Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltumwandlung

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Gesetzesradar / 3.2 Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG 2)

Gesetzestitel: 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Änderungen bzgl. der betrieblichen Altersversorgung Nichttarifgebundene Arbeitgeber ...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.3 § 3 UStG (Lieferung, sonstige Leistung)

• 2021 BMF-Schreiben v. 4.11.2020, BStBl I 2020, 1129 / Einzweck-Gutscheine / Mehrzweck-Gutscheine / § 3 Abs. 13 bis 15 UStG Bei Einzweck-Gutscheinen ist der Steuersatz anzuwenden, der zum Zeitpunkt der Gutscheinausgabe gilt. Dagegen ist bei Mehrzweck-Gutscheinen der Steuersatz maßgebend, der zum Zeitpunkt der Gutscheineinlösung anwendbar ist. Fraglich ist, ob ein Einzweck-Gu...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.4 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2021 1 %-Regelung / Verdeckte Gewinnausschüttung / Anscheinsbeweis / § 8 Abs. 3 KStG Nutzt ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses einen betrieblichen Pkw zu privaten Zwecken und ist der Arbeitnehmer hierzu befugt, liegt insoweit ein Zufluss von Arbeitslohn zu. Die Feststellungslast trägt die FinVerw. Ein Lohnzufluss ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitnehm...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.2 1.2Ausgewertete Beiträge 2025

Hübner/Letzner, Erneute Änderung der einfachen Grundbesitzkürzung – Erfüllt sie nunmehr ihren Zweck?, Ubg 2025, 208; Becker/von Hugo, Derivative Neutralitätspflicht gemeinnütziger Körperschaften – Reichweite und Grenzen politischer Betätigungen steuerbegünstigter Organisationen, DStR 2025, 2760; Uphues/Wessels, Treuhandmodell in Bezug auf Betriebsvorrichtungen bei erweiterter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Zukunft

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Betriebliche Altersversorgung

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Vermögenswirksame Leistungen / 10.2 Zuschusspflicht

Für den Fall, dass der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers Sozialversicherungsbeiträge einspart, muss er gem. § 1a Abs. 1a BetrAVG 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten. Die durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eingeführte Zuschu...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 10.3 Freiwilliger Zuschuss

Soweit Arbeitgeber (tariflich) nicht zur Zahlung des Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung in Höhe von 15 Prozent gemäß § 1a Abs. 1a BetrAVG verpflichtet sind, können sie die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung gleichwohl durch einen freiwilligen Zuschuss fördern. Bei einer derartigen Zusatzleistung handelt es sic...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.5 Auszubildende

Auf Auszubildende findet neben den in § 18 aufgeführten Tarifverträgen auch der unter Absatz 1 Buchst. e genannte Tarifvertrag Anwendung. Der Geltungsbereich des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung spricht zwar in § 1 Buchst. j bzw. k noch vom Manteltarifvertrag für Auszubildende bzw. vom Mantel-TV Azubi-O. Die bislang noch nicht erfolgte redaktionelle Anpassung des TV-EUmw...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 4.2.2 Freiwillige Aufstockung

Eine der Regelung des § 17 Abs. 2 Sätze 3 und 4 TV-V entsprechende Erweiterung bzw. Aufstockung der vermögenswirksamen Leistungen bei einer Entgeltumwandlung sieht weder der TVöD noch der TV-L vor. Da es sich nach dem Wortlaut des § 23 Abs. 1 Satz 2 TVöD um einen garantierten Mindestbetrag von 6,65 EUR pro Monat handelt (vgl. Ziffer 4.1.1), besteht aber zumindest nach dem TV...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 3.2 Anlage im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes

Die Inanspruchnahme der tariflichen Leistung setzt voraus, dass der Abschluss eines gemäß den Bestimmungen des 5. VermBG zugelassenen Anlagevertrags besteht und vom Beschäftigten erfüllt wird.[1] Dabei ist der Beschäftigte in seiner Entscheidung hinsichtlich der Anlageart und des Anlageinstituts oder -unternehmens frei (§ 12 Satz 1 5. VermBG). Allerdings darf der Beschäftigt...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.3 Verweisung auf andere Tarifbestimmungen (Absatz 2 Satz 1)

