Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.2.5 Zu- und Abgänge von Vermögensgegenständen

Rz. 53 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zu- und Abgänge von Vermögensgegenständen finden in der Bilanz statt, wenn sich ihre persönliche oder sachliche Zuordnung zum Vermögen eines Kaufmanns ändert (vgl. dazu zuvor unter A. I.2.e). Maßgeblich ist insofern nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes das rechtliche Eigentum. Geht dieses – i. d. R. gem. §§ 929ff. BGB – auf einen Erwerb...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.5.3 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 578 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine rechtspolitische Diskussion ergibt sich regelmäßig in Bezug auf Abgrenzungsfragen hinsichtlich der Klassifizierung langfristiger Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen als zur Veräußerung gehalten bzw. bei der Abgrenzung aufgegebener Geschäftsbereiche. Da dies jedoch wesentliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Anwendung des IFR...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.3.2 Erläuterung

Rz. 562 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS differenzieren bei der bilanziellen Behandlung von Immobilien danach, wie diese im Unternehmen genutzt werden. So werden beispielsweise Immobilien, die zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gehalten oder erstellt werden, als Vorräte i. S. d. IAS 2 behandelt. Wird eine Immobilie vom Eigentümer[1] selbst genutzt (o...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.1.1.2.2 Teilamortisationsverträge über bewegliche Sachen

Rz. 10 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Falle dieser Verträge decken die Leasingraten, die während einer fest vereinbarten Vertragsdauer geschuldet sind, die Gesamtkosten des Leasinggebers für das Leasingobjekt nur zum Teil. Das Risiko verbleibt daher zunächst beim Leasinggeber (rechtlicher Eigentümer). Praktisch sichert er sich dieses Risiko jedoch häufig durch entsprechende ve...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.5.4.1 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen

Rz. 579 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Anwendung der Bewertungs- und Ausweisregeln des IFRS 5 hängt entscheidend davon ab, wie ein Vermögenswert oder eine Gruppe von Vermögenswerten nach den Klassifizierungsvorgaben des IFRS 5 einzustufen ist. Ein langfristiger Vermögenswert (non-current asset), d. h., ein einzelner Anlagegegenstand (z. B. Fabrikgebäude, Maschine) ist nach IF...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1 § 246 HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 246 Vollständigkeit. Verrechnungsverbot (1) 1Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2Vermögensgegenstände sind in der Bilanz des Eigentümers aufzunehmen; ist ein Vermögensgegenstand nicht dem Eigen...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.5 Synopse

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.1.1.1 Allgemeine Grundsätze der Leasingbilanzierung

Rz. 2 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rechtlicher Eigentümer ist der Leasinggeber, der das Leasingobjekt entweder im Hinblick auf das Leasinggeschäft extra erwirbt oder bereits hat. Er überlässt das Objekt dem Leasingnehmer gegen Zahlung der Leasingraten. Unterschiede bestehen hinsichtlich der Dauer der Gebrauchsüberlassung, ihrem Zweck und der Frage, wer die Chancen und Risiken t...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.1.3.1 Zuordnung des Leasinggutes zum Leasinggeber (Operating Leasing)

Rz. 25 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Darstellung beim Leasinggeber In der Praxis werden Leasingbeziehungen regelmäßig so ausgestaltet, dass das Leasinggut (weiterhin) dem Leasinggeber als rechtlichem Eigentümer zuzuordnen ist und daher von ihm bilanziert wird (vgl. Kapitel 5 Tz. 33 ff.). Das Leasinggeschäft selbst stellt ein schwebendes Geschäft dar und ist als solches nicht zu b...mehr

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Feststellung von Besteuerun... / 3.1 Örtliche Zuständigkeit und Ermittlung des wertvollsten Grundstücks(-teils)

