Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.1 Allgemeine Übermittlungsfrist (§ 138a Abs. 6 S. 1 AO)

Rz. 60 Nach § 138a Abs. 6 Satz 1 AO ist die elektronische Übermittlung des länderbezogenen Berichts an das BZSt innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Ablauf des Wirtschaftsjahres vorzunehmen, für das der länderbezogene Bericht zu erstellen ist. Die Jahresfrist gilt gleichermaßen für alle Berichtspflichtigen (Konzernobergesellschaften, beauftragte Gesellschaften und verpfl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.1.1 Behandlung von Gemeinschaftsunternehmen

Rz. 22 Führt ein in den Konzernabschluss einbezogenes Konzernunternehmen gemeinsam mit einem oder mehreren anderen nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen gemeinschaftlich ein anderes Unternehmen, liegt ein Gemeinschaftsunternehmen i. S. d. § 310 Abs. 1 HGB vor. Gemeinschaftliche Führung bedeutet, dass keines der Unternehmen eine vorherrschende Stellung inneha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2 Erster Teil des Länderberichts – Tabelle 2 (§ 138a Abs. 2 Nr. 2 AO)

Rz. 55 Der § 138a Abs. 2 Nr. 2 AO sieht eine Aufstellung mit den wichtigsten Wirtschaftstätigkeiten der Geschäftseinheiten des multinationalen Konzerns nach Steuerhoheitsgebieten und den dort ansässigen Unternehmen und Betriebsstätten vor. Die Angaben zur den wirtschaftlichen Tätigkeiten sind in der Tabelle 2 in Bezug auf jede einzelne Konzerneinheit innerhalb eines Hoheitsg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.1 Inländische Konzernobergesellschaft als originäres bzw. vorrangiges berichtspflichtiges Unternehmen (§ 138a Abs. 1 AO)

Rz. 6 Als meldepflichtige Unternehmen gem. § 138a Abs. 1 AO kommen nur Unternehmen[1] mit Sitz[2] oder Geschäftsleitung[3] im Inland in Betracht, die einen Konzernabschluss aufstellen oder nach anderen Regelungen als nach den Steuergesetzen der Verpflichtung unterliegen (nach HGB, der IAS-Verordnung oder z. B. nach dem PublG), einen Konzernabschluss aufzustellen (sog. "inlän...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.2.1 Umsatzerlöse und sonstige Erträge aus Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Unternehmen (§ 138a Abs. 2 Nr. 1a AO)

Rz. 29 In den Länderberichten sind Angaben zu konzerninternen Umsätzen und Erträgen unter den jeweiligen Steuerhoheitsgebieten aufzuführen, in denen sie erzielt werden. Die Zahlen in der Berichterstattung sollen auf aggregierter Basis je Land erfolgen (Zusammenfassung zu einer einzigen Zahl für das Hoheitsgebiet) und nicht auf Grundlage konsolidierter Zahlen.[1] Dies gilt un...mehr

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ZErb 03/2021, Pflichtteilsv... / 1 Tatbestand

I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist der Enkel der Erblasserin. Mit Datum vom 4.1.2002 schloss die Erblasserin mit ihrer Tochter (der Mutter des Klägers) einen Erbvertrag, in dem sie Vermächtnisse (Anteile an einer KG) für ihre Enkel (den Kläger und seine beiden Brüder) und einen Nießbrauch hieran für ihre Tochter bis zum 25. Lebensjahr des jüngsten Enkelkindes ano...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirtschaftlicher Eigentümer

Rz. 20 [Autor/Stand] § 10 Abs. 1 GrStG stellt allein auf die steuerliche Zurechnung des Steuergegenstandes ab. Wurde die wirtschaftliche Einheit des Grundbesitzes (Steuergegenstand) bei der Feststellung des Einheitswerts abweichend von § 39 Abs. 1 AO dem wirtschaftlichen Eigentümer (vgl. § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO) zugerechnet, ist dieser Steuerschuldner. Rz. 21 [Autor/Stand...mehr

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ZErb 03/2021, Pflichtteilsv... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist unbegründet. 1. Die Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO sind nicht erfüllt. a) Die Zulassung der Revision aus diesem Grund setzt voraus, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundstückseigentümer

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach § 10 Abs. 1 GrStG ist Steuerschuldner derjenige, dem der Steuergegenstand zuzurechnen ist. Steuergegenstände bei der Grundsteuer sind zum einen der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Nr. 1 GrStG; s. § 2 GrStG Rz. 25 ff.) und zum anderen Grundstücke (§ 2 Nr. 2 GrStG; s. § 2 GrStG Rz. 75 ff.). Die Zurechnung regelt § 39 AO für alle Steuergeset...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Mehrere Steuerschuldner als Gesamtschuldner (Abs. 3) – ab 1.1.2025: Abs. 2

Rz. 40 [Autor/Stand] Wird der Steuergegenstand mehreren gemeinsam zugerechnet sind diese Gesamtschuldner (§ 10 Abs. 3 GrStG – ab 1.1.2025: Abs. 2). Die Vorschrift ist nur einschlägig, wenn nicht die Gemeinschaft selbst, z.B. bei einer Gesamthandsgemeinschaft oder einer Erbengemeinschaft, steuerpflichtig ist (§ 3 Satz 2 Halbs. 2 BewG). Daher ist auch bei mehreren Beteiligten ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 30 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft sind neben dem Grund und Boden auch die dazu gehörenden Gebäude[2], und die Betriebsmittel[3] einzubeziehen, und zwar auch dann, wenn sie, z.B. bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden oder bei der Verpachtung dem Pächter gehören (§ 34 Abs. 4 BewG). Für die Bewertung nach dem 1.1.202...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Rechtsbehelfe

Rz. 45 [Autor/Stand] Die Zurechnung des Einheitswerts (ab 1.1.2025: Grundsteuerwerts) erfolgt im Grundsteuermessbescheid durch das dafür zuständige Finanzamt. Dieser Bescheid enthält eine bindende Festlegung des Steuerschuldners, von dem die Gemeinde bei der späteren Festsetzung der Grundsteuer nicht abweichen kann. Ist die Zurechnung unzutreffend, muss derjenige, dem das Gr...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarsicherung: Außergerichtliche AdV korrekt abrechnen

Nach § 40 Abs. 7 StBVV a. F. erhielt der Steuerberater im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) keine eigene Gebühr. Eine Ausnahme galt nur für den Fall, dass sich der Auftrag des Steuerberaters auf einen Antrag auf AdV beschränkte (isoliertes Aussetzungsverfahren). Mit der Novelle der StBVV hat der Gesetzgeber diese ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: AdV-Anträge und Beschwerde zum BFH abrechnen

Frage: Ich habe im Einspruchsverfahren zunächst Aussetzung der Vollziehung (AdV) beim Finanzamt beantragt. Der Antrag wurde abgelehnt. Danach habe ich das Finanzgericht angerufen. Auch hier wurde der AdV-Antrag abgelehnt. Zu guter Letzt habe ich gegen diese Ablehnung Beschwerde beim BFH eingereicht und Recht bekommen. Da ich beim BFH erfolgreich war und das Finanzamt jetzt d...mehr

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Sachliche Unzuständigkeit des sog. regionalen Inkassoservice im Bereich des steuerlichen Kindergeldes

Leitsatz 1. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 Satz 4 FVG räumt dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit nur die Befugnis ein, innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs die Entscheidung über den Anspruch auf Kindergeld für bestimmte Bezirke oder Gruppen von Berechtigten abweichend von den Vorschriften der AO über die örtliche Zuständigkeit von Finanzbehörden einer anderen Familienkasse...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 2 Amtssprache

Rz. 4 Nach § 87 Abs. 1 AO haben sich die Finanzbehörden zur Erfüllung ihrer aus § 85 AO folgenden Aufgabenzuweisung der deutschen Sprache als Amtssprache zu bedienen. Besteuerungsrelevante Vorgänge sind grundsätzlich in deutscher Sprache abzufassen. Entsprechendes gilt für die Aktenführung. Der verfahrensrelevante Stoff ist in seinen wesentlichen Teilen in deutscher Sprache ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 3.1.1 Verlangen einer Übersetzung (Abs. 2 S. 1)

