Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Sachaufklärungspflicht des FG bei Ermittlung des Anteilswerts einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft

Leitsatz 1. Für die Ermittlung des gemeinen Werts von Anteilen an einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft hat allein der Steuerpflichtige die Wahl zwischen einem individuellen Ertragswertverfahren nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG und der Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens nach §§ 199ff. BewG. 2. Kann sich das FG auf Grundlage der Wertermittlung des Steuerpf...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / a) Allgemeines

Verfahren vor dem Finanzgericht sind im Unterschied zum Rechtsbehelfsverfahren beim Finanzamt kostenpflichtig. Die Kosten eines finanzgerichtlichen Verfahrens setzen sich aus den Gerichtskosten und den zum zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten einschließlich der Kosten des Vorverfahrens (Einspruchsverfahren beim ...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / c) Kostentragungspflicht

Wer die Klage verliert, hat die Kosten zu tragen (§ 135 Abs. 1 FGO). Wird die Klage tlw. gewonnen und tlw. verloren, sind die Kosten entsprechend dem jeweiligen Obsiegen gem. § 136 FGO zu teilen. Das Finanzgericht hat entweder durch Urteil oder durch Beschluss darüber zu befinden, wer den Beteiligten die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Dies gilt auch für einen vorläufig...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / 1. Der Rechtsbehelf

Gegen einen Erbschaftssteuerbescheid ist als Rechtsbehelf gem. § 47 Abs. 1 Nr. 1 AO der Einspruch gegeben. Der Einspruch ist innerhalb eines Monats beim Finanzamt einzulegen (§ 55 Abs. 1 AO). Im Steuerbescheid ist eine entsprechende Belehrung enthalten (§ 157 Abs. 1 AO). Fristbeginn ist bei Übermittlung durch die Post der dritte Tag nach Aufgabe des Schreibens zur Post (§ 12...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / 2. Kostenentscheidung

Soweit die Finanzbehörde dem Einspruch abhilft (§ 367 Abs. 2 S. 3) und dem Einspruchsbegehren tlw. oder voll entspricht, kommt es trotzdem nicht zu einer Kostenentscheidung zugunsten des Steuerpflichtigen. Das Einspruchsverfahren entfaltet keine Verfahrenskosten. Die Kosten der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren sind im Einspruchsverfahren nicht erstattungsf...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Managementbeteiligung als Betriebsvermögen eines Freiberuflers

Leitsatz Der aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erzielte Erlös führt nicht zu Einkünften aus selbständiger Arbeit gemäß § 18 EStG, wenn die Beteiligung nicht zum Betriebsvermögen der freiberuflichen Tätigkeit gehört. Normenkette § 17 Abs. 1 Satz 1, § 18 Abs. 1 Nrn. 1 und 4 EStG, § 39 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 AO Sachverhalt Der Kläger gründete mit der...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Die Durchführung des Klageverfahrens

Rz. 45 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Klagefrist beträgt einen Monat. Für die Anfechtungsklage beginnt sie mit der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung durch das FA (§ 47 Abs 1 FGO). Wegen des Fristablaufs bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung vgl § 55 FGO (ergänzend > Rz 21). Die Sprungklage ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe der beanstandeten Verfügung, die Verpflic...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Die Durchführung des Revisionsverfahrens

Rz. 66 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der BFH ist keine Tatsacheninstanz wie das FG, sondern Rechtsinstanz. Deshalb kann die Revision nur darauf gestützt werden, dass das Urteil des FG auf der Verletzung von Bundesrecht beruhe (§ 118 FGO). Die Revision kann – etwa in Kirchensteuersachen – ausnahmsweise auf die Verletzung von Landesrecht gestützt werden, wenn das maßgebliche Abga...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 101 AO gewährt Angehörigen [1] eines Beteiligten ein Auskunfts- und Eidesverweigerungsrecht. Diese Regelung soll eine Interessenkollision infolge der familiären Bindung vermeiden.[2] Im Grundsatz ist damit der Konflikt zwischen dem staatlichen Interesse an der Sachverhaltsaufklärung und dem privaten Interesse an der Achtung der schutzwürdigen Vertrauenssphäre für Ange...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Aussetzung der Vollziehung, Wiederherstellung der hemmenden Wirkung, Einstweilige Anordnung, Wiederaufnahmeklage, Anhörungsrüge

