Fachbeiträge & Kommentare zu Einmalzahlung

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 1.3 Urlaubsgeld

Rz. 3 Das Urlaubsgeld gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Soweit es als Einmalbetrag ausgezahlt wird, muss die Besteuerung als sonstiger Bezug[1] erfolgen.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Zuschläge und Zulagen in de... / 2.4.1 Ermittlung des steuerlichen Grundlohns

Ausgangsbasis der Berechnung ist der steuerliche Grundlohn. Er ist Bemessungsgrundlage für die Steuerfreiheit begünstigter Zuschläge. Darunter ist der auf eine Arbeitsstunde entfallende Anspruch auf laufenden Arbeitslohn zu verstehen, den ein Arbeitnehmer für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum aufgrund seiner regelmäßigen Arbeitszeit erwirbt. Dabei ist auch für die Berechnu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.3 Förderung nur bei Geringverdienern mit erstem Dienstverhältnis

Der Arbeitgeber erhält die staatliche Förderung nur, wenn er betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen (= "Geringverdiener" in diesem Sinne) aufbaut, die bei ihm im ersten Dienstverhältnis stehen. Maßgebend ist der steuerpflichtige Arbeitslohn in dem Lohnzahlungszeitraum, in dem die Beitragsleistung erfolgt. Ein Arbeitnehmer gilt als geringverdien...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Abfindungen / 1 Zusammenballung von Einkünften

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer mit einem laufenden Monatslohn von 4.500 EUR erhält infolge einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum 31.10. eine Abfindung von 27.000 EUR. Weitere Einmalbezüge wurden nicht gezahlt. Er hat die Steuerklasse I, 0,5 Kinderfreibeträge, 1 PV-Kind, 9 % Kirchensteuer. Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherun...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Freibeträge: Lohn- und eink... / 6.5 Hinterbliebenenbezüge

Zahlungen, die der Arbeitgeber eines verstorbenen Arbeitnehmers an dessen Erben erbringt, gehören nicht immer zu den begünstigten Versorgungsbezügen, obgleich der Arbeitslohn definitionsgemäß aus dem Dienstverhältnis des Rechtsvorgängers zufließt.[1] Dies gilt insbesondere für Leistungen des Sterbemonats, für die noch ein Lohnanspruch besteht. Arbeitslohn für den Sterbemonat D...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögensbeteiligung / 5.4 Besteuerung nach der Fünftelregelung

Der vorläufig nicht besteuerte Arbeitslohn unterliegt im Zeitpunkt der Nachversteuerung der sog. Fünftelregelung, wenn seit der Übertragung der Vermögensbeteiligung mindestens 3 Jahre vergangen sind.[1] Die Fünftelregelung darf seit 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden, sondern wird ausschließlich im Rahmen der Veranlagung geprüft. Grundsätzlich s...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Solidaritätszuschlag: Defin... / 2.2 Faktorverfahren für Ehe-/Lebenspartner

Hat der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug einen vom Finanzamt ermittelten Faktor (bei Steuerklasse IV)[1] zu berücksichtigen, ist dieser für die Berechnung des Solidaritätszuschlags heranzuziehen. Es ist die Lohnsteuer als Bemessungsgrundlage anzusetzen, die sich bei Anwendung des entsprechenden Faktors ergibt. Dies gilt für laufenden Arbeitslohn zuzüglich möglicher sonstiger...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Nettolohnvereinbarung

Eine durch den ArbG für einen vorausgegangenen VZ geleitete ESt-Nachzahlung fließt dem ArbN als sonstiger Bezug iSd § 11 Abs 1 S 4 EStG erst im Zeitpunkt der Zahlung zu, BFH v 03.09.2015, VI R 1/14, BStBl II 2016, 31. Tritt der ArbN den ESt-Erstattungsanspruch an den ArbG ab, ist die Erstattung beim ArbN erst im Zeitpunkt des Zuflusses beim ArbG als negative Einnahme oder WK ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
BAV-Förderbetrag / 6.2 Arbeitslohngrenze bei geringfügig Beschäftigten und Aushilfen