Rz. 11 Nach § 87 Abs. 2 S. 1 AO kann die Finanzbehörde die Vorlage einer Übersetzung des Dokuments verlangen. Der Behörde ist damit jedoch kein Ermessen zwischen Übersetzungsverlangen und Nichtbeachtung des Schriftstücks eingeräumt. Die Nichtbeachtung widerspräche den allgemeinen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dem Legalitätsprinzip[1] und dem Untersuchungsgr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Auf dem Gebiet des Steuer- und Bilanzrechts hat sich eine sehr eigene Sprache etabliert. Um Rechtsgrundlage für teilweise empfindliche staatliche Eingriffe sein zu können, ist es erforderlich, dass der Adressat eines Eingriffs dessen Grund, Umfang und Rechtsfolgen verstehen kann. Hierbei kann nicht auf das individuelle, nicht immer der Finanzbehörde bekannte Sprachverm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 4 Ingangsetzung von Fristen (Abs. 3)

Rz. 17 Die Regelung des § 87 Abs. 3 AO hat für das Besteuerungsverfahren, anders als die entsprechende Regelung des VwVfG für das allgemeine Verwaltungsverfahren[1], soweit ersichtlich keine Bedeutung.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 5 Fristwahrende Eingänge (Abs. 4)

Rz. 18 § 87 Abs. 4 AO regelt schließlich die Frage des maßgeblichen Eingangszeitpunkts von Anzeigen, Anträgen oder sonstigen Willenserklärungen, die zum Zweck der Fristwahrung, der Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs sowie der Begehr einer Leistung abgegeben worden sind.[1] Dem Grundsatz des § 87 Abs. 1 AO folgend gilt, dass fremdsprachige Eingänge die gewü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 3.1.4 Entschädigung von Dolmetschern/ Übersetzern (Abs. 2 S. 4)

Rz. 16 Von der Finanzbehörde herangezogene Dolmetscher oder Übersetzer erhalten gem. § 87 Abs. 2 S. 4 AO eine Vergütung in entsprechender Anwendung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) – zu Einzelheiten vgl. Kommentierung bei Pahlke, in Schwarz/Pahlke, AO/FGO, zu § 107 AO. Die von der Finanzbehörde an den Dolmetscher oder Übersetzer zu zahlende Vergütung (...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 3.1.3 Kosten der Übersetzung (Abs. 2 S. 3)

Rz. 15 Die Kosten berechtigter Übersetzungsverlangen trägt nach § 87 Abs. 2 S. 3 AO der Beteiligte. Sie sind nicht erstattungsfähig. Ein Übersetzungsverlangen wird nicht dadurch rechtswidrig, dass sich im Nachhinein herausstellt, dass das übersetzte Dokument einen fehlenden Nachweiswert gehabt hat. Richtigerweise ist hier auf eine ex-ante-Sicht der Finanzbehörde abzustellen....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 6 Rechtsfolgen

Rz. 23 Verwaltungsakte sind grundsätzlich in deutscher Sprache bekanntzugeben.[1] Der nicht in deutscher Sprache abgefasste Verwaltungsakt leidet aber an keinem besonders schwerwiegenden Fehler und ist deshalb auch nicht nichtig.[2] Der in fremder Sprache abgefasste Verwaltungsakt kann wirksam bekannt gegeben werden.[3] und zugunsten der Finanzbehörde z. B. (festsetzungs-) f...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 3.1.2 qualifizierte Übersetzung (Abs. 2 S. 2)

Rz. 14 Nach § 87 Abs. 2 S. 2 AO kann die Finanzbehörde in begründeten Fällen auch die Vorlage einer beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer angefertigten Übersetzung verlangen. Die Vorlage einer qualifizierten Übersetzung ist z. B. immer dann angezeigt, wenn das Dokument besondere Beweiskraft hat, es auf den genauen Wortl...mehr

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Grunderwerbsteuer bei treuhänderischem Erwerb

Leitsatz 1. Erwirbt ein Treuhänder von einem Dritten für den Treugeber ein Grundstück (Erwerbstreuhand), ist sowohl der Grundstückserwerb durch den Treuhänder als auch der Erwerb der Verwertungsbefugnis durch den Treugeber grunderwerbsteuerpflichtig. 2. Für Grund und Umfang von Steuerbefreiungen sind grundsätzlich beide Erwerbsvorgänge getrennt zu betrachten. 3. Die Festsetzun...mehr

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Begriff des Grundstücks beim Erwerb eines Familienheims

