Fachbeiträge & Kommentare zu DRSC

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Inhaltliche Ausgestaltung (Abs. 1)

Rz. 5 Inhaltlich ist neben einer kurzen Beschreibung des Geschäftsmodells in der nichtfinanziellen Konzernerklärung zumindest auf Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie die Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung einzugehen (§ 315c Abs. 1 HGB i. V. m. § 289c Abs. 1 und 2 HGB). Sollte die Konzernleitung ein Konzept zu einem oder mehrere...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Umfang

Rz. 53 Wie bei der Jahresabschlussprüfung umfasst die Prüfung des Konzernabschlusses die Feststellung der Ordnungsmäßigkeit bzgl. der für den Konzernabschluss relevanten Aufstellungsvorschriften. Dies sind für einen HGB-Konzernabschluss in erster Linie die §§ 290–314 HGB sowie ggf. ergänzende Vorschriften des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satzung des MU. Die Prüfung des Kon...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 296 HGB gewährt Wahlrechte für die Einbeziehung von TU in Bezug auf das in § 294 HGB kodifizierte Vollständigkeitsgebot für den Konsolidierungskreis. Dort ist die Pflicht zur Einbeziehung aller TU in den Konsolidierungskreis i. e. S. postuliert (§ 294 Rz 8 ff.). Generell ist es bei Vorliegen bestimmter Sachverhalte gem. § 296 HGB erlaubt, Anteile an TU wahlweise nich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Stichtag der Kapitalaufrechnung und Wertaufhellung (Abs. 3)

Rz. 38 Gem. § 312 Abs. 3 Satz 1 HGB sind der Wertansatz der Beteiligung und der Unterschiedsbetrag auf der Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt zu ermitteln, zu dem das BeteiligungsUnt zu einem assoziierten Unt geworden ist. Da insbes. bei "echten" assoziierten Unt regelmäßig keine Finanzinformationen zu diesem Zeitpunkt vorliegen, ist es zulässig, die Wertverhältnisse...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernbuchführung

Rz. 62 In der Praxis wird z. T. von Konzernbuchführung gesprochen. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine Buchführung, sondern um die Bilanzierung von Konzernsachverhalten. Diese befasst sich mit der Festlegung der einzubeziehenden Jahresabschlüsse (Konsolidierungskreis), Anpassung der einbezogenen Jahresabschlüsse an die konzerneinheitlichen Ansatz- und Bewertungsvorsch...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Outside basis differences

Rz. 29 Die Differenz zwischen dem im Konzernabschluss erfassten Vermögen eines TU und dem steuerbilanziellen Wert der vom MU am TU gehaltenen Anteile[1] wird in der internationalen Rechnungslegung als outside basis difference bezeichnet. Durch die Abgrenzung latenter Steuern auf outside basis differences werden steuerliche Wirkungen antizipiert, die in der Zukunft aus der Ve...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.4 Anwendungsbeispiel bei Einbeziehung einer 100-%-Tochter

Rz. 140 Mit den BeispielUnt M-GmbH und T-GmbH soll die Vorgehensweise der Neubewertungsmethode bei der erstmaligen Konsolidierung (Kons) von 100 %igen TU dargestellt werden.[1] Das MU M-GmbH erwirbt Ende t0 100 % der Anteile an der T-GmbH zu einem Preis von 6,0 Mio. EUR. Es wird vereinbart, dass das Jahresergebnis des gesamten Gj in der T-GmbH verbleiben soll, d. h. thesauri...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.6 Konsolidierung im mehrstufigen Konzern

Rz. 229 Der Gesetzgeber hat im HGB hinsichtlich der Regelungen für die Kapitalkonsolidierung explizit nur einstufige Konzerne behandelt. In der Praxis sind häufig mehrstufige Konzerne anzutreffen, d. h., ein TU ist gleichzeitig selbst MU eines anderen TU. In diesen Fällen wird aus Sicht des obersten MU von einem EnkelUnt gesprochen. Auch dieses Unt gilt als verbundenes Unt d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Grundsatz der Bilanzidentität (Nr. 1)

