Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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zfs 02/2024, zfs Aktuell / 3.2 Prozesskostenhilfebekanntmachung 2024

Am 27.12.2023 ist die Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2024 – PKHB 2024) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I 2023 Nr. 403 v. 27.12.2023). Darin werden die Freibeträge, die für die Bewilligung von PKH vom Einkommen der Partei abzuziehen sind, bekanntgemacht. Sie betragen nunmehr für die Partei, ihren Ehegatten od...mehr

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ZErb 02/2024, Aufwendungen ... / 2. Unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft als Stifterin und Abzugsverbot nach § 10 Nr. 1 KStG (Fallbeispiel)

Die unbeschränkt steuerpflichtige A-GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland möchte als Stifterin eine inländische rechtsfähige und privatnützige Stiftung errichten (§ 80 BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG). Sitz und Geschäftsleitung der Stiftung befinden sich kumulativ im Inland. Aufgabe der Stiftung soll der Erhalt von Kapital und seine verzinsliche Anlage sein. Die Erträ...mehr

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FoVo 02/2024, Nichtberücksi... / 2 II. Die Entscheidung

AG meint, nach billigem Ermessen zu entscheiden Als Richtschnur für die Nichtberücksichtigung eines Angehörigen bei der Bestimmung des pfändbaren Betrags bietet es sich an, auf den Grundfreibetrag des § 850c Abs. 1 ZPO von derzeit 1.402,28 EUR abzustellen. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die Unterhaltsberechtigte als Auszubildende Einkünfte in dieser Höhe erzielt. N...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anwendungsbereich

Rn. 4a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 24 EStG gilt sowohl für die Einkünfte von unbeschränkt (§ 1 Abs 1–3, § 1a EStG) als auch von beschränkt (§ 1 Abs 4, §§ 49, 50 EStG) StPfl, über § 8 Abs 1 S 1 KStG ist die Vorschrift auch für das Einkommen von Körperschaften anzuwenden. Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug ist Voraussetzung, dass das inländische Besteuerungsrecht besteht (s F...mehr

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AGS 02/2024, Verwertung von... / II. Einzusetzendes Vermögen

Gem. § 76 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 114 Abs. 1 S. 1 1 Hs. ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren Voraussetzungen zur Gewährung von VKH wie der zu bejahenden hinreichenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs, § 114 Abs. 1 S. 1 2 Hs. ZPO – VKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur zum Tei...mehr

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FF 02/2024, Rechtsprechung ... / 9 Verfahrenskostenhilfe

KG, Beschl. v. 21.11.2023 – 16 WF 131/23 Die Beschwerde eines Beteiligten, der sich mit seinem Rechtsmittel gegen die Höhe der festgesetzten Rate auf die gewährte Verfahrenskostenhilfe wendet und zur Begründung auf ein Schreiben des eigenen Vermieters verweist, wonach die Miete um fast 15 % erhöht wurde und das mit den Worten eingeleitet wird, die Miete sei "wie gewünscht" er...mehr

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FF 02/2024, Der Verfahrensk... / 2. Rechtsstreit – gerichtliche und außergerichtliche Kosten

Unter einem Rechtsstreit wird jedes Verfahren vor einem deutschen und gegebenenfalls auch einem ausländischen Gericht verstanden. Dieser Begriff ist weit zu fassen.[25] Dazu zählen also nicht nur die Verfahren vor den Familiengerichten, welche durch die Trennung und Scheidung zu führen sind, sondern auch sämtliche Zivilklagen vor den ordentlichen Gerichten, den Strafgerichten...mehr

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FF 02/2024, Der Verfahrensk... / VI. Leistungsfähigkeit des Pflichtigen

Da es sich um einen Anspruch unter Billigkeitsabwägungen handelt, entfällt die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten bereits bei Gefährdung des eigenen angemessenen und nicht erst des notwendigen Selbstbehalts. Auch hier gelten die Maßstäbe des § 114 ZPO nicht.[42] Anderweitige Unterhaltsverpflichtungen des Pflichtigen sind vorrangig. Bei eigenen Schulden und sonstigen Verbind...mehr