In den Fällen, in denen ein inländisches Grundstück in Bezirken von Finanzämtern verschiedener Länder liegt, sind die Besteuerungsgrundlagen gesondert festzustellen.[2] Praxis-Beispiel Grundstück in mehreren Ländern Der Steuerpflichtige S ist Eigentümer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, dessen Flächen sich auf das Saarland (Bezirk des Finanzamts Merzig) und Rhein...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.5.2 Geltungsbereich (sachlich, zeitlich)

Rz. 575 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 5 legt besondere Anforderungen bezüglich Klassifizierung, Bewertung und Ausweis (Darstellung) von zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten (non-current assets held for sale) und aufgege­benen Geschäftsbereichen (discontinued operations) fest. Die Zielsetzung dieses IFRS ist es, die Klassifizierung und die Bilanzierung von...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2 Nationale Ebene

Rz. 65 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das deutsche Bilanzrecht ist geprägt von dem Grundgedanken, dass sich die Anforderungen an die Bilanzierung an den Bedürfnissen des Geschäftsverkehrs orientieren müssen. Da diese Bedürfnisse unterschiedlich sind, gilt nicht ein einheitliches Bilanzrecht für sämtliche Unternehmen. Vielmehr differenziert der Gesetzgeber anhand unterschiedlicher...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.2.1 Fehlende Verpflichtung zur Untergliederung

Rz. 301 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Mindestgliederungsschema des IAS 1.54 schreibt für den bilanziellen Ausweis des Eigenkapitals nachfolgende Posten verbindlich vor: "Nicht beherrschende Anteile, die im Eigenkapital dargestellt werden sollen" (IAS 1.54(q)) "Gezeichnetes Kapital und Rücklagen, die Eigentümern der Muttergesellschaft zuzuordnen sind" (IAS 1.54(r)). Im Gegensatz...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.2.2.3.2 Umsatzrealisierung bei Kaufverträgen

Rz. 165 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit Übertragung der Kontrolle über einen Vermögenswert an den Kunden (vgl. Tz. 162) geht die Übertragung der Risiken und Chancen sowie sämtlicher Verfügungsrechte an den Kunden einher (IFRS 15.38). Der Eigentumsvorbehalt ist auch nach IFRS unschädlich für eine Umsatzrealisierung (IFRS 15.38(b)). Ist es nicht eindeutig, ob die Kontrolle an den...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.2.2.4.3 Umsatzrealisierung aus Lizenzen

Rz. 201 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 15 enthält detaillierte Vorgaben für die Erfassung von Entgelten aus Lizenzen für die Überlassung geistigen Eigentums. Hierunter fallen Lizenzen für Software, Technologien, Filme, Musik und sonstiges Entertainment, Franchising sowie Patente, Marken, Verlags- und sonstige Urheberrechte (IFRS 15.B52). Zunächst ist hierbei zu unterscheiden,...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.2.1.3.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 40 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gemäß IFRS 10.4 hat ein Mutterunternehmen einen Konzernabschluss aufzustellen. Dies gilt größen-, rechtsform- und sitzunabhängig. Befreiungsmöglichkeiten von der Aufstellungspflicht sieht IFRS 10.4 für Mutterunternehmen unter den folgenden Bedingungen vor: Es ist als Teil-Konzern selbst Bestandteil eines anderen Mutterunternehmens und die Eige...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.2.4.2 Übertragene Vermögenswerte und übernommene Schulden

Rz. 409 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Besteht die übertragene Gegenleistung aus Bargeld oder bargeldähnlichen Werten, so lässt sich der Wert der Gegenleistung ohne Weiteres aus der Höhe des entrichteten Betrags ableiten. Werden andere Leistungen zur Begleichung der Gegenleistung erbracht, ergibt sich der Wert der Gegenleistung aus dem beizulegenden Zeitwert dieser übertragenen L...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.8 Weitere Erkenntnisse zu Fehlern im Wertminderungstest