Rz. 23 Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz haben nach § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB den Wertansätzen in der Schlussbilanz des vorherigen Gj zu entsprechen. Mittels Normierung des Grundsatzes der Bilanzidentität [1] – der im Steuerecht primär als Grundsatz des Bilanzzusammenhangs bezeichnet wird[2] – soll sichergestellt werden, dass sämtliche Geschäftsvorfälle in das neue Gj übertra...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Ausweis

Rz. 75 Mit § 272 Abs. 1a HGB wird für alle eigenen Anteile – unabhängig davon, ob sie dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen sollen oder nicht – vorgeschrieben, dass diese auf der Passivseite der Bilanz in der Vorspalte offen von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" abzusetzen sind. Diese Bilanzierung knüpft an den Befund an, dass der Erwerb eigener Anteile zwar nicht rechtlich, a...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Bewertung des zu konsolidierenden Eigenkapitals (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 50 Die nach dem HGB ausschl. zulässige Methode der Vollkonsolidierung (VollKons) für TU ist gem. § 301 HGB ebenso wie bei den IFRS[1] die Erwerbsmethode. Mit dieser Methode wird die Übernahme im Konzernabschluss so abgebildet, als wären keine Anteile an dem TU erworben worden, sondern die einzelnen VG, Schulden, RAP und Sonderposten. Diese Abbildung entspricht somit dem ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil D: Lagebericht /   Vorbemerkungen

Die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften der Wohnungswirtschaft haben nach § 264 Abs. 1 HGB bzw. § 336 Abs. 1 HGB die Verpflichtung, neben dem Jahresabschluss einen Lagebericht aufzustellen. Kleine Unternehmen im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB brauchen den Lagebericht nicht aufzustellen (§ 264 Abs. 1 Satz 4, § 336 Abs. 2 HGB). Die Inhalte und die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zweckgesellschaften: Rechnu... / 4 Die Empfehlungen des DRSC

Rz. 32 Zu den Aufgaben des "Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e. V." [sic!][1] (DRSC) gehört gem. § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB die "Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung", die sich in der Veröffentlichung der sog. "Deutschen Rechnungslegungsstandards" [sic!] (DRS) manifestieren. Diese sind formal eine Regelun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft auf A... / 2.3 Lagebericht

Rz. 13 § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB fordert von Kapitalgesellschaften die Aufstellung eines Lageberichts. Dieser muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Verhältnisse der Gesellschaft vermitteln (§ 289 Abs. 1 Satz 1 HGB). Die Erstellungspflicht betrifft nur Kapitalgesellschaften, die nicht kleine i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB sind (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB). Die...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 5.1 Die Zielgruppe des VSME

Auch KMU müssen sich häufig mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschäftigen. Sie werden in vielen Fällen von ihren Geschäftspartnern und Kunden aufgefordert, die unterschiedlichsten Nachhaltigkeitsinformationen zu liefern. Ein freiwilliger KMU-Standard (Voluntary SME-Standard – VSME), der von der EU-Kommission als delegierte Verordnung erlassen werden soll, soll dabei ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, 1986; Budde/Steuber, Normsetzungsbefugnis eines deutschen Standard Setting Body, DStR 1998, 1181; Hommelhoff/Schwab, Gesellschaftliche Selbststeuerung im Bilanzrecht – Standard Setting Bodies und staatliche Regulierungsverantwortung nach deutschem Recht, BFuP 1998, 38; Moxter, Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee: Aufgaben ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Leitbild des DRSC

