Fachbeiträge & Kommentare zu Factoring

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.4.3 Diskontbeträge (§ 8 Nr. 1 Buchst. a S. 2 Hs. 2 GewStG)

Rz. 71 Als Entgelt für Schulden hinzuzurechnen sind nach § 8 Nr. 1 Buchst. a S. 2 Hs. 2 GewStG auch die Diskontbeträge bei der Veräußerung von Wechsel- und anderen Geldforderungen (sog. Factoring). Erfasst werden nur die Abschläge, die darauf beruhen, dass der Barwert der veräußerten Forderung geringer ist als der Wert der Forderung im Zeitpunkt ihrer späteren Fälligkeit. Au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.6.3.1 Begünstigte Unternehmen

Rz. 90 § 19 Abs. 1 GewStDV gilt für Kreditinstitute i. S. d. § 1 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 KWG. Hierunter sind Unternehmen zu verstehen, die Bankgeschäfte betreiben. Erforderlich ist ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb. Zu den Kreditinstituten gehören neben Banken und Sparkassen insbesondere private Hypothekenbanken, öffentlich-rechtliche Pfandbrief...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.6.6.1 Finanzdienstleistungsunternehmen

Rz. 114 Für Finanzdienstleistungsunternehmen i. S. d. § 1 Abs. 1a KWG gilt § 19 Abs. 4 GewStDV. Begünstigt werden insbesondere Leasing- und Factoringunternehmen, die nachweislich Finanzdienstleistungen i. S. d. § 1 Abs. 1a S. 2 KWG erbringen. Da Leasing- und Factoringunternehmen wie die übrigen Finanzdienstleistungsunternehmen nach Maßgabe des KWG einer eingeschränkten Kredi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abstrakte Aktivierungsfähigkeit

Rn. 6 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Frage nach der abstrakten Aktivierungsfähigkeit ist grds. gleichbedeutend mit der Frage nach dem Vorliegen eines VG (vgl. auch Freericks (1976), S. 141; HdB (2020), Stichwort-Nr. 146, Rn. 2f.); allerdings kommt auch Aktivierungsfähigkeit ohne Vorliegen eines VG in Betracht (vgl. so bei RAP, latenten Steuern sowie dem aktiven Unterschiedsbe...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 17.2.1.5.1 Forderungsverzicht

Rz. 761 Obwohl bereits im Gesetzgebungsverfahren (Bericht des Finanzausschusses BT-Drs. 17/7524, 8) gesehen wurde, dass Sanierungsfälle, insb. Forderungsverzichte, vom Wortlaut des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG erfasst sind, hat diese Erkenntnis keinen Eingang in den Gesetzestext gefunden. Zur Abmilderung will nunmehr die Finanzbehörde (R E 7.5 Abs. 11 Satz 9 ErbStR) nicht beanst...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 17.4 Beispiele

Rz. 781 Die Systematik des § 7 Abs. 8 ErbStG und sein Anwendungsbereich sollen an den nachfolgenden Beispielsfällen deutlich gemacht werden. Beispiel 1: Mutter M und Tochter T sind zu je 50 % an der MT-GmbH beteiligt. M tätigt eine disquotale Einlage i. H. v. 200.000 EUR. Lösung: Die disquotale Einlage der M von 200.000 EUR erhöht den Wert des Geschäftsanteils der T um 100.000 ...mehr

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Außenstände: Wie man als Un... / 3.8 Nutzt der Einsatz des Factorings?

