Fachbeiträge & Kommentare zu Einmalzahlung

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Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 5 Urlaubsgeld

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer, Lohnsteuerklasse I, keine Kinder, verdient monatlich 3.750 EUR. Sein individueller Krankenkassenzusatzbeitrag beträgt 2,9 %. Im Juni 2026 erhält er ein Urlaubsgeld i. H. v. 1.500 EUR. Wie ist die Einmalzahlung steuer- und sozialversicherungsrechtlich zu bewerten? Ergebnis Urlaubsgeld gehört zu den Einmalzahlungen (sozialversicherungsrechtlich) bzw....mehr

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Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 4 Arbeitgeberwechsel und Einmalzahlungen

Für die Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze sind alle im Laufe eines Kalenderjahres beitragspflichtigen Zeiten der Beschäftigung bei dem Arbeitgeber, der das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt auszahlt, zu addieren. Beschäftigungszeiten, die bei einem anderen Arbeitgeber zurückgelegt worden sind, werden nicht berücksichtigt. Praxis-Beispiel Beurteilung nur innerh...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 3 Mehrfache Zahlung von Sonderzuwendungen

Werden im Laufe des Jahres mehrere Einmalzahlungen gewährt, sind bei jeder Zahlung die beitragspflichtigen Teile der Einmalzahlung zu ermitteln. Für die Vergleichsberechnung darf das Arbeitsentgelt allerdings nur insoweit herangezogen werden, als es auch tatsächlich beitragspflichtig war. Das bedeutet, dass die wegen Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenzen nicht beitrag...mehr

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Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 2.2 Einheitliche Zuordnung aller Versicherungszweige

Soweit Einmalzahlungen in der Zeit von Januar bis März geleistet werden, kann es durch die Anwendung der Märzklausel zu einer Zuordnung ins Vorjahr kommen. Die Zuordnung der Beiträge zum Vorjahr gilt immer einheitlich für alle Versicherungszweige, in denen Versicherungspflicht besteht. Wegen der unterschiedlich hohen Beitragsbemessungsgrenzen zur Kranken- und Pflegeversicher...mehr

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Flexible Arbeitszeit (SV-Luft) / 3.5.1 Berücksichtigung von Einmalzahlungen

Einmalzahlungen, die für die Beitragsberechnungen einem Monat seit der erstmaligen Bildung des Wertguthabens zugeordnet werden, sind mit ihrem (gesamten) beitragspflichtigen Teil bei der Ermittlung der SV-Luft zu berücksichtigen. Sie mindern somit die SV-Luft. Praxis-Beispiel Auswirkungen von Einmalzahlungen auf die SV-Luft Fortsetzung des Beispiels unter Abschn. 1.2. Der Arbei...mehr

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Einmalzahlungen: Fälligkeit... / 2 Zuflussprinzip/Ermittlung der voraussichtlichen Beitragsschuld

Der Anspruch für Beiträge aus einmalig gezahltem Arbeitsentgelt entsteht, sobald die Sonderzuwendung ausgezahlt ist.[1] Damit gilt für die Beiträge aus Einmalzahlungen das Zuflussprinzip. Unter dem Gesichtspunkt der Beitragsfälligkeit in Höhe der voraussichtlichen Beitragsschuld nach § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB IV kann die Fälligkeit der Beiträge aus einmalig gezahltem Arbeitsentg...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsberechnung

Zusammenfassung Überblick Für die Berechnung von Beiträgen aus Einmalzahlungen ist ein besonderes Berechnungsverfahren vorgeschrieben. Bevor die Beiträge ermittelt werden, muss festgestellt werden, in welcher Höhe das Arbeitsentgelt bis zum Auszahlungsmonat und der bis dahin maßgeblichen anteiligen Beitragsbemessungsgrenze bereits beitragspflichtig war. Etwas aufwendiger gest...mehr

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Einmalzahlungen: Zeitpunkt der Zuordnung

Zusammenfassung Überblick Nachfolgend wird "einmalig gezahltes Arbeitsentgelt" als "Einmalzahlung" bezeichnet. Die vom Arbeitgeber neben dem laufenden Arbeitsentgelt gewährten Einmalzahlungen werden bei der Beitragsberechnung in der Regel in dem Monat berücksichtigt, in dem sie ausgezahlt werden. Abweichend von diesem Grundsatz sind Einmalzahlungen jedoch dem letzten Entgeltab...mehr

