Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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Gesetzliche Änderungen bei ... / 1. Zinsabzug auf 30 % des EBITDA beschränkt

Nach dem Konzept der Zinsschranke (§ 4h EStG) können Betriebe ihre Zinsaufwendungen im Grundsatz nur bis zur Höhe des "verrechenbaren EBITDA" abziehen (§ 4h Abs. 1 S. 1 EStG). Die Bemessungsgrundlage ermittelt sich aus 30 % des um die Zinsen und Abschreibungen bereinigten maßgeblichen Gewinns des Betriebs (§ 4h Abs. 1 S. 2 EStG). Der "maßgebliche Gewinn" wird in § 4h Abs. 3 S...mehr

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Gesetzliche Änderungen bei ... / 2. Zinsvortrag und EBITDA-Vortrag

Die Zinsschrankenwirkungen werden in zukünftigen WJ ausgeglichen oder zumindest abgemildert: Zinsvortrag: Die nach der Zinsschranke nicht abziehbaren Nettozinsaufwendungen werden in die folgenden WJ vorgetragen (Zinsvortrag) und dann in die (zukünftigen) Zinsschrankenberechnungen einbezogen (§ 4h Abs. 1 S. 4, 5 EStG). EBITDA-Vortrag: Falls die Zinsaufwendungen voll abziehbar s...mehr

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Sauer, SGB III § 82c Anrech... / 2.1 Anrechnung von Einkommen aus Erwerbstätigkeit (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 regelt die Anrechnung von Einkommen aus Erwerbstätigkeit während der Zeit, für die dem Arbeitnehmer Qualifizierungsgeld zusteht. Der Gesetzgeber hat bei der Wortwahl zu der Vorschrift das Zustehen von Qualifizierungsgeld gewählt und damit zum Ausdruck gebracht, dass es dabei auf den gesetzlich bestimmten Anspruch ankommt. Dem Arbeitnehmer steht Qualifizierungsge...mehr

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Sauer, SGB III § 82c Anrech... / 2.2 Anrechnungsfreies Einkommen aus Erwerbstätigkeit

Rz. 13 Einkommen aus einer zeitgleichen Erwerbstätigkeit neben einem zustehenden Qualifizierungsgeld wird jedoch überhaupt nicht berücksichtigt, wenn die Erwerbstätigkeit bereits im sog. Referenzzeitraum ausgeübt wurde (Abs. 1 Satz 3). Damit will der Gesetzgeber den Arbeitnehmer davor schützen, Einkommen zu verlieren, dass er vor der Weiterbildungsmaßnahme ohne ausgefallenes...mehr

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Sauer, SGB III § 82c Anrech... / 2.4 Anrechnungsfreiheit von Leistungen (ohne Einkommen aus Erwerbstätigkeit), Abs. 2

Rz. 23 Abs. 2 betrifft Bezieher von Qualifizierungsgeld. Hier genügt nicht bereits ein bestehender Anspruch auf das Qualifizierungsgeld oder das in Abs. 1 verwendete Zustehen dieser Leistung. Qualifizierungsgeld wird vom Arbeitnehmer bezogen, wenn es ihm bewilligt und ausgezahlt wird, er es also tatsächlich erhält. Darüber hinaus liegt ein Bezug von Qualifizierungsgeld auch ...mehr

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Sauer, SGB III § 82c Anrech... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Berücksichtigung von Nebeneinkommen und sonstigen Zahlungen des Arbeitgebers an den Bezieher von Qualifizierungsgeld. Sie ergänzt damit die §§ 82a und 82b, in denen die Voraussetzungen für das Qualifizierungsgeld und der Leistungsumfang geregelt werden. Einkommen aus Erwerbstätigkeiten, die bereits im maßgeblichen Referenzzeitraum ausgeübt wurd...mehr

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Jung, SGB XII § 11 Beratung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) mit Wirkung zum 1.1.2005 in Kraft getreten; sie trat damals an die Stelle des bisherigen § 17 Abs. 1 BSHG; welcher bis dahin die Beratungs- und Unterstützungsleistungen des Sozialhilfeträgers geregelt hat. Die Vorschrif...mehr