Rz. 8 [Autor/Zitation] Im Oktober 2021 hat der Verwaltungsrat des DRSC ein neues Leitbild für die Arbeit des privaten Rechnungslegungsgremiums beschlossen, dessen Anlass die Ausweitung des Tätigkeitsbereichs auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung war (DRSC-Leitbild, Oktober 2021). Wie bislang sieht sich das DRSC "besonders den deutschen gesamtwirtschaftlichen und -gesellsch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Institutionelle Regeln zur personellen Zusammensetzung der Organe und Fachausschüsse, Weisungsunabhängigkeit und Finanzierung beim DRSC

Rz. 60 [Autor/Zitation] Der Verwaltungsrat des DRSC ist – neben Mitgliederversammlung und Nominierungsausschuss – ein wichtiges Organ (Rz. 13). Wie vorstehend dargestellt (Rz. 13), wird der zwanzigköpfige Verwaltungsrat mehrheitlich dominiert von Mitgliedern, die dem Segment der kapitalmarktorientierten Unternehmen angehören (zehn Sitze) sowie von Vertretern des wirtschaftspr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unabhängigkeit auf der personalen Ebene beim DRSC

Rz. 58 [Autor/Zitation] Weder in § 342q noch in der DRSC-Satzung finden sich nähere Regelungen zur Sicherung der personalen Unabhängigkeit (Urteilsbildungsfreiheit) der Fachausschussmitglieder, die zuständig sind für die Entwicklung und den Beschluss von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze für die Konzernrechnungslegung, IFRS-Interpretationen sowie für andere Stellungna...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Mitglieder und Mitgliedschaftsrechte beim DRSC

Rz. 70 [Autor/Zitation] Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 DRSC-Satzung kann jede juristische Person und jede Personenvereinigung Mitglied des Vereins DRSC e.V. werden, die der gesetzlichen Pflicht zur Rechnungslegung unterliegt oder sich mit der Rechnungslegung befasst. Über die Annahme der Mitgliedschaft entscheidet der Verwaltungsrat, der die Entscheidung auch an das Präsidium delegie...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Gesetzlicher Steuerungsauftrag zur Sicherung der Unabhängigkeit und Transparenz des DRSC

Rz. 72 [Autor/Zitation] Schwab (in Großkomm. HGB6, § 342 Rz. 81) kritisiert, dass der Gesetzgeber seinem Steuerungsauftrag zur Gewährleistung der Unabhängigkeit und Öffentlichkeit von Empfehlungen, Interpretationen und sonstigen Stellungnahmen des DRSC nicht vollständig gerecht geworden ist, weil er "die Maßnahmen, welche im Einzelnen die Erfüllung dieser beiden Erfordernisse...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Organisationsstruktur, Arbeitsweise und praktische Bedeutung des DRSC

a) Bedeutung der Organisationsstruktur und -prozesse Rz. 7 [Autor/Zitation] Organisationsstruktur und -abläufe des DRSC sind von großer Bedeutung, weil diese eine unabhängige und kompetente Entstehung der Empfehlungen, Interpretationen und Stellungnahmen des DRSC sicherstellen und dies formal durch die Anerkennung durch das BMJ im Standardisierungsvertrag anerkannt wird. Die S...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Verfahren für Empfehlungen und Interpretation zur Einbeziehung der interessierten Fachöffentlichkeit beim DRSC

Rz. 68 [Autor/Zitation] Vom BMJ anerkannt werden darf nur eine Einrichtung, die in ihrer Satzung sicherstellt, dass die Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung und die IFRS-Interpretationen in einem Verfahren entwickelt und beschlossen werden, welches die fachlich interessierte Öffentlichkeit einbezieht (§ 342q Abs. 1 Satz 2). Zur fachlich in...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Aufbau- und Ablauforganisation

Rz. 10 [Autor/Zitation] Organisationsstruktur und Ablauf der Prozesse iVm. der Verabschiedung von Empfehlungen und Interpretationen durch das DRSC werden anhand der nachstehenden Abbildung dargestellt. Rz. 11 [Autor/Zitation] Mitglieder im DRSC e.V. können nur juristische Personen und Personenvereinigungen werden, die der gesetzlichen Rechnungslegungspflicht unterliegen oder si...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Grundsätze des Standardisierungsrats

