Fachbeiträge & Kommentare zu Einmalzahlung

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Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2.2 Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Rz. 7 Die BBG bestimmt den für einen Entgeltabrechnungszeitraum maximalen Betrag, von dem Beiträge erhoben werden. Überschreitet die Einmalzahlung zusammen mit dem laufenden Arbeitsentgelt des Entgeltabrechnungszeitraums die BBG nicht, werden die Beiträge aus dem gesamten (laufenden und einmalig gezahlten) Arbeitsentgelt berechnet. Wird die BBG des Abrechnungszeitraums durch d...mehr

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 5 Keine Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren seit 2025

Für Lohnzahlungen seit dem 1.1.2025 wurde die ermäßige Besteuerung im Lohnsteuerabzugsverfahren für die bisher begünstigten Einmalzahlungen in Form von Entschädigungen oder Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten durch den Gesetzgeber aufgehoben.[1] Die Besteuerung nach der sog. Fünftelregelung ist seit 2025 ist nur noch nach Ablauf des Jahres im Rahmen der Einkommensteuerver...mehr

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Praxis-Beispiele: Rabattfre... / 3 Produkte des Arbeitgebers

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erwirbt im Juli von seinem Arbeitgeber, einem Küchenhersteller, eine Küche zum Preis von 10.000 EUR. Im Einzelhandel wird diese Küche für 18.000 EUR an Endverbraucher verkauft. Wie hoch ist der geldwerte Vorteil für den Arbeitnehmer? Ergebnismehr

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Wettbewerbsverbot / 1 Entschädigung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn

Verpflichtet sich ein Arbeitnehmer, während der Dauer des Dienstverhältnisses eine Konkurrenztätigkeit nicht auszuüben oder zu unterlassen, gehört eine vom Arbeitgeber für den Abschluss dieses Wettbewerbsverbots gezahlte Entschädigung zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Der Arbeitgeber hat die Entschädigung im Zeitpunkt des Zuflusses zu besteuern, regelmäßig als sonstigen Bezu...mehr

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Praxis-Beispiele: Nachzahlung / 4 Mehrarbeitsvergütung für 8 Monate

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer beantragt im März 2026 die Auszahlung von 100 Überstunden für den Zeitraum September 2025 bis Februar 2026. Die Überstunden wurden zur Flexibilisierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf einem Gleitzeitkonto angesammelt. Die Auftragslage ließ einen Freizeitausgleich allerdings nicht zu. Laut Arbeitszeitnachweis entfallen von den 100 Überstunden 60...mehr

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Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 3.2 Schritt 1: Jahresarbeitslohn berechnen

Ausgangsgröße der Berechnung ist der gesamte steuerpflichtige Jahresarbeitslohn, ggf. einschließlich Sachbezügen und Einmalzahlungen. Dieser ist anhand der im Lohnkonto eingetragenen steuerpflichtigen laufenden und sonstigen Bezüge zu ermitteln. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bleiben außer Ansatz. Dasselbe gilt für pauschal besteuerten Arbeitslohn, weil hier der Arbeitgebe...mehr

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Prämie / 1 Steuer- und Beitragspflicht

Lohnsteuerrechtlich handelt es sich bei sämtlichen Prämien, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen eines bestehenden Dienstverhältnisses gewährt, unabhängig von ihrer konkreten Bezeichnung um steuerpflichtigen Arbeitslohn, der grundsätzlich als sonstiger Bezug mit der Jahreslohnsteuertabelle zu versteuern ist. Die ermäßigte Besteuerung mit der Fünftelregelung für Bez...mehr

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Sonstige Bezüge / 3 Maßgebende ELStAM für den Lohnsteuerabzug

