Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3.1 Grundangaben (§ 160 Abs. 1 ZPO)

Rz. 15 § 160 Abs. 1 ZPO benennt die aufzunehmenden Grundangaben. Rz. 16 Zum anzugebenden Ort der Verhandlung gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gehört nicht der Sitzungsraum.[1] Findet die Sitzung allerdings in einem Sitzungssaal statt, der in der Ladung nicht ausgewiesen war, sollte jedenfalls im Hinblick auf die Öffentlichkeit der Verhandlung[2] ein Hinweis im Protokoll auf die Vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3.3 Festzustellende Vorgänge (§ 160 Abs. 3 ZPO)

Rz. 28 § 160 Abs. 3 ZPO nennt weitere festzustellende Vorgänge. Rz. 29 § 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO (Feststellung von Anerkenntnis, Anspruchsverzicht, Vergleich) hat im Finanzgerichtsprozess keine weitere Bedeutung. Vergleiche sind im Steuerrecht wegen der Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung nicht möglich.[1] Rz. 30 Mit den festzustellenden Anträgen i....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 94 Protokoll

1 Allgemeines Rz. 1 § 94 FGO verweist für das Protokoll auf §§ 159 bis 165 ZPO. Die Norm ist wegen der allgemeinen Verweisung des § 155 Satz 1 FGO überflüssig.[1] § 94 FGO ist historisch zu erklären, weil seine ursprüngliche Fassung eigene, aber nicht abschließende Regelungen zum Protokoll enthielt und deshalb über § 155 FGO eine Verweisung auf die Vorschriften der ZPO erford...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3.5 Anlagen zum Protokoll (§ 160 Abs. 5 ZPO)

Rz. 42 Der Aufnahme in das Protokoll steht gem. § 160 Abs. 5 ZPO die Aufnahme in eine Schrift gleich, die dem Protokoll als Anlage beigefügt wird. Die Anlage muss im Protokoll als solche bezeichnet sein und zwar so, dass ihre Identität eindeutig ist. Nicht gefordert, aber ratsam ist es, auch die Anlage selbst als Anlage zum Protokoll zu bezeichnen und dies zu unterschreiben....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 4.2 Übertragung vorläufiger Aufzeichnungen (§ 160a Abs. 2 ZPO)

Rz. 47 Wird der Inhalt des Protokolls vorläufig aufgezeichnet, so ist das Protokoll gem. § 160a Abs. 2 Satz 1 ZPO unverzüglich nach der Sitzung herzustellen. Nur dem nach § 94 FGO i. V. m. § 163 ZPO unterschriebenen Protokoll kommt Beweiskraft zu[1], sofern nicht ein endgültiges elektronisches Protokoll nach § 160a Abs. 4 ZPO erstellt wird. Eine (nachträgliche) Protokollieru...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3.2 Wesentliche Vorgänge (§ 160 Abs. 2 ZPO)

Rz. 23 Gemäß § 160 Abs. 2 ZPO sind die wesentlichen Vorgänge der Verhandlung aufzunehmen. Die wesentlichen Vorgänge betreffen den äußeren Hergang der Verhandlung, nicht ihren Inhalt. Wesentlich i. S. v. § 160 Abs. 2 ZPO sind alle entscheidungs- und ergebniserheblichen Vorgänge, damit sich die Rechtsmittelinstanz im Einzelfall von der Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens effektiv...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 8.2 Verfahren

Rz. 83 Vor einer Berichtigung von Amts wegen oder auf Antrag sind zunächst gem. § 164 Abs. 2 ZPO die Beteiligten und bei Feststellungen nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 die jeweiligen Beteiligten[1] anzuhören. Rz. 84 Über die Berichtigung entscheiden sodann allein die Personen, die eine Berichtigung zu unterschreiben hätten, also der Vorsitzende bzw. der allein tätig gewesene Richter ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 4.1 Vorläufige Aufzeichnung (§ 160a Abs. 1 ZPO)

Rz. 46 Grundsätzlich ist ein Protokoll unmittelbar anzufertigen. § 160a Abs. 1 ZPO ermöglicht es, das Protokoll zunächst vorläufig aufzuzeichnen. Heute praktisch relevant ist die vorläufige Aufzeichnung auf einem Ton- oder Datenträger. Dabei kann der Vorsitzende entscheiden, ob auch nur Teile des Protokolls vorläufig aufgezeichnet werden. Ein Wortprotokoll können die Beteili...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 4.3 Aufbewahrung vorläufiger Aufzeichnungen (§ 160a Abs. 3 ZPO)