Rz. 221 [Autor/Zitation] Durch das KonTraG ist § 342 in das HGB eingefügt worden, wonach das BMJ ein privates Rechnungslegungsgremium durch Vertrag anerkennen und ihm ua. die Aufgabe übertragen kann, Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung zu entwickeln. Ein solches privates Rechnungslegungsgremium wurde im März 1998 unter dem Namen "DRSC – D...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 46 [Autor/Zitation] Die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien ist nach § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ebenfalls Aufgabe eines vom BMJ anerkannten privaten Rechnungslegungsgremiums. Im Wesentlichen geht es darum, über das Gremium die Interessen betroffener deutscher Stakeholder (Unternehmen, Nutzer, WP, gemeinnützige Organisation...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Kritik an der Organisationsstruktur und am Leitbild

Rz. 20 [Autor/Zitation] Zimmermann/Thies/Hölzer, die die Mitwirkung in den Gremien des DRSC im Zeitablauf von 2005 bis 2019 untersucht haben, zeigen, dass Mitglieder, die dem Segment A (kapitalmarktorientierte Unternehmen und Verbände) und den Segment E (Wirtschaftsprüfer und Verbände) angehören, klar dominieren (Zimmermann/Thies/Hölzer, KoR 2023, 307, 308, Abb. 1). Bei Betra...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Andere Institutionen

Rz. 26 [Autor/Zitation] Nach § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 gehört es zu den Aufgaben des privaten Rechnungslegungsgremiums, das BMJ bei Gesetzesvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften zu beraten. Damit ist der Adressat – das BMJ – klar benannt. Beispielsweise wurde das DRSC durch das BMJ zur Durchführung einer Studie zur Untersuchung der nichtfinanziellen Berichterstattung deut...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 29 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung beschränkt sich die Tätigkeit des DRSC bislang auf Aktivitäten, die überwiegend in Zusammenhang mit der RL (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht, die in Deutschland bis Juli 2024 umzusetzen ist, stehen. Beispielsweise ist das DRSC Mitglied der EFRAG, die von der Europäischen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Einführung durch das KonTraG

Rz. 34 [Autor/Zitation] § 342 (heute § 342q) wurde durch Art. 2 Ziff. 14 KonTraG v. 27.4.1998 (BGBl. I 1998, 786) in das HGB eingefügt. Zu diesem Zeitpunkt war die Übertragung von drei Aufgaben auf ein privates Rechnungslegungsgremium möglich (§ 342 Abs. 1 Satz 1 idF des KonTraG):mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Beratung des BMJ bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 44 [Autor/Zitation] Zu den Aufgaben des privaten Rechnungslegungsgremiums zählt nach § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auch die "Beratung des BMJ bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften". Diese Beratungsaufgabe ist nicht auf die Konzernrechnungslegung beschränkt, sondern umfasst alle Probleme und Fragen des Rechnungslegungsrechts (Mock in HKMS3/4, § 342q HGB Rz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Erarbeitung von Interpretationen der IFRS iSd. § 315e Abs. 1; Anwendungshinweise (IFRS)

Rz. 49 [Autor/Zitation] Die Erarbeitung von Interpretationen der IFRS iSd. § 315e Abs. 1 als weitere Aufgabe des DRSC nach § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 hat die geringste praktische Bedeutung, weil diese Aufgabe in erster Linie vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wahrgenommen wird. Der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC kann nur be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bedeutung der Organisationsstruktur und -prozesse

Rz. 7 [Autor/Zitation] Organisationsstruktur und -abläufe des DRSC sind von großer Bedeutung, weil diese eine unabhängige und kompetente Entstehung der Empfehlungen, Interpretationen und Stellungnahmen des DRSC sicherstellen und dies formal durch die Anerkennung durch das BMJ im Standardisierungsvertrag anerkannt wird. Die Sicherung der Unabhängigkeit und Fachkompetenz der be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsnatur der Vermutung der GoB-Konformität