Rz. 302 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der impairment only approach beim goodwill accounting wird in der Rechnungslegungstheorie stets kritisch diskutiert[1], insbesondere da der Goodwill-Wertminderungstest der Rechnungslegungspraxis eine Reihe von Möglichkeiten lässt, den "alten Freund" goodwill als Gast in ihren Bilanzen zu behalten. Mit einer durchgeführten Unternehmensakquisi...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 1.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 6 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Juni 2023 hat das DRSC den Änderungsstandard DRÄS 13 verabschiedet, der Änderungen an DRS 21 vorsieht. Die Änderungen umfassen u. a. eine Ausweitung des Geltungsbereichs der branchenspezifischen Anlagen des DRS 21 auf Wertpapierinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute sowie auf Pensionsfonds. Ferner sind Zahlungen aus Zuwendungen u...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.2.3 Wertaufhellung und Stichtagsprinzip

Rz. 187 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vermögenswerte und Schulden sind nach den am Bilanzstichtag bestehenden Verhältnissen zu bewerten. Wertbeeinflussende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht zu berücksichtigen. Das folgt aus IAS 10, der zwischen wertaufhellenden (adjusting events) und wertbegründenden Ereignissen (non-adjusting events) differenziert (im Einzelnen vgl....mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.3.1 Rechnungslegungszwecke (inneres System)

Rz. 129 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter dem Eindruck des Wettbewerbs zweier konkurrierender Rechnungslegungssysteme wird im Schrifttum das System der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung zutreffend mit einer dualen Zwecksetzung beschrieben. Gegenübergestellt wird die Informations- und die Ausschüttungsbegrenzungsfunktion. Die Gleichrangigkeit beider Zwecke gilt im Schrift...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.3.1 HGB

Rz. 799 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zu den handelsrechtlichen Ausweisvorschriften wird im Wesentlichen auf die Darstellung in Tz. 352 ff. verwiesen. Rz. 800 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sachanlagen sind in Abgrenzung zu Immaterialgütern und Finanzanlagen körperliche Gegenstände. Die Abgrenzung von grundstücksgleichen Rechten zu Immaterialgütern ist nicht unproblematisch und nach d...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.3.2 IFRS

Rz. 506 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zum Ausweis von immateriellen Vermögenswerten enthält IAS 38 keine gesonderten Vorschriften. Die Anforderungen zur Darstellung des Abschlusses sind in IAS 1 geregelt. Demnach sind immaterielle Vermögenswerte separat von anderen Posten in der Bilanz (IAS 1.54) auszuweisen. Das Mindestgliederungsschema der Bilanz gemäß IAS 1 ist allerdings nic...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.4.1 Erstbewertung

Rz. 798 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 5.1(a) i. V. m. IFRS 5.15 verlangt bei zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten oder Veräußerungsgruppen eine Niederstwertbewertung mit dem niedrigeren (lower) Wert aus Buchwert (carrying amount) und beizulegendem Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten (fair value less costs to sell). In diesem Zusammenhang ist in der logisch...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.1.2.2 Teilamortisationsleasing über bewegliche Sachen

Rz. 20 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 BEISPIEL Ausgangsfall Erfordert im vorgenannten Beispielsfall die Herstellung der Maschine höhere Kosten, liegt eine Teilamortisation vor. Auszugehen ist von folgenden Daten: Leasingbeginn: 01.01.2010 Leasingdauer: 8 Jahre Leasingraten pro Jahr: 75.000 EUR Herstellungskosten: 550.000 EUR Zinssatz: 7 % Die gewöhnliche Nutzungsdauer beträgt für Druckm...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.4.3.1 Bewertungsobjekt

Rz. 319 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vermögenswerte oder Schulden stellen die Bewertungsobjekte – Eigenkapital wird lediglich als Residualgröße fortgeschrieben – des Abschlusses dar. Das Bewertungsobjekt wird nicht durch den IFRS 13 bestimmt, sondern durch die jeweiligen IFRS Einzelstandards, welche die Ermittlung eines beizulegenden Zeitwertes gem. IFRS 13 fordern. Von dem ein...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.3.1.3 Verlautbarungen des IASB