Rz. 80 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Außerordentliche Rechtsbehelfe kennt sowohl die AO als auch die FGO. Als solche können beantragt werden, Rz. 81 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Rz. 82 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Rz. 83 Stand: E...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Die Zulässigkeit der Revision

Rz. 61 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Das Urteil eines FG kann mit der Revision angefochten werden, wenn diese vom FG oder – auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin (> Rz 63) – vom BFH zugelassen worden ist (vgl § 115 Abs 1 FGO). Die Revision ist nur zuzulassen, wenn eine der vier Revisionsarten gegeben ist (Prinzip der Zulassungsrevision). Das ist gegeben (vgl § 115 Abs 2 FGO):mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1.2 Auskunftsverweigerung

Rz. 2 § 102 AO begründet für die hier aufgezählten Träger von Berufsgeheimnissen ein Auskunftsverweigerungsrecht und erweitert für das gesamte Verwaltungsverfahren in Abgabenangelegenheiten[1] den zur Auskunftsverweigerung berechtigten Personenkreis über § 101 AO hinaus. § 102 AO enthält eine abschließende Aufzählung der geschützten Berufsgeheimnisse [2] und ist unanwendbar,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.1 Angehörige des Beteiligten

Rz. 7 Das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 101 Abs. 1 S. 1 AO gilt nur für Angehörige dieses Beteiligten i. S. v. § 15 AO . Wesentlich sind insoweit allein die bürgerlich-rechtlichen Verhaltnisse; eine Geltendmachung des Auskunftsrechts nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist ausgeschlossen.[1] Rz. 8 Im Einzelnen sind Angehörige: Verlobte [2], also Personen, die ernsthaft ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2.1 Beteiligtenstellung

Rz. 12 Das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 101 AO setzt voraus, dass sich das anhängige Verwaltungsverfahren (s. Rz. 6) nicht auf die Auskunftsperson selbst, sondern auf einen Angehörigen (s. Rz. 7f.) der Auskunftsperson bezieht und dieser Beteiligter ist. Der Begriff des Beteiligten wird durch § 78 AO bestimmt.[1] Eine Ausdehnung des Beteiligtenbegriffs i. S. d. § 101 AO...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.1 Begründung – Rechtsschutz

Rz. 6 Verlangt die Finanzbehörde die Erfüllung einer der genannten Mitwirkungspflichten (s. Rz. 1) von einer Person, der ihrer Meinung nach ein Weigerungsrecht zusteht, so hat diese der Finanzbehörde Mitteilung von der Verweigerung der Pflichterfüllung zu machen und den Rechtsgrund hierfür anzugeben. Einer Darlegung der Motive für die Rechtsausübung bedarf es nicht.[1] Rz. 7...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Die Klagearten

Rz. 40 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die FGO unterscheidet Gestaltungs-, Leistungs- und Feststellungsklagen (§§ 40, 41 FGO). Für die Praxis ist die Anfechtungsklage die wichtigste Erscheinungsform der Gestaltungsklage; mit ihr wird die Aufhebung oder Änderung eines > Verwaltungsakt der Finanzbehörde begehrt: Wenn im > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren der beantragte Steuerfreibetr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.1 Geistliche (§ 102 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 12 Das Auskunftsverweigerungsrecht für Geistliche trägt der in Art. 4 Abs. 2 GG geschützten Freiheit der ungestörten Religionsausübung Rechnung. Sie schützt den Bereich der Seelsorge gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Durchsetzung von Steueransprüchen.[1] § 102 Abs. 1 Nr. 1 AO dient damit gleichermaßen dem Schutz der Religionsgemeinschaft und ihrer seelsorgerisc...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rechtsbehelfskosten