Der BAV-Förderbetrag kann auch für die betriebliche Altersversorgung von Arbeitnehmern gewährt werden, deren Arbeitsentgelt bzw. Arbeitslohn nicht individuell nach den ELStAM, sondern als geringfügig entlohnte Beschäftigte mit 2 % oder 20 % [1] als kurzfristig beschäftigte Personen mit 25 % [2] bzw. als Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft mit 5 % [3] pauschal versteuert...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberanteil / 1 Steuerfreier Arbeitgeberanteil

Die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers geleisteten Beiträge des Arbeitgebers, insbesondere an die Sozialversicherung (zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung; Gesamtsozialversicherungsbeitrag), sind nach § 3 Nr. 62 EStG lohnsteuerfrei. Dies gilt auch für solche Beitragsanteile, die aufgrund einer nach ausländischen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Abfindung / 2.1 Voraussetzungen für die Fünftelregelung (im Veranlagungsverfahren)

Eine Entlassungsabfindung ist als sonstiger Bezug i. S. d. § 24 Nr. 1 Buchst. a) EStG zu versteuern. Sie fließt i. d. R. als Einmalbetrag zu. Führt der einmalige Zufluss zu einer Zusammenballung von Einkünften, ist bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen die Fünftelregelung anwendbar. Voraussetzung für die Anwendung der Fünftelregelung auf eine Entlassungsabfindung ist, da...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.2 Tabelle ist abhängig vom Abrechnungszeitraum

Welcher Lohnsteuertarif bzw. welche Lohnsteuertabelle anzuwenden ist, richtet sich bei laufendem Arbeitslohn nach dem jeweiligen Lohnabrechnungszeitraum. Für den Lohnsteuerabzug ist die maßgebende Monats-, Jahres-, Wochen- und Tageslohn-Steuertabelle anzuwenden. Bei der Lohnsteuerermittlung für sonstige Bezüge ist stets die Jahreslohnsteuertabelle anzuwenden.[1] Für die Lohns...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 6 Nettolohnvereinbarung

Hat der Arbeitgeber nach den getroffenen Vereinbarungen die auf einen sonstigen Bezug entfallende Lohnsteuer selbst zu tragen, sind die von ihm übernommenen Steuerabzugsbeträge Teil des Arbeitslohns, die dem Nettolohn zur Steuerermittlung hinzugerechnet werden müssen.[1] Die Lohnsteuer ist durch Abtasten der Jahreslohnsteuertabelle zu ermitteln. Berechnungsbeispiele hierzu h...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnkonto / 1.2 Lohnkonto bei mehreren Betriebsstätten

Hat ein Arbeitgeber mehrere Betriebsstätten, so ist für jeden Arbeitnehmer insgesamt nur ein Lohnkonto in nur einer Betriebsstätte zu führen. Es ist nicht zulässig, die Lohnkonten für bestimmte Beschäftigte, z. B. leitende Angestellte der Außenstellen, in der Zentrale des Unternehmens und die Konten der übrigen Beschäftigten in den jeweiligen Betriebsstätten (Außenstellen) z...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vermögensbildung: Förderung... / 2.2 Begünstigte Lohnzahlungen

Gehört der Arbeitnehmer zu dem durch das 5. VermBG begünstigten Personenkreis, kann der Arbeitgeber für ihn zusätzliche begünstigte vermögenswirksame Leistungen zahlen[1] oder Teile des üblichen bzw. vereinbarten Arbeitslohns vermögenswirksam anlegen, eine Lohnumwandlung ist zulässig.[2] Eine Arbeitnehmersparzulage wird für diese vermögenswirksamen Leistungen nur gezahlt, wen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sonstige Bezüge / 1.2 Abgrenzung durch Lohnzahlungszeitraum

Die Definition des laufenden Arbeitslohns ist vor dem Hintergrund der Steuerberechnungsmethode zu sehen, die auf den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum abstellt. Laufender Arbeitslohn ist deshalb der Lohn, der nach den arbeitsrechtlichen Vereinbarungen, dem Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Einzelarbeitsvertrag für einen bestimmten Lohnzahlungszeitraum gewährt wird...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 7.3 Prämien