Rz. 77 [Autor/Zitation] Begründet wurde die Vermutungsregelung in § 342q Abs. 2 vom Rechtsausschuss damit, dass den "Empfehlungen zu einer stärkeren Durchsetzungskraft" verholfen werden sollte (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsauschusses, KonTraG, BT-Drucks. 13/10038, 27). In rechtlicher Betrachtung sollten die vom BMJ bekanntgemachten Empfehlungen zur Anwendung der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Bedeutung für die Rechnungslegungs- und Abschlussprüfungspraxis

Rz. 22 [Autor/Zitation] Auch nach rund 25 Jahren seit Etablierung des DRSC als privates Rechnungslegungsgremium iSv. § 342q ist die rechtliche Bindungswirkung der Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung (§ 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), deren Beachtung nach Bekanntmachung durch das BMJ vermutet werden soll, umstritten und ungeklärt (Rz. 77 ff.). ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Fachqualifikation: Begriff Rechnungsleger

Rz. 52 [Autor/Zitation] Die Vorstellung der Legislative über die fachliche Kompetenz der "Rechnungsleger" ergibt sich aus der Gesetzesbegründung: "Rechnungsleger sind dabei alle Personen, die als Diplom-Kaufmann bzw. Kauffrau, Diplom-Volkswirt oder mit entsprechender Qualifikation die Handelsbücher oder die sonstigen in § 257 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Unterlagen für Kapitalge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) IFRS

Rz. 31 [Autor/Zitation] IFRS werden durch das privatrechtlich organisierte IASB entwickelt, verabschiedet und anschließend über das Komitologie-Verfahren der VO (EG) Nr. 1606/2002 in europäisches Recht übernommen (zu den Details der Übernahme von IFRS in das EU-Recht vgl. Theile in Heuser/Theile, IFRS-Handbuch6, 24 ff.). Diese Verordnung verpflichtet kapitalmarktorientierte M...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bereitstellung eines ordnungsgemäßen Berichts (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 12 [Autor/Zitation] Hat das oberste MU dem TU einen Bericht zur Verfügung gestellt, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht, ist dieser Bericht nach § 342m Abs. 2 Satz 1 durch die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs des TU spätestens ein Jahr nach dem Ende des Berichtszeitraums (vgl. § 342a Nr. 6) in deutscher Sprache der das Unternehmensregister führenden Stel...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bereitstellung eines ordnungsgemäßen Berichts (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 15 [Autor/Zitation] Hat die Hauptniederlassung oder das oberste MU der Zweigniederlassung einen gesetzeskonformen Ertragsteuerinformationsbericht überlassen, haben nach § 342m Abs. 3 Satz 1 primär die in § 13e Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 genannten angemeldeten Personen bzw. die angemeldeten ständigen Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung der das Unternehmensregister ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Prüfung und Bekanntmachung durch das BMJ

Rz. 74 [Autor/Zitation] Soweit aus der bisherigen Bekanntmachungspraxis des BMJ ersichtlich ist, findet eine "vorherige materielle Richtigkeitsprüfung" durch das BMJ nicht statt (Mock in HKMS3/4, § 342q HGB Rz. 32 [9/2024]), obwohl dies in der Literatur – mit unterschiedlicher Prüfungsintensität – für zulässig und überwiegend auch für notwendig erachtet wird. Rz. 75 [Autor/Zit...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundlagen

Rz. 50 [Autor/Zitation] Das BMJ darf nach § 342q Abs. 1 Satz 2 nur eine private Einrichtung anerkennen, "die aufgrund ihrer Satzung gewährleistet, dass die Empfehlungen und Interpretationen unabhängig und ausschließlich von Rechnungslegern in einem Verfahren entwickelt und beschlossen werden, das die fachlich interessierte Öffentlichkeit einbezieht". Die Vorschrift soll drei ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Kriterien für die Messung oder Beurteilung

