserin war Alleinerbin ihres im selben Jahr vorverstorbenen Ehemanns. Die Eheleute hatten in einem Testament aus dem Jahr 2004 verschiedene Familienmitglieder angeführt, die nach dem Tod des letztverstorbenen Ehegatten Erben oder V...mehr

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FF 03/2025, Funktionale Zus... / 1 Aus den Gründen

Anm. d. Red.: S. zu dieser Entscheidung den Beitrag von Dr. Franz-Thomas Roßmann, S. 110 f. Gründe: I. [1] Die Parteien waren verheiratet und wurden im Mai 2017 geschieden. Sie verfügten über drei gemeinschaftliche Immobilien, über die sie sich im Juni 2016 im Rahmen der Ehescheidung durch eine Reihe von notariellen Verträgen auseinandersetzten. Dabei wurde durch wechselseiti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Festsetzung von Stundungszinsen (§§ 234, 238 AO)

Rz. 52 [Autor/Stand] Nach § 28 Abs. 1 Satz 3 ErbStG und § 28 Abs. 3 Satz 3 ErbStG sind die §§ 234, 238 AO anzuwenden. Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 ErbStG wird die Steuer im ersten Jahr der Stundung nicht verzinst, ab dem zweiten Jahr der Stundung werden Zinsen festgesetzt. Nach § 28 Abs. 3 Satz 3 ErbStG erfolgt die Stundung der Steuer nur beim Erwerb von Immobilienvermögen von To...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.2 Erteilung des Freistellungsbescheids (§ 60a Abs 2 AO)

Tz. 138 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Kö, wobei die Antragstellung formlos möglich ist (s AEAO Nr 5 zu § 60a Abs 2). Der Antrag kann auch außerhalb eines lfd Veranlagungsverfahrens gestellt werden (s BT-Drs 17/11316, 18), oder von Amts wegen bei der Veranlagung zur KSt, wenn bisher noch keine Feststellung erfolgt ist. Ein einmal erteilter F...mehr

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ZErb 03/2025, Bemessung der... / 1 Gründe

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erhielt mit Vertrag vom 3.11.2016 von seiner Schwester ein Darlehen in Höhe von 1.875.768,05 EUR. Das Darlehen galt als zum 1.1.2016 ausgezahlt. Die Darlehenssumme wurde rückwirkend zum 1.1.2016 mit 1 % verzinst. Das Darlehen wurde auf unbestimmte Zeit gewährt und konnte mit einer Frist von 12 Monaten erstmals zum 31.12.2019 gekündig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Antrag

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Stundung nach § 28 Abs. 1 ErbStG erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag kann und sollte zur Vermeidung von Säumniszuschlägen vor Fälligkeit der Steuer gestellt werden.[2] Der Antrag kann auch zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden. Auch wenn es sich nicht ausdrücklich aus dem Gesetz ergibt, sollte der Antrag schon aus Beweiszwecken schriftli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verfahrensfragen

Rz. 210 [Autor/Stand] Ob eine Fläche oder ein Gebäude zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder zum Grundvermögen gehört, wird zweckmäßigerweise im Verfahren über die Feststellung des Grundbesitzwertes für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft entschieden. Rz. 211 [Autor/Stand] Die Entscheidung kann aber auch in dem Verfahren zur Feststellung des Grundbesitzwertes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Stundung nach § 222 AO

Rz. 50 [Autor/Stand] Während Entscheidungen über Anträge nach § 222 AO Ermessensentscheidungen sind, hat der Steuerpflichtige nach § 28 ErbStG einen Rechtsanspruch auf Stundung.[2] Die Vorschriften schließen sich jedoch nicht aus. In Fällen, in denen die Voraussetzungen für eine Stundung nach § 28 ErbStG nicht erfüllt sind, kommt die Stundung nach § 222 ErbStG in Betracht.[3...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verzicht

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Verzichtet der > Arbeitgeber auf ihm zustehende Ansprüche gegen den > Arbeitnehmer, so liegt darin nur dann kein > Arbeitslohn, wenn es sich um einen unfreiwilligen Forderungsausfall handelt (BFH 143, 332 = BStBl 1985 II, 437; > Darlehen Rz 65 ff). Ergänzend > Gehaltsverzicht und > Gehaltsumwandlung sowie BFH 171, 566 = BStBl 1993 II, 884; zu weite...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Formelles und Freistellungsbescheid

