Fachbeiträge & Kommentare zu Factoring

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Rn. 80 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Forderungspositionen zeichnen sich durch eine Berücksichtigung der bereits im Zusammenhang mit dem Finanz-AV angesprochenen Unterteilung in verbundene UN und UN, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, aus (vgl. HdR-E, HGB § 266, Rn. 41ff.). Hinsichtlich der Abgrenzung dieser Begriffe wird auf o. g. Ausführungen verwiesen. Das Bilanz...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 2. Raub, Diebstahl, Betrug

Rz. 52 Anders als die Deckung für durch Vertrauenspersonen verursachte Schäden knüpft § 10 AVB-VSV an das Vorliegen einer der benannten Straftaten nach dem StGB an, bei denen es sich jeweils um Vorsatzdelikte handelt. Deckung besteht für Schäden infolge von Raub oder Diebstahl von Bargeld, Wertpapieren oder sonstigen Vermögensgegenständen, sofern sich diese in einem verschlo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Übermäßiges Verwaltungsvermögen (90 %-Grenze, Abs. 2 Satz 2)

Rz. 80 [Autor/Stand] Nach § 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG ist das begünstigungsfähige Vermögen also begünstigt, soweit sein gemeiner Wert den um das unschädliche Verwaltungsvermögen i.S.d. § 13b Abs. 7 ErbStG gekürzten Nettowert des Verwaltungsvermögens i.S.d. § 13b Abs. 6 ErbStG übersteigt (begünstigtes Vermögen). Abweichend davon bestimmt § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG, dass der We...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.1.1.2 Factoring

Rz. 1013 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das echte Factoring ist ein Forderungskauf, das unechte ist ein Kreditgeschäft, bei dem die Forderung nur zur Sicherung dient, das rechtliche Eigentum wird jeweils auf den Factor übertragen. Nach überzeugender h. M. ist in beiden Fällen die Forderung vom Factor (Zessionar) zu bilanzieren, außer die Abtretung wurde beim unechten Factoring ni...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 2.2.4 Erläuterung zu IFRS 7

Rz. 168 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Angabepflichten nach IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben erweitern die Angabepflichten zur Darstellung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IAS 32/IFRS 9. IFRS 7 soll den Adressaten Informationen über die Bedeutung der bilanziellen und der nicht in der Bilanz erfassten Finanzinstrumente, z. B. Kreditzusagen, für die Finanzlage des ber...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.2.4.1.2 Persönliche Zuordnung zwischen einzelnen Kaufleuten

Rz. 33 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die persönliche Zuordnung von Vermögensgegenständen richtet sich – wie vorstehend ausgeführt – im Grundsatz nach der rechtlichen Stellung als Gläubiger bzw. Schuldner. Sofern die Vermögensgegenstände jedoch wirtschaftlich einem anderen Kaufmann zuzuordnen sind, muss dieser sie in seiner Bilanz ausweisen. Die Praxis greift für Einzelfragen auf...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.3.1 HGB

Rz. 1111 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter diesem Gliederungspunkt sind sowohl die Forderungen aus Umsatzgeschäften als auch sonstige Forderungen auszuweisen, soweit es sich nicht um Finanzanlagen des Anlagevermögens handelt. Die vom Gesetz vorgegebene Gliederung ist etwas missverständlich, weil im ersten Punkt Forderungen aus Umsatzgeschäften und in den Folgepunkten Forderung...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 5.1.2.2.3.1 Vertragliche Verpflichtungen

Rz. 207 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Hierunter fallen grundsätzlich alle Verträge, durch die sich jemand verpflichtet, für einen bestimmten Erfolg, eine bestimmte Leistung oder den Nichteintritt eines bestimmten Nachteils oder Schadens einzustehen.[1] Erfasst sind insbesondere die nachstehend aufgeführten vertraglichen Erklärungen.[2] Rz. 208 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Garantieve...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.1.2.2.2 Ausbuchung und Modifikationen