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Einmalzahlungen: Fälligkeit der Beiträge

Zusammenfassung Überblick Einmalzahlungen werden – anders als laufend gezahltes Arbeitsentgelt - erst bei Auszahlung durch den Arbeitgeber beitragspflichtig. Dieser Beitrag enthält Ausführungen zur Beitragsfälligkeit der Einmalzahlungen nach tatsächlicher und voraussichtlicher Auszahlung. Auch die Auswirkungen der Nichtzahlung bei Eintritt einer Insolvenz des Arbeitgebers wer...mehr

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Einmalzahlungen / Zusammenfassung

Begriff Einmalzahlungen sind Sonderzuwendungen, die aus bestimmten Anlässen zusätzlich zum laufenden Entgelt gezahlt werden. Hierzu gehören insbesondere Weihnachtsgeld, das 13. und 14. Monatsgehalt oder Urlaubsgeld. Gewinnbeteiligungen, Jahresprämien, einmal jährlich gezahlte Anwesenheitsprämien oder Gratifikationen stellen ebenfalls Einmalzahlungen dar. Einmalzahlungen werde...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 4 Nachzahlungen bei rückwirkenden Entgelterhöhungen

Nachzahlungen aufgrund rückwirkender Entgelterhöhungen sind keine Einmalzahlung. Sie basieren oft auf rückwirkendem Inkrafttreten von Tarifverträgen. Diese Nachzahlungen sind auf die Entgeltzahlungszeiträume zu verteilen, für die sie bestimmt sind. Aus Vereinfachungsgründen sind die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung jedoch damit einverstanden, dass die Nachzahlung...mehr

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Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 2.1 Maßgebliche Beitragsgruppe

Bei dem Beitrag für das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt handelt es sich grundsätzlich um einen Beitrag des Zuordnungsmonats. Die geschilderten Vergleichsberechnungen dienen lediglich "hilfsweise" der Ermittlung des beitragspflichtigen Anteils. Dementsprechend sind auch Beiträge aus der Einmalzahlung zu den Versicherungszweigen zu zahlen, zu denen im Zuordnungsmonat Versiche...mehr

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Einmalzahlungen: Fälligkeit... / 1 Fälligkeit der Beiträge aus einmalig gezahltem Arbeitsentgelt

Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt[1] ist für die Entrichtung der Beiträge grundsätzlich dem Entgeltzahlungszeitraum zuzuordnen, in dem es ausgezahlt wird.[2] § 23a SGB IV stellt zwar dem Grunde nach lediglich eine Norm für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge aus Sonderzuwendungen dar[3], sie kann aber für die Fälligkeit der Gesamtsozialversicherungsbeiträge schon ...mehr

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Krankengeld / 7.3 Einmalzahlungen

Das in dieser Weise ermittelte Regelentgelt wird um den 360. Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts erhöht, sofern es in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit der Beitragsberechnung zugrunde gelegen hat (Hinzurechnungsbetrag). Berücksichtigt werden auch Einmalzahlungen früherer Arbeitgeber, wenn sie in den 12-Monatszeitraum fallen. Der 12-Mona...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 4.2.1 Arbeitnehmererklärung zur Umwandlung von Einmalzahlungen

Arbeitnehmer werden krankenversicherungspflichtig, wenn sie bislang aufgrund der Höhe ihres Arbeitsentgelts krankenversicherungsfrei waren und durch die Entgeltumwandlung ihr Jahresarbeitsentgelt die maßgebliche Grenze nicht mehr überschreitet. Die Krankenversicherungspflicht beginnt bei Umwandlung von Einmalzahlungen mit dem Tag, an dem der Arbeitnehmer die Entgeltumwandlun...mehr

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Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 3 Zeitliche Zuordnung mit Märzklausel

Sachverhalt In der Zeit vom 1.1.-31.3.2026 werden Einmalzahlungen an diverse Arbeitnehmer ausgezahlt. Welchem Entgeltabrechnungsmonat müssen diese Einmalzahlungen zugeordnet werden? Ergebnismehr

