Fachbeiträge & Kommentare zu Factoring

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 5.2.1.1 Zinsaufwendungen als Vergütungen für Fremdkapital

Rz. 115 § 4h Abs. 3 S. 2 EStG definiert "Zinsaufwendungen" als "Vergütungen für Fremdkapital", d. h. genau genommen für die "zeitweilige Überlassung von Fremdkapital". Da § 4h Abs. 3 S. 2 EStG eine Legaldefinition enthält, kann der Begriff der "Zinsaufwendungen" für die Zinsschranke von dem sonst üblichen Verständnis der "Zinsaufwendungen" abweichen. Das Gesetz verwendet dan...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Anhang / 5.4.1 Sowohl Aktiva als auch Passiva der Bilanz betreffende Angaben und Erläuterungen

Mitzugehörigkeit Nach dem Grundsatz der Bilanzklarheit[1] ist ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld bei dem Posten des gesetzlichen Gliederungsschemas auszuweisen, zu dem er überwiegend gehört.[2] Lassen sich Vermögensgegenstände und Schulden mehreren Posten zuordnen, gehören sie also nicht überwiegend zu einem bestimmten Posten, so sind sie unter einem der infrage kommende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Liquidität: Maßnahmen zur V... / 5.1 Liquiditätstipps: Tipps für die Praxis

Die grundsätzliche Strategie zur Verbesserung der Liquidität des Unternehmens bedeutet: Einzahlungen erhöhen und/oder schneller erhalten, Auszahlungen mindern und/oder verschieben. Folgende Maßnahmen sollten in jedem Unternehmen ergriffen werden. Sie sind allerdings nicht alle in jedem Unternehmen nicht immer auch sofort umsetzbar. Einige der Maßnahmen erhöhen sofort die Liquid...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Factoring/Forfaitierung

Schrifttum: IDW RS HFA 8 v 09.12.2003, Stellungnahme zur Rechnungslegung: Zweifelsfragen der Bilanzierung von asset backed securities-Gestaltungen und ähnlichen Transaktionen, WPg 2002, 1151; Rimmelspacher/Meyer/Girlich, Weitere Einzelfragen zur handelsrechtlichen Abbildung von Factoring-Vereinbarungen beim Veräußerer, WPg 2019, 1161; Rimmelspacher/Meyer/Müller, Abbildung von F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

IDW RS HFA 8 v 09.12.2003, Stellungnahme zur Rechnungslegung: Zweifelsfragen der Bilanzierung von asset backed securities-Gestaltungen und ähnlichen Transaktionen, WPg 2002, 1151; Rimmelspacher/Meyer/Girlich, Weitere Einzelfragen zur handelsrechtlichen Abbildung von Factoring-Vereinbarungen beim Veräußerer, WPg 2019, 1161; Rimmelspacher/Meyer/Müller, Abbildung von Factoring-Ve...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Finanzdienstleistungsinstitute (Abs. 4 Satz 1 Alt. 1 und Satz 2)

Rz. 56 [Autor/Zitation] Nach § 340 Abs. 4 unterliegen auch Finanzdienstleistungsinstitute iSd. § 1 Abs. 1a KWG fast vollständig den branchenspezifischen Rechnungslegungsvorschriften der §§ 340 ff., soweit sie nicht nach § 2 Abs. 6 oder 10 KWG von der Anwendung ausgenommen sind. § 340 Abs. 4 wurde infolge der Sechsten KWG-Novelle, mit der Finanzdienstleistungsinstitute der Auf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Zitation] Seit Aufnahme der branchenspezifischen Vorschriften der §§ 340 ff. in den Ersten Unterabschnitt im Vierten Abschnitt des Dritten Buchs sowie dem Erlass der RechKredV waren diese zahlreichen Änderungen unterworfen. Diese betrafen sowohl die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Vorschriften als auch – neben rein redaktionellen Änderungen – Anpassungen d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zurechnungsrelevante Herrschaftsbefugnisse/Prüfformel