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FF 02/2024, Der Verfahrensk... / X. Rückforderung

Im Gesetz findet sich keine Bestimmung darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Verfahrenskostenvorschuss zurückgefordert werden kann. Weil der Verfahrenskostenvorschuss eine besondere Ausprägung des Unterhaltsanspruches ist, wird oftmals die Auffassung vertreten, dass dieser wie sonstiger Unterhalt nicht zurückgefordert werden könne.[52] Laufender Unterhalt wird aber...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Anwendungsbereich

Tz. 1 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Die International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) sind Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor (IPSAS Preface.3). Der öffentliche Sektor (public sector entities) umfasst gemäß einer Definition in IPSAS Preface Tz. 10 die Einheiten, welche die folgenden Kriterien erfüllen: Erbringung von öffentlichen Leistungen und/oder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Heinicke, Der Rechtsnachfolger iSd § 24 EStG, DStJG 10 (1987), 99; Offerhaus, Im Dienstvertrag vereinbarte Abfindung oder Entschädigung nicht steuerbegünstigt?, DB 2000, 396; Paus, Ermittlung der Einkünfte bei Veräußerung des Betriebs gegen wiederkehrende Bezüge, DStZ 2003, 523; Wiemker, Die Besteuerung von gesetzlichen ArbN-Abfindungen beim ArbN in Deutschland und Österreich, ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IX. Sozialleistungen (IPSAS 42)

Tz. 91 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Die Erbringung von Sozialleistungen (social benefits) stellt eines der primären Ziele der öffentlichen Hand dar. Die Ausgaben für Sozialleistungen sind dementsprechend einer der wesentlichen Ausgabeposten vieler Gebietskörperschaften. Der Anwendungsbereich von IPSAS 42 umfasst ausschließlich Sozialleistungen auf der Basis von Transferzahlunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 24 EStG regelt die Zuordnung von bestimmten Entschädigungen (Nr 1), von Einkünften aus ehemaligen Tätigkeiten oder früheren Rechtsverhältnissen (Nr 2) sowie von Nutzungsvergütungen nebst Zinsen für die Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke (Nr 3) zu den Einkünften iSd § 2 Abs 1 EStG. Mit dieser Vorschrift wird keine zusätzlich...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Angaben über den öffentlichen Sektor (IPSAS 22)

Tz. 52 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Der Standard IPSAS 22 kommt nur für jene öffentliche Einheiten zur Anwendung, die einen Konzernabschluss aufstellen und die sich dazu entschließen, in ihrem Abschluss auch Angaben zu finanziellen Informationen in Bezug auf den Sektor "Staat" (General Government Sector) im Sinne der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (vgl. dazu Tz. 28–31, Ab...mehr

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FF 02/2024, Rechtsprechung ... / 3 Kindesunterhalt

OLG Bremen, Beschl. v. 14.12.2023 – 5 UF 36/23 1. Dass das Verstreichenlassen einer Frist von mehr als einem Jahr für die Bejahung des für die Annahme einer Verwirkung erforderlichen Zeitmoments ausreichen kann, bedeutet – insbesondere bei titulierten Kindesunterhaltsansprüchen – keinen Automatismus dahingehend, dass stets schon nach Ablauf eines Jahres das Zeitmoment erfüllt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Steuerbegünstigte Einrichtungen dürfen ihre Mittel nur für die satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke verwenden. Insbesondere dürfen die Mitglieder oder Gesellschafter keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln der steuerbegünstigten Einrichtung erhalten (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Dieses generelle Ausschüttungsverbot...mehr

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FF 02/2024, Der Verfahrensk... / 4. Nichtehelicher Partner

Ob einem Partner aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss zusteht, wird streitig diskutiert. Eine Meinung verneint einen solchen Anspruch[12] und begründet dies u.a. damit, dass die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wirtschaftlich und rechtlich noch schwächer miteinander verbunden seien als geschiedene Eheleute. Diese...mehr

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FoVo 02/2024, Zahlungsstabilität bei einer Zahlungsvereinbarung durch die Wahl des Zahlungsweges verbessern

Bei der Erbringung von Inkassodienstleistungen, d.h. der Einziehung unbestrittener Forderungen durch einen Rechtsanwalt oder einen Inkassodienstleister, steht weniger die Berechtigung der Forderung als vielmehr die mangelnde Leistungsfähigkeit des Schuldners im Fokus. Das Mittel der Wahl ist dann die Zahlungsvereinbarung in Form einer Raten- oder Teilzahlung oder auch ein Ab...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.3.7 Anteile am Verlust von Personengesellschaften (Zeilen 67-67c)

Eingetragen werden die im Rahmen des einkommen- bzw. körperschaftsteuerlichen Gewinns aus Gewerbebetrieb berücksichtigten Anteile am Verlust von in- und ausländischen Personengesellschaften. Die Höhe des Betrags ergibt sich aus den einheitlichen Feststellungsbescheiden für die Gesellschaften. Sind in Verlustanteilen aus Mitunternehmerschaften Beträge i.S.d. § 8b KStG oder § ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.3 Hinzurechnungen (Zeilen 50-82)

Die folgenden Aufwendungen werden zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewerbeertrags dem einkommen- bzw. körperschaftsteuerlichen Gewinn/Verlust wieder hinzugerechnet, wenn sie vorher bei der Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb abgezogen wurden. Dabei ist zu beachten, dass sich die Zeilen 50-65 ausschließlich mit der Ermittlung der Hinzurechnungen aus Finanzierungsant...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 156 Ab... / 3.4 Änderung oder Berichtigung der gesonderten Feststellung von Einkünften (§ 3 KBV)

Rz. 21 Für gesonderte sowie gesonderte und einheitliche Feststellungen von Einkünften enthält § 3 KBV ebenfalls eine eigenständige Regelung. Von der Regelung erfasst sind nur die gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften und die gesonderte Feststellung von Einkünften nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b AO. Für die gesonderte bzw. die gesonderte und einheitli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.2 EU-Beitreibungsgesetz

Rz. 11 Bis 31.12.2011 regelte das EG-BeitrG v. 3.5.2003[1] die Vollstreckung im Verhältnis zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Umsetzung von Art. 24 der Richtlinie des Rates v. 15.3.1976[2] bzgl. Maßnahmen zur gegenseitigen Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen. Dieses Gesetz wurde mit Wirkung zum 1.1.2012 durch das EU-Beitreibungsgesetz [3] ersetzt....mehr

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Abzugsfähigkeit von Aufwend... / 4. Kürzung

Einkommensteuerpflichtige Ersatzleistungen führen nicht zu einer Kürzung der nach § 33 EStG abzugsfähigen Aufwendungen. Der BFH hat hierzu klargestellt, dass agB, die aus zu versteuerndem Einkommen geleistet werden, ohne Anrechnung der zu versteuernden Ersatzleistungen nach § 33 EStG abziehbar sind. Denn eine – auch nur teilweise – Anrechnung der zu versteuernden Leistung au...mehr

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Jansen, SGB VI § 100 Änderu... / 2.3 Zusammentreffen von Renten und Einkommen

Rz. 8 Bei Abs. 1 Satz 2 handelt es sich um eine gesetzliche Klarstellung. Das in § 100 Abs. 1 Satz 1 verankerte Monatsprinzip gilt nicht, wenn sich die Höhe der Rente aufgrund des Zusammentreffens mit Einkommen ändert. In diesen Fällen ist die Rente taggenau in geänderter Höhe zu leisten. Dadurch werden Versorgungslücken beim Wegfall von Einkommen und Überversorgung beim Hin...mehr

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Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 2.1 Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 1 erhält Hilfe zum Lebensunterhalt, wer seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus seinem Einkommen und Vermögen, bestreiten kann. Die Vorschrift ist eine Konkretisierung des in § 2 Abs. 1 verankerten Nachranggrundsatzes. Rz. 8 Was der notwendige Lebensunterhalt ist, beschreibt § 27a...mehr

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Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 2.3 Hilfe in besonderen Lebenslagen (Abs. 3)

Rz. 37 Absatz 3 betrifft die übrigen Leistungen des SGB XII nach dessen Kap. 5 (Hilfen zur Gesundheit), Kap. 7 (Hilfe zur Pflege), Kap. 8 (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten) und Kap. 9 (Hilfe in anderen Lebenslagen). Die Vorschrift stand früher am Beginn des Abschn. 3 BSHG (Hilfe in besonderen Lebenslagen), umfasste aber auch dort schon die heute in K...mehr

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Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 2.5 Erweiterte Hilfe und Aufwendungsersatz (Abs. 5)

Rz. 45 Absatz 5 regelt einen Aufwendungsersatz für den Fall, in dem Sozialhilfe geleistet worden ist, obwohl die Deckung des Bedarfs aus eigenem Einkommen und Vermögen möglich bzw. zumutbar war. Die Hilfe wird als erweiterte Hilfe bezeichnet. Die Vorschrift betrifft sowohl die Hilfe zum Lebensunterhalt (Abs. 1) als auch die Grundsicherung (Abs. 2) und die besonderen Hilfen d...mehr

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Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 2.2 Anspruch auf Grundsicherung (Abs. 2)

Rz. 33 Abs. 2 begründet im Anschluss an die Übernahme der Vorschriften des Grundsicherungsgesetzes in das SGB XII (§§ 41 bis 46) den grundsätzlichen Anspruch auf diese Leistung. Im Wesentlichen enthält Abs. 2 allerdings nur Klarstellungen bzw. Wiederholungen der in §§ 41 und 43 genannten Voraussetzungen: Rz. 34 Abs. 2 Satz 1 beschreibt den Kreis der Leistungsberechtigten, ind...mehr

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Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In der Vorschrift werden die früher auf verschiedene Stellen im BSHG verteilten Regelungen, wer Leistungsberechtigter ist, zusammengefasst, wobei es sich seit der letzten Änderung der Vorschrift nur noch um eine allgemeine Umschreibung handelt. Rz. 3 Mit dem vormaligen Abs. 1 wurde im Wesentlichen inhaltsgleich die Regelung des früheren § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 BSHG übe...mehr

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Jung, SGB XII § 20 Eheähnli... / 2.1 Eheähnliche Gemeinschaft (Satz 1)

Rz. 6 Ausgehend von der Notwendigkeit, den Begriff der eheähnlichen Gemeinschaft so zu beschreiben, dass eine hinreichend klare Unterscheidung zu anderen gesellschaftlichen Erscheinungsformen des Zusammenlebens von Menschen möglich ist, definiert das BVerfG (a. a. O.) die eheähnliche Gemeinschaft als "eine Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau, die auf Dauer ...mehr

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Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.1 Selbstbehalt (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung vorsehen, dass sowohl pflicht- als auch freiwillig versicherte Mitglieder jeweils für ein Kalenderjahr einen Teil der von der Krankenkasse zu tragenden Kosten übernehmen können (Selbstbehalt; Satz 1). Der Tarif wird aufgrund einer Ermessensentscheidung des Satzungsgebers (z. B. Verwaltungsrat) eingeführt. Eine vollständige Übernah...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.16 Inhalt des Haushaltsschecks (§ 28 Abs. 8)

Rz. 141 Der Haushaltsscheck hat die in § 28a Abs. 8 Satz 1 angeführten Angaben zu enthalten. Er ist vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu unterschreiben und dann der DRV Knappschaft-Bahn-See als Träger der Rentenversicherung (Minijob-Zentrale), insoweit Einzugsstelle nach § 28i Satz 5 SGB IV, zuzuleiten. Rz. 142 Bei jeder dauerhaften Änderung des Arbeitsentgelts oder bei schwan...mehr

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Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 2.4 Besonderheiten bei Schwangerschaft und Kinderbetreuung (Abs. 4)

