Fachbeiträge & Kommentare zu DRSC

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 29 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung beschränkt sich die Tätigkeit des DRSC bislang auf Aktivitäten, die überwiegend in Zusammenhang mit der RL (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht, die in Deutschland bis Juli 2024 umzusetzen ist, stehen. Beispielsweise ist das DRSC Mitglied der EFRAG, die von der Europäischen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bedeutung der Organisationsstruktur und -prozesse

Rz. 7 [Autor/Zitation] Organisationsstruktur und -abläufe des DRSC sind von großer Bedeutung, weil diese eine unabhängige und kompetente Entstehung der Empfehlungen, Interpretationen und Stellungnahmen des DRSC sicherstellen und dies formal durch die Anerkennung durch das BMJ im Standardisierungsvertrag anerkannt wird. Die Sicherung der Unabhängigkeit und Fachkompetenz der be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsnatur der Vermutung der GoB-Konformität

Rz. 77 [Autor/Zitation] Begründet wurde die Vermutungsregelung in § 342q Abs. 2 vom Rechtsausschuss damit, dass den "Empfehlungen zu einer stärkeren Durchsetzungskraft" verholfen werden sollte (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsauschusses, KonTraG, BT-Drucks. 13/10038, 27). In rechtlicher Betrachtung sollten die vom BMJ bekanntgemachten Empfehlungen zur Anwendung der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Beratung des BMJ bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 44 [Autor/Zitation] Zu den Aufgaben des privaten Rechnungslegungsgremiums zählt nach § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auch die "Beratung des BMJ bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften". Diese Beratungsaufgabe ist nicht auf die Konzernrechnungslegung beschränkt, sondern umfasst alle Probleme und Fragen des Rechnungslegungsrechts (Mock in HKMS3/4, § 342q HGB Rz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Erarbeitung von Interpretationen der IFRS iSd. § 315e Abs. 1; Anwendungshinweise (IFRS)

Rz. 49 [Autor/Zitation] Die Erarbeitung von Interpretationen der IFRS iSd. § 315e Abs. 1 als weitere Aufgabe des DRSC nach § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 hat die geringste praktische Bedeutung, weil diese Aufgabe in erster Linie vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wahrgenommen wird. Der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC kann nur be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Bedeutung für die Rechnungslegungs- und Abschlussprüfungspraxis

Rz. 22 [Autor/Zitation] Auch nach rund 25 Jahren seit Etablierung des DRSC als privates Rechnungslegungsgremium iSv. § 342q ist die rechtliche Bindungswirkung der Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung (§ 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), deren Beachtung nach Bekanntmachung durch das BMJ vermutet werden soll, umstritten und ungeklärt (Rz. 77 ff.). ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Fachqualifikation: Begriff Rechnungsleger

Rz. 52 [Autor/Zitation] Die Vorstellung der Legislative über die fachliche Kompetenz der "Rechnungsleger" ergibt sich aus der Gesetzesbegründung: "Rechnungsleger sind dabei alle Personen, die als Diplom-Kaufmann bzw. Kauffrau, Diplom-Volkswirt oder mit entsprechender Qualifikation die Handelsbücher oder die sonstigen in § 257 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Unterlagen für Kapitalge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bereitstellung eines ordnungsgemäßen Berichts (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 15 [Autor/Zitation] Hat die Hauptniederlassung oder das oberste MU der Zweigniederlassung einen gesetzeskonformen Ertragsteuerinformationsbericht überlassen, haben nach § 342m Abs. 3 Satz 1 primär die in § 13e Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 genannten angemeldeten Personen bzw. die angemeldeten ständigen Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung der das Unternehmensregister ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Prüfung und Bekanntmachung durch das BMJ