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Grundsätze: Im Einspruchsverfahren (> Rechtsbehelfe Rz 1 ff) werden Gebühren nicht erhoben. Die Beteiligten tragen ihre Kosten jeweils selbst. Das gilt auch bei notwendiger Zuziehung eines Bevollmächtigten (BFH 180, 529 = BStBl 1996 II, 501) und bei Erfolg des Rechtsbehelfs (EFG 2009, 1581). Rz. 2 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Bei einer Klage vor...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4 Mitwirkungsverweigerung des Beteiligten

Rz. 14 Die Beteiligten oder die für sie nach §§ 34, 35 AO Auskunftspflichtigen haben grundsätzlich kein Recht, die Mitwirkung und Auskunft zu verweigern.[1] Sie können sich nicht auf Berufs- oder Geschäftsgeheimnisse bzw. auf vertragliche Absprachen mit Dritten (s. Rz. 5) berufen.[2] Selbst gesetzeswidrige Handlungen sind zu offenbaren.[3] Dies folgt aus der in § 90 AO norm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 4.2 Verstoß gegen die Belehrungspflicht

Rz. 23 Wird die Belehrung inhaltlich unzutreffend erteilt oder unterlässt die Finanzbehörde die Belehrung, so wird die Schutzfunktion dieser Vorschrift[1] verletzt. In diesem Fall darf die Auskunft von der Finanzbehörde oder vom Gericht nicht verwertet werden.[2] Die Verwertung eines unzulässigen Beweismittels ist ein wesentlicher Verfahrensfehler.[3] Die Einhaltung des Bewe...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Die Durchführung des Beschwerdeverfahrens

Rz. 77 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der beanstandeten Entscheidung beim FG schriftlich oder – ausnahmsweise – zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen (§ 129 Abs 1 FGO). Zur Bekanntgabe vgl §§ 53, 54 FGO. Beschwerde unmittelbar an den BFH wahrt zwar die Frist (§ 129 Abs 2 FGO), verzögert aber d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3 Auswirkungen auf die Beweiswürdigung

Rz. 13 Die Berufung auf das Mitwirkungsverweigerungsrecht ist im Rahmen der Beweiswürdigung[1] zu berücksichtigen.[2] Sie ist für sich allein allerdings kein Grund, für den Beteiligten ungünstige Folgerungen zu ziehen.[3] Bei berechtigter Auskunftsverweigerung muss das Auskunftsersuchen als neutral behandelt werden.[4] Aus der Gesamtschau des jeweiligen Lebenssachverhalts u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2.2 Auskunftspflicht für den Beteiligten

Rz. 14 Das Auskunftsverweigerungsrecht erfordert, dass die Auskunftsperson nicht in das Verwaltungsverfahren einbezogen ist, sondern als "andere Person" i. S. v. § 93 AO an einem fremden Verfahren mitwirken soll.[1] Diese Situation ist nicht gegeben, wenn die Auskunftsperson zugleich für den angehörigen Beteiligten über dessen steuerliche Verhältnisse Auskunftspflichten zu e...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Rechtsweg, Zulässigkeit

Rz. 32 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 In den Angelegenheiten, in denen der Einspruch statthaft ist (> Rz 4 ff), ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben. Das gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren regelt die FGO. Gegen Entscheidungen des FA kann der Stpfl Klage beim FG erheben (§ 40ff FGO). Soweit ein Einspruch statthaft ist (> Rz 4 ff), ist das Einspruchsverfahren Vorausse...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Gegenstand der Beschwerde

Rz. 75 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Entscheidungen des FG, gegen die nicht wie zB bei Urteilen oder einem Gerichtsbescheid die Revision (> Rz 60 ff) gegeben ist, und bestimmte prozessuale Entscheidungen des vorsitzenden Richters können im Rahmen des § 128 FGO mit der Beschwerde beim BFH angefochten werden. In Betracht kommen ua Beschlüsse des FG wie zB die Beiladung Dritter (>...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.3.2 Geschützte Berufsgruppen

