Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

AGS 02/2024, Beratungshilfe für alle? - Ein kritischer B ... / I. Allgemeines

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Wie jedes Jahr wurden auch zum Jahreswechsel 2023/2024 die PKH-Freibeträge angepasst. Aufgrund der PKH-Bekanntmachung zu § 115 ZPO[1] betragen die ab dem 1.1.2024 maßgebenden Beträge, die nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1b und Nr. 2 sowie S. 5 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind, wie folgt:

 
Hinweis
 
  Freibetrag Bund Freibetrag im Landkreis Fürstenfeldbruck Freibetrag in der Landhauptstadt München Freibetrag im Landkreis München Freibetrag im Landkreis Starnberg

Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen

(§ 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1b ZPO)
282 EUR 295 EUR 296 EUR 290 EUR 297 EUR

Partei, Ehegatte oder Lebenspartner

(§ 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2a ZPO)
619 EUR 649 EUR 650 EUR 637 EUR 652 EUR

Freibetrag für unterhaltsberechtigte Erwachsene

(§ 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2b ZPO – Regelbedarfsstufe 3)
496 EUR 520 EUR 519 EUR 510 EUR 523 EUR

Freibetrag für unterhaltsberechtigte Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

(§ 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2b ZPO – Regelbedarfsstufe 4)
518 EUR 540 EUR 541 EUR 534 EUR 543 EUR

Freibetrag für unterhaltsberechtigte Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres

(§ 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2b ZPO – Regelbedarfsstufe 5)
429 EUR 443 EUR 446 EUR 441 EUR 446 EUR

Freibetrag für unterhaltsberechtigte Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres

(§ 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2b ZPO – Regelbedarfsstufe 6)
393 EUR 408 EUR 407 EUR 404 EUR 409 EUR

Die Höhe der Freibeträge ist dabei jeweils abhängig von den Regelsätzen nach § 28 SGB XII. Da diese in der Regel jedes Jahr nach oben angepasst werden, ändern sich auch die PKH-Freibeträge jährlich zum 1. Januar. Die PKH-Freibeträge bilden auch die Grundlage für die Berechnung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Beratungshilfe. Beratungshilfe sollen ja nur diejenige...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.531
  • Altersrente (für langjährig Versicherte) / 2.2 Vertrauensschutz
    1.411
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    889
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    871
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    851
  • Jubiläumszuwendung
    823
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    739
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    738
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    727
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    726
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    719
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    687
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    669
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    661
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    646
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    632
  • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
    631
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
    623
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    616
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    616
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Crashkurs GmbH-Recht
Crashkurs GmbH-Recht
Bild: Haufe Shop

Dieses Buch vermittelt verständlich und praxisnah, alles Themen von der Gründung über Rechtsfragen im laufenden Betrieb bis hin zur Auflösung und Besteuerung einer GmbH. Dabei hilft es, Haftungsfallen frühzeitig zu erkennen und Risiken effektiv zu minimieren.


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren