Fachbeiträge & Kommentare zu Factoring

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Alphabetisches Verzeichnis beispielhafter Fälle

Rz. 14 Abtretung von Forderungen Eine sonstige Leistung kann auch die Abtretung von Forderungen darstellen, soweit sich die Abtretung im Rahmen eines Leistungsaustauschs vollzieht. Eine Abtretung (Übertragung) einer Forderung kann sich aber auch im Rahmen einer Leistungsbeistellung vollziehen, wenn die werthaltige Forderung im Rahmen des Factorings auf einen Dritten übertrage...mehr

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Allgemeines Vertragsrecht (... / 2.6.3 Besonders wichtige und häufig vorkommende Verträge

Für besonders wichtige und häufig vorkommende Verträge gibt es im BGB Rechtsnormen, welche die Verträge typisiert ausgestalten, z. B. den Kaufvertrag oder den Mietvertrag. Durch den Mietvertrag wird der Vermieter z. B. nach § 535 Abs. 1 Satz 1 BGB verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Die Vertragsparteien können ihre Beziehungen...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.19 Bilanzpolitik im HGB-Jahresabschluss

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Literaturauswertung zum HGB / 2.34 Forderungen

Tiede, Forderungsverzicht bei Personengesellschaften – Zugleich Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 16.11.2023 – IV R 28/20, StuB 7/2024, S. 251; Zumbach, Aufrechnung in sogenannten Bauträgerfällen, WPg 8/2024, S. 458; Zwirner/Schöffel, Derzeit hohes Zinsniveau: H...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.2.3 Halten, Verwaltung, Werterhaltung oder Werterhöhung

Rz. 102 Zur Definition von Einkünften mit Kapitalanlagecharakter ist erforderlich, dass die Einkünfte aus dem Halten, der Verwaltung, der Werterhaltung oder der Werterhöhung der in § 13 Abs. 2 Halbsatz 1 AStG aufgeführten Vermögenswerte stammen. Rz. 103 Halten Ein Stpfl. hält Vermögenswerte, wenn diese dem Stpfl. nach Maßgabe der §§ 39 ff. AO steuerlich zuzurechnen sind. Eine ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.4.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 145 § 8 Abs. 1 Nr. 3 AStG regelt die Einordnung von Einkünften aus dem "Betrieb von Versicherungsunternehmen, Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten" in den Aktivkatalog. Ferner gilt die Norm für Einkünfte aus dem Betrieb von Finanzunternehmen i. S. d. KWG, an denen Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.5.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 170 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG stellt der "Handel" eine grds. aktive Tätigkeit dar. Der Tatbestand des § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG wurde durch das ATADUmsG lediglich geringfügig geändert.[1] Der Begriff "Handel" ist im Gesetz nicht definiert. Wie sich aus dem Gesetzeszusammenhang ergibt, betrifft die Handelstätigkeit jedoch die Verschaffung der Verfügungsmacht (s. Rz. 181) von...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.2.4 Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen

Rz. 128 Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen können die Momentaufnahme des Jahresabschlusses über die Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte hinaus zielorientiert beeinflussen.[1] Hierunter sind Maßnahmen zu verstehen, die sich auf Ansatz oder Bewertung von VG und Schulden auswirken, sofern sie von der üblichen Gestaltung abweichen, die nach Einschätzung des Abschlussprüfers de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Factoring.

Rn 14 Beim echten Factoring (§ 398 Rn 25) handelt es sich um einen Forderungskauf (BGHZ 100, 353, 358; 69, 254, 257; 58, 364, 367; BGH NJW 14, 2358 Tz 17), beim unechten Factoring (§ 398 Rn 26), bei dem das Delkredere-Risiko beim Zedent verbleibt, um einen gemischten Vertrag mit vorwiegend darlehensrechtlichen Elementen (BGHZ 100, 353, 358; 82, 50, 61; 69, 254, 256).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Factoring.