Prämien, die einem Arbeitnehmer z. B. für überdurchschnittliche Leistungen gezahlt werden, gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn sowie auch zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Prämien für die Anwesenheit, für die Erfüllung von Qualitätsnormen, für Betriebs- oder Termintreue oder als Sicherheitsprämien bezahlt werden.[1] ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übersicht über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 11 Abs 1 S 1 EStG bestimmt für die zeitliche Zuordnung von Einnahmen das Zuflussprinzip als allgemeinen Grundsatz und ordnet Einnahmen dem Kj zu, in dem sie dem StPfl zugeflossen sind. § 11 Abs 1 S 2 EStG ordnet in Durchbrechung des Zuflussprinzips regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem StPfl kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnzahlungs- und Abrechnun... / 2 Besonderheiten zum Jahreswechsel

Besonderheiten gelten, wenn die Lohnabrechnung für den letzten Lohnzahlungszeitraum des abgelaufenen Kalenderjahres erst im nachfolgenden Kalenderjahr erfolgt. Wenn die Lohnabrechnung innerhalb von 3 Wochen (3-Wochenfrist) nach Ablauf des Kalenderjahres vorgenommen wird, handelt es sich noch um Arbeitslohn und einbehaltene Lohnsteuer des abgelaufenen Kalenderjahres. Beide si...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 4.1 Besonderheiten

Lohnzahlungen an ausgeschiedene Arbeitnehmer bereiten in der Praxis häufig Schwierigkeiten, weil hier aus abzugstechnischen Gründen Sonderregelungen gelten. Der Arbeitslohn, den der Arbeitnehmer erhält, nachdem er aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden ist, ist im Normalfall als sonstiger Bezug anzusehen. Dies gilt auch für laufenden Arbeitslohn, wenn die für den nachgezahlt...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Solidaritätszuschlag: Defin... / 3.2 Solidaritätszuschlag-Jahresausgleich

Führt der Arbeitgeber einen Lohnsteuer-Jahresausgleich durch, ist ebenso für den Solidaritätszuschlag ein Jahresausgleich vorzunehmen. Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag sind die im Jahresausgleich festgestellte Jahreslohnsteuer und die gesonderte Jahreslohnsteuer für die insgesamt im Kalenderjahr bezogenen laufenden und sonstigen Bezüge. Beim Jahresausgleich si...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Solidaritätszuschlag / 4 Faktorverfahren für Ehe-/Lebenspartner

Haben sich Ehe-/Lebenspartner für das Faktorverfahren entschieden, ist für die Berechnung des Solidaritätszuschlags beim Steuerabzug die Lohnsteuer zugrunde zu legen, die sich bei Anwendung des entsprechenden Faktors ergibt. Dies gilt für laufenden Arbeitslohn, ggf. unter Einbeziehung von sonstigen Bezügen. Bei Verwendung der Lohnsteuertabelle ermittelt der Arbeitgeber den Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnkonto / 4.5 Eintragung der Großbuchstaben

Im Lohnkonto sind die folgenden Großbuchstaben einzutragen: Großbuchstabe S, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer im ersten Dienstverhältnis für einen sonstigen Bezug berechnet und dabei der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen im Kalenderjahr nicht berücksichtigt hat (Hochrechnung des aktuellen Arbeitslohns). Voraussetzung hierfür ist somit ein Wechsel des Arbeitgeber...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 1 Abgrenzung zum laufenden Arbeitslohn

Die Unterscheidung ist für die zutreffende Ermittlung der Lohnsteuer unverzichtbar. Während der Steuerabzug vom laufenden Arbeitslohn an den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum geknüpft ist, berechnet sich die Steuer von sonstigen Bezügen unter Anwendung der Lohnsteuerjahrestabelle, um die Steuerprogression und damit die Steuerbelastung zu vermindern. 1.1 Kennzeichen für laufende...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Solidaritätszuschlag auf Einkommensteuer auf Kapitalerträge und auf Lohnsteuer nach § 39b Abs 3 EStG (§ 4 S 4 SolZG)

Rn. 8 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Nach § 4 S 4 SolZG ist der SolZ auf die ESt auf KapErtr nach § 32d Abs 3 und 4 EStG ungeachtet der Milderungsregelung des § 4 S 2 SolZG entsprechend der Grundregel des § 4 S 1 EStG mit 5,5 % der Bemessungsgrundlage zu erheben. § 4 S 4 SolZG ist durch das JStG 2010 eingefügt worden (ausführlich dazu s Rn 1 und s § 3 SolZG Rn 25 (Mues)). Seit de...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuererhebung und Sozi... / 1 Grundlagen des Lohnsteuerabzugs

