Fachbeiträge & Kommentare zu DRSC

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Leitbild des DRSC

Rz. 8 [Autor/Zitation] Im Oktober 2021 hat der Verwaltungsrat des DRSC ein neues Leitbild für die Arbeit des privaten Rechnungslegungsgremiums beschlossen, dessen Anlass die Ausweitung des Tätigkeitsbereichs auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung war (DRSC-Leitbild, Oktober 2021). Wie bislang sieht sich das DRSC "besonders den deutschen gesamtwirtschaftlichen und -gesellsch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Institutionelle Regeln zur personellen Zusammensetzung der Organe und Fachausschüsse, Weisungsunabhängigkeit und Finanzierung beim DRSC

Rz. 60 [Autor/Zitation] Der Verwaltungsrat des DRSC ist – neben Mitgliederversammlung und Nominierungsausschuss – ein wichtiges Organ (Rz. 13). Wie vorstehend dargestellt (Rz. 13), wird der zwanzigköpfige Verwaltungsrat mehrheitlich dominiert von Mitgliedern, die dem Segment der kapitalmarktorientierten Unternehmen angehören (zehn Sitze) sowie von Vertretern des wirtschaftspr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unabhängigkeit auf der personalen Ebene beim DRSC

Rz. 58 [Autor/Zitation] Weder in § 342q noch in der DRSC-Satzung finden sich nähere Regelungen zur Sicherung der personalen Unabhängigkeit (Urteilsbildungsfreiheit) der Fachausschussmitglieder, die zuständig sind für die Entwicklung und den Beschluss von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze für die Konzernrechnungslegung, IFRS-Interpretationen sowie für andere Stellungna...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Mitglieder und Mitgliedschaftsrechte beim DRSC

Rz. 70 [Autor/Zitation] Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 DRSC-Satzung kann jede juristische Person und jede Personenvereinigung Mitglied des Vereins DRSC e.V. werden, die der gesetzlichen Pflicht zur Rechnungslegung unterliegt oder sich mit der Rechnungslegung befasst. Über die Annahme der Mitgliedschaft entscheidet der Verwaltungsrat, der die Entscheidung auch an das Präsidium delegie...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Gesetzlicher Steuerungsauftrag zur Sicherung der Unabhängigkeit und Transparenz des DRSC

Rz. 72 [Autor/Zitation] Schwab (in Großkomm. HGB6, § 342 Rz. 81) kritisiert, dass der Gesetzgeber seinem Steuerungsauftrag zur Gewährleistung der Unabhängigkeit und Öffentlichkeit von Empfehlungen, Interpretationen und sonstigen Stellungnahmen des DRSC nicht vollständig gerecht geworden ist, weil er "die Maßnahmen, welche im Einzelnen die Erfüllung dieser beiden Erfordernisse...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Organisationsstruktur, Arbeitsweise und praktische Bedeutung des DRSC

a) Bedeutung der Organisationsstruktur und -prozesse Rz. 7 [Autor/Zitation] Organisationsstruktur und -abläufe des DRSC sind von großer Bedeutung, weil diese eine unabhängige und kompetente Entstehung der Empfehlungen, Interpretationen und Stellungnahmen des DRSC sicherstellen und dies formal durch die Anerkennung durch das BMJ im Standardisierungsvertrag anerkannt wird. Die S...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Verfahren für Empfehlungen und Interpretation zur Einbeziehung der interessierten Fachöffentlichkeit beim DRSC

Rz. 68 [Autor/Zitation] Vom BMJ anerkannt werden darf nur eine Einrichtung, die in ihrer Satzung sicherstellt, dass die Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung und die IFRS-Interpretationen in einem Verfahren entwickelt und beschlossen werden, welches die fachlich interessierte Öffentlichkeit einbezieht (§ 342q Abs. 1 Satz 2). Zur fachlich in...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Aufbau- und Ablauforganisation

