Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

a) Abgrenzung nach Funktionsübernahme durch den Factor

Dr. Michael Strickmann
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

aa) Echtes und unechtes Factoring

 

Rn. 8

Stand: EL 46 – ET: 06/2025

In Bezug auf das Verpflichtungsgeschäft, das der Forderungsabtretung zugrunde liegt, unterscheidet man zwischen echtem und unechtem Factoring. Da beim echten Factoring ein Forderungskauf durch den Factor gemäß den §§ 433, 453 BGB vorliegt, stellt diese Art des Factoring wirtschaftlich betrachtet ein Kreditsubstitut dar. Der Factor übernimmt alle unter HdR-E, Kap. 8, Rn. 4ff., genannten Funktionen, also insbesondere auch die Delkrederefunktion und damit das Bonitätsrisiko des Abnehmers.

 

Rn. 9

Stand: EL 46 – ET: 06/2025

Beim unechten Factoring kauft der Factor zwar die Forderungen wie im Fall des echten Factoring i. R.d. vertraglich vereinbarten Grenzen an, bevorschusst die betreffende Forderung und übernimmt die Debitorenverwaltung, er haftet jedoch nicht für die Einbringlichkeit der angekauften Forderungen. Bei einem (Teil-)Ausfall von Forderungen greift der Factor vielmehr wieder auf den Factoring-Kunden zurück. Das Ausfallrisiko wird also weiterhin vom abtretenden UN getragen (vgl. auch IDW RS HFA 8 (2003), Rn. 41). Die Rspr. behandelt diese Art des Factoring daher nicht als Forderungs-(ver-)kauf, zumal die Kundenforderung im Fall der Nichtzahlung auf den Factoring-Kunden rückübertragen wird. Unechtes Factoring stellt nach Ansicht der Rspr. vielmehr ein Kreditgeschäft i. S. d. § 488 Abs. 1 BGB dar (vgl. bereits BGH-Urteil vom 03.05.1972, VIII ZR 170/71, MDR 1972, S. 686f.; sodann etwa BGH, Urteil vom 19.09.1977, VIII ZR 169/76, DB 1977, S. 2177 (2178); BGH, Urteil vom 14.10.1981, VIII ZR 149/80, NJW 982, S. 164ff., passim), das durch eine (Global-)Zession von Forderungen als Kreditsicherheit abgedeckt ist.

 

Rn. 10

Stand: EL 46 – ET: 06/2025

Je nach Ausgestaltung des Factoring-Vertrags muss das Bonitätsrisiko als entscheidendes Abgrenzungsmer...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Geurts, EStG § 19a Sondervorschrift für Einkün ... / 1.3 Überarbeitung § 19a EStG zum Vz 2024
    1
  • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 11 Bemessungsgrundlage ... / 5.1.7 Nicht in den Zollwert einbezogene Bestandteile (Art. 72 UZK)
    1
  • Ansparrücklage setzt bei Herstellungskosten im Zusammenhang mit Gebäuden die Abgabe eines Bauantrages voraus
    0
  • Anwendungserlass zur Abgabenordnung 2008 [bis 31.12.2013] / 2.
    0
  • Anwendungserlass zur Abgabenordnung 2014 / 5. Widerruf
    0
  • Außenstände: Wie man als Unternehmer an sein Geld kommt / 3.2.3 Auflistung der überfälligen Debitorenposten
    0
  • Begriff des verarbeitenden Gewerbes im Investitionszulagenrecht
    0
  • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2 Inhalte des Konzernanhangs (Abs. 1 Sätze 1 und 2)
    0
  • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 4.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Die neuen Regelungen im Insolvenzrecht: Handbuch Insolvenz
Handbuch Insolvenz
Bild: Haufe Shop

Das Buch stellt die Verfahrensabläufe bei Eintritt einer Insolvenz verständlich dar und gibt Antworten auf alle praxisrelevanten Fragen. Zahlreiche Beispiele, Mustertexte und besonders gekennzeichnete Tipps helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren.


Newsletter Finance
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Finance Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren