Fachbeiträge & Kommentare zu DRSC

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§ 1 Einführung in die Europ... / 3 EFRAG als fachliche Instanz zur Ausarbeitung der ESRS

Rz. 31 Mittels der CSRD wird der EFRAG eine neue, nunmehr gesetzlich verankerte Aufgabe zugewiesen. Sie hat die ESRS zu entwickeln und diese als fachlichen Ratschlag der EU-Kommission zu unterbreiten. Rz. 32 Zuvor betätigte sich die EFRAG als EU-Expertengremium ausschl. im Bereich der Finanzberichterstattung, das die EU-Kommission insbes. bei der Übernahme der International F...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.6 Änderung des Status und/oder Kapitalausstattung eines assoziierten Unternehmens

Rz. 30 Nach DRS 26.67 bzw. IAS 28.22 darf die Equity-Methode ab dem Zeitpunkt nicht mehr angewandt werden, ab dem das Unternehmen nicht mehr die Form eines assoziierten Unternehmens (oder eines Gemeinschaftsunternehmens) hat. Für das HGB ergeben sich für folgende Sachverhalte Regelungen aus DRS 26,[1] wobei der Gesetzgeber leider schon seit einigen Jahren und bislang ohne ko...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 3 Fazit

Rz. 149 ESRS S4 verdeutlicht den Erstellern der Nachhaltigkeitsberichterstattung, welche Angaben bei vorliegender Wesentlichkeit über Aspekte im Kontext von Verbrauchern und/oder Endnutzern nötig sind. Der Standard ist noch nicht final ausgestaltet, da insbes. die konkreten Kennzahlen fehlen, die bislang unternehmensintern definiert werden müssen. Nach den sehr allgemein geh...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / Literaturtipps

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 Die mit ESRS S4 geregelte Betrachtung von Verbrauchern und Endnutzern als Teil der Nachhaltigkeitsberichterstattung bedarf einer intensiven Diskussion auch über die Anforderungen der Angabepflichten hinaus. So überrascht zunächst überhaupt die Betrachtung der Auswirkungen des Unternehmenshandelns auf Verbraucher und Endnutzer im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstat...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.1 Aufbereitung der Beteiligung

Rz. 11 Anders als bei der Voll- und Quotenkonsolidierung werden bei der Equity-Methode gem. § 312 HGB die Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge aus dem Einzelabschluss nicht in den Konzernabschluss übernommen. Vielmehr erscheinen in der konsolidierten Bilanz unter einem besonderen Posten mit entsprechender Bezeichnung nur die Anschaffungskosten der...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 7 Absehbare nächste Schritte in der Implementierung und Überarbeitung der ESRS auf EU-Ebene

Rz. 85 Die Omnibus I-Initiative wird in den kommenden drei Jahren die Weiterentwicklung der ESRS prägen. Durch die Annahme der Richtlinie (EU) 2025/794 ("Stop-the-clock"-Richtlinie) wurde zunächst den vielen neu berichtspflichtigen Unternehmen der zweiten und dritten Welle ein jeweils zweijähriger Aufschub der Berichtspflicht gewährt. Durch die neuen Schwellenwerte der Richt...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 8 Vergleich der fachlichen Stellungnahme der EFRAG mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772

Rz. 92 EFRAG hat am 3.12.2025 ihre fachliche Stellungnahme[1] zur Überarbeitung des ESRS Set 1[2] an die EU-Kommission veröffentlicht. Die in der Stellungnahme enthaltenen Änderungsvorschläge der EFRAG stellen nicht den finalen Stand der ESRS-Überarbeitung dar. Die EU-Kommission wird diese fachliche Stellungnahme bei ihren eigenen Arbeiten zur ESRS-Überarbeitung berücksichti...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 33 Auch wenn an den grds. Zielen der CSRD nicht gerüttelt werden soll, wurden Ende 2025 umfangreiche Änderungen an der CSRD von der EU beschlossen (§ 1 Rz 85 ff.), die nach deren Umsetzung insbes. Auswirkungen auf die Phase-in-Regelungen haben. Aktuell ist in den bekannt gemachten ESRS geregelt, dass Unternehmen oder Konzerne, die an ihren Bilanzstichtagen die durchschn...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 6.3 Taxonomieangaben

