Fachbeiträge & Kommentare zu DRSC

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aktivierungszeitpunkt

Rn. 18 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach der RegB zum BilMoG hat eine Aktivierung bei Ausübung des Aktivierungswahlrechts – entgegen der hier vertretenen Auffassung – bereits ab dem Zeitpunkt zu erfolgen, ab dem mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass ein immaterieller VG des AV entsteht (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 60f.; PwC-BilMoG (2009), Abschn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gesetzliche Vorgaben

Rn. 23 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Das Gesetz gibt für die Inhalte des Lageberichts in den §§ 289 und 289a–f einen groben Berichtsrahmen vor. Es definiert damit lediglich den Mindestumfang des Lageberichts. Bei dessen inhaltlicher Gestaltung verbleiben der UN-Leitung daher umfangreiche Ermessensspielräume. Diese werden jedoch in mehrfacher Hinsicht eingeschränkt. Zunächst ist ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Berichts- und Offenlegungsvarianten

Rn. 229 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die nichtfinanziellen Berichtspflichten können mit unterschiedlichen Berichtsformaten erfüllt werden. Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist die nichtfinanzielle Erklärung im Lagebericht der Standard (vgl. § 289b Abs. 1). Alternativ kann unter bestimmten Voraussetzungen mit befreiender Wirkung ein sog. gesonderter nichtfinanzieller Bericht außer...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Nicht-monetäre Vermögensgegenstände

Rn. 48 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Für nicht-monetäre Posten, mithin VG, die nicht auf Geldbeträge lauten, sowie Verpflichtungen, die nicht mit einem festen oder bestimmbaren Geldbetrag beglichen werden müssen (vgl. DRS 25.7), hat die Umrechnung prinzipiell auf Basis der im Zugangszeitpunkt ermittelten AK in Landeswährung und insoweit in Euro zu erfolgen (vgl. DRS 25.15). Dem ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Begriff der Selbsterstellung in Abgrenzung zum Erwerb

Rn. 28 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Aktivierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 Satz 1 kommt nur für immaterielle VG des AV in Frage, die selbst erstellt wurden. Erworbene immaterielle VG des AV sind indes aufgrund des Vollständigkeitsprinzips gemäß § 246 Abs. 1 Satz 1 grds. zu aktivieren. Dementsprechend sind Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und vergleichbare imm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anhang

Rn. 130 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Ungeachtet ihrer Größe (i. S. d. § 267), haben KapG sowie ihnen qua § 264a gleichgestellte PersG die auf die Posten der Bilanz und der GuV angewandten Bilanzierungsmethoden im Anhang anzugeben (vgl. § 284 Abs. 2 Nr. 1); dazu gehören seit BilRUG auch die "Grundlagen für die Umrechnung in Euro [...], soweit der Jahresabschluss Posten enthält, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesetzliche Einordnung

Rn. 45 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Der Grundsatz der UN-Fortführung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (vgl. Adam/Quick, BFuP 2010, S. 243 (244); Leffson (1987), S. 604ff.). Im Schrifttum hat sich herauskristallisiert, dass grds. von der Fortführung des UN ausgegangen werden kann, solange das UN aktiv am Wirtschaftsleben teilnimmt (vgl. Adam/Quick, BFuP 2010, S. 243 (244); ähnl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Realisationsprinzip

Rn. 90 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Das in § 252 Abs. 1 Nr. 4 letzter Halbsatz kodifizierte Realisationsprinzip besagt, dass Gewinne nur berücksichtigt werden dürfen, "wenn sie am Abschlußstichtag realisiert sind." Der Zweck des Realisationsprinzips besteht darin, den Ausweis und die Ausschüttung (noch) nicht realisierter Gewinne zu verhindern (vgl. Hommel (1992), S. 21; grundle...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. GoB als Maßstab für die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Aufstellungsgrundsatz in § 243 Abs. 1 lautet: "Der Jahresabschluß ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen." Der Inhalt des Begriffs "JA" ist im HGB in den §§ 242 Abs. 3 und 264 Abs. 1 definiert. Danach besteht der JA von Nicht-KapG und PersG, die nicht von § 264a erfasst sind, aus der Bilanz und der GuV, während d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Angaben zu nichtfinanziellen Aspekten

Rn. 249 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Welche Angaben zu den nichtfinanziellen Aspekten zu machen sind, regelt § 289c Abs. 3. Danach sind jeweils diejenigen Angaben zu tätigen, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des UN sowie der Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeit auf die nichtfinanziellen Aspekte erforderlich sind (Satz 1). Mit d...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 5.4 Anpassung latente Steuern an gesetzliche Vorgaben zur Mindestbesteuerung

