Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

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Sitzverlegung – ABC IntStR / 2.2 Zuzug von Kapitalgesellschaften

Verlegt eine ausl. Gesellschaft ihren Sitz nach Deutschland, wird sie in Deutschland unbeschränkt stpfl. Da der Ort der Geschäftsleitung in Deutschland liegt, wird sie auch nach dem DBA in Deutschland als ansässig gelten. Die Wirtschaftsgüter, die infolge der Sitzverlegung in Deutschland steuerverstrickt werden, sind als eingelegt zu behandeln[1] und daher unter Aufdeckung de...mehr

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Bankgeheimnis – ABC IntStR / 3 Beratungshinweise

Das Bankgeheimnis steht international unter derart starkem Druck, dass auch weiterhin mit einer fortlaufenden Einschränkung gerechnet werden muss. Die Bundesrepublik hat ein dichtes Netz von DBA und Auskunftsabkommen geschaffen, wonach sich die Banken nicht mehr auf ein Bankgeheimnis berufen können. Eine andere Frage ist jedoch, inwieweit sich diese rechtlichen Möglichkeiten...mehr

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Betriebsstätte (Begriff) – ... / 2.3 Art. 5 OECD-MA – Abkommensrechtlicher Betriebsstättenbegriff

Das Abkommensrecht kann kein eigenständiges Besteuerungsrecht begründen, sondern lediglich einen nach nationalem Recht bestehenden Besteuerungsanspruch beschränken. Der abkommensrechtliche Betriebsstättenbegriff dient in erster Linie dem Zweck festzustellen, wann der andere Vertragsstaat berechtigt ist, einen Teil der Gewinne eines Unternehmens des einen Vertragsstaats (Ansäs...mehr

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Arbeitnehmer (LSt) – ABC In... / 4 Beratungshinweise

Das LSt-Abzugsverfahren für grenzüberschreitende Tätigkeit der Arbeitnehmer hat sich trotz der Einführung der elektronischen LSt-Abzugsmerkmale, des Wegfalls der LSt-Karte und der Beseitigung der Sondervorschriften für beschr. stpfl. Arbeitnehmer in § 39d a. F. EStG nicht wesentlich geändert. Im ELStAM-System tritt an die Stelle der Freistellungsbescheinigung die Feststellun...mehr

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Personengesellschaft (Sonde... / 1 Systematische Einordnung

Nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG gelten Tätigkeitsvergütungen und Darlehens-, Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Lizenzzahlungen), die der Gesellschafter von der Mitunternehmerschaft (einschließlich der atypischen stillen Gesellschaft) erhält, als Teil der Einkünfte aus der Mitunternehmerschaft und sind daher im Gewinnanteil des Gesellschafters aus der Personengesellschaft zu ...mehr

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Steueroasen (nicht kooperie... / 2 Inhalt

Nach § 1 Abs. 1 StAbwG erfasst der persönliche Regelungsbereich des Gesetzes natürliche Personen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Sachlich betrifft das Gesetz nach § 1 Abs. 2 StAbwG Steuern und Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder EU-Recht geregelt sind und durch Bundes-, Landes- oder Gemeindebehörden verwaltet werden. Erfasst werden damit...mehr

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Arbeitnehmer-Entsendung – A... / 1 Systematische Einordnung

Eine Arbeitnehmer-Entsendung wirft die Frage auf, wer Arbeitgeber während des Entsendezeitraums ist. Bei einer Arbeitnehmer-Entsendung bleibt der Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers mit dem entsendenden Unternehmen i. d. R. bestehen; dieses ist also "rechtlicher Arbeitgeber". Es stellt sich aber die Frage, ob auch das aufnehmende Unternehmen in eine Arbeitgeber-Stellung einrück...mehr

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Arbeitgeber (inländischer, ... / 1 Systematische Einordnung

Der Begriff des Arbeitgebers hat im nationalen Recht Bedeutung für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG in materieller Hinsicht und nach § 38 EStG im Lohnsteuerrecht für die Verpflichtung, den LSt-Abzug vorzunehmen. Im Recht der DBA kann der Ort der Ansässigkeit des Arbeitgebers darüber entscheiden, welchem Staat das Besteuerungsrecht für die Einkünft...mehr