Tz. 253 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Ein besonderes Anerkennungsverfahren ist für die St-Befreiung nicht vorgesehen (s AEAO Nr 3 zu § 59). Die Entsch über die St-Befreiung erfolgt vielmehr durch das nach § 20 Abs 1 AO (in Ausnahmefällen nach § 20 Abs 2 AO) zuständige FA im Veranlagungsverfahren durch Freistellungsbescheid – bzw beim Vorliegen eines stpfl wG – durch St-Bescheid...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 2 Allgemeine Angaben

Zeilen 1–6 Diese Zeilen enthalten die Angabe des Körperschaftsteuersubjekts (Steuerpflichtigen) und der Adresse. Inländische Steuerpflichtige haben dazu die Straße in Zeile 2 und Postleitzahl sowie Ort in Zeile 3 einzugeben. Ausländische Steuerpflichtige haben diese Angaben in Zeile 4 anzugeben. In Zeile 5 ist bei Angabe einer ausländischen Anschrift in Zeile 4 der Staat anzu...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck K... / 4 Art der Steuerpflicht (Sitz und Geschäftsleitung im Veranlagungszeitraum)

Zeilen 6–7 In diesen Zeilen sind der Ort der Geschäftsleitung, der Ort des Sitzes und der jeweilige Staat anzugeben, wenn der jeweilige Ort im Ausland belegen ist. Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 10 AO). Das ist der Ort, wo die den Willen der Körperschaft gestaltenden Personen (Exekutivorgane, Vorstand, Geschäftsführer) ihre Entscheidung...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Ber / 5 Wirtschaftliche Betätigung

Vor Zeilen 14–21e Der Zweck des Berufsverbands darf nicht auf das Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs gerichtet sein. Das Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ist für die Steuerbefreiung des Berufsverbandes nur dann unschädlich, wenn er als Nebentätigkeit unterhalten wird, ohne Verbandszweck zu sein.[1] Wird ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 2 Kopfzeilen

Zeilen 1–2 Die Zeilen 1 und 2 enthalten die Angabe des zuständigen Finanzamts und der Steuernummer. Zuständig ist das Betriebsstättenfinanzamt, also das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Für einen Reisegewerbetreibenden ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich der Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit befindet. Nach § 3...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage Part / 3.1 Eigene Tätigkeit

Zeile 4 In Zeile 4 ist durch Eingabe einer Schlüsselzahl anzugeben, ob ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. d. § 14 AO als eigene Tätigkeit unterhalten wird.[1] Erläuterungen und Beispiele zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind auch in der Anleitung zur KSt-Erklärung, Rz. 206, enthalten. Liegt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor, tritt Steuerpflicht ein, wenn...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 23 Schlusserklärung

Vor Zeile 200 Der Text vor den folgenden Zeilen enthält die üblichen Datenschutzhinweise. Zeilen 148–199 Diese Zeilen sind frei. Zeilen 200–208 In Zeile 200 ist durch eine Schlüsselzahl anzugeben, ob die Steuererklärung von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder einer entsprechenden Vereinigung angefertigt wurde. Die Zeilen 200a–208 nehmen Angaben zu diesem steuerlic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Erklärung ... / 6 Schlusserklärung

Vor Zeile 100 Der Text vor den folgenden Zeilen enthält die üblichen Datenschutzhinweise. Zeilen 100–108 In Zeile 100 ist durch eine Schlüsselzahl anzugeben, ob die Steuererklärung von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder einer entsprechenden Vereinigung angefertigt wurde. Die Zeilen 101–108 nehmen Angaben zu diesem steuerlichen Berater auf, wobei in Zeile 108 auc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Vordruck K... / 11 Schlusserklärung

In der Schlusserklärung ist der Datenschutzhinweis enthalten. Zeilen 28–99 Diese Zeilen bleiben frei. Zeilen 100–102 Durch Eintragen der Ziffer 1 in Zeile 100 ist anzugeben, ob die Steuererklärung unter Mitwirkung eines Steuerberaters, einer zu Hilfeleistung in Steuersachen befugten Person oder einer entsprechenden Vereinigung angefertigt worden ist. Diese sind dann in Zeilen 10...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient der Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos sowie des aus der Umwandlung von Rücklagen entstandenen Sonderausweises bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit und bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von steuerbefreiten Körperschaften. Der Betrieb gewerblicher Art ist in § 4 KStG definiert. Danach bildet auch die Verpachtung eines...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 – Anlage Gem / 8 Durchführung von sportlichen Veranstaltungen gegen Entgelt

