Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltumwandlung

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§ 14 Personalwesen / III. Jobticket

Rz. 123 Das sog. Jobticket bezeichnet Monats- und Jahresfahrkarten für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Hierzu gehört auch das Deutschlandticket. Seit dem 1.1.2019 fallen Jobtickets nicht mehr unter die Sachbezugsgrenze von monatlich 50 EUR (bis 31.12.2021: 44 EUR). Arbeitgeberleistungen für die Nutzung des ÖPNV zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte des Arb...mehr

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§ 14 Personalwesen / VI. Geschenke an Mitarbeiter

Rz. 152 Grundsätzlich gelten Geschenke als Einnahmen des Mitarbeiters und sind demnach steuer- und sozialversicherungspflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber seinen eigenen Mitarbeitern jedoch außerhalb von Betriebsveranstaltungen Geschenke zukommen lassen, ohne dass diese zum Arbeitslohn zählen. Hierbei unterscheidet man in Geschenke aus besonderem p...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 3.2 Restaurantschecks

Der Arbeitgeber kann Mitarbeitern unter Abänderung des Arbeitsvertrags durch Entgeltumwandlung anstelle des bisherigen Barlohns arbeitstägliche Essensschecks zuwenden. Die Schecks müssen nicht zusätzlich zum eigentlich geschuldeten Arbeitslohn ausgegeben werden. Achtung Abweichende Regelung in der Sozialversicherung In der Sozialversicherung ist jedoch zu beachten, dass eine U...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 3.4 Gestellung von Dienstwagen

Eine Entgeltvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann vor Fälligkeit dahingehend geändert werden, dass anstelle von Barlohn ein Dienstwagen oder ein (Elektro-)Dienstrad an den Arbeitnehmer überlassen wird. Die Entgeltumwandlung wird insoweit von der Finanzverwaltung anerkannt, soweit es sich um ein Fahrzeug handelt, das dem Arbeitgeber gehört und dem Arbeitnehm...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 5.2 Werkzeuggeld

Pauschale Entschädigungen für die betriebliche Nutzung eigener Werkzeuge des Arbeitnehmers sind steuerfrei, soweit sie die offensichtlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers nicht übersteigen.[1] Erstattet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen pauschalen Betrag oder die tatsächlichen Beträge für beruflich eingesetztes Werkzeug, ist dieses auch dann steuerfrei, wenn die Beträge...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 5.3 Berufskleidung und Reinigungskosten

Auch Aufwandsersatz für typische Berufskleidung (z. B. mit Logo des Arbeitgebers) durch den Arbeitgeber ist steuerfrei. Dies gilt selbst dann, wenn die Beträge im Wege der Entgeltumwandlung finanziert werden.[1] Die Übernahme von pauschalen Beträgen für Reinigungskosten ist nur dann steuerfrei möglich, wenn es sich um vom Arbeitgeber gestellte Berufskleidung handelt. Sozialve...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 4.1 Steuerfreie Jobtickets

Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet oder zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt gezahlt werden, sind steuerfrei....mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 7 Aufmerksamkeiten

Eine Umwandlung von Arbeitslohn zugunsten von Aufmerksamkeiten aufgrund besonderer persönlicher Ereignisse des Arbeitnehmers oder seiner Angehörigen, die bis 60 EUR steuerfrei belassen werden[1], ist nicht zulässig. Dies gilt auch für die Sozialversicherung. Praxis-Beispiel Unzulässige Gehaltsumwandlung in Annehmlichkeiten Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren in einer Ergä...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 3.3 Personalrabatte bis 1.080 EUR

Personalrabatte, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aufgrund ihres Dienstverhältnisses bei der Überlassung von Waren, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen seiner eigenen Produktpalette gewährt, sind bis 1.080 EUR im Kalenderjahr kein geldwerter Vorteil, also nicht steuer- und abgabenpflichtig.[1] Außerdem wird ein Wertabschlag von 4 % gewährt. Dies gilt für die So...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 2.3 Umwandlung mit Rückfallklausel ist schädlich

Gehaltsumwandlungen, die sog. Rückfallklauseln beinhalten, werden nicht anerkannt. Schädlich sind solche Rückfallklauseln, nach denen der Anspruch auf die Zusatzvergütung nicht ersatzlos wegfällt, auch wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr gegeben sind. Anstelle der Zusatzvergütung hat der Arbeitnehmer nun wieder Anspruch auf den ursprünglichen Bruttoarbeitslohn. Zudem is...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 2.2.1 Lohnsteuerrechtliche Voraussetzungen