Rz. 10 [Autor/Zitation] Organisationsstruktur und Ablauf der Prozesse iVm. der Verabschiedung von Empfehlungen und Interpretationen durch das DRSC werden anhand der nachstehenden Abbildung dargestellt. Rz. 11 [Autor/Zitation] Mitglieder im DRSC e.V. können nur juristische Personen und Personenvereinigungen werden, die der gesetzlichen Rechnungslegungspflicht unterliegen oder si...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Grundsätze des Standardisierungsrats

Rz. 221 [Autor/Zitation] Durch das KonTraG ist § 342 in das HGB eingefügt worden, wonach das BMJ ein privates Rechnungslegungsgremium durch Vertrag anerkennen und ihm ua. die Aufgabe übertragen kann, Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung zu entwickeln. Ein solches privates Rechnungslegungsgremium wurde im März 1998 unter dem Namen "DRSC – D...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 46 [Autor/Zitation] Die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien ist nach § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ebenfalls Aufgabe eines vom BMJ anerkannten privaten Rechnungslegungsgremiums. Im Wesentlichen geht es darum, über das Gremium die Interessen betroffener deutscher Stakeholder (Unternehmen, Nutzer, WP, gemeinnützige Organisation...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Kritik an der Organisationsstruktur und am Leitbild

Rz. 20 [Autor/Zitation] Zimmermann/Thies/Hölzer, die die Mitwirkung in den Gremien des DRSC im Zeitablauf von 2005 bis 2019 untersucht haben, zeigen, dass Mitglieder, die dem Segment A (kapitalmarktorientierte Unternehmen und Verbände) und den Segment E (Wirtschaftsprüfer und Verbände) angehören, klar dominieren (Zimmermann/Thies/Hölzer, KoR 2023, 307, 308, Abb. 1). Bei Betra...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Andere Institutionen

Rz. 26 [Autor/Zitation] Nach § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 gehört es zu den Aufgaben des privaten Rechnungslegungsgremiums, das BMJ bei Gesetzesvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften zu beraten. Damit ist der Adressat – das BMJ – klar benannt. Beispielsweise wurde das DRSC durch das BMJ zur Durchführung einer Studie zur Untersuchung der nichtfinanziellen Berichterstattung deut...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Einführung durch das KonTraG

Rz. 34 [Autor/Zitation] § 342 (heute § 342q) wurde durch Art. 2 Ziff. 14 KonTraG v. 27.4.1998 (BGBl. I 1998, 786) in das HGB eingefügt. Zu diesem Zeitpunkt war die Übertragung von drei Aufgaben auf ein privates Rechnungslegungsgremium möglich (§ 342 Abs. 1 Satz 1 idF des KonTraG):mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 29 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung beschränkt sich die Tätigkeit des DRSC bislang auf Aktivitäten, die überwiegend in Zusammenhang mit der RL (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht, die in Deutschland bis Juli 2024 umzusetzen ist, stehen. Beispielsweise ist das DRSC Mitglied der EFRAG, die von der Europäischen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsnatur der Vermutung der GoB-Konformität

Rz. 77 [Autor/Zitation] Begründet wurde die Vermutungsregelung in § 342q Abs. 2 vom Rechtsausschuss damit, dass den "Empfehlungen zu einer stärkeren Durchsetzungskraft" verholfen werden sollte (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsauschusses, KonTraG, BT-Drucks. 13/10038, 27). In rechtlicher Betrachtung sollten die vom BMJ bekanntgemachten Empfehlungen zur Anwendung der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Beratung des BMJ bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 44 [Autor/Zitation] Zu den Aufgaben des privaten Rechnungslegungsgremiums zählt nach § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auch die "Beratung des BMJ bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften". Diese Beratungsaufgabe ist nicht auf die Konzernrechnungslegung beschränkt, sondern umfasst alle Probleme und Fragen des Rechnungslegungsrechts (Mock in HKMS3/4, § 342q HGB Rz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Erarbeitung von Interpretationen der IFRS iSd. § 315e Abs. 1; Anwendungshinweise (IFRS)