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Wohnsitz – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Der Wohnsitz (§ 8 AO) ist nach nationalem deutschen Steuerrecht neben dem gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) ein Merkmal, das für natürliche Personen die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland begründet (§ 1 EStG). Der Wohnsitz ist ein rein nationaler Begriff. Er hat aber auch im Abkommensrecht Bedeutung, da er zur Ansässigkeit (vgl. "Ansässigkeit") nach dem jeweiligen DBA...mehr

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Inländische Einkünfte – ABC... / 1 Systematische Einordnung

Das Gesetz definiert Einkünfte als inl. Einkünfte, die im Rahmen der beschränkten Stpfl. gem. § 1 Abs. 4 EStG (bzw. § 2 Nr. 2 KStG) ("Beschränkte Steuerpflicht") in Deutschland der Steuer unterliegen. Die inl. Einkünfte werden in § 49 EStG, der über § 8 KStG auch im KSt-Recht gilt, in Anlehnung an die Einkunftsarten gem. § 2 EStG abschließend aufgeführt. § 49 EStG übernimmt ...mehr

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Vermietung oder Verpachtung... / 1 Systematische Einordnung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) zählen zu den Überschusseinkünften i. S. v. § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG. Zu den Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens gehören neben dem vereinbarten und vereinnahmten Miet- oder Pachtzins alle sonstigen Vergütungen, die (einmalig oder laufend) als Entgelt für die Gebrauchsüberlassung vom Mieter an ...mehr

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Progressionsvorbehalt – ABC... / 1 Systematische Einordnung

Der (positive wie negative) Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 EStG) dient der Ermittlung des korrekten persönlichen Steuersatzes. Im Einkommensteuerrecht ist der Tarif nicht linear, sondern progressiv ausgestaltet (§ 34 EStG). Je mehr Einkünfte der Stpfl. erzielt, desto höher ist sein persönlicher Steuersatz. Dieser kann daher nur dann korrekt ermittelt werden, wenn auch s...mehr

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Andere Einkünfte – ABC IntStR / 2 Inhalt

Ihrer Herkunft nach lassen sich die unter Art. 21 OECD-MA fallenden Einkünfte in drei Gruppen einteilen: Einkünfte aus dem anderen Vertragsstaat, die ihrer Art nach in Art. 6–20 OECD-MA nicht behandelt wurden. Einkünfte aus einem Drittstaat, die entweder ihrer Art nach in Art. 6–20 OECD-MA nicht behandelt wurden oder die zwar ihrer Art nach in den vorhergehenden Artikeln behande...mehr

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Betriebsstätte (Versicherun... / 2.1 Vorliegen einer Betriebsstätte

In Bezug auf die Begründung einer Betriebsstätte im Versicherungsbereich sind sowohl das Konzept der festen Geschäftseinrichtung gem. § 12 AO und Art. 5 Abs. 1 OECD-MA als auch das Konzept der Vertreterbetriebsstätte gem. § 13 AO und Art. 5 Abs. 5 OECD-MA anwendbar. Eine Übersicht, mit welchen Ländern eine Sonderregel für Versicherungsbetriebsstätten vereinbart wurde, findet ...mehr

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Fiktive Steueranrechnung – ... / 2 Inhalt

Gebräuchlich sind 2 unterschiedliche Methoden: tax sparing credit matching credit Beim tax sparing credit wird nicht die im Quellenstaat effektiv erhobene Steuer angerechnet, sondern jene Steuer, welche erhoben worden wäre, wenn keine steuerlichen Sondermaßnahmen (insbesondere wirtschaftspolitisch motivierte Steueranreize) im Quellenstaat existieren würden. Hingegen bemessen sic...mehr

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Unbewegliches Vermögen – AB... / 1 Systematische Einordnung

Unbewegliches Vermögens findet sich in zwei Bereichen. So liegen zum einen gem. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f) EStG inländische Einkünfte insbesondere vor, wenn die Vermietung und Verpachtung sowie die Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, Sachinbegriffen und Rechten, die im Inland belegen sind, erfolgt. Andererseits handelt es sich hierbei um eine der Einkunftsarten, für di...mehr

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Zinsen – ABC IntStR / 4 Beratungshinweise

Sonstige Zinsen, insbesondere von Finanzinstituten und zwischen konzernangehörigen Gesellschaften gezahlte Zinsen, unterliegen nicht der beschränkten Stpfl. Insoweit nimmt Deutschland das Besteuerungsrecht nicht in Anspruch, auch wenn es nach dem jeweiligen DBA besteht. Eine unangemessen hohe Fremdfinanzierung wird durch die Zinsschranke (§ 4h EStG, § 8a KStG) verhindert. Zi...mehr