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Lohnabrechnungszeitraum / 3 Zuordnung von Einmalzahlung

Die Zuordnung zum richtigen Entgeltabrechnungszeitraum ist z. B. entscheidend für die Höhe der Beitragspflicht von Einmalzahlungen. Einmalzahlungen sind einem bestimmten Entgeltabrechnungszeitraum zuzuordnen, bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis dem Entgeltabrechnungszeitraum der Zahlung, beendetem oder ruhendem Beschäftigungsverhältnis dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Meldungen / 6 Einmalzahlungen

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber einmalig gezahltes Entgelt zusammen mit dem laufend gezahlten Entgelt zu melden. In den Fällen, in denen z. B. für das laufende Kalenderjahr keine weitere Meldung zu erstellen ist, die folgende Meldung innerhalb des Kalenderjahres kein laufendes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt enthält, eine Einmalzahlung wegen Anwendung der Märzklausel dem V...mehr

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Beitragsberechnung / 1.3 Zuordnung der Einmalzahlungen

Einmalzahlungen sind dagegen immer dem Monat der Auszahlung zuzuordnen. Wird in diesem Monat die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung durch das laufende Arbeitsentgelt und die Einmalzahlung überschritten, ist eine anteilige Beitragsbemessungsgrenze zu bilden und der beitragspflichtige Anteil nach Versicherungszweigen zu errechnen. Bei Zahlung in der Zeit vom 1.1....mehr

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Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 5 Änderung im Versicherungsstatus des Arbeitnehmers

Bei einem Wechsel des Arbeitnehmers von einer versicherungspflichtigen zur versicherungsfreien Beschäftigung beim selben Arbeitgeber ist Folgendes zu berücksichtigen: Für die Beitragsberechnung aus Einmalzahlungen kommt es darauf an, welchem Beschäftigungsabschnitt die Zahlung zuzuordnen ist. Die Einmalzahlung ist für die Beitragsberechnung ggf. aufzuteilen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unbezahlter Urlaub / 3.2.2 Auswirkungen auf die Beitragsberechnung einer späteren Einmalzahlung

Durch die Berücksichtigung des ersten Monats des unbezahlten Urlaubs als Beitragszeit, kann eine spätere Einmalzahlung ggf. höher verbeitragt werden als dies ohne unbezahlten Urlaub erfolgen würde. Praxis-Beispiel Einmalzahlung nach einem unbezahlten Urlaub Der Arbeitnehmer ist in allen Versicherungszweigen versicherungspflichtig. Er erhält ein monatliches Arbeitsentgelt i. H....mehr

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Jubiläumszuwendung / 3 Beitragspflicht als Einmalzahlung

Jubiläumszuwendungen sind als Einmalzahlungen im Fall der Beitragspflicht beitragsrechtlich dem Monat der Auszahlung zuzuordnen.[1] Die Regelungen zur Beitragsberechnung aus Einmalzahlungen sind insofern zu berücksichtigen. Eine Beitragsvergünstigung für Jubiläumszuwendungen entsprechend der Fünftelregelung im Lohnsteuerrecht sieht das Sozialversicherungsrecht nicht vor.mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 2.2 Beitragsfreie Zeiten ohne Entgeltzahlung

Wurde in Zeiten der Beschäftigung kein Arbeitsentgelt gezahlt und besteht für diese Beitragsfreiheit, werden die Zeiträume bei der Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze nicht berücksichtigt. Entgelt wird beispielsweise nicht gezahlt wegen Arbeitsunfähigkeit, der Mutterschutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz [1] oder aufgrund der Elternzeit. Sollten während des Be...mehr

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Übergangsbereich / 2.2 Einmalzahlungen

Einmalzahlungen, wie z. B. das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, sind bei der Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts mit einzubeziehen, soweit der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hierauf hat (z. B. durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung) oder sie mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich gezahlt werden. Sie sind nur dann beitrags...mehr

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Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 7 Wechsel der Krankenkasse