Gehaltsumwandlungen (Lohnoptimierungsmodelle) führen nur dann zu geringeren Steuer- und ggf. Beitragsbelastungen, wenn die Steuerfreiheit oder Lohnsteuerpauschalierung der umgewandelten Vergütungsbestandteile nicht daran geknüpft ist, dass sie zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn erbracht werden. Insbesondere Rückfallklauseln sind in diesen Fällen schädlich. Nach langjähri...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 4.12 Betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener

Bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es ein steuerliches Fördermodell spezifisch für Geringverdiener ("BAV-Förderbetrag"). Gefördert werden Beiträge von mindestens 240 EUR im Kalenderjahr. Der staatliche Zuschuss beträgt 30 % des gesamten zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags, also mindestens 72 EUR. Er wird dem Arbeitgeber im Wege der Verrechnung mit der von ihm abzuführend...mehr

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Dienstwagen: Weiternutzung ... / 3 Weiternutzung von (Elektro-)Fahrrädern

Die Höhe des geldwerten Vorteils aus der Weiternutzung von betrieblichen (Elektro-)Fahrrädern während Elternzeit, Mutterschafts- oder Krankengeldbezugs hängt davon ab, ob es sich um ein Fahrrad oder E-Bike handelt, das verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen ist und dem Arbeitnehmer durch eine Gehaltsumwandlung zur Verfügung gestellt wird, oder ob es sich um ein E-Bike han...mehr

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Gutscheine / 2.4 Beispiele für als Sachbezug begünstigte Gutscheine

Ab 1.1.2022 weiterhin begünstigt sind Gutscheine, die zum Erwerb von Waren und Dienstleistungen berechtigen, sofern sie an folgenden Stellen eingelöst werden: in den örtlichen Geschäftsräumen oder im Internetshop des Ausstellers, in den einzelnen Geschäften einer ausstellenden Ladenkette oder im Internetshop dieser Ladenkette mit einheitlichem Marktauftritt (z. B. eine Marke o...mehr

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bAV: Insolvenzschutz / 2 Privatrechtliche Insolvenzsicherung

Arbeitgeber sichern die Ansprüche der Arbeitnehmer aus einer betrieblichen Altersversorgung für den Fall der Insolvenz häufig über die gesetzlich eingerichtete Insolvenzsicherung hinaus zusätzlich privatrechtlich ab. Diese privatrechtliche Absicherung erfolgt z. B. über das Modell der doppelseitigen Treuhand (sog. Contractual Trust Agreement – CTA-Modelle). Im Rahmen einer V...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betreuung als Benefit / 1.1.1 Lohnsteuerliche Behandlung für Kinderbetreuung

Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten[1] oder vergleichbaren Einrichtungen sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei gestellt.[2] Zusätzlichkeitsvoraussetzung Die Leistung muss zwingend zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[3] erbracht werden. Hinweis Barlohnumwandlungen und Ers...mehr

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Insolvenzgeld / 8 Informationspflicht der Beteiligten

Der Arbeitgeber ist gemäß § 165 Abs. 5 SGB III verpflichtet, dem Betriebsrat oder, falls ein solcher nicht besteht, dem einzelnen Arbeitnehmer unverzüglich einen Beschluss des Insolvenzgerichts über die Abweisung des Antrags oder auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bekannt zu geben. Damit soll sichergestellt werden, dass sich der 3-Monatszeitraum, für den Insolvenzgeld gew...mehr

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Lohnkonto / 1.4.2 Beizufügende Unterlagen

Zusätzlich zu den in den Entgeltunterlagen erforderlichen Angaben sind die Entgeltabrechnung begleitende und erläuternde Unterlagen nach § 8 Abs. 2 BVV beizufügen. Diese Unterlagen sind dem Arbeitgeber – soweit möglich – elektronisch zur Verfügung zu stellen. Wichtig Rahmenbedingungen zur elektronischen Führung der Entgeltunterlagen Die Spitzenorganisationen der Sozialversiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen, 1-%-Regelung / Zusammenfassung

