Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

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Stille Gesellschaft – ABC I... / 2.1 Atypische stille Gesellschaft

Die atypische stille Gesellschaft wird im internationalen Steuerrecht regelmäßig als Personengesellschaft behandelt; vgl. "Personengesellschaft (allgemein)".[1] Die Einkünfte hierauf sind daher abkommensrechtlich Unternehmensgewinne entsprechend Art. 7 OECD-MA, die in Deutschland nach § 34d Nr. 2 Buchst. a) EStG ausl. Einkünfte bilden, soweit sie durch eine im Ausland belege...mehr

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Stille Gesellschaft – ABC I... / 3 Beratungshinweise

Gegenwärtig besteht nur eine Chance für die Gestaltung einer inländischen Kapitalgesellschaft & atypischen stillen Gesellschaft mit einer natürlichen Person als Stillen, um für den stillen Gesellschafter die Freistellung nach dem internationalen Schachtelprivileg zu erhalten. Da dem jedoch § 50d Abs. 11 EStG entgegensteht, setzt ein Erfolg einer solchen Gestaltung einen lang...mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 5.6 Bei Abwärtsverschmelzungen ist eine Buchwertübertragung auch hinsichtlich der Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft zu prüfen

Bei einer Abwärtsverschmelzung gehört gemäß der Rechtsprechung des BFH[1] auch die unmittelbar auf den Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft übergehende Beteiligung der übertragenden Gesellschaft an der übernehmenden Gesellschaft zu den übergehenden Wirtschaftsgütern i. S. des § 11 Abs. 1 Satz 1 UmwStG.[2] Dies hat erhebliche Bedeutung für die Frage, ob der Buchwert i...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 5.3 Unbeschränkte bzw. beschränkte Steuerpflicht des Einbringenden

§ 20 UmwStG findet nach § 1 Abs. 4 Nr. 2 UmwStG nur Anwendung[1], wenn die natürliche Person als Einbringende ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsstaat der EU oder des EWR hat oder die in- oder ausländische Kapitalgesellschaft als Einbringende nach den Rechtsvorschriften eines EU-/EWR-Staat gegründet wurde und auch nach den DBA mit Drittstaaten als in...mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 9.5 Verschmelzung ins Ausland

Wird die übertragende Gesellschaft auf eine ausländische Kapitalgesellschaft verschmolzen, ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 UmwStG zu prüfen, ob das Besteuerungsrecht bezüglich der Gewinne aus der Veräußerung der Anteile an der übertragenden Kapitalgesellschaft durch die Verschmelzung ausgeschlossen oder beschränkt wird. Maßgeblich sind hier die Regelungen des betreffenden DBA[1]: H...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 6.6.9 Anteilstausch, bei dem Deutschland das Besteuerungsrecht verliert

Ist das Besteuerungsrecht Deutschlands hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der eingebrachten Anteile ausgeschlossen oder beschränkt, erfolgt die Bewertung der eingebrachten Anteile beim Einbringenden nach § 21 Abs. 2 Satz 2 UmwStG mit dem gemeinen Wert. Die gleiche Rechtsfolge tritt im Fall des § 21 Abs. 2 Satz 2 UmwStG ein, wenn das Besteuerungsrecht der Bundesrepu...mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 9.2 Zu versteuernder Veräußerungsgewinn bei Ansatz des gemeinen Werts

Für die Ermittlung der Einkünfte des Gesellschafters, die durch die fiktive Veräußerung entstehen, gelten die allgemeinen Vorschriften[1]: § 17 EStG bei Halten einer wesentlichen Beteiligung im Privatvermögen, § 20 Abs. 4a EStG, wenn die Beteiligung weder Betriebsvermögen noch eine wesentliche Beteiligung i. S. des § 17 EStG darstellt,[2] §§ 4, 5 EStG, wenn die Beteiligung in e...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 6.8 Einbringung einer Betriebsstätte

Wird einer Betriebsstätte in einem anderen EU-Mitgliedstaat zuzurechnendes Betriebsvermögen, für die Deutschland die Doppelbesteuerung beim Einbringenden durch Anwendung der Anrechnungsmethode vermeidet, in eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Gesellschaft eingebracht, wird das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf diese Betriebsstätte ...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 8.4 Einschränkungen des Bewertungswahlrechtes

