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Kapitel 12: Konzernabschluss – Tochterunternehmen / 21.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Dr. Mathias Link, Philipp Bachmann
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Rz. 661

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Durch das BilMoG[1] im Jahr 2009 wurde der Aufgabenkreis des privaten Rechnungslegungsgremiums um die in § 342q Abs. 1 Nr. 4 HGB enthaltene Aufgabe der Erarbeitung von Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards im Sinne des § 315e Abs. 1 HGB erweitert. Im Juni 2010 kündigte das DRSC den mit dem BMJ geschlossenen Standardisierungsvertrag zum 31.12.2010. Begründet wurde dies vor allem mit der fehlenden Gewährleistung der zukünftigen Finanzierung sowie mit der vom DRSC als unbefriedigend empfundenen "Orchestrierung der nationalen Meinungsbildung" im Zusammenhang mit der dem DRSC übertragenen Aufgabe der Vertretung Deutschlands in internationalen Standardisierungsgremien.[2] Im Anschluss war zunächst nicht klar, ob das DRSC oder eine vergleichbare Institution die Aufgaben nach § 342q HGB fortführen würden bzw. ob auf der zweiten Stufe ein Rechnungslegungsbeirats im Sinne von § 342r HGB eingerichtet werden würde. Zwar kam es in der Folge bis zum 01.01.2011 weder zur Anerkennung eines anderen privaten Gremiums noch zum Abschluss eines neuen Standardisierungsvertrags mit dem DRSC, sodass eigentlich die vom DRSC übernommenen Aufgaben auf das BMJ bzw. auf den von ihm einzusetzenden Standardisierungsrat zu übertragen gewesen wären. Indessen führte das DRSC seine Arbeit im Laufe des Jahres 2011 fort, und es gab sich am 20.07.2011 eine neue Satzung, mit der eine verlässliche Finanzierungsgrundlage geschaffen werden sollte. Am 02.12.2011 wurde sodann ein neuer Standardisierungsvertrag zwischen dem DRSC und dem BMJ geschlossen.[3]

 

Rz. 662

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

In der Literatur hat man sich kritisch mit der Frage der"Normsetzungsbefugnis" des DRSC auseinander- gesetzt.[4] Manche meinen, von einer Normsetzungsbefugnis des DRSC kö...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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