Rn 24 Das Factoring ist dadurch gekennzeichnet, dass der Gläubiger (Anschlusskunde) die Forderung gg Entgelt auf den Factor überträgt, der sie seinerseits einzieht. Es dient dem Ziel, dem Kunden bereits vor Fälligkeit seiner Forderung Liquidität zu verschaffen. Das RDG ist nicht anwendbar. Rn 25 Beim echten Factoring übernimmt der Factor das Risiko der Uneinbringlichkeit (Del...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Forderung, geleistete Anzahlung, Forderungsabtretung, Factoring

Schrifttum: Mayer-Wegelin, Der Teilwert von unverzinslichen … Darlehen, BB 1990, 23; Groh, Unverzinsliche Darlehen in der HB u StB, StuW 1991, 297; Blümich/Schreiber, § 5 EStG Rz 480ff. Rn. 1210 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Forderungen erscheinen in der handelsrechtlichen Gliederungssystematik des § 266 HGB sowohl im AV als auch im UV. Im AV handelt es sich idR um Ausleihungen, im ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Mayer-Wegelin, Der Teilwert von unverzinslichen … Darlehen, BB 1990, 23; Groh, Unverzinsliche Darlehen in der HB u StB, StuW 1991, 297; Blümich/Schreiber, § 5 EStG Rz 480ff. Rn. 1210 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Forderungen erscheinen in der handelsrechtlichen Gliederungssystematik des § 266 HGB sowohl im AV als auch im UV. Im AV handelt es sich idR um Ausleihungen, im UV um Forde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gegen § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 22. Factoringvertrag (Abs 2).

Rn 21 Für das echte und unechte Factoring gilt das UNIDROIT-Üb von Ottawa über das internationale Factoring (BGBl 1998 II 172) zwischen den Vertragsstaaten; ua Deutschland, Frankreich, Italien, Lettland, Nigeria, Ukraine und Ungarn. IÜ gilt bei objektiver Anknüpfung das Recht am gewöhnlichen Aufenthalt des Factors, also der Bank (NK-BGB, Bd. 6, Hüßtege/Mansel/Leible Art 4 Rz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zurechnungsrelevante Herrschaftsbefugnisse/Prüfformel

Rn. 187a Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Primäre Herrschaftsbefugnis auf Geld gerichteter unverzinslicher wie verzinslicher Forderungen ist die Befugnis, den auf den Nennwert bezogenen Zahlungsanspruch für sich geltend machen zu können. Voraussetzung der Entstehung des Anspruchs bei Forderungen aus Lieferungen und Leistung ist die Erbringung der geschuldeten Leistung. Bei Kapital...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Forderungsabtretung.

Rn 2 I betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen Zedent u Zessionar. Sie unterliegen der Rechtsordnung, die auf den der Abtretung zugrunde liegenden Vertrag anwendbar ist. Diese wird wiederum nach Art 3 ff ermittelt. Sie ist anders als nach Art 12 I EVÜ (= ex Art 33 I EGBGB ) nicht mehr nur für die ›Verpflichtungen‹ der Vertragspartner maßgebend, sondern für ihr ›Verhältnis‹ in...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vorausabtretungsklausel.

Rn 21 Die klassische Form der Verlängerung gewährt die Ermächtigung zur Weiterveräußerung auf Grundlage einer Vorausabtretung der dadurch erworbenen Forderung des Käufers gegen seinen Abnehmer (s BGHZ 27, 306, 308f). Die Vereinbarung kann unter Kaufleuten auch durch AGB erfolgen (BGHZ 98, 303, 307f). Rn 22 (1) Die Ermächtigung deckt allein Weiterveräußerungen iRd ordnungsmäßi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Sonstige Finanzierungshilfe (Abs 1).

Rn 9 Die sonstige Finanzierungshilfe hat Auffangfunktion u ist deshalb weit auszulegen. Sie soll Kreditformen erfassen, die wie das Finanzierungsleasing in ihrer Qualität dem Verbraucherdarlehen o dem Zahlungsaufschub gleichkommen (L/B/S/Roth Rz 7). Das ist auch beim Mietkauf (BGH NJW 02, 133 [BGH 12.09.2001 - VIII ZR 109/00]), bei dem der Kaufpreis erst mit der tatsächliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Benachrichtigung des Schuldners.

Rn 6 Eine Abtretungsanzeige gem § 409 macht den Schuldner idR bösgläubig. Die Mitteilung ›Wir nehmen am Factoring teil.‹ genügt wohl nicht (Bremen NJW 87, 912). Hat der Leasinggeber den Leasingnehmer bei Vertragsabschluss darauf hingewiesen, dass er ›seine Forderungen ihm ggü‹ an eine Bank abgetreten hat, so erfasst dies die monatlich fällig werdenden Leasingraten u einen sp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 9. Bankgeschäfte (Abs 1 lit b).