Das Bewertungswahlrecht zum Ansatz eines Werts unter dem gemeinen Wert ist nach§ 20 Abs. 2 Sätze 2 und 4 UmwStG nur zulässig, soweit (kumulativ) das übernommene Betriebsvermögen kein negatives Kapital ausweist; das eingebrachte Betriebsvermögen bei der übernehmenden Kapitalgesellschaft der Körperschaftsteuer unterliegt (bei der Übertragung auf eine steuerbefreite Gesellschaft ...mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 6.1 Besteuerung des Übertragungsgewinns (bei Übertragung über dem Buchwert)

Der Übertragungsgewinn, der nur beim Ansatz mit dem Zwischenwert, dem gemeinen Wert oder einer schädlichen Gegenleistung entstehen kann, unterliegt der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Es ist jedoch zu beachten, dass auch bei der Ermittlung des Übertragungsgewinns die allgemeinen Steuerbefreiungen gelten[1]: Beispiele: Hält die übertragende Gesellschaft Anteile an (irgend...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 13.1 Anschaffungskosten der GmbH-Anteile

Der Wert, mit dem die Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt, gilt für den Einbringenden nach § 20 Abs. 3 Satz 1 UmwStG als Veräußerungspreis und als Anschaffungskosten der Gesellschaftsanteile. Die Anschaffungskosten der Anteile erhöhen sich nach § 20 Abs. 3 Satz 2 UmwStG um den gemeinen Wert des eingebrachten Betriebsvermögens, das zwar mit eingebrach...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 14.4.2 Verlust der Ansässigkeitsvoraussetzungen nach § 1 Abs. 4 UmwStG

Es erfolgt eine rückwirkende Besteuerung eines Einbringungsgewinns nach § 22 Abs. 1 Satz 6 Nr. 6 UmwStG auch dann, wenn der originär Einbringende nach einer unentgeltlichen Übertragung von sperrfristbehafteten Anteilen die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 4 UmwStG nicht mehr erfüllt, weil er seinen Aufenthalt in Deutschland oder in einem EU/EWR-Staat aufgibt.[1] Die speziell fü...mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 5.3 Sicherstellung der Besteuerung von stillen Reserven

Voraussetzung für eine Buchwertverschmelzung ist nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UmwStG, das die stillen Reserven der deutschen Besteuerung nicht entzogen werden können. Die spätere Besteuerung der im übertragenen Vermögen vorhandenen stillen Reserven ist nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwStG stets sichergestellt, wenn die übernehmende Kapitalgesellschaft nach § 1 KStG unbeschrä...mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 11.1 Ausschluss der Rückwirkung bei grenzüberschreitenden Umwandlungen

Gemäß § 2 Abs. 3 UmwStG wird die Zulässigkeit der Rückwirkung bei bestimmten grenzüberschreitenden Umwandlungen beschränkt, um weiße Einkünfte zu vermeiden. Weiße Einkünfte entstehen z. B. dann, wenn bei einer Hinausverschmelzung der Sitzstaat der übernehmenden Gesellschaft einen kürzeren Rückwirkungszeitraum vorsieht als Deutschland. So sehen z. B. sieben EU-Staaten keine Rü...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 5.2 Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht der übernehmenden Kapitalgesellschaft

Es ist unbeachtlich, ob die übernehmende Körperschaft in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt körperschaftsteuerpflichtig ist.[1] Ebenfalls begünstigt sind nach § 1 Abs. 3 UmwStG ausländische Vorgänge, die mit Umwandlungen nach dem UmwG vergleichbar sind. Dabei soll sich die Vergleichbarkeit danach orientieren, ob der Vorgang seinem Wesen nach einer der Umwandlungsarten d...mehr

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§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / IV. Doppelbesteuerungsabkommen und Anrechnungsregelung des § 21 ErbStG

1. Allgemeines Rz. 14 Da die einzelnen Staaten die Erbschafts- bzw. Schenkungsbesteuerung an unterschiedliche Kriterien anknüpfen – in Betracht kommen etwa Wohnsitz, Staatsangehörigkeit oder Belegenheit des Vermögens –, treten in Erbfällen mit Auslandsbezug regelmäßig Fragen der Doppel- oder sogar Mehrfachbesteuerung von Erwerben auf. Die Bundesrepublik Deutschland beanspruch...mehr

