Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

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Internationales Steuerrecht... / 11.1 Überblick und Prüfschema

Vorab ist bei einer Auslandstätigkeit zu erheben, ob ein DBA besteht. Die Anzahl der DBA erhöht sich vorlaufend. Im jeweils ersten BStBl eines Jahres führt das BMF in einem Schreiben alle Staaten auf, mit denen Deutschland ein DBA abgeschlossen hat. Auch laufende Verhandlungen sind in der Liste enthalten. Bei der Tätigkeit in einem Nicht-DBA-Staat wird die Doppelbesteuerung g...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.5.2.2 (Nicht) Anwendung des § 50d Abs. 9 EStG bei geringfügiger Besteuerung bis einschließlich 2016

Mit Beschluss vom 19.12.2013[1] hat sich der BFH erstmals mit dem geringfügig abweichenden Sachverhalt beschäftigt, der sich in den Pilotenfällen dadurch ergab, dass Irland eine punktuelle Besteuerung eingeführt hatte. Praxis-Beispiel § 50d Abs. 9 EStG bei geringfügiger Besteuerung Ein in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger B erzielte in mehreren Streitjahren Einkünfte ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.9 Entwicklungshelfertätigkeit

Sofern Vergütungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit gezahlt werden, ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob das anzuwendende DBA durch die Kassenstaatsklausel (Art. 18 Abs. 1 OECD-MA) oder eine sog. Entwicklungshilfeklausel (z. B. Art. 19 Abs. 3 DBA-Bangladesch, Art. 18 Abs. 2 DBA-Bolivien, Art. 18 Abs. 2 DBA-Ecuador, Art. 19 Abs. 4 DBA-Indien, Art. 19 Abs. 3 DBA-I...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.1.2 Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Aus der Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Quellenstaat ergibt sich jedoch nicht automatisch, dass der Ansässigkeitsstaat diese Einkünfte nicht auch besteuern darf. Die Steuerberechtigung des Quellenstaats macht lediglich notwendig, dass der Ansässigkeitsstaat die Doppelbesteuerung vermeidet. Dies kann durch eine Freistellung der betroffenen Einkünfte unter Progressions...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.2 Länderspezifische Sonderregelungen

Das Sitzortprinzip (Fiktion der Tätigkeit am Sitz der Gesellschaft) enthalten neben dem DBA Schweiz [1] noch folgende Länder[2]: Der BFH hat mit Urteil vom 5.3.2008[3], entschieden, dass Geschäftsführer einer belgischen Kap...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.5 Abgrenzung von Gehaltsnachzahlungen und Gehaltsbestandteilen zu Ruhegehältern und sonstigen Einkünften

Während Gehaltszahlungen bzw. Gehaltsbestandteile bei einer grenzüberschreitenden Beschäftigung regelmäßig in das Quellensteuerrecht des Tätigkeitsstaats fallen (Art. 15 des OECD-MA), gilt für Ruhegehälter wie z. B. betriebliche Pensionen sowie sonstige Einkünfte das Wohnsitzprinzip (Art. 18 und 21 des OECD-MA). Abgrenzungsprobleme ergeben sich vorrangig hinsichtlich der Abgr...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3 Tätigkeitsprinzip

Die deutschen DBA mit den europäischen Ländern entsprechen in der Regel für den Hauptanwendungsfall der Auslandstätigkeiten dem Art. 15 OECD-MA. Hiernach hat der Tätigkeitsstaat das ausschließliche Besteuerungsrecht. In den Fällen der Tätigkeitsstaatbesteuerung spielt es keine Rolle, zu wessen Lasten der Arbeitslohn bzw. aus welchem Staat der Arbeitslohn bezahlt wird. Vgl. a...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Deutsche Unternehmen wählen für ihre Direktinvestitionen im Ausland häufig die Rechtsform der Personengesellschaft, da sie im Vergleich zur Kapitalgesellschaft eine unmittelbare Steuerfreistellung (Regelfall) der ausländischen Einkünfte erreicht (die Nachversteuerung nach § 3 Nr. 40 EStG vermeidet) und gegenüber der reinen Betriebsstätte (Niederlassung, die ebenfal...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.4.2 Verhältnis zum Völkerrecht (Zulässigkeit eines treaty overrides)