Das DRSC hat am 28.5.2024 den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 14 (DRÄS 14) mit den Änderungen an DRS 18 verabschiedet. Grund für die Überarbeitung von DRS 18 ist die Anpassung aus Anlass des Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (MinBestRL-UmsG). Neben den Anpassungen durch das MindBestRL-UmsG wurden auch redaktionelle Änderungen an dem Standard v...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / Zusammenfassung

Überblick Latente Steuern zeigen in der Handelsbilanz künftige Änderungen von Ertragsteuern, die sich aus den Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Werten von Bilanzposten (Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten) ergeben. Der Ansatz latenter Steuern hat zum Ziel, den Steueraufwand in der Handelsbilanz so darzustellen, als wär...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 661 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Durch das BilMoG[1] im Jahr 2009 wurde der Aufgabenkreis des privaten Rechnungslegungsgremiums um die in § 342q Abs. 1 Nr. 4 HGB enthaltene Aufgabe der Erarbeitung von Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards im Sinne des § 315e Abs. 1 HGB erweitert. Im Juni 2010 kündigte das DRSC den mit dem BMJ geschlossenen Standardi...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.2.2.1 Mitgliedschaft und Mitgliederversammlung

Rz. 670 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mitglied des DRSC kann gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 DRSC-Satzung jede juristische Person und jede Personenvereinigung werden, die der gesetzlichen Pflicht zur Rechnungslegung unterliegt oder sich mit der Rechnungslegung befasst. Da die Mitgliederstruktur im gesamtwirtschaftlichen Interesse die unterschiedlichen Belange der an der Rechnungslegung B...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.3.3 Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien, § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HGB

Rz. 695 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als dritte Aufgabe des DRSC ergibt sich aus § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HGB die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien. Unstimmigkeiten in der Frage, inwieweit das DRSC insoweit einen Alleinvertretungsanspruch hat oder andere Institutionen neben dem DRSC an dieser Aufgabe mitwirken (Stichwort "Or...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.2.3.1 Allgemeines

Rz. 676 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Zusammensetzung der Fachausschüsse ist folgendermaßen geregelt: Sie bestehen aus jeweils sieben Mitgliedern, die vom Verwaltungsrat auf Vorschlag des Nominierungsausschusses für die Dauer von drei bis fünf Jahren gewählt werden (§ 19 Abs. 1 Satz 1 DRSC-Satzung). Bei der Wahl sollen die Aufgaben des jeweiligen Fachausschusses berücksichti...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.3.1.3 Rechtsnatur und Fragen der Bindungswirkung

Rz. 689 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Über die Rechtsnatur und damit verknüpft die Frage der Bindungswirkung bzw. Verbindlichkeit der Standards des DRSC herrscht Unklarheit. Es handelt sich nicht um Gesetze.[1] Während manche darin GoB der Konzernrechnungslegung sehen,[2] betonen andere die mangelnde rechtliche Verbindlichkeit, sehen aber eine – wie auch immer geartete – "weiter...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.2.1.7 Andere langfristig fällige Leistungen

Rz. 390 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Andere langfristig fällige Leistungen (z. B. Jubiläumsleistungen) werden zum Barwert erdienter (Teil-)Ansprüche unter Berücksichtigung versicherungsmathematischer Annahmen bewertet. Der Umfang der Verpflichtung bestimmt sich in Analogie zur defined benefit obligation nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Die Verbindlichkeit wird mit eventu...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.4 Deutsche Rechnungslegungsstandards (DRS)

Rz. 101 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit den Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) hat der Gesetzgeber im Jahre 1998 im Zuge der Einführung des KonTraG Neuland betreten.[1] Nach internationalem Vorbild wurde die Möglichkeit eröffnet, dass ein privates Rechnungslegungsgremium als Standard Setter eingerichtet wird (Fünfter Abschnitt des Dritten Buchs des HGB, vgl. § 342g HGB)...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.3.2 Beratung bei Gesetzesvorhaben, § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB

Rz. 694 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als zweite Aufgabe des DRSC ergibt sich aus § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB die Beratung des BMJ bei Gesetzgebungsvorhaben über die Konzernrechnungslegung. Diese Aufgabe ist im Standardisierungsvertrag konkretisiert. Dort heißt es: Das DRSC informiert das BMJ durch sein Rechnungslegungsgremium über das nationale und internationale Standardisi...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.2.1 Einführung