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§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / 2. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 15 Anders als im Einkommensteuerrecht existieren im Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerrecht nur wenige Doppelbesteuerungsabkommen. Solche bilateralen Verträge hat die Bundesrepublik Deutschland bisher mit Frankreich, der Schweiz, Griechenland, Dänemark, Schweden, den USA, Israel und (bis 31.7.2008) mit Österreich geschlossen. Rz. 16 Doppelbesteuerung sehen für die Vermeidung...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / VI. Schulden und Lasten bei beschränkter Steuerpflicht und bei Doppelbesteuerungsabkommen (§ 10 Abs. 6 S. 2 ErbStG)

Rz. 140 Nicht abzugsfähig sind sachlogisch Schulden und Lasten, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Vermögensgegenständen stehen, die nicht der Besteuerung in Deutschland unterliegen, § 10 Abs. 6 S. 1 ErbStG. Bei beschränkter Steuerpflicht unterfällt (nur) das Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG der Erbschafts- bzw. Schenkungsbesteuerung, § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 19 Abs...mehr

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§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / 3. Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer

Rz. 17 Ist kein Doppelbesteuerungsabkommen vorhanden, gilt § 21 Abs. 1 S. 1 ErbStG. Danach ist bei Erwerbern, die in einem ausländischen Staat mit ihrem Auslandsvermögen zu einer der deutschen Erbschaftsteuer "entsprechenden" Steuer (ausländische Steuer) herangezogen werden, auf Antrag die – festgesetzte, gezahlte und keinem Ermäßigungsanspruch unterliegende – ausländische S...mehr

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§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / 4. Weltvermögen

Rz. 6 Liegt eine unbeschränkte Steuerpflicht eines Erwerbs vor, umfasst diese stets den gesamten weltweiten Erwerb. Ist etwa eine im Ausland belegene Immobilie (z.B. Ferienwohnung) Gegenstand einer Schenkung, ist der Vorgang – sofern der Schenker oder der Beschenkte Steuerinländer ist – unbeschränkt steuerpflichtig. Im Erbfall unterliegt bei unbeschränkter Steuerpflicht (Erb...mehr

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§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / 1. Allgemeines

Rz. 14 Da die einzelnen Staaten die Erbschafts- bzw. Schenkungsbesteuerung an unterschiedliche Kriterien anknüpfen – in Betracht kommen etwa Wohnsitz, Staatsangehörigkeit oder Belegenheit des Vermögens –, treten in Erbfällen mit Auslandsbezug regelmäßig Fragen der Doppel- oder sogar Mehrfachbesteuerung von Erwerben auf. Die Bundesrepublik Deutschland beansprucht bei inländis...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / VI. Bewertung von ausländischem Grundbesitz

Rz. 98 Gemäß § 12 Abs. 7 ErbStG ist ausländischer Grundbesitz nach § 31 BewG zu bewerten. Danach ist der gemeine Wert i.S.d. § 9 BewG (siehe Rdn 11 ff.) zum Besteuerungszeitpunkt zugrunde zu legen. § 12 Abs. 7 ErbStG hat nur Bedeutung, soweit der ausländische Grundbesitz nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen (siehe § 18 Rdn 14 ff.) von der deutschen Erbschaftsteuer ausg...mehr

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§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / 3. Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 5 Deutsche Staatsangehörige, die keinen inländischen Wohnsitz haben und sich nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, unterfallen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. b ErbStG der unbeschränkten Steuerpflicht ("Wegzugsbesteuerung"), sofern nicht in einem Doppelbesteuerungsabkommen (siehe Rdn 14 ff.) anderes geregelt ist. Die Finanzverwaltung stellt an eine...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.5 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 31 § 2 AStG ist kein sog. Treaty Override.[1] Die Rechtsfolgen der Norm stehen folglich unter dem Vorbehalt der Schrankenwirkung von DBA (§ 2 Abs. 1 AO).[2] Nur insoweit, als DBA-Vorschriften den Rechtsfolgen des § 2 AStG nicht entgegenstehen, können die Rechtsfolgen auch zur Anwendung kommen. Kein Abkommensschutz kann eintreten, wenn der Steuerpflichtige in keinem auslä...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.2.4 Konkreter Belastungsvergleich als Ausnahme zu Nr. 1 und Nr. 2