Rz. 125 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das IASB veröffentlicht unterschiedliche Verlautbarungen[1], nämlich das Preface, das Framework, die eigentlichen Standards, also die IFRS, ferner die SIC-/IFRIC Interpretationen sowie die Leitlinien zur Anwendung (implementation guidance), Practice Statements, Educational Guidance etc. Sie unterscheiden sich vor allem hinsichtlich ihres Verpflichtu...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.2.2 Identifizierung des Erwerbers

Rz. 400 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die vollumfängliche Erfüllung der Definition von Unternehmenszusammenschlüssen erfordert über das bloße Vorliegen eines Geschäftsbetriebs hinaus auch den Übergang der Beherrschung des Geschäftsbetriebs auf den Erwerber. Rz. 401 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In sämtlichen Fällen eines Unternehmenszusammenschlusses sind mit Blick auf die Anwendung ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 4.2.2.5 Exkurs: Anteile an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen in einem Einzelabschluss (IAS 27)

Rz. 869 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 27 regelt die Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen für den Fall, dass das berichtende Unternehmen einen den IFRS entsprechenden Einzelabschluss aufgrund nationaler Vorschriften oder auf freiwilliger Basis aufstellt (IAS 27.1 f.). Der Regelungsbereich des IAS 27 erstreckt si...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.2.1 Anwendungsbereich

Rz. 133 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der Literatur wird IFRS 2 ganz überwiegend im Kontext der Managementvergütung bei börsennotierten Aktiengesellschaften diskutiert, die ihrem Führungspersonal als Anreiz für unternehmenswertorientiertes Handeln Aktien, Aktienoptionen oder andere am Aktienkurs orientierte variable Vergütungen gewähren. Auch die Formulierung des Standards se...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.2 Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften (Nr. 3)

Rz. 32 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 285 Nr. 3 HGB sind Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften (sog. außerbilanzielle Geschäfte) im Anhang anzugeben, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich sind und die "Offenlegung" (gemeint ist: Anhangangabe) für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.1.2.1 Grundstücke, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken

Rz. 645 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei Zugang eines unbebauten Grundstücks handelt es sich regelmäßig um einen Anschaffungs- und nur in Ausnahmefällen (bspw. Rekultivierung eines früheren Industriegeländes) um einen Herstellungsvorgang.[1] Unbebaute Grundstücke sind zunächst mit dem auf sie entfallenden Kaufpreis zu bewerten. Neben dem Kaufpreis zählen zu den Anschaffungskost...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.5.2 Umgekehrter Unternehmenserwerb

Rz. 448 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Rahmen eines umgekehrten Erwerbs stellt das aus rechtlicher Perspektive als Erwerber anzusehende Unternehmen aus wirtschaftlicher Sichtweise das erworbene Unternehmen dar (IFRS 3.B19 ff.). Liegt ein umgekehrter Unternehmenszusammenschluss vor, hat der wirtschaftliche Erwerber – auch als bilanzieller Erwerber bezeichnet – die Bilanzierungsv...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.6.6 Abstockung von Mehrheitsbeteiligungen

Rz. 458 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wie eine Aufstockung ist auch die Abstockung einer vorliegenden Mehrheitsbeteiligung ohne Kontrollverlust – methodisch gemäß IFRS 10.23 – als Transaktion zwischen Eigentümern zu behandeln. Unklar bleibt dabei die im Schrifttum diskutierte Frage nach dem wertmäßigen Ansatz der bei der Abstockung entstehenden nicht beherrschenden Anteile. Unst...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.2.4.5 Anschaffungsnebenkosten und sonstige Beträge