Rz. 21 Zu dem durch § 102 AO geschützten Personenkreis zählen: Verteidiger im Strafverfahren.[1] Rz. 22 Rechtsanwälte, Patentanwälte, soweit sie als solche zugelassen sind[2], in Bezug auf ein bestimmtes Mandatsverhältnis. Angestellte Anwälte (Syndici), die Kenntnis der Tatsachen nicht aufgrund des besonderen freiberuflichen Mandatsverhältnisses erlangt haben, Prozessagenten[...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.3.1 Grundlagen

Rz. 17 Den in § 102 Abs. 1 Nr. 3 AO aufgeführten Berufsgruppen ist gemeinsam, dass zu den Mandanten oder Klienten ein besonders enges Vertrauensverhältnis begründet wird, weil aufgrund der Tätigkeit ggf. auch Informationen über den privaten Bereich des Beteiligten erlangt werden. § 102 Abs. 1 Nr. 3 AO schützt dieses Vertrauensverhältnis[1], soweit die zu ermittelnden Tatsach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2 Mitglieder von Gesetzgebungsorganen (§ 102 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 15 Mandatsträger der deutschen Gesetzgebungsorgane (Bundestag, Landtage, zweite Kammern – z. B. Bundesrat) haben das Recht, über Personen, die ihnen oder denen sie in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger Tatsachen anvertraut haben, sowie über diese Tatsache selbst die Auskunft zu verweigern. Die Vorschrift wiederholt damit Regelungen, die bereits in den jeweiligen Verfass...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.3 Abschließende Regelung

Rz. 4 Die Einschränkung der Mitwirkungspflichten durch §§ 101–106 AO (s. Rz. 1) gilt im gesamten Besteuerungsverfahren der Finanzbehörde, also auch in der Außenprüfung[1], im Einspruchsverfahren[2], im Vollstreckungsverfahren und im Ermittlungsverfahren der Steuer- bzw. Zollfahndung in unbekannten Steuerfällen nach § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AO, da dieses ein steuerliches Verfa...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Als förmlicher Rechtsbehelf im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren ist der Einspruch gegeben (§§ 347, 348 AO). Das der Überprüfung der Einspruchsentscheidung dienende steuergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren regelt die FGO. Zu den nichtförmlichen Rechtsbehelfen > Rz 96 und > Petition. Zu dem ebenfalls vom förmlichen Rechtsbehelf abzugr...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rechtliches Gehör

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Das rechtliche Gehör ist ein Kernstück jedes rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens. Art 103 Abs 1 GG bestimmt: "Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör." Dazu gehört auch das Recht, Einsicht in die Gerichtsakten zu nehmen (zu weiteren Hinweisen > Akteneinsicht ). Grundsätzlich darf ein FG seinem Urteil keine ungünstigen Tatsach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3 Hilfspersonen der Berufsträger (§ 102 Abs. 2 AO)

Rz. 30 Die Mitwirkungsverweigerungsrechte der Berufsträger gelten nach § 102 Abs. 2 S. 1 AO auch für Hilfspersonen, die der Berufsträger im Rahmen seiner Tätigkeit beschäftigt oder einsetzt, wenn diese zur Auskunftserteilung herangezogen werden. Gehilfen i. d. S. sind alle Personen, die tatsächlich im Zusammenhang mit der Berufsausübung des Berufsträgers tätig geworden sind....mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Die Revision

Rz. 60 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Gegen Urteile der FG ist unter bestimmten Voraussetzungen die Revision beim BFH (> Bundesfinanzhof) gegeben. Die gesetzlichen Grundlagen für das Revisionsverfahren enthalten die §§ 115ff FGO. Gegen andere Entscheidungen der FG als Urteile oder Gerichtsbescheide ist die Beschwerde zum BFH gegeben (> Rz 75 ff). a) Die Zulässigkeit der Revision ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 4 Entbindung von der Schweigepflicht (§ 102 Abs. 3 AO)

Rz. 33 Das Recht der Auskunftsverweigerung entfällt gem. § 102 Abs. 3 AO, wenn einer der in § 102 Abs. 1 Nr. 3 AO aufgezählten Berufsträger von seiner Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden wird. Mit der Entbindungserklärung verliert das das Auskunftsverweigerungsrecht rechtfertigende Vertrauensverhältnis (s Rz. 3) sein Schutzbedürfnis. Dies gilt jedoch nicht für Personen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 5 Eidesverweigerungsrecht (§ 101 Abs. 2 AO)