Rz. 74 [Autor/Zitation] Soweit aus der bisherigen Bekanntmachungspraxis des BMJ ersichtlich ist, findet eine "vorherige materielle Richtigkeitsprüfung" durch das BMJ nicht statt (Mock in HKMS3/4, § 342q HGB Rz. 32 [9/2024]), obwohl dies in der Literatur – mit unterschiedlicher Prüfungsintensität – für zulässig und überwiegend auch für notwendig erachtet wird. Rz. 75 [Autor/Zit...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) IFRS

Rz. 31 [Autor/Zitation] IFRS werden durch das privatrechtlich organisierte IASB entwickelt, verabschiedet und anschließend über das Komitologie-Verfahren der VO (EG) Nr. 1606/2002 in europäisches Recht übernommen (zu den Details der Übernahme von IFRS in das EU-Recht vgl. Theile in Heuser/Theile, IFRS-Handbuch6, 24 ff.). Diese Verordnung verpflichtet kapitalmarktorientierte M...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bereitstellung eines ordnungsgemäßen Berichts (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 12 [Autor/Zitation] Hat das oberste MU dem TU einen Bericht zur Verfügung gestellt, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht, ist dieser Bericht nach § 342m Abs. 2 Satz 1 durch die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs des TU spätestens ein Jahr nach dem Ende des Berichtszeitraums (vgl. § 342a Nr. 6) in deutscher Sprache der das Unternehmensregister führenden Stel...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundlagen

Rz. 50 [Autor/Zitation] Das BMJ darf nach § 342q Abs. 1 Satz 2 nur eine private Einrichtung anerkennen, "die aufgrund ihrer Satzung gewährleistet, dass die Empfehlungen und Interpretationen unabhängig und ausschließlich von Rechnungslegern in einem Verfahren entwickelt und beschlossen werden, das die fachlich interessierte Öffentlichkeit einbezieht". Die Vorschrift soll drei ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Kriterien für die Messung oder Beurteilung

Rz. 710 [Autor/Zitation] Mit den "gesetzlichen Vorschriften", auf deren Beachtung Lagebericht und Konzernlagebericht zu prüfen sind, sind in erster Linie die Vorschriften des HGB sowie ggf. ergänzende rechtsform- und wirtschaftszweigspezifischen Sondervorschriften über den Lagebericht gemeint. Soweit die gesetzlichen Vorschriften die anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Offenlegungspflicht durch unverbundene Unternehmen und oberste Mutterunternehmen mit Sitz im Inland (Abs. 1)

Rz. 9 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Offenlegung des Ertragsteuerinformationsberichts nach § 342m Abs. 1 betrifft Gesellschaften iSd. § 342 Abs. 1 Nr. 1 oder 2, die gem. § 342b Abs. 1 oder § 342c Abs. 1 zur Erstellung eines Ertragsteuerinformationsberichts verpflichtet sind. Konkret sind damit zum einen im Inland ansässige unverbundene Unternehmen (KapGes. und Personengesel...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Vorgesehene Änderungen des § 340k durch das CSRD-UmsG

Rz. 58 [Autor/Zitation] Im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der CSRD-Richtlinie ergeben sich für Institute, die unter den Anwendungsbereich des § 340 ff. fallen, hinsichtlich der Prüfungsanforderungen nach § 340k HGB keine substanziellen, institutsspezifischen Besonderheiten. Die Änderungen in § 340k beinhalten im Wesentlichen begriffliche Anpassungen. So wird nunmehr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Nemet/Zilch, Erweiterte Anforderungen an die Bildung von Prüfungsausschüssen und deren Überprüfung bei CRR-Kreditinstituten durch das AReG, WP Praxis 2017, 175; IDW (Hrsg.), WPH Edition, Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Investmentvermögen – Rechnungslegung und Prüfung, 2020; Schwennicke/Auerbach, KWG mi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Finanzberichterstattung

Rz. 28 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Finanzberichterstattung beschließt das DRSC Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze für die (handelsrechtliche) Konzernrechnungslegung (§ 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) sowie Interpretationen und Anwendungshinweis zu IFRS, soweit nationale Besonderheiten dies erforderlich machen (§ 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 4). Darüber hinaus nimmt es Beratu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Unabhängigkeit der Mitglieder (Abs. 4)

