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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / 6. Gesetzlicher Steuerungsauftrag zur Sicherung der Unabhängigkeit und Transparenz des DRSC

Prof. Dr. Hansrudi Lenz
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Rz. 72

[Autor/Zitation]

Schwab (in Großkomm. HGB6, § 342 Rz. 81) kritisiert, dass der Gesetzgeber seinem Steuerungsauftrag zur Gewährleistung der Unabhängigkeit und Öffentlichkeit von Empfehlungen, Interpretationen und sonstigen Stellungnahmen des DRSC nicht vollständig gerecht geworden ist, weil er "die Maßnahmen, welche im Einzelnen die Erfüllung dieser beiden Erfordernisse gewährleisten sollen, nicht selbst geregelt, sondern ihre Ausgestaltung dem Standardisierungsvertrag, der Satzung des DRSC überlassen hat" (Schwab in Großkomm. HGB6, § 342 Rz. 81). Nach seiner Auffassung wäre es erforderlich gewesen, die Besetzung der Gremien, die über Empfehlungen und Interpretationen iSv. § 342q Abs. 1 Satz 2 entscheiden, sowie das Verfahren zu deren Entwicklung und Verabschiedung im Gesetzestext zumindest in Form von Eckpunkten zu konkretisieren und nicht wie derzeit völlig offen zu lassen. Diese Kritik ist nach hier vertretener Auffassung berechtigt, weil auch die derzeitige personelle Zusammensetzung des Verwaltungsrats und des Fachausschusses Finanzberichterstattung als unausgewogen zu bezeichnen ist, jedoch vom BMJ hingenommen wird. Auch die von großen kapitalmarktorientierten Unternehmen und WPG abhängige Finanzierung gefährdet ein Wirken im öffentlichen Interesse und behindert, dass die Interessen von Erstellern, Prüfern und Nutzern gleichermaßen gewahrt werden (Rz. 20).

[Autor/Zitation] Lenz in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 342q HGB, Randziffer 72

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