Fachbeiträge & Kommentare zu Einmalzahlung

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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 6 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz, Entgelterhöhung vor Beginn der Schutzfrist, aber außerhalb des Referenzzeitraums

Sachverhalt Im Unternehmen beginnt die Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG für eine Arbeitnehmerin am 11.9. Sie hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Daneben sind die Voraussetzungen zum Bezug des Arbeitgeberzuschusses erfüllt. Der Referenzzeitraum für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes lautet 1.6. bis 31.8. Die Arbeitnehmerin erhält ab 1.9. eine tarif...mehr

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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 9 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz, Entgeltminderung durch Kurzarbeit

Sachverhalt Im Unternehmen beginnt die Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG für eine Arbeitnehmerin am 11.9. Sie hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Daneben sind die Voraussetzungen zum Bezug des Arbeitgeberzuschusses erfüllt. Der Referenzzeitraum für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes lautet 1.6. bis 31.8. Die Arbeitnehmerin ist in einer Abteilung, i...mehr

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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 1 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz, Berechnung bei festem Monatsgehalt

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ab dem 11.9. (Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG) Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Daneben sind die Voraussetzungen zum Bezug des Arbeitgeberzuschusses erfüllt. Die Arbeitnehmerin hat in den letzten 3 vor der Schutzfrist abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträumen auf der Basis eines gleichbleibenden Gehalts...mehr

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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 8 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz, Entgelterhöhung innerhalb der Schutzfristen

Sachverhalt Im Unternehmen beginnt die Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG für eine Arbeitnehmerin am 11.9. Sie hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Daneben sind die Voraussetzungen zum Bezug des Arbeitgeberzuschusses erfüllt. Der Referenzzeitraum für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes lautet 1.6. bis 31.8. Die Arbeitnehmerin erhält ab 1.10. eine tar...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufrechnung / 1 Voraussetzungen

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich einander Leistungen schulden, die gleichartig sind. Gleichartig sind Leistungen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich z. B. jeweils Geldleistungen schulden. Fordert der Arbeitgeber die Herausgabe von in seinem Eigentum stehenden Gegenständen, kann der Arbeitnehmer also nicht mit seinen Vergütungsansprüchen aufrechnen. In diesem Fall...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufrechnung / 3 Verrechnung durch den Rentenversicherungsträger

Der Rentenversicherungsträger ist zur Verrechnung der zu viel gezahlten Beiträge berechtigt[1], wenn er dies anlässlich einer Betriebsprüfung beim Arbeitgeber feststellt und mit der Verrechnung keine Berichtigung der beitragspflichtigen Einnahmen verbunden ist oder aus Einmalzahlungen resultiert (z. B. bei Anwendung falscher Beitragssätze, bei Beitragsentrichtung aus Entgelt...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.6.2 Bemessung des Entgelts

Als Entgelt ist der Berechnung der Entgeltfortzahlung grundsätzlich der arbeitsrechtliche Begriff zugrunde zu legen. Einzubeziehen sind alle Leistungen für die geleistete Arbeit (sog. modifiziertes Lohnausfallprinzip).[1] Es gilt das sog. Bruttolohnprinzip, maßgeblich ist also der Bruttobetrag, den der Arbeitnehmer als Gegenleistung für eine Arbeitsleistung erhält. Praxis-Be...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 5.4 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen

Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, sind nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei. Umsatzsteuer fällt nur an, wenn auf die Steuerfreiheit wirksam verzichtet wird. Das Reverse-Charge-Verfahren ist also nur bei Umsätzen anzuwenden, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen und auf die Steuerbefreiung verzichtet wird. Der Verzicht auf die Steuerfreih...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.8.1 Die geringfügige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV)

Die geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV unterfällt uneingeschränkt dem Geltungsbereich des TVöD. Die entsprechende Person ist Teilzeitbeschäftigter gemäß § 24 Abs. 2 TVöD und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Sinne des TzBfG (§ 2 Abs. 2 TzBfG). Damit wird der Rechtsprechung des BAG und EuGH sowie dem Diskriminierungsverbot von Teilzeitkräften in § 4 A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 4.1.7 Inhalte von Personalakten

Den Inhalt der Personalakte bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber. Diese Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers findet ihre Grenzen in den datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO und des BDSG sowie in den grundrechtlichen Wertentscheidungen. Für die Frage, welche konkreten Vorgänge und Informationen aufbewahrt und damit zur materiellen Personalakte genommen werden dürfen, si...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.3.3 Finanzierung