Soweit in den in Absatz 1 genannten Tarifverträgen auf Vorschriften anderer Tarifverträge verwiesen wird, sind sie durch entsprechende Vorschriften des TV-V zu ersetzen. Beispielsweise tritt an die Stelle des § 19 BAT (Beschäftigungszeit), auf den in § 7 TV Rationalisierungsschutz verwiesen wird, § 4 TV-V (Betriebszugehörigkeit). Sofern z. B. im Geltungsbereich des TV-V im Rah...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2 Weitere Tarifverträge

Nach § 21 Abs. 1 sind folgende Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung als den TV-V ergänzende Tarifverträge im Sinne der üblichen arbeitsvertraglichen Inbezugnahme anzusehen und anzuwenden, d. h. sie gelten weiterhin unmittelbar: der Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte vom 9. Januar 1987 (für das Tarifgebiet West und Berlin) der Tarifvertrag...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.6 Weitere Tarifverträge

Über die in § 21 Abs. 1 TV-V genannten Tarifverträge hinaus sind gemäß § 18 der Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvorsorge-TV-Kommunal – (ATV-K) bzw. der Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) anzuwenden. Für Auszubi...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.11 Überlassung von Leasing-Fahrzeugen

Least der Arbeitgeber ein Kraftfahrzeug und überlässt es dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung, ist die Nutzungsbehandlung nach § 8 Abs. 2 EStG zu bewerten. Nach der BFH-Entscheidung vom 18.12.2014[1] fehlt es jedoch an der in § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG geforderten "Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs", wenn der Arbeitnehmer wie ein wirtschaftlicher Eigentümer oder al...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / Zusammenfassung

Begriff Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt von nicht mehr als 603 EUR im Monat gelten als geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Häufig werden geringfügig entlohnte Beschäftigungen auch als Minijob oder Aushilfsjob bezeichnet. Diese Beschäftigungen sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Rentenversicherung besteht grundsätzl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jc) Beispiel zur Barlohnumwandlung

Rn. 1694 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der ArbN hat in 2023 einen Bruttoarbeitslohn von EUR 5 000 monatlich erhalten. Der ArbG kauft dem ArbN einen PC mit Zubehör (Tastatur, Monitor, Maus, Softwarepaket) für EUR 1 000 und vereinbart mit ihm vertraglich, dass er für die nächsten 24 Monate den PC privat zuhause verwenden darf. Dafür verringert sich sein Monatsgehalt um EUR 50 auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Gehaltsumwandlung

Rn. 762 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Vergütungen, die Reisekosten (mE auch die anderen Aufwendungsarten in § 3 Nr 16 EStG nF) erstatten, können auch dann steuerfrei sein, wenn es sich um umgewandelten Arbeitslohn handelt. Die Gehaltsumwandlung muss aber vor Entstehung des Vergütungsanspruchs vereinbart worden sein (BFH BStBl II 2001, 601; H 3.16 LStH 2023; Ross in Frotscher/Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Zulässigkeit der Barlohnumwandlung?

fa) Steuerrecht Rn. 1157 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Eine Umwandlung von bisher stpfl Arbeitslohn in steuerfreies Werkzeuggeld ist zulässig (Umkehrschluss aus zB § 3 Nr 33, 34, 34a, 46 EStG wegen der dortigen Formulierung "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn"; glA Thomas, DStR 1997, 1841). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / m) Barlohnumwandlung

Rn. 751 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Parteien eines Dienstverhältnisses konnten Barlohn in nach § 3 Nr 16 EStG aF steuerfreie Reisekostenerstattungen umwandeln, aber nur dann, wenn sie dies vor der Entstehung des Vergütungsanspruchs des ArbN taten (BFH BStBl II 2001, 601 mit Umkehrschluss zB aus § 3 Nr 33, 34 EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Zulässigkeit der Barlohnumwandlung?

fa) Steuerrecht Rn. 1176 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Eine Umwandlung von bisher stpfl Arbeitslohn in steuerfreies Kleidergeld ist zulässig (Umkehrschluss aus zB § 3 Nr 11a, 11b, 11c, 33, 34, 34a, 46 EStG wegen der dortigen Formulierung "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn"; glA Thomas, DStR 1997, 1841). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Barlohnumwandlung

ja) Steuerrecht Rn. 1692 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Da § 3 Nr 45 S 1 EStG die Formulierung "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" im Gegensatz zu § 3 Nr 33, 34, 34a, 46 EStG nicht enthält, ist eine Barlohnumwandlung möglich (FG München vom 20.11.2020, 8 K 2654/19, DStRK 2021, 281, Rev als unbegründet zurückgewiesen durch BFH vom 23.11.2022, VI R 49/20, BFH/NV 2023,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Zulässigkeit der Barlohnumwandlung?