Rn 9 Bankgeschäfte unterfallen Abs 1 lit b (BGH RIW 12, 566, 568), sofern nicht ein Vertrag iRe multilateralen Systems nach lit h vorliegt. Bei objektiver Anknüpfung gilt das Recht des Staates, in dem die leistende Niederlassung der Bank liegt (Grüneberg/Thorn Art 4 Rz 13; NK-BGB, Bd. 6, Hüßtege/Mansel/Leible Art 4 Rz 131 f; so auch die frühere Rechtslage, BGH WM 04, 1177; K...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Bankverträge.

Rn 23 Zahlreiche Bankgeschäfte (§ 1 I KWG) und solche, die von Banken betrieben werden, sind als Dienst- (zB bargeldloser Zahlungsverkehr, Factoring) oder Werkverträge (zB Bankgarantie, Akkreditivgeschäft) zu qualifizieren, die eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand haben. Spezielle bankvertragliche Geschäftsbesorgungsverträge sind in §§ 675c ff geregelt (Zahlungsdienste). S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gegenseitige Verträge.

Rn 3 Gegenseitige Verträge sind unter den Typenverträgen des BGB Kauf, Tausch, Teilzeit Wohnrechteverträge, Miete, Pacht, Dienst- und Werkvertrag mit Reisevertrag, weiter die Geschäftsbesorgungsverträge nach § 675 I sowie Zahlungsdiensteverträge nach 675f ff, bei Entgeltlichkeit auch Darlehen und Verwahrung (weitere Einzelfälle bei Grüneberg/Grüneberg Rz 9). Rn 4 Notwendig ni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB F

Fachkenntnisse 1987 4 Factoring 134 55; 398 24 Eigentumsvorbehalt 449 23 Facultas alternativa 257 5 Fahren automatisiertes 1 ProdHaftG 16 Fahrfunktionen Automatisierung 823 159 Fahrlässigkeit 275 26; 276 9, 13; 287 1 erforderliche Sorgfalt 276 9 grobe ~ 15 AGG 11 gruppentypische Maßstäbe 276 13 höhere Fähigkeiten 276 13 Mindeststandard 276 13 objektiviert 276 10 Übernahmeverschulden 276 10...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Dauerschuldverhältnisse.

Rn 4 Der Begriff Dauerschuldverhältnis stammt aus der Rechtslehre und ist gesetzlich erstmals in den §§ 10 Nr 3, 11 Nr 1 und 12 AGBG aufgenommen worden. Charakteristisch für ein Dauerschuldverhältnis ist: Während seiner Laufzeit entstehen für die Parteien fortlaufend neue Leistungs- und Schutzpflichten; der Gesamtumfang der zu erbringenden Leistung ist also zunächst unbestim...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 208. Zweites Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites BürokratieentlastungsG – BEG II) v 30.06.2017, BGBl I 2017, 2074

Rn. 228 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Im Juli 2015 wurde das BEG I in Kraft gesetzt. Nun stehen nach der Gesetzesbegründung im BEG II die kleinen und mittleren Unternehmen im Vordergrund. Die Vereinfachungseffekte treten überwiegend schon für das Jahr 2017 ein. Das Artikelgesetz enthält neun einzelne Artikel, die auch Bereiche außerhalb der Steuerthematik betreffen, zB das E-Gov...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Forderungen als Zurechnungsobjekt

Rn. 187 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Eine Forderung ist ein Zahlungs- oder sonstiger Leistungsanspruch eines Gläubigers gegen einen Schuldner aus einem Schuldverhältnis, § 241 BGB. Das Schuldverhältnis setzt nach § 241 Abs 1 BGB mit dem "Schuldner" und dem "Gläubiger" (mindestens) zwei Personen voraus, von denen Letzterer berechtigt ist, von Ersterem insb eine Zahlung zu "ford...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 16 Einem Kreditinstitut ist das Wissen aller Mitarbeiter zuzurechnen, die es bei der Bearbeitung eines konkret in Rede stehenden Geschäfts vertreten oder daran bestimmungsgemäß mitgewirkt haben. Diese Voraussetzungen erfüllt insb der Kontobetreuer, der den Verdacht schöpft, dass der Kontoinhaber eingehende Gelder veruntreut (BGH NJW 08, 2245 Rz 18), der Kassenbeamte, der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Prätendentenstreit.