Rz. 669 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Verwaltungsrat, der Nominierungsausschuss und das Präsidium als gesetzliche Vertreter i. S. v. § 26 BGB, § 6 Abs. 1 DRSC-Satzung (Stand: 01.07.2022, abrufbar auf der Homepage des DRSC[1]). Die Gremien des Vereins sind die Fachausschüsse als Rechnungslegungsgremium (Fachausschuss Fina...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.2.4 Finanzierung

Rz. 685 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das HGB enthält keine Vorgaben zur Finanzierung des privaten Rechnungslegungsgremiums. Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 des Standardisierungsvertrags[1] werden die Aufgaben nach § 342q HGB für das BMJ unentgeltlich wahrgenommen. Darüber hinaus regeln § 1 Abs. 1 Satz 2 des Vertrags, dass das DRSC nach Maßgabe seiner Satzung verpflichtet ist, ein unabh...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 658 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Soweit es um die Kernaufgabe des DRSC geht, also die Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung von Grundsätzen über die Rechnungslegung (vgl. § 342q Abs. 1 Nr. 1 HGB) und die Erarbeitung von Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards i. S. v. § 315e Abs. 1 HGB (vgl. § 342q Abs. 1 Nr. 4 HGB), ist der Auftrag des privaten ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.2.2.3 Präsidium

Rz. 675 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Präsidium ist das Geschäftsführungsorgan des Vereins (§ 17 Abs. 1 Satz 1 DRSC-Satzung). Die Mitglieder des Präsidiums leiten ohne Stimmrecht jeweils einen Fachausschuss und darüber hinaus nach Absprache den Wissenschaftsbeirat (§ 16 Abs. 1 DRSC-Satzung, § 17 Abs. 1 Satz 2 DRSC-Satzung). Sie vertreten den Verein und die Fachausschüsse und...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.4.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 308 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit dem BilMoG wollte der Gesetzgeber die Informationsfunktion des handelsrechtlichen Jahresabschlusses stärken. Er orientierte sich an den Internationalen Rechnungslegungsstandards, die sowohl für den Konzern- als auch für den Einzelabschluss einen Eigenkapitalspiegel vorsehen. Vor diesem Hintergrund erscheint es folgerichtig, ein zusätzlic...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.3.1.4 Vermutungsregel nach § 342q Abs. 2 HGB

Rz. 691 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Erschwerend hinzu kommt der Streit über die Bedeutung der Vermutungsregel nach § 342q Abs. 2 HGB. Während die einen darin eine Beweislastregel im prozessualen Sinn sehen wollen, handelt es sich nach anderer Auffassung um eine "(zweistufige) gesetzliche Rechtsvermutung mit zuvörderst materiell-rechtlichem Gehalt".[1] Indessen dürften die prak...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2.2.2.1 Darstellungsentscheidung

Rz. 405 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.60 gewährt kein Darstellungswahlrecht,[1] sondern schreibt für die erste Gliederungsebene den Grundsatz der Gliederung nach Fristigkeit vor. Für kurz- und langfristig gebundene Vermögenswerte sowie kurz und langfristig fällig werdende Schulden sind grundsätzlich getrennte Gliederungsgruppen zu bilden. Davon regelt IAS 1.60 Satz 1, 1. H...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.2.3.5 Gemeinsamer Fachausschuss

Rz. 683 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Gemeinsame Fachausschuss besteht aus den Mitgliedern beider Fachausschüsse (Fachausschuss Finanzberichterstattung und Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung), § 22a Satz 1 DRSC-Satzung. Er ist unter Berücksichtigung der jeweils festgelegten Zuständigkeiten der Fachausschüsse nach den §§ 21 und 22 zuständig für die Erarbeitung und ...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.3.3.2 Anwendung der Kriterien

Rz. 84 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wie im Handelsbilanzrecht ist die Zuordnung der Vermögenswerte von der beabsichtigten Verwendung der Vermögenswerte und damit von einem subjektiven Element abhängig. Maßgeblich ist die erwartete Verwendungsdauer im Unternehmen im Verhältnis zum Geschäftszyklus.[1] Gemischt kurz- und langfristige finanzielle Vermögenswerte sind aufzuteilen (vgl...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.3.1.5 Bekanntmachung und vorgeschaltete Prüfung durch das BMJ

