Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG § 27 Übergangsregelung Gleichstellungsbeauftragte

Rz. 1 Für die Wahl der ersten Gleichstellungsbeauftragten der neu gebildeten Bundesfinanzdirektionen sah die Vorschrift in Abs. 1 eine Frist bis zum 31.5.2008 vor. Für die Übergangszeit bis zu dieser Wahl nahmen die bisherigen Gleichstellungsbeauftragten der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen der Oberfinanzdirektionen ein Übergangsmandat wahr. Waren es wegen des Neuschnitt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2 Rechte der ertragsberechtigten Körperschaften

Rz. 2 Die nach § 21 Abs. 1–3 FVG berechtigen Länder haben das Recht, sich über die für ihre Steuern erheblichen Vorgänge bei der verwaltenden Behörde zu unterrichten. Sie haben das Recht auf Akteneinsicht sowie auf mündliche und schriftliche Auskunft. Ein Recht auf Aktenübersendung ist nicht vorgesehen. § 21 Abs. 1 FVG regelt die Rechte der ertragsberechtigten Länder und § 2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 6 Rechtsfolgen

Rz. 11 Der Stpfl. kann Maßnahmen im Zusammenhang mit der Mitwirkung des BZSt bei der Durchführung von Außenprüfungen anfechten, wenn es sich um einen Verwaltungsakt ihm gegenüber handelt. Als Verwaltungsakt sind anzusehen die Anordnung der Mitwirkung des BZSt, die Mitwirkungsverlangen des BZSt, die Beauftragung des BZSt mit einer Prüfung und die Anordnung einzelner Prüfungsh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Dienstrechtliche Folgen für die Oberfinanzpräsidenten

Rz. 1 Ab der Herauslösung der Bundesaufgaben aus den Oberfinanzdirektionen und der Schaffung von Bundesfinanzdirektionen war eine Leitung durch einen gemeinsamen Präsidenten, der sowohl Bundesbeamter als auch Landesbeamter ist, nicht mehr möglich. Für die vier bis zum 31.12.2007 vorhandenen Oberfinanzpräsidenten und Oberfinanzpräsidentinnen der Oberfinanzdirektionen Chemnitz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 3 Datenaustausch und Auskünfte beim Familienleistungsausgleich (Abs. 4)

Rz. 6 Beim Familienleistungsausgleich wird die steuerliche Freistellung des Existenzminimums eines Kindes entweder durch den Kinderfreibetrag nach § 32 EStG oder durch Kindergeld bewirkt. Während der Kinderfreibetrag durch die FÄ gewährt wird, wird das Kindergeld vom BZSt[1] durch Familienkassen verwaltet. Wegen des Nebeneinanders der beiden Entlastungswege sind die hierbei ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 6 Zentralisierung über die Landesgrenzen hinweg (Abs. 4)

Rz. 10 Grundsätzlich ist die Ausübung der Eingriffsverwaltung durch eine Behörde eines Landes im Bereich eines anderen Landes oder mehrerer anderer Länder nicht zulässig, da sie die Selbstständigkeit der anderen Länder beeinträchtigt. So darf eine Steuerfahndungsstelle eines Bundeslandes nicht ohne Weiteres Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem anderen Bundesland durchf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 5 Prüfungsverlangen für bestimmte Betriebe (Abs. 5)

Rz. 10 § 19 Abs. 5 FVG ist ebenfalls durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz v. 5.9.2006[1] eingefügt und durch das Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform v. 10.8.2009[2] sowie das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019[3] geändert worden. Diese Vorschrift ergänzt § 19 Abs. 1 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 4.1 Zentralisierung bestimmter Aufgaben bei einem Finanzamt innerhalb des Landes

