Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 7. Lohnsteuerberechnung bei einem verkürzten Lohnzahlungszeitraum (sog. Teillohnzahlungszeitraum)

Rz. 16a Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Bei monatlichen Lohnzahlungen können die zur Umrechnung des Arbeitslohns zur tageweisen Lohnsteuerberechnung maßgeblichen Tage (sog. Steuertage) nach dem Verhältnis der Kalendertage zu den Gesamtarbeitstagen ermittelt werden; Bruchteile können auf volle Tage abgerundet werden. Es bestehen keine Bedenken, die Gesamtarbeitstage pauschal mit 2...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / a) Aufteilung nach tatsächlichen Arbeitstagen im gesamten Beschäftigungszeitraum innerhalb eines Kalenderjahres

Rz. 5 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Anhand der am Ende des einzelnen Kalendermonats bekannten Tatsachen (bei vorzeitigen Lohnabrechnungen vgl. auch Rn. 11 und 16) werden im Rahmen einer Prognose die voraussichtlichen tatsächlichen Tage im In- und Ausland ermittelt und ins Verhältnis zu den voraussichtlichen Gesamtarbeitstagen des gesamten Beschäftigungszeitraums innerhalb des K...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 6. Zuordnung und Aufteilung von sonstigen Bezügen

Rz. 15 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Kann ein sonstiger Bezug (§ 38a Absatz 1 Satz 3 EStG und R 39b.2 Absatz 2 LStR) entweder dem steuerfreien oder dem steuerpflichtigen Teil direkt zugeordnet werden (z. B. projektbezogene Erfolgsvergütung im Zusammenhang mit einer steuerbefreiten Tätigkeit im Ausland oder Sonderzahlung für eine Tätigkeit im Inland), erfolgt eine vollständige S...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / Zusammenfassung

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Dieses Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 14. März 2017 (BStBl I S. 473). Die nachfolgenden Grundsätze sind im Lohnst...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2. Aufteilung des verbleibenden laufenden Arbeitslohns

Rz. 4 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Nach dem BMF-Schreiben vom 12. Dezember 2023 (a. a. O.) ist der nicht direkt zuordenbare, verbleibende Arbeitslohn im Lohnsteuerabzugsverfahren und bei der Veranlagung zur Einkommensteuer stets nach den im In- und Ausland verbrachten tatsächlichen Arbeitstagen innerhalb eines Erdienungszeitraums aufzuteilen. Der für die Aufteilung des laufend...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / c) Aufteilung nach pauschal angesetzten Arbeitstagen im gesamten Beschäftigungszeitraum innerhalb eines Kalenderjahres

Rz. 7 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Alternativ können für die Aufteilung des Arbeitslohns pauschal 20 Arbeitstage je Kalendermonat im In- und Ausland angesetzt werden und diese mit den tatsächlichen ausgeübten Arbeitstagen im In- und Ausland ins Verhältnis gesetzt werden. Der pauschale Ansatz der Gesamtarbeitstage verringert sich verhältnismäßig, wenn der Arbeitnehmer typischer...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / e) Aufteilung nach vereinbarten Arbeitstagen im einzelnen Kalendermonat

Rz. 9 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die für den Kalendermonat vereinbarten Arbeitstage im In- und Ausland werden mit den tatsächlichen ausgeübten Arbeitstagen im Ausland ins Verhältnis gesetzt. Dieser Aufteilungsmaßstab wird für die Aufteilung des Arbeitslohns des konkreten Kalendermonats angewandt. Die vertraglich vereinbarten Arbeitstage sind die Kalendertage pro Kalendermonat...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 3. Ermittlung der Verhältnisse zur Lohnabrechnung

Rz. 11 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der Zeitpunkt für die Ermittlung der Verhältnisse zur Lohnabrechnung ist der Tag, an dem der Zeitraum endet, für den jeweils der laufende Arbeitslohn gezahlt wird (R 39b.5 Absatz 1 Satz 3 i. V. m. Absatz 2 Satz 1 LStR). Für Lohnzahlungen und Lohnabrechnungen vor dem Ende des vorgenannten Zeitraums können aus Vereinfachungsgründen die zu dies...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vietnam