Für sonstige Bezüge sind die Lohnsteuerabzugsmerkmale am Ende des Zuflussmonats maßgebend.[1] Dies gilt auch im Falle des Arbeitgeberwechsels.[2] Hierdurch wird die mehrfache Berücksichtigung der Steuerklasse III vermieden, wenn bei einem Arbeitgeberwechsel nach Beendigung des bisherigen Dienstverhältnisses Lohnnachzahlungen durch den "alten" Arbeitgeber erfolgen. Bei ausgesc...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 3 Änderungsverpflichtung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bis zur Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung den Lohnsteuerabzug bei der jeweils nächstfolgenden Lohnzahlung zu ändern, wenn er erkennt, dass er die Lohnsteuer bisher nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat, oder die Lohnsteuer sich durch eine rückwirkende Gesetzesänderung ändert. Art und Weise ist nicht zwingend festgelegt. Sie kann durch ...mehr

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Sonstige Bezüge / 4.3 Berechnung bei mehreren Dienstverhältnissen

Steht der Arbeitnehmer nacheinander in mehreren Dienstverhältnissen, ist für die Feststellung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns der Arbeitslohn aus all diesen Dienstverhältnissen, d. h. aus dem gegenwärtigen und aus den vorangegangenen Dienstverhältnissen, zu berücksichtigen. Steht der Arbeitnehmer gleichzeitig noch bei einem anderen Arbeitgeber in einem zweiten Diens...mehr

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Übergangsbereich / 9.1 Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz

Die Umlagen zum Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Entgeltfortzahlung (U1) und Mutterschaft (U2) sind nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz von dem Arbeitsentgelt zu berechnen, von dem auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bemessen werden oder bei Versicherungspflicht zu bemessen wären (Beitragsbemessungsgrundlage). In Übergangsbereichsfällen s...mehr

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Menschen mit Behinderung / 4.1.2 Verteilung der Beitragslast

Die Beiträge sind vom Träger der Einrichtung und vom Versicherten je zur Hälfte zu tragen, wenn das tatsächliche Arbeitsentgelt dieses Mindestentgelt erreicht oder übersteigt. Liegt das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt unter diesen Werten, hat der Arbeitgeber die Beiträge vom Mindestarbeitsentgelt in voller Höhe allein zu tragen.[1] Sonderfall Einmalzahlung Liegt das tatsäc...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 4.1 Rentenversicherungsbeiträge für das ausgefallene Arbeitsentgelt

Die auf das ausgefallene Entgelt (Unterschiedsbetrag i. S. d. § 163 Abs. 3 Satz 1 SGB VI) entfallenden Rentenversicherungsbeiträge hat der Ehrenamtsinhaber in voller Höhe (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) selbst zu tragen.[1] Einen Ausgleich erhält der ehrenamtlich tätige Arbeitnehmer im Allgemeinen außerhalb der Rentenversicherung von der Stelle, für die er die ehrenamt...mehr

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Mutterschaftsgeld: Versiche... / 2.1 Versicherungspflichtige sind beitragsfrei

Für die Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld besteht Beitragsfreiheit in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beitragsfreiheit erstreckt sich aber nur auf das Mutterschaftsgeld selbst.[1] Bei dem vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschuss zum Mutterschaftsgeld handelt es sich nicht um Arbeitsentgelt.[2] Hinsichtlich der beitragsrechtlichen Behandlung von arbeitgeberseitige...mehr

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Versorgungsbezüge / 1.2 Form der Auszahlung

Als Versorgungsbezüge kommen laufende und einmalige Bezüge sowie Abfindungen und originär vereinbarte Kapitalleistungen in Betracht. Nicht zu den Versorgungsbezügen gehören Nutzungsrechte und Sachleistungen bzw. Deputate; dies gilt selbst dann, wenn diese Sachbezüge in Geldeswert abgegolten werden. Übernimmt der ehemalige Arbeitgeber Versicherungsprämien (z. B. zur Kfz-Versi...mehr

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Menschen mit Behinderung / 4.2.2 Verteilung der Beitragslast

Für die Beitragslastverteilung in der Rentenversicherung gilt, dass bei einem tatsächlichen Arbeitsentgelt des Versicherten von mehr als 20 % der Bezugsgröße (2026: 791 EUR; 2025: 749 EUR) die Beiträge aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber und vom Versicherten je zur Hälfte aufzubringen sind. Die Beiträge für einen eventuellen Differenzbetrag zum Mindestarbeit...mehr

