Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltumwandlung

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Vergütungsoptimierung durch... / 3.2 Restaurantschecks

Der Arbeitgeber kann Mitarbeitern unter Abänderung des Arbeitsvertrags durch Entgeltumwandlung anstelle des bisherigen Barlohns arbeitstägliche Essensschecks zuwenden. Die Schecks müssen nicht zusätzlich zum eigentlich geschuldeten Arbeitslohn ausgegeben werden. Achtung Abweichende Regelung in der Sozialversicherung In der Sozialversicherung ist jedoch zu beachten, dass eine U...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 3.4 Gestellung von Dienstwagen

Eine Entgeltvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann vor Fälligkeit dahingehend geändert werden, dass anstelle von Barlohn ein Dienstwagen oder ein (Elektro-)Dienstrad an den Arbeitnehmer überlassen wird. Die Entgeltumwandlung wird insoweit von der Finanzverwaltung anerkannt, soweit es sich um ein Fahrzeug handelt, das dem Arbeitgeber gehört und dem Arbeitnehm...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 4.1 Steuerfreie Jobtickets

Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet oder zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt gezahlt werden, sind steuerfrei....mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 5.2 Werkzeuggeld

Pauschale Entschädigungen für die betriebliche Nutzung eigener Werkzeuge des Arbeitnehmers sind steuerfrei, soweit sie die offensichtlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers nicht übersteigen.[1] Erstattet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen pauschalen Betrag oder die tatsächlichen Beträge für beruflich eingesetztes Werkzeug, ist dieses auch dann steuerfrei, wenn die Beträge...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 5.3 Berufskleidung und Reinigungskosten

Auch Aufwandsersatz für typische Berufskleidung (z. B. mit Logo des Arbeitgebers) durch den Arbeitgeber ist steuerfrei. Dies gilt selbst dann, wenn die Beträge im Wege der Entgeltumwandlung finanziert werden.[1] Die Übernahme von pauschalen Beträgen für Reinigungskosten ist nur dann steuerfrei möglich, wenn es sich um vom Arbeitgeber gestellte Berufskleidung handelt. Sozialve...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 7 Aufmerksamkeiten

Eine Umwandlung von Arbeitslohn zugunsten von Aufmerksamkeiten aufgrund besonderer persönlicher Ereignisse des Arbeitnehmers oder seiner Angehörigen, die bis 60 EUR steuerfrei belassen werden[1], ist nicht zulässig. Dies gilt auch für die Sozialversicherung. Praxis-Beispiel Unzulässige Gehaltsumwandlung in Annehmlichkeiten Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren in einer Ergä...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 3.3 Personalrabatte bis 1.080 EUR

Personalrabatte, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aufgrund ihres Dienstverhältnisses bei der Überlassung von Waren, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen seiner eigenen Produktpalette gewährt, sind bis 1.080 EUR im Kalenderjahr kein geldwerter Vorteil, also nicht steuer- und abgabenpflichtig.[1] Außerdem wird ein Wertabschlag von 4 % gewährt. Dies gilt für die So...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 2.3 Umwandlung mit Rückfallklausel ist schädlich

Gehaltsumwandlungen, die sog. Rückfallklauseln beinhalten, werden nicht anerkannt. Schädlich sind solche Rückfallklauseln, nach denen der Anspruch auf die Zusatzvergütung nicht ersatzlos wegfällt, auch wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr gegeben sind. Anstelle der Zusatzvergütung hat der Arbeitnehmer nun wieder Anspruch auf den ursprünglichen Bruttoarbeitslohn. Zudem is...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 2.2.1 Lohnsteuerrechtliche Voraussetzungen

Gehaltsumwandlungen (Lohnoptimierungsmodelle) führen nur dann zu geringeren Steuer- und ggf. Beitragsbelastungen, wenn die Steuerfreiheit oder Lohnsteuerpauschalierung der umgewandelten Vergütungsbestandteile nicht daran geknüpft ist, dass sie zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn erbracht werden. Insbesondere Rückfallklauseln sind in diesen Fällen schädlich. Nach langjähri...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 4.12 Betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener

Bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es ein steuerliches Fördermodell spezifisch für Geringverdiener ("BAV-Förderbetrag"). Gefördert werden Beiträge von mindestens 240 EUR im Kalenderjahr. Der staatliche Zuschuss beträgt 30 % des gesamten zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags, also mindestens 72 EUR. Er wird dem Arbeitgeber im Wege der Verrechnung mit der von ihm abzuführend...mehr

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Dienstwagen: Weiternutzung ... / 3 Weiternutzung von (Elektro-)Fahrrädern