Rz. 82 Die Vorschriften der Taxonomie-VO zur Berichterstattung werden durch den delegierten Rechtsakt zur Berichterstattung präzisiert, welcher durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 geändert wurde (Rz 74). Von Nicht-Finanzunternehmen anzuwenden sind der Anhang I zum Inhalt und der Methodik sowie Anhang II zur Darstellung der Taxonomieangaben (Art. 2 der Delegierten Ve...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Entsprechend den gesetzlichen Regelungen des HGB liegt dem Konzernabschluss ein Stufenkonzept zugrunde, das eine Abstufung der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen nach dem Grad der Einflussnahme des Mutterunternehmens auf das jeweilige Unternehmen vornimmt und zu entsprechend unterschiedlichen Methoden der Einbeziehung führt.[1] Dabei gilt die Bewertun...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 2 Anwendungsbereich der Equity-Methode

Rz. 2 Ein assoziiertes Unternehmen ist dadurch gekennzeichnet, dass andere Gesellschaften einen maßgeblichen Einfluss auf dieses ausüben (HGB) bzw. ausüben können (IFRS). Hierbei ist handelsrechtlich zwischen assoziierten Unternehmen im engeren Sinne und assoziierten Unternehmen im weiteren Sinne zu unterscheiden.[1] Um ein assoziiertes Unternehmen im engeren Sinne handelt e...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / Zusammenfassung

Überblick Der deutsche Gesetzgeber folgt dem Konzept einer prinzipienorientierten Regulierung auch bei der Bestimmung der Rechnungslegung. Somit werden Prinzipien ins Gesetzbuch geschrieben, mit denen letztlich alle relevanten Sachverhalte umfasst sind. Um dies formal sicherzustellen, bedient sich der Gesetzgeber des Kunstgriffs, in den Vorschriften die Beachtung von Grundsä...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.5 Grundsatz der Bilanzidentität

Rz. 31 Nach dem Grundsatz der Bilanzidentität, die im Steuerrecht primär als Grundsatz des Bilanzzusammenhangs bezeichnet wird, müssen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahrs übereinstimmen (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Damit soll sichergestellt werden, dass sämtliche Geschäftsvorfälle in das neue G...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6 Ausblick

Da der Gesetzgeber bei der Umsetzung der CSRD kaum Spielräume hat (relevante Ausnahme ist nur die Frage der Person zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts), hätte das deutsche Gesetzgebungsverfahren eigentlich schnell ablaufen können. Im September 2025 war eine Verabschiedung von der Bundesregierung bis Ende 2025 zugesagt. Inzwischen scheint die Bundesregierung lieber ein Ge...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 6 Währungsumrechnung im Konzernabschluss

Rz. 132 Das in § 294 Abs. 1 HGB verankerte Weltabschlussprinzip sieht für inländische Kapitalgesellschaften vor, dass neben dem Mutterunternehmen alle Tochterunternehmen ohne Rücksicht auf deren Sitz in den Konzernabschluss einzubeziehen sind, der gem. § 298 Abs. 1 HGB i. V. m. § 244 HGB in EUR aufzustellen ist, wodurch sich ein Zwang zur Umrechnung nicht in EUR aufgestellte...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.1 Unternehmensarten im Konzern und deren Einbeziehung in den Abschluss

Rz. 92 Für die Einbeziehung in den Konzernabschluss unterscheidet das HGB verschiedene Unternehmensarten, wobei auf die Höhe des Kapitalanteils, das Ziel, mit dem die Verbindung eingegangen worden ist, sowie die gegebenen bzw. tatsächlich genutzten Einflussmöglichkeiten abgestellt wird.[1] Konkret relevant sind. Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte Unternehmen oder sonstige...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.4 Rechtsfolge der Konzernrechnungslegungsverpflichtung