Rn. 1197 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Eine Umwandlung von bisher stpfl Arbeitslohn in nach § 3 Nr 32 EStG steuerfreie Leistungen ist zulässig (Umkehrschluss aus zB § 3 Nr 33, 34, 34a, 46 EStG wegen der dortigen Formulierung "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn"; glA Thomas, DStR 1997, 1841). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Unzulässigkeit der Barlohnumwandlung

Rn. 1215 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Diese Formulierung findet sich oft in § 3 EStG, zB in Nr 11a, 11b, 33, 34, 34a, 37, 46. Demzufolge ist eine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche nicht begünstigt (s Rn 1215 ff, 1232, 1246e, 1248, 1770g). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 durch § 8 Abs 4 EStG s Art 1 Nr 6b JStG 2020 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 18.09.2001, DB 2001, 2118 (zeitliche Anwendung der Änderungen der §§ 4d u 6a EStG). Rn. 143 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Durch das AVmG werden folgende Vorschriften in das EStG neu eingeführt: Nach der Begründung zum Regierungsentwurf (BR-Drucks 764/0; BT-Drucks 14/5068) würde ohne eine Reform der Alte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Ausnahmen von der Steuerbefreiung (§ 3 Nr 63 S 2 EStG)

Rn. 2793 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nach § 3 Nr 63 S 2 EStG wird die Steuerfreiheit ausgeschlossen, soweit der ArbN nach § 1a Abs 3 BetrAVG verlangt hat, dass die Voraussetzungen einer Förderung nach § 10a EStG oder Abschn XI EStG erfüllt werden. Die Regelung eröffnet dem ArbN damit ein Wahlrecht, entweder die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 63 S 1 EStG oder den Sonderausgabenabz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Unentgeltliche oder verbilligte Überlassung der Vermögensbeteiligungen

Rn. 1333 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 39 EStG fordert einen Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen. Der ArbG muss somit die Vermögensbeteiligung erhalten: ohne Gegenleistung (= unentgeltlich) oder mit einer Gegenleistung, die unter dem gemeinen Wert liegt (= verbilligt). Rn. 1333a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Erwirbt ein ArbN...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jb) Sozialversicherungsrecht

Rn. 1693 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Allerdings führt nicht die Barlohnumwandlung, sondern nur die Zahlung künftiger Gehaltserhöhungen in Form von nach § 3 Nr 45 S 1 EStG steuerfreien Sachbezügen zur Sozialversicherungsfreiheit, da § 1 Abs 1 Nr 1 SvEV nur zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gezahlte Vorteile erfasst.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Sozialversicherungsrecht

Rn. 1158 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Allerdings führt im Sozialversicherungsrecht nicht die Barlohnumwandlung, sondern nur die Zahlung künftiger Gehaltserhöhungen in Form von nach § 3 Nr 30 EStG steuerfreiem Werkzeuggeld zur Sozialversicherungsfreiheit, da § 1 Abs 1 Nr 1 SvEV nur zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gezahlte Vorteile erfasst. Rn. 1159–1169 Stand: EL 170 – ET: 01...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ja) Steuerrecht

Rn. 1692 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Da § 3 Nr 45 S 1 EStG die Formulierung "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" im Gegensatz zu § 3 Nr 33, 34, 34a, 46 EStG nicht enthält, ist eine Barlohnumwandlung möglich (FG München vom 20.11.2020, 8 K 2654/19, DStRK 2021, 281, Rev als unbegründet zurückgewiesen durch BFH vom 23.11.2022, VI R 49/20, BFH/NV 2023, 373; R 3.45 S ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Sozialversicherungsrecht