Mit dem BFH-Beschluss v. 10.1.2012[1] erfolgte die lange erwartete Vorlage des I. Senats des BFH: Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG insoweit gegen Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 25 sowie Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, als hierdurch für die Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen aus nichtselbstständiger ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.2.1 Anwendungsbereich

Nach der BFH-Rechtsprechung[1] setzt die Anwendung des Progressionsvorbehalts in DBA-Fällen lediglich voraus, dass das einschlägige DBA die Berücksichtigung eines Progressionsvorbehalts nicht verbietet. Die im jeweiligen Methodenartikel enthaltene Aussage über eine evtl. Anwendung des Progressionsvorbehalts haben demnach nur eine deklaratorische Wirkung. Damit ist der Progre...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1.4 Abgrenzung von Gehaltsnachzahlungen/Gehaltsbestandteilen zu Ruhegehältern und sonstigen Einkünften

Während Gehaltszahlungen bzw. Gehaltsbestandteile bei einer grenzüberschreitenden Beschäftigung regelmäßig in das Quellensteuerrecht des Tätigkeitsstaats fallen (Art. 14 des OECD-MA), gilt für Ruhegehälter wie z. B. betriebliche Pensionen sowie sonstige Einkünfte das Wohnsitzprinzip (Art. 17 bzw.18 und 20 bzw. 21 des OECD-MA). Abgrenzungsprobleme ergeben sich vorrangig hinsi...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.7 Personal auf Schiffen und Flugzeugen

Die deutschen DBA enthalten für Einkünfte des Bordpersonals von Seeschiffen und Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr sowie des Bordpersonals von Binnenschiffen häufig gesonderte Bestimmungen. Die DBA enthalten regelmäßig eine Bestimmung, welche Art. 15 Abs. 3 OECD-MA entspricht. Danach steht für Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit des Bordpersonals von Luftfahrzeu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.2.3.1 Allgemeines

Die begünstigte Auslandstätigkeit muss mindestens drei Monate ununterbrochen in Staaten ausgeübt werden, mit denen kein DBA besteht, in das Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit einbezogen sind. Die Tätigkeit ist nicht projekt- oder länderbezogen. Im Gegensatz zu den DBA-Regelungen ist auch kein Bezug zum Veranlagungszeitraum oder Wirtschaftsjahr zu beachten. Abschnitt I...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Ergänzende Zuordnungsproblematik

Da die Vergütungen nicht zwangsläufig der in- oder ausländischen Personengesellschaft zuzuordnen sind, ist ergänzend zu prüfen, ob sich nicht durch die Zuordnung zu einer zweiten Betriebsstätte, der i. d. R. Geschäftsleistungsbetriebsstätte des Mitunternehmers, eine abweichende Zuordnung des Besteuerungsrechts ergibt.[1] Praxis-Beispiel Beispiel aus dem Sachverhalt des BFH-Ur...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1.1 Grundsatz

Der Begriff der Arbeitseinkünfte "Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen" in den deutschen DBA ist weit gefasst. Es zählen hierzu Barzahlungen und Sachbezüge, laufende und einmalige Zahlungen für eine Tätigkeit, für die die Kriterien des § 1 Abs. 2 LStDV (Eingliederung in den Betrieb, Weisungsgebundenheit) maßgeblich sind.[1] Insoweit deckt sich die international übliche D...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.1.2 Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst

Eine Besteuerungsmöglichkeit besteht auch, soweit die Einkünfte aus inländischen öffentlichen Kassen (einschließlich der Kassen des Bundeseisenbahnvermögens und der deutschen Bundesbank) mit Rücksicht auf ein gegenwärtiges oder früheres Dienstverhältnis gewährt werden, ohne dass ein inländischer Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt begründet wurde. Hinsichtlich des Verhältn...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.3 Bezugszeitraum: vom Kalenderjahr abweichendes Steuerjahr

Wird in einem DBA zur Ermittlung der Aufenthalts-/Ausübungstage anstelle eines 12-Monats-Zeitraums auf das Steuer- oder Kalenderjahr abgestellt, sind die Aufenthalts-/Ausübungstage für jedes Steuer- oder Kalenderjahr gesondert zu ermitteln. Weicht das Steuerjahr des anderen Vertragsstaats vom Steuerjahr Deutschlands (= Kalenderjahr) ab, ist jeweils das Steuerjahr des Vertrag...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.8 Grenzüberschreitende Tätigkeit im öffentlichen Dienst (Kassenstaatsprinzip)