Rz. 44 Absatz 4 schränkt für die Fälle der Abs. 1 bis 3 die bisweilen auch als Einstandsgemeinschaft bezeichnete Einsatzgemeinschaft nach § 27 Abs. 2 Satz 3 ein. Eine Einsatzgemeinschaft wird in den von Abs. 4 erfassten Fällen genau genommen nicht gebildet (Dauber, in: Mergler/Zink, a.aO., § 19 Rz. 13). Bei einer minderjährigen unverheirateten Person, die schwanger ist oder ...mehr

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Jansen, SGB VI § 100 Änderu... / 2.1 Rentenbeginn bei Änderung der Rentenhöhe

Rz. 2 Ändern sich aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Voraussetzungen für die Höhe einer Rente (Rentenerhöhung oder -minderung) nach ihrem Beginn, wird durch Abs. 1 bestimmt, dass diese in neuer Höhe grundsätzlich von dem Kalendermonat an geleistet wird, zu dessen Beginn die Änderung wirksam ist. § 100 ergänzt somit die Regelung des § 48 SGB X, denn diese Vorschri...mehr

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Jung, SGB XII § 20 Eheähnli... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung überträgt inhaltsgleich den früheren § 122 BSHG. Lediglich die lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft war dort noch nicht erwähnt. Rz. 3 Die Vorschrift trägt dem Grundsatz Rechnung, dass es nicht gerechtfertigt ist, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft bei Voraussetzungen und Umfang von Sozialhilfeleistungen besser z...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 20 Eheähnli... / 2.2 Rechtsfolgen

Rz. 23 § 20 führt dazu, dass der nicht hilfesuchende Partner der eheähnlichen Gemeinschaft mit seinem gesamten Einkommen und Vermögen genauso behandelt wird wie der nicht getrennt lebende Ehegatte oder Lebenspartner. Personen, die mit Hilfebedürftigen in eheähnlicher Gemeinschaft leben, sind zwar nicht auskunftspflichtig nach § 117 Abs. 1 Satz 1, aber gemäß § 117 Abs. 1 Satz...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 2.1 Grundlagen Handelsrecht

Das Gesamtkostenverfahren.[1] sieht eine Gliederung der Aufwendungen und Erträge nach Aufwands- und Ertragsarten vor. Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens erfolgt dagegen eine Gliederung der betrieblichen Aufwendungen nach Kostenbereichen. Analog zur Mindestgliederung der Bilanz geht es bei den GuV-Gliederungsschemata um die Sicherung eines Mindeststandards an Informatio...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 3.2.3 Wechsel vom GKV nach HGB auf das UKV nach IFRS

Sofern etwa infolge einer Konzernzugehörigkeit eine Überleitung des handelsrechtlichen Abschlusses in einen IFRS Abschluss erfolgt, sind in Abweichung zum Wechsel von GKV auf UKV nach HGB hinsichtlich der Umstellung der GuV-Gliederung Besonderheiten zu beachten bzw. erweitern sich die Zuordnungsanforderungen. Aufgrund der geringeren Mindestgliederungsanforderungen nach IFRS k...mehr

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Erwerbsminderung / 2.8 Hinzuverdienst

In der gesetzlichen Rentenversicherung wurden zum 1.1.2023 die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und bei Erwerbsminderungsrenten reformiert und im Achten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) geregelt. Im Bereich der Erwerbsminderungsrenten wurden ab 1.1.2023 die Hinzuv...mehr

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Erwerbsminderung / 2.7 Rentenhöhe

Die Rente wegen Erwerbsminderung errechnet sich aus den bis zum Eintritt der jeweiligen Erwerbsminderung zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Nach diesem Zeitpunkt zurückgelegte Zeiten oder danach gezahlte freiwillige Beiträge können für die entsprechende Rente grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden (§ 75 Abs. 2 Satz 1 SGB VI). Die Rente wegen voller Erwerbsminde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.1 Adressat des Antrags

Rz. 4 Der Antrag ist nach § 269 Abs. 1 AO bei dem im Zeitpunkt der Antragstellung für die Besteuerung nach dem Einkommen oder dem Vermögen zuständigen FA[1] zu stellen. Die Vorschrift weist die Aufteilung damit ausdrücklich dem Besteuerungsverfahren zu. Daraus folgt, dass eventuell bestehende Sonderzuständigkeiten für die Erhebung oder die Vollstreckung (z. B. Einrichtung ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.4 Ausschüttungen von Körperschaften, Nr. 4