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Sonstige Bezüge / 5 Keine Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren seit 2025

Zur Vereinfachung der Lohn- und Gehaltsabrechnung wurde die ermäßigte Besteuerung[1] im Lohnsteuerabzugsverfahren für begünstigte Einmalzahlungen seit 2025 ersatzlos aufgehoben.[2] Die vorteilhafte Besteuerung für (Entlassungs-)Entschädigungen und Arbeitslohn für eine mehrjährige Tätigkeit nach der sog. Fünftelregelung bleibt seit dem Veranlagungszeitraum 2025 der Einkommenst...mehr

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Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2.3 Errechnung der anteiligen BBG

Rz. 8 Hierfür sind alle beitragspflichtigen Beschäftigungszeiten (SV-Tage) ab Jahresbeginn, bzw. hilfsweise ab Beginn des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses bei dem die Einmalzahlung gewährenden Arbeitgeber, zu ermitteln. Dabei sind volle Kalendermonate mit 30 Tagen und Teilmonate mit den tatsächlichen Tagen zu berücksichtigen. Die anteilige BBG errec...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 4 Zuordnung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts

Die Zuordnung eines Entgeltguthabens, das nicht wie vereinbart verwendet wird, erfolgt grundsätzlich nicht als Einmalzahlung. Auch eine rückwirkende Zuordnung zu der Zeit der tatsächlichen Arbeitsleistung, in der es erzielt worden ist, scheidet aus. Die Grundlagen für die Feststellung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts aus dem Wertguthaben sind bereits in der Arbeitsphas...mehr

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Praxis-Beispiele: Nachzahlung / 2 Vorjahr

Sachverhalt Seit Oktober 2025 übernimmt eine Sachbearbeiterin zusätzliche Aufgaben im Unternehmen. Im März 2026 wird ihr Gehalt rückwirkend um monatlich 200 EUR für die Monate Oktober 2025 bis Februar 2026 erhöht (= 1.000 EUR). Ihr bisheriger monatlicher Bruttolohn beträgt 2.300 EUR und erhöht sich ab März 2026 auf 2.500 EUR. Wie wird die rückwirkende Lohnerhöhung abgerechnet...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 4.1 Berechnung/Höhe

Das Krankengeld wird nach dem während der Freistellung ausgefallenen Nettoarbeitsentgelt berechnet. Ähnlich wird auch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall berechnet. Das Nettoarbeitsentgelt wird aus dem Bruttoarbeitsentgelt ermittelt, soweit davon Beiträge zur Krankenversicherung berechnet wurden. Bruttoarbeitsentgelt wird somit nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der K...mehr

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§ 6 Kapitalisierung von Sch... / I. Kapitalisierung

Rz. 1 Die Kapitalisierung von Schadensersatzansprüchen stellt einen der anspruchsvollsten Bereiche im Personenschadensrecht dar. Trotz ihrer zentralen Bedeutung wird sie in der juristischen Praxis häufig nur rudimentär erfasst und unzureichend umgesetzt. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der maßgeblichen Rolle der Kapitalisierung bei der Bestimmung der dem Geschädigt...mehr

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Lohnzahlungs- und Abrechnun... / 1 Zuordnung des Entgelts

Das laufende Arbeitsentgelt ist für die Beitragsberechnung dem jeweiligen Entgeltabrechnungszeitraum zuzuordnen, in dem es erzielt wurde. Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Zahlung an, sondern darauf, wann die ursächliche Arbeitsleistung erbracht wurde. Bei der beitragsrechtlichen Zuordnung von Einmalzahlungen sind Besonderheiten zu berücksichtigen.[1] Die Beiträge si...mehr

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Beitrag aus fiktiven Entgel... / Zusammenfassung