Rz. 7 Durch Rechtsverordnung können einem Finanzamt oder einer besonderen Finanzbehörde Zuständigkeiten für die Bezirke mehrerer Finanzämter übertragen werden.[1] Hiervon ist in den Länderfinanzverwaltungen in unterschiedlichem Umfang und in unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht worden. So ist in einer Reihe von Ländern die Verwaltung der ErbSt und SchenkSt sowie GrESt be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] neu eingefügte und zuletzt durch das JStG 2022 v. 16.12.2022[2] ergänzte § 20a FVG bildet die gesetzliche Grundlage dafür, dass schriftliche Verwaltungsakte i. S. d. § 118 AO und sonstige Schreiben im Verwaltungsverfahren nebst Anlagen nach der AO der Bundesfinanzbehörden und mit Wirkung v...mehr

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Rückabwicklung einer Anteilsübertragung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Leitsatz 1. Wird die Übertragung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft durch die Parteien des Kaufvertrags wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage rückgängig gemacht, kann dieses Ereignis steuerlich auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurückwirken (Anschluss an Senatsurteil vom 28.10.2009 – IX R 17/09, BFHE 227, 349, BStBl II 2010, 539). 2. Die Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, müssen sich weder aus dem Vertragswortlaut ergeben noch zeitnah mit Vertragsabschluss gegenüber d...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.1.1 Wesentliche Grundsätze

§ 69 Satz 1 AO begründet eine Haftung der in §§ 34, 35 AO bezeichneten Personen im Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten. Dazu gehören auch die Vermögensverwalter und zu diesen der Testamentsvollstrecker. § 34 Abs. 3 und Abs. 1 AO gelten auch für den Testamentsvollstrecker, d. h. er hat als Vermögensverwalter gewisse – nicht all...mehr

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Gewerbesteuerrechtliche Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften; Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags bei Beendigung einer atypisch stillen Beteiligung

Leitsatz 1. Der § 7 Satz 2 Nr. 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Oberpersonengesellschaft ist nicht auf die stillen Reserven der Oberpersonengesellschaft und die stillen Reserven der Unterpersonengesellschaft aufzuteilen. Es handelt sich vielmehr um einen einheitlichen Veräußerungsvorgang auf der Ebene der Oberpersonengesellschaft. 2. Der Gewerbeertrag der Oberpersonengesellschaft unterliegt im Hinblick auf den Gewinn aus der Veräuß...§ 9 Nr. 2 GewStGmehr

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Statthafte Klageart und Klagefrist für die Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO

Leitsatz 1. Statthafte Klageart für die gerichtliche Geltendmachung des gegen eine Finanzbehörde gerichteten Anspruchs aus Art. 15 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 5 Satz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Verpflichtungsklage gemäß § 40 Abs. 1 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung – FGO – (Anschluss an Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.11.2022 ‐ 6 C 10.21, BVerwGE 177, 211, Rz 14). 2. Die unionsrechtlichen Grundsätze der Äquivalenz und Effektivität gebieten ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.11.3 Umfang und Ausstrahlung der Feststellung

Rz. 239 Mit der Erteilung eines Bescheids über die Gewinnfeststellung ist eine Reihe von Rechtswirkungen verbunden. Zunächst ist daraus abzuleiten, dass eine Mitunternehmerschaft anerkannt wurde. Sodann wird eine Entscheidung über den Kreis der Beteiligten getroffen, und schließlich werden Höhe, Art und Verteilung der gemeinsam erzielten Einkünfte festgelegt. Rz. 239a Festges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.11.4 Behandlung verdeckter Gewinnausschüttungen

Rz. 242 Im Verfahren über die gesonderte Gewinnfeststellung muss auch darüber entschieden werden, ob und in welcher Höhe eine vGA Gewinnausschüttung angefallen ist. Der BFH hält diese Regelung für zwingend, weil eine derartige Ausschüttung untrennbar mit der Höhe des Gewinnanteils verbunden ist und sich – ebenso wie der normale Gewinnanteil – auf das Einkommen der Beteiligte...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / I. Rechtsschutz gegen den Grundsteuerwertbescheid