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Freistellungsverfahren – AB... / 1 Systematische Einordnung

Bei beschränkter Stpfl. erhebt Deutschland als Quellenstaat die Steuer bei Einkünften aus Kapitalvermögen[1], aus im Inland ausgeübten oder verwerteten künstlerischen, sportlichen, artistischen, unterhaltenden oder sonstigen Darbietungen[2], aus der Nutzungsüberlassung von Rechten (Lizenzen)[3] und aus Aufsichtsratstätigkeit[4] durch Steuerabzug. Der Steuerabzug bei Einkünft...mehr

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Konsultationsvereinbarung –... / 4 Beratungshinweise

Bei der Anwendung der in Rechtsverordnungen umgesetzten Konsultationsvereinbarungen stellen sich für den Stpfl. 2 Fragen: Die Konsultationsvereinbarung selbst ist ein zwischen den Behörden der beteiligten Staaten vereinbarter Text, der z. T. sehr ausführlich und auch umständlich formuliert ist. Das beruht auf den Unterschieden in der Rechtssprache der beteiligten Staaten und ...mehr

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Missbrauchsvermeidung- ABC ... / 1 Systematische Einordnung

Sowohl nach nationalem Recht als auch nach EU-Recht und nach DBA-Recht sollen besondere Gestaltungen, die als missbräuchlich eingestuft werden, nicht zu steuerlichen Vorteilen führen. Problematisch ist, dass der Stpfl. grundsätzlich das Recht hat, seine Verhältnisse so zu gestalten, dass die Steuerlast minimiert oder vermieden wird. Eine Gestaltung, die zu einer niedrigeren ...mehr

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Verständigungsverfahren – A... / 4 Beratungshinweise

Das Verständigungsverfahren nach den DBA ist für den Stpfl. nicht effizient. Mängel sind die Dauer von mehreren Jahren, die schwache Rechtsstellung des Stpfl., da er an dem Verfahren nicht beteiligt ist, das Fehlen eines justizförmigen Verfahrens und der fehlende Einigungszwang. In allen diesen Punkten ist seine Stellung in einem Schiedsverfahren wesentlich besser. Insbesond...mehr

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Sitzverlegung – ABC IntStR / 2.1 Wegzug von Kapitalgesellschaften

Infolge der Verlegung ihres Sitzes als Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung kann eine Kapitalgesellschaft aus der unbeschränkten Stpfl. ausscheiden. Zwar wird der statuarische Sitz regelmäßig im Inland verbleiben; damit besteht weiterhin nach deutschem Steuerrecht unbeschränkte Stpfl. Allerdings ist eine solche doppelt ansässige Gesellschaft abkommensrechtlich nur im Staat...mehr

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Zwischengesellschaft – ABC ... / 2 Inhalt

Eine Zwischengesellschaft ist eine ausl. Gesellschaft, die niedrig besteuert wird und i. S. d. § 8 Abs. 1 AStG passive Einkünfte erzielt. Da es sich bei der Zwischengesellschaft um eine ausl. Gesellschaft handeln muss, sind nur Gesellschaften betroffen, die im Inland weder ihren Sitz noch den Ort der Geschäftsleitung haben. Eine doppelt ansässige Gesellschaft unterfällt dahe...mehr

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Veräußerungsgewinne – ABC I... / 2.3 Bestimmung des Veräußerungsgewinns

Der Begriff Gewinn ist weder im Rahmen der beschränkten Stpfl. noch in Zusammenhang mit den ausl. Einkünften noch im DBA definiert. Allgemein ist darunter der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis und dem Buchwert zu verstehen. Die abkommensrechtliche Regelung spricht nach ihrem Wortlaut nur von Gewinnen. Die Regelung erfasst allerdings auch Verluste aus der Verä...mehr

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Auslandstätigkeitserlass – ... / 2 Inhalt

Der Auslandstätigkeitserlass gilt nur für unbeschränkt stpfl. Arbeitnehmer, die zu einem Arbeitgeber mit Sitz, Geschäftsleitung, Betriebsstätte oder ständigem Vertreter in einem EU- oder EWR-Staat in einem Dienstverhältnis stehen und im Rahmen einer begünstigten Tätigkeit im Ausland tätig sind. Begünstigte Tätigkeiten sind "Montagetätigkeit" im weitesten Sinne (z. B. Planung,...mehr