Leitsatz Sollte als Grundstück des Familienheimerwerbs die wirtschaftliche Einheit im Sinne des BewG zu verstehen sein und erlässt das Belegenheitsfinanzamt einen entsprechenden Feststellungsbescheid, ist diese Feststellung bindend und kann im Verfahren gegen den Erbschaftsteuerbescheid nicht erfolgreich angegriffen werden. Normenkette § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG, § 2 Abs. 1, §...mehr

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Zurechnung eines Grundstücks für Zwecke der Grundsteuer

Leitsatz 1. Für Zwecke der Grundsteuer ist das Grundstück gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO ausnahmsweise dem wirtschaftlichen Eigentümer zuzurechnen. 2. Grundstückseigentümer und Vorkaufsberechtigter können den Übergang von Nutzen und Lasten abweichend von den in dem ursprünglichen Kaufvertrag festgelegten Bedingungen auf einen späteren Zeitpunkt festlegen. Normenkette § 10 G...mehr

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Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete i.S.d. § 21 Abs. 2 EStG: Vorrang des örtlichen Mietspiegels

Leitsatz 1. Die ortsübliche Marktmiete ist grundsätzlich auf der Basis des Mietspiegels zu bestimmen. 2. Kann ein Mietspiegel nicht zugrunde gelegt werden oder ist er nicht vorhanden, kann die ortsübliche Marktmiete z.B. mit Hilfe eines mit Gründen versehenen Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen i.S. des § 558a Abs. 2 Nr. 3 BGB, durch die Au...mehr

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Kindergeld: Nordteil der Insel Zypern kein Mitgliedstaat i.S. des § 63 Abs. 1 Satz 6 EStG

Leitsatz Für Kinder mit ausschließlichem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Nordzypern wird kein Kindergeld gewährt, wenn sie nicht im Haushalt eines Berechtigten im Sinne des § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchst. a EStG leben. Normenkette § 63 Abs. 1 Satz 6 EStG, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO Sachverhalt Die Familienkasse lehnte die Gewährung von Kindergeld für die im Nordteil...mehr

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Unzulässige Klage bei Verwendung eines Falschnamens

Leitsatz Die Klageerhebung unter Verwendung eines Falschnamens ist unzulässig, da die Identität des Klägers nicht feststeht. Es genügt nicht, dass sich eine Klage, die von einer Person unter einem Falschnamen erhoben worden ist, zweifelsfrei der Person zuordnen lässt, die den Falschnamen benutzt und dass gerichtliche Schreiben der mit dem Falschnamen bezeichneten Person tats...mehr

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Gewerbesteuerzerlegung beim Versorgungsunternehmen nach Entflechtung von Netz- und Versorgungsbetrieb (Unbundling)

Leitsatz 1. Findet bei einem integrierten Energieversorgungsunternehmen eine Entflechtung statt, aufgrund derer das Versorgungsnetz an eine andere Gesellschaft verpachtet wird, ist eine Gewerbesteuerzerlegung auf die Netzgemeinden im Hinblick auf die bei dem Energieversorgungsunternehmen verbliebenen Geschäftsbereiche nur dann vorzunehmen, wenn das Energieversorgungsunterneh...mehr

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Keine zwingende Unbilligkeit einer Doppelbelastung mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer bei Kapitalerträgen

Leitsatz § 35b EStG gilt für die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge nicht. Eine Doppelbelastung durch Erbschaftsteuer und Einkommensteuer impliziert nicht zwingend eine verfassungswidrige Übermaßbesteuerung. Sachverhalt Der Kläger hat Investmentanteile an einem Geldmarktfonds geerbt und hierauf Erbschaftsteuer entrichtet. Anschließend hat er diese Wertpapiere veräußert, wobei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 1 ... / 4 Abs. 3 (Steuerliche Nebenleistungen)

Rz. 27 § 1 Abs. 1 AO erfasst nicht unmittelbar die steuerlichen Nebenleistungen. Die in § 3 Abs. 4 AO einzeln aufgezählten steuerlichen Nebenleistungen (insbes. Verspätungszuschläge, Zinsen, Säumniszuschläge, Zwangsgelder, Kosten sowie Zinsen i. S. d. ZK) sind zwar Abgaben, aber keine Steuern. Abs. 3 sieht wegen des engen Zusammenhangs der steuerlichen Nebenleistungen mit d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 1 ... / 3 Abs. 2 (Realsteuern)