Rn. 187a Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Primäre Herrschaftsbefugnis auf Geld gerichteter unverzinslicher wie verzinslicher Forderungen ist die Befugnis, den auf den Nennwert bezogenen Zahlungsanspruch für sich geltend machen zu können. Voraussetzung der Entstehung des Anspruchs bei Forderungen aus Lieferungen und Leistung ist die Erbringung der geschuldeten Leistung. Bei Kapital...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum

Burghof/Rudolph, Bankenaufsicht: Theorie und Praxis der Regulierung, 1996; Böcking/Bierschwale, Wirtschaftliche Stabilität durch verbesserte Transparenz, BB 1999, 2235; Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Lösken, Rechnungslegung von Factoring- und Finanzierungsleasingunternehmen – Neue Bewertungsmöglichkeiten gemäß § § 340f, 340g HGB, in IDW (Hrs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum

Burghof/Rudolph, Bankenaufsicht: Theorie und Praxis der Regulierung, 1996; Wiedmann/Böcking/Gros (Hrsg.), Bilanzrecht, 4. Aufl. 2019; Böcking/Bierschwale, Wirtschaftliche Stabilität durch verbesserte Transparenz, BB 1999, 2235; Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Lösken, Rechnungslegung von Factoring- und Finanzierungsleasingunternehmen – Neue Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Forderungen als Zurechnungsobjekt

Rn. 187 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Eine Forderung ist ein Zahlungs- oder sonstiger Leistungsanspruch eines Gläubigers gegen einen Schuldner aus einem Schuldverhältnis, § 241 BGB. Das Schuldverhältnis setzt nach § 241 Abs 1 BGB mit dem "Schuldner" und dem "Gläubiger" (mindestens) zwei Personen voraus, von denen Letzterer berechtigt ist, von Ersterem insb eine Zahlung zu "ford...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 4.4 Russland-Krieg gegen die Ukraine

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat weitreichende Folgen auch für deutsche Unternehmen, die Geschäfte mit Russland bzw. russischen Kunden getätigt haben oder noch in Russland tätigen wollen oder investieren. So hat die Bundesregierung die Bewilligungen der sog. Hermes-Bürgschaften ausgesetzt und erschwert damit deutschen Unternehmen Geschäfte mit Russland – und zwar una...mehr

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Unternehmenskrise V: Sanier... / 2.3 Instrumente des Forderungsmanagements

Zur Freisetzung von gebundenem Kapital, d. h. zur Liquiditätsbeschaffung, können ferner die Instrumente des Forderungsmanagements genutzt werden: Als Factoring wird hierbei der laufende Verkauf von kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an eine Factoring-Gesellschaft (Factor) bezeichnet. Durch echtes oder unechtes Factoring wird der Zahlungsmittelrückfluss b...mehr

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Unternehmenskrise I: Begrif... / 3.1 Bilanzseitig orientierte Sanierungsmaßnahmen

Nach dem Kriterium der primär im Fokus der Maßnahmen stehenden Bilanzseite kann zwischen aktivseitigen Sanierungsmaßnahmen und passivseitigen Sanierungsmaßnahmen unterschieden werden: Aktivische Sanierungsmaßnahmen dienen der Verbesserung der Vermögenshöhe und der Vermögensstruktur und zielen auf die Optimierung sowohl des Anlage- als auch des Umlaufvermögens ab. Passivische S...mehr

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Unternehmenskrise V: Sanier... / 2.1 Veräußerung von Vermögensgegenständen

Für Krisenunternehmen besteht die Möglichkeit der Liquiditätsbeschaffung durch Liquidierung von Finanzierungsmitteln, die in Vermögenswerten gebunden sind. Anders ausgedrückt kann das Unternehmen im Zuge eines Aktivtauschs durch die Veräußerung von Vermögensgegenständen Kapital freisetzen und sich liquide Mittel beschaffen. Die veräußerbaren Vermögensobjekte können dabei aus...mehr