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Sozialistische Republik Vietnam (Hauptstadt: Hanoi; Amtssprache: Vietnamesisch) ist ein Staat in Südostasien. Vietnam hat Landgrenzen zu > Kambodscha und > Laos im Westen sowie > China im Norden und liegt im Osten und Süden am Südchinesischen Meer. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 16.11.1995 nebst Protokoll m...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nordmazedonien

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik Nordmazedonien (von 1991 bis 2019 offiziell Republik Mazedonien; Hauptstadt: Skopje; Amtssprachen: Mazedonisch und Albanisch) ist ein Binnenstaat in Südosteuropa mit Grenzen zu > Serbien im Norden, > Bulgarien im Osten, > Griechenland im Süden, > Albanien im Westen und > Kosovo im Nordwesten. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung de...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Norwegen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Das Königreich Norwegen (Hauptstadt: Oslo; Amtssprache: Norwegisch) ist ein als parlamentarische Monarchie geführter Staat in Nordeuropa auf der Skandinavischen Halbinsel. Norwegen hat Landgrenzen zu > Schweden im Osten sowie > Finnland und > Russland im Nordosten und liegt am Skagerrak im Süden, an der Nordsee im Süden und Westen, am Europäi...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 10.1 Variante 1: Aufteilung nach den voraussichtlichen tatsächlichen Arbeitstagen des jeweiligen Kalendermonats

Rz. 23 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ermittlung des Aufteilungsmaßstabs und Abrechnung nach den voraussichtlichen tatsächlichen Arbeitstagen des jeweiligen Kalendermonats: Der Arbeitgeber ermittelt den Aufteilungsmaßstab für die einzelnen Kalendermonate nach den voraussichtlichen tatsächlichen Arbeitstagen des einzelnen Kalendermonats.mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 8. Überprüfung der im Kalenderjahr durchgeführten Lohnabrechnungen

Rz. 17 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der Arbeitgeber hat den innerhalb eines Kalenderjahres durchgeführten Lohnsteuerabzug am Ende des Kalenderjahres oder bei Beendigung des Dienstverhältnisses zu überprüfen und bei Abweichungen zu korrigieren. Ab diesem Zeitpunkt ist der Arbeitgeber in der Lage, die tatsächlichen In- und Auslandstage im Beschäftigungszeitraum des Kalenderjahre...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 10.2 Variante 2: Aufteilung nach den voraussichtlichen tatsächlichen Arbeitstagen des gesamten Beschäftigungszeitraums innerhalb eines Kalenderjahres

Rz. 24 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ermittlung des Aufteilungsmaßstabs und Abrechnung nach den voraussichtlichen tatsächlichen Arbeitstagen des Beschäftigungszeitraums im Kalenderjahr (während des Beschäftigungsverhältnisses) Der Arbeitgeber ermittelt den Aufteilungsmaßstab für die einzelnen Kalendermonate nach den voraussichtlichen tatsächlichen Arbeitstagen im gesamten Beschä...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kolumbien

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik Kolumbien ist ein am pazifischen Ozean und dem karibischen Meer gelegener Staat im nördlichen Teil Südamerikas mit Grenzen zu > Panama im Nordwesten, > Venezuela im Osten, > Brasilien im Südosten, > Peru im Süden sowie > Ecuador im Südwesten. Es besteht bisher kein allgemeines DBA für die Steuer vom Einkommen. Der erstmalige Absc...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verwertung von Arbeit im Inland

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Bei einem im > Inland nicht ansässigen ArbN besteuert Deutschland die im Inland erzielten > Einkünfte (§ 1 Abs 4 EStG). Dazu gehören auch solche Einkünfte, die der Stpfl durch die Verwertung seiner Arbeit im Inland erzielt (§ 49 Abs 1 Nr 4 Buchst a EStG; > Inländische Einkünfte Rz 5 ff), sofern Deutschland nach dem etwaig einschlägigen DBA das Best...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kongo