Rz. 97 [Autor/Stand] Für Rechtsbehelfe gegen den Grundsteuerwertbescheid gelten die Regelungen des Bundesrechts. Der Steuerpflichtige kann gegen diesen Verwaltungsakt mittels Einspruchs (§ 347 AO) vorgehen. Rz. 98 [Autor/Stand] Auch im Falle einer anschließenden (Anfechtungs)Klage vor dem Finanzgericht – hier den Finanzgerichten Düsseldorf, Köln und Münster- bleibt es grundsä...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Berlin / II. Rechtsschutz gegen den Grundsteuermessbescheid

Rz. 68 [Autor/Stand] Für Rechtsbehelfe gegen den Grundsteuermessbescheid gelten die Regelungen des Bundesrechts (§ 13 GrStG Rz. 65). Der Steuerpflichtige kann gegen diesen Verwaltungsakt mittels Einspruchs (§ 347 AO) vorgehen. Natürlich bleibt es auch dabei, dass sich im Grundsteuerwertbescheid getroffene Feststellungen, nicht beim Grundsteuermessbescheid, dem Folgebescheid,...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Berlin / III. Rechtsschutz gegen den Grundsteuerbescheid

Rz. 76 [Autor/Stand] In Berlin setzen die Finanzämter die Grundsteuer fest und verwalten sie (vgl. Rz. 17). Daher gelten hier uneingeschränkt die Vorschriften der Abgabenordnung und ein Widerspruchsverfahren (§ 69 ff. VWGO), wie es dort vorgesehen ist, wo die Gemeinden die Realsteuern verwalten, kommt nicht in Betracht. Damit kann der Grundsteuerbescheid in Berlin ausschließ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.3 Keine Klagebefugnis der Übernehmerin

Tz. 209b Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Übernehmerin kann – anders als der Einbringende – wegen vermeintlich überhöhter Wertansätze den KSt-Bescheid nicht anfechten (s § 40 Abs 2 FGO). Denn sie ist wegen der hohen Wertansätze für die übernommenen WG weder in diesem noch in späteren KSt-Festsetzungen beschwert (s Urt des BFH v 08.06.2011, BStBl II 2012, 421 unter II. 1 und 2)...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / II. Rechtsbehelf gegen den Feststellungsbescheid

Rz. 725 [Autor/Stand] Der Feststellungsbescheid über die Äquivalenzbeträge (sog. Grundsteuerausgangsbeträge) stellt einen Grundlagenbescheid des niedersächsischen Lage- bzw. Belegenheitsfinanzamtes für die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags dar. Rz. 726 [Autor/Stand] Das Rechtsbehelfsverfahren gegen den Bescheid über die Äquivalenz- bzw. Grundsteuerausgangsbeträge richtet ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dreßler, § 8c S 2 KStG ist potenziell verfassungswidrig – Neuer Vorlagebeschl 2 K 245/17 des FG HH, DB 2017, 2629; Kessler/Egelhof/Probst, Vorlage an BVerfG: Verfassungswidrigkeit von § 8c KStG für schädliche Beteiligungserwerbe von mehr als 50 % – Anm zum Vorlage-Beschl des FG HH v 29.08.2017, DStR 2017, 2377; Kögel, BVerfG-Vorlage zur Verfassungswidrigkeit von § 8c S 2 KStG ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / III. Rechtsbehelf gegen den Grundsteuermessbetragsbescheid

Rz. 738 [Autor/Stand] Der Festsetzungsbescheid des niedersächsischen Lage- bzw. Belegenheitsfinanzamtes über den Grundsteuermessbetrag ist Folgebescheid des Feststellungsbescheids über die Äquivalenzbeträge (sog. Grundsteuerausgangsbeträge) und stellt seinerseits einen Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinde dar. An den Inhalt dieses Beschei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.2 Klagerecht des Einbringenden

Tz. 209a Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Einbringende hat die Möglichkeit, bei Streitigkeiten über die Höhe des Einbringungswerts des von der Übernehmerin beantragten Bewertungsmaßstabs eine gerichtliche Klärung zu bewirken. Ihm steht nämlich als Drittbetroffener (wegen der Werteverknüpfung gem § 20 Abs 3 S 1 UmwStG im Hinblick auf die Bestimmung des Veräußerungspreises, s Tz...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Berlin / 3. Inhalt der Vorschrift

Rz. 54 [Autor/Stand] Bei § 2 BlnGrStMG handelt es sich um eine Härtefallklausel, die nur für eigengenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für eigengenutztes Wohnungseigentum (§ 249 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BewG) gilt. Für Mietwohngrundstücke (§ 249 Abs. 1 Nr. 4 BewG) gilt die Norm hingegen nicht. Damit umfasst sie – abweichend vom Wortlaut der Überschrift – nicht alle Wohngr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Suchanek/Rüsch, § 8c KStG bei aufeinanderfolgenden Beteiligungserwerben, FR 2016, 260. Tz. 105 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die in § 8c Abs 1 S 1 KStG für den schädlichen Beteiligungserwerb genannte Grenzen von mehr als 50 % kann sich je nach Übertragungsgeschäft auf die Anteile am gezeichneten Kap, auf die Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechte beziehen. Beim gezeich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 Veräußerungspreis (§ 20 Abs 3 S 1 UmwStG)

Tz. 250 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Veräußerungspreis für das gem § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachte Vermögen entspr nicht dem gW der im Tauschwege erworbenen Anteile an der übernehmenden Gesellschaft zum Einbringungsstichtag (zuz ggf sonstiger Gegenleistungen; so die allg Grundsätze zu § 16 Abs 2 EStG; ständige Rspr, zB s Urt des BFH v 25.06.2009, BStBl II 2010, 182). Der Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dieterlen/Winkler, Konzernsachverhalte iRd neuen "Mantelkauf"-Regelung des § 8c KStG, GmbHR 2007, 815; Sistermann/Brinkmann, Verlustuntergang aufgrund konzerninterner Umstrukturierungen, DStR 2008, 897. Tz. 211 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für die Zeit vor dem Inkrafttreten des WachstumsBG (dazu s Tz 406) sieht das Ges eine Ausnahmeregelung für Beteiligungserwerbe innerhalb eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Braun/Geist, Forderungsverzichte im "Bermudadreieck" von Sanierungsgewinn, Verlustverrechnung und Mindestbesteuerung, BB 2013, 351; Desens, Die neue Besteuerung von Sanierungserträgen, FR 2017, 981; Förster, Die Entsch des GrS des BFH zum Sanierungs-Erl und ihre Folgen, FR 2017, 1002; Förster/Hechtner, StBefreiung von Sanierungsgewinnen gem §§ 3a, 3c Abs 4 EStG, DB 2017, 1536; G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3 Größe II: Auf dieses EK entfallender gW der erworbenen Beteiligung

Tz. 262 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für den Fall, dass zB 60 % der Anteile an der Verlust-Kö zum fremdüblichen Preis (= gW) erworben werden (Fall des § 8c Abs 1 S 1 KStG), fingiert dieser Satzteil des § 8c Abs 1 S 6 KStG, dass der gW des gesamten BV der Verlust-Kö 100/60 des für die Anteile gezahlten Betrags beträgt. Diesem Betrag sind zwecks Ermittlung der stillen Reserven 1...mehr

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E-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe

Leitsatz 1. Handels- und Geschäftsbriefe im Sinne von § 147 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 der Abgabenordnung (AO) können auch E-Mails sein. 2. (Digitale) Unterlagen über Konzernverrechnungspreise unterfallen dem Anwendungsbereich des § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO. 3. Die Finanzverwaltung ist im Rahmen der Außenprüfung grundsätzlich berechtigt, vom Steuerpflichtigen sämtliche E-Mails mit steuerlichem Bezug anzufordern. 4. Mangels Rechtsgrundlage ist es der Finanzverwaltung aber verwehrt, ein sogenanntes Gesamtjour...mehr