Überblick Laufende Entgeltbestandteile, die nicht an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden, obwohl sie arbeitsrechtlich beansprucht werden können, sind beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Dieser Grundsatz ist lediglich dann nicht anwendbar, wenn ein wirksamer Lohnverzicht erklärt worden ist. Für diesen sind sozialversicherungsrechtlich jedoch sehr enge Grenzen gesetzt wor...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.4.3 Außerordentlichkeit der Einkünfte

Außerordentlich sind Einkünfte nur dann, wenn sie auf für die Einkunftsart ungewöhnlichen Umständen beruhen und es deshalb zu einer atypischen Zusammenballung von Einkünften kommt. Die Zusammenballung der Einkünfte darf nicht dem vertragsgemäßen oder typischen Ablauf der jeweiligen Einkünfteerzielung entsprechen.[1] Teil- oder Einmalkapitalzahlungen der bAV sind nach Auffassu...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.1 "Spezialgesetzliche" Regelung

Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden ausschließlich nach § 22 Nr. 5 EStG ("lex specialis") versteuert und führen daher stets zu sonstigen Einkünften.[1] Dies gilt sowohl für Versorgungsleistungen (Altersbezüge, Hinterbliebenenbezüge, Invaliditätsleistungen) als auch für Abfindungszahlungen im Rahmen arbeitsrechtlich zulässiger Abfindung...mehr

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Vermögensbeteiligung / 1 Formen

Vermögensbeteiligungen gehören grundsätzlich zu den geldwerten Vorteilen, von denen Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Zu den verschiedenen Formen von Vermögensbeteiligungen gehören u. a. Aktienoptionen (Stock Options), Aktienüberlassung und sonstige Vermögensbeteiligung, Tantiemen (Einmalzahlungen) und Provisionen (Einmalzahlungen). Vermögensbeteiligungen oder Mitarbeite...mehr

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Mindestlohn: Höhe des Minde... / 2.2 Anrechenbarkeit

Auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechenbar sind: Allgemeine Tätigkeitszulagen, die der Arbeitnehmer für jede Tätigkeitsstunde erhält und die nicht zur Abgeltung besonderer Erschwernisse dienen. Dazu gehört z. B. die Bauzulage, Kassenzulagen oder auch eine "Verkehrsmittelzulage", die jeder Arbeitnehmer für eine Reinigungstätigkeit erhält.[1] Einmalzahlungen, die aus bestimmten...mehr

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Kapitalabfindung und Kapita... / 3.7 Einzahlung der Kapitalleistung in eine Direktversicherung zur Finanzierung einer Sofortrente

Bei einer Sofortrente handelt es sich um eine laufende Rentenleistung aus einem privaten Versicherungsvertrag, die durch eine Einmalzahlung finanziert wird. Wird diese Einmalzahlung aus einer Kapitalleistung aus einer Direktversicherung finanziert, gilt für diese Kapitalleistung die 1/120-Regelung. Dies gilt sowohl für versicherungspflichtige Mitglieder als auch für freiwill...mehr

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Praxis-Beispiele: Abfindungen / 2 Keine Zusammenballung von Einkünften

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer mit einem laufenden Monatslohn von 5.500 EUR erhält infolge einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses zum 30.6. eine Abfindung von 32.500 EUR. Als weiteren Einmalbezug hat er im Mai 1.750 EUR Urlaubsgeld erhalten. Aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entgeht ihm aber das Weihnachtsgeld von 1.750 EUR. Er hat ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Gehaltsverzicht und lohnsteuerlicher Zufluss, BB 1984, 715; Apitz, Zeitpunkt des Zuflusses im Falle eines zahlungshalber hingegebenen Schecks, FR 1985, 290; Prinz, Der Abfluss von WK, dargestellt am Bsp der Einkünfte aus VuV, DB 1985, 830, DB 1985, 889; Trzaskalik, Zuflussprinzip und periodenübergreifende Sinnzusammenhänge, StuW 1985, 222; Giloy, Verzicht des ArbG auf For...mehr