Rz. 710 [Autor/Zitation] Mit den "gesetzlichen Vorschriften", auf deren Beachtung Lagebericht und Konzernlagebericht zu prüfen sind, sind in erster Linie die Vorschriften des HGB sowie ggf. ergänzende rechtsform- und wirtschaftszweigspezifischen Sondervorschriften über den Lagebericht gemeint. Soweit die gesetzlichen Vorschriften die anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Offenlegungspflicht durch unverbundene Unternehmen und oberste Mutterunternehmen mit Sitz im Inland (Abs. 1)

Rz. 9 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Offenlegung des Ertragsteuerinformationsberichts nach § 342m Abs. 1 betrifft Gesellschaften iSd. § 342 Abs. 1 Nr. 1 oder 2, die gem. § 342b Abs. 1 oder § 342c Abs. 1 zur Erstellung eines Ertragsteuerinformationsberichts verpflichtet sind. Konkret sind damit zum einen im Inland ansässige unverbundene Unternehmen (KapGes. und Personengesel...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Sinngemäße Anwendung der Vorschriften des HGB

Rz. 39 [Autor/Zitation] Das PublG schreibt wie das HGB keine eigenständigen Gliederungen für den KA bzw. seine Bestandteile vor (Hachmeister in HKMS3, § 13 PublG Rz. 22; Poll in Staake/Schülke, § 13 PublG Rz. 24). Für HGB-KA (s. dazu § 298 HGB Rz. 102 ff.) verweist § 298 Abs. 1 Satz 1 HGB bezüglich der Gliederung von Konzernbilanz bzw. Konzern-GuV auf die Vorgaben der §§ 266,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Vorgesehene Änderungen des § 340k durch das CSRD-UmsG

Rz. 58 [Autor/Zitation] Im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der CSRD-Richtlinie ergeben sich für Institute, die unter den Anwendungsbereich des § 340 ff. fallen, hinsichtlich der Prüfungsanforderungen nach § 340k HGB keine substanziellen, institutsspezifischen Besonderheiten. Die Änderungen in § 340k beinhalten im Wesentlichen begriffliche Anpassungen. So wird nunmehr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Nemet/Zilch, Erweiterte Anforderungen an die Bildung von Prüfungsausschüssen und deren Überprüfung bei CRR-Kreditinstituten durch das AReG, WP Praxis 2017, 175; IDW (Hrsg.), WPH Edition, Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Investmentvermögen – Rechnungslegung und Prüfung, 2020; Schwennicke/Auerbach, KWG mi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Finanzberichterstattung

Rz. 28 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Finanzberichterstattung beschließt das DRSC Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze für die (handelsrechtliche) Konzernrechnungslegung (§ 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) sowie Interpretationen und Anwendungshinweis zu IFRS, soweit nationale Besonderheiten dies erforderlich machen (§ 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 4). Darüber hinaus nimmt es Beratu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Unabhängigkeit der Mitglieder (Abs. 4)

Rz. 20 [Autor/Zitation] Nach § 342r Abs. 4 Satz 1 sind die Mitglieder des Rechnungslegungsbeirats unabhängig und nicht weisungsgebunden. Legitimation und Akzeptanz der Empfehlungen und Interpretationen eines Rechnungslegungsbeirats sind – wie auch bei einem privaten Rechnungslegungsgremium nach § 342q – abhängig von der fachlichen Kompetenz sowie der Unabhängigkeit und Weisun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) ESRS

Rz. 32 [Autor/Zitation] Die Europäische Kommission hat am 31.7.2023 eine delegierte Verordnung zur Ergänzung der RL (EU) 2013/34/EU durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung beschlossen. Mit diesem delegierten Rechtsakt wurde Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die zuvor von der privatrechtlichen Vereinigung EFRAG entwickelt wurden, in...mehr