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Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers

Leitsatz 1. Erziehung von Kindern im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL bezieht sich auf die planmäßige Tätigkeit zur körperlichen, geistigen und sittlichen Formung junger Menschen zu tüchtigen und mündigen Menschen. 2. Die Tätigkeit eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers kann diese Voraussetzungen erfüllen. 3. Bei Fehlen eines förmlichen Anerkennungsverfahrens kann jedenfalls dann von einer Einrichtung mit von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannter gleicher Zielsetzung aus...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2.3.4 Verfahrensfragen zur gesonderten Feststellung des Sonderausweises

Rz. 30 Die gesonderte Feststellung des Sonderausweises ist auf den Schluss des Wirtschaftsjahrs vorzunehmen, in dem die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln unter Verwendung von Beträgen, die nicht aus Einlagen stammen, handelsrechtlich wirksam geworden ist. Diese Feststellung ist – soweit vorhanden – an den Sonderausweis des vorhergehenden Wirtschaftsjahrs nach § 182 Ab...mehr

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Keine Änderung zulasten des Steuerpflichtigen bei Vorläufigkeit nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO

Leitsatz Ein nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Abgabenordnung (AO) für vorläufig erklärter Steuerbescheid kann nicht gemäß § 165 Abs. 2 AO zu Lasten des Steuerpflichtigen geändert werden. Normenkette § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 2, § 172ff. AO, § 4 Abs. 9, § 9 Abs. 6 EStG Sachverhalt Die Klägerin studierte nach einer dreimonatigen Ausbildung zur Rettungssanitäterin in den Jahren 2011 bis 2016 Medizin. In ihren ESt-Erklärungen für die Streitjahre (2015 und 2016) machte sie die Kosten hierfür al...§ 9 Abs. 6 EStG§ 9 Abs. 6 EStG§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO§ 4 Abs. 9§ 9 Abs. 6 EStGBVerfG, Beschluss vom 19.11.2019, 2 BvL 22/142 BvL 23/142 BvL 24/142 BvL 25/142 BvL 26/142 BvL 27/14BFH/NV 2020, 334§ 9 Abs. 6 EStG§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3Abs. 2 AO§ 9 Abs. 6 EStG§ 10 EStGmehr

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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kein Erfordernis der Anforderung einer Lesebestätigung bei Übersendung eines Einspruchs per E‐Mail

Leitsatz Wird ein Einspruch per E-Mail eingelegt, so ist das Unterlassen der Anforderung einer Empfangs- oder Lesebestätigung ohne Einfluss auf das Verschulden der Fristversäumnis im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrags. Normenkette § 110 Abs. 1 und 2, § 87a Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 AO i.d.F. der Streitjahre, § 355 Abs. 1 Satz 1 AO, § 52a Abs. 5 Satz 2 FGO Sachverhalt Mit ESt-Bescheiden vom 8.8.2018 setzte das FA die ESt des Klägers für die Streitjahre (2015 bis 2017) fest. Dabei erkannte er nich...Sächsisches FG, Urteil vom 27.1.2023, 3 K 744/22mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.2 Übertragung des rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums

Rz. 113 Der Tatbestand des § 17 EStG erfordert also eine Übertragung des wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Eigentums. Der Übergang des rechtlichen Eigentums erfolgt, wenn eine zivilrechtlich wirksame Eigentumsübertragung vorliegt. Rz. 113a Das wirtschaftliche Eigentum geht über, wenn zwar das rechtliche Eigentum bei dem Veräußerer verbleibt, der Erwerber jedoch aufgrund e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.3 Person des Veräußerers