Rz. 20 [Autor/Zitation] Nach § 342r Abs. 4 Satz 1 sind die Mitglieder des Rechnungslegungsbeirats unabhängig und nicht weisungsgebunden. Legitimation und Akzeptanz der Empfehlungen und Interpretationen eines Rechnungslegungsbeirats sind – wie auch bei einem privaten Rechnungslegungsgremium nach § 342q – abhängig von der fachlichen Kompetenz sowie der Unabhängigkeit und Weisun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) ESRS

Rz. 32 [Autor/Zitation] Die Europäische Kommission hat am 31.7.2023 eine delegierte Verordnung zur Ergänzung der RL (EU) 2013/34/EU durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung beschlossen. Mit diesem delegierten Rechtsakt wurde Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die zuvor von der privatrechtlichen Vereinigung EFRAG entwickelt wurden, in...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Verbindlichkeit der Empfehlungen des Rechnungslegungsbeirats (Abs. 8)

Rz. 25 [Autor/Zitation] Nach § 342r Abs. 8 gilt für die Empfehlungen des Rechnungslegungsbeirats § 342q Abs. 2 entsprechend; vgl. grds. § 342q Rz. 73 ff. Bei Bekanntmachung der Empfehlungen des Rechnungslegungsbeirats durch das BMJ würde somit die Beachtung der die Konzernrechnungslegung betreffenden GoB vermutet, sofern diese Empfehlungen von den zur Konzernrechnungslegung v...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Erteilung eines inhaltlich unrichtigen Bestätigungsvermerks

Rz. 161 [Autor/Zitation] Man unterscheidet zwischen uneingeschränktem Bestätigungsvermerk, eingeschränktem Bestätigungsvermerk, Nichterteilungsvermerk und Versagungsvermerk. Der Versagungsvermerk darf ausdrücklich nicht Bestätigungsvermerk genannt werden. Nach dem Wortlaut sind damit der unrichtig abgegebene Versagungsvermerk und der Nichterteilungsvermerk nicht von der Vorsc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundlagen

Rz. 73 [Autor/Zitation] Sobald die Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung (GoB der Konzernrechnungslegung) gem. § 342q Abs. 1 Satz 1 vom BMJ im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurden, wird bei deren Einhaltung durch den Bilanzierenden die GoB-Beachtung vermutet (§ 342q Abs. 2). Auch 26 Jahre nach der Gründung des DRSC am 17.3.1998 und 25 Jahr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Sinngemäße Anwendung der Vorschriften des HGB

Rz. 39 [Autor/Zitation] Das PublG schreibt wie das HGB keine eigenständigen Gliederungen für den KA bzw. seine Bestandteile vor (Hachmeister in HKMS3, § 13 PublG Rz. 22; Poll in Staake/Schülke, § 13 PublG Rz. 24). Für HGB-KA (s. dazu § 298 HGB Rz. 102 ff.) verweist § 298 Abs. 1 Satz 1 HGB bezüglich der Gliederung von Konzernbilanz bzw. Konzern-GuV auf die Vorgaben der §§ 266,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erklärung zur Unternehmensf... / 3.6 Angaben zur Frauen-/Männerquote

Rz. 11 Durch das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst [1] wurde dem § 76 AktG ein Abs. 4 angefügt, wonach der Vorstand von Gesellschaften, die börsennotiert sind oder der Mitbestimmung unterliegen, in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen für den Frauena...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) GoB-Begriff/Rechtsnatur