Rz. 39 Bei Vorliegen der Tatbestände des § 290 HGB und keinen weiteren Befreiungen der §§ 290 Abs. 5, 291, 292 und 293 HGB sind Konzernabschluss und ein Konzernlagebericht nach den §§ 297 ff. HGB aufzustellen. Der Aufstellungszeitraum beträgt nach § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB 5 Monate, wobei diese Frist im Ergebnis aufgrund von früheren Offenlegungsfristen für kapitalmarktorienti...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 1 Grundsachverhalte der Konzernrechnungslegung

Rz. 1 Das Phänomen der Konzernbildung ist in der deutschen Wirtschaft weit verbreitet. Insbesondere die Globalisierung und deren Herausforderungen verlangen eine Veränderung des wettbewerbsstrategischen Verhaltens sowie der Strukturen und Führungssysteme der in der Wirtschaft agierenden Unternehmen. Dieser Trend ist durch eine zunehmend kooperative Wertschöpfung charakteris...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4.6 Segmentberichterstattung

Rz. 85 Die Segmentberichterstattung ergänzt den Konzernabschluss für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen nur auf freiwilliger Basis. Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind über IFRS 8 i. V. m. § 315e HGB dazu verpflichtet. Unter einem Segment kann jede isolierbare Untereinheit (Produktgruppe, Geschäftszweig, Profit-Center etc.) innerhalb einer diversifizierten Wirtsc...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 2.2 Aufgaben des DRSC

Rz. 4 Aus den Aufgaben gem. § 342q HGB folgend, setzt sich das DRSC mit § 2 der Satzung (Fassung vom 11.7.2024) folgende Zwecke im gesamtwirtschaftlichen Interesse: die Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung; die Beratung bei Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und EU-Ebene zu Rechnungslegungsvorschriften; die Vertretung der B...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 2.1 Organisation des DRSC

Rz. 2 Um den Aufgaben i. S. d. § 342 HGB nachkommen zu können, muss das DRSC bestimmte Anforderungen erfüllen. So ist gem. § 342 Abs. 1 Satz 2 HGB zu gewährleisten, dass die Empfehlungen unabhängig und ausschließlich von Rechnungslegern in einem Verfahren entwickelt und beschlossen werden, das die fachlich interessierte Öffentlichkeit einbezieht. Die Finanzierung der Arbeit ...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 2 DRSC

2.1 Organisation des DRSC Rz. 2 Um den Aufgaben i. S. d. § 342 HGB nachkommen zu können, muss das DRSC bestimmte Anforderungen erfüllen. So ist gem. § 342 Abs. 1 Satz 2 HGB zu gewährleisten, dass die Empfehlungen unabhängig und ausschließlich von Rechnungslegern in einem Verfahren entwickelt und beschlossen werden, das die fachlich interessierte Öffentlichkeit einbezieht. Die...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3 Bisherige Standards des DRSC

3.1 Bisher verabschiedete Standards 3.1.1 DRS 1 – Befreiender Konzernabschluss nach § 292a HGB – und DRS 1a – Befreiender Konzernabschluss nach § 292a HGB – Goodwill und andere immaterielle Vermögensgegenstände Rz. 10 DRS 1 und DRS 1a wurden durch DRÄS 2 aufgehoben. 3.1.2 DRS 2 – Kapitalflussrechnung Rz. 11 Der DRS 2 wurde mit Bekanntmachung des DRS 21 Kapitalflussrechnung gem. ...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Die Formulierung von Rechnungslegungsnormen erfolgt bei den inzwischen weltweit anerkannten IFRS ebenso wie bei den US-GAAP über ein Standardsetting. Hier erarbeitet eine privatwirtschaftlich organisierte Institution unter Beteiligung von Personen aus der Rechnungslegung, Prüfung, weiteren Praxis und der Theorie unter Nutzung von Rückkopplungen in die interessierte Öf...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / Zusammenfassung