Wechselt der Arbeitnehmer seine Krankenkasse, ist das für die Berechnung der Beiträge aus Einmalzahlungen unerheblich. Die anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen sind auch für Zeiten heranzuziehen, in denen der Beschäftigte bei einer anderen Kasse versichert war. Wichtig Zuständige Krankenkasse für die Beitragszahlung Die Beiträge werden – mit Ausnahme für die geringfügig entloh...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 2.1 Berechnung

Grundsätzlich werden bei der Beitragsberechnung die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen der jeweiligen Sozialversicherungszweige berücksichtigt.[1] Bei Einmalzahlungen gilt jedoch eine Besonderheit: An die Stelle der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze des Entgeltabrechnungszeitraums der Zuordnung tritt die anteilige Beitragsbemessungsgrenze. Diese anteilige Beitragsbemes...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragszuschuss / 5 Beitragszuschuss und Einmalzahlung

In Einzelfällen kommt es vor, dass ein Beschäftigter zwar nicht mit seinem laufenden Arbeitsentgelt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung überschreitet, aber durch die Gewährung regelmäßiger und mit hinreichender Sicherheit zu erwartender Einmalzahlungen jedoch insgesamt die Jahresarbeitsentgeltgrenzen übersteigt und deshalb krankenversicherungsfrei...mehr

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Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 2 Bedeutung des Zuordnungsmonats

2.1 Maßgebliche Beitragsgruppe Bei dem Beitrag für das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt handelt es sich grundsätzlich um einen Beitrag des Zuordnungsmonats. Die geschilderten Vergleichsberechnungen dienen lediglich "hilfsweise" der Ermittlung des beitragspflichtigen Anteils. Dementsprechend sind auch Beiträge aus der Einmalzahlung zu den Versicherungszweigen zu zahlen, zu den...mehr

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Flexible Arbeitszeit (SV-Luft) / 3.5 Einmalzahlungen

3.5.1 Berücksichtigung von Einmalzahlungen Einmalzahlungen, die für die Beitragsberechnungen einem Monat seit der erstmaligen Bildung des Wertguthabens zugeordnet werden, sind mit ihrem (gesamten) beitragspflichtigen Teil bei der Ermittlung der SV-Luft zu berücksichtigen. Sie mindern somit die SV-Luft. Praxis-Beispiel Auswirkungen von Einmalzahlungen auf die SV-Luft Fortsetzung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geringverdiener / 5 Einmalzahlung

Der Grenzwert von 325 EUR kann durch eine Einmalzahlung in einzelnen Monaten überschritten werden. In diesem Fall tragen Auszubildender und Arbeitgeber den Beitrag von dem 325 EUR übersteigenden Teil des Arbeitsentgelts grundsätzlich jeweils zur Hälfte.[1] Der Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt dabei die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (sei...mehr

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Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 4 Märzklausel

Sachverhalt In einem Handelsunternehmen ist es üblich, im Februar die Jahresprovision für das vergangene Jahr auszuzahlen. Eine Mitarbeiterin (Stkl I, keine Kinder, evangelisch, KV-Zusatzbeitrag 2,9 %) hat ein Gehalt von 4.500 EUR. Sie erhält im Februar 2026 eine Jahresprovision i. H. v. 6.000 EUR. Ihr Jahresbruttoentgelt im Jahr 2025 betrug 60.450 EUR. Welchem Zeitraum ist di...mehr

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Praxis-Beispiele: Betriebli... / 4 Entgeltumwandlung von Einmalzahlungen, Pensionszusage

Sachverhalt Nach einer arbeitsvertraglichen Regelung hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine jährliche Tantieme. Die Tantieme für das laufende Kalenderjahr wird hierbei zeitversetzt um ein Jahr mit der Gehaltsabrechnung für November des nachfolgenden Kalenderjahres ausgezahlt. Die für das Kalenderjahr 2025 erdiente Tantieme gelangt beim Arbeitnehmer also erst mit der Gehaltsab...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Einmalzahlungen) / 1.1 Hinzurechnungsbetrag/kumuliertes Regelentgelt

Hinzurechnungsbetrag ist 1/360 des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts. Dabei handelt es sich um Zuwendungen des Arbeitgebers, die nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt werden.[1] Berücksichtigt werden Einmalzahlungen, von denen in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit Beiträge zur Krankenversicherung berechn...mehr