Dem Lohnsteuerabzug unterliegt grundsätzlich jeder von einem inländischen Arbeitgeber gezahlte Arbeitslohn. Die regelmäßigen Zahlungen, die der Arbeitgeber leistet, sind laufender Arbeitslohn. Grundlagen für den Lohnsteuerabzug vom laufenden Arbeitslohn sind die individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (u. a. Steuerklasse, Kinderfreibetrag) sowie eine nach amtlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Jubiläumszuwendung / 3.1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum

Bei einer Betriebsfeier anlässlich eines Firmenjubiläums (Jubiläumsfeier) können die Zuwendungen des Arbeitgebers als Leistungen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse steuerfrei bleiben, wenn die für Betriebsveranstaltungen geltenden Regelungen erfüllt sind. Dies kann z. B. dann gelten, wenn alle Betriebsangehörigen an der Jubiläumsfeier teilnehmen dürfen und der Freib...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Solidaritätszuschlag: Defin... / 1.1 Zuschlagshöhe

Der Solidaritätszuschlag beträgt grundsätzlich 5,5 % der jeweiligen Lohnsteuer bzw. der im Veranlagungsverfahren festgesetzten Einkommensteuer; Bruchteile eines Cents, die sich bei der Berechnung des Zuschlags ergeben, bleiben außer Ansatz. Wegen der besonderen Berechnungsweise ist der Solidaritätszuschlag in folgenden Fällen jeweils gesondert zu ermitteln: vom laufenden Arbei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vermögensbildung: Förderung... / 8 Zeitliche Zuordnung vermögenswirksamer Leistungen

Die vom Arbeitgeber gezahlten vermögenswirksamen Leistungen sind steuerpflichtiger Arbeitslohn[1], der dem Lohnsteuerabzug unterliegt. Für ihre zeitliche Zuordnung (Lohnzahlungszeitraum) gilt: Laufende vermögenswirksame Leistungen sind dem Lohnzahlungszeitraum zuzurechnen, dem auch der übrige laufende Arbeitslohn zuzurechnen ist. Sind Abschlagszahlungen geleistet worden, stell...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.7 Nummer 9: Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre

Versorgungsbezüge, für die dem Grunde nach eine ermäßigte Besteuerung in Betracht kommt, sind in Zeile 9 einzutragen. Ob eine ermäßigte Besteuerung gewährt werden kann, wird im Rahmen der Abgabe einer Einkommensteuererklärung vom Finanzamt überprüft. Praxis-Beispiel Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre Ein 68-jähriger Rentner bezieht von seinem früher...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.1 Alte und geltende Fassung des § 40b EStG

Beiträge zu einer Direktversicherung gehörten bis 2004 stets zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die Steuerbefreiung für die kapitalgedeckte bAV[1] war nicht anwendbar. Der Arbeitgeber konnte jedoch Beiträge bis zu 1.752 EUR im Kalenderjahr nach § 40b EStG a. F. pauschal mit 20 % versteuern. Zuwendungen an eine kapitalgedeckte Pensionskasse waren dagegen schon seit 2002 bis zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnkonto / 4.10 Tarifbegünstigte Bezüge

Gesondert aufzuzeichnen sind Lohnbezüge, für die bei einer späteren Einkommensteuerveranlagung eine ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung in Betracht kommt. Dies sind ermäßigt besteuerte sonstige Bezüge, ermäßigt besteuerte Entschädigungen sowie Vergütungen für mehrere Kalenderjahre nebst den einbehaltenen Steuerbeträgen.[1] Hinweis Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsver...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.11 Pauschal besteuerter Arbeitslohn

Als weitere im Lohnkonto aufzuzeichnenden Bezüge, die mit einem festen Pauschsteuersatz versteuert werden, kommen in Betracht: Mahlzeiten, steuerpflichtige, pauschal versteuerte Zuwendungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen (nicht aber Geldleistungen, die kein Zehrgeld sind[1], sie sind bereits im Bruttoarbeitslohn zu erfassen), Erholungsbeihilfen, pauschal versteuertes Entg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 3.4.3 Bescheinigung Großbuchstabe S