Die Beitragszahlung des Arbeitgebers kann in Form laufender Beiträge oder durch Einmalzahlung erfolgen. Die Liquidität des Unternehmens wird in Höhe der Prämienzahlung gemindert, wobei der Liquiditätsabfluss teilweise durch Beleihung des Deckungskapitals wieder rückgängig gemacht werden kann. Eine Beleihung kann für das Unternehmen mit einem Finanzierungsvorteil verbunden se...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unterhalt/Unterstützung an ... / 2.1 Berechnungsschema für den Unterhalt nach § 33a EStG

Das folgende Berechnungsschema soll die grundsätzlichen Schritte zur Berechnung des steuerlich abziehbaren Unterhalts darstellen. Dieses Schema findet auf alle Unterhaltsfälle Anwendung. Die Beispielszahlen sind auf einen ganzjährigen Inlandsunterhalt abgestellt und müssen im Schema durch die tatsächlichen Zahlen ersetzt werden.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1 Allgemeiner Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 § 42g EStG beinhaltet Regelungen zur LSt-Nachschau und wurde durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz v. 26.6.2013[1] neu in das EStG eingefügt. Die Vorschrift ist zum 30.6.2013 in Kraft getreten und findet erstmals Anwendung auf laufenden Arbeitslohn für einen Lohnzahlungszeitraum, der nach dem 31.12.2012 endet, und sonstige Bezüge, die nach dem 31.12.2012 zufli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 236. Steuerentlastungsgesetz 2022 (StEntlG 2022) v 23.05.2022, BGBl I 2022, 749

Rn. 256 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 11.05.2022 dem Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 zugestimmt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde um die Zahlung einer Energiepreispauschale iHv 300 EUR und um die Einmalzahlung eines Kinderbonus iHv 100 EUR ergänzt. Der Bundestag am 13.05.2022 dem StEntlG 2022 in der Fassung der Beschl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 235. Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten v 16.07.2021, BGBl I 2021, 2993

Rn. 255 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Gesetz betrifft die Aufhebung wehrdienstrechtlicher Verurteilungen wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen. Die symbolische pauschale Entschädigung iHv 3 000 EUR für jedes aufgehobene Urteil sowie die Einmalzahlung von weiteren 3 000 EUR für sonstige erhebliche dienstrechtliche Benachteiligungen sind nach § 3 Nr 23 EStG steuerfrei.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 238. Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19.10.2022, BGBl I 2022, 1743

Rn. 258 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Darin gemäß Art 2 folgende Einfügung in das EStG: § 3 Nr 11c EStG – neu –: Steuer- (und sozialversicherungs-)frei sind gemäß § 3 EStG Nr 11c Leistungen, Zitat die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom ArbG in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährt werden zur Abmilderung der gestie...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnsteuerbescheinigung (elektronisch)

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Zum Jahr 2004 wurde die elektronische Lohnsteuerbescheinigung eingeführt (s. § 41b EStG, Anhang 10). Der Arbeitgeber hat bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des jeweiligen Kalenderjahres das Lohnkonto des Arbeitnehmers abzuschließen und die Eintragungen mittels einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung dem Finanzamt zu übermittel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 137. Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645

Rn. 157 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Zum Jahresende 2003 wurden wieder einmal zahlreiche steuerliche Gesetzesänderungen verabschiedet, nämlich das StÄndG 2003, das StraBEG (nachfolgend s Rn 158) und das G zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz – folgt mit der nächsten Ergänzungslief...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 221. Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) v 29.06.2020, BGBl I 2020, 1512

Rn. 241 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der Koalitionsausschuss hatte sich am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket unter Einbezug steuerlicher Erleichterungen verständigt. Nachfolgend hat das Bundeskabinett am 12.06.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen beschlossen. Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz bündelt au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 145. Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht u zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG) v 09.12.2004, BGBl I 2004, 3310

Rn. 165 Stand: EL 66 – ET: 05/2005 Im Bereich des EStG erfolgt durch dieses Gesetz die Umsetzung der Änderungen der Mutter-/Tochterrichtlinie (Änderung v 22.12.2003, ABIEU Nr L 7, 41) in nationales Recht. Das Gesetz ist darüber hinaus ein "Omnibusgesetz" u dadurch zum "SteueränderungsG 2004" mutiert: s Stellungnahme des FinMin NRW in DB 2004, 2660 ff. Im Einzelnen: § 11 Abs 1 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 196. Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266