Rz. 1039 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Regelungen für die Ausbuchung von Finanzinstrumenten sind innerhalb von IFRS 9 separat für finanzielle Vermögenswerte (IFRS 9 3.2.1) und finanzielle Verbindlichkeiten (IFRS 9 3.3.1) vorgegeben. Es gilt zwar der gleiche Grundsatz für die Beurteilung, ob ein Finanzinstrument bilanziell fortzuführen oder auszubuchen ist, die Voraussetzunge...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 5.2.2.2.4 Wesentliche Bewertungsgrundlagen und jahresabschlusspolitische Maßnahmen

Rz. 183 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Rahmen der Berichterstattung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses ist nach Abs. 2 Satz 4 auch auf wesentliche Bewertungsgrundlagen sowie darauf einzugehen, welchen Einfluss Änderungen in den Bewertungsgrundlagen einschließlich der Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten und der Ausnutzung von Ermessensspielräumen sowie sa...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.6 Einblicksgebot (§ 264 Abs. 2 Sätze 1–4 HGB)

Rz. 157 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Geltungsbereich nach § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB umfasst Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften gem. § 264a HGB, Genossenschaften (§ 336 Abs. 2 HGB), Kreditinstitute (§ 340a HGB) und Versicherungsunternehmen (§ 341a HGB). Die Vorschrift konkretisiert das für alle Kaufleute geltende Einblicksgebot (§ 238 Abs....mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.2 Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften (Nr. 3)

Rz. 32 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 285 Nr. 3 HGB sind Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften (sog. außerbilanzielle Geschäfte) im Anhang anzugeben, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich sind und die "Offenlegung" (gemeint ist: Anhangangabe) für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.1.2.2.5 Zweckgesellschaft

Rz. 27 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Zweckgesellschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass ihr Geschäftsbetrieb der Erreichung eines eng begrenzten und genau definierten Ziels dient. Dabei muss die Gesellschaft nicht notwendigerweise genau ein Ziel oder ausschließlich Ziele des Mutterunternehmens verfolgen.[1] Typische Merkmale einer Zweckgesellschaft sind:[2] Zielsetzung und T...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Alphabetisches Verzeichnis beispielhafter Fälle

Rz. 14 Abtretung von Forderungen Eine sonstige Leistung kann auch die Abtretung von Forderungen darstellen, soweit sich die Abtretung im Rahmen eines Leistungsaustauschs vollzieht. Eine Abtretung (Übertragung) einer Forderung kann sich aber auch im Rahmen einer Leistungsbeistellung vollziehen, wenn die werthaltige Forderung im Rahmen des Factorings auf einen Dritten übertrage...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.2.3 Halten, Verwaltung, Werterhaltung oder Werterhöhung

Rz. 102 Zur Definition von Einkünften mit Kapitalanlagecharakter ist erforderlich, dass die Einkünfte aus dem Halten, der Verwaltung, der Werterhaltung oder der Werterhöhung der in § 13 Abs. 2 Halbs. 1 AStG aufgeführten Vermögenswerte stammen. Rz. 103 Halten Ein Stpfl. hält Vermögenswerte, wenn diese dem Stpfl. nach Maßgabe der §§ 39 ff. AO steuerlich zuzurechnen sind. Eine Zu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.5.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 170 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG stellt der "Handel" eine grds. aktive Tätigkeit dar. Der Tatbestand des § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG wurde durch das ATADUmsG lediglich geringfügig geändert.[1] Der Begriff "Handel" ist im Gesetz nicht definiert. Wie sich aus dem Gesetzeszusammenhang ergibt, betrifft die Handelstätigkeit jedoch die Verschaffung der Verfügungsmacht (s. Rz. 181) von...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.4.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 145 § 8 Abs. 1 Nr. 3 AStG regelt die Einordnung von Einkünften aus dem "Betrieb von Versicherungsunternehmen, Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten" in den Aktivkatalog. Ferner gilt die Norm für Einkünfte aus dem Betrieb von Finanzunternehmen i. S. d. KWG, an denen Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich ...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 3.3 Voraussetzungen für die Bildung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten liegen vor