Begriff Bekommt ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein betriebliches Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt, spricht man von einem Dienst- oder Firmenwagen. Ein Dienstwagen darf häufig nicht nur dienstlich genutzt werden, sondern auch für private Fahrten. Die unentgeltliche Nutzung eines Dienstwagens zu privaten Zwecken führt beim Arbeitnehmer zu einem geldwerten Vorteil und dam...mehr

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Arbeitszeitkonto / 2.2 Guthabenverwendung für die betriebliche Altersversorgung

Wird das Guthaben eines steuerlich anzuerkennenden Zeitwertkontos aufgrund einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Fälligkeit, also vor der planmäßigen Auszahlung während der Freistellung, ganz oder teilweise zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung herabgesetzt, wird dies steuerlich wie eine Entgeltumwandlung zugunsten betrieblicher Altersversorgu...mehr

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Fahrradleasing / 3.1 Vereinbarung zur Entgeltumwandlung

Über die Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings sollten der Arbeitgeber und der Beschäftigte zusätzlich zum Arbeitsvertrag eine individuelle Vereinbarung abschließen. Auch wenn keine Formvorschrift besteht, ist aus Nachweis- und Beweisgründen der Abschluss in Schriftform (§ 126 BGB), jedoch mindestens in Textform (§ 126b BGB) dringend zu empfehlen. Die Vereinbarung ...mehr

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Fahrradleasing / 3.2 Höhe und Dauer der Entgeltumwandlung

Der Verzicht (Umwandlung) auf monatliche Entgeltbestandteile muss der Höhe der jeweiligen monatlichen Leasingrate entsprechen. Die Entgeltbestandteile müssen für die Dauer des Leasingvertrags umgewandelt werden. Hierbei ist auch zu beachten, dass gemäß § 3 die Beschäftigten an die Vereinbarung zur Entgeltumwandlung mindestens für die Laufzeit des Leasingvertrags, längstens j...mehr

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Fahrradleasing / 3 Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings

Hinsichtlich des TV-Fahrradleasing sind unterschiedliche Vertragsbeziehungen und bis zu 4 unterschiedliche Verträge bzw. Vertragsbestandteile zu unterscheiden, nämlich Ein eventueller Rahmenleasingvertrag zwischen Arbeitgeber und Leasinggeber, der Einzelleasingvertrag zwischen dem Leasinggeber und dem Arbeitgeber (als Leasingnehmer), die Entgeltumwandlungsvereinbarung zwischen ...mehr

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Fahrradleasing / 5.2 Ausgestaltung

Gegenstand des Überlassungsvertrags zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem können alle Leistungen sein, die auch Bestandteil des Leasingvertrags sein können sowie fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör. Dazu gehören insbesondere das Fahrrad/E-Bike/Lastenrad selbst, mit dem Fahrrad fest verbundenes Zubehör, Versicherungen, Service und Wartungsleistungen. Höchstwert Die Entgeltumw...mehr

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Fahrradleasing / 6 Steuerrechtliche Aspekte

Die Überlassung eines Fahrrads durch Entgeltumwandlung stellt grundsätzlich einen zu versteuernden Sachbezug dar. Sie erfolgt auch nicht "zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung" (§ 37b Abs. 1 Nr. 1 EstG) und kann somit nicht pauschal versteuert werden.[1] Die Tarifvertragsparteien haben sich hinsichtlich der steuerlichen Bewertung der Entgeltumwandlung gemeinsam an das ...mehr

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Fahrradleasing / 2 Geltungsbereich

Der TV-Fahrradleasing erfasst in § 1 Abs. 1 Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) fallen und in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zu einem tarifgebundenen[1] kommunalen Arbeitgeber stehen. Somit kommt das Fahrradleasing z. B. nicht für Auszubildende, Praktikante...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 4 Fahrradüberlassung

Der mit dem TV-Fahrradleasing rechtlich zugelassene Verzicht auf Entgeltbestandteile darf ausschließlich als Entgeltumwandlung zum Zweck der Fahrradüberlassung zur dienstlichen und privaten Nutzung erfolgen. Andere Sachbezüge (z. B. PKW, Computer) können nicht auf dem Wege der Entgeltumwandlung verschafft werden. 4.1 Kein Anspruch auf Fahrradüberlassung Aus dem TV-Fahrradleasi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 1 Grundsätzliches

