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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.2 Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften (Nr. 3)

Dr. Niels Henckel, Prof. Dr. Christian Fink
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Rz. 32

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Nach § 285 Nr. 3 HGB sind Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften (sog. außerbilanzielle Geschäfte) im Anhang anzugeben, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich sind und die "Offenlegung" (gemeint ist: Anhangangabe) für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens erforderlich ist. Erforderlich für die Beurteilung der Finanzlage ist eine Angabe, wenn die finanziellen Auswirkungen des außerbilanziellen Geschäfts erwarten lassen, dass sich die Liquiditätslage der Gesellschaft künftig wesentlich verschlechtert oder verbessert oder die Gesellschaft dadurch künftig besser oder schlechter in der Lage ist, ihre bestehenden Verpflichtungen zu erfüllen.[1] Bei der Einschätzung, ob die Risiken und Vorteile wesentlich sind, ist regelmäßig auf die Relation zu den bei der Gesellschaft bestehenden Verhältnissen abzustellen. Als Bezugsgröße erscheint vor allem der Gesamtbetrag des Bilanzpostens geeignet, in dem der Vermögensgegenstand, der die Grundlage für das außerbilanzielle Geschäft bildet, nicht erscheint.[2] Um eine Informationsüberfrachtung zu vermeiden, ist es nicht wünschenswert, freiwillig auch über unwesentliche oder für die Beurteilung der Finanzlage nicht erforderliche Risiken und Vorteile außerbilanzieller Geschäfte zu berichten.

 

Rz. 33

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Die Bedeutung des nicht legaldefinierte Begriff des nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfts lässt sich aus der Begründung zum Regierungsentwurf des BilMoG ableiten. Dazu zählen Transaktionen, infolge der der Bilanzierende Risiken, Vorteile oder finanzielle Auswirkungen übernimmt, ohne dass es aber zu einem bilanziellen Ansatz eines Vermögensgegenstands oder einer Schuld kommt, bspw. schwebende einseitig...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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