Vor Zeilen 39–49b Die Zeilen 39–49b fassen bestimmte Angaben zusammen, die erforderlich sind, um die Steuerbegünstigung von Sportvereinen zu überprüfen. Die Besonderheit der Besteuerung bei Sportvereinen besteht darin, dass sie bei sportlichen Veranstaltungen wählen können, ob diese nach § 67a Abs. 1 AO (sportliche Veranstaltungen als Zweckbetriebe, wenn die Einnahmen die Zwec...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 7 Angaben zum Gewerbebetrieb

Zeilen 26–32 Die Angaben in diesen Zeilen enthalten Angaben zu den Betriebsstätten und dienen der Feststellung, ob eine Zerlegung des Gewerbesteuer-Messbetrags erforderlich ist. Wenn in Zeile 26 die Kennziffer 1 einzutragen ist, sind auch die Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags und die Anlage Betriebsstätte abzugeben. Keine Eintragungen haben für Organges...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 – Anlage Gem / 4 Wirtschaftliche Betätigung

Vor Zeilen 10–24 In den Zeilen 10–24 wird abgefragt, ob die steuerbefreite Körperschaft mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der KSt und GewSt unterliegt. Steuerpflicht kann bestehen, wenn die Einnahmen aller wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe einschließlich der Zweckbetriebe 45.000 EUR übersteigen und wenn bei Vereinen und anderen Körperschaften, die keine Ausschüttun...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zur gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung der Gewinnanteile eines in den USA ansässigen stillen Gesellschafters

Leitsatz 1. Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist verletzt, wenn ein Beteiligter bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung keine Kenntnis von dem Inhalt eines gerichtlichen Aufklärungsschreibens erlangt, das zu einer Frage ergangen ist, auf die das Gericht im Urteil entscheidungserheblich abstellt. Dies gilt auch dann, wenn die Äußerungen eines anderen Beteiligten Anlass gegeben hätten, zu dem betreffenden Thema vorzutragen. 2. Der Begriff "andere Entgelte" in Art. 24 Abs. 3 DBA-USA 1989mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 32b Abs. 1 S. 1 AO betrifft die Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO und enthält auf Grundlage von Art. 23 Abs. 1 DSGVO bereichsspezifische Ausnahmen von diesen Informationspflichten. Art. 14 DSGVO betrifft den Fall, dass personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person, sondern bei Dritten erhoben werden (Dritterhebung). Nach Art. 14 Abs. 1 und 2 DSGVO muss ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, FGO § 106 Gerichtsbescheide

Rz. 1 § 106 FGO ergänzt die Regelung des § 90a FGO. [1] Ein Gerichtsbescheid ergeht stets ohne mündliche Verhandlung.[2] Sinngemäß anwendbar ist daher von der Vorschrift des § 104 FGO nur § 104 Abs. 3 FGO, woraus hervorgeht, dass es für das Wirksamwerden des Gerichtsbescheides der Bekanntgabe gegenüber den Beteiligten bedarf. Hinsichtlich der sinngemäßen Anwendung von § 105 F...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gedeihliches Nebeneinander ... / 2. Die Beschränkung der Entscheidungsbasis auf präsente Beweismittel

Feststellungslast im AdV-Verfahren: Auch im Verfahren der Vollziehungsaussetzung[1] gelten die Regeln über die objektive Beweislast (Feststellungslast) mit der Folge, dass der Antragsteller die aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Tatsachen vorzutragen und glaubhaft zu machen hat (BFH v. 4.6.1996 – VIII B 64/95, BFH/NV 1996, 895). Glaubhaftmachung ist eine Beweisführung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gedeihliches Nebeneinander ... / 1. Einleitung