Rn. 383 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der GoB-Begriff ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (vgl Döllerer BB 1959, 1217; BFH v 12.05.1966, IV 472/60, BStBl III 1966, 371; BMF v 28.11.2019, BStBl I 2019, 1269 Tz 17). Mit dessen Abgrenzung ist zugleich die Reichweite des Maßgeblichkeitsgrundsatzes wesentlich abgesteckt. Gesetzliche GoB-Inbezugnahme: Die handelsrechtlichen GoB werden ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Sofern das BMJ kein privates Rechnungslegungsgremium nach § 342q anerkannt hat, wird ein beim BMJ angesiedelter Rechnungslegungsbeirat nach den Vorgaben des § 342r (zuvor § 342a) eingerichtet. § 342r ist also eine im Verhältnis zu § 342q subsidiäre Norm (Kleindieck in BeckOGK HGB, § 342a Rz. 1 [11/2023]). Das BMJ hat das Deutsche Rechnungslegungs Standa...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 40 [Autor/Zitation] Nach § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist das private Rechnungslegungsgremium zuständig für die "Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung". Grundsätze der Konzernrechnungslegung sind – vermittelt über den Zusammenhang mit § 342q Abs. 2 ("Beachtung der die Konzernrechnungslegung betreffenden GoB") – mit GoB der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erklärung zur Unternehmensf... / 3.5 Angaben zu Vorstand und Aufsichtsrat

Rz. 10 Nach § 289f Abs. 2 Nr. 3 HGB sind die Arbeitsweisen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Zusammensetzung und Arbeitsweise seiner Ausschüsse zu beschreiben. Dabei kann sich die Erklärung zur Unternehmensführung auf die Beschreibung der personellen Zusammensetzung der Ausschüsse beschränken, da die Angaben zu den Organen als Ganzes bereits nach § 285 Nr. 10 HGB im An...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die Norm baut auf den §§ 11, 12 PublG auf, welche zunächst klären, ob bzw. ab wann eine Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung nach PublG besteht. Zwar ist der eigentliche Anwendungsbereich des § 13 PublG erst eröffnet, wenn nach §§ 11, 12 PublG eine Pflicht zur (Teil-)Konzernrechnungslegung besteht. Bei der Bestimmung der maßgeblichen Größenkriterie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Unternehmen

Rz. 23 [Autor/Zitation] Die von einem privaten Rechnungslegungsgremium gem. § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 erarbeiteten Empfehlungen zur Anwendung von Grundsätzen der Konzernrechnungslegung, die Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) des DRSC, richten sich an Unternehmen, die nach § 290 iVm. § 264a einen Konzernabschluss aufzustellen haben sowie an Unternehmen, die nach § 11 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Auswirkungen auf Pflichten von Organmitgliedern, Wirtschaftsprüfern und der Bilanzkontrolle der BaFin.

Rz. 89 [Autor/Zitation] Da die DRS nach Möllers/Fekonja (ZGR 2012, 777, 797, 815) für die Gerichte eine Befassungs- und subsidiäre Befolgungspflicht begründen, muss ein Organmitglied, welches den DRS nicht folgen möchte, dies im Klagefall gegenüber dem Gericht ggf. begründen, etwa dadurch, dass die gewählte Abweichung von den DRS als ebenfalls GoB-konform betrachtet wird (aA ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Auslegung einer Blankettnorm

Rz. 9 [Autor/Zitation] § 331 ist als Blankettstraftatbestand ausgestaltet, der auf "Ausfüllungsnormen" innerhalb desselben Gesetzes oder auf Gesetze desselben Gesetzgebers, dh. insbes. auf die Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. (unechte Blankettnorm oder Innenverweise), oder als Außenverweis auf VO (EG) Nr. 1606/2002 über die Anwendung internationaler Rechnungslegung...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner/Kleekämper, Presentation of Financial Statements – Das Reformprojekt des IASC und seine Auswirkungen, WPg 1997, S. 117–126; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002; Alvarez, Unterjährige Erfolgsermittlung nach IFRS, PiR 2006, S. 220–228; Alvarez/Wotschofsky, Zwischenberichterstattung nach Börsenrecht/DRS, IAS und US-GAAP,...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Als Eigenkapital klassifizierte kündbare Finanzinstrumente

