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A. Einführung

Dr. Peter Küting, Prof. Dr. Mana Mojadadr
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Rn. 1

Stand: EL 48 – ET: 02/2026

In Zeiten einer globalisierten Weltwirtschaft kann der Wert des Euro gegenüber anderen wichtigen Währungen in z. T. erheblichem Ausmaß schwanken. Begünstigt durch die jüngs­ten Entwicklungen in der amerikanischen Geldpolitik, die Entkopplung des Schweizer ­Franken vom Euro Anfang des Jahrs 2015, der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit) sowie die Währungsturbulenzen in der Türkei, sind die Ursachen für solch volatile Wechselkurse vielfältig. Infolge der Globalisierung der Geschäftstätigkeit unterhalten viele der deutschen UN oftmals zugleich sehr enge wirtschaftliche Verbindungen zu UN außerhalb der Währungsunion, so dass Geschäfte – selbst nach Einführung des Euro – in zunehmendem Umfang auch in ausländischer Währung abgewickelt werden. Ergeben sich insoweit aus derartigen Transaktionen Posten in einer zum Euro differierenden Währung, die es schließlich in den JA (und hier vornehmlich die Bilanz und/oder GuV) eines UN einzubeziehen gilt, sind diese mithilfe einer geeigneten Währungsumrechnungsmethode umzurechnen. Im Fall einer gebotenen KA-Erstellung sind zudem nicht selten ganze – in Fremdwährung aufgestellte – Abschlüsse von in einen KA einzubeziehenden UN für Konsolidierungszwecke in die Euro-Berichtswährung des KA umzurechnen. Fragen der Währungsumrechnung stellen sich demnach zum einen bei der Umrechnung von Fremdwährungsposten im JA sowie zum anderen bei der Erstellung von KA unter Einbeziehung ausländischer UN. Vorliegende Kommentierung adressiert indes lediglich diejenigen Fragen, die sich bei der Umrechnung von Fremdwährungsposten im JA stellen.

 

Rn. 2

Stand: EL 48 – ET: 02/2026

Bis zur Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) war die Umrechnung von...

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