Die eigentliche Aufgabe eines Unternehmens ist die Leistungserstellung bzw. die Dienstleistung und nicht die Finanzierung der Abnehmer durch Debitoren. Diese Aufgabe übernehmen daher besondere Dienstleistungsunternehmen, die Factoringgesellschaften oder -banken. Die Debitoren werden an die Factoringgesellschaft verkauft, die dann die Forderungen zu einem bestimmten Prozentsat...mehr

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Außenstände: Wie man als Un... / 4.1.2 Ukraine-Krieg

Neben den zuvor dargestellten negativen Auswirkungen durch die Coronapandemie kommen nun noch weitreichende Folgen für die Unternehmen aufgrund des Kriegs in der Ukraine hinzu. Direkt davon betroffen sind Unternehmen, die Geschäfte mit Russland bzw. russischen Unternehmen getätigt haben (neue Sanktionen!). Weiterhin sind alle Unternehmen betroffen, die aufgrund des Kriegs ke...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 7 Sonderregelung für Banken, Wertpapierinstitute und Finanzdienstleistungsinstituten (Abs. 7)

Rz. 576 Abs. 2 soll die Veräußerung von Anteilen, die längere Zeit gehalten werden, also zum Anlagevermögen gehören, begünstigen. Nach seinem Wortlaut ist Abs. 2 jedoch auch auf kurzfristig zum Zweck des Handels gehaltene Anteile anwendbar. Damit wäre insbesondere der Eigenhandel der Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen begünstigt und damit ein wesentlicher Teil des l...mehr

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Beschaffungscontrolling: De... / 5.4 Optimierung der Zahlungsströme

Das Management der Zahlungen zwischen dem Unternehmen und dessen Lieferanten trägt oft maßgeblich zum Unternehmensgewinn bei. Das dabei betroffene Handlungsfeld Zahlungsströme liegt an der Schnittstelle verschiedener Abteilungen. Für die Vereinbarung der Zahlungsziele und die Vertragsgestaltung ist die Beschaffung verantwortlich, für die Bezahlung (und damit die Nutzung der ...mehr

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Literaturverzeichnis

Ahrens, Napster, Gnutella, Freenet & Co – die immaterialgüterrechtliche Beurteilung von Internet-Musiktauschbörsen, ZUM 2000, 1029 Albrecht/Fiss/Sepperer, GEMA-Tarifreform und angemessene Vergütung für Clubs, K&R 2012, 777 Albrecht/Fiss, Umsetzung der Sat-Cab-RL – Überregulierung der Direkteinspeisung?, ZUM 2020, 750 Alpert, Zum Werk- und Werkteilbegriff bei elektronischer Musi...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 12 Erforderliche Grundlagen/Maßnahmen für die Beratung (Checkliste)

Unternehmen: Aktueller Handelsregisterauszug Aktueller Gesellschaftsvertrag Gründungsvertrag mit allen anschließend gefassten Beschlüssen Liste aller Gesellschafter Nachweis über Einlageleistung und Vermögen der Gesellschaft Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter bzw. Unternehmer und Angehörigen Gewerbeanmeldung und Erlaubnis Bei Handwerksunternehmen: Prüfung der handwerk...mehr

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Aus der Arbeit der standard... / 4 International Accounting Standards Board (IASB)

Neuregelung & Änderung von Standards Der IASB hat im Februar entschieden, das Projekt Änderungen an IFRIC 14 — Verfügbarkeit einer Rückerstattung einzustellen, nachdem er Rückmeldungen erhalten hatte, dass die Vorteile einer Fortsetzung der Änderung begrenzt wären. Der IASB prüfte dann, ob er einen stärker prinzipienbasierten Ansatz als derzeit in IFRIC 14 entwickeln könnte, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.6 Factoring

Rz. 33 Beim sog. Factoring (Ankauf von Forderungen durch einen spezialisierten Unternehmer – Factor ist meist eine Bank oder ein sog. Factoring-Institut – von einem die Forderung besitzenden Unternehmer gegen einen unter dem Nominalwert der Forderung liegenden Preis) ist zwischen dem sog. unechten Factoring und dem echten Factoring zu unterscheiden. Das echte Factoring unter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG in der seit 1.1.1996 geltenden Fassung beruht im Wesentlichen auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten die Gewährung und Vermittlung von Krediten und die Verwaltung von Krediten durch die Kreditgeber. Auch Art. 135 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL ist als unionsrechtliche Basis zu nennen. Danach befreien die Mitg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Fremdkapital/Kapitalforderung