Die Höhe des geldwerten Vorteils aus der Weiternutzung von betrieblichen (Elektro-)Fahrrädern während Elternzeit, Mutterschafts- oder Krankengeldbezugs hängt davon ab, ob es sich um ein Fahrrad oder E-Bike handelt, das verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen ist und dem Arbeitnehmer durch eine Gehaltsumwandlung zur Verfügung gestellt wird, oder ob es sich um ein E-Bike han...mehr

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Gutscheine / 2.4 Beispiele für als Sachbezug begünstigte Gutscheine

Ab 1.1.2022 weiterhin begünstigt sind Gutscheine, die zum Erwerb von Waren und Dienstleistungen berechtigen, sofern sie an folgenden Stellen eingelöst werden: in den örtlichen Geschäftsräumen oder im Internetshop des Ausstellers, in den einzelnen Geschäften einer ausstellenden Ladenkette oder im Internetshop dieser Ladenkette mit einheitlichem Marktauftritt (z. B. eine Marke o...mehr

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bAV: Insolvenzschutz / 2 Privatrechtliche Insolvenzsicherung

Arbeitgeber sichern die Ansprüche der Arbeitnehmer aus einer betrieblichen Altersversorgung für den Fall der Insolvenz häufig über die gesetzlich eingerichtete Insolvenzsicherung hinaus zusätzlich privatrechtlich ab. Diese privatrechtliche Absicherung erfolgt z. B. über das Modell der doppelseitigen Treuhand (sog. Contractual Trust Agreement – CTA-Modelle). Im Rahmen einer V...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betreuung als Benefit / 1.1.1 Lohnsteuerliche Behandlung für Kinderbetreuung

Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten[1] oder vergleichbaren Einrichtungen sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei gestellt.[2] Zusätzlichkeitsvoraussetzung Die Leistung muss zwingend zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[3] erbracht werden. Hinweis Barlohnumwandlungen und Ers...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / 8 Informationspflicht der Beteiligten

Der Arbeitgeber ist gemäß § 165 Abs. 5 SGB III verpflichtet, dem Betriebsrat oder, falls ein solcher nicht besteht, dem einzelnen Arbeitnehmer unverzüglich einen Beschluss des Insolvenzgerichts über die Abweisung des Antrags oder auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bekannt zu geben. Damit soll sichergestellt werden, dass sich der 3-Monatszeitraum, für den Insolvenzgeld gew...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Weihnachtsgeld / 2 Gehaltsumwandlung in steuerbegünstigte Zuschüsse

Im Zusammenhang mit der Entgeltoptimierung kann man Weihnachtsgeldzahlungen in steuerfreie oder pauschal versteuerte Vergütungsbausteine umwandeln.[1] Voraussetzung ist, dass das Weihnachtsgeld zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Somit können nur solche Weihnachtsgelder in steuerfreie oder pauschalversteuerte Vergütungsbausteine umgewandelt werden, ...mehr

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Fahrradleasing / 3.1 Vereinbarung zur Entgeltumwandlung

Über die Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings sollten der Arbeitgeber und der Beschäftigte zusätzlich zum Arbeitsvertrag eine individuelle Vereinbarung abschließen. Auch wenn keine Formvorschrift besteht, ist aus Nachweis- und Beweisgründen der Abschluss in Schriftform (§ 126 BGB), jedoch mindestens in Textform (§ 126b BGB) dringend zu empfehlen. Die Vereinbarung ...mehr

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Fahrradleasing / 3.2 Höhe und Dauer der Entgeltumwandlung

Der Verzicht (Umwandlung) auf monatliche Entgeltbestandteile muss der Höhe der jeweiligen monatlichen Leasingrate entsprechen. Die Entgeltbestandteile müssen für die Dauer des Leasingvertrags umgewandelt werden. Hierbei ist auch zu beachten, dass gemäß § 3 die Beschäftigten an die Vereinbarung zur Entgeltumwandlung mindestens für die Laufzeit des Leasingvertrags, längstens j...mehr

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Fahrradleasing / 3 Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings

Hinsichtlich des TV-Fahrradleasing sind unterschiedliche Vertragsbeziehungen und bis zu 4 unterschiedliche Verträge bzw. Vertragsbestandteile zu unterscheiden, nämlich Ein eventueller Rahmenleasingvertrag zwischen Arbeitgeber und Leasinggeber, der Einzelleasingvertrag zwischen dem Leasinggeber und dem Arbeitgeber (als Leasingnehmer), die Entgeltumwandlungsvereinbarung zwischen ...mehr

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Fahrradleasing / 5.2 Ausgestaltung