Rn 14 Zur Hinterlegung berechtigt eine nicht vorwerfbare (dh unverschuldete) Ungewissheit des Schuldners über die Person des Gläubigers, zB bei unbekannten Erben oder wenn mehrere Forderungsprätendenten die Leistung beanspruchen. Diese müssen aber dieselbe Forderung beanspruchen. Dies kann beim Factoring auch der Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteueranteils sein, wenn dieser...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der bescheiden elegante Wortlaut von § 242 lässt nicht erkennen, welche zentrale Bedeutung der Vorschrift wie dem mit ihr verknüpften Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben im deutschen Recht zukommt. Nach diesem Wortlaut enthält § 242 lediglich Vorgaben für die Ausfüllung des schuldnerischen Pflichtenprogramms, genauer: für die Konkretisierung der von ihm geschuldeten Le...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2173 BGB – Forderungsvermächtnis.

Gesetzestext 1Hat der Erblasser eine ihm zustehende Forderung vermacht, so ist, wenn vor dem Erbfall die Leistung erfolgt und der geleistete Gegenstand noch in der Erbschaft vorhanden ist, im Zweifel anzunehmen, dass dem Bedachten dieser Gegenstand zugewendet sein soll. 2War die Forderung auf die Zahlung einer Geldsumme gerichtet, so gilt im Zweifel die entsprechende Geldsu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB U

Überbau 912 8 Duldungspflicht 912 18 Eigentumsverhältnisse 912 27 Gebäude 912 5 Gestattung 912 31 Überbaurente 912 20 Übereinkommen, internationale Abstammung Art. 19 HaagUntProt 1 Auslandsbezug Art. 19 ROM III 1 EuGüVO Art. 62 EuGüVO 1 ROM III Art. 69 EuUntVO 1 Verhältnis zu ROM III Art. 19 ROM III 1 Übereinstimmung 2038 27 Übergabe Kaufsache 433 14 Übergabe Kaufsache 446 11; 448 4 Übergab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB E

eBay Vertragsschluss vor 145 ff 49 eBay, Widerruf 356 12 EBV IPR Art. 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt 449 23 EC-Karte 807 1; 675f 14 E-commerce Vertragsschluss im ~ 145 6 Effet utile Art. 1 ROM I 9; vor ROM I 14 EG-Recht Art. 11 ROM I 2, 4; Art. 12 EGBGB 2; Art. 6 EGBGB 3, 11; vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art. 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtliche Art. 17b EGBGB 1, 23 sonstig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen 51 VersAusglG 5 ff. Amtsermittlungsgr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.3.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Abs. 2 B. II. 1.)

Rz. 78 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entstehen aus Geschäften, die in der GuV als Umsatzerlöse i. S. d. § 277 Abs. 1 HGB erfasst werden. Den Lieferungen und Leistungen liegen gegenseitige Verträge zugrunde (z. B. Lieferungs-, Werks- oder Dienstverträge), die seitens des bilanzierenden Unt bereits durch Lieferung oder Leistung erfüllt wurden, deren Erfüllung durc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Rz. 59 Unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Forderungen aus den Vertriebsaktivitäten des Bilanzierenden gezeigt; der Gegenposten in der GuV stellt regelmäßig Umsatzerlöse dar (§ 266 Rz 78). Rz. 60 Bei Lieferungen mit Rückgaberecht ist zwar eine Forderung auszuweisen, allerdings darf noch keine Gewinnrealisation erfolgen. Die Forderung ist somit zu den AHK d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 3.3 Voraussetzungen für die Bildung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten liegen vor

Rz. 51 Abschlagszahlungen, die die Ansprüche auf Kfz-Vermietung übersteigen,[1] Baukostenzuschüsse bei einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen, empfangen von den Abnehmern,[2] Baukostenzuschüsse zu Hausanschlusskosten bei Versorgungsunternehmen im Rahmen der Entflechtung von Versorgungsunternehmen (Legal Unbundling) bei Anwendung des sog. Verpachtungsmodells; Behandlung der ...mehr

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Factoring – Finanzierungsal... / 2 Formen des Factorings

Welche Art des Factorings ein Unternehmen in Anspruch nimmt, hängt in erster Linie von seinen Wünschen und von den internen Gegebenheiten ab. Grundsätzlich erfolgt die Unterscheidung entweder nach den Funktionen des Factors oder nach der Bekanntgabe gegenüber dem Schuldner. Unterscheidung nach den Funktionen des Factors Echtes Factoring: Bei dieser Form, die auch als Full-Serv...mehr

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Factoring – Finanzierungsal... / 4 Eignet sich Factoring für mein Unternehmen?