Art. 18 OECD-MA regelt in Ergänzung der Bestimmungen des Art. 26 OECD-MA bzw. der völkerrechtlich üblichen Befreiungen für diplomatische Missionen und konsularische Vertretungen als Ausfluss der völkerrechtlichen Souveränität das alleinige Besteuerungsrecht des auszahlenden Staats (Kassenstaat) für Vergütungen für die im öffentlichen Dienst erbrachten Leistungen. Dies gilt so...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.2.3.2 Vorübergehende Rückkehr

Eine vorübergehende Rückkehr ins Inland oder der vorübergehende Aufenthalt in einem DBA-Staat gelten bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von 10 vollen Kalendertagen innerhalb der Drei-Monatsfrist nicht als Unterbrechung der Auslandstätigkeit, werden also bei Berechnung der Mindestfrist mitgerechnet. Voraussetzung ist allerdings, dass die Unterbrechungen zur weiteren Durchfüh...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.7 Länderspezifische Sonderregelungen

In seltenen Fällen wird jedoch nicht auf die Anwesenheit, sondern auf die Tätigkeit abgestellt. Dies betrifft derzeit nur die DBA mit Belgien und Dänemark. Beispiel DBA Dänemark: Hier lautet die Formulierung des Art. 15 Abs. 2: Zitat „Ungeachtet des Abs. 1 können Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person für eine im anderen Vertragsstaat ausgeübte unselbstst...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.3.2 Beteiligung eines Steuerausländers an einer inländischen Personengesellschaft (Inbound-Fall)

Im Urteil v. 10.11.1983[1] hatte der BFH entschieden, dass Einkünfte aus einer stillen Beteiligung an einer inländischen Personengesellschaft, die von deren in den Niederlanden ansässigen Gesellschaftern gehalten wird, sowie aus entsprechenden Darlehen unter die Betriebsstättenvorbehalte der DBA[2] fallen. Nach Tz. 1.2.3 der Betriebsstättenverwaltungsgrundsätze[3] rechnete di...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.6 Altersteilzeitmodelle

Im Rahmen von Altersteilzeitmodellen werden häufig sog. Blockzeitmodelle vereinbart. Innerhalb eines festgelegten Begünstigungszeitraums (z. B. 5 Jahre) wird die Altersteilzeitarbeit in Arbeits- und Freistellungsphasen aufgeteilt. In der Arbeitsphase erbringt der Arbeitnehmer 100 % seiner Arbeitsleistung und erhält dafür 50 % (+ Aufstockungsbetrag) seiner in der Vollzeit bez...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.2.4 Praktische Umsetzung

Die Finanzverwaltung geht nach derzeitigem Stand von folgendem Anwendungsbereich aus:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.1.3 Organe von Kapitalgesellschaften

Eine inländische Steuerpflicht ergibt sich auch, soweit eine Vergütung für eine Tätigkeit als Geschäftsführer, Prokurist oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung im Inland bezogen wird. Diese Fallgruppe wurde erstmals mit dem StÄndG 2001 in das EStG aufgenommen und ist in Zusammenhang mit der DBA-Sonderregelung des DBA Schweiz/DBA Österreich 2002 zu sehen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.10 Künstler und Sportler

Nach Art. 16 (17 a. F.) OECD-MA können Einkünfte, welche dem Sportler/Künstler aus einer im anderen Vertragsstaat persönlich ausgeübten Tätigkeit zufließen, im anderen Staat besteuert werden. Sie werden dann i. d. R. von der inländischen Steuerpflicht freigestellt (z. B. DBA Frankreich, Großbritannien, Australien und Japan). Ausnahmen bestehen z. B. nach den DBA-USA, Korea, ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.11 Begriff des wirtschaftlichen Arbeitgebers

Bei Personalentsendungen im Konzernbereich ist die Bestimmung des DBA-rechtlichen Arbeitgebers von besonderer Bedeutung. Laut BFH-Rechtsprechung[1] ist der Arbeitgeberbegriff i. S. des Art. 15 Abs. 2 b OECD-MA sowohl vom lohnsteuerrechtlichen Arbeitgeberbegriff als auch vom zivilrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Arbeitgeberbegriff zu untersch...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1 Grundsatz der Qualifikationsverkettung