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Unternehmenskrise III: Prüf... / 2.4 Inhalte der Sanierungsfähigkeitsprüfung

Abgesehen von einer generellen Aussage über die Sanierbarkeit des Krisenunternehmens, sollte die Sanierungsfähigkeitsprüfung zweckmäßigerweise die im Folgenden beschriebenen 3 Elemente umfassen. Analyse der Ist-Situation Zunächst ist eine Analyse des Ist-Zustandes in Form einer quantitativen und qualitativen Erfassung der gegenwärtigen Unternehmenssituation inklusive einer det...mehr

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Forderungen: Abtretung und ... / 2.2.3 Factoring

Beim sog. Factoring übernimmt der Factor (Forderungskäufer bzw. Abtretungsempfänger) die Forderung des Anschlusskunden (Forderungsverkäufer bzw. Abtretender) und zieht diese anschließend ein. Zu unterscheiden ist zwischen echtem und unechtem Factoring. Echtes Factoring liegt vor, wenn der Factor das Ausfallrisiko übernimmt.[1] Der Factor tritt damit wirtschaftlich an die Ste...mehr

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Forderungen: Abtretung und ... / 2.2.1 Abgrenzung echtes/unechtes Factoring von steuerfreier Forderungsabtretung

Im Verhältnis des Forderungsverkäufers zum Forderungskäufer ist bei einem Forderungskauf danach zu unterscheiden, ob der Forderungseinzug durch den Forderungskäufer (in eigenem Namen und für eigene Rechnung) oder durch den Forderungsverkäufer (in eigenem Namen und für fremde Rechnung) erfolgt. Ferner kann danach zu unterscheiden sein, ob ein Rückgriffsrecht des Forderungskäu...mehr

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Forderungen: Abtretung und ... / Zusammenfassung

Die Abtretung von Forderungen – insbesondere im Rahmen des sog. Factorings – erfordert für umsatzsteuerliche Zwecke regelmäßig eine sorgfältige Prüfung. Dies gilt sowohl für den abtretenden Forderungsverkäufer (Zedenten) wie für den Forderungskäufer (Zessionar). Regelmäßig ist dafür zunächst eine Abgrenzung zwischen dem Forderungsverkauf und dem Factoring erforderlich. Dabei...mehr

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Forderungen: Abtretung und ... / 1 Problematik

Im unternehmerischen Alltag stellt die Forderungsabtretung ein wichtiges Instrument zur Liquiditätssicherung dar und schafft damit Planungssicherheit. Gerade im Rahmen von Factoring-Modellen oder zur Absicherung von Kreditlinien werden Forderungen teilweise bereits vor deren Realisierung an Dritte abgetreten. Die umsatzsteuerliche Behandlung dieser Vorgänge ist jedoch komple...mehr

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Forderungen: Abtretung und ... / 2.1 Auswirkung der Forderungsabtretung auf die Besteuerung der abgetretenen Forderung

Zunächst ist die Besteuerung der abgetretenen Forderung selbst zu betrachten. Hier stellt sich in erster Linie die Frage, inwiefern der Verkauf der Forderung über das Entgelt für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung möglicherweise Auswirkungen auf die Entgeltbestimmung hat. Zwar könnte diesbezüglich in Betracht kommen, dass eine etwaige Zahlung des (vom Nennwert der Forderun...mehr

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Forderungen: Abtretung und ... / 2.3 Haftung nach § 13c UStG

Letztlich ist in Fällen der Forderungsabtretung stets eine mögliche Haftung nach § 13c UStG zu berücksichtigen. Danach besteht eine verschuldensunabhängige Haftung des Abtretungsempfängers für die in der abgetretenen Forderung enthaltene Umsatzsteuer, wenn dieser die Forderung vereinnahmt und der Abtretende die Umsatzsteuerschuld bei Fälligkeit nicht entrichtet hat. Hintergr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Abtretung und ... / 2.2.5 Steuerbefreiung – Option zur Steuerpflicht

Wie bereits dargestellt, ist die Forderungsübertragung in Fällen, in denen kein Factoring vorliegt, steuerfrei. Wenn der Forderungskäufer Unternehmer ist und die Forderung für Zwecke seines Unternehmens erwirbt, kann der Forderungsverkäufer gem. § 9 Abs. 1 UStG auf die Steuerbefreiung verzichten und damit zur Steuerpflicht optieren. Sofern die Option ausgeübt wird, kann der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (B.II.1.)