Überblick Die Deutchen Rechnungslegungsstandards (DRS) werden vom privatwirtschaftlich organisierten Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) erstellt und vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) bekannt gemacht. Damit geht die Vermutung einher, dass bei Beachtung der DRS die GoB für die Konzernrechnungslegung eingehalten werden. In die GoB ...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 2.3 Prozess des Standardsettings

Rz. 8 Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, wonach die Einbeziehung der Öffentlichkeit in den Standardsetting-Prozess zwingend ist, erfolgen die Entwicklung und Verabschiedung von Verlautbarungen entsprechend internationalem Vorbild in einem Due Process. Die Einzelheiten des Verfahrens sind in § 3 Abs. 2 des Standardisierungsvertrags BMJ-DRSC sowie in § 20 Abs...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.20 DRS 20 – Konzernlagebericht

Rz. 55 Der die DRS 5, 5–10 (Kreditinstitute), 5–20 (Versicherungen) und 15 ersetzende DRS 20 wurde vom DRSC am 2.11.2012 verabschiedet und im Bundesanzeiger vom 4.12.2012 bekannt gemacht. Er gilt für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Grundsätze der Konzernlageberichterstattung finden sich in den Tz. 12–35. Anschließend...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 2.4 Bindungswirkung von DRS

Rz. 9 Mit der Verabschiedung von Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) durch das DRSC kommt diesen zunächst lediglich der Charakter einer Empfehlung zu. Daran ändert sich erst etwas, wenn die Bekanntmachung seitens des BMJV im Bundesanzeiger erfolgt, da sie nach dem Wortlaut des § 342q Abs. 2 HGB dazu führt, dass bei Anwendung der derart verlautbarten DRS die Beachtung d...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.24 DRS 24 – Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss

Rz. 65 DRS 24 wurde vom BMJV am 23.2.2016 bekannt gemacht. Er konkretisiert die handelsrechtlichen Vorschriften zur Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen und adressiert die in diesem Zusammenhang bestehenden Zweifelsfragen, insbesondere zu den selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (§ 248 Abs. 2 HGB). Ziel ist es, eine einh...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.14 DRS 14 – Währungsumrechnung

Rz. 42 Der Standard wurde am 4.6.2004 durch das BMJ gem. § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht. Die Bekanntmachung der geänderten Fassung durch das BMJ erfolgte am 31.8.2005. Mit Bekanntmachung des DRÄS 4 gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das BMJ am 18.2.2010 wurde der DRS 14 aufgehoben. Er war letztmals anzuwenden auf das Geschäftsjahr, das vor dem oder am 31.12.2009 begann. Grund der...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.11 DRS 11 – Berichterstattung über Beziehungen zu nahestehenden Personen

Rz. 36 DRS 11 wurde gem. § 342 Abs. 2 HGB am 10.4.2002 durch das BMJ im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Bekanntmachung der letztmaligen Änderung erfolgte am 31.8.2005 durch das BMJ. Mit Bekanntmachung des DRÄS 4 gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das BMJ am 18.2.2010 wurde der DRS 11 aufgehoben. Er war letztmals anzuwenden auf das Geschäftsjahr, das vor dem oder am 31.12.2009 b...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.21 DRS 21 – Kapitalflussrechnung

Rz. 57 DRS 21 wurde vom BMJV am 8.4.2014 im Bundesanzeiger bekannt gemacht und ersetzt DRS 2. Wichtige Änderungen betreffen: die konkrete Zuordnung von erhaltenen und gezahlten Zinsen sowie Dividenden zu den Tätigkeitsbereichen und die Definition des Finanzmittelfonds. Weiterhin werden parallel die direkte und die indirekte Darstellung des Cashflows aus laufender Geschäftstätig...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.17 DRS 17 – Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder

Rz. 49 Der Standard wurde am 7.12.2007 vom DSR verabschiedet und am 5.6.2008 gem. § 342 Abs. 2 HGB im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die letzte von mehreren Überarbeitungen wurde mit DRÄS 9 am 24.10.2019 verabschiedet und im Bundesanzeiger veröffentlicht. §§ 314 Abs. 1 Nr. 6, 315a Abs. 2 HGB a. F. regelten bis zum Geschäftsjahr 2020 die Berichterstattung über die Vergütung ...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1 Bisher verabschiedete Standards

3.1.1 DRS 1 – Befreiender Konzernabschluss nach § 292a HGB – und DRS 1a – Befreiender Konzernabschluss nach § 292a HGB – Goodwill und andere immaterielle Vermögensgegenstände Rz. 10 DRS 1 und DRS 1a wurden durch DRÄS 2 aufgehoben. 3.1.2 DRS 2 – Kapitalflussrechnung Rz. 11 Der DRS 2 wurde mit Bekanntmachung des DRS 21 Kapitalflussrechnung gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das BMJ am 8...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.15 DRS 15 – Lageberichterstattung

Rz. 43 Der Standard wurde am 26.2.2005 durch das BMJ gem. § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht. DRS 15 wurde letztmalig geändert durch Art. 1 des DRÄS 5 vom 5.1.2010 (Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 18.2.2010), wurde mit DRS 20.241 aufgehoben; er ist letztmals anzuwenden auf das Geschäftsjahr, das vor dem oder am 31.12.2012 begann.mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.2 Vorliegende aktuelle Standard-Entwürfe

Rz. 67 Aktuell liegen keine Standardentwürfe vor.mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.23 DRS 23 – Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss)

Rz. 64a Der Gesetzgeber hat insbesondere bei der Kapitalkonsolidierung viele Lücken im HGB gelassen, da er prinzipienorientiert nur die Basisfälle geregelt hat. Beispiele dafür sind etwa die Übergangskonsolidierung, die Frage der Abbildung von Veränderungen der Anteile an Tochterunternehmen ohne Statuswechsel oder die Vorgehensweise der Konsolidierung von mehrstufigen Konzer...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.18 DRS 18 – Latente Steuern

Rz. 51 Der DRS 18 ersetzt den DRS 10 und wurde durch den Deutschen Standardisierungsrat (DSR) am 8.6.2010 verabschiedet. Die Bekanntmachung der deutschsprachigen Fassung gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das BMJ erfolgte am 3.9.2010. Eine größere Überarbeitung erfolgte mit DRÄS 11, bekannt gemacht am 2.6.2021 Rz. 52 Der DRS 18 konkretisiert die Vorschriften der §§ 274, 306 und 314 ...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.1 DRS 1 – Befreiender Konzernabschluss nach § 292a HGB – und DRS 1a – Befreiender Konzernabschluss nach § 292a HGB – Goodwill und andere immaterielle Vermögensgegenstände

Rz. 10 DRS 1 und DRS 1a wurden durch DRÄS 2 aufgehoben.mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.16 DRS 16 – Halbjahresfinanzberichterstattung

Rz. 44 Am 5.5.2008 hat der DSR den DRS 16 Zwischenberichterstattung verabschiedet, der am 24.7.2008 auf Veranlassung des BMJ im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde. Er ersetzt den bis dahin für Zwischenberichterstattung geltenden DRS 6. Durch Überarbeitungen des DRS 20 zur Konzernlageberichterstattung war auch eine Anpassung der Zwischenberichterstattung notwendig, was zur ...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.9 DRS 9 – Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss

Rz. 31 Der Standard wurde am 11.12.2001 durch das BMJ im Bundesanzeiger bekannt gemacht und regelte die Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss. Die Bekanntmachung der letztmaligen Änderung erfolgte am 4.12.2017 durch das BMJV mit DRÄS 8. Mit Bekanntmachung des DRS 27, Anteilmäßige Konsolidierung, gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das BMJV am 17.7...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.27 DRS 27 – Anteilmäßige Konsolidierung

