Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltumwandlung

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Sachbezüge-ABC / Tanken beim Arbeitgeber

Räumt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Möglichkeit ein, an der betriebseigenen Tankstelle verbilligt Leistungen (Kraftstoff, Motorenöl, Wagenpflege, Wagenwäsche) für den privateigenen Pkw zu beziehen, liegt im Unterschiedsbetrag zwischen dem üblichen Endpreis am Abgabeort und dem günstigeren Abgabepreis durch den Arbeitgeber ein steuerpflichtiger Sachbezug. Die monatl...mehr

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Sachbezüge-ABC / Sozialleistungen, betriebliche

Betriebliche Sozialleistungen sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn, etwa die Erschwernis-, Hitze-, Wasser-, Gefahrenzuschläge, Schmutzzulagen usw. Abweichend hiervon sind jedoch betriebliche Sozialleistungen steuerfrei, die im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gewährt werden. Hierzu gehören insbesondere Beihilfen bei Bedürftigkeit[1],...mehr

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Sachbezüge-ABC / Aktienüberlassung

Es ist der Börsenkurs zum Ausgabebetrag anzusetzen, auch bei einem vertraglichen Veräußerungsverbot bzw. einer Sperrfrist. Der Ansatz mit 96 % ist abzulehnen, da der gemeine Wert anzusetzen ist.[1] Aus den gleichen Erwägungen wird ein Rabattfreibetrag nicht gewährt.[2] Die Sachbezugsfreigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG findet ebenfalls keine Anwendung.[3] Dem Arbeitnehmer f...mehr

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Sachbezüge-ABC / Job-Ticket

Nach der bis zum 31.12.2018 geltenden Rechtslage gehörten Arbeitgeberleistungen in Form von Zuschüssen und Sachbezügen für Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Lediglich im Rahmen des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG blieben die als Sachbezüge gewährten Arbeitgeberleistungen unter Einhaltung der monatlichen 50-EUR-F...mehr

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Sachbezüge-ABC / Fahrrad

Der geldwerte Vorteil aus vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Nutzung überlassenen Fahrrädern und Pedelecs, die verkehrsrechtlich nicht als Kraftfahrzeug einzuordnen sind und somit nicht zu den Kraftfahrzeugen i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zählen, wird seit 1.1.2019 über § 3 Nr. 37 EStG steuerfrei gestellt. Die Steuerbefreiung gilt nur...mehr

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Sachbezüge-ABC / Bargeldzuschuss

Auf zweckgebundene Bargeldleistungen an Arbeitnehmer z. B. für Fitness-/Sportclubs wurde bis einschließlich 2019 die Freigrenze für Sachbezüge angewendet.[1] Ab 2020 liegt nach § 8 Abs. 1 Satz 2 EStG Barlohn vor. Der Zuschuss des Arbeitgebers in eine von den Arbeitnehmern unterhaltene Gemeinschaftskasse zu einer 2-tägigen Betriebsveranstaltung ist kein Arbeitslohn, wenn der ...mehr

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Sachbezüge / 2.4 Freie Wohnung

Wegen der unterschiedlichen Höhe im Wertansatz ist zwischen Gewährung lediglich freier Unterkunft und Überlassung einer freien Wohnung zu unterscheiden. Gewährung freier Wohnung liegt vor, wenn eine vollständige Wohnung, d. h. eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, dem Arbeitnehmer unentgeltlich überlassen wird. Wesentliche Merkmale einer solchen Wohnung sind Wasserve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Finanzierungswege (ArbG-Beiträge, Entgeltumwandlung, Eigenbeiträge der ArbN)

Rn. 24 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Direktversicherungen können sowohl vom ArbG als auch mittels Entgeltumwandlung (§ 1 Abs 2 Nr 3 BetrAVG) finanziert werden. Bei Direktversicherungs- und Pensionskassenzusagen gibt es darüber hinaus die Finanzierung durch Eigenbeiträge des ArbN (§ 1 Abs 2 Nr 4 BetrAVG). Rn. 25 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Finanzierungsweg der Entgeltumwandlun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Eigenbeiträge der ArbN, Entgeltumwandlung