Rz. 260 An die in § 2 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 AStG aufgestellten Vermutungen einer niedrigen Besteuerung schließt sich in beiden Alternativtatbeständen der sog. konkrete Belastungsvergleich an. Eine niedrige Besteuerung liegt demnach nicht vor, wenn gem. einem Nachweis durch die Person "die von ihrem Einkommen insgesamt zu entrichtenden Steuern mindestens zwei Drittel der Ein...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.2.3 Möglichkeit einer Vorzugsbesteuerung im Ausland (§ 2 Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 215 Gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG liegt eine niedrige Besteuerung vor, wenn "die Belastung der Person durch die in dem ausländischen Gebiet erhobene Einkommensteuer aufgrund einer gegenüber der allgemeinen Besteuerung eingeräumten Vorzugsbesteuerung erheblich gemindert sein kann". Hintergrund des Tatbestands in § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG ist die (bereits bei Einführung des AStG ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.7 Verhältnis zu den Vorschriften des EStG

Rz. 54 Bei § 2 AStG EStG handelt es sich um eine Vorschrift zur Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht. Der Anwendungsbereich der Norm und der Anwendungsbereich der unbeschränkten Steuerpflicht schließen sich gegenseitig aus.[1] Dies gilt gleichermaßen für die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG sowie nach § 1 Abs. 2 EStG [2], wenngleich die Aufgabe der erwei...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.1.6 Persönliche Steuerpflicht nach Wegzug (§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG)

Rz. 136 § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG stellt zudem Anforderungen an die persönlichen Steuerpflicht nach dem Wegzug auf. Demnach muss die Person entweder in einem ausländischen Gebiet ansässig sein, in dem sie nur einer niedrigen Besteuerung unterliegt, oder die Person darf in keinem ausländischen Gebiet ansässig sein. Für Zwecke der Anwendung des § 2 AStG ist daher zunächst zu ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.4.4 Zurechnungsobjekte

Rz. 312 Die Zurechnungsobjekte sind abschließend in § 2 Abs. 4 AStG genannt. Für diese ist infolge der anteiligen Zurechnung (s. Rz. 310) zu prüfen, ob die Freigrenze in § 2 Abs. 1 S. 3 AStG erfüllt ist bzw. ob wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland vorliegen. Die dabei im Gesetz enthaltenen Grenzen müssen durch den Steuerpflichtigen unter Berücksichtigung der Zure...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.5.2 Berechnung der Steuer unter Progressionsvorbehalt (§ 2 Abs. 5 Satz 1)

Rz. 331 § 2 Abs. 5 S. 1 AStG regelt den anwendbaren Steuersatz. Die Norm ordnet die Anwendung des sog. Progressionsvorbehalts (§ 32b EStG) im Rahmen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht an, indem der "Steuersatz [...], der sich für sämtliche Einkünfte der Person ergibt", zur Anwendung kommt. Dies gilt auch in Fällen, in denen § 2 Abs. 1 AStG nicht zu einer Ausdehnung d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.2.1 Erweiterung der beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte

Rz. 150 § 2 AStG zieht im Wesentlichen zwei Rechtsfolgen nach sich: einerseits werden die im Inland steuerpflichtigen Einkünfte erweitert ("über die beschränkte Steuerpflicht hinaus"). Andererseits kommt es zur Anwendung des Progressionsvorbehalts (s. Rz. 331ff.). Gem. § 2 Abs. 1 S. 1 AStG ist eine die Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 AStG erfüllende Person über die beschr...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.3.2 Unternehmerische Beteiligungen im Inland (§ 2 Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 280 § 2 Abs. 3 Nr. 1 AStG definiert das Vorliegen wesentlicher wirtschaftlicher Inlandsinteressen aufgrund unternehmerischer Aktivitäten im Inland. Maßgeblich ist der Beginn des Vz, mithin jeweils der 1.1. eines Kalenderjahres innerhalb des Anwendungszeitraums. Veräußerungen und Hinzuerwerbe haben somit stets erst ab dem Folgejahr Bedeutung.[1] Dies gilt gleichermaßen fü...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.2.2 Abstrakte Niedrigbesteuerung im Ausland (Nr. 1)

Rz. 205 Gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 AStG liegt eine niedrige Besteuerung vor, wenn "die Belastung durch die in dem ausländischen Gebiet erhobene Einkommensteuer – nach dem Tarif unter Einbeziehung von tariflichen Freibeträgen – bei einer in diesem Gebiet ansässigen unverheirateten natürlichen Person, die ein steuerpflichtiges Einkommen von 77.000 Euro bezieht, um mehr als ein Drit...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.3.4 Wesentliches nicht-ausländisches Vermögen (§ 2 Abs. 3 Nr. 3)