Tz. 214 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Aus der Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 49) kann hergeleitet werden, dass es sich um die vorübergehende Überlassung von Geld-Kap handeln muss. FK sind damit alle als Verbindlichkeit passivierungsfähigen Kap-Zuführungen in Geld, die nicht zum EK gehören. Dies sind ua Darlehen (einschließlich partiarischer Darlehen), typisch stille Beteiligungen, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / l) Sonderfall: (Konzern-)Finanzierungsgesellschaften

Rz. 472 [Autor/Stand] Begriff. Als Finanzierungsgesellschaften sollen hier solche verstanden werden, die innerhalb eines Konzerns zur kosteneffizienten Finanzierung des Konzernverbunds gebündelt und zentral die Finanzierungsfunktion für die (operativen) Einheiten des Konzerns übernehmen. Dazu können z.B. die zentralisierte (externe) Fremdkapitalaufnahme und Fremdkapital-Weit...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Einzelheiten (Checkliste)

Rz. 456 [Autor/Stand] Konkretisierung geschäftsleitender Funktionen. Was unter geschäftsleitenden Funktionen bzw. strategischen Führungsentscheidungen zu verstehen ist, hat die FinVerw bislang noch nicht näher konkretisiert (s. aber Rz. 454 für die Ausübung nur "einzelner Geschäftsfunktionen"). Auch in der Rechtsprechung des BFH ist der Begriff der "geschäftsleitenden Holdin...mehr

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Offenlegung / 5.3.1 Minimierung der Vermögensseite

Ohne Änderung der betrieblichen Realität kann der Vermögensausweis über die Darstellungsgestaltung optisch verringert werden. Dafür stehen Personengesellschaften im HGB nur noch einige wenige Wahlrechte zur Verfügung, die inzwischen im Wesentlichen vergleichbar sind mit denen von Kapitalgesellschaften gem. den §§ 264 ff. HGB und für Konzernabschlüsse. Generell ist zu untersch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Factoring

Rz. 18 Bei dem Kauf/Verkauf von Forderungen ist zwischen unechtem und echtem Factoring zu unterscheiden. Beim Factoring handelt es sich um den Ankauf von Forderungen durch einen spezialisierten Unternehmer (Factor, meist eine Bank oder ein sog. Factoring-Institut) von einem die Forderung besitzenden Unternehmer (sog. Anschlusskunde) gegen einen unter dem Nominalwert der Ford...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.2 Das die Veräußerung hindernde Recht

Rz. 21 Die Formulierung des Gesetzes ist auf allgemeine Kritik gestoßen, weil die Rechtsordnung ein die Veräußerung hinderndes Recht in dem strengen Wortsinn nicht kennt (MünchKomm/ZPO-K. Schmidt/Brinkmann, § 771 Rn. 17). Abgeleitet aus dem Sinn und Zweck der § 771 ZPO ist ein solches Recht dann anzunehmen, wenn der Schuldner selbst, veräußerte er den Gegenstand der Zwangsvo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 8 § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Umsätze – einschließlich der Vermittlung – im Einlagengeschäft und Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr, im Geschäft mit Forderungen, Schecks und anderen Handelspapieren, mit Ausnahme der Einziehung von Forderungen". § 4 Nr. 8 Buchst. c US...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Ausnahme von der Steuerbefreiung: Einziehung von Forderungen

Rz. 40 Die Einziehung von Forderungen ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG ausdrücklich nicht Gegenstand der Steuerbefreiung. Damit ist gemeint, dass die Tätigkeit sog. Inkassobüros und vergleichbarer Tätigkeiten anderer Unternehmer nicht unter die Steuerbefreiung fällt. Unter Einziehung von Forderungen ist der Einzug fremder Forderungen im Auftrag des Gläubigers zu verstehen. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.10.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 Steuerpflichtiger (Unternehmer)