Rn. 1177 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Allerdings führt im Sozialversicherungsrecht nicht die Barlohnumwandlung, sondern nur die Zahlung künftiger Gehaltserhöhungen in Form von nach § 3 Nr 31 EStG steuerfreien Sachbezügen zur Sozialversicherungsfreiheit, da § 1 Abs 1 Nr 1 SvEV nur zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gezahlte Vorteile erfasst. Rn. 1178–1189 Stand: EL 170 – ET: 01/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Vervielfältigungsregelung bei Beendigung des Dienstverhältnisses (§ 3 Nr 63 S 3 EStG)

Rn. 2796 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 In der Praxis kommt es häufig vor, dass Abfindungen, die anlässlich einer Beendigung des Dienstverhältnisses von dem bisherigen ArbG geleistet werden, vom ArbN zum (weiteren) Aufbau einer betrieblichen Altversversorgung eingesetzt werden. Da in diesen Fällen, die Höchstbeträge nach § 3 Nr 63 S 1 EStG regelmäßig überschritten werden dürften...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 204. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr v 07.11.2016, BGBl I 2016, 2498

Rn. 224 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Zum Thema auch s Wünnemann, DB 2016, 2438 u wegen weiterer Erläuterungen BMF v 14.12.2016, IV C 5 – S 2334/14/10002–03, DB 2016, 3008. Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2020 seinen CO ²-Ausstoß gegenüber 1990 um mindestens 40 % zu senken. Zur Erfüllung dieses Zieles bedarf es unterschiedlicher Maßnahmen. Vorläufer des Gesetzes zur s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 241. Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) vom 11.12.2023, BGBl I 2023, Nr 354

Rn. 261 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Bundesrat hat am 24.11.2023 dem Gesetz zugestimmt, das Regelungen zum Gesellschaftsrecht, zum Kapitalmarktrecht und zum Steuerrecht enthält. Mit dem ZuFinG soll der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt werden. Aus steuerlicher Sicht enthält das Gesetz im Wesentlichen (Artikel 17) Änderungen zum EStG mit Bezug auf die Förderung der Mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Begünstigte Leistungen (§ 3 Nr 56 S 1 EStG)

Rn. 2713 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 56 EStG erfordert das Vorliegen von Zuwendungen des ArbG nach § 19 Abs 1 S 1 Nr 3 S 1 EStG, beschränkt auf das erste Dienstverhältnis und auf Zuwendungen an eine Pensionskasse zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten betrieblichen Altversversorgung. Rn. 2714 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Seit dem VZ 2007 ist in § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 179. Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften v 08.04.2010, BGBl I 2010, 386

Rn. 199 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Das Bundeskabinett hat am 16.11.2009 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften beschlossen. Mit dem Gesetz sollen dringend erforderliche Anpassungen des deutschen Steuerrechts an europarechtliche Vorgaben durchgeführt werden. Im Einzelnen die Änderungen des EStG gem Art 1: (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Steuerrecht

Rn. 1176 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Eine Umwandlung von bisher stpfl Arbeitslohn in steuerfreies Kleidergeld ist zulässig (Umkehrschluss aus zB § 3 Nr 11a, 11b, 11c, 33, 34, 34a, 46 EStG wegen der dortigen Formulierung "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn"; glA Thomas, DStR 1997, 1841). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Steuerrecht

Rn. 1157 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Eine Umwandlung von bisher stpfl Arbeitslohn in steuerfreies Werkzeuggeld ist zulässig (Umkehrschluss aus zB § 3 Nr 33, 34, 34a, 46 EStG wegen der dortigen Formulierung "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn"; glA Thomas, DStR 1997, 1841). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 durch § 8...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Sozialversicherungsrecht