Rz. 147 Nach dem Wortlaut des § 17 Abs. 1 EStG muss der Veräußerer "beteiligt" sein; d. h., die Person, der die Anteile steuerlich zuzurechnen sind (vgl. Rz. 26ff.), muss mit der Person identisch sein, der die Wirkung der Veräußerungshandlung steuerlich zuzurechnen ist.[1] Die Veräußerungshandlung muss daher nicht von dem Inhaber der Anteile selbst vorgenommen werden; die Wi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.1.1 Natürliche Person als Veräußerer

Rz. 26 § 17 EStG schränkt nach seinem Wortlaut seinen Anwendungsbereich in persönlicher Hinsicht nicht ein. Von der Vorschrift erfasst werden daher sowohl unbeschränkt als auch beschr. Stpfl. Direkt anwendbar ist § 17 EStG nur auf natürliche Personen; durch die Verweisung in § 8 Abs. 1 KStG ist die Vorschrift jedoch auch auf Körperschaftsteuersubjekte anwendbar, soweit diese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 4.1.2 Auflösung und Liquidation; Insolvenzverfahren

Rz. 327 Zum Begriff der Auflösung der Körperschaft und Auskehrung von Liquidationsvermögen vgl. § 20 EStG n. F. Rz. 127ff.; zur Besteuerung der Körperschaft bei Abwicklung vgl. Endert, in Frotscher/Drüen, KStG/GewStG/UmwStG, § 11 KStG Rz. 22ff. und 66ff. Als Liquidation gilt auch die formwechselnde Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft. Zu Auskehru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.2.1 Veräußerungspreis bei entgeltlicher Veräußerung

Rz. 180 Veräußerungspreis i. S. d. § 17 EStG ist das Entgelt, d. h. alles, was der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft als Gegenleistung erhält.[1]. Ab Inkrafttreten des Teileinkünfteverfahrens ist für die Berechnung des Veräußerungsgewinns nicht der gesamte Veräußerungspreis, sondern nur 60 % des Veräußerungspreises anzusetzen. 40 % des Veräußerungspreises sind nach § 3 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.3.6 Wesentliche Beteiligungen innerhalb der letzten fünf Jahre

Rz. 90 Die Beteiligung braucht in der von § 17 EStG vorausgesetzten Höhe nicht im Zeitpunkt der Veräußerung der Anteile zu bestehen. § 17 EStG ist schon dann anwendbar, wenn die Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veräußerung die Grenze des § 17 Abs. 1 EStG überschritten hat. "Veräußerung" in diesem Sinne ist die Übertragung des zivilrechtlichen oder wirtsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 67... / 2.4 Antragsberechtigung (S. 2)

Rz. 13 Außer dem Kindergeldberechtigten (§ 67 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 EStG) räumt § 67 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 EStG denjenigen, die ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergelds haben, eine Antragsberechtigung ein. In seinem Antrag muss der Dritte denjenigen Kindergeldberechtigten bezeichnen, aus dessen Anspruch er das Kindergeld begehrt. Rz. 14 Ein berechtigtes Interesse ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.6.6 Gewerbesteuer

Rz. 17 Der nach § 5a EStG ermittelte Gewinn gilt als Gewerbeertrag nach § 7 Abs. 1 S. 1 GewStG, sodass Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG) nach Ansicht des BFH grundsätzlich nicht in Betracht kommen (Rz. 46a ff.).[1] Das galt nach der Rspr. des BFH auch für den Ertrag aus der Auflösung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG.[2] Diese Rspr. des BFH ist bzw. ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 6 Durch DBA steuerfrei gestellte ausländische Einkünfte bei Organgesellschaften (§ 32b Abs. 1a EStG)

Rz. 66 Durch G. v. 24.3.1999[1] ist in § 32b Abs. 1a EStG mit Wirkung ab Vz 1999 eine besondere Regelung für den Fall eingeführt worden, dass die nach DBA steuerfreien Einkünfte von einer Organgesellschaft bezogen werden.[2] Nach § 32b Abs. 1 EStG greift der Progressionsvorbehalt ein, wenn ein unbeschränkt oder beschr. Stpfl. Einkünfte bezogen hat, die nach einem DBA steuerfr...mehr