Rz. 66d DRS 27 wurde ebenfalls am 16.10.2018 durch das BMJV bekannt gemacht und ersetzt DRS 9 – Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss – ab dem Geschäftsjahr 2020. Nach DRS 27.70 ist eine frühere Anwendung aber empfohlen. Inhaltlich konkretisiert der DRS 27 die nur aus einem Paragrafen bestehende Regelung der Behandlungsmöglichkeit von Geme...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.22 DRS 22 – Konzerneigenkapital

Rz. 63 Der am 23.2.2016 bekannt gemachte DRS 22 Konzerneigenkapital regelt erneut die Darstellung der Entwicklung des Konzerneigenkapitals als Bestandteil des Konzernabschlusses gem. § 297 Abs. 1 HGB und ersetzt damit auch den bereits 2014 vorgelegten E-DRS 29 ersatzlos. Dies wurde notwendig, da das BilRUG bereits in dem Standardentwurf vollständig berücksichtigt wurde. DRS ...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.28 DRS 28 – Segmentberichterstattung

Rz. 66e Der HGB-Konzernabschluss kann gem. § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB freiwillig um eine Segmentberichterstattung erweitert werden.[1] Nach § 264 Abs. 1 Nr. 2 HGB kann auch der handelsrechtliche Einzelabschluss freiwillig um eine Segmentberichterstattung erweitert werden. Die Segmentberichterstattung dient der Gewährung von zusätzlichen Informationen über die wesentlichen Gesch...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.19 DRS 19 – Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises

Rz. 54 Der DRS 19 wurde durch den Deutschen Standardisierungsrat (DSR) am 29.12.2010 verabschiedet und in der deutschsprachigen Fassung gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das BMJ am 18.2.2011 bekannt gemacht. Er legt die mit dem BilMoG veränderten Regelungen zur Konzernrechnungslegung bezüglich der Bestimmung von Mutter-Tochterverhältnissen und der daraus folgenden Konsequenzen aus...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.2 DRS 2 – Kapitalflussrechnung

Rz. 11 Der DRS 2 wurde mit Bekanntmachung des DRS 21 Kapitalflussrechnung gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das BMJ am 8.4.2014 aufgehoben. Er war letztmals anzuwenden auf das Geschäftsjahr, das vor dem oder am 31.12.2014 begonnen hatte (DRS 21.56). Rz. 12–14 vorläufig frei Rz. 15 Den Besonderheiten von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen wurde durch die Verabschiedung von...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.4 DRS 4 – Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss

Rz. 19 Der Standard wurde am 30.12.2000 durch das BMJ gem. § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht. Die Bekanntmachung der letztmaligen Änderung erfolgte ausgelöst durch das BilMoG am 18.12.2010 durch das BMJ. DRS 4 regelte, wie Unternehmenserwerbe in Konzernabschlüssen darzustellen sind. Der Standard galt für alle Mutterunternehmen, die nach § 290 HGB, auch in Verbindung mit § 264...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.6 DRS 6 – Zwischenberichterstattung

Rz. 22 Der Standard wurde am 13.2.2001 durch das BMJ gem. § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht. Die Bekanntmachung der letztmaligen Änderung erfolgte am 31.8.2005 durch das BMJ. Mit Bekanntmachung des DRS 16 gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das BMJ am 24.7.2008 (Beilage 110a) wurde der DRS 6 Zwischenberichterstattung aufgehoben. Er war letztmals anzuwenden auf das Geschäftsjahr, das v...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.8 DRS 8 – Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss

Rz. 26 Der Standard wurde am 29.5.2001 durch das BMJ gem. § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht. Die Bekanntmachung der letztmaligen Änderung erfolgte am 4.12.2017 durch das BMJV mit DRÄS 8. Mit Bekanntmachung des DRS 26, Assoziierte Unternehmen, gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das BMJV am 17.7.2018, wurde der DRS 8, Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabs...mehr