Rz. 50 Die Aufbewahrung vorläufiger Aufzeichnungen des Protokolls kann für eine Protokollberichtigung[1] von Bedeutung sein. Wird gegen die Aufbewahrungspflicht verstoßen, soll dies grundsätzlich unbeachtlich sein.[2] Rz. 51 Grundsätzlich sind die vorläufigen Aufzeichnungen nach § 160a Abs. 3 S. 1 ZPO zu den Akten zu nehmen, z. B. durch Abheftung handschriftlicher vorläufiger...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 8.3 Rechtsschutz

Rz. 89 Gegen die Entscheidung über die Berichtigung ist ein selbstständiges Rechtsmittel grundsätzlich nicht gegeben.[1] Der Beschluss über die Ablehnung einer Protokollberichtigung ist ausnahmsweise jedoch dann anfechtbar, wenn die Berichtigung zu Unrecht als verfahrensrechtlich unzulässig abgelehnt wird, die Entscheidung über den Berichtigungsantrag von einer nichtberechti...mehr

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AGS 05/2021, Die Verzinsung... / I. Grundlage für die Verzinsungsanordnung

Die Verzinsung des Kostenerstattungsanspruchs ist in § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO geregelt. Die Regelung ist über die von der ZPO erfassten Verfahren hinaus anzuwenden, da zahlreiche andere Vorschriften hierauf verweisen. So gilt § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO auch für die Festsetzung der Kosten der Zwangsvollstreckung,[1] da § 788 Abs. 2 S. 1 ZPO ohne Einschränkung auf § 104 ZPO verweist. I...mehr

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AGS 05/2021, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus den Jahren 2020/2021

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2019/2020 wurde zuletzt in RVGreport 2020, 202 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. Die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen sind hier nicht enthalten und werden gesondert behandelt. Der Beitrag hat den...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Akteneinsicht beim FG in der Corona-Pandemie

Frage: Derzeit führe ich einen Finanzgerichtsprozess wegen der Mehrsteuern aufgrund einer bei einem Mandanten durchgeführten Betriebsprüfung. Dabei ist es zweckdienlich, die in Papierform geführten Gerichts- und Finanzamtsakten – und hier insbesondere die Prüferhandakte – einzusehen. Nach meiner Kenntnis hat der BFH in letzter Zeit seine bekannte, sehr zurückhaltende Rechtspre...mehr

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Anforderung an Rechtsbehelfsbelehrung wegen Klageerhebung durch elektronisches Dokument

Leitsatz Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist unrichtig, wenn sie in einer der nach § 55 Abs. 1 FGO wesentlichen Aussagen unzutreffend bzw. derart unvollständig oder missverständlich gefasst ist, dass hierdurch bei objektiver Betrachtung die Möglichkeit zur Fristwahrung gefährdet erscheint. Sachverhalt Die Familienkasse erließ einen Bescheid über die Aufhebung von Kindergeld und f...mehr

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Ausübung des Wahlrechts nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG durch ausländische Personengesellschaft – Sperrwirkung bei Buchführungs- und Bilanzierungspflicht nach ausländischem Recht

Leitsatz 1. Die als Mitunternehmerschaft anzusehende ausländische Personengesellschaft wird für Zwecke der Ermittlung der steuerfreien, dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte als "fiktive" Normadressatin des § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG behandelt; ein danach ggf. bestehendes Gewinnermittlungswahlrecht ist von ihr selbst, nicht von ihren inländischen Gesellschaftern aus...mehr

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Voraussetzungen des Verbots des Abzugs von sog. Bestechungsgeldern nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 Satz 1 EStG i.V.m. § 299 Abs. 2 und Abs. 3 StGB

Leitsatz Soweit die Zuwendung von Vorteilen sowie die damit zusammenhängenden Aufwendungen als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 Satz 1 EStG den Gewinn nicht mindern dürfen, wenn die Zuwendung der Vorteile eine rechtswidrige Handlung darstellt, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, muss auch der subjektive Tatbestand des Strafgesetzes erfüllt sein...mehr