Rn. 216 Stand: EL 107 – ET: 12/2014 Mit dem G wird vorrangig dem Änderungsbedarf in verschiedenen Steuergesetzen infolge des Beitritts Kroatiens in die EU Rechnung getragen, indem der Anwendungsbereich der in innerstaatliches Recht umgesetzten Mutter-Tochter-Richtlinie und der Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie sowie Anlagen zum EStG erweitert werden, so dass auch die in Kro...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 245. Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 v 02.12.2024, BGBl I 2024, Nr 386

Rn. 265 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Grund- und der Kinderfreibetrag für das Jahr 2024 wurden bereits durch das Inflationsausgleichsgesetz v 08.12.2022 (BGBl I 2022, 2230) angepasst (s vor § 1 Rn 240 (Bitz)). Zum 01.01.2024 sind die sozialrechtlichen Regelbedarfe jedoch stärker als noch im 14. Existenzminimumbericht prognostiziert gestiegen. Dem wurde mit der weiteren Anhebung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Steuererhebung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Betroffene Kapitalerträge (§ 36a Abs 1 EStG)

Rn. 2 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die gegenüber § 36 Abs 2 Nr 2 EStG verschärften Anrechnungsvoraussetzungen treffen die inländischen KapErtr iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG, mithin in der Hauptsache Dividenden, aber auch Ausbeuten und sonstige Bezüge wie Dividendenkompensationszahlungen nach dem Katalog des § 20 Abs 1 Nr 1 EStG, wenn die Aktien oder Genussscheine zulässigerwei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 81. Gesetz zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags und zur Änderung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen (Solidaritätsgesetz), BGBl I 90, 1318

Rn. 101 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Am 14.05.1991 hat der Deutsche Bundestag das Solidaritätsgesetz in dritter Lesung verabschiedet. Die erforderliche Verpflichtung von Arbeitgebern, Geldinstituten, Kapitalgesellschaften zum Einbehalt der Ergänzungsabgabe neben Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Aufsichtsratsteuer etc ergibt sich jedoch erst aus einer Vorschrift des Steueränderu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 95. Gesetz zur einkommensteuerlichen Entlastung von Grenzpendlern und anderen beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und zur Änderung anderer gesetzlicher Vorschriften (Grenzpendlergesetz) vom 24.06.1994, BGBl I 94, 1395

Rn. 115 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Hierzu vorab Hinweis auf das Schreiben des BMF vom 30.06.1994, BStBl I 94, 439, betreffend Verlängerung der Frist für die Inanspruchnahme der degressiven AfA nach § 7 Abs 5 Nr 1 Satz 2 EStG um ein Jahr sowie die Kommentierung im Fachschrifttum, nämlich Gierlich, DB 1994, 1257; Kaefer, BB 1994, 1331; Förster, DStR 1994, 1297, mit einer inform...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 215. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451

Rn. 235 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Bundesregierung beschloss am 31.07.2019 den Entwurf des Gesetzes, das wegen zahlreicher Gesetzesänderungen aufgrund politischer Entscheidungen bzw Reaktionen auf die Rspr auch kurz JStG 2019 genannt wird. Aus dem vorgehenden Referentenentwurf v 08.05.2019 wurden die grunderwerbsteuerlichen Regelungen (Share Deals) eliminiert u in ein eig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Einkünfteermittlung im übrigen

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt (allein im Einkommensteuer- Gesetz wurden insgesamt 75 Vorschriften geändert bzw vollkommen neu gefaßt):mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Tarif-Vorschriften

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 224. Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096

Rn. 244 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das Gesetz enthält eine Vielzahl an Änderungen über etliche Einzelsteuergesetze. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde insb befristet auf 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt und diverse Verbesserungen für gemeinnützige Körperschaften umgesetzt. Gesetzgebungsbedarf gab es insb betreffend notwendige Anpassungen an EU-Recht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versorgungsbezüge aus der b... / 1.3 Beitragspflichtige Einnahmen

Zu den beitragspflichtigen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gehören insbesondere die Altersrenten einschließlich der Kinderzuschüsse sowie die Witwen-, Witwer- und Waisenrenten. Das Gleiche gilt für Weihnachtsgelder oder sonstige Zuschläge und Einmalzahlungen. Sie sind unabhängig davon beitragspflichtig, ob deren Zahlung in bestimmter Höhe in der Versorgungsregel...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4 Beitragsanspruch entsteht erst bei Auszahlung der Einmalzahlung