Mit dem TV-Fahrradleasing wurde rechtlich die Möglichkeit eröffnet, zur Förderung des ökologischen Mobilitätsverhaltens der Beschäftigten unter Nutzung steuerlicher Gestaltungsspielräume unter Verzicht auf Entgeltbestandteile (Entgeltumwandlung) im kommunalen öffentlichen Dienst sogenannte Job-Bike-Modelle zu praktizieren. Die Entgeltumwandlung funktioniert praktisch so, das...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 4.1 Kein Anspruch auf Fahrradüberlassung

Aus dem TV-Fahrradleasing folgt kein Rechtsanspruch der Beschäftigten auf den Abschluss einer entsprechenden Entgeltumwandlungs- oder Überlassungsvereinbarung. Der Tarifvertrag eröffnet lediglich die Möglichkeit für den Arbeitgeber, freiwillig die Umwandlung von Entgelt zum Zwecke des Fahrradleasings zu anzubieten. Er schafft die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 4 Abs. 3 T...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 7 Sozialversicherung, Betriebsrente, Altersteilzeit

Das vorstehend ermittelte steuerpflichtige Bruttoentgelt ist auch die Basis für die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Durch die Reduzierung des Bruttoentgelts infolge des Barlohnverzichts verringern sich auch die monatlichen Beiträge des Arbeitgebers zu den entsprechenden Sozialversicherungen. Das gleiche gilt für die Beiträge/Umlagen zur Zusatzversorgu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 4.4 Fahrrad im Sinne von § 63a StVZO

Gegenstand der Vereinbarung über die Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings kann gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 TV-Fahrradleasing nur ein Fahrrad im Sinne des § 63a StVZO sein. Ein Fahrrad nach § 63a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / Zusammenfassung

Überblick Der auf der Grundlage der Tarifeinigung zum TVöD vom 25.10.2020 vereinbarte "Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing)" ist mit Wirkung zum 1.3.2021 in Kraft getreten. Er konnte frühestens zum 31.12.2022 gekündigt werden. Die Tarifvertragsparteien haben sich im Rahmen einer (nicht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 5.1 Nutzungsdauer

Die Dauer der Überlassungsvereinbarung und der damit einhergehenden Entgeltumwandlung muss mindestens der Laufzeit des auf dieser Grundlage abgeschlossenen Leasingvertrags entsprechen und darf gem. § 3 TV-Fahrradleasing im Einzelfall höchstens 36 Monate betragen. Selbstverständlich kann sich daran jeweils eine weitere Vereinbarung – wieder für höchstens 36 Monate – anschließ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 5 Vertragsgestaltung

Das Fahrradleasing beinhaltet zwei vertragliche Beziehungen. Einerseits der Leasingvertrag (Rahmenleasing- und Einzelleasingvertrag) zwischen dem Leasinggeber bzw. Vermittler/Dienstleister und dem Arbeitgeber, andererseits der Entgeltverzichts- bzw. -umwandlungsvertrag und die Überlassungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und den Beschäftigten. Wegen des Sachzusammenhangs zw...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Zukunft

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Betriebliche Altersversorgung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.4 § 3 UStG (Lieferung, sonstige Leistung)

• 2020 COVID-19-Pandemie / Ausgabe von Gutscheinen statt Erstattung von Geld / § 3 Abs. 13 bis 15 UStG Insbesondere im Rahmen der Reiseverkehrs- und Veranstaltungsbranche wird der Preis von anlässlich der COVID-19-Pandemie ausgefallenen Reisen oder Veranstaltungen nicht erstattet, sondern es werden Gutscheine für entsprechende zukünftige Leistungen ausgegeben. Hier stellt sic...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.4 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2020 Verdeckte Gewinnausschüttung/Gleichzeitige Zahlung von Altersrente und Geschäftsführervergütung/Gestaltungsmöglichkeiten/§ 8 Abs. 3 KStG Grundsätzlich führt bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer der Bezug einer Altersrente bei gleichzeitiger Fortführung der Geschäftsführertätigkeit zu einer vGA hinsichtlich der Versorgungsleistung. Vor diesem Hintergrund sollte vere...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.1 1.1 Ausgewertete Beiträge 2025

Adam , Zum Verhältnis der speziellen Fristenregelungen des § 174 AO zur beschränkten Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden nach § 181 Abs. 5 AO, DStR 2025, 1731; Erdbrügger , Vorgaben für die Aufteilung eines Gesamtpreises für ein Bündel selbständiger, unterschiedlich besteuerter Leistungen nach der Grundsatzentscheidung des BFH, DStR 2025, 1792; Knoop , Die Servicegesel...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.5 Entgeltumwandlung (Absatz 1 Buchst. e)