Rz. 83 Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL enthält die grundsätzliche Begriffsbestimmung des Steuerpflichtigen (Unternehmer). Von zentraler Bedeutung ist hierbei der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeiten. Dies sind alle Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden einschließlich der Tätigkeiten der Urproduzenten, der Landwirte sowie der freien Berufe und der diesen gl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Sachlicher Steueranwendungsbereich

Rz. 61 Besteuert werden alle Lieferungen von Gegenständen und alle Dienstleistungen, die ein Steuerpflichtiger im Inland gegen Entgelt ausführt, und die Einfuhr von Gegenständen. Zwischen einer Dienstleistung und dem erhaltenen Entgelt muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen.[1] Rz. 62 Steuerbare Umsätze setzen das Vorliegen einer Vereinbarung zwischen Parteien über den ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Rn. 80 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Forderungspositionen zeichnen sich durch eine Berücksichtigung der bereits im Zusammenhang mit dem Finanz-AV angesprochenen Unterteilung in verbundene UN und UN, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, aus (vgl. HdR-E, HGB § 266, Rn. 41ff.). Hinsichtlich der Abgrenzung dieser Begriffe wird auf o. g. Ausführungen verwiesen. Das Bilanz...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / III. Die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten beim Factoring

Rz. 461 Beim Factoring überträgt ein Unternehmen seine zukünftigen Forderungen an einen Dritten, eine Finanzierungsgesellschaft oder eben auch an ein dieses Geschäft (auch) betreibendes Inkassounternehmen.[854] Dem Geschäft liegt regelmäßig eine Globalzession zugrunde. Rz. 462 Nach dem Entstehen der Forderung bei dem ursprünglichen Gläubiger zahlt das erwerbende Unternehmen (...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / I. Die beiden Grundformen des Forderungskaufes

Rz. 446 Inkassodienstleister ziehen nicht nur Forderungen für einen Gläubiger in dessen Namen oder aufgrund einer treuhänderischen Abtretung für den Gläubiger auf dessen Rechnung ein,[846] sondern sie kaufen auch Forderungen, um diese dann im eigenen Namen beizutreiben. Sie leisten insoweit einen Beitrag zur Sicherung der Liquidität der deutschen Wirtschaft und der Stabilitä...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 5. Der richtige Zeitpunkt der Übergabe

Rz. 57 Soweit der Gläubiger das Forderungsinkasso einem externen Dienstleister übertragen möchte, gibt es für ihn auch in zeitlicher Hinsicht mehrere Optionen. Dabei gilt grundsätzlich, dass eine Abgabe vor der verzugsbegründenden Mahnung die Erstattungsfähigkeit der dann nicht mehr kausal auf dem Verzug beruhenden Rechtsverfolgungskosten entfallen lässt. Der früheste Zeitpu...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / III. Vergütung und Erstattung: Die Anspruchsprüfung

Rz. 5 Auch wenn sich die Problematik der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten letztlich aus dem Vergütungs- oder Abrechnungsverhältnis heraus begründet, die beiden Rechtsverhältnisse also notwendigerweise eng miteinander verwoben sind, müssen sie doch streng getrennt werden. Rz. 6 Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Gläubiger und dem Inkassodienstleister, das Vergütu...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / dd) Besondere Gründe für den unmittelbaren Verzugseintritt

Rz. 51 Weiter nennt § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB als Voraussetzung für die Entbehrlichkeit der Mahnung "besondere Umstände, die bei Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Verzugseintritt rechtfertigen". Es handelt sich um eine Auffangbestimmung, um unbillige Ergebnisse zu vermeiden. Neben der (vorherigen oder gleichzeitigen) Fälligkeit der Leistung muss sich aus den...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 1. Die Organisation der Forderungseinziehung von Unternehmen

Rz. 41 Der klassische Gläubiger als Unternehmen steht oder stand in der originären Leistungsbeziehung zum Schuldner. Hier ist die Forderung entstanden. Der Gläubiger stellt sie dem Schuldner in Rechnung und wird regelmäßig zum Ausgleich eine Zahlungsfrist bestimmen, soweit sie nicht schon nach dem Vertrag kalendermäßig bestimmt ist und nachfolgend ggfs. nach § 286 Abs. 1 BGB...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / III. Der Rechtsanwalt

