Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.1.1 Begriff der Sozialversicherung

Rz. 5 Der in Abs. 1 verwandte Begriff der Sozialversicherung ist nicht näher definiert (zum Entstehen der Sozialversicherung zur Abwendung "gemeingefährlicher Bestrebungen" und weniger als Schutzgesetz mit dem Ziel der sozialen Vorsorge vgl. Knospe, NZS 2017, 670). Auch Art. 74 Nr. 12 GG enthält keine inhaltliche Bestimmung, sondern setzt diese voraus. Das BVerfG (z. B. Besc...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 1.2 Normzweck

Rz. 6 § 63 hat die Funktion einer Übersichtsvorschrift und verdeutlicht zudem die Wirkungsweise der gegenüber dem alten Recht der RVO vereinfachten Rentenformel (BT-Drs. 11/4124 S. 168 – vorgesehen noch in § 62). Die Übersichtsfunktion der Norm ergibt sich schon aus ihrer systematischen Stellung. § 63 steht im Dritten Unterabschnitt – Rentenhöhe und Rentenanpassung – und hie...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.1 Äquivalenzprinzip – Grundsatz der Lebensleistung bei der Rentenberechnung nach Abs. 1

Rz. 11 Abs. 1 ist die Kernvorschrift zur Ermittlung der Höhe einer Rente. Die Regelung stellt das beherrschende Prinzip des Rentenrechts dar. Sinn der Regelung ist die Festschreibung das rentenrechtlichen Prinzips der Lebensleistung bzw. des Äquivalenzprinzips. Das prägende Prinzip der Teilhabeäquivalenz besagt, dass die Rangordnung der Rentenleistung grundsätzlich der Rango...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.7 Praxishinweise

Rz. 22d Der Sterbevierteljahresbonus ist Einkommen i. S. d. § 10 Abs. 1 Satz 1 SGB II und mindert daher den Anspruch auf Bürgergeld. Gewährtes Bürgergeld neben einer Witwenrente, die auch den Sterbevierteljahresbonus beinhaltet, stellt daher eine nachrangige Leistung dar (§ 12a Satz 1 SGB II). Der Erstattungsanspruch des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 1...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 2 Das Bürgergeld-Gesetz zur Einführung des Bürgergeldes zum 1.1.2023

Rz. 3 Der Gesetzentwurf zum Bürgergeld-Gesetz führt aus, dass im Sommer 2022 (Veröffentlichung des Referentenentwurfs und sodann des Regierungsentwurfs zum 12. SGB II u. a.-ÄndG) rd. 5,2 Mio. Menschen in Deutschland Leistungen nach dem SGB II erhielten. 405 Jobcenter beraten und fördern erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte in ganz unterschiedlichen Lebe...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 7 ... / 2.3 Unzumutbare Belastung

Rz. 11 Das soziale Recht auf einen Zuschuss zu Aufwendungen für Wohnraum besteht nur, wenn diese Aufwendungen dem Berechtigten nicht zugemutet werden können. Das Kriterium der Unzumutbarkeit stellt auf die Finanzierbarkeit der Aufwendungen durch die eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Berechtigten und seiner Familie ab. Die Gewährung eines Zuschusses ist daher insb...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 23 Marfels, Geldleistungen infolge eines Todesfalls: Arten, Berechtigte und Anspruchsvoraussetzungen, EE 2020, 208. ders., Hinterbliebenenansprüche: Geldleistungen infolge eines Todesfalls: Arten, Berechtigte und Anspruchsvoraussetzungen, VK 2022, 177. Rz. 24 Zur Bewertung des Sterbevierteljahresbonus als Einkommen i. S. d. § 10 Abs. 1 Satz 1 SGB II und zu den Sonderregelu...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.2.2 Durchschnittsentgelt nach Anlage 1 nach Satz 2

Rz. 22 Der Rangwert (= Summe der EP) gibt die bis zum Eintritt des Versicherungsfalls konkret erbrachte Vorleistung und damit die individuell erworbene Teilhabeberechtigung wieder. Satz 2 stellt den Grundsatz auf, mit welchem Einkommen der Durchschnittswert eines Entgeltpunktes erreicht wird und ordnet an, dass Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen in Höhe des Durchschnittsen...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 16... / 2.1 Antragstellung

Rz. 3 § 16 gilt uneingeschränkt ohne den Vorbehalt abweichender Regelungen in den einzelnen Büchern des Sozialgesetzbuches (vgl. § 37 Satz 2). Damit werden allerdings Ergänzungen und Sonderregelungen nicht ausgeschlossen. § 16 definiert nicht den Begriff des Antrages i. S. d. § 16. Ein Antrag auf Sozialleistungen ist eine öffentlich-rechtliche, empfangsbedürftige Willenserkl...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 6 Zusammenfassung wichtiger Änderungsgesetze zum Bürgergeld, Grundsicherung (ab 1.1.2023)