Tz. 207 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 32 sieht vor, dass kündbare Finanzinstrumente unter gewissen Voraussetzungen nicht als Verbindlichkeiten, sondern als Eigenkapital auszuweisen sind – die als Eigenkapital klassifizierten kündbaren Finanzinstrumente (IAS 32.16A und B). Einen in diesen Anwendungsbereich fallenden Sachverhalt, der insbesondere für deutsche Personengesellsch...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Zusammenfassender Überblick über die Regelungen zur Zwischenberichterstattung in Deutschland

Tz. 185a Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 34 überlässt es den jeweils verantwortlichen nationalen Institutionen, wie den Regierungen, Börsen, Börsenaufsichtsbehörden und den sich mit der Rechnungslegung befassenden Berufsverbänden, Vorschriften über die Veröffentlichungspflichten und die Häufigkeit von Zwischenberichten zu erlassen. Wenn die verantwortlichen nationalen Institut...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Gliederungsarten

Tz. 88 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Hinsichtlich der Frage der Formate, dh. ob Flexibilität nur in Form von Gliederungshinweisen gegeben werden soll oder ob feste Formate wie im HGB vorgeschrieben werden sollen, sieht IAS 1 einen Kompromiss zwischen den divergierenden Sichtweisen vor. Der Standard normiert lediglich bestimmte Gliederungsvorschriften. Eine Struktur im Sinne fest...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Kurz- und langfristige Vermögenswerte

Tz. 95 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 1 enthält lediglich die Definition eines kurzfristigen Vermögenswerts. Ein Vermögenswert ist gemäß IAS 1.66 als kurzfristiger Vermögenswert zu klassifizieren, wenn seine Realisation innerhalb des normalen Verlaufs des Geschäftszyklus des Unternehmens erwartet wird oder er zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb dieses Zeitraumes gehalten wird...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Kurz- und langfristige Schulden

Tz. 102 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Eine Schuld ist nach IAS 1.69 dann als kurzfristig zu klassifizieren, wenn die Erfüllung innerhalb des gewöhnlichen Verlaufs des Geschäftszyklus des Unternehmens erwartet wird (zum Begriff Geschäftszyklus vgl. Tz. 90f.); die Schuld primär zu Handelszwecken gehalten wird; die Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag zu erfül...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Konsolidierter Zwischenbericht

Tz. 5c Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Wird ein konsolidierter Abschluss erstellt, ist der Halbjahresfinanzbericht anstatt auf Ebene des Einzelabschlusses des Mutterunternehmens auf konsolidierter Basis zu erstellen und zu veröffentlichen (§ 117 Nr. 2 WpHG; außerdem vgl. Leippe/Riemenschneider, in: IFRS-Handbuch, 7. Aufl., Kap. 53, Tz. 5). Gemäß der EG-Verordnung 1606/2002 sind al...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die besonderen Berichtspflichten des § 289a bilden einen untrennbaren Bestandteil des Lageberichts. Sie sind also von den von der Regelung erfassten Gesellschaften zusätzlich, dh. neben den allgemeinen Berichtspflichten des § 289 zu beachten. Rz. 6 [Autor/Zitation] Für den Konzernlagebericht sieht § 315a eine korrespondieren Vorschrift vor, welche wiederu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Bieg, Ermessensentscheidungen beim Handelsbilanzausweis von "Finanzanlagen" und "Wertpapieren des Umlaufvermögens" – auch nach neuem Bilanzrecht?, DB 1985, Beilage 24, 481; Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, 1986; Kropff, Verbundene Unternehmen im Aktiengesetz und Bilanzrichtlinien-Gesetz, DB 1986, 364; Küting, Verbundene Unternehmen nach HGB und AktG, DStR 1987, 347;...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Verhältnis zu Regelungen des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V.

