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IX. Sozialleistungen (IPSAS 42)

Dipl.-Kfm. Thomas Müller-Marqués Berger, Dr. Holger Wirtz
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Tz. 91

Stand: EL 52 – ET: 02/2024

Die Erbringung von Sozialleistungen (social benefits) stellt eines der primären Ziele der öffentlichen Hand dar. Die Ausgaben für Sozialleistungen sind dementsprechend einer der wesentlichen Ausgabeposten vieler Gebietskörperschaften. Der Anwendungsbereich von IPSAS 42 umfasst ausschließlich Sozialleistungen auf der Basis von Transferzahlungen. Sozialleistungen in der Form von Sachleistungen (wie etwa Gutscheine oder Kostenerstattungen) sind ausdrücklich nicht Gegenstand von IPSAS 42 (siehe IPSAS 42.AG4). Hinweise zu kollektiv oder individuell gewährten Sachleistungen (Collective and Individual Services) wurden jedoch im September 2019 durch das Board verabschiedet. Diese Hinweise wurden in die Application Guidance von IPSAS 19 aufgenommen (IPSAS 19.AG1–AG20). Ferner ist zu beachten, dass IPSAS 42 ausschließlich die Aufwandsseite und nicht die Ertragsseite von Sozialleistungen zum Gegenstand hat. So ist etwa die Bilanzierung von Sozialversicherungsbeiträgen Gegenstand von IPSAS 23 bzw. IPSAS 47. Abbildung 10 (entnommen aus IPSASB, At a Glance: IPSAS 42 Summary – Social Benefits, 2019) gibt einen exemplarischen Überblick über staatliche Leistungen, die in den Anwendungsbereich bzw. nicht in den Anwendungsbereich von IPSAS 42 fallen.

 
Staatliche Leistung Im Anwendungsbereich von IPSAS 42?
Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung Ja
Zahlungen aufgrund von Erwerbsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit (Arbeitslosenversicherung) Ja
Zuwendungen oder Zuschüsse für andere Einrichtungen des öffentlichen Sektors oder Wohltätigkeitsorganisationen Nein
Hilfsleistungen im Falle von Katastrophen Nein
Zahlungen für Bildungsleistungen Nein
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Nein
Ausgaben für Verteidigung Nein

Abb. 11: Übersicht über den Anwen...

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