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Jung, SGB XII § 11 Beratung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift des § 11 enthält eine umfassende und gebündelte Regelung über die Beratung und Unterstützung von Leistungsberechtigten nach dem SGB XII mit dem Ziel, den Leistungsberechtigten eine aktive Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, z. B. durch gesellschaftliches Engagement oder auch durch eine freiwillige Aufnahme einer Tätigkeit. Durch den Weg...mehr

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Sauer, SGB III § 82b Höhe u... / 2.1 Grundsatz zur Höhe des Qualifizierungsgeldes, Nettoentgeltdifferenz (Abs. 1)

Rz. 11 Das Qualifizierungsgeld stellt eine Entgeltersatzleistung während der Zeit der Teilnahme an der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme dar und hat insoweit Lohnersatzfunktion. Ziel des Gesetzgebers ist es, den Verlust an Einkommen, der den Arbeitnehmer von einer Teilnahme an der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme abschrecken könnte, teilweise auszugleichen. Dieser Verlust...mehr

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Jansen, SGB IV § 28d Gesamt... / 2.1 Funktion und Bedeutung (Satz 1)

Rz. 3 Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag setzt sich aus den Beiträgen der einzelnen Versicherungszweige zusammen. Hierzu gehören die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für versicherungspflichtige Beschäftigte und Hausgewerbetreibende. Außerdem sind dem die Umlagen U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage zuzuordnen (LSG Sachsen, Besc...mehr

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Sauer, SGB III § 82c Anrech... / 2.3 Umfang der Anrechnung nach Abs. 1

Rz. 19 Abs. 1 Satz 1 bestimmt für Erwerbseinkommen des Arbeitnehmers aus Beschäftigungen einen Freibetrag von 165,00 EUR monatlich. Erwerbseinkommen, das neben dem Qualifizierungsgeld erarbeitet wird, aber diesen Betrag nicht überschreitet, bleibt anrechnungsfrei. Dabei ist der Freibetrag erst dem verminderten Erwerbseinkommen gegenüberzustellen. Zuvor sind die Steuern, die ...mehr

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Sauer, SGB III § 87a Weiter... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die Möglichkeit der Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Weiterbildungsprämien und einem Weiterbildungsgeld. Weiterbildungsprämien waren bis zum Inkrafttreten des § 87a am 1.7.2023 in § 131a Abs. 3 geregelt. Diese Vorschrift ist zu demselben Zeitpunkt aufgehoben worden. Das Weiterbildungsgeld ist eine neue Leistung der Arbeitsförderung, en...mehr

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Minderung des Bruttolohns bei Kindergeldzahlung an den Arbeitgeber im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung

Leitsatz Das im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung an den Arbeitgeber abgetretene und an diesen gezahlte Kindergeld mindert im Jahr der Zahlung den Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers. Normenkette § 2 Abs. 6 Satz 3, § 11 Abs. 1 Satz 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 31 Satz 4, § 32 Abs. 6, § 38 Abs. 2 Satz 1, §§ 62ff. EStG Sachverhalt Die Kläger sind japanische Staatsbürger und w...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 13.2 Lohnsteuernachschau – ohne Vorankündigung möglich

Auch im Bereich der Lohnsteuer kann es zu einer Nachschau kommen. Die Nachschau im Bereich der Lohnsteuer dient der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer. Geprüft werden können alle, die als lohnsteuerlicher Arbeitgeber gelten. Der Gesetzgeber spricht von gewerblich oder beruflich Tätigen. Praxis-Tipp Durchführung einer Nachschau Die Vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 2.5 Mindesteigenleistung im Regelfall