Rn. 1199 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Allerdings führt nicht die Barlohnumwandlung, sondern nur die Zahlung künftiger Gehaltserhöhungen in Form von nach § 3 Nr 32 EStG steuerfreien Sachbezügen zur Sozialversicherungsfreiheit, da § 1 Abs 1 Nr 1 SvEV nur zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gezahlte Vorteile erfasst. Rn. 1200–1209 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 1232 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Dieselbe Formulierung fand sich auch in § 3 Nr 33 EStG. Entsprechend der dortigen Rechtslage waren daher Gehaltsumwandlungen (= Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche) nicht begünstigt (glA Bechthold/Hilbert, NWB 2009, 2946; Nacke, NWB 21/2013, 1645; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 34 EStG Rz 10). Diese Parallele zog auch der Ges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / mb) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 1698 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Diese Formulierung findet sich zB in § 3 Nr 33, 34, 34a, 46 EStG. Sie bedeutet, dass Gehaltsumwandlungen (dh Umwandlungen bereits bestehender Gehaltsansprüche) in nach diesen Vorschriften steuerfreie Leistungen nicht möglich sind (s Rn 1217, 1234). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 durch § 8 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 1248 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Gemeinsames Erfordernis der Leistungen des ArbG ist, dass diese "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" erbracht werden. Der Gesetzgeber verwendet dabei den auch zB in § 3 Nr 33, 34, 46 EStG verwendeten Terminus. Daher sind auch bei § 3 Nr 34a EStG Gehaltsumwandlungen (also die Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche) nic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Hinweis auf § 40 Abs 2 S 1 Nr 6 EStG (25 %-Pauschalierung)

Rn. 1770v Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Als Ergänzung zu § 3 Nr 46 EStG fügte Art 2 Nr 2b des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr (vom 07.11.2016, BGBl I 2016, 2498) – zeitlich anzuwenden wie s Rn 1770a – eine LSt-Pauschalierungsmöglichkeit (25 % Steuersatz) ein für folgende geldwerte Vorteile des ArbN (s BMF vom 29.09.2020, BStBl I 2020, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 209. Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung u zur Änderung anderer Gesetze (BetriebsrentenstärkungsG) v 17.08.2017, BGBl I 2017, 3214

Rn. 229 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Das Gesetz gliedert sich in 17 Art, davon betreffen zB der Art 1 die Änderung des BetriebsrentenG, die Art 2 u 4 die Änderung des SGB V u XII, der Art 3 die Änderung des BundesversorgungsG und schließlich der Art 9 die Änderungen des EStG. Die steuerlichen Neuregelungen gelten ab dem 01.01.2018. Wichtig ist neben der Erhöhung des steuerfreien...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 2 Kapitalzahlungen aus einer Pensions-/Direktzusage oder Unterstützungskasse

Erteilt der Arbeitgeber eine Pensions-/Direktzusage bzw. entscheidet er sich zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über eine Unterstützungskasse, fließt in der Ansparphase kein Arbeitslohn (auch kein steuerfreier Arbeitslohn) zu. Dies gilt auch in den Fällen der Entgeltumwandlung ("Deferred Compensation"). Erst die späteren Altersbezüge sind vom Arbeitgeber als...mehr

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Beitrag aus fiktiven Entgel... / 3.3 Lohnverzicht in der Sozialversicherung

Bisher wurde im Beitragsrecht der Sozialversicherung davon ausgegangen, dass ein Entgeltverzicht bzw. eine Entgeltumwandlung zur Beitragsfreiheit der daraus resultierenden Arbeitgeberleistung nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung führt, wenn der Verzicht ernsthaft gewollt und nicht nur vorübergehend sowie auf künftig fällig werdende Arbeitsentgeltbestandteile gericht...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.16 Gehaltsumwandlung zugunsten Dienstwagen

Eine Barlohnumwandlung unter Änderung des Anstellungsvertrags kann für denjenigen Arbeitnehmer vorteilhaft sein, der von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen nur mit der Maßgabe erhält, die hierfür anfallenden Kosten selbst zu tragen. Die 1-%-Methode führt in diesen Fällen häufig dazu, dass der Wertansatz unter dem tatsächlichen Wert der Dienstwagenüberlassung und damit unte...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.17 Vergleich Gehaltsverzicht und Gehaltsumwandlung

In bestimmten Fällen ergeben sich finanziellen Vorteile, wenn an die Stelle des Barlohns der geringere geldwerte Vorteil des Sachlohns tritt. Lohnend ist das Gestaltungsmodell der Gehaltsumwandlung insbesondere bei der Wahl von Elektro- oder Hybrid-Elektrofahrzeugen als Dienstwagen. Wo sich die steuerlichen Einsparungen in Grenzen halten, kann die Barlohnumwandlung aus außers...mehr