Rz. 17 [Autor/Zitation] Aufgrund von § 342 Abs. 2 wird vermutet, dass es sich bei den DRS um GoB der Konzernrechnungslegung handelt (vgl. WP Handbuch[18], Kap. F Rz. 1386). Daraus wird geschlossen, dass eine vollumfängliche Beachtung aller Einzelvorschriften der DRS zu einem gesetzeskonformen Konzernabschluss einschließlich Konzernlagebericht führt. In Bezug auf die Konzernla...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Baetge/Winkeljohann/Haenelt, Die Bilanzierung des gesellschaftsrechtlichen Eigenkapitals von Nicht-Kapitalgesellschaften nach der novellierten Kapitalabgrenzung des IAS 32 (rev. 2008), DB 2008, S. 1518–1523; Barckow, Die Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten und Sicherungsbeziehungen, Düsseldorf 2004; Barckow, Some remarks on distinguishing liabilities from equity – ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Grottel/Larenz, Deferred taxes – ein Vergleich der Vorschriften des § 274 HGB mit den geplanten Änderungen der amerikanischen Bilanzierungspraxis, BFuP 1987, 54; Dötsch/Pung, Die Neuregelungen bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer durch das Steuergesetzgebungspaket vom Dezember 2003, DB 2004, 151; Freiberg, Tarifeffekte bei der Steuerlatenzberechnung nach IFRS, Pi...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Kündbare Instrumente (puttable instruments)

Tz. 62 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Im Februar 2008 hatte der IASB eine Änderung an IAS 32 bewirkt, mit der Instrumente, die ein Rückgaberecht an den Emittenten vorsehen, unter bestimmten Umständen als Eigenkapitalinstrument klassifiziert werden können (s. a. Blaum 2009, S. 121ff.; Deloitte LLP, B3.2.1.2.1; DRSC, RIC 3; KPMG 2008, S. 126ff.; KPMG IFRG Limited 2024/25, Tz. 7.3.1...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Untergliederungen in der Bilanz oder im Anhang

Tz. 119 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Weitere der Geschäftstätigkeit des Unternehmens entsprechende und angemessene Untergliederungen von Posten sind in der Bilanz oder im Anhang vorzunehmen (IAS 1.77). Der durch die Untergliederungen gegebene Detaillierungsgrad richtet sich nach den Anforderungen anderer Standards und nach der Größe, Art und Beschaffenheit der einbezogenen Betr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Durchhalteabsicht (Zeitraum) und Durchhaltefähigkeit

Rn. 221 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bewertungseinheiten dürfen nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers nicht nachträglich zur Steuerung des Jahresergebnisses konstruiert werden, sondern sind ausschließlich mit der Zwecksetzung der Risikoabsicherung zu bilden (vgl. BR-Drs. 344/08, S. 127). Dabei bleibt es jedem UN überlassen, welche Sicherungsstrategie es verfolgt. Dies...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Literaturverzeichnis

Rn. 474 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 AFRAC (2023), Stellungnahme Nr. 15: Derivate und Sicherungsbeziehungen (UGB), URL: https://tinyurl.com/3eja488n (Stand: 17.01.2025). BaFin (2024), Rundschreiben 06/2024 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), URL: https://tinyurl.com/yxws66zd (Stand: 17.01.2025). Berger/Wildner/Merz (2023), § 55. Rechnungslegung von Deriv...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.2.1 Handelsrecht

Rz. 13 vorläufig frei Rz. 14 Ein derivativer Geschäftswert kann nur bei einem Unternehmenserwerb entstehen. Der Begriff "Unternehmen" ist gesetzlich nicht definiert. Unternehmen sind Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften, aber auch einzelne Betriebe oder Teilbetriebe, die am Wirtschaftsverkehr als selbstständige Einheit teilnehmen, auch wenn ihnen die rechtl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nichtfinanzielle Erklärung / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Unternehmensberichterstattungspflichten entwickelten sich in den letzten Jahren weg von der reinen finanziellen Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hin auch zur Darstellung von nichtfinanziellen Faktoren.[1] So werden bereits seit über 15 Jahren im Lagebericht von großen Kapitalgesellschaften sowie im Konzernlagebericht Angaben zu nichtfinanziellen Le...mehr