Rz. 49 [Autor/Zitation] Die Erarbeitung von Interpretationen der IFRS iSd. § 315e Abs. 1 als weitere Aufgabe des DRSC nach § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 hat die geringste praktische Bedeutung, weil diese Aufgabe in erster Linie vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wahrgenommen wird. Der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC kann nur be...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bedeutung der Organisationsstruktur und -prozesse

Rz. 7 [Autor/Zitation] Organisationsstruktur und -abläufe des DRSC sind von großer Bedeutung, weil diese eine unabhängige und kompetente Entstehung der Empfehlungen, Interpretationen und Stellungnahmen des DRSC sicherstellen und dies formal durch die Anerkennung durch das BMJ im Standardisierungsvertrag anerkannt wird. Die Sicherung der Unabhängigkeit und Fachkompetenz der be...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Fachqualifikation: Begriff Rechnungsleger

Rz. 52 [Autor/Zitation] Die Vorstellung der Legislative über die fachliche Kompetenz der "Rechnungsleger" ergibt sich aus der Gesetzesbegründung: "Rechnungsleger sind dabei alle Personen, die als Diplom-Kaufmann bzw. Kauffrau, Diplom-Volkswirt oder mit entsprechender Qualifikation die Handelsbücher oder die sonstigen in § 257 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Unterlagen für Kapitalge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Bedeutung für die Rechnungslegungs- und Abschlussprüfungspraxis

Rz. 22 [Autor/Zitation] Auch nach rund 25 Jahren seit Etablierung des DRSC als privates Rechnungslegungsgremium iSv. § 342q ist die rechtliche Bindungswirkung der Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung (§ 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), deren Beachtung nach Bekanntmachung durch das BMJ vermutet werden soll, umstritten und ungeklärt (Rz. 77 ff.). ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) IFRS

Rz. 31 [Autor/Zitation] IFRS werden durch das privatrechtlich organisierte IASB entwickelt, verabschiedet und anschließend über das Komitologie-Verfahren der VO (EG) Nr. 1606/2002 in europäisches Recht übernommen (zu den Details der Übernahme von IFRS in das EU-Recht vgl. Theile in Heuser/Theile, IFRS-Handbuch6, 24 ff.). Diese Verordnung verpflichtet kapitalmarktorientierte M...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bereitstellung eines ordnungsgemäßen Berichts (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 12 [Autor/Zitation] Hat das oberste MU dem TU einen Bericht zur Verfügung gestellt, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht, ist dieser Bericht nach § 342m Abs. 2 Satz 1 durch die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs des TU spätestens ein Jahr nach dem Ende des Berichtszeitraums (vgl. § 342a Nr. 6) in deutscher Sprache der das Unternehmensregister führenden Stel...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bereitstellung eines ordnungsgemäßen Berichts (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 15 [Autor/Zitation] Hat die Hauptniederlassung oder das oberste MU der Zweigniederlassung einen gesetzeskonformen Ertragsteuerinformationsbericht überlassen, haben nach § 342m Abs. 3 Satz 1 primär die in § 13e Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 genannten angemeldeten Personen bzw. die angemeldeten ständigen Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung der das Unternehmensregister ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Prüfung und Bekanntmachung durch das BMJ

Rz. 74 [Autor/Zitation] Soweit aus der bisherigen Bekanntmachungspraxis des BMJ ersichtlich ist, findet eine "vorherige materielle Richtigkeitsprüfung" durch das BMJ nicht statt (Mock in HKMS3/4, § 342q HGB Rz. 32 [9/2024]), obwohl dies in der Literatur – mit unterschiedlicher Prüfungsintensität – für zulässig und überwiegend auch für notwendig erachtet wird. Rz. 75 [Autor/Zit...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Kriterien für die Messung oder Beurteilung