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Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 14 Rückzahlung des Weihnachtsgeldes an Arbeitgeber, auflösende Bedingung

Sachverhalt Die Arbeitnehmer erhalten mit dem Novemberentgelt, welches am letzten Arbeitstag des Monats November zur Auszahlung kommt, ein Weihnachtsgeld i. H. v. 75 % des durchschnittlichen Monatsentgelts. Die Zahlung ist nach dem Tarifvertrag an die Bedingung geknüpft, dass das Beschäftigungsverhältnis mindestens bis zum 31.3. des Folgejahres andauert. Ein Arbeitnehmer kündi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einmalzahlungen / 7.2 Sondermeldung

Im Meldeverfahren nach der DEÜV hat der Arbeitgeber die beitragspflichtige Einmalzahlung gesondert zu melden, wenn eine Abmeldung, Unterbrechungsmeldung, Jahresmeldung oder eine sonstige Meldung für das Kalenderjahr, dem das Arbeitsentgelt zuzuordnen ist, nicht mehr erfolgt, die folgende Abmeldung, Unterbrechungsmeldung, Jahresmeldung oder sonstige Meldung kein beitragspflicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einmalzahlungen / 4.2 Gegenüberstellung des bisher beitragspflichtigen Entgelts

Der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt für den entsprechenden Zeitraum gegenüberzustellen. Berücksichtigt werden dabei sowohl das beitragspflichtige laufende Arbeitsentgelt als auch die beitragspflichtige Einmalzahlung. Dabei sind alle Beträge zu addieren, von denen bisher (bis einschließlich Ende des Zuordnungsmonats) Sozialv...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einmalzahlungen / 6 Beitragssatz

Für die Einmalzahlung ist jeweils der Beitragssatz anzuwenden, der in dem Entgeltabrechnungsmonat gilt, dem das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt zugeordnet wird.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einmalzahlungen / 7 Meldung

Bei der Meldung von Einmalzahlungen ist zwischen folgenden Möglichkeiten zu unterscheiden: 7.1 Nächste abzugebende Meldung Sofern die beitragspflichtige Einmalzahlung dem laufenden Kalenderjahr zuzuordnen ist, ist es mit dem laufenden Arbeitsentgelt desselben Kalenderjahres in einer Summe mit der nächsten abzugebenden Meldung zu erstatten. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich...mehr

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Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 2.4 Zuordnung ins Vorjahr trotz abweichender Versicherungszweige

Eine Zuordnung zum letzten Abrechnungszeitraum des Vorjahres für alle Versicherungszweige ist auch dann vorzunehmen, wenn ein Arbeitnehmer erst am 1.1. eines Jahres krankenversicherungspflichtig wird und in den Monaten Januar bis März eine Einmalzahlung erhält, die dem letzten Abrechnungszeitraum des Vorjahres zuzuordnen ist. Folglich sind aus dem einmalig gezahlten Arbeitsentg...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 1.2 Beschäftigungsänderungen

Bei einem Wechsel des Arbeitnehmers von einer versicherungspflichtigen zur versicherungsfreien Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber ist es für die Beitragsberechnung von Einmalzahlungen von Bedeutung, dem Beschäftigungsabschnitt die Zahlung zuzuordnen ist. Ggf. sind 2 Berechnungen erforderlich.[1]mehr

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Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 6 Erneute Hochrechnung bei Nettolohnvereinbarung

Wird durch die Hochrechnung bei einer Netto-Einmalzahlung im ersten Quartal eines Jahres die anteilige Beitragsbemessungsgrenze überschritten, ist die Sonderzuwendung aufgrund der Märzklausel dem Vorjahr zuzuordnen. Anschließend ist das Bruttoentgelt mit den für das Kalenderjahr der Zuordnung geltenden Berechnungsfaktoren erneut hochzurechnen, da der ermittelte Bruttobetrag a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einmalzahlungen / 1 Zuflussprinzip