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 3.2 Berechnungsschema

Anders als beim laufenden Arbeitslohn kann die Lohnsteuer nicht unmittelbar aus der Lohnsteuertabelle abgelesen werden, sondern der Arbeitgeber hat sie aufgrund einer Jahresvergleichsrechnung nach folgendem Schema zu ermitteln:mehr

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Altersteilzeit / 3 Begrenzung des steuerfreien Aufstockungsbetrags

Die Steuerfreiheit ist der Höhe nach auf einen Aufstockungsbetrag begrenzt, der zusammen mit dem Nettolohn für die Altersteilzeit 100 % des Nettolohns ohne Altersteilzeit nicht übersteigt. Für den steuerfreien Höchstbetrag ist der individuelle Nettolohn des jeweiligen Entgeltzahlungszeitraums maßgebend. Hierbei sind z. B. Tariflohnerhöhungen und ggf. in den ELStAM vermerkte ...mehr

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Sonstige Bezüge / 4 Besteuerung nach der Jahrestabelle

Die Lohnsteuer von sonstigen Bezügen ist unter Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle zu ermitteln. Festzustellen ist die Lohnsteuer für den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn einschließlich des sonstigen Bezugs und den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn ohne sonstigen Bezug. Der Unterschiedsbetrag zwischen den Jahreslohnsteuerbeträgen ergibt die Lohnsteuer für den sonstigen B...mehr

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 3.1 Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle

Die Lohnsteuer von sonstigen Bezügen wird mit dem Teilbetrag erhoben, der zusammen mit der Lohnsteuer für den laufenden Arbeitslohn der voraussichtlichen Jahreslohnsteuer für den Arbeitslohn des gesamten Kalenderjahres entspricht. Der Steuerabzug von sonstigen Bezügen muss jahresbezogen vorgenommen werden, weil die Besteuerung nach den für laufenden Arbeitslohn geltenden Gru...mehr

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 3.5 Berücksichtigung von Abzugsbeträgen

Steht der voraussichtliche Jahresarbeitslohn fest, ist zu prüfen, ob beim Arbeitnehmer eine Erhöhung um einen Hinzurechnungsbetrag oder eine Minderung um Freibeträge vorzunehmen ist. In Betracht kommen der Versorgungsfreibetrag sowie der dazugehörende Zuschlag, der Altersentlastungsbetrag und ein am Ende des Zuflussmonats des sonstigen Bezugs im ELStAM-Datensatz bescheinigte...mehr

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Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 1 Überprüfung des Lohnsteuereinbehalts

Sachverhalt Ein Mitarbeiter, geboren am 10.12.1987, mit Steuerklasse I, keine Kinder, ev. (Kirchensteuer 8 %), Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung 2,9 %, erhält monatlich 3.500 EUR brutto. Im Juli zahlt der Arbeitgeber eine Erfolgsprämie von 2.500 EUR, die als sonstiger Bezug versteuert wird. Zum 1.10. erhöht sich sein Gehalt auf 4.250 EUR im Monat. Der Jahresbruttolohn de...mehr

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Solidaritätszuschlag / 3.2 Sonstige Bezüge

Die sonstigen Bezüge werden dem laufenden Arbeitslohn hinzugerechnet. Denn Grundlage ist die Jahreslohnsteuer. Prüft der Arbeitgeber, ob die Freigrenze überschritten wird, hat dieser auf die Jahreslohnsteuer abzustellen.[1] Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Arbeitgeber von geringeren oder durchschnittlichen Arbeitslöhnen unterjährig keinen Solidaritätszuschlag ein...mehr

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 4.2 Arbeitnehmer mit neuem Dienstverhältnis

Bezieht der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Zahlung des sonstigen Bezugs Arbeitslohn aus einem anderen Dienstverhältnis, so hat der frühere Arbeitgeber für die Einbehaltung der Lohnsteuer den für ein zweites Dienstverhältnis maßgebenden ELStAM-Datensatz anzuwenden. Der sonstige Bezug ist dann unter Anwendung der Steuerklasse VI zu besteuern. Bei Anwendung der Steuerklasse VI i...mehr

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Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2 Urlaubsabgeltung