Rz. 200 Durch das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 (BGBl. I Nr. 146) wurden die §§ 11b und 26 geändert (1.7.2023). In § 11b wurde bestimmt, dass der vor dem Bürgergeld-Gesetz für die Zeit bis zum 30.6.2023 geregelte Absetzbetrag in Höhe von 250,00 EUR nach § 11b Abs. 2 Satz 6 a. F. für erwerbsfähige Freiwillige, die einen Dienst nach dem Bundes...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.6 Rentenartfaktor bei Renten wegen Todes für das sog. Sterbevierteljahr

Rz. 20 Witwen bzw. überlebende Lebenspartner erhalten ebenso wie Witwer – nicht aber geschiedene Ehegatten bzw. frühere Lebenspartner – für eine Übergangszeit, die bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Tod des Versicherten reicht, Hinterbliebenenrente mit dem Rentenartfaktor 1,0, also in Höhe der Vollrente wegen Erwerbsminderung bzw. Altersrente des Versicherten (...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.1 Beratungsanspruch

Rz. 3 Der Anspruch auf Beratung nach § 14 stellt ein subjektives öffentliches Recht dar, das von jedem in Bezug auf seine Rechte und Pflichten in Anspruch genommen werden kann, der jetzt oder zukünftig Gestaltungsrechte im Rahmen der Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch ausüben möchte. Der Anspruch richtet sich gegen alle Leistungsträger (vgl. §§ 12, 18 bis 29). Di...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 7 Zusammenfassung wichtiger (Änderungs-)Gesetze zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (29.12.2003-31.12.2022)

Rz. 220 Der Gesetzgeber hat sich beim Gesetz zur Einführung des SGB II (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) davon leiten lassen, dass – wie auch das SGB III – der gesetzliche Handlungsrahmen allein den Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit nicht bewirken kann. Wir...mehr

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G / 4 Geldbuße, wirtschaftliche Verhältnisse [Rdn 1868]

Rdn 1869 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Geldbuße, Allgemeines, Rdn 1829. Rdn 1870 1. Nach dem Wortlaut des § 17 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 kommen für die Zumessung der Geldbuße auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen in Betracht. Eine erste Einschränkung erfolgt in S. 1 Hs. 2: Bei geringfügigen OWi bleibt dies nämlich i.d.R. unberücksichtigt. Weitere und wesentli...mehr

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F / 8 Fahrverbot, Absehen, berufliche Gründe [Rdn 1399]

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuer / 5.1 Ausgangsgröße

Grundlage für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist grundsätzlich der Gewinn aus Gewerbebetrieb bei der Einkommensteuer. Bei der Körperschaftsteuer wird das zu versteuernde Einkommen zugrunde gelegt.[1] Soweit natürliche Personen beteiligt sind, ist § 3 Nr. 40 und § 3c Abs. 2 EStG, im Übrigen § 8b KStG bei der Ermittlung des Gewerbeertrags einer Mitunternehmerschaft anzuwend...mehr

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E / 17 Erzwingungshaft [Rdn 1150]

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuer / 5.3 Hinzurechnungen

Bei den Hinzurechnungen handelt es sich um Beträge, die den Gewinn aus Gewerbebetrieb bzw. das zu versteuernde Einkommen gemindert haben, für Zwecke der Gewerbebesteuerung nicht oder zumindest nicht vollständig Berücksichtigung finden sollen. Die wichtigsten Hinzurechnungen[1] sind: 1/4 (25 %) der Summe aus der in § 8 Nr. 1 GewStG genannten Finanzierungskosten nach Abzug eine...mehr

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F / 10 Fahrverbot, Absehen, Trunkenheitsfahrt [Rdn 1466]

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F / 3 Fahreignungsregister, Allgemeines [Rdn 1229]

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A / 22 Anhörung/Anhörungsbogen [Rdn 310]

Rdn 311 Literaturhinweise: Mitsch, Bußgeldvereitelung durch Selbstbezichtigung gegenüber der Verkehrsbehörde, NZV 2016 564 Niehaus, Strafbare Veranlassung der unwahren Selbstbezichtigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren?, DAR 2015, 720 Seebode, Die unterlassene Rücksendung des Fragebogens im Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren, NJW 1988, 1768 Scheffler/Matthies, Zum rechtlic...mehr