Rz. 710 [Autor/Zitation] Mit den "gesetzlichen Vorschriften", auf deren Beachtung Lagebericht und Konzernlagebericht zu prüfen sind, sind in erster Linie die Vorschriften des HGB sowie ggf. ergänzende rechtsform- und wirtschaftszweigspezifischen Sondervorschriften über den Lagebericht gemeint. Soweit die gesetzlichen Vorschriften die anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze n...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Offenlegungspflicht durch unverbundene Unternehmen und oberste Mutterunternehmen mit Sitz im Inland (Abs. 1)

Rz. 9 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Offenlegung des Ertragsteuerinformationsberichts nach § 342m Abs. 1 betrifft Gesellschaften iSd. § 342 Abs. 1 Nr. 1 oder 2, die gem. § 342b Abs. 1 oder § 342c Abs. 1 zur Erstellung eines Ertragsteuerinformationsberichts verpflichtet sind. Konkret sind damit zum einen im Inland ansässige unverbundene Unternehmen (KapGes. und Personengesel...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundlagen

Rz. 50 [Autor/Zitation] Das BMJ darf nach § 342q Abs. 1 Satz 2 nur eine private Einrichtung anerkennen, "die aufgrund ihrer Satzung gewährleistet, dass die Empfehlungen und Interpretationen unabhängig und ausschließlich von Rechnungslegern in einem Verfahren entwickelt und beschlossen werden, das die fachlich interessierte Öffentlichkeit einbezieht". Die Vorschrift soll drei ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Finanzberichterstattung

Rz. 28 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Finanzberichterstattung beschließt das DRSC Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze für die (handelsrechtliche) Konzernrechnungslegung (§ 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) sowie Interpretationen und Anwendungshinweis zu IFRS, soweit nationale Besonderheiten dies erforderlich machen (§ 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 4). Darüber hinaus nimmt es Beratu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Unabhängigkeit der Mitglieder (Abs. 4)

Rz. 20 [Autor/Zitation] Nach § 342r Abs. 4 Satz 1 sind die Mitglieder des Rechnungslegungsbeirats unabhängig und nicht weisungsgebunden. Legitimation und Akzeptanz der Empfehlungen und Interpretationen eines Rechnungslegungsbeirats sind – wie auch bei einem privaten Rechnungslegungsgremium nach § 342q – abhängig von der fachlichen Kompetenz sowie der Unabhängigkeit und Weisun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Verbindlichkeit der Empfehlungen des Rechnungslegungsbeirats (Abs. 8)

Rz. 25 [Autor/Zitation] Nach § 342r Abs. 8 gilt für die Empfehlungen des Rechnungslegungsbeirats § 342q Abs. 2 entsprechend; vgl. grds. § 342q Rz. 73 ff. Bei Bekanntmachung der Empfehlungen des Rechnungslegungsbeirats durch das BMJ würde somit die Beachtung der die Konzernrechnungslegung betreffenden GoB vermutet, sofern diese Empfehlungen von den zur Konzernrechnungslegung v...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Nemet/Zilch, Erweiterte Anforderungen an die Bildung von Prüfungsausschüssen und deren Überprüfung bei CRR-Kreditinstituten durch das AReG, WP Praxis 2017, 175; IDW (Hrsg.), WPH Edition, Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Investmentvermögen – Rechnungslegung und Prüfung, 2020; Schwennicke/Auerbach, KWG mi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Erteilung eines inhaltlich unrichtigen Bestätigungsvermerks

Rz. 161 [Autor/Zitation] Man unterscheidet zwischen uneingeschränktem Bestätigungsvermerk, eingeschränktem Bestätigungsvermerk, Nichterteilungsvermerk und Versagungsvermerk. Der Versagungsvermerk darf ausdrücklich nicht Bestätigungsvermerk genannt werden. Nach dem Wortlaut sind damit der unrichtig abgegebene Versagungsvermerk und der Nichterteilungsvermerk nicht von der Vorsc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundlagen

Rz. 73 [Autor/Zitation] Sobald die Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung (GoB der Konzernrechnungslegung) gem. § 342q Abs. 1 Satz 1 vom BMJ im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurden, wird bei deren Einhaltung durch den Bilanzierenden die GoB-Beachtung vermutet (§ 342q Abs. 2). Auch 26 Jahre nach der Gründung des DRSC am 17.3.1998 und 25 Jahr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) ESRS

Rz. 32 [Autor/Zitation] Die Europäische Kommission hat am 31.7.2023 eine delegierte Verordnung zur Ergänzung der RL (EU) 2013/34/EU durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung beschlossen. Mit diesem delegierten Rechtsakt wurde Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die zuvor von der privatrechtlichen Vereinigung EFRAG entwickelt wurden, in...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Sinngemäße Anwendung der Vorschriften des HGB

Rz. 39 [Autor/Zitation] Das PublG schreibt wie das HGB keine eigenständigen Gliederungen für den KA bzw. seine Bestandteile vor (Hachmeister in HKMS3, § 13 PublG Rz. 22; Poll in Staake/Schülke, § 13 PublG Rz. 24). Für HGB-KA (s. dazu § 298 HGB Rz. 102 ff.) verweist § 298 Abs. 1 Satz 1 HGB bezüglich der Gliederung von Konzernbilanz bzw. Konzern-GuV auf die Vorgaben der §§ 266,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Vorgesehene Änderungen des § 340k durch das CSRD-UmsG

Rz. 58 [Autor/Zitation] Im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der CSRD-Richtlinie ergeben sich für Institute, die unter den Anwendungsbereich des § 340 ff. fallen, hinsichtlich der Prüfungsanforderungen nach § 340k HGB keine substanziellen, institutsspezifischen Besonderheiten. Die Änderungen in § 340k beinhalten im Wesentlichen begriffliche Anpassungen. So wird nunmehr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) GoB-Begriff/Rechtsnatur

Rn. 383 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der GoB-Begriff ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (vgl Döllerer BB 1959, 1217; BFH v 12.05.1966, IV 472/60, BStBl III 1966, 371; BMF v 28.11.2019, BStBl I 2019, 1269 Tz 17). Mit dessen Abgrenzung ist zugleich die Reichweite des Maßgeblichkeitsgrundsatzes wesentlich abgesteckt. Gesetzliche GoB-Inbezugnahme: Die handelsrechtlichen GoB werden ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 40 [Autor/Zitation] Nach § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist das private Rechnungslegungsgremium zuständig für die "Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung". Grundsätze der Konzernrechnungslegung sind – vermittelt über den Zusammenhang mit § 342q Abs. 2 ("Beachtung der die Konzernrechnungslegung betreffenden GoB") – mit GoB der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 3.6 Angaben zur Frauen-/Männerquote

Rz. 11 Durch das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst [1] wurde dem § 76 AktG ein Abs. 4 angefügt, wonach der Vorstand von Gesellschaften, die börsennotiert sind oder der Mitbestimmung unterliegen, in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen für den Frauena...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die Norm baut auf den §§ 11, 12 PublG auf, welche zunächst klären, ob bzw. ab wann eine Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung nach PublG besteht. Zwar ist der eigentliche Anwendungsbereich des § 13 PublG erst eröffnet, wenn nach §§ 11, 12 PublG eine Pflicht zur (Teil-)Konzernrechnungslegung besteht. Bei der Bestimmung der maßgeblichen Größenkriterie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Unternehmen

Rz. 23 [Autor/Zitation] Die von einem privaten Rechnungslegungsgremium gem. § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 erarbeiteten Empfehlungen zur Anwendung von Grundsätzen der Konzernrechnungslegung, die Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) des DRSC, richten sich an Unternehmen, die nach § 290 iVm. § 264a einen Konzernabschluss aufzustellen haben sowie an Unternehmen, die nach § 11 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Auswirkungen auf Pflichten von Organmitgliedern, Wirtschaftsprüfern und der Bilanzkontrolle der BaFin.

