Fachbeiträge & Kommentare zu Europäischer Gerichtshof

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Urlaub / 9.14 Vererblichkeit der Urlaubsabgeltung

Der Abgeltungsanspruch ist als reiner Geldanspruch auch vererblich. Dies war unstreitig für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis beendet, der Abgeltungsanspruch bereits entstanden und der Beschäftigte anschließend verstorben ist. Ist jedoch das Arbeitsverhältnis durch den Tod beendet worden, hatte das BAG aufgrund der Höchstpersönlichkeit des bis zum Tode bestehenden Urlaubsa...mehr

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Urlaub / 4.18.1 Urlaub und Quarantänemaßnahmen

Wenn der Beschäftigte in Kontakt mit einer Corona-infizierten Person gekommen ist und selbst keine Krankheitssymptome zeigt, muss er im Fall einer behördlichen Anweisung in häuslicher Quarantäne verbleiben. Überlappt sich nun die Zeit der häuslichen Quarantäne mit bereits zuvor gewährtem Urlaub, stellt sich die Frage, ob der Beschäftigte in analoger Anwendung des § 9 BUrlG b...mehr

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Urlaub / 7.4 Hinweispflicht des Arbeitgebers – Mitwirkungsobliegenheit

Nach früherem urlaubsrechtlichem Verständnis ist der Urlaub am Ende des Urlaubsjahres verfallen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Übertragung des Urlaubs in das nächste Kalenderjahr nicht vorlagen. Das LAG München[1] hat diese Grundsätze des BAG neu überdacht und hat einen Schadensersatzanspruch in Form von Ersatzurlaub zugunsten des Arbeitnehmers zuerkannt, de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6.2 Der Schutz durch Art. 8 MRK

Rz. 53 An übergeordneten Rechtsvorschriften bedarf bei der Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau des Weiteren bei auch zu Wohnzwecken genutzten Räumen der Berücksichtigung von Art. 8 EMRK. [1] Nach dem Abs. 1 – dieser von allen deutschen Behörden und Gerichten zu beachtenden Vorschrift[2] – hat jede Person das Recht auf die Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer ...mehr

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Urlaub / 7.2 Urlaubsverfall bei Krankheit

Das BAG hat aufgrund der Rechtsprechung des EuGH diese oben dargestellte Auffassung korrigiert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH)[1] hatte auf Vorlage u. a. des LAG Düsseldorf[2] darüber zu entscheiden, ob ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub bzw. Urlaubsabgeltung hat, wenn der Urlaub wegen Krankheit nicht genommen werden konnte. Das LAG Düsseldorf hatte dem EuGH die ...mehr

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Urlaub / 8.13 Bruchteile eines Urlaubstags bei der Zwölftelung

Die Behandlung von Bruchteilen bei der Berechnung der Urlaubsdauer regelt § 26 Abs. 1 S. 5 TV-L. Diese Rundungsregelung nimmt Bezug auf die Rundungsregelung des § 5 Abs. 2 BUrlG. Die gesetzliche Rundungsregelung gilt ausschließlich für die Rundung des errechneten Teilurlaubs nach § 5 Abs. 1 BUrlG, also bei unterjährigem Ein- und Austritt des Beschäftigten. Nach hier vertreten...mehr

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Urlaub / 6.1 Antritt des Urlaubs

Nach § 26 Abs. 1 Satz 6 TV-L muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt werden. Dies richtet sich zunächst nur an die Adresse des Arbeitgebers, beinhaltet nicht automatisch zugleich auch die Pflicht des Arbeitnehmers, den Urlaub im laufenden Kalenderjahr auch anzutreten. Diese Pflicht ergibt sich jedoch aus der Verweisung auf das BUrlG "im Übrigen" in Abs. 2. Das bede...mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 5.1 Verringerung

Umgang mit den neuen Urlaubsansprüchen Wird das Arbeitsvolumen geändert, so rechnen die Rechtsprechung und auch die weitaus herrschende Literaturmeinung den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers auf das neue Arbeitszeitvolumen in Relation zur Vollzeit um.[1] Die Umrechnung der im jeweils aktuellen Arbeitsverhältnis entstehenden Urlaubsansprüche wird auch künftig wie bislang erford...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.3 Tariflicher oder einzelvertraglicher Mehrurlaub