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G / 2 Geldbuße, Bemessung [Rdn 1840]

Rdn 1841 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Geldbuße, Allgemeines, Rdn 1829. Rdn 1842 1.a) Als Grundlage der Bußgeldbemessung stehen gem. § 17 Abs. 3 S. 1 die Bedeutung der OWi (Rdn 1845 f.) und der Vorwurf, der den Täter trifft (Rdn 1847 f.), im Mittelpunkt (zum Bußgeldrahmen → Geldbuße, Allgemeines, Rdn 1831). Den wirtschaftlichen Verhältnissen kommt eine nur nachrangige...mehr

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U / 3 Übernahme des Mandats, erste Maßnahmen [Rdn 3689]

Rdn 3690 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Übernahme des Mandats, Allgemeines, Rdn 3673. Rdn 3691 1. In dem mit dem Mandanten bei bzw. nach der Übernahme des Mandats geführten (ersten) Gespräch muss der Verteidiger zunächst folgende allgemeine Fragen klären (s.a. → Übernahme des Mandats, Allgemeines, Rdn 3675):mehr

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F / 7 Fahrverbot, Absehen, allgemeine Gründe [Rdn 1376]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
F / 23 Fahrverbot, Rechtsgrundlagen [Rdn 1719]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 3.2.1 Berechnungsschema: Einkommen als Ausgangsgröße

Rz. 37 Zur Feststellung des Mitgliedergeschäfts der Höhe nach ist das Einkommen der Genossenschaft (Rz. 39ff.) als Ausgangspunkt um den Gewinn aus Nebengeschäften (Rz. 34ff.) zu mindern und um die gewährten Rückvergütungen und einen etwaigen Verlustabzug (Rz. 39) zu erhöhen, bevor es in einer pauschalierenden Verhältnisrechnung aufzuteilen ist. Hierfür unterscheidet § 22 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 25 ... / 2.2 Sachlich

Rz. 17 Der Freibetrag ist auf das Einkommen anzuwenden, das durch § 7 Abs. 2 KStG als "Einkommen i. S. d. § 8 Abs. 1, vermindert um die Freibeträge der §§ 24 und 25" definiert wird. Es ist der letzte Schritt, bevor sich das "zu versteuernde Einkommen" ergibt. Aus diesem Grund wirkt sich der Freibetrag nicht in der Gewerbesteuer aus[1], weil Ausgangspunkt für die Gewerbesteue...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 25 ... / 2.4 Verfahrensfragen

Rz. 20 Der Freibetrag kann nur pro Vz in Anspruch genommen werden; das ergibt sich eindeutig aus dem Wortlaut der Vorschrift. Damit kann der Freibetrag nicht pro Wirtschaftsjahr beansprucht werden. Auch wenn mehrere Wirtschaftsjahre in einem Vz enden (Rumpfwirtschaftsjahr), kann der Freibetrag in diesem Vz nur einmal geltend gemacht werden. Rz. 21 Damit stellt sich auch die F...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 2.9 Pfändbarkeit der Inflationsausgleichszahlungen

Bei den Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich nach §§ 2 und 3 TV Inflationsausgleich handelt es sich wohl um Arbeitseinkommen gemäß § 850 der Zivilprozessordnung (ZPO). Das Gesetz sieht keine ausdrückliche Unpfändbarkeit der Inflationsausgleichszahlungen vor. Somit greifen die gewöhnlichen Grundsätze des Pfändungsrechts. Danach gehören die Sonderzahlungen zum Inflationsaus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 24 ... / 2.2 Sachlich

Rz. 12 Der Freibetrag ist auf das Einkommen anzuwenden, das durch § 7 Abs. 2 KStG als "Einkommen i. S. d. § 8 Abs. 1, vermindert um die Freibeträge der §§ 24 und 25", definiert wird. Es ist der letzte Schritt, bevor sich das "zu versteuernde Einkommen" ergibt. Rz. 13 Er ist der Höhe nach auch auf das Einkommen begrenzt ("höchstens"). Ein negatives Einkommen (Verlust) kann dur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 24 ... / 2.1 Persönlich

Rz. 8 § 24 KStG ist vor allem für Idealvereine (auch nichtwirtschaftlicher Verein genannt, s. § 21 BGB), Betriebe gewerblicher Art (Rz. 9) sowie Stiftungen und Zweckvermögen (s. § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG) anzuwenden.[1] Grund dafür ist, dass § 24 Satz 2 KStG den Anwendungsbereich derart einschränkt, dass durch Nr. 1 jene Körperschaften und Personenvereinigungen ausgeschlossen we...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 24 ... / 2.3 Verfahrensfragen