Rz. 13 Die nachfolgende Tabelle soll veranschaulichen unterhalb welcher Einkommensgrenze immer der jeweilige Sockelbeitrag als Mindesteigenbeitrag zu leisten ist (§ 86 Abs. 1 S. 4 u. 5 EStG) und ab welcher Höhe der Höchstbetrag in § 10a Abs. 1 S. 1 EStG voll ausgeschöpft wird (§ 86 Abs. 1 S. 2 EStG) und damit der höchstmögliche Mindesteigenbeitrag zu leisten ist, um die Zula...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 79... / 3.5 Zeitweilige Zugehörigkeit zum geförderten Personenkreis

Rz. 19 Für die Zulagebegünstigung genügt es, wenn die Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis einmal im Jahr vorgelegen hat (§ 10a EStG Rz. 34). Erbringen Stpfl. nach Ausscheiden aus dem begünstigten Personenkreis weiterhin nunmehr nicht geförderte Beiträge, so unterliegen die späteren darauf beruhenden (Teil-)einkünfte nicht der nachgelagerten Besteuerung des § 22 Nr. 5...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 79... / 3.4 Besonderheiten bei Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern

Rz. 11 Gehören beide Ehegatten (eingetragene Lebenspartner sind diesen gleichgestellt, vgl. Rz. 3b) zum Kreis der Zulageberechtigten, so steht jedem Ehegatten die Zulage[1] aus eigenem Recht zu, wenn er in seiner Person die Voraussetzungen für die Zulage erfüllt, also insbes. ein Altersvorsorgevertrag auf seinen Namen abgeschlossen wurde und die erforderlichen Mindest- bzw. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 2.6.1 Ehegatte/eingetragener Lebenspartner mit Zulageberechtigung nach § 79 S. 2 EStG (Abs. 2 S. 1)

Rz. 14 Ist der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner[1] des Zulageberechtigten nicht selbst originär zulageberechtigt, so erhält er eine abgeleitete Zulageberechtigung nach § 79 S. 2 EStG, wenn die dort aufgelisteten Voraussetzungen (vgl. im Einzelnen § 79 EStG Rz. 11 bis 18) erfüllt sind. Für diese abgeleitete Zulageberechtigung musste der Ehegatte bis einschließlich Vz ...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1 Einkommen- und Körperschaftsteuer

1.1.1 Vorgesellschaften, Gründungsgesellschaften 1.1.1.1 127 Während der Zeit vor Abschluss des KG-Gesellschaftsvertrages bzw. vor Feststellung der GmbH-Satzung besteht die sog. Vorgesellschaft oder Vorgründungsgesellschaft. Sie ist wie eine OHG zu behandeln, sodass § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzuwenden ist, sofern sie nach Gründungsbeschluss ein Handelsgewerbe i. S. d. § 1 Abs. 2...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.3 Kommanditgesellschaft

1.1.3.1 133 Bei der Gründung der KG ergeben sich unmittelbar keine ertragsteuerlichen Konsequenzen.mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.4 Schein-GmbH & Co. KG

1.1.4.1 134 Eine gewerblich geprägte Schein-KG wird steuerlich wie eine mitunternehmerische Personengesellschaft behandelt.[1]mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.3.1 133

Bei der Gründung der KG ergeben sich unmittelbar keine ertragsteuerlichen Konsequenzen.mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 6.1.1.2 184a

Die Zuführung neuer Mittel bedeutet Kapitalerhöhung gegen Einlagen. Steuerliche Besonderheiten ergeben sich nicht. Das körperschaftsteuerpflichtige Einkommen wird durch die Einlage nicht berührt. Ein eventuelles Aufgeld (Agio) stellt sich ebenfalls als gesellschaftsrechtliche Einlage dar. Die mit der Ausgabe der neuen GmbH-Anteile verbundenen Aufwendungen sind in voller Höhe...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.1 Vorgesellschaften, Gründungsgesellschaften

1.1.1.1 127 Während der Zeit vor Abschluss des KG-Gesellschaftsvertrages bzw. vor Feststellung der GmbH-Satzung besteht die sog. Vorgesellschaft oder Vorgründungsgesellschaft. Sie ist wie eine OHG zu behandeln, sodass § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzuwenden ist, sofern sie nach Gründungsbeschluss ein Handelsgewerbe i. S. d. § 1 Abs. 2 HGB betreibt. Werden aus dieser gewerblichen Tä...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.1.4 130