Die Sozialversicherungsträger gehen davon aus, dass die Sozialversicherungsbeiträge von dem geschuldeten und nicht dem gezahlten Arbeitsentgelt zu berechnen sind. Dies ist durch Ergänzung des § 22 Abs. 1 SGB IV für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ausgeschlossen worden. Die Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger entstehen bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt erst,...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.1 Beitragsforderung aus geschuldetem laufendem Arbeitsentgelt

Die Beitragsansprüche der Versicherungsträger aus laufendem Arbeitsentgelt entstehen, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ist nach Auffassung des BSG die Lohnzahlungspflicht. Die Beitragsansprüche knüpfen damit an den erarbeiteten Lohn an, nicht erst an die Tatsache seiner Auszahlung.[1] Die Zuflusstheorie wird hier – anders als bei Einmalzahlungen – n...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.2 Arbeitsentgelt bei allgemeinverbindlichen Tarifverträgen

Eine besondere Stellung nehmen in diesem Zusammenhang für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge ein. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales kann im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss einen Tarifvertrag auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich erklären.[1] Der Tarifausschuss setzt sich aus jeweils 3 Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.6 Arbeitsentgelt im Übergangsbereich

Bei versicherungspflichtigen Beschäftigten mit einem monatlichen Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs richten sich die Beitragsberechnung und die Aufteilung der zu zahlenden Beiträge auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nach den allgemein geltenden Normen. Vielmehr wird anstelle des tatsächlichen Arbeitsentgelts aus der Beschäftigung bei versicherungspflichtigen ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.3 Betriebsprüfung: Geschuldetes Arbeitsentgelt ist maßgeblich

Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung[1] gehen die Rentenversicherungsträger bei den Betriebsprüfungen davon aus, dass die Entstehung des Anspruchs auf die Sozialversicherungsbeiträge nicht davon abhängt, ob das geschuldete Arbeitsentgelt auch tatsächlich gezahlt wurde und dem Arbeitnehmer zugeflossen ist. Auch aus geschuldetem, aber vom Arbeitgeber nicht gezahltem Arbeit...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.5 Was gilt als Arbeitsentgelt bei einem Nettoarbeitsentgelt?

Wenn ein Nettoarbeitsentgelt vereinbart oder von einem Nettoentgelt auszugehen ist, gelten als Arbeitsentgelt die Einnahmen des Beschäftigten einschließlich der darauf entfallenden Steuern und der seinem gesetzlichen Anteil entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge.[1] Von einer Nettolohnvereinbarung ist auch dann auszugehen, wenn bei illegaler Beschäftigung Steuern und Sozial...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.5 Häufigkeit der Einnahmen

Arbeitslohn kann unabhängig davon vorliegen, ob es sich um laufende oder um einmalige Bezüge handelt. Laufender Arbeitslohn ist der Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer regelmäßig fortlaufend zufließt.[1] Dazu gehören insbesondere Monatsgehälter, Wochen- und Tagelöhne, Mehrarbeitsvergütungen, Zulagen. Einmalige Bezüge werden als sonstige Bezüge bezeichnet. Ein sonstiger Bezug ist der...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstrad / 5.6 Anwendungszeitraum

Die Steuerbefreiungs-[1] bzw. Pauschalierungsvorschriften[2] sind anzuwenden auf Vorteile, die in einem nach dem 31.12.2016 endenden Lohnzahlungszeitraum oder als sonstige Bezüge nach dem 31.12.2016 zugewendet werden. Die Pauschalierungsvorschrift ist letztmalig anzuwenden auf Vorteile, die in einem vor dem 1.1.2030 endenden Lohnzahlungszeitraum oder als sonstige Bezüge vor ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.4 Bedeutung des Verzichts auf Arbeitsentgelt für die Beitragsberechnung

Wie oben ausgeführt, ist sowohl bei der Beitragsberechnung als auch bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung das Arbeitsentgelt maßgeblich, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat. Insoweit kommt es auf die Höhe des tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelts nicht an. Ein arbeitsrechtlich zulässiger Verzicht auf künftig entstehende Entgeltansprüche hingegen mindert ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstrad / 3.2 Barzuschüsse des Arbeitgebers

Für Barzuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den Erwerb und die Nutzung von Ladevorrichtungen für E-Bikes, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, gilt: Wird der geldwerte Vorteil pauschal mit 25 % lohnversteuert, bleibt er beitragsfrei in der Sozialversicherung.[1] Wichtig Beitragsfreiheit nur bei tatsächlich durchg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.6 Zeitpunkt der Einnahmen