Rn. 60 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nicht zu den Beiträgen iSv § 4e Abs 1 EStG gehören die von ArbN erbrachten Eigenbeiträge. Unter den Voraussetzungen der §§ 1 Abs 2 Nr 4, 30e BetrAVG zählen zwar auch die mittels Eigenbeiträge finanzierten Versorgungsleistungen zur betrieblichen Altersversorgung. Eigenbeiträge können von ArbN nicht nur nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Finanzierungswege (ArbG-Beiträge, Entgeltumwandlung, Eigenbeiträge der ArbN)

Rn. 16 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Pensionsfondszusagen können sowohl vom ArbG als auch indirekt vom ArbN mittels Entgeltumwandlung finanziert werden. Der Finanzierungsweg der Entgeltumwandlung ist gesetzlich in § 1 Abs 2 Nr 3 BetrAVG geregelt und hat den Verzicht des ArbN auf Entgeltansprüche gegen die Erteilung einer Versorgungszusage zum Inhalt. Bei der Entgeltumwandlung er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff der Zuwendung

Rn. 24 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zuwendungen iSv § 4c EStG sind versicherungsmathematisch kalkulierte Beiträge, die der Finanzierung von Versorgungsleistungen dienen (BT-Drucks 7/1281, 33; Höfer, DB 1997, 896). Keine Zuwendung liegt vor, wenn das Trägerunternehmen sonstige Zahlungen an die Pensionskasse leistet (sog sonstige Aufwendungen; s Rn 44ff). Ebenfalls keine Zuwendu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriff der Zuwendung

Rn. 19 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zuwendungen iSd § 4d EStG sind – unabhängig von ihrer steuerlichen Abzugsfähigkeit – Leistungen des Trägerunternehmens an eine Unterstützungskasse, die der Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und/oder von sonstigen sozialen Leistungen (s Rn 13) dienen. Bei Zuwendungen iSv § 4d EStG muss es sich um Vermögensübertrag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Heubeck, Pensionsfonds – Grenzen und Möglichkeiten, DB 2001, Beilage 5, 2; Weigel, Rechtliche und wirtschaftliche Aspekte des Pensionsfonds nach deutschem Recht, Karlsruhe 2002; Bode/Grabner, Pensionsfonds und Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung, München 2002; Oecking, Bilanzierung des neuen Durchführungswegs Pensionsfonds beim ArbG, BetrAV 2003, 43; Höfer, L...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Heubeck/Höhne/Paulsdorff/Rau/Weinert, Kommentar zum Betriebsrentengesetz, Bd II, 1. Aufl, Heidelberg 1978 (nachfolgend zitiert als Rau, § 4b EStG Rz …); Hanau/Arteaga/Rieble/Veit, Entgeltumwandlung, Stand 2014; Grote/Ulbrich, Direktversicherung in der Niedrigzinsphase: Aufsichtsrechtliche Aspekte und das System der Sicherungseinrichtung nach dem VAG, BetrAV 2016, 186; Grote, Di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Prämienabzug bei der Rückdeckung von Altersleistungen für unter 30-/28-/27-/23-Jährige (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst c S 3 EStG)

Rn. 98 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst c S 3 EStG enthält eine Ausnahmeregel für den BA-Abzug von Prämien für die Altersleistung bei Leistungsanwärtern, die das 30./28./27./23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (zur Grundsatzregel s Rn 92; zu den Mindestaltern s Rn 9c). Ein Trägerunternehmen kann Prämien für jüngere Begünstigte als BA geltend machen,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Angemessenheit

Rn. 75 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die betriebliche Veranlassung ist auch nur dann anzunehmen, wenn die Direktversicherung angemessen ist. Dh, die Direktversicherung darf beim Kapitalgesellschafter weder zu einer Überversorgung noch zu einer unangemessen hohen Gesamtvergütung führen. Eine Überversorgung wird angenommen, wenn die Versicherungsleistungen, die sich unter Berücksi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff

Rn. 189 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Begriff "Deferred Compensation" bezeichnet eine aufgeschobene Vergütung. Diese Begriffsbestimmung ist aber nicht richtig, weil ein zwischen ArbG und ArbN einvernehmlich verlagertes Gehalt den sofortigen Zufluss und damit eine Versteuerung zur Folge hat, s BFH vom 22.01.1982, III R 135/78 nv. Gemeint ist eine Reduzierung der Vergütung zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abgrenzung zur Lohnverwendungsabrede

Rn. 191 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine Lohnverwendungsabrede liegt vor, wenn ArbG und ArbN vereinbaren, einen bestimmten Teil der Bezüge gegen den Zahlungsanspruch des ArbG zu verrechnen oder unmittelbar an einen Dritten zu überweisen. Derartige Fälle sind zB Abtretung oder Verpfändung. Dieses gilt auch für eine Gehaltspfändung. Der Unterschied zur Gehaltsumwandlung liegt da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kreussler, Zukunftssicherungsfreibetrag für beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer, DB 1986, 1597; Kreussler, Direktversicherung von ArbN-Ehegatten – Angemessenheit von Prämienaufwendungen – Überversorgung, Anmerkung zu BFH BStBl II 1987, 205, DB 1987, 209; Metz/Paschek, Sind durch Gehaltsumwandlung finanzierte Direktversicherungen auch für "Tarifangestellte" zulässig, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Wirtschaftliche Nutzung des Versicherungsanspruchs

Rn. 49 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Laut § 4b S 2 EStG ist der Versicherungsanspruch aus einer Direktversicherung auch dann nicht zu aktivieren, wenn ihn der ArbG an einen Dritten abtritt oder beleiht und sich dabei in einer schriftlichen Erklärung (s Rn 54ff) gegenüber dem bezugsberechtigten ArbN verpflichtet, ihn bei Eintritt des Versicherungsfalles so zu stellen, als ob die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Grundlagen

Rn. 1 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 4b EStG wurde im Jahr 1974 durch § 19 Nr 2 BetrAVG (Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, kurz BetriebsrentenG) in das EStG eingefügt. Er regelt die einkommensteuerrechtliche Behandlung einer Direktversicherung (zum Begriff s Rn 5ff) beim StPfl und war gemäß § 52 Abs 5a EStG aF (1975) erstmals für Wj anzuwenden, die na...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gd) Wertpapiere/Stock Options

Rn. 275 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Vermögensbeteiligungen, Kapitalanteilen oder Darlehnsforderungen an ArbN war vom 01.01.1984 bis zum 31.12.2008 in § 19a EStG geregelt. Es bestand allerdings für diese Vermögensbeteiligungen bis zum Jahr 2015 einschließlich Bestandsschutz. Für Vereinbarungen zur betrieblichen Mitarbeiterbet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Kritik

Rn. 191a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 ME verstößt die strikte Bindung der Deferred Compensation an eine betriebliche Altersversorgung iSd BetrAVG gegen die Grundsätze des steuerlichen Zuflussprinzips. Das BMF-Schreiben (BMF BStBl I 2021, 1050) vermengt unzulässigerweise den Zufluss von Arbeitslohn mit der geplanten späteren Verwendung des Entgelts. Die Verwendung des Geldes, a...mehr

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Direktversicherung, steuerl... / 5 Gehaltsumwandlung

Übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge für eine Direktversicherung nicht zusätzlich zum Arbeitslohn, besteht die Möglichkeit der Gehaltsumwandlung. Dies gilt unabhängig davon, ob die Steuerbefreiung zur Anwendung kommt oder der Arbeitgeber im Rahmen der Übergangsregelung[1] weiterhin von der Lohnsteuerpauschalierung Gebrauch macht. Die Gehaltsumwandlung ist zu empfehlen, wenn...mehr

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Direktversicherung, steuerl... / 2 Steuerbefreiung

Ab 1.1.2018 sind Beiträge des Arbeitgebers für eine Direktversicherung bis zu einer Höhe von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei.[1] Die Steuerbefreiungsvorschrift für Arbeitgeberleistungen an Pensionsfonds und Pensionskassen ist im Hinblick auf die Einführung der nachgelagerten Besteuerung für alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung ab 2005 auf die...mehr

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Direktversicherung, steuerl... / 3.1 Lohnsteuer-Pauschalierung als Übergangsregelung

Nach der bis 31.12.2017 maßgebenden Rechtslage war die Pauschalierungsvorschrift des § 40b EStG a. F. für Direktversicherungen, die auf nach dem 1.1.2005 getroffenen Versorgungszusagen beruhen (= Neuverträge) ersatzlos abgeschafft worden.[1] Lediglich bei Altverträgen konnten aus Vertrauensschutzgründen die bisherigen Vorschriften zur Pauschalbesteuerung von Beitragsleistung...mehr

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Direktversicherung, steuerl... / 7 Direktversicherung für den Arbeitnehmer-Ehegatten

Liegt ein steuerrechtlich anzuerkennendes Arbeitsverhältnis vor, wird eine Direktversicherung auch anerkannt, wenn sie dem im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten des Betriebsinhabers gewährt wird. Im Wesentlichen müssen hierfür folgende weitere Voraussetzungen erfüllt sein: Ein innerer Betriebsvergleich muss ergeben, dass den fremden Arbeitnehmern mit vergleichbaren Leistungs- u...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.4.5 Basisrente-Alter: Steuerliche Behandlung

Steuerliche Behandlung von Vertragskombinationen Im Zusammenhang mit Verträgen der Basisrente-Alter werden von einigen Anbietern an diesen Vertrag anknüpfende Risikolebensversicherungen angeboten. Diese Risikoversicherungen sehen dabei vor, dass im Todesfall eine Leistung gezahlt wird, die den vom verstorbenen Versicherten zugunsten des Basisrentenvertrags geleisteten Beiträg...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 2.1.2 Sonderfall

Einen Sonderfall bilden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die aufgrund einer Beitragspflicht bei einer Gehaltsumwandlung zugunsten einer Direktzusage oberhalb des steuerfreien Höchstbetrags entstehen. Diese Beiträge stehen nicht mit steuerfreiem, sondern mit noch nicht zugeflossenem Arbeitslohn im Zusammenhang. Daher greift auch keine Abzugsbeschränkung.mehr

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Direktversicherung, steuerl... / 4 Beendigung des Dienstverhältnisses

Vereinfacht wird auch die vervielfältigte Steuerbefreiung beim Ausscheiden aus der Beschäftigung. Die bisherige Regelung sieht einen vervielfältigten Steuerfreibetrag vor, wenn Versicherungsbeiträge zu einer Direktversicherung aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses erbracht werden. Die Höhe der maximalen Steuerfreiheit berechnete sich mit 1.800 EUR vervielfältigt ...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 6 Pflichtzuschuss des Arbeitgebers bei Entgeltumwandlung

Unabhängig von den steuerfreien Sicherungsbeiträgen für die reine Beitragszusage im Sozialpartnermodell wird durch das BRSG für alle 3 externen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung ein Pflichtzuschuss des Arbeitgebers festgelegt, wenn der jeweilige Direktversicherungs-, Pensionskassen- oder der Pensionsfonds-Altersvorsorgevertrag im Wege der Entgeltumwandlung...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 5 Entgeltfinanzierte betriebliche Altersversorgung

§ 1a BetrAVG gewährt dem Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Die Umwandlung von Gehalt oder Gehaltsbestandteilen zugunsten von Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ist insbesondere dann interessant, wenn der Lohnverzicht steuerlich anerkannt wird und deshalb der Zufluss von Arbeitslohn erst in späteren Vera...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.2.1 Steuerfreie Obergrenze