Zweifel können sich dann ergeben, wenn es nicht zur Eintragung kommt, die Gründungsgesellschaft (Vor-GmbH) also wieder aufgelöst wird. Nach dem Urteil des BFH v. 6.5.1952[1] ist ein etwaiger Gewinn, sofern es nicht zur Eintragung der Gesellschaft kommt, bei den Gesellschaftern zu erfassen.mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.5 Einheits-GmbH & Co. KG

1.1.5.1 135 Nach Auffassung des BFH im Urteil v. 13.7.2017[1] kann auch eine Einheits-GmbH & Co. KG gewerblich geprägt sein. Die beteiligungsidentische GmbH & Co. KG und die Einheits-GmbH & Co. KG werden insoweit gleich behandelt. Der BFH sieht die Einheits-GmbH & Co. KG als gewerblich geprägt i. S. von § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG. Maßgeblich für die gewerbliche Prägung ist, dass d...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.1.3 129

Nach dem BFH-Urteil v. 5.12.1956[1] ist die Gründungsgesellschaft kein von der künftigen Gesellschaft zu trennendes selbstständiges Gebilde, sondern nur eine rechtliche Erscheinungsform derselben Gesellschaft.mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.2 Komplementär-GmbH

1.1.2.1 131 Körperschaftsteuerliche Konsequenzen entstehen durch die Gründung der GmbH nicht unmittelbar. Die den gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen entsprechenden Einlagen der Gesellschafter sind steuerneutral. Entsprechendes gilt auch, wenn ein Aufgeld (Agio) erhoben wird. Diese Vermögensmehrung stellt eine Einlage dar. Vorstehende Grundsätze gelten auch bei einer aus...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.4.1 134

Eine gewerblich geprägte Schein-KG wird steuerlich wie eine mitunternehmerische Personengesellschaft behandelt.[1]mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.1.2 128

Durch die Feststellung der GmbH-Satzung, die der notariellen Form bedarf (§ 2 GmbHG), entsteht eine sog. Vor-GmbH.[1] Für den Regelfall wird die KG die wirtschaftliche Tätigkeit übernehmen, während sich die Komplementär-GmbH auf Geschäftsführungs- und Vertretungsaufgaben beschränkt. Mit Abschluss des KG-Gesellschaftsvertrages kann eine BGB-Gesellschaft, eine OHG oder sofort e...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.2.1 131

Körperschaftsteuerliche Konsequenzen entstehen durch die Gründung der GmbH nicht unmittelbar. Die den gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen entsprechenden Einlagen der Gesellschafter sind steuerneutral. Entsprechendes gilt auch, wenn ein Aufgeld (Agio) erhoben wird. Diese Vermögensmehrung stellt eine Einlage dar. Vorstehende Grundsätze gelten auch bei einer ausländischen ...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.1.1 127

Während der Zeit vor Abschluss des KG-Gesellschaftsvertrages bzw. vor Feststellung der GmbH-Satzung besteht die sog. Vorgesellschaft oder Vorgründungsgesellschaft. Sie ist wie eine OHG zu behandeln, sodass § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzuwenden ist, sofern sie nach Gründungsbeschluss ein Handelsgewerbe i. S. d. § 1 Abs. 2 HGB betreibt. Werden aus dieser gewerblichen Tätigkeit Gew...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.2.2 132

Aufwendungen, die im Vorbereitungs- und Gründungsstadium der GmbH selbst entstehen, sind als Betriebsausgaben bei der Körperschaftsteuerveranlagung zu berücksichtigen. Die Kosten der Gründung, die der die Geschäfte der GmbH & Co. KG führenden GmbH entstehen, entstehen im Bereich der GmbH und können bei der einheitlichen Gewinnfeststellung der KG nicht berücksichtigt werden. ...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.5.1 135