Gegenstand des Überlassungsvertrags zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem können alle Leistungen sein, die auch Bestandteil des Leasingvertrags sein können sowie fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör. Dazu gehören insbesondere das Fahrrad/E-Bike/Lastenrad selbst, mit dem Fahrrad fest verbundenes Zubehör, Versicherungen, Service und Wartungsleistungen. Höchstwert Die Entgeltumw...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 6 Steuerrechtliche Aspekte

Die Überlassung eines Fahrrads durch Entgeltumwandlung stellt grundsätzlich einen zu versteuernden Sachbezug dar. Sie erfolgt auch nicht "zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung" (§ 37b Abs. 1 Nr. 1 EstG) und kann somit nicht pauschal versteuert werden.[1] Die Tarifvertragsparteien haben sich hinsichtlich der steuerlichen Bewertung der Entgeltumwandlung gemeinsam an das ...mehr

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Fahrradleasing / 4 Fahrradüberlassung

Der mit dem TV-Fahrradleasing rechtlich zugelassene Verzicht auf Entgeltbestandteile darf ausschließlich als Entgeltumwandlung zum Zweck der Fahrradüberlassung zur dienstlichen und privaten Nutzung erfolgen. Andere Sachbezüge (z. B. PKW, Computer) können nicht auf dem Wege der Entgeltumwandlung verschafft werden. 4.1 Kein Anspruch auf Fahrradüberlassung Aus dem TV-Fahrradleasi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 1 Grundsätzliches

Mit dem TV-Fahrradleasing wurde rechtlich die Möglichkeit eröffnet, zur Förderung des ökologischen Mobilitätsverhaltens der Beschäftigten unter Nutzung steuerlicher Gestaltungsspielräume unter Verzicht auf Entgeltbestandteile (Entgeltumwandlung) im kommunalen öffentlichen Dienst sogenannte Job-Bike-Modelle zu praktizieren. Die Entgeltumwandlung funktioniert praktisch so, das...mehr

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Fahrradleasing / 2 Geltungsbereich

Der TV-Fahrradleasing erfasst in § 1 Abs. 1 Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) fallen und in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zu einem tarifgebundenen[1] kommunalen Arbeitgeber stehen. Somit kommt das Fahrradleasing z. B. nicht für Auszubildende, Praktikante...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 4.1 Kein Anspruch auf Fahrradüberlassung

Aus dem TV-Fahrradleasing folgt kein Rechtsanspruch der Beschäftigten auf den Abschluss einer entsprechenden Entgeltumwandlungs- oder Überlassungsvereinbarung. Der Tarifvertrag eröffnet lediglich die Möglichkeit für den Arbeitgeber, freiwillig die Umwandlung von Entgelt zum Zwecke des Fahrradleasings zu anzubieten. Er schafft die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 4 Abs. 3 T...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 7 Sozialversicherung, Betriebsrente, Altersteilzeit

Das vorstehend ermittelte steuerpflichtige Bruttoentgelt ist auch die Basis für die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Durch die Reduzierung des Bruttoentgelts infolge des Barlohnverzichts verringern sich auch die monatlichen Beiträge des Arbeitgebers zu den entsprechenden Sozialversicherungen. Das gleiche gilt für die Beiträge/Umlagen zur Zusatzversorgu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / Zusammenfassung

Überblick Der auf der Grundlage der Tarifeinigung zum TVöD vom 25.10.2020 vereinbarte "Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing)" ist mit Wirkung zum 1.3.2021 in Kraft getreten. Er konnte frühestens zum 31.12.2022 gekündigt werden. Die Tarifvertragsparteien haben sich im Rahmen einer (nicht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 5.1 Nutzungsdauer

Die Dauer der Überlassungsvereinbarung und der damit einhergehenden Entgeltumwandlung muss mindestens der Laufzeit des auf dieser Grundlage abgeschlossenen Leasingvertrags entsprechen und darf gem. § 3 TV-Fahrradleasing im Einzelfall höchstens 36 Monate betragen. Selbstverständlich kann sich daran jeweils eine weitere Vereinbarung – wieder für höchstens 36 Monate – anschließ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 5 Vertragsgestaltung

Das Fahrradleasing beinhaltet zwei vertragliche Beziehungen. Einerseits der Leasingvertrag (Rahmenleasing- und Einzelleasingvertrag) zwischen dem Leasinggeber bzw. Vermittler/Dienstleister und dem Arbeitgeber, andererseits der Entgeltverzichts- bzw. -umwandlungsvertrag und die Überlassungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und den Beschäftigten. Wegen des Sachzusammenhangs zw...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 4.4 Fahrrad im Sinne von § 63a StVZO

