Rn. 1
Stand: EL 46 – ET: 06/2025
Das klassische Factoring ist ein Instrument der Verkaufsfinanzierung, das ein UN in seiner Funktion als Leistungserbringer bzw. Lieferant von Waren- und Dienstleistungsgeschäften ergreift. Factoring in seiner herkömmlichen Form ist also lieferantenseitig initiiert. Dies kann mit Kenntnis und ggf. Billigung der Abnehmer (Kunden) des UN erfolgen, hierin liegt jedoch kein zwingendes Merkmal von klassischen Factoring-Geschäften.
I. Grundlagen des Factoring
1. Begriff und Struktur des Factoring
Rn. 2
Stand: EL 46 – ET: 06/2025
Unter Factoring ist die revolvierende Übertragung von Geldforderungen aus (originären) Waren- und Dienstleistungsgeschäften eines UN (Lieferant) gegen dessen Abnehmer (Kunden) auf ein Kreditinstitut oder ein spezielles Finanzierungsinstitut, den sog. Factor (Zessionar), zu verstehen. Dabei tritt das UN als Factoring- bzw. Anschlusskunde (Zedent) seine Kundenforderungen an den Factor ab, welcher dem Factoring-Kunden als Forderungsverkäufer dafür den vereinbarten Gegenwert zahlt. Die grundlegende Struktur einer (offenen) Factoring-Transaktion ist in nachstehender Übersicht zusammengefasst:
Übersicht: Struktur eines (offenen) Factoring-Geschäfts
Rn. 3
Stand: EL 46 – ET: 06/2025
In rechtlicher Hinsicht stellt sich Factoring als Forderungsverkauf durch Abtretung i. S. d. §§ 433, 453 und 398 BGB dar. Factoring-Verhältnissen liegen regelmäßig längerfristige Verträge über die Globalzession einer (abgegrenzten) Gesamtheit von Forderungen des Factoring-Kunden zugrunde. Der Factoring-Kunde kann dabei sämtliche oder lediglich einen bestimmbaren Teil (z. B. die Kundenforderungen der Debitoren A bis K, Forderungen gegen deutsche Kunden) seiner gegenwärtigen und/oder zukünftigen Forderungen abtreten. Ist dann eine einzelne Forderung entstanden, zahlt der Factor dem Factoring-Kunden einen Gegenwert, der sich ...