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Umstellung einer vorbeugenden Unterlassungsklage in eine Feststellungsklage; Androhung eines Auskunftsersuchens nach § 93 Abs. 1 AO

Leitsatz 1. Eine vorbeugende Unterlassungsklage kann nach ihrer Erledigung als Feststellungsklage zulässig bleiben, wenn es prozessökonomisch sinnvoll ist, die maßgebliche Rechtsfrage in dem bereits anhängigen und aufwändig betriebenen Verfahren zu klären. Der Kläger ist trotz Schaffung vollendeter Tatsachen in dem noch nicht rechtskräftig entschiedenen Verfahren zu halten. 2...mehr

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Kein Abzug von Kinderbetreuungskosten in Höhe steuerfrei gezahlter Arbeitgeberzuschüsse

Leitsatz 1. Als Sonderausgaben abziehbare Kinderbetreuungskosten sind um steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu kürzen. 2. Der Abzug von Sonderausgaben setzt Aufwendungen voraus, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet wird. 3. Der Steuerpflichtige wird durch Beiträge in dem Umfang nicht belastet, die der Arbeitgeber hierfür durch einen zw...mehr

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Verfahrensaussetzung zur Klärung des Vorliegens einer Mitunternehmerschaft

Leitsatz 1. Erscheint es möglich, dass Einnahmen aus einer Beteiligung an einem Handelsgewerbe als atypisch stiller Gesellschafter im Rahmen einer Mitunternehmerschaft erzielt werden, muss das FG das Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Einkommensteuerbescheides, in dem Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG erfasst sind, gemäß § 74 FGO aussetzen, bis du...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Die Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer (§ 21 Abs. 1 UStG)

Rz. 13 Gemäß § 21 Abs. 1 UStG ist die EUSt eine Verbrauchsteuer i. S. d. AO. Auch in § 15 UStG 1951 sowie in § 21 UStG 1967 war die Umsatzausgleichsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer ausgestaltet. Der Grund für die Regelung in § 21 Abs. 1 UStG liegt in der unterschiedlichen Erhebungsweise von USt und Einfuhrumsatzsteuer sowie in der Eigenart des jeweiligen St...mehr

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ZErb 04/2021, Kürzung des K... / 2 Gründe

Die Entscheidung ergeht gemäß § 6 der Finanzgerichtsordnung (FGO) durch die Einzelrichterin. Die Klage ist zulässig, insbesondere wurde sie fristgerecht erhoben. Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 FGO beträgt die Klagefrist für eine Anfechtungsklage einen Monat und beginnt mit der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung. Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post übermittelt wi...mehr

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zfs 04/2021, Zeitpunkt des ... / 2 Aus den Gründen:

"… Zu Recht und mit überzeugender Begründung hat das LG einen Anspruch des Klägers aus § 125 VVG, § 2 lit. e) ARB verneint. Mit den hiergegen erhobenen Einwendungen kann die Berufung nicht durchdringen." 1. Soweit der Kl. mit Schriftsatz v. 2.10.2020 mitgeteilt hat, es bestehe im Hinblick auf die Kostenentscheidung des FG N. kein wirtschaftliches Interesse mehr an der Fortfü...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge (Satz 1)

"... ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem ihre unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat, ..." Rz. 71 [Autor/Stand] Fristberechnung. Das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG (Wegzug) determiniert neben dem retrospektiven Zehnjahreszeitraum des Tatbestands einen prospektiven Zeitraum auf der Rechtsfolgenseite. Für die Dauer...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verfahrenshandlungen – Verbindung von Einspruchsverfahren nicht isoliert angreifbar – Steuergeheimnis bei der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung

Leitsatz 1. Die Verbindung von Einspruchsverfahren stellt eine Verfahrenshandlung dar, die grundsätzlich nicht isoliert angefochten werden kann. Auf die Frage, ob die Verbindung als Verwaltungsakt einzuordnen ist oder nicht, kommt es insoweit nicht an. 2. Das Steuergeheimnis steht der Offenbarung steuerlicher Verhältnisse eines Beteiligten im Rahmen der gesonderten und einhei...mehr

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Ersetzung eines Haftungs- durch einen Nachforderungsbescheid im Revisionsverfahren

Leitsatz 1. Erlässt das FA wegen nicht ordnungsgemäß einbehaltener und abgeführter Kapitalertragsteuer nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b, § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7c EStG einen Haftungsbescheid i.S. des § 44 Abs. 5 Satz 1 EStG und ersetzt es diesen während des Revisionsverfahrens durch einen Nachforderungsbescheid gemäß § 44 Abs. 5 Satz 2 EStG, liegt kein Fall der Änderung ode...mehr

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Berücksichtigung nacherklärter Kapitaleinkünfte gemäß § 173 Abs. 1 AO im Rahmen einer Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG

Leitsatz 1. In den Vergleich, ob die nachträglich bekannt gewordene Tatsache der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen zu einer höheren (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO) oder einer niedrigeren (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO) Steuer führt, ist im Rahmen der Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG nicht nur die festgesetzte Einkommensteuer, sondern auch die durch den Abzug vom Kapitaler...mehr

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Verfassungsrechtlich zulässige unechte Rückwirkung durch §§ 15b, 20 Abs. 2b Satz 1 EStG i.V.m. § 52 Abs. 37d EStG i.d.F. des JStG 2007

Leitsatz §§ 15b, 20 Abs. 2b Satz 1 EStG i.V.m. § 52 Abs. 37d Satz 1 EStG i.d.F. des JStG 2007 vom 13.12.2006 (BGBl I 2006, 2878) beinhalten eine zulässige unechte Rückwirkung, soweit danach im Jahr 2006 entstandene negative Einkünfte aus Kapitalvermögen aus einem Steuerstundungsmodell, das der Steuerpflichtige am 20.12.2005 gezeichnet hat, der Verlustverrechnungsbeschränkung...mehr

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Gemeinnützigkeit eines englischen Colleges

Leitsatz 1. Ein englisches Universitäts-College kann in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht einer Stiftung nach deutschem Recht i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG entsprechen. 2. Das Fehlen von Satzungsbestimmungen zur Vermögensbindung ist nach § 62 AO a.F. unschädlich, wenn das College einer Stiftungsaufsicht unterliegt, die in ihren wesentlichen Belangen der deutschen Sti...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 7 ... / 2.3.2 Bestellte oder beauftragte Personen

Rz. 15 Die bestellte Person muss entweder bei einer Behörde oder bei einer sonstigen öffentlichen Stelle die verwaltende Tätigkeit ausführen oder dies muss im Auftrag der Behörde oder sonstigen Stelle geschehen. Behörde ist dabei nach der Begriffsbestimmung in § 6 Abs. 1 AO "jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt". Danach ist überall, wo Aufgaben öff...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 7 ... / 2.2 Personen in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis (Nr. 2)

Rz. 9 Außer den Beamten und Richtern können auch andere natürliche Personen in einem "sonstigen" öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen. Ein solches muss mit einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis vergleichbar sein. Dafür in Betracht kommen die Notare und Notarassessoren,[1] die nichtbeamteten Mitglieder des Bewertungsbeirats[2] und des Gutachterausschusses[3], ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 7 ... / 2.3.1 Wahrnehmung von Aufgaben öffentlicher Verwaltung

Rz. 12 Der Amtsträger muss nach § 7 Nr. 3 AO sonst dazu bestellt sein, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen öffentlichen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen. Als Aufgaben der öffentlichen Verwaltung kommen demnach nicht nur solche der Eingriffsverwaltung, sondern z. B. auch solche der Daseinsvorsorge in Betracht. So sind z. B....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 6 ... / 2.1 Behördenbegriff allgemein (Abs. 1)

Rz. 4 Allgemein ist jede öffentliche Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, eine Behörde. Das bedeutet also, dass alle diejenigen öffentlichen Stellen als Behörden anzusehen sind, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung ausüben, also wahrnehmen. Die Begriffsbestimmung des Abs. 1 n. F. unterscheidet sich nur insoweit von der bisherigen Formulierung der V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 7 ... / 2.1 Beamte – Richter (Nr. 1)

Rz. 4 Natürliche Personen, die nach deutschem Recht Beamter oder Richter sind, sind Amtsträger. Maßgebend ist allein der Status als Beamter oder Richter. Beamte und Richter anderer Staaten können keine Amtsträger i. S. d. Nr. 1 sein, auch wenn sie im Geltungsbereich der AO ihren Wohnsitz haben und/oder tätig sind (z. B. in der Botschaft ihres Staates). Rz. 5 Jede Art von Beam...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 6 ... / 3.2.2.1 Bundeszentralamt für Steuern