Tarifvertragliche Regelungen Viele Tarifverträge sehen Urlaubsregelungen vor, die hinsichtlich der Dauer des Erholungsurlaubs, seiner Berechnung oder auch hinsichtlich der Zahlung eines Urlaubsgeldes die im BUrlG enthaltenen Rechte der Arbeitnehmer ergänzen oder aufstocken. Die Tarifvertragsparteien haben von ihren Möglichkeiten sehr unterschiedlich Gebrauch gemacht. Die tari...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gericht der Europäischen Union

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 > Europäischer Gerichtshof Rz 1.mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 1 Menschenrechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Breuer, Zur Anordnung konkreter Abhilfemaßnahmen, EuGRZ 2004, 257 ders., Urteilsfolgen bei strukturellen Problemen – Das erste "Piloturteil" des EGMR, EuGRZ 2004, 445 ders., Das Recht auf Individualbeschwerde zum EGMR im Spannungsfeld zwischen Subsidiarität und Einzelfallgerechtigkeit, EuGRZ 2008, 121 Broß, Zulässigkeitsanforderungen von Individualrecht...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 37 Nichtigkeitsklage, EuGH [Rdn 508]

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Teil C: Außerordentliche un... / 3 Menschenrechtsbeschwerde, Behinderungsverbot [Rdn 24]

Rdn 25 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Menschenrechtsbeschwerde, Allgemeines, Teil C Rdn 2. Rdn 26 1.a) Art. 34 S. 2 EMRK garantiert einen Anspruch auf ungestörte Kommunikation mit dem Gerichtshof. Die Konvention verbietet jeden Eingriff des Staates in das Recht des Einzelnen, beim EGMR eine Beschwerde einzulegen und diese in effektiver Weise weiter zu verfolgen (EGMR [...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 49 Nichtigkeitsklage, Zulässigkeit [Rdn 714]

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Teil C: Außerordentliche un... / 10 Menschenrechtsbeschwerde, EGMR – Aufbau und Besetzung [Rdn 104]

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Teil C: Außerordentliche un... / 24 Menschenrechtsbeschwerde, Subsidiaritätsgrundsatz [Rdn 303]

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Teil C: Außerordentliche un... / 18 Menschenrechtsbeschwerde, Opfereigenschaft [Rdn 222]

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Teil C: Außerordentliche un... / 62 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Prüfungsmaßstab [Rdn 969]

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Teil C: Außerordentliche un... / 43 Nichtigkeitsklage, Kosten [Rdn 585]

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Teil C: Außerordentliche un... / 21 Menschenrechtsbeschwerde, Rechtswegerschöpfung [Rdn 250]

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Teil C: Außerordentliche un... / 28 Menschenrechtsbeschwerde, Verfahrensablauf, Verfahren vor der Großen Kammer [Rdn 364]

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Teil C: Außerordentliche un... / 26 Menschenrechtsbeschwerde, Urteil/Rechtswirkungen [Rdn 332]

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Teil C: Außerordentliche un... / 13 Menschenrechtsbeschwerde, Einstweiliger Rechtsschutz [Rdn 150]

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Teil C: Außerordentliche un... / 36 Nichtigkeitsklage, Dringlichkeitsmaßnahmen [Rdn 478]

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Teil C: Außerordentliche un... / 15 Menschenrechtsbeschwerde, Frist [Rdn 180]

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Teil C: Außerordentliche un... / 34 Nichtigkeitsklage, Allgemeines [Rdn 454]

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Teil C: Außerordentliche un... / 39 Nichtigkeitsklage, Frist [Rdn 542]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 543 Literaturhinweise: Happe, Lauf und Berechnun...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 44 Nichtigkeitsklage, mündliche Verhandlung [Rdn 609]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 39 Verfassungsbeschwerde, Abrechnung [Rdn 470]

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Teil C: Außerordentliche un... / 42 Nichtigkeitsklage, Klageschrift [Rdn 576]

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zfs 09/2024, Zeitpunkt der ... / Leitsatz

Erfolgt im Deckungsschutzverfahren des VN einer Rechtsschutzversicherung nach dem Zeitpunkt der Bewilligungsreife eine Klärung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung (hier: durch den Gerichtshof der Europäischen Union in den sog. Dieselverfahren) zu seinen Gunsten, sind für die Beurteilung des Deckungsschutzanspruchs die Erfolgsaussichten der Klage im Zeitpunkt des Schl...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 47 Nichtigkeitsklage, Urteil [Rdn 679]

