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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / 2. Beratung des BMJ bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Prof. Dr. Hansrudi Lenz
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Rz. 44

[Autor/Zitation]

Zu den Aufgaben des privaten Rechnungslegungsgremiums zählt nach § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auch die "Beratung des BMJ bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften". Diese Beratungsaufgabe ist nicht auf die Konzernrechnungslegung beschränkt, sondern umfasst alle Probleme und Fragen des Rechnungslegungsrechts (Mock in HKMS3/4, § 342q HGB Rz. 15 [9/2024]; Schwab in Großkomm. HGB6, § 342 Rz. 40; Justenhoven/Holland in Beck BilKomm.14, § 342q HGB Rz. 5; vgl. hierzu auch § 5 Abs. 1, § 6 Standardisierungsvertrag). Beispielsweise hat sich der damalige Deutsche Standardisierungs Rat des DRSC sehr umfänglich gegenüber dem BMJ zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz geäußert (Vorschläge des DSR zum BilMoG v. 3.5.2005; DSR zum RefE BilMoG v. 21.1.2008 mit ergänzender Anmerkung v. 8.2.2008; DSR zum RegE BilMoG v. 8.8.2008 mit Ergänzung v. 10.11.2008). Einigen dieser Vorschläge, die erkennbar an internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen orientiert waren, ist der Gesetzgeber gefolgt. In einer Befragungsstudie zur Arbeit des DRSC wurde von allen Gruppen an Befragten die Beratungsaufgabe als wichtig beurteilt, der tatsächliche Einfluss jedoch als nur von mittlerer Intensität eingeschätzt (Pellens/Crasselt/Kemper, DB 2009, 241, 244).

 

Rz. 45

[Autor/Zitation]

Das DRSC wurde durch das BMJ zur Durchführung einer Studie zur Untersuchung der nichtfinanziellen Berichterstattung deutscher Unternehmen beauftragt (DRSC, Jahresbericht 2020, 32, 33 ff.; die Studie liegt unter dem Titel "CSR-Studie" vor); der Standardisierungsvertrag sieht in § 5 Abs. 1 derartige Beratungsaufträge explizit vor, die für das BMJ unentgeltlich erfolgen.

[Autor/Zitation] Lenz in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 342q HGB, Randziffer 44
[Auto...

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