Nur in wenigen DBAs ist die Einordnung der Sondervergütungen abkommensrechtlich geregelt. Das BMF-Schreiben v. 26.9.2014 [1] listet folgende DBAs, die Sondervergütungen, die gewerblich tätige Personengesellschaften zahlen, ausdrücklich den Unternehmensgewinnen zuweisen: Algerien (Artikel 7 Abs. 7), Ghana (Artikel 7 Abs. 6), Kasachstan (Artikel 7 Abs. 6), Liechtenstein (Artikel 7 ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.12 Zahlung des Arbeitslohns zu Lasten einer Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat

Voraussetzungen für die 183-Tage-Regelung sind auch, dass die Vergütungen nicht von einer Betriebsstätte oder festen Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber in dem Tätigkeitsstaat hat. Maßgebend für den Begriff "Betriebsstätte" ist die Definition im jeweiligen Abkommen (vgl. Art. 5 OECD-MA). Als Betriebsstätte gelten insbesondere: Ort der Leitung Zweigniederlassung Ges...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.5.4 Zeitliche Anwendung des § 50 Abs. 9 EStG

§ 50d Abs. 9 EStG ist nach den Anwendungsregelungen des § 52 EStG erst ab 2017 anzuwenden. Ungeachtet dessen greift die Finanzverwaltung für Fälle einer DBA Rückfallklausel bereits "offene" Altfälle auf. DBA-Rückfallklauseln, nach denen Einkünfte aufgrund ihrer Behandlung im anderen Vertragsstaat nicht von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer ausgenommen werden, sind a...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.1 Grundsatz und Tätigkeit in Drittstaaten

Die deutschen DBA stellen den Arbeitslohn, der der ausländischen Besteuerung zugewiesen wird, grundsätzlich bei Nachweis einer ausländischen Besteuerung frei. Zu den Ausnahmen der Steueranrechnung vgl. die Länderübersicht unter Abschnitt 8.8. und die nachfolgenden Erläuterungen. Etwas anderes gilt jedoch für sog. Drittstaateneinkünfte, die z. B. entstehen können, wenn der inl...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5 Besteuerung von Organen von Kapitalgesellschaften (Geschäftsführern, Vorständen etc.)

Verschiedene DBA enthalten Sonderregelungen für Organe von Kapitalgesellschaften. Zum einen kann für diese per Fiktion im "Arbeitnehmerartikel" (Art. 15 OECD-MA) geregelt sein, dass die Arbeit am Sitz der Kapitalgesellschaft ausgeübt wird, zum anderen kann aber auch durch Ausweitung der Anwendungsregelung im Art. 16 der DBA eine Gleichstellung mit den Aufsichtsräten erfolgen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.4.3 Praxis der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hatte ursprünglich in den „Einführungsschreiben Lohnsteuer zum Steueränderungsgesetz 2003 und Haushaltsbegleitgesetz 2004“[1] und dem BMF-Schreiben v. 14.03.2017 [2] die Auslegung der Finanzverwaltung vorgenommen. Das Anwendungsschreiben v. 12.12.2023[3] fasst die Grundsätze zusammen und nimmt auch die Rechtsprechung auf. Hiernach gelten folgende Grundsätze...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.3.1 Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften (Outbound-Fall)

Für die Anwendung des § 15 Abs. 1, Nr. 2 EStG kommt es gem. § 50d Abs. 10 EStG auf die Einkünfte-Qualifizierung im (ausländischen) Quellenstaat an, d. h. maßgebend ist die Qualifikation nach dem Abkommenszusammenhang und nicht nach nationalem Recht.[1] Praxis-Beispiel Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften Der Einzelunternehmer A gründet mit dem Briten B die in Lo...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.5.1 Die zwei Fallgruppen des § 50d Abs. 9 EStG

Mit dem JStG 2007 erfolgte in § 50d Abs. 9 EStG die Einführung einer nationalen Rückfallklausel sowohl für Qualifikationskonflikte als auch für Fälle des unlauteren Steuer-Wettbewerbs, wenn der ausländische Staat Steuervergünstigungen nur beschränkt Steuerpflichtigen gewährt. Insbesondere bei Qualifikationskonflikten kann es zu einer völligen Nichtbesteuerung oder Niedrigerbe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 Verfassungsmäßigkeit und zulässige/unzulässige Rückwirkung