Nachdem im vorhergehenden Abschnitt bereits die Vor- und Nachteile des Factorings erörtert wurden, wollen wir nun beleuchten, ob sich diese Finanzierungsalternative auch für Ihr Unternehmen eignet. Grundvoraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen sogenannte "factorable" Geschäfte tätigt. Auszuschließend sind dabei: Nicht bzw. nur bedingt factorable Geschäfte Individualsoftware (na...mehr

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Factoring – Finanzierungsal... / 1.2 Der Factoring-Markt

Der deutsche Factoring-Markt ist ein aufstrebender Markt. Der Umsatz im Deutschen Factoring-Verband e. V. (www.factoring.de) lag zuletzt trotz turbulenter Zeiten bei 384,4 Mrd. Euro (plus 3,1 Prozent gegenüber Vorjahr) und konnte so einen neuen Bestwert aufzustellen. Es handelte sich um das 14. Jahr in Folge mit Wachstum. 2023 war geprägt von Inflation, Energiepreisschocks, ...mehr

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Factoring – Finanzierungsal... / 1.3 Welche Branchen nutzen das Factoring?

Generell ist Factoring für produzierende Unternehmen, für den Großhandel sowie für Dienstleister unterschiedlicher Branchen geeignet, und zwar sowohl im nationalen als auch im internationalen Geschäftsverkehr. Während bezüglich des Bausektors in früheren Jahren die Umsätze überwiegend als nichtfakturierungsfähig galten, gibt es mittlerweile auch hier ein entsprechendes Angeb...mehr

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Factoring – Finanzierungsal... / 1.1 Funktionsweise des Factorings

Zuerst einmal überprüft der Factor seinen zukünftigen Factoring-Kunden, insbesondere auf dessen Bonität. Dies geschieht beispielsweise über einen Creditreform-Index. Ein Unternehmen mit schlechtem Index bzw. mangelhafter Bonität ist für den Factor verständlicherweise ebenso uninteressant wie für die Bank. Zum einen rechnet sich für den Factor eine kurzfristige Geschäftsbezie...mehr

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Factoring – Finanzierungsal... / 1 Was versteht man unter Factoring?

Neu ist das System des Factoring nicht: Bereits die Fugger, ein schwäbisches Kaufmannsgeschlecht, praktizierten eine Art des Factorings bereits gegen Ende des 14. Jahrhunderts. Einfach ausgedrückt ist Factoring eine Art der Unternehmensfinanzierung, indem ein zahlungskräftiger Partner (Factor) von einem weniger zahlungskräftigen Unternehmen (Factoring-Kunden) dessen kurzfris...mehr

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Factoring – Finanzierungsal... / 3 Vor- und Nachteile beim Factoring-Verfahren

Factoring bietet folgende Vorteile: Liquiditätsgewinn. Durch die schnelle Umwandlung von Forderungen in liquide Mittel ergeben sich finanzielle Spielräume, die durch die restriktive Kreditvergabepolitik der Banken zumeist nicht erreicht werden können. Verbesserung der Bilanzstruktur. Durch die Senkung der Position "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" ergibt sich zwangs...mehr

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Factoring – Finanzierungsalternative für KMU

Einführung Als Factoring wird eine moderne Art der Eigenfinanzierung bezeichnet, die sich einer steigenden Akzeptanz bei Klein- und Mittelständischen Unternehmen (KMU) erfreut. Insbesondere Kreditinstitute mit ihrer steigenden Zurückhaltung bei der Vergabe von Krediten an die mittelständische Wirtschaft haben zur Beliebtheit dieser Alternative wesentlich beigetragen. Beim Fac...mehr

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Factoring – Finanzierungsal... / 5 Kosten- und Rentabilitätsberechnung mit der Musterlösung

Die Kosten für das Factoring setzen sich zusammen aus einer Factoringgebühr, den Zinsen als Entgelt für die Bevorschussung des Umsatzerlöses und den sonstigen Kosten. Die Factoringgebühr deckt die Übernahme des Ausfallrisikos und die Inkassokosten. Die Zinsen werden für das sofortige Auszahlen des Forderungsbetrags erhoben (und zwar für den Zeitraum vom Ankauf der Rechnung bi...mehr

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Factoring – Finanzierungsal... / 6 Fachbegriffe – knapp erläutert

Im Zusammenhang mit dem Factoring tauchen Fachbegriffe auf. Diese erläutern wir Ihnen nachfolgend in alphabetischer Reihenfolge. Asset Backed Finanzierung Die Grundlage hierbei ist der Verkauf von Forderungen aus Außenständen eines Unternehmens, um einerseits die Liquidität zu erhöhen und andererseits um eine Absicherung gegen Zahlungsausfall der Schuldner zu erreichen. Im wei...mehr