Rz. 14 Der Freibetrag wird einmalig pro Vz gewährt. Das ergibt sich zwar nicht ausdrücklich aus dem Gesetzeswortlaut, ist jedoch daraus abzuleiten, dass er von dem Einkommen abzuziehen ist, nicht von dem steuerpflichtigen Gewinn. Bei den Körperschaften, für die der Freibetrag infrage kommt, werden Rumpfwirtschaftsjahre und Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter Ste...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Inflationsausgleich TV-L / 8 Pfändbarkeit der Inflationsausgleichszahlungen

Bei der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung und den Inflationsausgleichs-Monatszahlungen nach §§ 2 und 3 TV Inflationsausgleich handelt es sich um Arbeitseinkommen gemäß § 850 der Zivilprozessordnung (ZPO). Das Gesetz sieht keine ausdrückliche Unpfändbarkeit der Inflationsausgleichszahlungen vor. Somit greifen die gewöhnlichen Grundsätze des Pfändungsrechts. Danach gehören di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 24 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 24 KStG wurde durch das KStRefG v. 31.8.1976 [1] eingefügt. Die Grundstruktur ist seitdem unverändert, lediglich der Freibetrag von damals 5.000 DM wurde ab einem Einkommen von 10.000 DM um die Hälfte des übersteigenden Betrags gekürzt, war also abschmelzender Natur. Rz. 4 Durch das Vereinsförderungsgesetz v. 18.12.1989 [2] wurde der Freibetrag auf 7.500 DM erhöht und d...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76f Zuschl... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Der Normzweck im weiteren Sinne ergibt sich aus der Gesetzesbegründung zum Entwurf des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz – BwAttraktStG) v. 13.5.2015 (BGBl. I S. 706) in BT-Drs. 18/3697 S. 1 und 18/4119 S. 1. Die Bundeswehr benötigt für ihre anspruchsvollen Aufgaben sowohl im Grundbetrie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang II: Die GmbH & Co. K... / 2.2.1 Umwandlung (Formwechsel) nach dem Umwandlungsgesetz/Umwandlungssteuergesetz

Rz. 833 Folgende Gestaltungen sind denkbar:[1] Formwechsel, d. h. Umwandlung der GmbH & Co. KG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die GmbH; Anwachsung, entweder nach dem "Austrittsmodell" oder dem "erweiterten Anwachsungsmodell"; Übertragung des Vermögens der GmbH & Co. KG im Wege der Einzelrechtsnachfolge auf die GmbH oder Verschmelzung der GmbH & Co. KG auf eine neugegrün...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Weiterleitungsklauseln in S... / 4. Einkommensteuer

Eine Schenkung als solche hat für den Beschenkten unmittelbar keine einkommensteuerrechtlichen Auswirkungen. Tatsächlich sind Schenkungen in derselben Weise wie Erbschaften Bezüge, die außerhalb der in § 2 EStG abschließend aufgeführten Einkunftsarten anfallen und daher beim Beschenkten nicht steuerbar sind. Eine Schenkung gehört vielmehr zu den Vermögensanfällen i.S.d. § 1 ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.1 Fördergegenstand und Zielgruppe

Im sog. 1., 2. und 3. Förderweg wird der Neubau und Ersterwerb von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von Wohngemeinschaftswohnungen gefördert. Im Rahmen des 2-Phasen-Modells können Räumlichkeiten mit Erstnutzung für gemeinschaftliches Wohnen und späterem Umbau zu abgeschlossenen Wohnungen gefördert werden. Bei Bauvorhaben mit mehr als 20 Wohnungen ist die Errichtung v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.4.4 Verlust- und Zinsabzug

Rz. 73 Ein etwaiger einkommen-, körperschaft- oder gewerbesteuerrechtlicher laufender Verlust oder Verlustvortrag geht nicht, auch nicht anteilig auf die übernehmende Gesellschaft über. Dies gilt auch für Verlustvorträge i. S. d. §§ 15 Abs. 4, 15a und 15b EStG sowie für den Zinsvortrag i. S. d. § 4h EStG ggf. i. V. m. § 8a KStG. [1] Rz. 74 Die übernehmende Gesellschaft kann tr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Bürgergeld / 2. Zu berücksichtigendes Einkommen und/oder Vermögen

