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Stand: EL 46 – ET: 06/2025
Das sog. umgekehrte ("reverse") Factoring weist keinen Unterschied in Bezug auf die grundlegende Geschäftsstruktur dieses Finanzierungsinstruments im Vergleich zum klassischen Factoring auf. Vielmehr geht lediglich die Initiative für dessen Einsatz idealtypisch nicht vom Leistungserbringer/Lieferanten des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts aus, sondern vom Leistungsempfänger/Abnehmer. Es handelt sich insoweit der Art nach nicht um ein Instrument der Absatz-, sondern Einkaufsfinanzierung, bei dem ein eigenständiges schuldrechtliches (Vorfinanzierungs-)Verhältnis zwischen dem Lieferanten und einem externen Finanzierer (dem Factor) begründet wird, dessen vertragliche Grundlage meist zwischen allen drei Beteiligten (Abnehmer, Lieferant, Factor) abgeschlossen wird.
Nachstehende Übersicht zeigt die Grundstruktur einer umgekehrten Factoring-Transaktion:
Übersicht: Merkmale des "umgekehrten" Factoring
Unabhängig davon, wer die Initiative im jeweiligen Einzelfall tatsächlich ergreift, kommt umgekehrtes Factoring in der Praxis üblicherweise dann zum Einsatz, wenn sowohl der Abnehmer als auch Lieferant hieraus einen finanzierungsbezogenen Nutzen erwarten, also beiden Beteiligten ökonomisch gedient ist. Dafür bedarf es typischerweise eines Abnehmers, dessen operative Geschäftstätigkeit nach Art und/oder Umfang bei seinem Zulieferer ein hohes Working Capital-Finanzierungsvolumen mit sich bringt. Wirtschaftlich verursachen können dies etwa geschäftsmodellimmanente, größere (Umschlags-)Zeiträume zwischen dem Zugang der Vorprodukte/Fertigungskomponenten vom Lieferanten bzw. deren Bezahlung sowie dem Absatz der Produkte des Abnehmers an seine eigenen Kunden bzw. der Vereinnahmung der dafür gestellten Rechnungsbeträge.
Eine solche Konstellation wird sich in ...