Rz. 295 Gem. § 2 Abs. 3 Nr. 3 AStG bestimmt sich das Vorliegen wesentlicher wirtschaftlicher Inlandsinteressen in Abhängigkeit der Vermögensstruktur des Steuerpflichtigen (unter Berücksichtigung des Vermögens von Gesellschaften i. S. v. § 5 AStG, s. Rz. 300ff.). Maßgeblich ist der Beginn des Vz, mithin jeweils der 1.1. eines Kalenderjahres innerhalb des Zehnjahreszeitraums. ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.6 Verhältnis zu den Vorschriften des AStG

Rz. 45 Der Fremdvergleichsgrundsatz gem. § 1 AStG ist sowohl bei unbeschränkt wie bei beschränkt Steuerpflichtigen zu beachten. Die Vorschrift des § 1 AStG ist auch für Zwecke der Ermittlung der Zusatzeinkünfte gem. § 2 Abs. 1 AStG zu berücksichtigen. Rz. 46 §§ 2, 4 und 5 AStG bilden zusammen den zweiten Abschnitt des AStG. Die Vorschriften wirken zusammen, wenngleich sie unt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.6 Kappung der Einkommensteuer (§ 2 Abs. 6)

Rz. 355 § 2 Abs. 6 AStG trägt dem Regelungszweck, Vorteile im Zusammenhang mit steuerlich motivierten Wegzügen zu versagen, Rechnung. Ziel der Vorschrift ist es gerade nicht, über die Versagung von Vorteilen hinaus dem StPfl. eine Art Strafsteuer aufzuerlegen.[1] Dies stellt Abs. 6 sicher, indem die zu erhebende Steuer auf den Betrag gekappt wird, der bei unbeschränkter Steu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.10.2 Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 95 Die Vorschrift in § 2 AStG führt verglichen mit dem Inlandsfall nicht zu einer höheren Besteuerung nach dem Wegzug und stellt insoweit keine Beschränkung der Grundfreiheiten dar (Rz. 96). Einen Eingriff in die Grundfreiheiten wird man nur dann bejahen können (aber auch müssen), wenn man die Bildung eines horizontalen Vergleichspaars anerkannt (Rz. 97).[1] Eine Rechtfe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.1.3 Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG

Rz. 120 Tatbestandlich setzt § 2 Abs. 1 S. 1 AStG ein "Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 S. 1 EStG" voraus. Die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG endet, wenn eine natürliche Person ihren inländischen Wohnsitz und/oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt aufgibt.[1] Der Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht ist maßgeblich für d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 200 § 2 Abs. 2 AStG enthält die Definition des in § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 1. Alt. AStG enthaltenen Tatbestandsmerkmals der "niedrigen Besteuerung". Voraussetzung für die Prüfung der niedrigen Besteuerung ist die Ansässigkeit des Steuerpflichtigen in (mindestens) einem ausländischen Gebiet.[1] Die Norm enthält zwei alternative Tatbestände, weshalb eine Niedrigbesteuerung ge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.3.3 Wesentliche nicht-ausländische Einkünfte (§ 2 Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 290 Gem. § 2 Abs. 3 Nr. 2 AStG liegt ein wesentliches wirtschaftliches Inlandsinteresse in Abhängig von den Einkünften des Steuerpflichtigen vor. Ein wesentliches wirtschaftliches Inlandsinteresse wird begründet, wenn die nicht-ausländischen Einkünfte eine relative oder absolute Grenze überschreiten. Dies ist nicht stichtagsbezogen, sondern muss zeitraumbezogen für den V...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.5.4 Behandlung von Kapitalerträgen (§ 2 Abs. 5 Satz 3)

Rz. 345 § 2 Abs. 5 S. 3 AStG betrifft die Behandlung von Kapitalerträgen im Rahmen der Besteuerung nach § 2 Abs. 5 AStG. Ausweislich der Vorschrift bleibt § 43 Abs. 5 EStG unberührt. Damit wurde eine Vorschrift ins Gesetz aufgenommen, die eine Spezialregelung gegenüber § 50 Abs. 2 EStG mit Blick auf die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs nach § 43 EStG darstellt.[1] Rz. 346 G...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.4 Freigrenze für Bagatellfälle (§ 2 Abs. 1 Satz 3)

