Fachbeiträge & Kommentare zu EU-Richtlinie

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Verbundene Unternehmen (Abs. 3)

„(3) [1] Ein verbundenes Unternehmen im Sinne der Absätze 1 und 2 ist eine Person, die mit einer anderen Person auf mindestens eine der folgenden Arten verbunden ist:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Definition marktfähiger Steuergestaltungen (Abs. 1)

"(1) Eine grenzüberschreitende Steuergestaltung ist marktfähig, wenn sie konzipiert wird, vermarktet wird, umsetzungsbereit ist oder zur Umsetzung bereitgestellt wird, ohne dass sie individuell angepasst werden muss." Rz. 2 [Autor/Stand] Keine individuelle Anpassung. § 138h Abs. 1 AO definiert mit der sog. marktfähigen grenzüberschreitenden Steuergestaltung eine besondere Kat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Nutzer (Abs. 5)

„(5) Nutzer einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung ist jede natürliche oder juristische Person, Personengesellschaft, Gemeinschaft oder Vermögensmasse,mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Gruppen von Kennzeichen

Rz. 2 [Autor/Stand] Zwei Gruppen von Kennzeichen. § 138d Abs. 2 Nr. 3 AO nennt unter Verweis auf § 138e Abs. 1 bzw. Abs. 2 AO zwei Gruppen von Kennzeichen, die sich grundsätzlich in solche mit bzw. ohne Main-Benefit-Test unterteilen lassen.[2] Diese Unterscheidung folgt den europarechtlichen Vorgaben. Die darüber hinaus von der EU-Richtlinie vorgegebenen Kategorien von Kennz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138i AO Information der Landesfinanzbehörden

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Tätigkeit in anderem Steuerhoheitsgebiet

"... d) einer oder mehrere der an der Gestaltung Beteiligten gehen in einem anderen Steuerhoheitsgebiet einer Tätigkeit nach, ohne dort ansässig zu sein oder eine Betriebstätte zu begründen; ..." Rz. 47 [Autor/Stand] Auffangbestimmung. Schließlich kann sich ein grenzüberschreitender Bezug aus einer Tätigkeit in einem anderen Steuerhoheitsgebiet ergeben, ohne dass der betreffe...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.1.4 Nachweis vom Arbeitgeber bereitgestellter Fortbildung

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 NachwG muss der Arbeitgeber hinweisen auf einen etwaigen Anspruch auf "vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung". Zunächst gilt es den Begriff der "Fortbildung" zu klären. Die berufliche Fortbildung ist gesetzlich nicht definiert, aber in § 1 Abs. 4 BBiG näher erläutert. Danach zielen Maßnahmen der beruflichen Fortbildung darauf ab, die berufliche Ha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138k AO Angabe der grenzüberschreitenden Steuergestaltung in der Steuererklärung

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138f AO Verfahren zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch Intermediäre

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138h AO Mitteilungen bei marktfähigen grenzüberschreitenden Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Mehrfach zur Mitteilung verpflichteter Intermediär (Abs. 8)

"(8) Ist ein Intermediär hinsichtlich derselben grenzüberschreitenden Steuergestaltung zur Mitteilung im Geltungsbereich dieses Gesetzes und zugleich in mindestens einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verpflichtet, so ist er von der Mitteilungspflicht nach diesem Gesetz nur dann befreit, wenn er nachweisen kann, dass er die grenzüberschreitende Steuergestaltung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 15 Unfallve... / 2.2 Gesetzeskonkurrenz

Rz. 5 Zu den Regelungen der EU bestehen Überschneidungen. Arbeitsschutzrichtlinien der EU sind zwingendes Recht. Solange sie nicht in nationales Recht umgesetzt worden sind, entfalten sie unmittelbares Recht (zur Bildschirmrichtlinie vgl. BAG, Beschluss v. 2.4.1996, 1 ABR 47/95). Dabei sind die EU-Richtlinien als Mindestnormen zu verstehen; Abweichungen zugunsten verschärfter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Wesen der Ablaufhemmung

Rz. 1 § 171 AO enthält in 17 Absätzen die Tatbestände der Ablaufhemmung. Eine Hemmung der Festsetzungsfrist tritt ein, wenn aus bestimmten Gründen eine endgültige Steuerfestsetzung während der Festsetzungsfrist nicht möglich ist, der Gesetzgeber aber die Möglichkeit einer endgültigen Steuerfestsetzung noch erhalten will. Die Ablaufhemmung tritt nur ein, wenn die reguläre Fes...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Grenzüberschreitende innergemeinschaftlicher Aufwärtsverschmelzung