Nach Auffassung des BFH im Urteil v. 13.7.2017[1] kann auch eine Einheits-GmbH & Co. KG gewerblich geprägt sein. Die beteiligungsidentische GmbH & Co. KG und die Einheits-GmbH & Co. KG werden insoweit gleich behandelt. Der BFH sieht die Einheits-GmbH & Co. KG als gewerblich geprägt i. S. von § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG. Maßgeblich für die gewerbliche Prägung ist, dass die Kapitalg...mehr

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Finanzierungsberatung als n... / 2.6.3 Checklisten

Die folgenden Checklisten können bei der Erstellung des Businessplans unterstützen. Sie decken die wichtigsten Punkte der meisten Investitionsvorhaben ab, können jedoch keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit für jede denkbare Fallkonstellation erheben, da jedes Investitionsvorhaben vom Inhalt und Umfang her anders strukturiert ist. Die Checklisten sind ggf. durch indivi...mehr

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Steuerrechtliche Anerkennun... / b) Zuwendungsnießbrauch

Bei einem zeitlich begrenzten Zuwendungsnießbrauch, den Eltern ihren Kindern bürgerlich-rechtlich wirksam an einem Grundstück bestellen, erzielt der Nießbraucher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn er tatsächlich im Verhältnis zum Mieter die Stellung eines Vermieters hat. Im vom FG Berlin-Brandenburg entschiedenen Streitfall ging es um die steuerliche Anerkennung ...mehr

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Finanzierungsberatung als n... / 2.4.3 Fallstudie: Rating

Die folgende Fallstudie zeigt beispielhaft die Vorgehensweise zur Ermittlung der Ratingnote anhand quantitativer und qualitativer Faktoren. Da jedes Kreditinstitut ein eigenes Ratingverfahren einsetzt, ist die Vorgehensweise der Kreditinstitute allerdings nicht völlig identisch. Die A-GmbH hat bei ihrer Hausbank folgenden Jahresabschluss vorgelegt.mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 4.1 169

Für eine (steuerliche) Mitunternehmerschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG genügt es nicht nur, dass die Gesellschafter ein Mitunternehmerrisiko tragen und Mitunternehmerinitiative entfalten können. Die Annahme einer Mitunternehmerschaft, d. h. eines Gewerbebetriebes, setzt darüber hinaus eine Betätigung voraus, die mit Gewinnabsicht (Gewinnerzielungsabsicht) unternommen w...mehr

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FF 02/2024, Arbeitshilfen 2024 / I. Das zur Leistung des Mindestunterhalts erforderliche Einkommen

Die Tabelle ermöglicht eine Schätzung des zur Leistung des Mindestunterhalts (§ 1610a BGB) für bis zu drei minderjährige Kinder erforderlichen Einkommens[1] – sowohl im Mangelfall, als auch für den gesetzlichen Regelfall des leistungsfähigen Unterhaltspflichtigen.[2] Angegeben sind die Summe des nach Abzug des hälftigen Kindergeldes zu zahlenden Kindesunterhalts, das bereini...mehr

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FoVo 02/2024, Nichtberücksi... / 3 Der Praxistipp

Knappe Begründung mit richtigem Ergebnis Die Frage, ab welchem eigenen Einkommen die gegenüber dem Schuldner gesetzlich unterhaltsberechtigte Person nicht mehr zu berücksichtigen ist, ist gesetzlich nicht geregelt und in Rechtsprechung und Literatur von Erwägungen des Einzelfalles geprägt und völlig uneinheitlich. Die Berechnungsformel des AG angewandt (130 % des Regelsatzes) ...mehr

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AGS 02/2024, Beratungshilfe... / II. Änderungen und deren Auswirkungen