Soweit bereits § 52 Abs. 59a Satz 8 EStG anordnet, dass § 50d Abs. 10 EStG auch auf Zeiträume vor 2009 anzuwenden ist, in denen die Einkommen- und Körperschaftsteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist, liegt nach überwiegender Auffassung in der Literatur[1] eine sog. echte Rückwirkung vor, da der Steueranspruch für diese Jahre mit ihrem Ablauf bereits entstand und di...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.7 Ausnahmsweise Begünstigung bei beschränkter Steuerpflicht

Ist ein im Ausland ansässiger und für einen inländischen Arbeitgeber tätiger Arbeitnehmer ausnahmsweise wegen der Verwertung seiner Tätigkeit im Inland beschränkt steuerpflichtig (vgl. Tz. 10.1.1 – Verwertung im Inland), ist nach R 125 Abs. 3 LStR von einer Besteuerung abzusehen, wenn mit dem Wohnsitzstaat kein DBA besteht und der Arbeitnehmer nachweist, dass er mit seinen E...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.5.2.1 Verhältnis von § 50d Abs. 8 und 9 EStG

Der BFH hat sich in mehreren Urteilen umfassend mit § 50d Abs. 9 EStG beschäftigt. In seinem Urteil vom 11.1.2012[1] hat er zum Verhältnis von § 50d Abs. 8 EStG zu § 50d Abs. 9 EStG Stellung genommen. Praxis-Beispiel Verhältnis von § 50d Abs. 8 und 9 EStG Ein in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger A erzielte im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Pilo...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.3 Begünstigter Arbeitslohn

Steuerfrei ist der Arbeitslohn, der auf die begünstigte Tätigkeit entfällt. Bei vorübergehender Rückkehr ins Inland sowie bei einem kurzen Aufenthalt in einem DBA-Staat bleibt auch der für die im Abschnitt II des ATE genannten 10 Unterbrechungstage gezahlte Arbeitslohn steuerfrei. 11.3.1 Lohnfortzahlung bei Krankheit Erkrankt ein Arbeitnehmer während einer begünstigten Ausland...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3 Arbeitsort bei passiven Leistungen

Insbesondere bei leitenden Angestellten kommt es häufiger vor, dass Personen, deren Arbeitsverhältnis aufgelöst wird, in den letzten Monaten vor dem Auslaufen des Arbeitsvertrags von ihrer Tätigkeit unter Fortzahlung der regulären Bezüge freigestellt werden. Diese Arbeitsfreistellungen unterscheidet man in widerrufliche und unwiderrufliche Freistellungen. Nach der Rechtsprech...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.1 Grundsatz

Wird ein Arbeitnehmer nur kurzfristig bzw. vorübergehend im Ausland eingesetzt, bleibt es nach den deutschen DBA regelmäßig beim Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates. Für die Beibehaltung des Besteuerungsrechts des Wohnsitzstaates setzt Art. 15 Abs. 2 OECD-MA voraus, dass sich der im Inland ansässige Arbeitnehmer insgesamt nicht länger als 183 Tage während des jeweiligen Steu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.8 Billigkeitsmaßnahmen bei Unterschreiten der 183-Tage-Frist

Unter Bezugnahme auf den Erlass des FinMin NRW v. 5.4.1979[1] konnte in den Fällen der vorzeitigen Rückkehr aus z. B. Bürgerkriegsstaaten billigkeitshalber beantragt werden, von einer deutschen Besteuerung abzusehen, wenn der ursprünglich geplante Aufenthalt eine Aufenthaltsdauer von über 183 Tagen vorsah. Die Finanzverwaltung wendet den o. g. Iran-Erlass nicht mehr analog an...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.2.1 Anwendungsbereich

Die Regelungen des ATE sind entsprechend dem Charakter der zugrunde liegenden Norm des § 34c Abs. 5 EStG eine Billigkeitsmaßnahme zugunsten der deutschen Exportwirtschaft. Hintergrund ist die Intention, dass deutsche Arbeitgeber im Ausland für entsprechende Export- und Montagetätigkeiten nicht schlechter gestellt werden sollen als dort ansässige Arbeitgeber. Hierzu sollen fü...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.11.2 Steuerliche Konsequenzen