Rz. 412 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nebenkosten gehören nach Auffassung des Standardsetzers nicht zum beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung (IFRS 3.BC366). Daher sind diese Kosten vom Unternehmenserwerb zu trennen.[1] In IFRS 3.53 findet sich eine Auflistung verschiedener Anschaffungsnebenkosten. Hierzu zählen im Speziellen: Vermittlerprovisionen Beratungs-, Anwalts-, Wirtscha...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.1.1 Überblick

Rz. 2 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das HGB differenziert im Rahmen der zentralen Ansatz- und Bewertungsvorschriften nicht strukturell zwischen Aktiva und Passiva. § 246 HGB konstituiert mit dem Vollständigkeitsgebot (Abs. 1) und dem Verrechnungsverbot (Abs. 2) zwei zentrale Vorgaben für den Jahresabschluss, die sowohl für die Aktivseite als auch für die Passivseite gelten. Der ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.6.3 Aufstockung von Mehrheitsbeteiligungen

Rz. 455 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Aufstockung einer bereits vorliegenden Mehrheitsbeteiligung – bspw. von 70 % der Anteile auf eine Anteilsquote von 80 % – ist gemäß IFRS 10.23 methodisch als Transaktion zwischen Eigentümern zu behandeln. Auf Basis des sog. Einheitsgrundsatzes tangiert der Zuerwerb ausschließlich die Verteilung der den Eigentümergruppen zuzuordnenden Re...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.4.2.2.3.2 Überleitungsrechnung (IAS 1.106(d) und .109)

Rz. 323 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für jede Eigenkapitalkomponente ist nach IAS 1.106(d) deren Entwicklung im Geschäftsjahr darzustellen. Der Standard bezeichnet das als Überleitungsrechnung (reconciliation). Darzustellen sind danach für jede Eigenkapitalposition die Ursachen der Eigenkapitalveränderungen. Diese lassen sich gliedern in Transaktionen mit Anteilseignern (Kapita...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 3.1.2.1 Inventar, Inventur, Inventarpflicht, Eröffnungsinventar

Rz. 55 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zur Buchführungspflicht eines jeden Kaufmanns gehört die Inventarpflicht. Konsequent gilt die durch BilMoG eingeführte Befreiung des § 241a HGB für "kleine" Kaufleute auch hier. Inventar ist das genaue Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden mit Angabe ihrer Werte (Abs. 1). Das Gesetz spricht vom Anfangs- oder Eröffnungsinventar, ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2.2.5.1 Beispielsgliederung nach IAS 1.IG6

Rz. 413 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In den Anwendungsleitlinien zu IAS 1 hat das IASB in IAS 1.IG6 eine Beispielsgliederung für eine nach Fristigkeit gegliederte Bilanz in der Staffelform veröffentlicht. In IAS 1.IG3 wird vorausschickend hervorgehoben, dass die dargestellte Beispielsbilanz nur eine Möglichkeit zeigt, wie eine nach Fristigkeit gegliederte Bilanz dargestellt wer...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.3.2.4 IFRS 5: Ausweis zur Veräußerung gehaltener langfristiger Vermögenswerte und aufgegebener Geschäftsbereiche

Rz. 820 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zentrales Ziel des IFRS 5 ist es dem Abschlussadressaten Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine Beurteilung der finanziellen Auswirkungen der Pläne des Unternehmens zur Veräußerung langfristiger Vermögenswerte sowie zur Aufgabe von Geschäftsbereichen ermöglichen (IFRS 5.30). Um dies zu erreichen, sind nach IFRS 5.1(b) Vermögenswert...mehr

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Feststellung von Besteuerun... / 4.2 Fälle der mittelbaren Anteilsvereinigung (-übertragung) und der Organschaft