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Versuchte Steuerhinterziehu... / a) Argumente für die Einziehung

Auch die versuchte Steuerhinterziehung ist strafbar (§ 370 Abs. 2 AO).[39] Grundsätzlich kann eine Einziehung von Taterträgen auch an eine versuchte rechtswidrige Tat (§ 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB) anknüpfen, denn auch die Begehung einer vom Gesetz unter Strafe gestellten Versuchstat ist eine rechtswidrige Straftat i.S.v. §§ 73 Abs. 1 StGB, aus der "etwas erlangt" sein kann (vgl. B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / a) Meinung 1: Prüfpflicht des Steuerpflichtigen

Von einem Großteil der Literatur[6] und teils auch Verwaltungsauffassung[7] wird eine Prüfpflicht des Steuerpflichtigen angenommen. Hiernach soll die maschinelle Beistellung der von den meldepflichtigen Stellen übermittelten eDaten den Steuerpflichtigen nicht von seiner Pflicht befreien, diese auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen (Rolletschke, NZWiSt 20...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vom Umgang der Finanzverwal... / III. Die Wahrheit bestimmt die Steuerfahndung

Beispiel: Denkwürdig ist auch das Auftreten eines Steuerfahnders aus A. in drei zur gemeinsamen Erörterung zusammengefassten Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung beim IX. und X. Senat des Finanzgerichts K. Es stellte sich die Frage, ob für die Jahre 08 bis 13 nicht bereits Festsetzsetzungsverjährung eingetreten ist. Für die Jahre danach gab es belastbare Beweismittel für...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Versuchte Steuerhinterziehu... / I. Erlangtes Etwas bei Steuerhinterziehung

Beim Delikt der Steuerhinterziehung können sowohl zu Unrecht gewährte Steuervorteile (z.B. Vorsteuererstattungen) als auch die verkürzte Steuer ein "erlangtes Etwas" i.S.v. § 73 Abs. 1 StGB sein. Letzteres ist der Fall, weil sich der Täter die Aufwendungen für die Steuern erspart.[23] Aufgrund der Steuerhinterziehung unterbleibt die Minderung des Vermögens, zu der es bei pfl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Versuchte Steuerhinterziehu... / III. Tatvollendung bei Steuerhinterziehung durch Unterlassen

Hingegen ist die Tat im Fall der Unterlassung der Einreichung einer Steuererklärung/-anmeldung (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) erst in dem Zeitpunkt vollendet, in dem ein Schätzbescheid mit zu niedrigen Festsetzungen bekanntgegeben wird.[30] Beispiel II: S gibt für das Jahr 2024 keine Einkommensteuererklärung ab. Das FA erlässt einen zu niedrigen Schätzbescheid am 1.8.2025. Tatvollen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Versuchte Steuerhinterziehu... / 1. Versuchte Steuerhinterziehung

Problematischer ist, ob der Täter oder Teilnehmer durch Steuerhinterziehung in Höhe ersparter Aufwendungen etwas erlangt, wenn die Steuerhinterziehung im Versuchsstadium stecken bleibt. Konkret stellt sich die Frage, ob das Kriterium "etwas erlangt" bereits vor Vollendung der Steuerhinterziehung erfüllt ist. Für den Versuchsbeginn ist zwischen Steuerhinterziehung durch Handel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Versuchte Steuerhinterziehu... / A. Einführung

Das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.2017 wurde am 21.4.2017 verkündet[1] und trat am 1.7.2017 in Kraft. Seither gilt, dass im Strafverfahren grundsätzlich jeder Vermögenswert einzuziehen ist, den der Täter oder Teilnehmer "durch" oder "für" eine rechtswidrige Tat erlangt hat (§ 73 Abs. 1 StGB).[2] Die Einziehung betrifft nicht nur das spi...mehr