Rz. 61 Der Rechtsanwalt ist nach § 1 BRAO selbstständiges Organ der Rechtspflege und der klassische Helfer in der Rechtsberatung des Gläubigers für die Rechtsgestaltung und bei einer streitigen gerichtlichen Auseinandersetzung ungeachtet von § 78 ZPO unverzichtbar. Er mahnt regelmäßig die Forderung schriftlich an, um sich einerseits als Bevollmächtigter des Gläubigers zu legi...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 1. Beitreibung weitgehend unstreitiger Forderungen

Rz. 67 Es ist unbestritten, dass die Inkassodienstleister für die Wirtschaft in Deutschland im Sinne einer arbeitsteiligen Partnerschaft eine wichtige Aufgabe in der Liquiditätssicherung wahrnehmen,[139] in dem die Gegenleistung des Schuldners für von ihm in Anspruch genommene Waren oder Dienste geltend gemacht und insoweit berechtigte Ansprüche des Gläubigers durchgesetzt w...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / IV. Schadensersatz in Abtretungsfällen

Rz. 105 Tritt der Gläubiger die Forderung ab, tritt nach § 398 S. 2 BGB der neue Gläubiger (Zessionar) mit dem Vertragsabschluss an die Stelle des alten Gläubigers (Zedenten), so dass für den weiteren Verzugseintritt ebenso wie für die Bestimmung des Verzugsschadens allein auf den neuen Gläubiger abzustellen ist.[261] Dem neuen Gläubiger stehen (auch) die Folgeansprüche aus ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / ee) Freiheit der Unternehmensorganisation

Rz. 149 Ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht ist auch nicht deshalb anzunehmen, weil der Gläubiger sein Unternehmen in der Organisation nicht auf eine fortgesetzte Forderungsbeitreibung ausgerichtet hat. Eigentlich genügt dazu schon ein Hinweis auf die ältere BGH-Rechtsprechung:[358] Zitat "In der Regel (ist) niemand gehalten – auch nicht unter dem Gesichtspunkt der...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.1.1 Entgelte für Schulden

Die Hinzurechnung der Entgelte für Schulden erfolgt unabhängig davon, ob begrifflich Dauerschuldzinsen vorliegen oder ob es sich um kurzfristige Zinsen handelt. Erfasst werden nicht nur die klassischen Zinsaufwendungen. Unter die Zurechnung fallen auch Abschläge aus der Veräußerung von Wechsel- und anderen Geldforderungen, insbesondere die Abschläge aus der Forfaitierung von...mehr

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Türkei / 3. Gesellschaftszweck

Rz. 64 Wie für die Aktiengesellschaft gem. Art. 331 HGB gilt auch für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, dass sie jede wirtschaftliche Tätigkeit ausüben dürfen, die nicht einem gesetzlichen Verbot unterliegt (Art. 573 Abs. 3 HGB). Die Tätigkeiten einer GmbH müssen also auf rechtlich zulässige wirtschaftliche Tätigkeiten gerichtet sein. Mit der Rechtsform der GmbH könne...mehr

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Türkei / 1. Allgemein

Rz. 20 Das türkische Gesellschaftsrecht ähnelt, was die Gesellschaftsformen angeht, in großen Teilen dem deutschen Gesellschaftsrecht mit seinen klassischen Gesellschaftsformen. In der Türkei noch nicht bekannt ist die Partnerschaftsgesellschaft; es ist auch nicht abzusehen, ob mit der Einführung dieser Form zu rechnen ist. Da die Türkei der EU noch nicht beigetreten ist, fe...mehr

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Leasingunternehmen / 10 Forfaitierung als Mittel zur Leasingrefinanzierung