Ein grunderwerbsteuerbarer Tatbestand wird nur dann verwirklicht, wenn ein inländisches Grundstück betroffen ist. Es spielt aber keine Rolle, wer die Person des Erwerbers ist, welche rechtliche Struktur sie hat oder wo sie ihren Sitz hat. Insbesondere fingierte Grundstückserwerbe nach § 1 Abs. 2a oder 3 GrEStG können Grundstücke zum Gegenstand haben, die ausländischen Eigentü...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.1.2.3.2 Umsatzrealisierung bei Kaufverträgen

Rz. 110 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei Kaufverträgen gilt der Umsatz allgemein mit Übergang der Preisgefahr als realisiert. Nach § 446 BGB erfolgt dies bei Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an dem Vermögensgegenstand durch dessen Übergabe an den Käufer. Damit ist die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung auf den Käufer übergegangen, er trägt ab diesem Zeitpu...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 3.4.2.4.2 Rolle der wirtschaftlichen Betrachtungsweise

Rz. 178 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die bei der Auslegung im Bilanzrecht im Rahmen der teleologischen Auslegungsmethode zu beachtende wirtschaftliche Betrachtungsweise ist kein Spezifikum des Bilanzrechts. Vielmehr handelte sich im Rahmen der juristischen Auslegung um eine Form der teleologischen Interpretation, die sich an den Buchführungs- und Jahresabschlusszwecken orientie...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.2.2 Folgebewertung

Rz. 757 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 40.30 gewährt ein Methodenwahlrecht, wonach zur Folgebewertung von Anlageimmobilien das Modell des beizulegenden Zeitwerts (fair value model) oder das Anschaffungskostenmodell (cost model) verwendet werden kann. IAS 40 spricht in diesem Zusammenhang von einer Rechnungslegungsmethode (accounting policy).[1] Die gewählte Methode ist grunds...mehr

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Vorsteuerabzug / 3.2.1 Leistung für Zwecke des Unternehmens

Der Unternehmer kann die Vorsteuer nur dann abziehen, wenn die Lieferung oder sonstige Leistung für sein Unternehmen ausgeführt worden ist. Ist die Leistung nicht für das Unter­nehmen, sondern für den Privatbereich ausgeführt worden, liegen die Voraussetzungen nicht vor. Praxis-Beispiel Kein Vorsteuerabzug für private Garage Der Freiberufler F hat zwei Garagen steuerpflichtig ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.2.5.2 Ausgewählte Besonderheiten und Ausnahmen

Rz. 419 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Immaterielle Vermögenswerte Der Erwerbsmethode folgend sind in der Konzernbilanz alle vom Erwerber im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerte gesondert anzusetzen. Dieses Ansatzgebot gilt sowohl für die bereits vor dem Unternehmenszusammenschluss im Abschluss des erworbenen Unternehmens angesetzten Ver...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.4.2 Zugangs- und Folgebewertung

Rz. 351 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der folgenden Tabelle erfolgen Darstellungen nicht nur für die aktiven Bilanzpositionen, sondern im Sinne einer Gesamtbetrachtung auch z. B. für passive Bilanzpositionen und latente Steuern, auf die ansonsten in anderen Kapiteln eingegangen wird.mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.1.6 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 352 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach wie vor birgt die Frage des Ansatzes einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten Konfliktpotenzial; "der breite Strom an Fallmaterial, der in Betriebsprüfungen Streit entfacht und vor die Finanzgerichte getragen wird, scheint nicht zu versiegen."[1] In den letzten Jahren war es vor allem die Tatbestandsvoraussetzung der wirtschaf...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.5.4 Schuldbeitritt, Erfüllungsübernahme

Rz. 296 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei einem Schuldbeitritt tritt mit dem Schuldbeitretenden ein weiterer Schuldner als Gesamtschuldner neben den bisherigen Schuldner in das Schuldverhältnis zwischen dem bisherigen Schuldner und dem Gläubiger ein. Dies hat gem. § 421 BGB zur Folge, dass die Gesamtschuldner, also mehrere Rechtssubjekte, eine Leistung in der Weise schulden, das...mehr