Gegenstand der Vereinbarung über die Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings kann gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 TV-Fahrradleasing nur ein Fahrrad im Sinne des § 63a StVZO sein. Ein Fahrrad nach § 63a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.4 § 3 UStG (Lieferung, sonstige Leistung)

• 2020 COVID-19-Pandemie / Ausgabe von Gutscheinen statt Erstattung von Geld / § 3 Abs. 13 bis 15 UStG Insbesondere im Rahmen der Reiseverkehrs- und Veranstaltungsbranche wird der Preis von anlässlich der COVID-19-Pandemie ausgefallenen Reisen oder Veranstaltungen nicht erstattet, sondern es werden Gutscheine für entsprechende zukünftige Leistungen ausgegeben. Hier stellt sic...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.4 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2020 Verdeckte Gewinnausschüttung/Gleichzeitige Zahlung von Altersrente und Geschäftsführervergütung/Gestaltungsmöglichkeiten/§ 8 Abs. 3 KStG Grundsätzlich führt bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer der Bezug einer Altersrente bei gleichzeitiger Fortführung der Geschäftsführertätigkeit zu einer vGA hinsichtlich der Versorgungsleistung. Vor diesem Hintergrund sollte vere...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.1 1.1 Ausgewertete Beiträge 2025

Adam , Zum Verhältnis der speziellen Fristenregelungen des § 174 AO zur beschränkten Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden nach § 181 Abs. 5 AO, DStR 2025, 1731; Erdbrügger , Vorgaben für die Aufteilung eines Gesamtpreises für ein Bündel selbständiger, unterschiedlich besteuerter Leistungen nach der Grundsatzentscheidung des BFH, DStR 2025, 1792; Knoop , Die Servicegesel...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Innovative Entgeltgestaltung

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 > Altersteilzeit, > Arbeitslohn Rz 60 ff, > Arbeitszeitkonto, > BahnCard, > Beihilfen, > Betriebliche Altersversorgung, > Betriebliche Gesundheitsförderung, > Fahrtkostenzuschüsse, > Fortbildungsveranstaltungen, > Gehaltsumwandlung, > Incentives, > Jahresnetzkarte, > Kraftfahrzeuggestellung, > Mahlzeiten, > Mitarbeiterkapitalbeteiligung, > Rabatte,...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einzelnachweis

Rz. 16 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 50 EStG setzt grundsätzlich voraus, dass der ArbN über die Ausgaben einzeln abrechnet; zu Ausnahmen > Rz 17 ff. Durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz werden immer zusätzlich gezahlt, weil sie nicht zum > Arbeitslohn gehören. Sie können deshalb auch keinen anderen Arbeitslohn ersetzen (> R 3.50 Abs 1 Satz 4 L...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Direktversicherung

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Direktversicherung ist eine Form der Altersvorsorge, bei der der > Arbeitgeber als VN auf das Leben eines > Arbeitnehmer eine Lebensversicherung abschließt, deren Bezugsberechtigte der ArbN oder dessen Hinterbliebene sind. Zu Einzelheiten > Betriebliche Altersversorgung Rz 71 ff sowie > Alterseinkünfte, > Ausländische Versicherungsunternehmen, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Aufgaben des Insolvenzverwalters

Rz. 10 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Mit dem Gerichtsbeschluss über die Eröffnung des Verfahrens wird das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse; legaldefiniert in § 35 Abs 1 InsO) einschließlich etwaiger Ansprüche auf Erstattung von Steuern beschlagnahmt. Steuerfestsetzungsverfa...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Pauschaler Auslagenersatz

Rz. 17 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Pauschaler Auslagenersatz führt regelmäßig zu stpfl > Arbeitslohn (> R 3.50 Abs 2 Satz 1 LStR). Als Ausnahme kann der ArbG Auslagen steuerfrei ersetzen, wenn die pauschal gezahlten Beträge auf Umständen beruhen, die nicht vom > Ermessen des ArbN abhängen, die zweckentsprechende Verwendung sichergestellt ist und es sich um kleine Beträge hand...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.5 Entgeltumwandlung (Absatz 1 Buchst. e)

Seit dem 1. Januar 2010 ist in Absatz 1 auch der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) vom 18. Februar 2003 aufgeführt. Diese Ergänzung ist mit dem 6. Änderungstarifvertrag vom 20. November 2009 zum TV-V erfolgt. Damit ist für die Anwender des TV-V klargestellt worden, dass auch der Tarifvertrag zur Entgelt...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 17.2 Vermögenswirksame Leistungen (Absatz 2)

Die bisherige Entwicklung von § 17 Abs. 2 TV-V lässt sich der nachfolgenden Übersicht entnehmen:mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.5 Auszubildende