Ist die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug ohne Kenntnis des Arbeitslohns der Vorbeschäftigung nach der beschriebenen Hochrechnung ermittelt worden, ist der Großbuchstabe S im Lohnkonto einzutragen und in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mitzuteilen. Auf der Lohnsteuerbescheinigung oder der besonderen Lohnsteuerbescheinigung ist dieser Großbuchstabe S unter Nr. 2...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 3.3.4 Folgen zu geringer Lohnbesteuerung

Stellt der Arbeitgeber am Jahresende fest, dass er von dem sonstigen Bezug zu wenig Lohnsteuer erhoben hat, weil der tatsächliche Jahresarbeitslohn höher ist als der voraussehend angesetzte voraussichtliche Jahresarbeitslohn, muss er den Differenzbetrag grundsätzlich nicht nacherheben. Anders verhält es sich, wenn der Arbeitgeber den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn damal...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Jahresausgleich / 4.1 Ermittlung des Jahresarbeitslohns

Zunächst ist der im Lohnkonto aufgezeichnete Jahresarbeitslohn zu ermitteln. Dazu gehören alle laufenden und sonstigen Bezüge, die dem Arbeitnehmer im Laufe des Ausgleichsjahres zugeflossen sind. Steuerfreie Bezüge und pauschal versteuerte Bezüge bleiben außer Betracht. Gehören zum Jahresarbeitslohn steuerbegünstigte Versorgungsbezüge, sind diese um den Versorgungsfreibetrag ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Rabattfre... / 1 Belegschaftsrabatt

Sachverhalt Ein Möbelhändler überlässt seiner Mitarbeiterin eine Schrankwand zum Preis von 3.000 EUR. Der angegebene offizielle Verkaufspreis der Schrankwand beträgt laut Preisauszeichnung 4.500 EUR. Wie hoch ist der lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige geldwerte Vorteil aus dem Rabatt? Ergebnis Belegschaftsrabatte und Vorteile aus der unentgeltlichen Überlassung von W...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Abfindungen / 3 Zahlung im Folgejahr

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält im Januar infolge einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses zum 31.12. des Vorjahres eine Abfindung von 55.000 EUR. Sein Gesamtbrutto des Vorjahres betrug 42.000 EUR. Über weitere Einkünfte oder Einnahmen (z. B. Arbeitslosengeld) gibt es keine Informationen. Er hat die Steuerklasse IV, keine Kinderfreibeträge, di...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuererhebung und Sozi... / Zusammenfassung

Überblick Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer ist der steuerliche Arbeitslohn, den der Arbeitgeber festzustellen hat. Maßgebend für diese Feststellungen sind der Lohnzahlungs- und der Abrechnungszeitraum sowie die Unterscheidung, ob laufender Arbeitslohn oder sonstige Bezüge gezahlt werden. Wichtig ist dabei außerdem die Unterscheidung zwischen allgemeiner und besonderer Lohn...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 7.2 Gratifikationen

Erhält ein Arbeitnehmer Gratifikationen, liegt steuerlicher Arbeitslohn vor. Wird die Gratifikation als einmalige Zahlung ausbezahlt, erfolgt die Besteuerung nach den Grundsätzen für sonstige Bezüge. Sozialversicherungsrechtlich liegt bei Gratifikationen i. d. R. ebenfalls beitragspflichtiges Arbeitsentgelt vor.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Barlohnumwandlung / 1.2 Beitragsfreiheit bei fehlender Zusätzlichkeitserfordernis

Etwas anderes gilt, wenn weder das Steuerrecht noch das Beitragsrecht der Sozialversicherung ein Zusätzlichkeitserfordernis enthalten. In diesem Fall führt ein Entgeltverzicht oder eine Entgeltumwandlung für die daraus resultierende steuerfreie bzw. pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistung im Rahmen der SvEV zur Beitragsfreiheit. Betroffen sind im Wesentlichen folgende Sachver...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Rabattfre... / 6 Zeitpunkt der Bewertung