Auf der Suche nach der (reinen) Wahrheit – das ist in der Wahrnehmung der meisten der Weg und das Ziel der dritten Gewalt. Repräsentiert wird diese Suche u.a. in der Eidesformel im Fall der Zeugenvernehmung, die in allen Gerichtsordnungen gleich lautet. Im Strafprozess findet sie sich in § 64 StPO, im Steuerprozess in § 82 Abs. 1 FGO i.V.m. § 481 ZPO. Dies klingt nach Gleich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gedeihliches Nebeneinander ... / c) Die Überzeugungsbildung im Hauptsacheverfahren

Aufhebung des Haftungsbescheids: Die so in den Fokus rückende Entscheidung des FG in der Hauptsache fiel für den Kläger positiv aus; das FG hob den Haftungsbescheid auf (FG Düsseldorf v. 18.2.2010 – 8 K 814/08 H, n.v.). Die Revision des Finanzamts hatte keinen Erfolg (BFH v. 15.1.2013 – VIII R 22/10, BFHE 240, 195 = BStBl. II 2013, 526 = AO-StB 2013, 132). Ohne Rechtsfehler ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teilabschlussbescheid (§ 18... / 2. Wer ist richtiger Adressat des Teilabschlussbescheids?

Die Außenprüfung bei einer Personengesellschaft umfasst u.a. die gesonderte und einheitliche Feststellung. Werden diesbezüglich abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen im Rahmen einer Außenprüfung ermittelt, können sie in einem Teilabschlussbescheid gesondert festgestellt werden. Der Teilabschlussbescheid (zugleich Feststellungsbescheid) bindet insoweit den Feststellungsbescheid ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teilabschlussbescheid (§ 18... / 1. ... in Personengesellschaftsstrukturen

Transparente Besteuerung: Personengesellschaften sind als solche grundsätzlich weder einkommen- noch körperschaftsteuerpflichtig. Die Ertragsbesteuerung findet – mit Ausnahme der Gewerbesteuer, § 5 Abs. 1 S. 3 GewStG – erst auf Ebene der Gesellschafter statt, wenn und soweit diese im Inland steuerpflichtig sind. Insofern wird das von der Personengesellschaft erwirtschaftete ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teilabschlussbescheid (§ 18... / 2. ... in mehrstöckigen Personengesellschaftsstrukturen

Mehrstufiges Feststellungsverfahren: In mehrstöckigen Personengesellschaftsstrukturen ist ein mehrstufiges Feststellungsverfahren durchzuführen, weil (entgegen dem den Personengesellschaften immanenten steuerlichen Transparenzgedanken) die Gesellschafter der Obergesellschaft nicht Gesellschafter der Untergesellschaft sind (BFH v. 25.2.1991 – GrS 7/89, BStBl. II 1991, 691). D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gedeihliches Nebeneinander ... / d) Die Konsequenzen der unterschiedlichen "Überzeugungen"

Erst einmal wollen wir das aus unserer Sicht Erstaunliche hervorheben. Im Grunde gelten in den einzelnen Verfahrensordnungen unterschiedliche "Entscheidungsfindungsregeln"[13]. Insoweit überrascht, obwohl es nicht selten so geschieht (dazu auch Bilsdorfer, DStR 2022, 1840), dass der Strafrichter vorab bei durchaus strenge(re)n Regeln der Überzeugungsbildung zu der Auffassung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teilabschlussbescheid (§ 18... / 5. Reichweite des § 153 Abs. 4 AO in (mehrstöckigen) Personengesellschaftsstrukturen?

Grundsätzlich können Anzeige- und Berichtigungspflichten nach § 153 Abs. 4 AO ausgelöst werden, wenn Prüfungsfeststellungen einer Außenprüfung unanfechtbar in einem Teilabschlussbescheid nach § 180 Abs. 1a AO umgesetzt worden sind und die den Prüfungsfeststellungen zugrunde liegenden Sachverhalte auch in anderen, nicht von der Außenprüfung erfassten, vom Steuerpflichtigen ab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gedeihliches Nebeneinander ... / a) Die unterschiedlichen Wege zur Überzeugung

Um zu verdeutlichen, wie in solchen Eilverfahren die Überzeugungsbildung i.S.v. § 96 Abs. 1 S. 1 FGO [9] vonstattengeht, bietet ein "Verfahrenskonglomerat" einiges an Anschauungsmaterial. Im Grunde geht es um einen einzigen Sachverhalt, der zum einen das FG Düsseldorf und zum anderen den BFH mehrfach beschäftigte.mehr