Leasinggesellschaften finanzieren ihre Investitionen in Leasingobjekte im Wesentlichen durch Darlehen oder Forderungsverkäufe an Kreditinstituten. Beim Forderungsverkauf geht i. d. R. das Bonitätsrisiko auf den Forderungskäufer über, während die Leasinggesellschaft weiterhin die Forderungen einzieht. In diesem Zusammenhang sind 2 verschiedene Sachverhalte denkbar: Die Leasing...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 1. Typische Sachverhalte

Rz. 1 Frau Schnell beabsichtigt, ihren gebrauchten BMW 325i an Herrn Alt zu verkaufen. Sie möchte den Kaufpreis möglichst in bar. Der Kaufvertrag soll vor der Übergabe unterzeichnet werden. Im vorgenannten Fall teilt Herr Alt beim Übergabetermin mit, dass er aufgrund eines günstigeren Angebots vom Kauf Abstand nehme. Frau Schnell hält am Kaufvertrag fest und fordert Herrn Alt...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / A. Einleitung

Rz. 1 Das Internationale Privatrecht (Kollisionsrecht) beantwortet die Frage, welches (staatliche) Recht in einem Fall mit Auslandsberührung anzuwenden ist. Die nachfolgend dargestellten Formularmuster für Verträge und für den Prozess beziehen sich deshalb (nur) auf die damit zusammenhängenden Fragen. Nicht behandelt werden hier:mehr

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§ 17 GmbH-Recht / e) Andere dem Darlehen wirtschaftlich entsprechende Leistungen

Rz. 303 Das Gesetz definiert nicht, was i.S.d. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO Forderungen aus Rechtshandlungen sind, die einem Darlehen eines Gesellschafters (vgl. Rdn 307 f., vgl. Leistungen durch Dritte Rdn 309 f.) wirtschaftlich entsprechen. Dazu zählen:mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 21 Insolvenzrecht / c) Muster: Forderungskaufvertrag mit Schuldbeitritt

Rz. 70 Muster 21.14: Forderungskaufvertrag mit Schuldbeitritt Muster 21.14: Forderungskaufvertrag mit Schuldbeitritt Ich, _____, bin Arbeitnehmer der Firma _____ – nachstehend "Firma" genannt – Mir stehen gegen o.a. Firma für den Zeitraum _____ Ansprüche auf Zahlung des Nettoarbeitsentgelts i.H.v. _____ EUR (in Worten: _____ EUR) – nachstehend "Forderung" genannt – zu. Die Firma ha...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / V. Gegenleistung/Kaufpreis

Rz. 153 In diesem Kapitel ist neben der Höhe des geschuldeten Kaufpreises auch die Währung, in der er zu bezahlen ist, zu definieren. Neben Bargeld kommt insbesondere auch die Gewährung von Gesellschaftsrechten am erwerbenden Unternehmen als Akquisitionswährung in Betracht. In diesem Fall muss der Umfang der zu gewährenden Anteile selbstverständlich genau definiert werden. S...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / 5. Kaufpreisanpassung

Rz. 105 Abhängig vom Konzept der Transaktion, dem Erwerber und einem befristeten Verbleib des Verkäufers im Unternehmen, kann der Kaufpreis (unabhängig von Earn-Out oder Gewährleistungsansprüchen, die den Kaufpreis nachträglich erhöhen oder mindern) noch einer Anpassung unterliegen. Für den Verkäufer ist selbstverständlich ein fester Kaufpreis von Vorteil. Andererseits kann ...mehr

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§ 31 Kostenrecht / V. Vergütungsabtretung

Rz. 148 Die Abtretung von Vergütungsforderungen oder die Übertragung ihrer Einziehung an Rechtsanwälte oder rechtsanwaltliche Berufsausübungsgemeinschaften (§ 59a BRAO) ist gemäß § 49b Abs. 4 S. 1 BRAO zulässig. Im Übrigen (also im Hinblick auf Nicht-Rechtsanwälte) sind gemäß § 49b Abs. 5 S. 2 BRAO Abtretung oder Übertragung nur zulässig, wenn eine ausdrückliche, schriftlich...mehr