Zu beachten ist, dass nicht in allen DBA die 183-Tage-Regelung dem Art. 15 OECD-MA entspricht. Der Arbeitgeberbegriff ist dann entsprechend dem Abkommensinhalt auszulegen. Der BFH[1] schließt nicht aus, dass ein Arbeitnehmer bei Anwendung der 183-Tage-Regelung in 2 Dienstverhältnissen steht. Die Auswirkungen sollen anhand folgender Beispiele erläutert werden. Praxis-Beispiel...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2 Wettbewerbsverbot

Kehrt ein Arbeitnehmer regelmäßig nach einer Auslandstätigkeit (Tätigkeit für einen ausländischen Arbeitgeber) wieder in den Wohnsitzstaat zurück, stellt sich die Frage, ob der frühere Tätigkeitsstaat oder der aktuelle Wohnsitzstaat eine Vergütung für ein eingeräumtes Wettbewerbsverbot besteuern darf. Die Rechtsprechung antwortet hierzu nicht einheitlich: Nach der Rechtsprech...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.5.3 (Nochmalige) Gesetzesänderung ab 2017

Durch das BEPS I-Gesetz wurde durch die Einfügung von ‹soweit› statt ‹wenn› in § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG für die Zukunft ab 2017 sichergestellt, dass die Regelung, falls Einkünfte im anderen Staat nur teilweise nicht besteuert werden oder nur teilweise einer geringen Besteuerung unterliegen, auf diesen Teil Anwendung findet. Ein vergleichbares Problem besteht bei den DBA-Rückf...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.11.4.4 Gelegentliche Überlassung zwischen fremden Dritten

Eine gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung liegt grundsätzlich dann vor, wenn der zivilrechtliche Arbeitgeber, dessen Unternehmenszweck nicht die Arbeitnehmerüberlassung ist, mit einem nicht verbundenen Unternehmen vereinbart, seinen Arbeitnehmer für eine befristete Zeit bei ihm tätig werden zu lassen und das aufnehmende Unternehmen entweder eine arbeitsrechtliche Vereinbaru...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7 Verrechnungspreiskorrekturen

Beteiligungen an Personengesellschaften werden abkommensrechtlich der Betriebsstätte gleichgestellt und unterliegen damit grundsätzlich hinsichtlich der Betriebsstättengewinnabgrenzung (faktisch Betriebsstättengewinnermittlung) nach Art. 7 OECD-MA und national ab 2013 § 1 Abs. 5 AStG (Umsetzung des OECD AOA "Autorised OECD Approach").[1] Allerdings ist zu beachten, dass im Ve...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.9 Zahlung durch den Arbeitgeber (Arbeitgeberbegriff) – Allgemeines zu Art. 15 Abs. 2 Buchst. b OECD-MA

Erfolgt die Zahlung durch einen oder für einen im Tätigkeitsstaat ansässigen Arbeitgeber, sind die Voraussetzungen für die Besteuerung im Ansässigkeitsstaat nach Art. 15 Abs. 2 Buchst. b OECD-MA nicht erfüllt. Erfolgt die geleistete unselbstständige Tätigkeit bei einem fremden, unabhängigen Unternehmen (kein verbundenes Unternehmen i. S. d. § 15 AktG, § 1 Abs. 2 AStG) ist re...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1. Problematik der Sondervergütungen

Vergütungen, die ein Gesellschafter einer Personengesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat, sind nach nationaler Regelung in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz und Nr. 3 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb (und nicht Einkünfte aus nicht selbstständiger ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.4.4 Aktuelle Rechtsprechung und anhängige Verfahren

Zur Frage der evtl. Steuerfreiheit nach DBA – Geltendmachung nach Bestandskraft bei Vorlage eines Nachweises gem. § 50d Abs. 8 Satz 2 EStG ist das Revisionsverfahren VI R 34/21 anhängig [1] Hierbei sind 3 Einzelfragen zu entscheiden: Weist das DBA-Großbritannien einem Vertragsstaat das ausschließliche Besteuerungsrecht zu, finden dann der Methodenartikel und damit auch die Rüc...mehr