Rz. 14 Das Bundeszentralamt für Steuern mit Sitz in Bonn-Bad Godesberg ist ebenfalls eine Bundesoberbehörde.[1] Es hat zur Aufgabe die Mitwirkung an Außenprüfungen, die durch die Landesfinanzbehörden durchgeführt werden.[2] Außerdem hat es zahlreiche Aufgaben in Steuerfällen, die sich über die Grenzen des Bundesgebiets hinaus erstrecken, nicht im Geltungsbereich des GG ansäs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 7 ... / 2.3 Zur Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung bestellte Personen (Nr. 3)

Rz. 11 Der Auffangtatbestand des § 7 Nr. 3 AO [1] rechnet zu den Amtsträgern auch solche nicht unter § 7 Nr. 1 und Nr. 2 AO fallenden Personen, die im Einzelfall konkret mit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung betraut sind. Zu den öffentlichen Stellen gehören nach der Neufassung des § 7 Nr. 3 AO (ab 25.5.2018) alle öffentlichen Stellen i. S. d. § 6 Abs. 1a bis 1e AO mit Ausn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 6 ... / 3.2.7 Familienkasse (§ 6 Abs. 2 Nr. 6 AO)

Rz. 25 Die Familienkasse ist nach Nr. 6 Finanzbehörde i. S. d. AO. Dies ist nach § 5 Nr. 11 FVG i. d. F. des Jahressteuer-Ergänzungsgesetzes 1996 v. 18.12.1995, zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des FVG v. 13.12.2007[1], durch eine Fiktion ("gelten als Bundesfinanzbehörden") erreicht worden, während noch das Jahressteuergesetz 1996 v. 11.10.1995 davon spr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 6 ... / 3.2.1.2 Oberste Landesbehörde

Rz. 13 Die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde leitet die Landesfinanzverwaltung.[1] Da auch die Oberfinanzdirektionen, soweit solche noch vorhanden sind, in ihrem Bezirk Leitungsaufgaben wahrnehmen, beschränkt sich die Aufgabe der obersten Landesbehörde auf die oberste Leitung. Diese richtet sich auf die Tätigkeit der Oberfinanzdirektionen und (nur) üb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 6 ... / 2.2 Öffentliche Stellen des Bundes (Abs. 1a)

Rz. 5 Öffentliche Stellen des Bundes sind zunächst die Bundesbehörden, also die Bundesministerien und Bundesämter. Weiter gehören die Organe der Rechtspflege des Bundes hierzu. Das gilt nicht nur für den Bundesfinanzhof. Nicht nur in der FGO, sondern auch in den Gesetzen zu anderen Gerichtsbarkeiten wird von Behörden gesprochen, sodass z. B. auch das BVerwG eine öffentliche ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 6 ... / 3.2.1.1 BMF

Rz. 12 Das BMF leitet die Bundesfinanzverwaltung[1] und erteilt fachliche Weisungen. Wenn Bundesfinanzbehörden Aufgaben aus dem Geschäftsbereich anderer Bundesministerien erfüllen, erteilen diese die fachlichen Weisungen. Wenn die fachlichen Weisungen wesentliche organisatorische Auswirkungen haben, ist für diese das BMF zuständig.[2] Zu diesen Aufgaben vgl. Erl. zu § 3 FVG....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 7 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält eine Legaldefinition des Begriffs des Amtsträgers. Dieser Begriff ist nicht mehr wie früher in § 22 Abs. 3 RAO im Zusammenhang mit der Regelung des Steuergeheimnisses[1] bestimmt. Da er nun in der AO auch außerhalb der Regelung des Steuergeheimnisses verwendet wird[2], hat der Gesetzgeber eine Definition im Abschnitt über die steuerlichen Begriff...mehr

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Ort der Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren in Pandemiezeiten

Leitsatz 1. Führt das FG die Prozessakten in Papierform, wird Akteneinsicht durch Einsichtnahme in die Akten in den Diensträumen gewährt. 2. Die Übersendung von Akten in die Kanzleiräume eines Prozessbevollmächtigten zum Zwecke der dortigen Einsichtnahme bleibt auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt. Dabei ist die Entscheidung, Akteneinsicht ausnahmsweise außerhalb von Di...mehr

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Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen Fonds-KG unterliegt der Einkommensteuer