Infographic Die Beitragspflicht von Arbeitsentgelt richtet sich in der Sozialversicherung grundsätzlich nach dem Entstehungsprinzip.[1] Dies bedeutet, dass Beiträge zur Sozialversicherung bereits dann abzuführen sind, wenn der Anspruch auf das Arbeitsentgelt entstanden ist. Auf die tatsächliche Auszahlung des Arbeitsentgelts kommt es grundsätzlich nicht an. Als Besonderheit gi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einmalzahlungen / 7 Mitbestimmung

Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nrn. 10, 11 BetrVG, da die Verteilung von Einmalzahlungen auf die Mitarbeiter eine Frage der nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitbestimmungspflichtigen betrieblichen Lohngestaltung ist. Bei freiwilligen zusätzlichen Leistungen erstreckt sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats allerdings nicht auf die Einführung ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Einmalzahlungen) / 4.1 Mehrfachbeschäftigte

Die Regel- und Nettoarbeitsentgelte sind für jedes Beschäftigungsverhältnis zu errechnen. Die "individuelle kalendertägliche Brutto-/Nettolohnrelation" ist in den jeweiligen Beschäftigungsverhältnissen erfahrungsgemäß unterschiedlich hoch. Daher sind die Hinzurechnungsbeträge zum Regelentgelt und zum Nettoarbeitsentgelt für die Einmalzahlungen aus jedem Beschäftigungsverhält...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Einmalzahlungen) / 3 Höhe des Krankengeldes

Das Krankengeld beträgt 70 % des (Höchst-)Regelentgelts. Es ist auf 90 % des kumulierten Netto-Arbeitsentgelts zu begrenzen. Der so ermittelte Zahlbetrag darf 100 % des aus dem laufenden Arbeitsentgelt ermittelten kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten. Es sind somit ein weiterer Vergleich und ggf. eine weitere Begrenzung vorzunehmen. Damit ist sichergest...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einmalzahlungen / 2.1 Zuordnungsmonat

Eine Einmalzahlung, die dem Arbeitnehmer während der fortbestehenden Beschäftigung gezahlt wird, ist dem Entgeltabrechnungszeitraum zuzuordnen, in dem sie ausgezahlt wird. Dabei kommt es auf den Zeitpunkt der Fälligkeit des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts nicht an. Aus Vereinfachungsgründen kann die Einmalzahlung auch dem vorhergehenden Entgeltabrechnungszeitraum zugerechn...mehr

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Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 2 Zeitliche Zuordnung

Sachverhalt In der Zeit vom 1.4.-31.12.2026 werden Einmalzahlungen an diverse Arbeitnehmer ausgezahlt. Welchem Entgeltabrechnungsmonat sind diese Einmalzahlungen zuzuordnen? Ergebnismehr

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Einmalzahlungen: Fälligkeit... / Sozialversicherung

1 Fälligkeit der Beiträge aus einmalig gezahltem Arbeitsentgelt Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt[1] ist für die Entrichtung der Beiträge grundsätzlich dem Entgeltzahlungszeitraum zuzuordnen, in dem es ausgezahlt wird.[2] § 23a SGB IV stellt zwar dem Grunde nach lediglich eine Norm für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge aus Sonderzuwendungen dar[3], sie kann aber ...mehr

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Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / Sozialversicherung

1 Zeitliche Zuordnung von Einmalzahlungen Die zeitliche Zuordnung einer Einmalzahlung ist wichtig, weil die anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen bis zum Ablauf des Zuordnungsmonats zu ermitteln sind[1] und die Berechnung der Beiträge[2] zu den einzelnen Versicherungszweigen vom Zuordnungsmonat abhängig ist. Grundsätzlich ist eine Einmalzahlung dem Monat zuzuordnen, in dem sie ge...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 1 Zuordnung zum Beitragsmonat

1.1 Vergleich von beitragspflichtigem Entgelt und anteiliger BBG Bevor die Beiträge aus einer Einmalzahlung berechnet werden, muss diese einem Beitragsmonat zugeordnet werden. Dabei sind bezüglich der Beitragsfälligkeit aus Einmalzahlungen besondere Regelungen zu berücksichtigen.[1] Zur Feststellung, in welcher Höhe eine Einmalzahlung der Beitragspflicht unterliegt, ist nach d...mehr