Rz. 21 In einem zweiten Schritt ist zu ermitteln, ob der für den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ermittelte Grundsicherungsbedarf durch den Einsatz des zu berücksichtigenden Einkommens und/oder Vermögens gedeckt wird. Rz. 22 Den Grundsicherungsbedarf deckendes Einkommen und/oder Vermögen schließt Hilfsbedürft...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Besteht die Möglichkeit, für aktuelle Verluste aufgrund der Corona-Krise eine Einkommen- oder Körperschaftsteuerminderung im Wege eines vorweggenommenen, pauschal ermittelten Verlustrücktrags zu beantragen?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Wurden Ihre Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer für 2021 bereits auf null Euro herabgesetzt, kann auf Antrag bei der Jahressteuerfestsetzung für 2020 bereits ein pauschal ermittelter Verlustrücktrag angesetzt werden. Dieser beträgt 30 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Veranlagungszeitraums 2020 (ohne Einkünfte aus nich...mehr

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§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / II. Steuerbegünstigung gem. §§ 24, 34 EStG

Rz. 18 Gemäß §§ 24, 34 EStG unterliegen Entschädigungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen geleistet werden, einem ermäßigten Steuersatz. Die Abfindung ist eine Entschädigung im Sinne des § 34 Abs. 1 EStG.[43] Die Lohnsteuer ist bei einem sonstigen Bezug i.S.d. § 34 Abs. 1 EStG in der Weise zu ermäßigen, dass der sonstige Bezug bei der Anwendung des § 3...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / 2. Abfindung

Rz. 19 In der überwiegenden Zahl der Fälle einigen sich die Parteien darauf, dass im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung zu zahlen ist. Rz. 20 Formulierungsbeispiele Für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlt der Beklagte an den Kläger in entsprechender Anwendung der §§ 9, 10 KSchG, §§ 24, 34 EStG eine Abfindung in Höhe von (…) EUR brutto. Der...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Systematik

Rz. 40 Die Geschäftsgebühr entsteht nach der Vorbemerkung 2.3 Abs. 3 VV für das anwaltliche Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung[73] bei der Gestaltung eines Vertrags. Entscheidend ist auch hier (nur), dass der Auftrag auf eine derartige Vertretung des Mandanten gerichtet ist;[74] ob der Anwalt dann letzten Endes tatsächlich nach außen...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / 3. Fünftelungsregelung

Rz. 45 Nach der sog. Fünftelungsregelung des § 34 Abs. 1 S. 2 EStG wird die Steuer so berechnet, als sei die Abfindung verteilt auf fünf Jahre zugeflossen.[61] Zunächst wird nach den Steuertabellen die Einkommensteuer für das ohne die Abfindung zu berechnende Einkommen ermittelt. Anschließend wird die Einkommensteuer auf das Einkommen unter Hinzurechnung eines Fünftels der A...mehr

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FoVo 04/2024, Die Nichtberü... / 2 II. Die Entscheidung

Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen wegen eigener Einkünfte Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage war der Antrag abzulehnen. Gemäß § 850c Abs. 6 ZPO kann das Vollstreckungsgericht nach billigem Ermessen anordnen, dass eine nach dem Gesetz unterhaltsberechtigte Person, die eigene Einkünfte hat, bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Beschränkung der Höhe von Abzugsteuern des Quellenstaates in DBA

Rn. 1 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach § 5 SolZG sind Ermäßigungen der Steuern vom Einkommen aufgrund eines DBA zuerst auf den SolZ zu beziehen. Hintergrund der Vorschrift ist, dass eine Vielzahl von DBA vorsehen, dass die Steuer im jeweiligen Quellenstaat der Höhe nach auf einen bestimmten Prozentsatz beschränkt wird. So wird zB häufig die KapSt im Quellenstaat auf 15 % begre...mehr

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FF 04/2024, Altersunterhalt... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten haben am 0.0.2007 geheiratet. Zu diesem Zeitpunkt war die Antragstellerin 52 Jahre und der Antragsgegner 51 Jahre alt. [2] Die Trennung erfolgte im Mai 2020 zunächst in der ehelichen Wohnung, einer Doppelhaushälfte, die die Antragstellerin im Zusammenhang mit der Eheschließung nach dem Verkauf ihrer bestehenden Immobilie und zusätzlicher Aufnahm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kündigungsschutzprozes... / I. Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz

Rz. 172 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.1: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz RA _________________________ _________________________ (Anschrift) _________________________, den _________________________ An das Landesarbeitsgericht _________________________ _________________________ (Anschrift) Antrag auf Prozesskostenh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Bürgergeld / 3. Hilfe durch Dritte

Rz. 25 Hilfebedürftigkeit i.S.d. § 9 Abs. 1 S. 1 SGB II liegt schließlich auch bei mangelndem oder nicht ausreichendem zu berücksichtigenden Einkommen und Vermögen nur vor, wenn die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen zu erhalten ist. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarf...mehr