Beiträge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse und für eine Direktversicherung sind bis zu 8 % (bis 2017: 4 %) der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung – BBG – steuerfrei.[1] Die Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG für Direktversicherungen und kapitalgedeckte Pensionskassen ist nur noch im Rahmen einer...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 8 bAV-Förderbetrag: Staatlicher Zuschuss bei Geringverdienern

Einkommensschwache Arbeitnehmer sind besonders darauf angewiesen, dass der Arbeitgeber die Leistungen zu einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt. Für diese arbeitgeberfinanzierten Versorgungszusagen wird ab 2018 ein neues Fördermodell zur betrieblichen Altersversorgung eingeführt. Der Arbeitgeb...mehr

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Riester-Rente / 2.2 Betriebliche Altersversorgung

Von den 5 möglichen Arten der Abwicklung einer betrieblichen Altersversorgung sind der Pensionsfonds, die Pensionskasse und die Direktversicherung begünstigt, nicht dagegen die Unterstützungskasse und die Direkt(pensions)zusage. Dies ist insoweit konsequent, da die Versorgungsanwartschaften bei Direktzusagen und Unterstützungskassen bereits in der "Ansparphase" unbelastet vo...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.2.3 Wegfall des steuerfreien Zusatzhöchstbetrags von 1.800 EUR

Mit der Anhebung des steuerfreien Volumens auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) entfällt der Zusatzfreibetrag von 1.800 EUR, der für Beiträge zu einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung ­gewährt wird, die vom Arbeitgeber aufgrund einer Neuzusage ab 1.1.2005 geleistet werden. Die Besteuerungspraxis fü...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.2.2 Anforderungen an die Steuerbefreiung

Die Anforderungen an die Steuerbefreiung bleiben durch das BRSG unberührt und gelten unverändert weiter. Für die Steuerbefreiung ist es unerheblich, ob die Beitragsleistungen vom Arbeitgeber (= arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung) oder im Wege der Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer (= entgeltfinanzierte Altersversorgung) erbracht werden. Allerdings sind sog. Eigenb...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / Zusammenfassung

Überblick Für sämtliche Altersvorsorgesysteme gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung als einheitlicher Besteuerungsgrundsatz. Für die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung wird dies dadurch erreicht, dass seit 2005 die Pauschalbesteuerung für eine kapitalgedeckte betriebliche Altersvorsorge ausgeschlossen wird (§ 40b EStG i. d. F. des AltEinkG). Das B...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.2.4 Arbeitgeberbezogene Steuerbefreiung

Bei dem Höchstbetrag des § 3 Nr. 63 EStG (8 % der BBG) handelt es sich um einen Jahresbetrag. Eine zeitanteilige Kürzung der Höchstbeträge ist daher nicht vorzunehmen, wenn das Arbeitsverhältnis nicht während des ganzen Jahres besteht oder nicht für das ganze Jahr Beiträge gezahlt werden. Praxis-Beispiel Jahresbezogene Steuerbefreiung Ein Arbeitnehmer hat zum 1.7.2017 eine Bes...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.2.8 Verzicht auf die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 EStG

Soweit die Leistungen des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, an eine Pensionskasse oder zu einer Direktversicherung steuerfrei sind, ist die gleichzeitige Förderung durch eine Altersvorsorgezulage oder den neuen Sonderausgabenabzug nicht möglich. Werden die Beitragsleistungen im Wege einer Barlohnumwandlung durch den Arbeitnehmer finanziert, hat dieser einen arbeitsrechtli...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.2.6 Vereinfachte Übergangsregelung für die Lohnsteuerpauschalierung nach § 40b EStG a. F.