Auf Auszubildende findet neben den in § 18 aufgeführten Tarifverträgen auch der unter Absatz 1 Buchst. e genannte Tarifvertrag Anwendung. Der Geltungsbereich des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung spricht zwar in § 1 Buchst. j bzw. k noch vom Manteltarifvertrag für Auszubildende bzw. vom Mantel-TV Azubi-O. Die bislang noch nicht erfolgte redaktionelle Anpassung des TV-EUmw...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2 Weitere Tarifverträge

Nach § 21 Abs. 1 sind folgende Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung als den TV-V ergänzende Tarifverträge im Sinne der üblichen arbeitsvertraglichen Inbezugnahme anzusehen und anzuwenden, d. h. sie gelten weiterhin unmittelbar: der Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte vom 9. Januar 1987 (für das Tarifgebiet West und Berlin) der Tarifvertrag...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.3 Verweisung auf andere Tarifbestimmungen (Absatz 2 Satz 1)

Soweit in den in Absatz 1 genannten Tarifverträgen auf Vorschriften anderer Tarifverträge verwiesen wird, sind sie durch entsprechende Vorschriften des TV-V zu ersetzen. Beispielsweise tritt an die Stelle des § 19 BAT (Beschäftigungszeit), auf den in § 7 TV Rationalisierungsschutz verwiesen wird, § 4 TV-V (Betriebszugehörigkeit). Sofern z. B. im Geltungsbereich des TV-V im Rah...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.6 Weitere Tarifverträge

Über die in § 21 Abs. 1 TV-V genannten Tarifverträge hinaus sind gemäß § 18 der Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvorsorge-TV-Kommunal – (ATV-K) bzw. der Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) anzuwenden. Für Auszubi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zusätzlichkeitserfordernis (§ 19a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 66 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die Übertragung der Vermögensbeteiligung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen. Maßstab bildet dabei § 8 Abs 4 EStG idF des Jahressteuergesetzes 2020 (BGBl I 2020, 3096), sodass Entgeltumwandlungen und andere dort genannte Sachverhalte nicht begünstigt sind (BT-Drs 19/27631, 110). Unschädlich ist nach Verwaltungsauffas...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erholungsbeihilfen / 1 Steuer- und beitragspflichtig, aber Pauschalversteuerung möglich

Erholungsbeihilfen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und sind auch als Arbeitsentgelt beitragspflichtig zur Sozialversicherung.[1] Lohnsteuerpauschalierung mit 25 % Der Arbeitgeber darf die steuerpflichtigen Erholungsbeihilfen aber pauschal mit 25 % versteuern.[2] Voraussetzung ist, dass d...mehr

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Beihilfen des Arbeitgebers / 6.2 Pauschalierung mit 25 %

Erholungsbeihilfen können mit einem Steuersatz von 25 % pauschal versteuert werden[1], wenn die Erholungsbeihilfen folgende Beträge nicht übersteigen: 156 EUR für den Arbeitnehmer, 104 EUR für seinen Ehe- bzw. Lebenspartner[2] 52 EUR für jedes Kind. Ein Antrag beim Betriebsstättenfinanzamt ist nicht erforderlich. Ohne Bedeutung ist, ob die Leistungen zusätzlich zum ohnehin gesch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen / 2.1 Lohnsteuer

Erholungsbeihilfen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Der Arbeitgeber darf die Erholungsbeihilfen pauschal mit 25 % versteuern[1], wenn sie im Kalenderjahr folgende Freigrenzen nicht übersteigen: für den Arbeitnehmer 156 EUR, für den Ehe-/Lebenspartner 104 EUR und für jedes Kind 52 EUR.[2] V...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Entgelt-/Gehaltsumwandlung (zugunsten der Altersvorsorge)

Wird der gegenwärtige Arbeitslohn zugunsten einer wertgleichen Pensionszusage herabgesetzt, fließt dem Arbeitnehmer insoweit während seiner aktiven Arbeitszeit steuerpflichtiger Arbeitslohn nicht zu. Wichtig Steuervorteile durch Entgeltumwandlung Durch eine solche Verlagerung des Lohnsteuerabzugs in die Zeit des Ruhestands (nachgelagerte Besteuerung) kann eine Steuerstundung e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Aktienüberlassung

Die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Aktien, Genussscheinen und sonstigen Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers ist Arbeitslohn, der aber teilweise steuerfrei bleibt. Nach § 3 Nr. 39 EStG wird ein steuer- und abgabenfreier Höchstbetrag i. H. v. 2.000 EUR für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers gewährt. Die Ve...mehr