Sachverhalt Ein Möbelhaus ermöglicht allen Arbeitnehmern den Einkauf eigener Waren bis zur Höhe des Rabattfreibetrages von 1.080 EUR im Jahr. Ein Arbeitnehmer sucht sich aus der Produktpalette seines Arbeitgebers ein Möbelstück aus. Der im Möbelhaus angegebene Endpreis hierfür beträgt 2.500 EUR. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren eine Zuzahlung von 1.000 EUR. Was sind d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 3.3.3 Berechnung des laufenden Restarbeitslohns

Für die Ermittlung des laufenden Restarbeitslohns hat der Arbeitgeber ein Wahlrecht. Der für die Restzeit des Jahres noch zu zahlende laufende Arbeitslohn kann aufgrund der voraussichtlichen Verhältnisse geschätzt werden. Zulässig ist es auch, den voraussichtlichen Restarbeitslohn in der Weise zu ermitteln, dass der bisher bezogene laufende Arbeitslohn auf die verbleibende Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnkonto / 4.11 Pauschalbesteuerter Arbeitslohn

Pauschal besteuerte Bezüge und die darauf entfallenden Steuerabzugsbeträge sind ebenfalls im Lohnkonto aufzuzeichnen. Anhand der Aufzeichnungen im Lohnkonto hat z. B. der Arbeitgeber bei der Lohnsteuerpauschalierung nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu prüfen, ob die dort festgelegte jährliche 1.000-EUR-Grenze für die Pauschalbesteuerung von sonstigen Bezügen bereits überschritten...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 7.4 Urlaubsgeld

Zahlungen des Arbeitgebers, die anlässlich des jährlichen Erholungsurlaubs zusätzlich zum laufenden Lohn bezahlt werden, gehören wie Zahlungen von Urlaubsabgeltungen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Soweit es sich um Beträge handelt, die als einmalige Zahlung ausbezahlt werden, muss die Besteuerung des Urlaubsgelds als sonstiger Bezug erfolgen. Sozialversicherungsrechtlich ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Abfindungen / 4 Zahlung nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält im Juli infolge einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses zum 31.12. des Vorjahres eine Abfindung von 55.000 EUR. Sein Bruttoarbeitslohn im Vorjahr betrug 55.200 EUR. Der Arbeitnehmer hat bereits ein neues Beschäftigungsverhältnis begonnen und wurde vom alten Arbeitgeber in der ELStAM-Datenbank abgemeldet. Wie ist...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Durchbrechung des Zuflussprinzips

Rn. 56 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Das allg Zuflussprinzip des § 11 Abs 1 S 1 EStG ist nach § 11 Abs 1 S 2 EStG bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen durchbrochen, sofern die in § 11 Abs 1 S 2 EStG genannten weiteren Voraussetzungen gegeben sind. Es handelt sich um eine eng begrenzte Ausnahmeregelung, vgl BFH v 09.05.1974, VI R 161/72, BStBl II 1974, 547, die regelmäßig wi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 14.1 Auskunftspflicht

Die Auskunftspflicht nach § 98 Abs. 1 SGB X umfasst insbesondere alle Angaben über die Anzahl der beschäftigten Personen einschließlich mitarbeitender Familienangehöriger und der geringfügig Beschäftigten, ohne Rücksicht auf ihre versicherungsrechtliche Stellung, die Namen, Geburtsdaten und Anschriften dieser Personen, die Höhe ihrer Arbeitsentgelte und sonstigen Bezüge, den Zei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Abfindungen / 5 Abfindung und Krankengeldbezug

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer (Steuerklasse I) mit einem Gehalt von 2.500 EUR erhält im Juni infolge einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses zum 30.6. eine Abfindung von 15.000 EUR. Der Arbeitnehmer war seit Anfang des Vorjahres krankgeschrieben und hat seither nur Krankengeld bezogen. Sein Bruttoarbeitslohn im aktuellen Jahr betrug daher 0 EUR. Wi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Solidaritätszuschlag: Defin... / 2.4 Solidaritätszuschlag bei pauschal besteuerten Bezügen

Der Solidaritätszuschlag ist auch zu erheben, wenn die Lohnsteuer pauschaliert wird, z. B. bei pauschal besteuerten Aushilfsbeschäftigten sowie bei der Pauschalbesteuerung von Fahrtkostenzuschüssen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit Kraftfahrzeugen, für Kantinenmahlzeiten, für Verpflegungszuschüsse bei beruflichen Auswärtstätigkeiten, für sonstige B...mehr