Rz. 219 [Autor/Zitation] Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (B.II.1.) sind Ansprüche aus gegenseitigen Verträgen (Lieferverträge, Werkverträge, Dienstleistungsverträge und ähnliche Verträge) auszuweisen, die vom bilanzierenden Unternehmen durch Lieferung oder Leistung bereits erfüllt sind, deren Erfüllung durch den Schuldner (Zahlung des Kaufpreises, Werk- o...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Auszuweisende Posten

Tz. 110 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 In IAS 1.54 werden die in der Bilanz aufzunehmenden Posten dargestellt (bezüglich weiterer Aufgliederungsmöglichkeiten bzw. -pflichten nach IAS 1.55f. vgl. Tz. 88). Diese Posten sind, soweit einschlägig, unabhängig davon, nach welcher Gliederungsart die Bilanz aufgestellt wird (vgl. Tz. 89ff.), in der Bilanz zu zeigen, soweit sie nicht unwes...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte

Rz. 38 [Autor/Zitation] Die nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte werden im Gesetz nicht definiert. Der Begriff des "Geschäfts" ist in einem weiten, funktionalen Sinn zu verstehen und erfasst alle Arten von Transaktionen oder Vereinbarungen (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 69). Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte können, müssen deshalb aber keine schwebenden R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2025, Beschwerde geg... / III. Erstattungsfähigkeit der Kosten

1. Umsatzsteuer Nach Auffassung des OLG Dresden kam es nicht darauf an, ob die Klägerin die in der an sie gerichteten Rechnung ihrer Rechtsanwältin angesetzte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kann (§ 104 Abs. 2 S. 3 ZPO). Die Klägerin habe nämlich zuletzt unmissverständlich erklärt, dass die Umsatzsteuer nicht mehr geltend gemacht werde. Hierin liege eine entsprechende Ant...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Darstellung der Rechnungslegungsmethoden

Tz. 187 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die Vorschriften zur Angabe der Rechnungslegungsmethode waren mehrmals Gegenstand von Anpassungen des IAS 1 (zu einer weiteren Änderung vgl. Tz. 188). Da die Vorschriften des IAS 1 nur wenig konkrete Hilfestellung bei der Beurteilung anzugebenden Rechnungslegungsmethoden gaben, hatte der IASB schon in der Vergangenheit Verbesserungsbedarf er...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Factoring-Verhältnisse im Rechnungswesen des Factoring-Kunden

Rn. 23 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die nachfolgend dargestellten Auswirkungen auf das Rechnungswesen des Factoring-Kunden gelten i. d. R. für alle Arten des Factoring. Sie orientieren sich am echten Factoring, bei dem der Factor alle drei typischen (Kern-)Funktionen übernimmt. Besonderheiten, die sich für einzelne Factoring-Arten ergeben, z. B. beim Fälligkeits-Factoring, werd...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Factoring ohne Delkredereübernahme (unechtes Factoring)

a) Einordung als Kreditgeschäft sowie Abgrenzung zum Zessionskredit Rn. 41 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Das unechte Factoring stellt ein Kreditgeschäft dar (vgl. etwa BGH, Urteil vom 14.10.1981, VIII ZR 149/80, BGHZ 82, S. 50 (61), sowie MünchKomm. HGB (2024), § 246, Rn. 58), bei dem die Forderungen lediglich als Sicherheit abgetreten werden, weshalb die Grenzen zum originären K...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Factoring mit Delkredereübernahme (echtes Factoring)