Seit dem 1. Januar 2010 ist in Absatz 1 auch der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) vom 18. Februar 2003 aufgeführt. Diese Ergänzung ist mit dem 6. Änderungstarifvertrag vom 20. November 2009 zum TV-V erfolgt. Damit ist für die Anwender des TV-V klargestellt worden, dass auch der Tarifvertrag zur Entgelt...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 17.2 Vermögenswirksame Leistungen (Absatz 2)

Die bisherige Entwicklung von § 17 Abs. 2 TV-V lässt sich der nachfolgenden Übersicht entnehmen:mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.5 Auszubildende

Auf Auszubildende findet neben den in § 18 aufgeführten Tarifverträgen auch der unter Absatz 1 Buchst. e genannte Tarifvertrag Anwendung. Der Geltungsbereich des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung spricht zwar in § 1 Buchst. j bzw. k noch vom Manteltarifvertrag für Auszubildende bzw. vom Mantel-TV Azubi-O. Die bislang noch nicht erfolgte redaktionelle Anpassung des TV-EUmw...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 21.3 Verweisung auf andere Tarifbestimmungen (Absatz 2 Satz 1)

Soweit in den in Absatz 1 genannten Tarifverträgen auf Vorschriften anderer Tarifverträge verwiesen wird, sind sie durch entsprechende Vorschriften des TV-V zu ersetzen. Beispielsweise tritt an die Stelle des § 19 BAT (Beschäftigungszeit), auf den in § 7 TV Rationalisierungsschutz verwiesen wird, § 4 TV-V (Betriebszugehörigkeit). Sofern z. B. im Geltungsbereich des TV-V im Rah...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2 Weitere Tarifverträge

Nach § 21 Abs. 1 sind folgende Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung als den TV-V ergänzende Tarifverträge im Sinne der üblichen arbeitsvertraglichen Inbezugnahme anzusehen und anzuwenden, d. h. sie gelten weiterhin unmittelbar: der Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte vom 9. Januar 1987 (für das Tarifgebiet West und Berlin) der Tarifvertrag...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.6 Weitere Tarifverträge

Über die in § 21 Abs. 1 TV-V genannten Tarifverträge hinaus sind gemäß § 18 der Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvorsorge-TV-Kommunal – (ATV-K) bzw. der Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) anzuwenden. Für Auszubi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zusätzlichkeitserfordernis (§ 19a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 66 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die Übertragung der Vermögensbeteiligung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen. Maßstab bildet dabei § 8 Abs 4 EStG idF des Jahressteuergesetzes 2020 (BGBl I 2020, 3096), sodass Entgeltumwandlungen und andere dort genannte Sachverhalte nicht begünstigt sind (BT-Drs 19/27631, 110). Unschädlich ist nach Verwaltungsauffas...mehr

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Beihilfen des Arbeitgebers / 6.2 Pauschalierung mit 25 %

Erholungsbeihilfen können mit einem Steuersatz von 25 % pauschal versteuert werden[1], wenn die Erholungsbeihilfen folgende Beträge nicht übersteigen: 156 EUR für den Arbeitnehmer, 104 EUR für seinen Ehe- bzw. Lebenspartner[2] 52 EUR für jedes Kind. Ein Antrag beim Betriebsstättenfinanzamt ist nicht erforderlich. Ohne Bedeutung ist, ob die Leistungen zusätzlich zum ohnehin gesch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen / 2.1 Lohnsteuer

Erholungsbeihilfen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Der Arbeitgeber darf die Erholungsbeihilfen pauschal mit 25 % versteuern[1], wenn sie im Kalenderjahr folgende Freigrenzen nicht übersteigen: für den Arbeitnehmer 156 EUR, für den Ehe-/Lebenspartner 104 EUR und für jedes Kind 52 EUR.[2] V...mehr

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Erholungsbeihilfen / 1 Steuer- und beitragspflichtig, aber Pauschalversteuerung möglich

Erholungsbeihilfen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und sind auch als Arbeitsentgelt beitragspflichtig zur Sozialversicherung.[1] Lohnsteuerpauschalierung mit 25 % Der Arbeitgeber darf die steuerpflichtigen Erholungsbeihilfen aber pauschal mit 25 % versteuern.[2] Voraussetzung ist, dass d...mehr