Rz. 21 Die Realsteuern sind im GewStG und GrStG bundesrechtlich geregelt. In den meisten Bundesländern ist von der Möglichkeit Gebrauch gemacht worden, einen Teil der Verwaltung den Gemeindebehörden zu übertragen. Nach Abs. 2 gelten die Vorschriften der AO bei den Realsteuern auch insoweit grundsätzlich, als die Verwaltung den Gemeinden übertragen worden ist. Diese Regelung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 1 ... / 2.2.2.1 Unionsrecht

Rz. 10 Die Rechtsquellen des Unionsrechts haben einen dem innerstaatlichen Recht ähnlichen Stufenbau. Das primäre Unionsrecht ergibt sich seit dem 1.12.2009 insbesondere aus dem EUV und der AEUV . Ebenfalls seit dem 1.12.2009 gehört auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gleichrangig[1] zum primären Unionsrecht. Die Grundsätze der Europäischen Menschenrechtsko...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 1 ... / 2.1 Steuern und Steuervergütungen

Rz. 6 Die Vorschrift gilt für die in ihr näher bestimmten Steuern einschließlich der Steuervergütungen und Steuererstattungen (vgl. Rz. 2ff.). Andere Abgaben als Steuern sowie Prämien und Zulagen fallen nicht von selbst in den Anwendungsbereich der AO, sondern bedürfen dazu einer besonderen gesetzlichen Regelung, auch wenn die übrigen Voraussetzungen des Abs. 1 erfüllt sind ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 1 ... / 2.2 Bundesgesetz – EG-Recht

Rz. 7 Nach Abs. 1 gilt die AO für die durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Union geregelten Steuern und Steuervergütungen. Abweichend von § 3 Abs. 1 RAO stellt diese Vorschrift auf die tatsächliche Regelung durch den Bundesgesetzgeber ab und nicht mehr auf die Gesetzgebungsbefugnis. Entsprechendes gilt für das Recht der Europäischen Gemeinschaften. Dadurch werden be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 1 ... / 2.2.2.2 Verhältnis Zollkodex und AO

Rz. 16 Gewisse Besonderheiten gelten für den als EU-VO ergangenen Unionszollkodex (UZK).[1] Soweit der UZK bzw. der frühere ZK eine von der AO-Regelung abweichende Regelung enthält, geht die unionsrechtliche Vorschrift vor. Das ist wegen des Vorrangs des Unionsrechts an sich selbstverständlich. Es ist jedoch aus Gründen der Klarheit durch das SteuerändG 2001[2] in Abs. 1 S. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2.2 Kirchliche Zwecke

Rz. 55 Eine Körperschaft verfolgt gem. § 54 AO kirchliche Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern. Zu diesen Zwecken gehören insbes. die Verwaltung des Kirchenvermögens, die Errichtung und Unterhaltung von Kirchen und Gemeindehäusern, die Ausbildung von Geistlichen, die E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2.3.1 Rechtslage ab Vz 2007

Rz. 57 Die Voraussetzungen der gemeinnützigen Zwecke nach § 52 Abs. 1 AO sind durch Gesetz v. 15.10.2007 ab Vz 2007 unverändert geblieben. § 52 Abs. 2 AO enthält ab Vz 2007 eine abschließende Aufzählung der als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennenden gemeinnützigen Zwecke. Rz. 58 Eine Körperschaft verfolgt gem. § 52 Abs. 1 AO gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit dara...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 10 Haftung, Verjährung (§ 10b Abs. 4 S. 2 bis 5 EStG)

Rz. 195 Die Vertrauensschutzregelung ist mit einem Haftungstatbestand versehen worden. Danach haftet, wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt, vorsätzlich oder grob fahrlässig[1] veranlasst, dass die Zuwendungen nicht zu dem in der Bestätigung angegebenen Zweck verwendet werden. Die Haftung umfasst die entgangene Steuer, die mit 30 % des zugew...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 9 Vertrauensschutzregelung (§ 10b Abs. 4 S. 1 EStG)