Rn. 30 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei der Frage, wem VG (personell) zuzuordnen sind, orientiert sich das Bilanzrecht zwar grds. am Zivilrecht. Fallen zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer auseinander, werden die betreffenden VG gemäß § 246 Abs. 1 Satz 2 bilanzrechtlich jedoch demjenigen zugeordnet, der das wirtschaftliche Eigentum an den VG besitzt (vgl. z. B. Hauf...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Fälligkeits-Factoring

Rn. 39 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Vom echten Factoring i. e. S. unterscheidet sich das Fälligkeits-Factoring allein dadurch, dass eine Bevorschussung der angekauften Forderung durch den Factor für die Zeit vom Ankaufstag bis zum Fälligkeitstag bzw. Eintreten des Delkrederefalls nicht vorgenommen wird. "Die beim Fälligkeits-Factoring fehlende Finanzierung hat auf die Bilanzier...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Begriff und Struktur des Factoring

Rn. 2 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Unter Factoring ist die revolvierende Übertragung von Geldforderungen aus (originären) Waren- und Dienstleistungsgeschäften eines UN (Lieferant) gegen dessen Abnehmer (Kunden) auf ein Kreditinstitut oder ein spezielles Finanzierungsinstitut, den sog. Factor (Zessionar), zu verstehen. Dabei tritt das UN als Factoring- bzw. Anschlusskunde (Zeden...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Fälligkeits-Factoring

Rn. 11 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Beim sog. Fälligkeits- oder Maturity-Factoring übernimmt der Factor keine Finanzierungsfunktion. Zwar kauft der Factor die Leistungsforderungen des Factoring-Kunden an und übernimmt das Ausfallrisiko (Delkrederefunktion) sowie die Debitorenverwaltung, aber die Forderungen werden nicht bevorschusst. Die Bereitstellung des Kaufpreises an den Fa...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen des Factoring

1. Begriff und Struktur des Factoring Rn. 2 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Unter Factoring ist die revolvierende Übertragung von Geldforderungen aus (originären) Waren- und Dienstleistungsgeschäften eines UN (Lieferant) gegen dessen Abnehmer (Kunden) auf ein Kreditinstitut oder ein spezielles Finanzierungsinstitut, den sog. Factor (Zessionar), zu verstehen. Dabei tritt das UN als ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Kernfunktionen des Factoring

Rn. 4 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Mit einem Factoring der Leistungsforderungen können je nach vertraglicher Ausgestaltung im jeweiligen Einzelfall einzelne oder gar mehrere der folgenden Funktionen durch den Factor übernommen werden: Rn. 5 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Aus Sicht des Forderungsverkäufers...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Inhouse-Factoring

Rn. 12 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Der Begriff des Inhouse- oder Bulk-Factoring bezeichnet eine Art des Factoring, bei der die Dienstleistungsfunktion des Factors ungeachtet der Übernahme der Finanzierungs- und Delkrederefunktion stark eingeschränkt ist. Die Debitorenverwaltung verbleibt beim Inhouse-Factoring grds. beim Factoring-Kunden, der auf diese Weise regelmäßig Doppela...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Echtes und unechtes Factoring

Rn. 8 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 In Bezug auf das Verpflichtungsgeschäft, das der Forderungsabtretung zugrunde liegt, unterscheidet man zwischen echtem und unechtem Factoring. Da beim echten Factoring ein Forderungskauf durch den Factor gemäß den §§ 433, 453 BGB vorliegt, stellt diese Art des Factoring wirtschaftlich betrachtet ein Kreditsubstitut dar. Der Factor übernimmt al...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gebühren des Factoring

Rn. 18 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Je nach Umfang der vom Factor übernommenen Funktionen können sich die dem Factoring-Kunden berechneten Gebühren aus den folgenden Komponenten zusammensetzen: Rn. 19 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Übernimmt der Factor die Debitorenverwaltung, fäl...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Arten des Factoring

a) Abgrenzung nach Funktionsübernahme durch den Factor aa) Echtes und unechtes Factoring Rn. 8 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 In Bezug auf das Verpflichtungsgeschäft, das der Forderungsabtretung zugrunde liegt, unterscheidet man zwischen echtem und unechtem Factoring. Da beim echten Factoring ein Forderungskauf durch den Factor gemäß den §§ 433, 453 BGB vorliegt, stellt diese Art d...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Inhouse-Factoring