Die Pauschalierungsmöglichkeit für Beiträge zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung oder Pensionskasse wird für einen Übergangszeitraum fortgeführt. Nach der bis 31.12.2017 maßgebenden Rechtslage war die Pauschalierungsvorschrift des § 40b EStG a. F. für Direktversicherungen und Pensionskassen, die auf nac...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Entgeltumwandlung

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Gehaltsumwandlung.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Besonderheiten bei betrieblicher Altersversorgung/Gehaltsumwandlung

Rz. 25 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zu den einzelnen Voraussetzungen einer bAV vgl > Betriebliche Altersversorgung sowie BMF vom 12.08.2021, Rz 8 ff, BStBl 2021 I, 1050, angepasst durch BMF vom 18.03.2022, BStBl 2022 I, 333, > Anh 2 Betriebliche Altersversorgung . Sagt der ArbG dem ArbN eine Betriebsrente/Werkspension zu (sog Direktzusage), fließt dem ArbN noch kein > Arbeitsloh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Betriebliche Altersversorgung

Rz. 20 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Vereinbaren ArbN und ArbG, dass die in der Vergangenheit auf einem Zeitwertkonto gutgeschriebenen Beträge über die in § 7b SGB IV genannten Fälle der Arbeitsfreistellung (> Rz 5) hinaus in bestimmter (anderer) Weise für den ArbN verwendet werden sollen, führt dies an sich zum > Zufluss von Arbeitslohn im Zeitpunkt der Vereinbarung, weil der ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Private Altersvorsorge (Riester)

Rz. 21 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Bestimmte Teile des Arbeitslohns können vorübergehend auf einem Zeitwertkonto angesammelt werden, um spätestens am Jahresende im Wege der Entgeltumwandlung als Einmalzahlung in einer arbeitnehmerfinanzierten BetrAV angelegt zu werden (> Rz 20). Beabsichtigt der ArbN, für diese Beiträge die Förderung durch Altersvorsorgezulage zu beantragen (...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionen und sonstige Vers... / 2.1 Durchführungswege und Vorsorgeformen

Die betriebliche Altersversorgung stellt für viele Arbeitnehmer neben der privaten Vorsorge eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung dar. Dem Arbeitgeber stehen für die betriebliche Altersversorgung prinzipiell 5 (davon 2 interne und 3 externe) Durchführungswege zur Verfügung: Direktzusage (interner Durchführungsweg)[1] Unterstützungskasse (interner Durchfüh...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Historische Entwicklung

Rz. 2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ob eine Zuwendung des ArbG zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wurde, war bereits bei der Steuerbefreiung für > Jubiläumsgeschenke, die ab dem VZ 1999 gestrichen wurde, sowie für die Steuerbefreiung von > Heirats- und Geburtsbeihilfe, die ab dem VZ 2006 entfallen ist, von Bedeutung. Der BFH urteile dazu, eine Jubiläumszuwe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Aufbau einer Beteiligung und anderer Kapitalanlagen

Rz. 23 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Sind die Voraussetzungen des § 19a EStG bei der unentgeltlichen oder verbilligten Übertragung von > Vermögensbeteiligungen erfüllt (ua Leistung als > Zusätzlicher Arbeitslohn), so kann es zur nachgelagerten Besteuerung kommen. Zu Einzelheiten vgl § 19a EStG und BMF vom 16.11.2021, Rz 30 ff, BStBl 2021 I, 2308, > Anh 2 Vermögensbeteiligungen ....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionen und sonstige Vers... / 2.2 Direktzusage

Bei der Direktzusage, auch Pensions- oder Versorgungszusage genannt, gibt es keine Versorgungseinrichtung, die Altersversorgung ist vielmehr eine Art Fortsetzung der Gehaltszahlung – auf geändertem Niveau und ohne unmittelbare Gegenleistung. Für diese Verpflichtung werden in der Bilanz des Arbeitgebers Rückstellungen gebildet. Es liegen weder Beiträge des Arbeitgebers noch s...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Keine Anrechnung auf Arbeitslohn

Rz. 9 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Gewährt der ArbG eine besondere Leistung und verringert gleichzeitig den Lohn, auf den der ArbN einen arbeitsrechtlichen Anspruch hat, liegt eindeutig kein zusätzlicher Arbeitslohn vor. Dies entspricht der bisherigen Praxis und Rechtsprechung. Auch nach der neueren BFH-Rechtsprechung (> Rz 6) ist eine Barlohnumwandlung schädlich. Rz. 10 Stand:...mehr