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Erbenhaftung für Kindergeld-Rückforderungsanspruch; Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts durch den BFH

Dr. Katja Wiesmann
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Leitsatz

Macht die Familienkasse einen Rückforderungsanspruch auf Kindergeld im Haftungswege gegen die Erben des Kindergeldberechtigten geltend und haben diese ihren jeweiligen Wohnsitz in unterschiedlichen Finanzgerichtsbezirken, sodass für die Klagen der Erben gegen die Haftungsbescheide gemäß § 38 Abs. 2a FGO unterschiedliche Gerichte zuständig sind, kann der BFH auf Antrag unter entsprechender Anwendung von § 39 Abs. 1 Nr. 5 FGO ein Gericht als das zuständige FG bestimmen.

 

Normenkette

§ 39 Abs. 1 Nr. 5, § 38 Abs. 2a FGO, § 45 AO, § 426, § 1967, § 2058 BGB

 

Sachverhalt

Die Antragsteller sind Geschwister und Kinder des verstorbenen A. Die Familienkasse nahm die Antragsteller jeweils mit Haftungsbescheid wegen einer Forderung gegen den verstorbenen Vater in Haftung. Zur Begründung führte sie aus, die Antragsteller seien Erben und hafteten deshalb nach § 1967 BGB für die Nachlassverbindlichkeiten. Nach erfolglosem Einspruchsverfahren haben die Antragsteller vor dem FG Klage erhoben, in dessen Bezirk die Familienkasse ihren Sitz hatte.

Das FG wies sie darauf hin, dass nach § 38 Abs. 2a FGO in Angelegenheiten des Familienleistungsausgleichs, zu denen auch das Erhebungsverfahren in Bezug auf Kindergeldrückforderungsansprüche gehöre, das FG zuständig sei, in dessen Bezirk der Kläger seinen Wohnsitz habe. Nach den Angaben in der Klageschrift wohnten die Antragsteller in unterschiedlichen Finanzgerichtsbezirken. Es sei daher beabsichtigt, die Verfahren zu trennen und an das jeweils zuständige Gericht zu verweisen.

Daraufhin haben die Antragsteller beim BFH beantragt, zur Vermeidung widersprüchlicher Entscheidungen sowie aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit gemäß § 39 FGO ein für die vorliegende Klage örtlich zuständiges Gericht zu bestimmen.

 

Entscheidung

Der BFH hat im Streitf...

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    BFH VII S 3/21
    BFH VII S 3/21

      Entscheidungsstichwort (Thema) Haftung der Erben für Kindergeldrückforderungsanspruch. Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts durch den BFH  Leitsatz (amtlich) Macht die Familienkasse einen Rückforderungsanspruch auf Kindergeld im Haftungswege ...

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