Rz. 5 Urlaubsabgeltungen sind beitragsrechtlich als Einmalzahlungen zu behandeln. 2.2.1 Beitragspflicht und Zuordnung Rz. 6 Einmalzahlungen sind in der Sozialversicherung nur dann beitragspflichtig, wenn sie auch tatsächlich ausgezahlt werden (sog. Zuflussprinzip). Der bloße Anspruch auf die Einmalzahlung reicht für die Beitragspflicht nicht aus. Die Einmalzahlung wird dem Kale...mehr

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Lohnkonto / 2.2 Besondere Beitragsabrechnung

Sind aus der Beitragsabrechnung die Korrekturen oder Stornierungen, die das vorherige Kalenderjahr betreffen, bzw. die Fälle, in denen Einmalzahlungen dem Vorjahr zugeordnet wurden, nicht besonders gekennzeichnet und besonders summiert, ist eine besondere Beitragsabrechnung zu erstellen.mehr

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Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2.6 Maßgebender Beitragssatz

Rz. 11 Für die Einmalzahlung ist jeweils der Beitragssatz anzuwenden, welcher zum (ggf. letztlichen) Zeitpunkt der Zuordnung gilt.mehr

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Wettbewerbsverbot / 1.1 Auszahlung während der Beschäftigung

Eine Wettbewerbsverbots- oder Karenzentschädigung, die dem Arbeitnehmer während einer laufenden Beschäftigung gezahlt wird, ist als Einmalzahlung beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Sie ist beitragsrechtlich dem Entgeltabrechnungsmonat der Auszahlung zuzuordnen.mehr

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Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.3 Urlaubsgeld

Rz. 13 Sozialversicherungsrechtlich handelt es sich bei Urlaubsgeldern um Einmalzahlungen.mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 3 Mindesteinnahmegrenze

Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen sind nur zu entrichten, wenn die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen aus Versorgungsbezügen (ggf. unter Berücksichtigung von Arbeitseinkommen) insgesamt 1/20 der monatlichen Bezugsgröße übersteigen.[1] Für das Kalenderjahr 2026 beträgt der Grenzwert 197,75 EUR (2025: 187,25 EUR). Wichtig Mindesteinnahmegrenze gilt nur ...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / Zusammenfassung

Begriff Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen mit einem der Versorgungszwecke Alter, Tod oder Invalidität als Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer insgesamt erbrachte Arbeitsleistung zusagt. Entscheidend sind der Bezug der Versorgungszusage zum Arbeitsverhältnis und die spezifische Zweckbindung. Zum Aufbau der betrieblich...mehr

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Altersteilzeit (Beiträge) / 4 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Einmalzahlungen können bei der Berechnung des Aufstockungsbetrags[1] aber nicht für die Ermittlung der zusätzlichen beitragspflichtigen Einnahme nach § 163 Abs. 5 SGB VI berücksichtigt werden.mehr

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Märzklausel / 2 Anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung

Für die Beurteilung der Anwendung der Märzklausel ist bei krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern stets von der anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung auszugehen. Wird diese überschritten, ist für das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt auch für die Berechnung der Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge die Märzklausel anzuwenden. Das gil...mehr

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Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2.5 März-Klausel

Rz. 10 Werden Einmalzahlungen in der Zeit vom 1.1. bis 31.3. eines Jahres gezahlt und können sie im ursprünglichen Zuordnungsmonat in mindestens einem Sozialversicherungszweig nicht in voller Höhe der Beitragspflicht unterworfen werden, so ist die März-Klausel anzuwenden und eine Zuordnung zum letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres vorzunehmen.mehr

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Insolvenzgeldumlage / 2.6 Märzklausel

Bei Einmalzahlungen im ersten Quartal eines Kalenderjahres ist die Märzklausel anzuwenden. Die Zuordnung des einmalig gezahlten Arbeitsentgeltes zum letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres richtet sich auch bei der Bemessung der Insolvenzgeldumlage nach den für die Märzklausel geltenden allgemeinen Grundsätzen.mehr