Rz. 189 Die Abziehbarkeit der Zuwendung verlangt die tatsächliche Verwendung zu dem begünstigten Zweck (Rz. 163). Stellt sich später die Zuwendungsbestätigung als falsch heraus, ist der Abzug nachträglich zu versagen. Die zweckwidrige Verwendung oder spätere Rückzahlung nach Bestandskraft des entsprechenden Steuerbescheids ist ein rückwirkendes Ereignis i. S. d. § 175 Abs. 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2.1 Mildtätige Zwecke

Rz. 52 Eine Körperschaft verfolgt gem. § 53 AO mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe i. S. d. § 28 SGB XII; beim Alleinstehenden oder ...mehr

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Erbenhaftung für Kindergeld-Rückforderungsanspruch; Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts durch den BFH

Leitsatz Macht die Familienkasse einen Rückforderungsanspruch auf Kindergeld im Haftungswege gegen die Erben des Kindergeldberechtigten geltend und haben diese ihren jeweiligen Wohnsitz in unterschiedlichen Finanzgerichtsbezirken, sodass für die Klagen der Erben gegen die Haftungsbescheide gemäß § 38 Abs. 2a FGO unterschiedliche Gerichte zuständig sind, kann der BFH auf Antr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 86... / 3.3 Amtsverfahren (Satz 2 Nr. 1 1. Alt.)

Rz. 11 Das Besteuerungsverfahren ist – anders als das gerichtliche Verfahren – grundsätzlich kein förmliches Verfahren. Eine besondere Einleitung im Wege einer förmlichen Erklärung über die Anhängigkeit des Verfahrens und über die Rechtsstellung der Beteiligten erfolgt im Gegensatz zum Steuerstraf- oder Bußgeldverfahren nicht. Ein steuerliches Verwaltungsverfahren beginnt re...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 86... / 3.4.2 Echte Antragsverfahren (Satz 2 Nr. 2)

Rz. 17 § 86 S. 2 Nr. 2 AO erfasst nur sog. echte (reine) Antragstatbestände. Ein solcher ist gegeben, wenn ein Verwaltungsakt mitwirkungsbedürftig ist. Die durch eine Antragstellung oder die Ausübung eines Wahlrechts dokumentierte Zustimmung des Beteiligten muss gesetzlich zwingend vorgeschrieben sein.[1] Beispiele hierfür sind die Gewährung von Wohnungsbauprämie[2], der Ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 86... / 2 Opportunitäts-/Legalitätsprinzip

Rz. 3 Die steuerlichen Verfahren lassen sich zum einen danach unterteilen, ob ihre Einleitung ein vorheriges Handeln (z. B. Antrag) voraussetzt, dieses nur den nicht zwingend vorgeschriebenen Regelfall darstellt oder die Finanzbehörde von Amts wegen tätig wird. Zum anderen wird danach differenziert, ob das Gesetz die Einleitung des Verwaltungsverfahrens zwingend vorschreibt ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 86... / 3.4.1 Grundsätze

Rz. 15 In den Steuergesetzen finden sich mit steigender Tendenz auch Tatbestände, in denen das finanzbehördliche Tätigwerden von einer Antragstellung abhängt.[1] Abzugrenzen ist der Antrag auf Einleitung eines Verwaltungsverfahrens von der Ausübung steuerlicher Wahl- oder Optionsrechte, die im laufenden Verwaltungsverfahren, mithin nach der Einleitung des Verfahrens, auszuüb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 86... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Im Steuerverfahren verdichten sich die Rechte und Pflichten der Verfahrensbeteiligten in Bezug auf die Herbeiführung des Verfahrenszwecks, sodass Beginn und Ende des Verfahrens zugleich auch das Entstehen und Erlöschen dieser Rechte und Pflichten kennzeichnet. Als Verfahren ist hierbei jedes auf die Verwirklichung eines verfahrensrechtlichen Ziels gerichtetes Verwaltu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 86... / 4 Rechtsschutz

Rz. 21 Ist der Beginn des Verwaltungsverfahrens von einer Antragstellung abhängig und hat der Stpfl. den entsprechenden Antrag wirksam gestellt, so besteht zwar kein Anspruch auf dessen Befolgung. Er hat aber einen Anspruch auf Bescheidung seines Antrags.[1] Hierum hat sich die Finanzbehörde in angemessener Zeit zu kümmern. Geschieht dies nicht, kann der Antragsteller einen ...mehr