Rz. 186 Gem. § 2 Abs. 1 S. 3 AStG findet S. 1 – d. h. die Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht – nur für Vz Anwendung, in denen die insgesamt beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte mehr als EUR 16.500 betragen. Damit sollen Bagatellfälle aus dem Anwendungsbereich des § 2 AStG ausgenommen werden.[1] Technisch handelt es sich bei der Ausnahmevorschrift um eine Freigrenze...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 3 Verfahren

Rz. 370 § 2 AStG auferlegt dem Stpfl. keine besonderen Erklärungspflichten. Es bleibt insoweit bei den allg. Erklärungspflichten gem. § 25 Abs. 3 EStG.[1] Rz. 371 Die Besteuerung im Rahmen des § 2 AStG erfolgt grds. durch Veranlagung (§ 25, § 50 Abs. 1 EStG). Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn ausschließlich Einkünfte erzielt werden, die einem abgeltenden Steuerabzug un...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.1.2 Natürliche Person

Rz. 115 § 2 AStG betrifft nur natürliche Personen und somit weder Kapitalgesellschaften noch Personengesellschaften.[1] Eine Ausdehnung der Norm auf Kapitalgesellschaften soll sich aufgrund der Unmöglichkeit der persönlichen Bindung durch die Staatsangehörigkeit erübrigen.[2] Rz. 116 Natürliche Person i. S. d. Norm ist jeder Mensch, ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Rasse...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.1.5 Steuerpflicht "als Deutscher"

Rz. 131 Die retrospektiv zu ermittelnde Dauer der unbeschränkten Steuerpflicht muss zugleich "als Deutscher" bestanden haben. Dies muss über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren gleichzeitig mit der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG vorgelegen haben.[1] Zeiträume der unbeschränkten Steuerpflicht ohne zeitgleiche Staatsangehörigkeit werden nicht in die Be...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.4.2 An der Zurechnung beteiligte Subjekte

Rz. 306 Die Zurechnung erfolgt gem. § 2 Abs. 4 AStG zu "einer Person". Hierbei handelt es sich um den Steuerpflichtigen i. S. d. § 2 AStG. Rz. 307 Die Zurechnung erfolgt von einer ausländischen Gesellschaft i. S. v. § 5 AStG. Dies setzt zunächst eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. d. KStG voraus, die weder Sitz noch Geschäftsleitung im Inland hat....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.2.2 Zeitliche Aspekte

Rz. 170 Die Rechtsfolgen des § 2 AStG treten bei der steuerpflichtigen Person gem. dessen Abs. 1 S. 1 "bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem ihre unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat" ein. Der Zeitraum, in dem § 2 AStG Wirkung entfalten kann, beginnt somit im VZ des Wegzugs und endet spätestens mit Ablauf von zehn Jahren nach dem Ende des Wegzugsjahr...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.10.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 85 Zur Verfassungskonformität des § 2 AStG – in seiner damaligen, gleichwohl weitgehend der heutigen entsprechenden Fassung – liegt eine Entscheidung des BVerfG vor. Darin kam das BVerfG zu dem Schluss, der "gesamte Regelungsgehalt der Vorschrift" sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[1] Die Verfassungsmäßigkeit des § 2 AStG könnte in Anbetracht dessen als geklä...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.1.4 Fünfjährige unbeschränkte Steuerpflicht im Zehnjahreszeitraum vor dem Wegzug

Rz. 126 § 2 AStG setzt eine intensive Verwurzelung des Wegzüglers mit dem Inland voraus. Diese drückt sich einerseits in der persönlichen Steuerpflicht vor dem Wegzug und andererseits in der Staatsangehörigkeit (s. Rz. 131ff.) aus. Konkret erfordert § 2 Abs. 1 S. 1 AStG eine insgesamt mindestens fünfjährige unbeschränkte Steuerpflicht in einem Zeitraum von zehn Jahren vor de...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.3.2 Fiktion einer inländischen Geschäftsleitungsbetriebsstätte

Rz. 180 § 2 Abs. 1 S. 2 AStG setzt (gewerbliche) Einkünfte voraus, die weder durch eine ausländische Betriebsstätte noch durch einen ständigen Vertreter im Ausland erzielt werden. Da gewerbliche Einkünfte, die einer inländischen Betriebsstätte zuzuordnen sind, aufgrund des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG von § 2 AStG nicht erfasst zu werden brauchen,[1] setzt der Tatbestand...mehr