Bei grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Aufwärtsverschmelzungen von Tochter-Kapitalgesellschaften auf ihre 100%ige inländische Mutter-Kapitalgesellschaft ist es mit den unionsrechtlichen Vorgaben in Art. 7 Abs. 1 der EU-Richtlinie 2009/133/EG v. 19.10.2009 (Fusionsrichtlinie) vereinbar, dass nach nationalem deutschen Umwandlungssteuerrecht die tatsächlich angefallen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.3 Emmott’sche Fristenhemmung

Rz. 78 Grundsätzlich verstößt die Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 2 AO nicht gegen EU-Recht. Das Äquivalenzprinzip ist nicht verletzt, da für die Durchsetzung von Steueransprüchen, die auf grenzüberschreitenden Sachverhalten beruhen, die gleichen Regeln gelten wie für Ansprüche aufgrund rein nationaler Sachverhalte. Der Effektivitätsgrundsatz ist nicht verletzt, da eine Fes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
EU-Grundrechtecharta - ABC ... / 3 Praxisfragen

Die für die Praxis wesentliche Frage ist die nach dem Anwendungsbereich der GRCh. Die Grundrechte sind nach Art. 51 GRCh nur anwendbar auf Maßnahmen der Organe und Einrichtungen der EU sowie auf die der Mitgliedstaaten, soweit sie Recht der EU durchführen. Im Steuerrecht sind die Grundrechte daher anwendbar auf Zölle, Verbrauchsteuern und die USt. Für direkte Steuern sind si...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachweisgesetz / Zusammenfassung

Begriff Das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz – NachwG) legt jedem Arbeitgeber die Verpflichtung auf, die wesentlichen Vertragsbedingungen eines Arbeitsverhältnisses aufzuzeichnen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen, soweit sie sich nicht bereits aus einem schriftlich a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anforderungen an Arbeitsver... / 3.2.7 Arbeitsentgelt

Die bisherige Regelung in § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 NachwG a. F. erforderte eine Angabe über die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts, einschließlich der Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit. Dies reicht nach der Richtlinie 2019/1152/EU nicht mehr aus. Achtung Vorgaben der EU-Richtlinie Di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anforderungen an Arbeitsver... / 3.2.14 Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Im bisherigen § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 NachwG musste nur über die zu wahrenden Kündigungsfristen belehrt werden, was freilich bei Bezugnahme auf Tarifverträge, die Kündigungsfristen regelten, insgesamt entfallen konnte.[1] Nunmehr verlangt Art. 4 Abs. 2 Buchst. g und j RL 2019/1152 den Nachweis zusätzlicher Informationen. Diese Vorgaben hat der Gesetzgeber in § 2 Abs. 1 Satz ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erstattungsverfahren – ABC ... / 2 Inhalt

Nach § 50c Abs. 1 S. 1 EStG ist der Steuerabzug in unveränderter Höhe durchzuführen, auch wenn aufgrund eines DBA oder der §§ 43b, 50g EStG ein niedrigerer Quellensteuersatz oder eine völlige Befreiung von der Quellensteuer gilt. Es ist also grundsätzlich ein zweistufiges Verfahren anzuwenden, nämlich der unverminderte Steuerabzug auf der ersten Stufe und die Erstattung der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / 4. Richtlinienkonformität der Bereichsausnahme

Rz. 60 Gewisse Fragezeichen bestehen hinsichtlich der Konformität der in § 1 Abs. 3 Nr. 2b und 2c AÜG vorgesehenen Bereichsausnahmen für den öffentlichen Dienst mit der Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG . Im arbeitsrechtlichen Schrifttum wird teilweise bezweifelt, dass die AÜG-Novelle aufgrund der umfassenden Einschränkung des Anwendungsbereichs des AÜG für den Bereich des öf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 8 Auslöser der Steuerbefreiung, die mWv 1.1.1987 in Kraft trat, war das BFH-Urteil v. 27.5.1982. [1] Danach kann — entgegen der bis dahin geltenden Rechtsprechung — eine Innengesellschaft wie die stille Gesellschaft nicht Empfängerin von Lieferungen oder sonstigen Leistungen eines ihrer Gesellschafter sein. Ein Leistungsaustausch kann vielmehr nur zwischen den Gesellschaf...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / aa) Allgemeine Grundlagen