Rz. 89 [Autor/Zitation] Da die DRS nach Möllers/Fekonja (ZGR 2012, 777, 797, 815) für die Gerichte eine Befassungs- und subsidiäre Befolgungspflicht begründen, muss ein Organmitglied, welches den DRS nicht folgen möchte, dies im Klagefall gegenüber dem Gericht ggf. begründen, etwa dadurch, dass die gewählte Abweichung von den DRS als ebenfalls GoB-konform betrachtet wird (aA ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Auslegung einer Blankettnorm

Rz. 9 [Autor/Zitation] § 331 ist als Blankettstraftatbestand ausgestaltet, der auf "Ausfüllungsnormen" innerhalb desselben Gesetzes oder auf Gesetze desselben Gesetzgebers, dh. insbes. auf die Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. (unechte Blankettnorm oder Innenverweise), oder als Außenverweis auf VO (EG) Nr. 1606/2002 über die Anwendung internationaler Rechnungslegung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 3.5 Angaben zu Vorstand und Aufsichtsrat

Rz. 10 Nach § 289f Abs. 2 Nr. 3 HGB sind die Arbeitsweisen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Zusammensetzung und Arbeitsweise seiner Ausschüsse zu beschreiben. Dabei kann sich die Erklärung zur Unternehmensführung auf die Beschreibung der personellen Zusammensetzung der Ausschüsse beschränken, da die Angaben zu den Organen als Ganzes bereits nach § 285 Nr. 10 HGB im An...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Sofern das BMJ kein privates Rechnungslegungsgremium nach § 342q anerkannt hat, wird ein beim BMJ angesiedelter Rechnungslegungsbeirat nach den Vorgaben des § 342r (zuvor § 342a) eingerichtet. § 342r ist also eine im Verhältnis zu § 342q subsidiäre Norm (Kleindieck in BeckOGK HGB, § 342a Rz. 1 [11/2023]). Das BMJ hat das Deutsche Rechnungslegungs Standa...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner/Kleekämper, Presentation of Financial Statements – Das Reformprojekt des IASC und seine Auswirkungen, WPg 1997, S. 117–126; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002; Alvarez, Unterjährige Erfolgsermittlung nach IFRS, PiR 2006, S. 220–228; Alvarez/Wotschofsky, Zwischenberichterstattung nach Börsenrecht/DRS, IAS und US-GAAP,...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Zusammenfassender Überblick über die Regelungen zur Zwischenberichterstattung in Deutschland

Tz. 185a Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 34 überlässt es den jeweils verantwortlichen nationalen Institutionen, wie den Regierungen, Börsen, Börsenaufsichtsbehörden und den sich mit der Rechnungslegung befassenden Berufsverbänden, Vorschriften über die Veröffentlichungspflichten und die Häufigkeit von Zwischenberichten zu erlassen. Wenn die verantwortlichen nationalen Institut...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Als Eigenkapital klassifizierte kündbare Finanzinstrumente

Tz. 207 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 32 sieht vor, dass kündbare Finanzinstrumente unter gewissen Voraussetzungen nicht als Verbindlichkeiten, sondern als Eigenkapital auszuweisen sind – die als Eigenkapital klassifizierten kündbaren Finanzinstrumente (IAS 32.16A und B). Einen in diesen Anwendungsbereich fallenden Sachverhalt, der insbesondere für deutsche Personengesellsch...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Gliederungsarten

Tz. 88 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Hinsichtlich der Frage der Formate, dh. ob Flexibilität nur in Form von Gliederungshinweisen gegeben werden soll oder ob feste Formate wie im HGB vorgeschrieben werden sollen, sieht IAS 1 einen Kompromiss zwischen den divergierenden Sichtweisen vor. Der Standard normiert lediglich bestimmte Gliederungsvorschriften. Eine Struktur im Sinne fest...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Kurz- und langfristige Vermögenswerte

Tz. 95 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 1 enthält lediglich die Definition eines kurzfristigen Vermögenswerts. Ein Vermögenswert ist gemäß IAS 1.66 als kurzfristiger Vermögenswert zu klassifizieren, wenn seine Realisation innerhalb des normalen Verlaufs des Geschäftszyklus des Unternehmens erwartet wird oder er zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb dieses Zeitraumes gehalten wird...mehr