Rz. 692 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Relevanz[1] i. S. d. Vermutungswirkung nach § 342q Abs. 2 Satz 2 HGB erlangen Empfehlungen des DRSC erst, wenn sie vom BMJ bekannt gemacht werden. Nähere Vorgaben zu dieser Bekanntmachung enthält das Gesetz nicht. Bislang wurden die Empfehlungen vom BMJ im Bundesanzeiger bekannt gemacht.[2] Diese Praxis hat sich bewährt. In der Literatur wir...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.2.2.2 Verwaltungsrat

Rz. 673 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Verwaltungsrat (§ 10 DRSC-Satzung) hat 20 Mitglieder, die für die Dauer von drei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt werden (Abs. 1 Satz 1). Die Mitgliederversammlung kann nur solche natürlichen Personen in den Verwaltungsrat wählen, die ihr zuvor von den Mitgliedern der Segmente (§ 4 Abs. 1 DRSC-Satzung) vorgeschlagen worden si...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.2.3.2 Nominierungsausschuss

Rz. 679 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Nominierungsausschuss hat neun Mitglieder, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden (§ 13 Abs. 1 Satz 1 DRSC-Satzung). Er hat mindestens je einen Vertreter der Segmente (§ 4 Abs. 1 DRSC-Satzung), soweit mindestens ein Mitglied dem jeweiligen Segment zugeordnet ist (Abs. 1 Satz 2). Die Mitglieder werden für jeweils drei Jahre von ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.3.4 Erarbeitung von Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards, § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HGB

Rz. 697 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als vierte – und durch das BilMoG im Jahre 2009 neu hinzugekommene – Aufgabe nennt § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HGB die Erarbeitung von Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards i. S. d. § 315e Abs. 1 HGB. Innerhalb des DRSC ist diese Aufgabe dem Fachausschuss Finanzberichterstattung übertragen, §§ 20 Abs. 1 lit. b) i. V. ...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.2.6 Andere langfristig fällige Leistungen

Rz. 346 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Andere langfristig durch den Arbeitgeber zu erbringende Leistungen stellen innerhalb von IAS 19 eine Residualkategorie dar. Eine Leistung klassifiziert sich als langfristig, wenn diese nicht binnen Jahresfrist nach der Leistungsperiode oder Vollendung des Arbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers fällig wird. Zu den anderen langfristig fälligen...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1.1.4.1 Bedeutung der DRS für den Lagebericht nach § 289 HGB

Rz. 20 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 342 Abs. 1 Nr. 1 HGB wurde das DRSC u. a. damit beauftragt, Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung zu entwickeln. Entsprechend wird – widerlegbar – vermutet, dass die vom BMJV veröffentlichten DRS den unbestimmten Rechtsbegriff der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung grundsätzlich sachgerecht k...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.2.3.6 Wissenschaftsbeirat

Rz. 684 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Verwaltungsrat kann einen Wissenschaftsbeirat einrichten, der ohne selbst Fachausschuss zu sein, die Fachausschüsse berät (§ 23 Abs. 1 Satz 1 DRSC-Satzung). Der Verwaltungsrat ernennt in Abstimmung mit dem Präsidium die Mitglieder des Wissenschaftsbeirates, die eine herausragende wissenschaftliche Fachkompetenz und Erfahrung im Bereich d...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.3.1.1 Allgemeines

Rz. 687 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 An erster Stelle der Aufgaben des DRSC steht – nicht nur im Katalog nach § § 342q Abs. 1 HGB – die Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung, § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB. Das Verfahren der Standardsetzung ist in seinen Grundzügen im Standardisierungsvertrag geregelt. Dort heißt es: Bei der E...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 927 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift beruht auf Art. 38, 40 Abs. 1 der vierten Richtlinie.[1] Sie lässt sich nunmehr hinsichtlich Satz 1 auf Art. 12 Abs. 9 der EU-Bilanzrichtlinie stützen. Ob dies auch für die Fest- und Gruppenbewertung gilt, ist zweifelhaft, da eine Art. 38 entsprechende Vorschrift in die neue Richtlinie nicht übernommen wurde; möglicherweise lä...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.2.3.3 Fachausschuss Finanzberichterstattung