Leitsatz 1. Der Schadensersatzanspruch eines Mitunternehmers wegen Prospekthaftung unterliegt der Einkommensteuer. 2. Besteht die Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Übertragung der Kommanditbeteiligung selbst, führt die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an der Kommanditbeteiligung zu einem Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Die Vorschrift in § 103 S. 1 AO ist durch Gesetz v. 17.7.2017[1] mit Wirkung ab 25.5.2018 geändert worden. § 103 AO berechtigt Dritte [2] zur Auskunftsverweigerung für den Fall, dass sie sich oder einen ihrer Angehörigen durch die Beantwortung einer Frage der Gefahr einer Verfolgung wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit aussetzen würden. Ein am Besteuerungsve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.2 Verstoß gegen die Belehrungspflicht

Rz. 17 Die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Belehrungspflicht sind unter Berücksichtigung des Schutzzwecks des § 103 AO zu sehen. Unzweifelhaft werden durch § 103 AO die Auskunftsperson sowie deren Angehörige vor straf- bzw. bußgeldrechtlichen Folgen geschützt. Das Unterlassen der Belehrung vor der Auskunftserteilung bewirkt demgemäß ein Verwertungsverbot in einem Stra...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2.3 Straftat oder Ordnungswidrigkeit

Rz. 11 Durch die Auskunftserteilung muss die Verfolgungsgefahr wegen einer zuvor begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit erwachsen oder verstärkt werden.[1] Eine Straftat ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung oder Unterlassung, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht.[2] Eine Ordnungswidrigkeit ist zunächst gem. §§ 1 Abs. 1, 8 OWiG jede rechtswidrig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.1 Allgemeines

Rz. 15 Gem. § 103 S. 2 und 3 AO hat die Finanzbehörde die Auskunftsperson über ihr Auskunftsverweigerungsrecht zu belehren und die Vornahme der Belehrung aktenkundig zu machen. Eine bestimmte Form oder ein bestimmter Inhalt der Belehrung ist nicht vorgeschrieben[1], die Auskunftsperson muss nur in die Lage versetzt werden, ihre aus § 103 S. 1 AO folgende Rechtsposition zu ve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 4.2 Erklärung und Begründung

Rz. 21 Die Auskunftsperson muss die Ausübung des Auskunftsverweigerungsrechts ausdrücklich erklären.[1] Dies gilt für jede einzelne Frage, die sie nicht oder nicht vollständig beantworten will (s. Rz. 12). Die Erklärung bedarf keiner besonderen Form. Die Auskunftsperson, die sich nicht ausdrücklich auf ihr Verweigerungsrecht beruft, ist zur vollständigen und wahrheitsgemäßen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 4.4 Rechtsschutz des Dritten

Rz. 27 Gegen die weitere Anordnung der Auskunftserteilung nach Ausübung des Verweigerungsrechts bzw. gegen eine etwaige Androhung von Zwangsmitteln[1] kann der Verweigerungsberechtigte Einspruch einlegen.[2] Gegen die Verwertung der steuerlichen Auskünfte hat – auch bei einem Verstoß gegen die Belehrungspflicht (s. Rz. 15ff.) – der Beteiligte keinen zulässigen Rechtsbehelf[3]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2.4 Disziplinarrechtliche oder ehrengerichtliche Verfolgung

Rz. 13 Nach dem Wortlaut des § 103 AO besteht das Auskunftsverweigerungsrecht nur bei Verfolgung nach dem Strafrecht oder OWiG. Die Gefahr disziplinarrechtlicher oder ehrengerichtlicher Verfolgung kann deshalb grundsätzlich kein Weigerungsrecht begründen.[1] In entsprechender Weise werden teilweise auch § 55 StPO [2] und § 384 ZPO [3] ausgelegt. Dabei darf freilich nicht verk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.1 Verweigerungsberechtigte Personen

Rz. 5 § 103 S. 1 AO beschreibt den Personenkreis, der zur Auskunftsverweigerung berechtigt ist, negativ. Die Personen dürfen nicht Beteiligte und nicht für einen Beteiligten auskunftspflichtig sein. Es muss sich also um "andere Personen" i. S. v. § 93 Abs. 1 AO [1] handeln. Die Beteiligtenstellung[2] ergibt sich aus dem Verwaltungsverfahren, in dem die Beweiserhebung durch Aus...mehr