Ab dem 1.1.2024 gilt derjenige als bedürftig, dem ein geringeres Einkommen als 20,00 EUR im Monat, gemessen an der obigen Berechnungsmethode, verbleibt. Zwar erscheint es legitim, die Freibeträge anzupassen, denn der starke Anstieg der Regelsätze bei Sozialhilfe und Bürgergeld um rund 12 % wirkt sich nach § 115 ZPO auch auf die Freibeträge bei PKH und damit auch auf die Bera...mehr

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AGS 02/2024, Rückwirkende B... / II. Voraussetzungen zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe

1. Formelle Voraussetzungen Bemittelte und unbemittelte Parteien sollen bei der Ausübung des rechtlichen Gehörs und des Zugangs zu den Gerichten gleichgestellt werden (Lissner/Dietrich/Schmidt, Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 4. Aufl., 2022, Rn 392c; Musielak/Voit/Fischer, ZPO, 20. Aufl., 2023, § 114 Rn 1). Dies sicherzustellen, ist die Aufgabe der PKH....mehr

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AGS 02/2024, Beratungshilfe... / I. Allgemeines

Wie jedes Jahr wurden auch zum Jahreswechsel 2023/2024 die PKH-Freibeträge angepasst. Aufgrund der PKH-Bekanntmachung zu § 115 ZPO [1] betragen die ab dem 1.1.2024 maßgebenden Beträge, die nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1b und Nr. 2 sowie S. 5 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind, wie folgt: Hinweismehr

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FF 02/2024, Arbeitshilfen 2024 / 1. Bezogen auf den notwendigen Eigenbedarf (mind. 1.450 EUR)

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FF 02/2024, Arbeitshilfen 2024 / 2. Bezogen auf den angemessenen Eigenbedarf (mind. 1.750 EUR)

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ZErb 02/2024, Aufwendungen ... / 3. Steuerrechtliche Analyse

Gem. § 10 Nr. 1 S. 1 KStG sind Aufwendungen für die Erfüllung von Zwecken des Steuerpflichtigen, die durch Stiftungsgeschäft, Satzung oder sonstige Verfassung vorgeschrieben sind, nichtabziehbare Betriebsausgaben. Dies bedeutet, dass diese Aufwendungen außerbilanziell bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der Körperschaft wieder hinzuzurechnen sind, soweit sie d...mehr

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FoVo 02/2024, Nichtberücksi... / Leitsatz

1. Für den Antrag auf Nichtberücksichtigung einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person muss der Gläubiger deren konkretes Einkommen nicht beziffern. 2. Bei Auszubildenden kann als Mindesteinkommen auf den Mindestlohn nach § 17 BBiG abgestellt werden. AG Bremen, Beschl. v. 15.8.2023 – 247 M 470940/22mehr

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FF 02/2024, Der Verfahrensk... / V. Bedürftigkeit des Berechtigten

Ein Anspruch besteht bereits dann, wenn der Berechtigte ohne Gefährdung seines angemessenen und nicht erst bei Gefährdung seines notwendigen Selbstbehalts die Verfahrenskosten nicht zahlen kann. Die Maßstäbe der §§ 114 f. ZPO gelten nicht.[36] Der Bedürftige muss aber zunächst den Stamm des eigenen Vermögens verwerten, soweit dieses nicht in angemessener Höhe der Sicherung fü...mehr

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FF 02/2024, Der Verfahrensk... / I. Rangverhältnis

Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe werden nur gewährt, wenn der Mandant die Kosten für eine anwaltliche Vertretung oder eine Prozessführung aus eigenem Einkommen nicht zahlen kann und wenn er kein Vermögen hat bzw. der Einsatz seines Vermögens ihm nicht zugemutet werden kann, s. § 1 BerHG für die Beratungshilfe, §§ 76, 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. §§ 114 Abs. 1, 115 A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Nahestehende Personen

Tz. 13 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist auch gegeben, wenn die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung bei der Körperschaft zugunsten einer nahestehenden Person erfolgt (R 8.5 Abs. 1 KStR, Anhang 4). Zur Begründung des Nahestehens reicht jede Beziehung des Mitglieds oder Gesellschafters zu einer anderen Person au...mehr