Rz. 681 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Fachausschuss Finanzberichterstattung ist insbesondere zuständig für die Erarbeitung und Verlautbarung von deutschen Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 342q HGB im Bereich der Finanzberichterstattung, die Erarbeitung und Verlautbarung von Interpretationen der Internationalen Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 315e Abs. 1 HGB, di...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.2.3.4 Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 682 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung ist insbesondere zuständig für die Erarbeitung und Verlautbarung von deutschen Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 342 HGB im Bereich der nichtfinanziellen Berichterstattung, die Erarbeitung von Stellungnahmen zu Entwürfen von internationalen Standardisierungsinitiativen zur Nachhaltigkei...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.2.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 145 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ihren Ursprung hat die Nachhaltigkeitsberichterstattung in den 1990er Jahren. Bereits damals publizierten erste Unternehmen Umweltberichte, in denen sie der Öffentlichkeit Informationen zu ökologischen und/oder sozialen Aspekten des Unternehmens zur Verfügung stellten. In der EU wird u. a. die Mitteilung der Kommission zu Binnenmarktakten vo...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1.2.1.3 Klarheit und Übersichtlichkeit

Rz. 32 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit besagt, dass der Lagebericht i. S. seiner Informationsfunktion verständlich und eindeutig in seinen Aussagen, übersichtlich sowie vergleichbar zu sein hat. Rz. 33 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine verständliche Lageberichterstattung ist bzgl. Formulierung und Umfang in einer Weise ausgestaltet, die...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.2 § 342r HGB

Rz. 698 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 342r Rechnungslegungsbeirat (1) Beim Bundesministerium der Justiz wird vorbehaltlich Absatz 9 ein Rechnungslegungsbeirat mit den Aufgaben nach § 342q Absatz 1 Satz 1 gebildet. (2) Der Rechnungslegungsbeirat setzt sich zusammen aus einem Vertreter des Bundesministeriums der Justiz als Vorsitzendem sowie je einem Vertreter des Bundesministeriu...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.3.1.2 Bislang verlautbarte DRS

Rz. 688 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bislang hat das DRSC folgende Standards als Empfehlung i. S. v. § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB verlautbart:mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1.2.2.2.3 Chancen- und Risikobericht

Rz. 75 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Rahmen der Chancen- und Risikoberichterstattung fordert § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB, die wesentlichen Chancen und Risiken aus der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens zu beurteilen und zu erläutern. Diese Angabe trägt der Unsicherheit Rechnung, die jedem unternehmerischen Handeln innewohnt. Dem Adressaten soll so eine Einschätzung de...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.2.2 Organe

21.1.2.2.2.1 Mitgliedschaft und Mitgliederversammlung Rz. 670 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mitglied des DRSC kann gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 DRSC-Satzung jede juristische Person und jede Personenvereinigung werden, die der gesetzlichen Pflicht zur Rechnungslegung unterliegt oder sich mit der Rechnungslegung befasst. Da die Mitgliederstruktur im gesamtwirtschaftlichen Interesse die u...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2.2.2.2 Gliederung nach Fristigkeit

Rz. 406 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Gliederung nach Fristigkeit orientiert sich am Geschäftsmodell von Handel, Produktion und Dienstleistung (vgl. IAS 1.62). Die Unterscheidung zwischen kurzfristigen und langfristigen Vermögenswerten folgt vor diesem Hintergrund dem Geschäftszyklus (operation cycle) des Unternehmens. Der Geschäftszyklus ist individuell zu bestimmen und wir...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.2.3 Fachausschüsse und weitere Gremien

21.1.2.2.3.1 Allgemeines Rz. 676 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Zusammensetzung der Fachausschüsse ist folgendermaßen geregelt: Sie bestehen aus jeweils sieben Mitgliedern, die vom Verwaltungsrat auf Vorschlag des Nominierungsausschusses für die Dauer von drei bis fünf Jahren gewählt werden (§ 19 Abs. 1 Satz 1 DRSC-Satzung). Bei der Wahl sollen die Aufgaben des jeweiligen Fach...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.4.1 § 274 HGB

Rz. 253 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für den Bilanzausweis besteht nach § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB ein Saldierungswahlrecht, somit wahlweise ein Nettoausweis (letzter Posten der Aktiv- oder Passivseite) oder Bruttoausweis (Effekt der Bilanzverlängerung). Für Unternehmen, die von ihrem Saldierungswahlrecht Gebrauch machen, ist die Pflicht zur Aktivierung einer passiven Nettoposition d...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.4.3 § 306 HGB

Rz. 258 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Den bilanziellen Ausweis der latenten Steuern im Konzernabschluss regeln die Sätze 1, 2 und 6 des § 306 HGB. Unter Beachtung des Stetigkeitsgebotes ergeben sich folgende Möglichkeiten des Ausweises: Die sich im Rahmen der Konsolidierung ergebenden aktiven und passiven latenten Steuern können saldiert (Satz 1) oder unsaldiert (Satz 2) ausgewie...mehr