Rz. 112 Zum 1.11.2007 trat das "Grundgesetz der Finanzmärkte", die EU-Richtlinie über Märkte und Finanzinstrumente (kurz: MiFID)[72] auch für Deutschland in Kraft. Wesentliche Ziele der MiFID sind die Erhöhung der Transparenz im Markt, die Stärkung des Wettbewerbs unter den Anbietern von Finanzdienstleistungen sowie vor allem eine Verbesserung und die EU-weite Vereinheitlichu...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / a) Verständnis von Asset Allocation

Rz. 33 Der Grundgedanke der Vermögensaufteilung auf unterschiedliche Anlageklassen (Asset Allocation) liegt in der Bildung von effizienten Portfolios. Diese ergeben sich, wenn es bei gleicher Rendite kein Portfolio mit einem geringeren Risiko gibt, oder zu einem Risiko ein Portfolio mit einer höheren Rendite gibt. Ein Anleger rechnet bei jedem Investment mit einer erwarteten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 1.1 Gegenstand und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Mit dem Begriff des "Steuerpflichtigen" definiert § 33 Abs. 1 AO einen der zentralen Begriffe der AO.[1] Systematisch unsauber definiert der Gesetzgeber erst hier einen Begriff, der im gleichen Gesetz bereits vorher Verwendung findet.[2] Die Regelung gehört als grundlegende Definition deshalb systematisch zutreffender zu den steuerlichen Begriffsbestimmungen des 1. Tei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1.6 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 9a Es wurde eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 11 Abs. 2 S. 3 i. V. m. § 52 Abs. 30 S. 1 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 9.12.2004[1] gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes verstößt, soweit danach im Voraus gezahlte Erbbauzinsen au...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 6.3 Vorausgezahlte Ausgaben für langfristige Nutzungsüberlassung (Abs. 2 S. 3)

Rz. 52 Ausgaben für eine Nutzungsüberlassung von mehr als 5 Jahren im Voraus sind zwingend auf den Zeitraum, für den die Vorauszahlung geleistet ist, zu verteilen. Nutzungen sind die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile, die der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt (§ 100 BGB). Nutzungsentgelte sind daher die Gegenleistungen für die Nutzung beweglich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die heutige Fassung des § 11 EStG, der für die steuerliche Erfassung von Einnahmen und Ausgaben ausschließlich auf den Zufluss bzw. den Abfluss, abstellt, geht bereits auf das EStG 1934 zurück. Nach der Fassung des EStG 1925 war ausschlaggebend, wann Einnahmen fällig geworden oder, ohne fällig zu sein, tatsächlich zugeflossen waren. Die Rspr. stellte allerdings (später...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aus der Arbeit der standard... / 7 Sonstiges

Unter dem Dach der Deutschen Aktieninstituts haben mehr als 40 namhafte deutsche Unternehmen an die Bundesminister Buschmann und Lindner mit einem Schreiben appelliert, sich in den abschließenden Verhandlungen der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) für einen Prozess einzusetzen, der die Überführung der Standards des ISSB in europäisches...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aus der Arbeit der standard... / 3 Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)

Neuregelung & Änderung von Standards respektive korrespondierende Entwürfe Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 7.3.2022 ist der Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 12 (DRÄS 12) durch das BMJ gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden. Geändert werden die erweiterten Berichtspflichten in der Erklärung bzw. Konzernerklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Grenzwerte / 2 Grenzwerte für chemische Einwirkungen

Chemikalien, Gefahrstoffe 98/24/EG und Änderungsrichtlinien: Richtlinie zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Gefahrstoffrichtlinie), Anhang I: Verzeichnis verbindlicher Arbeitsplatzgrenzwerte; 2004/37/EG und Änderungsrichtlinien: Karzinogenrichtlinie, Anhang III: Grenzwerte und andere damit u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.4 Steuerfreiheit bei Zurechnungskonflikten (S. 3)

Rz. 128a Die grundsätzliche Steuerfreiheit gem. § 8b Abs. 1 S. 1 KStG wird durch S. 3 eingeschränkt für Fälle, bei denen die Anteile nach ausländischem Recht einer anderen Person als nach deutschem Recht zugerechnet werden. Die Regelung ist daher nur bei grenzüberschreitenden Sachverhalten anwendbar. Erfasst werden sollen damit Fälle, bei denen im Ausland ein Abzug der Aussc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil I: Das Lieferkettensor... / 2 Der Entwurf einer EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit

Am 23. Februar 2022 legte die EU-Kommission den Vorschlag für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflicht über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit vor. Ziel dieser Richtlinie ist es, nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln zu fördern und Menschenrechts- und Umweltaspekte in der Geschäftstätigkeit und der Unternehmensführ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BMF, Schr. v. 30.1.2006 – IV B 1-S 2411-4/06 (Ausschluss der Kapitalertragsteuererstattung bei Zwischenschaltung einer funktionslosen Holdinggesellschaft), BStBl. I 2006, 166 Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt das Folgende: Der BFH hat mit seinem Urteil vom 31.5.2005 (BFH, Urt. v. 31.5.2005 – I R 74, 88/04, BStBl. II...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil I: Das Lieferkettensor... / 2.7 Bewertung und Ausblick

Der vorliegende Entwurf einer EU-Lieferketten-RL wird nun zu diskutieren sein und muss noch das Rechtssetzungsverfahren der EU durchlaufen. Allerdings ist bereits festzuhalten, dass dieser Entwurf an einigen Stellen über das deutsche LkSG hinausgeht. Hierbei sind insbesondere folgende Unterschiede von Bedeutung: Regelungen gelten auch für kleinere Unternehmen (ab 500 Mitarbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil I: Das Lieferkettensor... / 2.2.1 Rechtsformen

Während das deutsche LkSG einen rechtsformneutralen Unternehmensbegriff verwendet, soll die EU-Lieferketten-RL nur für bestimmte Gesellschaftsformen gelten[1]: Die EU-Lieferketten-RL soll für folgende Gesellschaftsformen bzw. regulierte Finanzunternehmen gelten, abhängig auch davon, ob die Gesellschaft nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates oder eines Drittstaates ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil I: Das Lieferkettensor... / 2.4.5 Beschwerdeverfahren

Die EU-Richtlinie sieht (wie auch das LkSG) die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens vor, das allerdings die gesamte Wertschöpfungskette umfassen muss. Zugang müssen alle Personen der gesamten Wertschöpfungskette haben, die von einer Verletzung betroffen sein können. Darüber hinaus sollen auch Gewerkschaften und andere Arbeitnehmervertreter das Beschwerdeverfahren nutzen k...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil I: Das Lieferkettensor... / 2.6 Sanktionen und zivilrechtliche Haftung

Der Entwurf der Richtlinien sieht umsatzbezogene Geldbußen vor, wobei die Höhe der Sanktion sowie die zuständige nationale Behörde noch von den Mitgliedstaaten konkreter zu regeln sein wird. Eine Kooperation mit den Behörden sowie die eigene Aufarbeitung von nachteiligen Auswirkungen soll bei etwaigen Sanktionen entsprechend berücksichtigt werden. Während das deutsche LkSG ke...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil I: Das Lieferkettensor... / 2.2.3 Begriff und Reichweite der ›Wertschöpfungskette‹

Das deutsche LkSG richtet sich zunächst an den ›unmittelbaren Zulieferer‹; mittelbare Zulieferer sind nur einzubeziehen, wenn ›substantiierte Kenntnisse‹ darüber vorliegen, dass durch den mittelbaren Zulieferer die Pflichten des LkSG verletzt werden. Der Vorschlag der EU-Lieferketten-RL geht deutlich darüber hinaus: In ihrem Entwurf wird die Wertschöpfungskette als alle Tätig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil I: Das Lieferkettensor... / 2.2 Geltungsbereich der europäischen Regelung

2.2.1 Rechtsformen Während das deutsche LkSG einen rechtsformneutralen Unternehmensbegriff verwendet, soll die EU-Lieferketten-RL nur für bestimmte Gesellschaftsformen gelten[1]: Die EU-Lieferketten-RL soll für folgende Gesellschaftsformen bzw. regulierte Finanzunternehmen gelten, abhängig auch davon, ob die Gesellschaft nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates oder e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil I: Das Lieferkettensor... / 2.4.7 Kommunikation, Berichtspflicht

Die Öffentlichkeit muss über die Wahrnehmung der Sorgfaltspflicht unterrichtet werden. Insbesondere gehört dazu ein jährlich spätestens zum 30. April zu veröffentlichender Bericht des Unternehmens.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil I: Das Lieferkettensor... / 2.3 Zu schützende Rechtsbereiche