Rn. 40 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Da beim Inhouse-Factoring nur die Dienstleistungsfunktion des Factors insoweit entfällt, als der Factoring-Kunde seine Debitorenbuchhaltung nach wie vor eigenständig führt, ergeben sich hinsichtlich der Ausweis- und Bewertungsfragen grds. keine anderen Fragestellungen als beim echten Factoring i. e. S. Erhält der Factoring-Kunde für die bei i...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Ausweis der Factoring-Konten

Rn. 35 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die vom Factor auf dem laufenden Abrechnungskonto geführten Beträge sind beim Factoring-Kunden je nach Saldo entweder als "Guthaben bei Kreditinstituten" oder unter den "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" auszuweisen, sofern der Factor als Kreditinstitut i. S. d. § 1 Abs. 1 KWG einzustufen ist. Ist dies nicht der Fall, sind die Sal...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Offenes und stilles Factoring

Rn. 15 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Beim offenen Factoring zeigt der Factoring-Kunde die Abtretung seiner Leistungsforderungen an den Factor seinen Kunden (Debitoren) an. Dies erfolgt entweder durch entsprechende Schreiben an die Kunden über die Zusammenarbeit mit dem Factor, durch Hinweise auf den Rechnungen o. Ä. Die Notifikation hat zur Folge, dass der Debitor gemäß § 407 Ab...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Factoring mit teilweisem Übergang des Delkredererisikos

Rn. 45 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die traditionelle Unterscheidung von echtem und unechtem Factoring geht davon aus, dass das Delkredererisiko ganz oder gar nicht auf den Factor übergeht. Es kommen in praxi jedoch auch Gestaltungen vor, bei denen die Factoring-Vereinbarung einen teilweisen Rückbehalt des Bonitätsrisikos durch den Factoring-Kunden in Bezug auf jeweilige Einzel...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Klassisches Factoring

Rn. 52 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die Bilanzierung von Factoring-Verhältnissen im Normengefüge der IFRS fällt unter den Anwendungsbereich von IFRS 9 , der den aus Sicht des Factoring-Kunden maßgebenden Abgang eines finanziellen Vermögenswerts kumulativ an bestimmte rechtliche und wirtschaftliche Bedingungen knüpft. Rn. 53 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Nach den rechtlichen Mindestvo...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Bilanzierung von Factoring-Verhältnissen nach nationalem Recht

Rn. 29 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Mangels expliziter gesetzlicher Regelungen muss sich die Bilanzierung von Factoring-Verhältnissen am rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt des betreffenden Factoring-Vertrags orientieren. Von grundlegender Bedeutung ist dabei, ob der Factor das Ausfallrisiko für die abgetretenen Forderungen übernimmt. 1. Factoring mit Delkredereübernahme (ec...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Klassisches Factoring

Rn. 1 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Das klassische Factoring ist ein Instrument der Verkaufsfinanzierung, das ein UN in seiner Funktion als Leistungserbringer bzw. Lieferant von Waren- und Dienstleistungsgeschäften ergreift. Factoring in seiner herkömmlichen Form ist also lieferantenseitig initiiert. Dies kann mit Kenntnis und ggf. Billigung der Abnehmer (Kunden) des UN erfolgen...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Abgrenzung zum klassischen Factoring

Rn. 47 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Das sog. umgekehrte ("reverse") Factoring weist keinen Unterschied in Bezug auf die grundlegende Geschäftsstruktur dieses Finanzierungsinstruments im Vergleich zum klassischen Factoring auf. Vielmehr geht lediglich die Initiative für dessen Einsatz idealtypisch nicht vom Leistungserbringer/Lieferanten des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts a...mehr