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Kurzbezeichnung Kongo wird sowohl für die Demokratische Republik (DR) Kongo (> Rz 2 f) als auch für die Republik Kongo (> Rz 4 f) verwendet, wobei zur Unterscheidung teilweise der Name der jeweiligen Hauptstadt angehängt wird, also Kongo-Kinshasa (früher Kongo-Léopoldville) für die DR Kongo und Kongo-Brazzaville für die Republik Kongo. Rz...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nationalität

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Nationalität eines Stpfl ist für die deutsche ESt/LSt grundsätzlich ohne Bedeutung, weil für die Besteuerung bei > Unbeschränkte Steuerpflicht auf den > Wohnsitz oder gewöhnlichen > Aufenthalt und bei > Beschränkte Steuerpflicht auf das Vorliegen > Inländische Einkünfte abgestellt wird. Nur wenige Staaten knüpfen die Besteuerung (auch) an...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Der Organträger unterliegt der beschränkten Körperschaftsteuer- oder Einkommensteuerpflicht (Abs 3)

Tz. 32 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach dem durch das Kroatien-StAnpG v 25.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) eingefügten § 19 Abs 3 KStG, der den früheren § 19 Abs 4 KStG ersetzt, gelten die Abs 1 und 2 des § 19 KStG bei einem nicht der unbeschr KSt- oder ESt-Pflicht unterliegenden OT entspr, soweit die besonderen Tarifvorschriften bei beschr Stpfl anwendbar sind. Unter § 19 Abs 3 K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Wahlrecht zwischen Anrechnung oder Abzug einer ausländischen Steuer (§ 34 Abs 2 EStG, § 12 AStG)

Tz. 21 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Str ist, ob in Fällen, in denen eine OG stpfl ausl Eink mit anrechenbarer ausl St erzielt, die ausl St jedoch gem § 34c Abs 2 EStG bei der Ermittlung der Eink abgezogen statt auf die dt St angerechnet werden soll, die OG selbst das in § 34c Abs 2 EStG geregelte Wahlrecht ausüben darf. Eindeutig ist, dass der in § 34c Abs 2 EStG geregelte Abz...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Einkünfte, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben

Rz. 47 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 > Sonderausgaben dürfen insoweit nicht abgezogen werden, als sie mit Einkünften im Zusammenhang stehen, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben (vgl § 10 Abs 1a Nr 2 Satz 1 EStG; > R 10.3 EStR). Dazu gehören > Einnahmen aus einer Tätigkeit ohne Einkünfte- oder Gewinnerzielungsabsicht – > Liebhaberei – (BMF vom 11.02.2010, Rz 23, BStBl...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Praktikum

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Apotheker Rz 1; > Arbeitnehmer Rz 35, 52 f, 56; > Ausbildungsfreibetrag Rz 18; > Bildungsaufwendungen Rz 16, 32/1; > Doppelbesteuerung Rz 225 ff sowie zu den konkreten DBA-Regelungen die einzelnen Länderstichworte (zB > Japan Rz 9); > Erste Tätigkeitsstätte Rz 41; > Kinderfreibeträge Rz 72, 81/2, 92 f, 112/1; > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 21...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nepal

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Demokratische Republik Nepal (Hauptstadt: Kathmandu; Amtssprache: Nepali) ist ein Binnenstaat in Asien. Nepal grenzt an > China im Norden und > Indien im Osten, Süden und Westen. Ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung besteht nicht. Mit Stand vom 01.01.2025 ist auch kein Abkommen geplant (vgl BMF vom 20.01.2025 zum Stand der DBA). S...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nicaragua

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik Nicaragua (Hauptstadt: Managua; Amtssprache: Spanisch) ist ein Staat in Mittelamerika. Nicaragua grenzt an > Honduras im Norden und > Costa Rica im Süden sowie an die Karibik im Osten und den Pazifik im Westen. Ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung besteht nicht. Mit Stand vom 01.01.2025 ist auch kein Abkommen geplant (vgl...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Äquatorialguinea