Die zu schützenden menschenrechtlichen und umweltrechtlichen Rechtsbereiche sind in den Anlagen des Entwurfs der EU-Lieferketten-RL konkret dargestellt. Auch in diesem Bereich geht der Entwurf über die Regelungen des deutschen LkSG hinaus. Zum Vergleich siehe die nachfolgende Tabelle:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil I: Das Lieferkettensor... / 2.4.4 Beendigung der tatsächlichen nachteiligen Auswirkungen

Tatsächliche nachteilige Auswirkungen müssen abgestellt bzw. minimiert werden. Wenn nötig, müssen betroffene Personen zudem finanziell entschädigt werden. Darüber hinaus muss ein Konzept zur Abhilfe, das an Fristen gebunden ist und klar definierte Indikatoren zur Messung von Verbesserungen enthält, erstellt werden, auch bei mittelbaren Lieferanten und Geschäftspartnern.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz – StMBG) v. 21.12.1993 (BGBl. I 1993, 2310 = BStBl. I 1994, 50) Rz. 2 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 27.9.1993 (BT-Drucks. 12/5630 und 12/5764) Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzesmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil I: Das Lieferkettensor... / 1.2 Vergleichbare nationale Regelungen in Europa

Frankreich: ›Wachsamkeitspflicht‹ für Unternehmen In Frankreich führte das ›Loi de vigilance‹ im Februar 2017 eine sogenannte ›Wachsamkeitspflicht‹ für Unternehmen im französischen Deliktsrecht ein.[1] Das Gesetz gilt für Unternehmen mit Hauptsitz in Frankreich und mehr als 5.000 Mitarbeitenden im Inland bzw. 10.000 Mitarbeitenden weltweit. Das Gesetz sieht eine zivilrechtlich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil I: Das Lieferkettensor... / 2.4.8 Bevollmächtigter

Durch das Unternehmen ist eine ›bevollmächtige Person‹ zur Entgegennahme von Mitteilungen der Aufsichtsbehörden zu ernennen. Dieser Bevollmächtigte ist mit den erforderlichen Befugnissen und Mitteln für die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden auszustatten. Diese Funktion ähnelt dem ›Menschenrechtsbeauftragten‹ des LkSG. Weiterhin werden die Geschäftsleitungen von Unterne...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil I: Das Lieferkettensor... / 2.4.3 Verhinderung potenzieller nachteiliger Auswirkungen

Potenziell nachteilige Auswirkungen auf Umwelt und Menschenrechte müssen verhindert bzw., soweit dies nicht möglich ist, zumindest abgeschwächt werden. Insbesondere ist ein fristengebundener Präventionsaktionsplan zu erstellen, auch für mittelbare Zulieferer. Dieser Präventionsplan muss konkrete Zeitvorgaben sowie aussagekräftige Kriterien enthalten. Unmittelbare Zulieferer ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil I: Das Lieferkettensor... / 2.5 Klimaziele

Unternehmen der Gruppe 1 und Unternehmen der Gruppe 3, die die Umsatzschwellen der Gruppe 1 erreichen, müssen einen Plan verabschieden, um sicherzustellen, dass das Geschäftsmodell und die Strategie des Unternehmens mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft und mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C gemäß dem Übereinkommen von Paris vereinbar sind. Um si...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil I: Das Lieferkettensor... / 2.2.2 Unternehmensgröße

Das LkSG greift für alle Unternehmen mit mehr als 3.000 bzw. 1.000 Arbeitnehmern in Deutschland, unabhängig vom jeweiligen Umsatz. Der Entwurf der EU-Lieferketten-RL senkt die Unternehmensgröße ab, führt jedoch ergänzend Umsatzschwellen ein. Folgende Unternehmen sollen von der europäischen Richtlinie umfasst werden: Gruppe 1: Gesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten weltwe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil I: Das Lieferkettensor... / 2.1 Zeitplan und Ausblick

Dieser Entwurf der EU-Kommission muss nun durch das Europäische Parlament und den Rat noch verabschiedet werden. Hierbei ist damit zu rechnen, dass im Rahmen des europäischen Verfahrens noch Veränderungen an dem Entwurf vorgenommen werden. Bereits unmittelbar nach Veröffentlichung des Entwurfs der ›EU-Lieferketten-Richtlinie‹ wurde von verschiedenen Nicht-Regierungsorganisati...mehr