Rz. 51 Abschlagszahlungen, die die Ansprüche auf Kfz-Vermietung übersteigen,[1] Baukostenzuschüsse bei einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen, empfangen von den Abnehmern,[2] Baukostenzuschüsse zu Hausanschlusskosten bei Versorgungsunternehmen im Rahmen der Entflechtung von Versorgungsunternehmen (Legal Unbundling) bei Anwendung des sog. Verpachtungsmodells; Behandlung der ...mehr

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Factoring – Finanzierungsal... / 2 Formen des Factorings

Welche Art des Factorings ein Unternehmen in Anspruch nimmt, hängt in erster Linie von seinen Wünschen und von den internen Gegebenheiten ab. Grundsätzlich erfolgt die Unterscheidung entweder nach den Funktionen des Factors oder nach der Bekanntgabe gegenüber dem Schuldner. Unterscheidung nach den Funktionen des Factors Echtes Factoring: Bei dieser Form, die auch als Full-Serv...mehr

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Factoring – Finanzierungsal... / 1.3 Welche Branchen nutzen das Factoring?

Generell ist Factoring für produzierende Unternehmen, für den Großhandel sowie für Dienstleister unterschiedlicher Branchen geeignet, und zwar sowohl im nationalen als auch im internationalen Geschäftsverkehr. Während bezüglich des Bausektors in früheren Jahren die Umsätze überwiegend als nichtfakturierungsfähig galten, gibt es mittlerweile auch hier ein entsprechendes Angeb...mehr

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Factoring – Finanzierungsal... / 1.2 Der Factoring-Markt

Der deutsche Factoring-Markt ist ein aufstrebender Markt. Der Umsatz im Deutschen Factoring-Verband e. V. (www.factoring.de) lag zuletzt trotz turbulenter Zeiten bei 384,4 Mrd. Euro (plus 3,1 Prozent gegenüber Vorjahr) und konnte so einen neuen Bestwert aufzustellen. Es handelte sich um das 14. Jahr in Folge mit Wachstum. 2023 war geprägt von Inflation, Energiepreisschocks, ...mehr

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Factoring – Finanzierungsal... / 1.1 Funktionsweise des Factorings

Zuerst einmal überprüft der Factor seinen zukünftigen Factoring-Kunden, insbesondere auf dessen Bonität. Dies geschieht beispielsweise über einen Creditreform-Index. Ein Unternehmen mit schlechtem Index bzw. mangelhafter Bonität ist für den Factor verständlicherweise ebenso uninteressant wie für die Bank. Zum einen rechnet sich für den Factor eine kurzfristige Geschäftsbezie...mehr

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Factoring – Finanzierungsal... / 1 Was versteht man unter Factoring?

Neu ist das System des Factoring nicht: Bereits die Fugger, ein schwäbisches Kaufmannsgeschlecht, praktizierten eine Art des Factorings bereits gegen Ende des 14. Jahrhunderts. Einfach ausgedrückt ist Factoring eine Art der Unternehmensfinanzierung, indem ein zahlungskräftiger Partner (Factor) von einem weniger zahlungskräftigen Unternehmen (Factoring-Kunden) dessen kurzfris...mehr

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Factoring – Finanzierungsal... / 3 Vor- und Nachteile beim Factoring-Verfahren

Factoring bietet folgende Vorteile: Liquiditätsgewinn. Durch die schnelle Umwandlung von Forderungen in liquide Mittel ergeben sich finanzielle Spielräume, die durch die restriktive Kreditvergabepolitik der Banken zumeist nicht erreicht werden können. Verbesserung der Bilanzstruktur. Durch die Senkung der Position "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" ergibt sich zwangs...mehr

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Factoring – Finanzierungsal... / 4 Eignet sich Factoring für mein Unternehmen?

Nachdem im vorhergehenden Abschnitt bereits die Vor- und Nachteile des Factorings erörtert wurden, wollen wir nun beleuchten, ob sich diese Finanzierungsalternative auch für Ihr Unternehmen eignet. Grundvoraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen sogenannte "factorable" Geschäfte tätigt. Auszuschließend sind dabei: Nicht bzw. nur bedingt factorable Geschäfte Individualsoftware (na...mehr

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Factoring – Finanzierungsalternative für KMU

Einführung Als Factoring wird eine moderne Art der Eigenfinanzierung bezeichnet, die sich einer steigenden Akzeptanz bei Klein- und Mittelständischen Unternehmen (KMU) erfreut. Insbesondere Kreditinstitute mit ihrer steigenden Zurückhaltung bei der Vergabe von Krediten an die mittelständische Wirtschaft haben zur Beliebtheit dieser Alternative wesentlich beigetragen. Beim Fac...mehr

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Factoring – Finanzierungsal... / 5 Kosten- und Rentabilitätsberechnung mit der Musterlösung

Die Kosten für das Factoring setzen sich zusammen aus einer Factoringgebühr, den Zinsen als Entgelt für die Bevorschussung des Umsatzerlöses und den sonstigen Kosten. Die Factoringgebühr deckt die Übernahme des Ausfallrisikos und die Inkassokosten. Die Zinsen werden für das sofortige Auszahlen des Forderungsbetrags erhoben (und zwar für den Zeitraum vom Ankauf der Rechnung bi...mehr

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Factoring – Finanzierungsal... / 6 Fachbegriffe – knapp erläutert

Im Zusammenhang mit dem Factoring tauchen Fachbegriffe auf. Diese erläutern wir Ihnen nachfolgend in alphabetischer Reihenfolge. Asset Backed Finanzierung Die Grundlage hierbei ist der Verkauf von Forderungen aus Außenständen eines Unternehmens, um einerseits die Liquidität zu erhöhen und andererseits um eine Absicherung gegen Zahlungsausfall der Schuldner zu erreichen. Im wei...mehr

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Factoring – Finanzierungsal... / Einführung

Als Factoring wird eine moderne Art der Eigenfinanzierung bezeichnet, die sich einer steigenden Akzeptanz bei Klein- und Mittelständischen Unternehmen (KMU) erfreut. Insbesondere Kreditinstitute mit ihrer steigenden Zurückhaltung bei der Vergabe von Krediten an die mittelständische Wirtschaft haben zur Beliebtheit dieser Alternative wesentlich beigetragen. Beim Factoring dre...mehr

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Factoring – Finanzierungsal... / 7 Zusammenfassung

Factoring bedeutet den Verkauf der eigenen Forderungen gegenüber dem Endkunden an ein Unternehmen (Factor) gegen zeitnahe Auszahlung des Forderungsbetrags, um dadurch Vorteile wie z. B. die Erhöhung der Liquidität, die Verbesserung der Eigenkapitalquote oder die Möglichkeit der Skontierung zu erreichen. Dazu muss zuerst geprüft werden, ob die entstehenden Forderungen überhau...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3 Finanzierungsleasing und Factoring

Rz. 27 Nach dem Jahressteuergesetz 2009 werden Finanzierungsleasing- und Factoringunternehmen zwecks Vermeidung gewerbesteuerlicher Nachteile stärker wie Banken behandelt. Im Gegenzug müssen diese Unternehmen jedoch auch höhere bankaufsichtliche Anforderungen erfüllen. Seit dem 25. Dezember 2008 sind daher Unternehmen, die das Factoring oder das Finanzierungsleasing gemäß § ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Finanzdienstleistungsinstitute gemäß § 1 Abs. 1a KWG

Rz. 19 Finanzdienstleistungsinstitute sind nach § 1 Abs. 1a Satz 1 KWG Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, und die keine Kreditinstitute sind. Welches Unternehmen insofern als Finanzdienstleistungsinstitut zu qualifizieren ist, bestimmt sic...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.2 Zuordnung von Geschäftsfeldern

Rz. 153 Damit Rückschlüsse auf die einzelnen Organisationseinheiten im Institut gezogen werden können, bietet es sich an, die Schadensfälle den betroffenen Geschäftsbereichen zuzuordnen. Die diesbezüglichen Vorschläge vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht mussten bis Ende 2024 schon bei Verwendung des Standardansatzes berücksichtigt werden. Demnach sollten die Schadensfäl...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Unterscheidung zwischen Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstituten

Rz. 114 Die Gruppe der Institute, die Finanzdienstleistungen erbringen, ist in jeder Hinsicht ausgesprochen heterogen (z. B. hinsichtlich Größe, Geschäftsschwerpunkten und Mitarbeiterzahl). Seit Einführung des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) wird zwischen Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstituten unterschieden, indem auf die jeweils betriebenen Geschäftsaktivitäten ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3.2 Überfälligkeit einer Risikoposition

Rz. 86 Als "überfällig" eingestuft werden können finanzielle Vermögenswerte gemäß Anhang V Teil 2 Abschnitt 7 Nr. 96 Meldewesen-DVO, wenn eine Tilgungs-, Zins- oder Gebührenzahlung nicht termingerecht geleistet wurde.[1] Die Verzugstage werden gemäß den Vorgaben in Art. 178 Abs. 2 CRR gezählt. Nach Art. 178 Abs. 2 lit. a und b CRR beginnt die Überfälligkeit bei Überziehungen...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.9 Management von Interessenkonflikten

Rz. 39 In manchen Instituten erstellt die Compliance-Funktion einen Verhaltenskodex ("Code of Conduct") oder Rahmenwerke für die Vermeidung bzw. den Umgang mit Interessenkonflikten. Allerdings kommen auch andere Lösungen in Betracht. Mit einem Verhaltenskodex oder Rahmenvorgaben werden die Anforderungen der EBA umgesetzt, die wirksame Richtlinien zur Ermittlung, Bewertung, S...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Interessenkonflikte

Rz. 2 Die Konzentration verschiedener Aufgaben auf einzelne Personen kann bei Instituten zu mehr oder minder stark ausgeprägten Interessenkonflikten führen, die sich negativ auf die Ziele des Institutes auswirken können. Interessenkonflikte sind grundsätzlich auf allen Hierarchiestufen möglich und können verschiedene Abläufe innerhalb einer Organisation berühren. Mit besonde...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.1.1 Einlagen von Finanzkunden

Rz. 87 Bei der Berücksichtigung von Positionen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung sind Einlagen von "Finanzkunden" i. S. v. Art. 411 CRR (→ BTR 2.3 Tz. 7, Erläuterung) nicht zu modellieren und als täglich fällig anzunehmen. Nach Art. 411 Nr. 1 CRR bezeichnet ein "Finanzkunde" einen Kunden[1], der eine oder mehrere der in Anhang I CRD IV genannten Tätigkeiten als Haup...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Prüfung grundsätzlicher Voraussetzungen

Rz. 8 Das Institut sollte zudem in einem möglichst frühen Stadium des NPP prüfen, ob die beabsichtigten Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten einschließlich neuer Vertriebswege mit der Geschäfts- und Risikostrategie sowie dem festgelegten Risikoappetit des Institutes vereinbar sind (→ AT 4.2). Denkbar ist beispielsweise, dass die Strategien Limitieru...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2.2 Mögliche Orientierungshilfen

Rz. 38 Sowohl die Deutsche Kreditwirtschaft (DK)[1] als auch der Europäische Bankenverband ("Euro­pean Banking Federation", EBF)[2] haben in ihren Expertengremien bereits im Sommer 2023 Positionen zu diesem Thema formuliert. Beide Papiere gehen grundsätzlich in dieselbe Richtung, sind allerdings unterschiedlich strukturiert. Die DK liefert insbesondere Argumente dafür, nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Factoring

Rz. 105 Bei den Factoringgeschäften ist zwischen dem echten und dem unechten Factoring zu unterscheiden. Beim echten Factoring übernimmt der Factor (Käufer der Forderung) die Forderung mit dem vollen Risiko des Ausfalls. Beim unechten Factoring tritt der Unternehmer zwar seine Forderungen aus Warenlieferungen an den Factor ab, er hat aber weiterhin voll für die Zahlungsfähig...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 UStG beruht auf verschiedenen Bestimmungen in Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL . Die Vorschrift enthält in den Buchst. b bis h eine katalogmäßige Aufzählung von Dienstleistungen, die die EU-Mitgliedstaaten nach Art. 131 MwStSystRL unter den Bedingungen von der USt befreien müssen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Befreiungen so...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6 Ausnahme von der Steuerbefreiung: Einziehung von Forderungen

Rz. 118 Die Einziehung von Forderungen ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG ausdrücklich nicht Gegenstand der Steuerbefreiung. Damit ist gemeint, dass die Tätigkeit sog. Inkassobüros und vergleichbarer Tätigkeiten anderer Unternehmer nicht unter die Steuerbefreiung fällt. Unter Einziehung von Forderungen ist der Einzug fremder Forderungen im Auftrag des Gläubigers zu verstehen....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ausgliederung der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung in § 13

Rz. 30 [Autor/Stand] Übernahme des § 7 Abs. 6 und 6a a.F. in § 13 Abs. 1. Die nach altem Recht in § 7 Abs. 6 und 6a a.F. enthaltenen Vorschriften zur erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung wurden durch das ATADUmsG v. 25.6.2021 in § 13 übernommen und fortgeführt.[2] Danach ist die Hinzurechnungsbesteuerung auch anzuwenden, wenn keine beherrschende Beteiligung vorliegt und die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 359a Elektr... / 2.2 Zugriffsberechtigte (Abs. 2)

Rz. 5 Die Nutzung der Daten ist zweckgebunden ("zu Abrechnungszwecken"). Zugriffsberechtigt sind Ärzte und Zahnärzte sowie Personen, die als deren berufsmäßige Gehilfen oder zur Vorbereitung auf den Beruf tätig sind, Apotheker sowie Personen, die dort als berufsmäßige Gehilfen oder zur Vorbereitung auf den Beruf tätig sind, Verrechnungsstellen, soweit sie im Auftrag der Leistun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Kropff, Aktiengesetz – Textausgabe des Aktiengesetzes vom 6. September 1965 und des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz vom 6. September 1965 mit Begründung des Regierungsentwurfs und Bericht des Rechtsausschusses des BT, 1965; Dreger, Der Konzernabschluß – Grundsätze ordnungsmäßiger Konsolidierung, 1969; Busse von Colbe, Zum Bilanzansatz von Beteiligungen, ZfbF 1972, 145; ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens (außer Vorräten), Abschreibungen auf Umlaufvermögen (außer Vorräten und Wertpapieren), soweit diese den üblichen Rahmen nicht überschreiten

Rn. 73 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Nicht unter Posten Nr. 8 sind auszuweisen:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenstände: Wie man als Un... / 3.8 Nutzt der Einsatz des Factorings?

Die eigentliche Aufgabe eines Unternehmens ist die Leistungserstellung bzw. die Dienstleistung und nicht die Finanzierung der Abnehmer durch Debitoren. Diese Aufgabe übernehmen daher besondere Dienstleistungsunternehmen, die Factoringgesellschaften oder -banken. Die Debitoren werden an die Factoringgesellschaft verkauft, die dann die Forderungen zu einem bestimmten Prozentsat...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenstände: Wie man als Un... / 5 Exkurs: Krisenszenarien

Die wirtschaftliche Lage von Unternehmen ist immer auch mittelbar oder unmittelbar durch Krisen unterschiedlicher Art (Pandemien, kriegerische Auseinandersetzungen, Umweltkatastrophen, etc.) betroffen. Beispiele in jüngster Zeit sind hier die Coronapandemie, der Ukrainekrieg, der Nahostkrieg sowie die Beeinträchtigung der freien Schifffahrt durch Piraterie. Direkt davon betro...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Geschäftsmäßiger Erwerb

a) Abtretung und Verpfändung Rz. 18 [Autor/Stand] Nach § 383 Abs. 1 AO i.V.m. § 46 Abs. 4 Satz 1 AO ist nur der geschäftsmäßige Erwerb von Steueransprüchen bußgeldbewehrt. Unter Erwerb im Sinne dieser Vorschriften ist die Abtretung und infolge der Verweisung des § 46 Abs. 6 Satz 3 AO auch die Verpfändung zu verstehen. Nach dem Zivilrecht handelt es sich bei der Abtretung um ei...mehr