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Teil C: Außerordentliche un... / 12 Menschenrechtsbeschwerde, Einigungsverfahren [Rdn 137]

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Teil C: Außerordentliche un... / 32 Menschenrechtsbeschwerde, Zulässigkeit, formale Voraussetzungen [Rdn 414]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 415 Literaturhinweise: Rudolf/von Raumer, Die Beschwerde vor de...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 102 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Einlegung [Rdn 1465]

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Teil C: Außerordentliche un... / 7 Menschenrechtsbeschwerde, Beschwerdegegner [Rdn 71]

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Teil C: Außerordentliche un... / 41 Nichtigkeitsklage, Klagegegenstand [Rdn 564]

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Teil A: Rechtsmittel / 87 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Arten [Rdn 1302]

Rdn 1303 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines, Teil A Rdn 1293. Rdn 1304 1. Zur Gewährleistung des Rechtsschutzes stellen EGGVG, JGG, OWiG, StPO und StVollzG Rechtsbehelfe zur Verfügung, von denen ein Teil wegen seiner besonderen Wirkung als Rechtsmittel bezeichnet wird. Des Weiteren wird zwischen ordentlichen und außerordentlichen ...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 25 Menschenrechtsbeschwerde, Abrechnung [Rdn 329]

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Teil C: Außerordentliche un... / 8 Menschenrechtsbeschwerde, Beschwerdeschrift, formale Anforderungen [Rdn 80]

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Teil C: Außerordentliche un... / 48 Nichtigkeitsklage, Verfahrensgang [Rdn 694]

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Teil C: Außerordentliche un... / 45 Nichtigkeitsklage, Rechtsmittelverfahren [Rdn 628]

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.6.3 Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 71 Die Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 49 AEUV, Art. 54 AEUV steht § 1 Abs. 1 AStG , also dem Fremdvergleichsgrundsatz, grundsätzlich nicht im Wege. Gleichwohl steht der in § 1 AStG normierte Fremdvergleichsgrundsatz hin und wieder auch aus unionsrechtlichen Gründen auf der Agenda der Höchstgerichte. Da § 1 AStG nur im grenzüberschreitenden Fall Anwendung findet, insinu...mehr

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FF 09/2024, 75 Jahre Grundg... / 1. Familie i.S.v. Art. 6 Abs. 1 GG und die Sukzessivadoption

Aufgeworfen war durch die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.2.2013[1] zugrundeliegende fachrechtliche Rechtslage unter anderem die Frage, ob eine aus zwei eingetragenen Lebenspartnern und dem leiblichen oder angenommenen Kind eines der Partner bestehende sozial-familiäre Beziehung in den Schutzbereich des Familiengrundrechts aus Art. 6 Abs. 1 GG fällt. Fachrech...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 80 Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, Substantiierungsanforderungen [Rdn 1192]

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Jansen, SGB X § 77 Übermitt... / 2.2 Übermittlung in Drittstaaten auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses nach Art. 45 DSGVO (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 erweitert den Adressatenkreis des Abs. 1 (Rz. 11 bis 14) um Personen und Stellen in einem Drittstaat und internationale Organisationen, sofern diese über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügen, das durch einen Angemessenheitsbeschluss i. S. v. Art. 45 DSGVO festgestellt wurde. Das bedeutet, dass auch dortigen Personen oder Stellen Sozialdaten unter den Vor...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vereinbarkeit des § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG mit höherrangigem Recht

Leitsatz 1. Die Regelung des § 70 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes, dass die Auszahlung von festgesetztem Kindergeld rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats erfolgt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist, ist sowohl verfassungsgemäß als auch unionsrechtskonform. 2. Auch für inländische Saisonarbeitnehmer gilt die Rechtsprechung d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 16.4 Umfang des Mitbestimmungsrechts

Rz. 214 Sowohl aus dem Wortlaut des § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG, als auch aus der Gesetzesbegründung ergibt sich eindeutig, dass das Mitbestimmungsrecht nur die Ausgestaltung der mobilen Arbeit betrifft. Die Ausgestaltung betrifft das "wie" der mobilen Arbeit, nicht aber die Frage, ob diese Möglichkeit für die Arbeitnehmer überhaupt geschaffen werden soll. Die Einführung der m...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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