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik Äquatorialguinea (Hauptstadt: Malabo; Amtssprachen: Spanisch, Französisch und Portugiesisch) ist ein Staat in Westafrika. Er grenzt im Norden an > Kamerun, im Süden und Osten an > Gabun sowie im Westen an den Golf von Guinea. Ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung zu den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen besteht ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nordkorea

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea; Hauptstadt: Pjöngjang; Amtssprache: Koreanisch) ist ein Staat in Ostasien auf der Koreanischen Halbinsel. Nordkorea grenzt im Norden an > China und > Russland, im Süden an > Südkorea, im Osten an das Japanische Meer und im Westen an das Gelbe Meer. Ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nigeria

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Bundesrepublik Nigeria (Hauptstadt: Abuja; Amtssprache: Englisch) ist ein westafrikanischer Staat. Nigeria grenzt an > Benin im Westen, an > Niger im Norden, an > Tschad im Nordosten, an > Kamerun im Osten und Südosten sowie an den Golf von Guinea im Süden. Ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung besteht nicht, allerdings ist mit Sta...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grundsätzliches

Rz. 10 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der Begriff ‚Arbeitgeber’ ist – wie die Begriffe > Arbeitnehmer und > Arbeitslohn ein – zentraler Begriff des Lohnsteuerrechts. Er wird im EStG und in der LStDV nicht definiert; seine Abgrenzung ist der Rechtsauslegung überlassen; das ermöglicht eine Anpassung an sich wandelnde Verhältnisse. Für das Steuerrecht genügt eine Ableitung aus dem ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Peru

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik Peru (Hauptstadt: Lima; Amtssprache: hauptsächlich Spanisch) ist ein Staat in Südamerika. Peru grenzt an > Ecuador im Nordwesten, an > Kolumbien im Nordosten, an > Brasilien im Osten, an > Bolivien im Südosten, an > Chile im Süden und an den Pazifik im Westen. Ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung besteht nicht. Mit Stand ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kosovo

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik Kosovo (Hauptstadt: Pristina; Amtssprachen: Albanisch und Serbisch) ist ein Binnenstaat in Südosteuropa mit Grenzen zu > Serbien im Norden und Osten, > Nordmazedonien im Süden sowie > Albanien und > Montenegro im Westen. Der völkerrechtliche Status des Landes ist umstritten, von Deutschland wurde die Republik Kosovo jedoch als St...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mikronesien

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Föderierten Staaten von Mikronesien (Hauptstadt: Palikir; Amtssprachen: Englisch und mehrere Regionalsprachen) sind ein Inselstaat im westlichen Pazifik und ein Teil des Inselgebiets Mikronesien, in dem auch > Guam, > Kiribati, die > Marshall-Inseln, > Nauru und > Palau liegen. Mit den föderierten Staaten von Mikronesien besteht kein Abkommen zu...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nauru

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik Nauru (Hauptstadt: Yaren; Amtssprachen: Naurisch und Englisch) ist ein Inselstaat im Pazifik. Nauru liegt südöstlich von > Mikronesien und nordöstlich der > Salomonen. Ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung besteht nicht. Mit Stand vom 01.01.2025 gibt es auch keine entsprechenden Verhandlungen (vgl BMF vom 20.01.2025 zum St...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Komoren

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Union der Komoren (Hauptstadt: Moroni; Amtssprachen: Komorisch, Arabisch und Französisch) ist ein Inselstaat im Indischen Ozean, östlich von > Mosambik und nordwestlich von > Madagaskar. Ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung besteht nicht. Mit Stand vom 01.01.2025 ist auch keines geplant (vgl BMF vom 20.01.2025 zum Stand der DBA)....mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Zusammenhang mit nicht besteuerbaren Einnahmen

Rz. 69 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Aufwendungen im Zusammenhang mit Einnahmen, die nicht der deutschen Besteuerung unterliegen, erfüllen von vornherein nicht den WK-Begriff. Denn WK sind schon begrifflich nur solche Aufwendungen, die durch die Erzielung von besteuerbaren Einnahmen veranlasst sind. Beispiel 1: Ein in einem Dienstverhältnis tätiger Gärtnergeselle hat sich auf di...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verwaltungsrat