Rz. 25 Wer nach § 93 AO als "andere Person" zur Auskunft verpflichtet ist, ist gem. § 94 AO auch verpflichtet, die Auskunft zu beeiden. Das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 101 Abs. 1 AO berechtigt gem. § 101 Abs. 2 AO auch zur Verweigerung der Eidesleistung. Das Eidesverweigerungsrecht ist gegenüber dem Auskunftsverweigerungsrecht selbstständig.[1] Für die Belehrung über ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 5 Anzeigepflicht der Notare und Mitteilungspflichten nach der ZIV (§ 102 Abs. 4 Abs. 1 und 2 AO)

Rz. 35 Nach § 102 Abs. 4 S. 1 AO bleiben die gesetzlichen Anzeigepflichten der Notare unberührt. In Bezug auf derartige Anzeigepflichten[1] kann sich ein Notar mithin nicht auf sein Auskunftsverweigerungsrecht berufen. § 102 Abs. 4 AO gilt nur für inländische Notare; für ausländische Notare besteht weder eine Anzeigepflicht nach den vorgenannten Regelungen, noch eine Verpflic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 4.1 Allgemeines

Rz. 22 Auskünfte, die der Weigerungsberechtigte trotz ordnungsgemäßer Belehrung erteilt, sind in vollem Umfang verwertbar. Dies gilt auch bei einem nachträglichen Widerruf der Auskunftserteilung.[1]mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rechtsanwälte

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Ein Rechtsanwalt (RA) ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (vgl § 1 BRAO). Er bedarf der Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer (vgl § 6 BRAO); mit der Zulassung wird der RA deren Mitglied (Zwangsmitgliedschaft; vgl § 12 Abs 3 BRAO). Ein RA mit eigener Kanzlei arbeitet eigenverantwortlich (Haftung) und auf eigene Rechnung und erzielt ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Die Statthaftigkeit des Einspruchs

Rz. 4 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der Einspruch ist insbesondere gegeben gegen Verwaltungsakte in Abgabenangelegenheiten (vgl § 347 Abs 2 AO), auf die die AO Anwendung findet (§ 347 Abs 1 Nr 1 AO; > Verwaltungsakt). Dazu gehören besonders Steuerbescheide iSd § 155 AO über veranlagte > Einkommensteuer und > Kirchensteuer einschließlich der Festsetzung einer anderen Zuschlagste...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Die Durchführung des Einspruchsverfahrens

Rz. 20 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der Einspruch ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts einzulegen (§ 355 Abs 1 Satz 1 AO). Vor der Bekanntgabe kann ein Rechtsbehelf nicht wirksam eingelegt werden (BFH 112, 107 = BStBl 1974 II, 433; BFH 138, 154 = BStBl 1983 II, 551). Über den Zeitpunkt der Bekanntgabe > Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten. Zur Bekann...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rechtsquellen des Lohnsteuerrechts

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorbemerkungen zu §§ 281–321

Rz. 1 Nach § 249 Abs. 1 AO sind die Finanzbehörden ermächtigt, Verwaltungsakte, mit denen eine Geldleistung, eine sonstige Handlung, eine Duldung oder Unterlassung gefordert wird, kraft eigenen Rechts zwangsweise durchzusetzen, wenn die Pflicht nicht freiwillig erfüllt bzw. ihr zuwider gehandelt wird.[1] Diese zwangsweise Durchsetzung, d. h. die Vollstreckung des Verwaltungs...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen während der Corona-Pandemie

Leitsatz Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums, BMF, Schreiben v. 19.3.2020, IV A 3 – S 0336/19/10007 :002, BStBl 2020 I S. 262, betreffend "Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)" (BMF-Corona) gilt auch für Steuerrückstände aus der Zeit vor der Pandemie. Die Rückstände brauchen nicht die Folge der Pandemiebetro...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einsicht in Kindergeldakten