Rz. 64 § 32d Abs. 2 Nr. 4 Halbs. 1 EStG bestimmt, dass für Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 9 EStG nicht der proportionale Sondertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG, sondern der progressive Normaltarif i. S. d. § 32a Abs. 1 EStG zur Anwendung kommt, soweit sie das Einkommen der leistenden Körperschaft gemindert haben. Dies gilt nach § 32d Abs. 2 Nr. 4 Halbs. 2 EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3 Anwendung des progressiven Normaltarifs, § 32d Abs. 2 EStG

Rz. 28 § 32d Abs. 2 EStG regelt Fälle, in denen für bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG nicht der proportionale Sondertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG, sondern der progressive Normaltarif i. S. d. § 32a Abs. 1 EStG zur Anwendung kommt. Die Vorschrift betrifft unterschiedliche Konstellationen. § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG soll bei Kapitalerträgen i. S. d. § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.1.1 Ausgestaltung des Sondertarifs

Rz. 18 § 32d Abs. 1 S. 1 EStG bestimmt, dass die ESt für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG, die nicht unter § 20 Abs. 8 S. 1 EStG fallen, 25 % beträgt. Der normale ESt-Tarif i. S. d. § 32a EStG i. H. v. bis zu 45 % findet keine Anwendung. Bei dem besonderen Steuertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 S. 1 EStG handelt es sich um eines der zentralen Merkmale der mit ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 2 Aufteilung der rückständigen Steuer (Satz 1)

Rz. 4 Nach § 270 S. 1 AO ist die rückständige Steuer im Verhältnis der Beträge aufzuteilen, die sich bei Einzelveranlagung nach Maßgabe des § 26a EStG ergeben würden. Eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Besteuerungsgrundlagen (zu versteuerndes Einkommen, Vermögen) hätte bei der – durch einen progressiven Tarifverlauf gekennzeichneten – ESt den Ehegatten mit dem niedriger...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 2.2 Aufteilungsmaßstab

Rz. 5 Der rückständige Nachforderungsbetrag ist nach dem Verhältnis der Mehrbeträge aufzuteilen, das sich bei einem Vergleich von zwei fiktiven Einzelveranlagungen für jeden Gesamtschuldner ergibt. Zunächst sind fiktive Einzelveranlagungen mit den Zahlen aus der früheren Steuerfestsetzung durchzuführen. Danach sind fiktive Einzelveranlagungen mit den Besteuerungsgrundlagen d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Als Gegenstand der Aufteilung kommen nur Steuern vom Einkommen und die VSt in Betracht. Steuern vom Einkommen sind die ESt und die KSt sowie der darauf als Ergänzungsabgabe erhobene Solidaritätszuschlag. Für die Aufteilung kommt aber nur die ESt nebst darauf entfallendem Solidaritätszuschlag in Betracht, weil die KSt keine Zusammenveranlagung kennt. Da die VSt nur bis zu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4.1 Problem

Wegen der eigenständigen Steuerrechtsfähigkeit von ausländischen Tochterkapitalgesellschaften ist ein originärer Abzug von Verlusten der Tochtergesellschaft grundsätzlich ausgeschlossen. Eine mittelbare steuerliche Verlustberücksichtigung scheitert regelmäßig bei kapitalistischen Strukturen an der Nichtabzugsfähigkeitsregel des § 8b Abs. 3 KStG. Bei natürlichen Personen ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 268 AO eröffnet Personen, die zusammen zu einer Steuer vom Einkommen oder zur Vermögensteuer veranlagt worden sind, die Möglichkeit der Aufteilung der sich daraus nach § 44 Abs. 1 S. 1 Alt. 3 AO ergebenden Gesamtschuld. Über diesen Grundsatz hinaus enthält die Vorschrift lediglich die Aussage, dass die Aufteilung von einem Antrag abhängt, den jeder der Gesamtschuldne...mehr