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zur internationalen Besteuerung insbesondere > Doppelbesteuerung Rz 250 ff sowie zu den Regelungen der konkreten DBA jeweils die einzelnen Länderstichworte, zudem > Ausland Rz 37, > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 28. Ferner vor allem zur nationalen Besteuerung > Arbeitnehmer Rz 75/1; > Aufsichtsrat Rz 2; > Aufwandsentschädigungen Rz 33 f, Rz 63 Deut...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Niger

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik Niger (Hauptstadt: Niamey; Amtssprache: Englisch) ist ein Binnenstaat in Afrika mit Grenzen zu > Algerien im Nordwesten, > Libyen im Norden, > Tschad im Osten, > Nigeria und > Benin im Süden sowie > Mali im Westen. Ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung besteht nicht. Mit Stand vom 01.01.2025 ist auch keines geplant (vgl BM...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeines

Rz. 21 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Eine Vorsorgepauschale wird in allen > Steuerklassen I bis VI berücksichtigt. Sie setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen: Teilbetrag für die gesetzliche Rentenversicherung (GRV – § 39b Abs 2 Satz 5 Nr 3 Buchst a EStG); zu Einzelheiten > Rz 24 ff; Teilbetrag für die gesetzliche Kranken- und soziale > Pflegeversicherung (GKV/PflV – § 39b...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 3c EStG)

Rz. 70 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 § 3c EStG ist Ausdruck des allgemeinen Grundsatzes: Der Stpfl soll neben dem Vorteil steuerfreier Einnahmen nicht noch den Abzug der unmittelbar damit zusammenhängenden Aufwendungen (> Rz 18 ff) beanspruchen. Deshalb dürfen Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als WK bei der Er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Der Organträger unterliegt der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht (Abs 2)

Tz. 27 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Unterliegt der OT der unbeschr ESt-Pflicht, gilt gem § 19 Abs 2 der Abs 1 des § 19 KStG entspr, soweit für die ESt gleichartige Tarifvorschriften wie für die KSt bestehen. § 19 Abs 2 KStG betrifft nur unbeschr stpfl natürliche Personen (Einzelunternehmen) als OT. Damit verhindert das Ges, dass natürliche Personen als OT St-Vergünstigungen nu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Mehrfache Besteuerung desselben Vermögens

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Steuerermäßigung setzt nach § 27 Abs. 1 Satz 1 ErbStG voraus, dass dasselbe Vermögen mehrfach nach dem ErbStG besteuert wurde. Aus § 27 Abs. 3 ErbStG folgt, dass die Steuer für den Ersterwerb auch tatsächlich entrichtet sein muss.[2] Für die Steuerbegünstigung dem Grunde nach ist unerheblich, wenn das erworbene Vermögen nur zum Teil dem Vermögen ents...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Der Organträger ist eine Personengesellschaft (Abs 4)

Tz. 33 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Ist der OT eine Pers-Ges, gelten die Abs 1 bis 3 des § 19 KStG für die Gesellschafter der OT-Pers-Ges entspr. In diesem Fall ist gem § 19 Abs 4 S 2 KStG iVm § 180 Abs 1 Nr 2a, Abs 5 Nr 2 AO eine gesonderte und einheitliche Feststellung vorzunehmen, die neben die gegenüber OT und OG wirkende gesonderte und einheitliche Feststellung gem § 14 A...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorstandsmitglieder

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Vorstandsmitglieder einer KapGes (zB > Aktiengesellschaft, > Familienstiftung, > Genossenschaften, > Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) sind im Steuerrecht > Arbeitnehmer (BFH 94, 366 = BStBl 1969 II, 185; BFH 100, 25 = BStBl 1970 II, 824; BFH 114, 535 = BStBl 1975 II, 358; BFH 114, 556 = BStBl 1975 II, 400); ihre Bezüge unterliegen dem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Besondere Tarifvorschriften iSd § 19 KStG