Entscheidend ist der Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt. In diesem Zeitpunkt entsteht auch die Lohnsteuer (sog. Zuflussprinzip). Der Zufluss des Arbeitslohns ist somit Voraussetzung für den Lohnsteuerabzug.[1] Der Arbeitslohn ist zugeflossen, sobald der Arbeitnehmer über das in Geld oder Geldeswert bestehende Wirtschaftsgut wirtschaftlich verfügen kan...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungszuschuss für ... / 2.2 Höhe/Dauer der Förderung

Förderhöhe und Förderdauer richten sich nach dem dargelegten Umfang der Minderleistung des Arbeitnehmers. Der Eingliederungszuschuss kann danach bis zu 50 % des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts betragen und für eine Förderdauer von bis zu 12 Monaten gezahlt werden.[1] Der Zuschuss wird bei Förderbeginn in monatlichen Beträgen grundsätzlich für die gesamte Förderdauer einhe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Höhe) / 3.2 Istentgelt

Istentgelt ist das im Anspruchszeitraum tatsächlich erzielte beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt, wiederum ohne Einmalzahlungen. Das Istentgelt erhöht sich jedoch um Entgelte, die aufgrund von Mehrarbeit im jeweiligen Kalendermonat erzielt wurden, aus anderen als aus wirtschaftlichen Gründen ausgefallen sind (z. B. unbezahlter Urlaub) oder der Kurzarbeiter aus einer anderen...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.1 Zahlung der Miete

Rz. 94 Die Pflicht zur Entrichtung der Miete ist eine Hauptpflicht des Mieters im Rahmen des gegenseitigen Vertrags (§§ 320 ff.) zwischen den Mietvertragsparteien. Fehlt eine Mietvereinbarung, liegt kein Mietvertrag, möglicherweise aber Leihe vor. Dabei ist es nicht unbedingt notwendig, sich auf eine bestimmte Höhe der Miete zu einigen, wenn nur eine bestimmbare Miete verein...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 3.7 Individuelle Lohnsteuerberechnung

Ungeachtet der gesetzlichen Lohnsteuerabzugsverpflichtung haftet der Arbeitgeber aber nicht automatisch für die entsprechenden Lohnsteuerbeträge, wenn er dieser Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug nicht nachkommt. Wichtig ist auch, dass der Rabattfreibetrag von 1.080 EUR[1] für Drittrabatte und Belegschaftsrabatte innerhalb eines Konzerns nicht zum Zuge kommt. Der jeweilige ste...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 3.1 Einmalzahlungen/Sonstige Bezüge

Einmalzahlungen sind Zuwendungen, die aus bestimmten Anlässen zusätzlich zum laufenden Entgelt gezahlt werden. Lohnsteuerrechtlich werden sie als "sonstige Bezüge" bezeichnet. Ermittlung der Lohnsteuer Bei sonstigen Bezügen kann die Lohnsteuer auch bei maschineller Lohnabrechnung nicht unmittelbar aus den Lohnsteuertabellen abgelesen werden, sondern muss in einem besonderen Ve...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Überstund... / 5 Gehaltsempfänger, Überstunden aus mehreren Jahren

Sachverhalt Eine Angestellte bezieht ein monatliches Gehalt von 3.950 EUR brutto bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. In den Monaten Januar 01 bis März 02 leistete sie ingesamt 162 Überstunden, die ihr mit der Gehaltsabrechnung März 02 ausbezahlt werden. Im Unternehmen werden 30 % Überstundenzuschlag gezahlt. Wie hoch ist der Gesamtbruttolohn für März 02 inkl. ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Überstund... / 4 Gehaltsempfänger, Überstunden aus mehreren Monaten

Sachverhalt Eine Angestellte bezieht ein monatliches Gehalt von 3.950 EUR brutto bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. In den Monaten Januar bis Mai leistete sie ingesamt 62 Überstunden, die ihr mit der Gehaltsabrechnung Mai ausbezahlt werden. Im Unternehmen werden 30 % Überstundenzuschlag gezahlt. Wie hoch ist der Gesamtbruttolohn für Mai inkl. Überstunden und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 4 Mindestlohn

Die beiden besonderen Haftungstatbestände nach dem SGB IV, Generalunternehmerhaftung im Baugewerbe und Haftung des Entleihers bei Arbeitnehmerüberlassung, kommen ggf. auch in Fällen in Betracht, in denen zu geringe Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden, z. B. aufgrund der Nichteinhaltung von Mindestarbeitsbedingungen seitens des Subunternehmers bzw. des Verleihers. Denn...mehr