Leitsatz 1. Die Akteneinsicht in Kindergeldsachen nach dem EStG richtet sich nach der AO; insoweit besteht ein Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung. 2. Bei der Abwägung der Interessen des Einsichtssuchenden und der Familienkasse ist zu berücksichtigen, dass der Verwaltungsaufwand regelmäßig geringer ist als in Steuersachen, weil sich in Kindergeldakten seltener...mehr

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FF 11/2020, Anforderungen a... / Aus den Gründen

Gründe: [16] 1. Die Klage ist begründet. [17] Die Einkommensteuerbescheide 2016 und 2017, jeweils vom 19.6.2018, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7.12.2018, sind rechtswidrig und verletzen den Kläger in seinen Rechten (§ 100 Abs. 1 S. 1 Finanzgerichtsordnung – FGO). [18] Die Voraussetzungen nach § 32 Abs. 6 S. 1 Alt. 2, S. 8 und 9 EStG für die Übertragung der BEA-Frei...mehr

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zfs 11/2020, Beschwerdebefu... / 2 Aus den Gründen:

"… II." [8] Die Beschwerde der Kl. hat keinen Erfolg. (…) [10] Der Beschl. v. 2.9.2019 beinhaltete allerdings nicht nur die Entscheidung, D die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten des Verhandlungstermins v. 27.8.2019 aufzuerlegen, sondern auch die Festsetzung von Ordnungsmitteln gegenüber D. Vor diesem Hintergrund sind mit dem angegriffenen Aufhebungsbeschluss beide vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Grundsteuer und Verfassungs... / c) Abweichendes Landes-Grundsteuerverfahrensrecht?

Rz. 13 [Autor/Stand] In einzelnen Ländern wird derzeit auch ein abweichendes Landesverfahrensrecht für die Grundsteuer (wie z.B. der Verzicht auf eine Pflicht zur Steuererklärung bei der Grundsteuer) erwogen. Für das Verfahren der Landesfinanzbehörden sind nach Art. 70 GG grundsätzlich die Länder zuständig.[2] Kompetenzrechtliche Grundlage der AO ist Art. 108 Abs. 5 GG.[3] N...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Grundsteuer und Verfassungs... / 1. Erfordernis und Umfang von Deklarationspflichten bei der Grundsteuer

Rz. 44 [Autor/Stand] Umstritten ist die Frage nach Bedürfnis und Zulässigkeit einer Steuererklärungspflicht bei der Grundsteuer. Einerseits wurde zur Sicherung einer "ver fassungsgemäßen Erhebung" eine "Grundsteuererklärung der jeweiligen Grundsteuerpflichtigen" vorgeschlagen, "ganz ähnlich wie seit Langem z.B. bei der Einkommensteuererklärung".[2] Dem wurde aus verfassungsr...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Grundsteuer und Verfassungs... / III. Verwaltungskompetenz für die Grundsteuer

Rz. 16 [Autor/Stand] Für die Verwaltungskompetenz gilt bei der Grundsteuer als weiterer Realsteuer (§ 3 Abs. 2 AO) neben der Gewerbesteuer Folgendes: Die eigentlich dem Land zustehende Verwaltung ist in den Flächenländern nach Art. 108 Abs. 4 Satz 2 GG auf die Gemeinden übertragen worden.[2] Das Besteuerungsverfahren ist in diesem Fall in seinen verschiedenen Verfahrensabsch...mehr

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zfs 11/2020, Beschwerdebefugnis der Verfahrensbeteiligten bei Aufhebung eines Ordnungsmittelbeschlusses gegen einen Zeugen

FGO § 82 § 128 Abs. 1 § 143 Abs. 1; ZPO § 380 § 381 Abs. 1 Leitsatz 1. Durch den Beschluss des FG, mit dem die gegenüber einem Zeugen wegen Nichterscheinens festgesetzten Ordnungsmittel aufgehoben werden, wird ein Verfahrensbeteiligter nicht in eigenen Rechten verletzt; es fehlt ihm an der erforderlichen Beschwer. 2. Die Beschwerdebefugnis der Verfahrensbeteiligten besteht aber...mehr