Tz. 11 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 19 Abs 1 bis 4 KStG sind bei der OG erfüllte Tarifvorschriften, die einen Abzug von der KSt, also eine St-Ermäßigung vorsehen, ausschl beim OT anzuwenden. Bei OT in der Rechtsform einer Pers-Ges ist § 19 KStG bei deren MU anzuwenden. Eine besondere Tarifermäßigung iSd § 19 KStG ist dadurch geprägt, dass sie bereits auf der Stufe der St...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Gründe für einen besonderen steuerlichen Arbeitnehmerbegriff

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff für das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht gibt es nicht. Er wäre zwar im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsordnung und der Rechtsanwendung an sich geboten und von der Praxis gefordert (vgl zB Bonjean, DStR 24/2017, Editorial). Die Zielsetzungen dieser Rechtsgebiete sind aber zu unt...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorläufigkeit

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die vorläufige Festsetzung von Steuern ist – neben dem > Vorbehalt der Nachprüfung und dem > Ruhen des Verfahrens – eine Maßnahme, die dem FA einen vorläufigen Abschluss der Fallbearbeitung erlaubt. Das FA kann eine Steuer vorläufig festsetzen, soweit ungewiss ist, ob die Voraussetzungen für ihre Entstehung eingetreten sind (§ 165 Abs 1 Satz 1...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GK / 6.1 Nach DBA steuerfreie Einkünfte

Zeilen 127-130 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 131–132 Steuerfreie ausländische Einkünfte sind insbesondere Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten, wenn das DBA die Freistellungsmethode vorsieht. Nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei gestellte Bezüge aus ausländischen Kapitalgesellschaften, an denen mehr als eine Streubesitzbeteiligung besteht, sind nicht hier, sondern in...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GK / 8.1 Laufende steuerfreie Bezüge nach § 8b Abs. 1 und 4 (ggf. auch aufgrund eines DBA)

Zeilen 151 bis 155 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 156 bis 202 In Zeile 156 sind Ausschüttungen und sonstige Bezüge von Körperschaften gem. § 8b Abs. 1 KStG mit positivem Vorzeichen in der Vorspalte einzutragen. Hierunter fallen alle Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG. Erfasst werden Ausschüttungen in- und ausländischer Körperschaften – ohne wei...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage AEV / 2 Nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte/Gewinnminderungen i. S. d. § 2a Abs. 1 EStG

2.1 Allgemeines Zeile 1 In Zeile 1 ist die Nummer der Anlage AEV anzugeben. Für jeden Staat ist eine gesonderte Anlage AEV auszufüllen. Außerdem ist für jede Art der Einkünfte i. S. d. § 2a Abs. 1 EStG eine gesonderte Anlage auszufüllen. Nur wenn die Einkünfte zu derselben Einkunftsart i. S. d. § 2a EStG gehören und aus demselben Staat stammen, können sie in einer Anlage erfass...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.12 Nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte/Nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen i. S. d. § 2a Abs. 1 EStG

Zeile 26 In dieser Zeile sind ausländische negative Einkünfte sowie Gewinnminderungen hinzuzurechnen, die den Gewinn gemindert haben, aber gem. § 2a Abs. 1 EStG steuerlich nicht abzugsfähig sind. Systematisch wird dazu zunächst der volle Betrag der negativen Einkünfte und Gewinnminderungen in dieser Zeile hinzugerechnet, um dann die trotz der Abzugsbeschränkung abzugsfähigen ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage AESt / 2 Steueranrechnung

Die Steueranrechnung lässt sich in die folgenden Fälle unterteilen: direkte Anrechnung nach § 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 1 EStG bzw. nach DBA, fiktive direkte Anrechnung nach DBA, direkte Anrechnung nach dem InvStG, fiktive direkte Anrechnung nach dem UmwStG. Infolge der Internationalisierung des UmwStG ab VZ 2008 können sich bei Umwandlungsvorgängen fiktive anrechenbare ...mehr