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Personengesellschaft (allge... / 3 Praxisfragen

Bei der Frage, ob es sich bei den Einkünften aus der Personengesellschaft um gewerbliche Einkünfte handelt, ist zwischen nationalem Recht und DBA-Recht zu unterscheiden. Die atypische stille Gesellschaft ist Mitunternehmerschaft; das Besteuerungsrecht richtet sich entsprechend Art. 7 OECD-MA nach dem Betriebsstättenprinzip.[1] Soweit die atypische stille Gesellschaft Betrieb...mehr

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Aktivitätsklausel (AStG) – ... / 2.1 Spezielle Aktivitätsklauseln

Grundsätzlich sind im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung alle Einkünfte passiv, es sei denn, sie fallen unter eine der in § 8 Abs. 1 AStG aufgezählten Einkunftsarten. Innerhalb dieser Einkunftsarten gibt es wiederum Ausnahmen, die zur Passivität der Einkünfte führen, wobei dazu wiederum Gegenausnahmen möglich sind. Spezielle Aktivitätsklauseln bestehen für Einkünfte aus dem...mehr

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Freistellungsverfahren – AB... / 4 Beratungshinweise

Der Gläubiger der Abzugsteuer kann zwischen dem Freistellungs- und dem Erstattungsverfahren wählen. Das Freistellungsverfahren ist günstiger, weil der zu erstattende Betrag beim Erstattungsverfahren, mit Ausnahme der Fälle des § 50g EStG [1], nicht verzinst wird. Das Freistellungsverfahren vermeidet daher Zinsverluste. Der Schuldner der Kapitalerträge bzw. Vergütungen darf den...mehr

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Betriebsstätte (Begriff) – ... / 1 Systematische Einordnung

Betriebsstätten sind keine rechtlich selbstständigen Einheiten, sondern unselbstständige Teile eines Unternehmens. An das Vorliegen einer Betriebsstätte knüpfen im nationalen und internationalen Steuerrecht bestimmte Besteuerungsrechte und -pflichten an. Im Übrigen ist die Betriebsstätte auch für Lohn-, Erbschaft- und Umsatzsteuer relevant. Gleichfalls ist die Betriebsstätte...mehr

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REIT – ABC IntStR / 2.1 REIT AG

Ein REIT ist als AG grundsätzlich ein KSt- und GewSt-Subjekt. Allerdings ergeben sich nach dem REITG für die Besteuerung einige Besonderheiten. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass ein REIT gem. § 16 Abs. 1 REITG unter bestimmten Umständen von der KSt und GewSt befreit ist. Die Steuerfreiheit des REITG tritt nur dann ein, wenn die Erfordernisse hinsichtlich der Börs...mehr

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Vollstreckungsersuchen – AB... / 2 Inhalt

Die EU hat die Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuerforderungen in einer Richtlinie[1] geregelt, die Deutschland im EU-Beitreibungsgesetz [2] umgesetzt hat. Danach leistet Deutschland anderen EU-Staaten Amtshilfe bei der Durchsetzung von Steuern sowie bei Erstattungen, Abschöpfungen, Geldstrafen, Geldbußen, Gebühren, Zinsen und Kosten. Die Vollstreckung wird nach einer Prü...mehr

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Hybride Finanzierungen (Ink... / 2 Inhalt

§ 4k EStG soll verhindern, dass durch Inkongruenz der Besteuerungssysteme zweier oder mehr Staaten unberechtigte Steuervorteile entstehen.[1] Die Vorschrift ist unbeschadet der Regelungen eines DBA anwendbar, ist also "treaty overriding". Für eine durch Inkongruenzen verursachte Doppelbesteuerung enthält die Vorschrift keine Regelung. Eine Doppelbesteuerung ist durch Verstän...mehr

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Steuerabzugsverfahren – ABC... / 2 Inhalt

Dem Steuerabzug unterliegen nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG künstlerische Darbietungen , sportliche und artistische Darbietungen, unterhaltende und ähnliche Darbietungen, nach § 50a Abs. 1 Nr. 2 EStG die Verwertung dieser Darbietungen ("Veranstalter (Steuerabzug)"), nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG Vergütungen für die Überlassung von Rechten oder des Rechts auf Nutzung von Rechten sow...mehr

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Genussrechte – ABC IntStR / 2 Inhalt

Für die Besteuerung grundlegend ist die Unterscheidung zwischen beteiligungsähnlichen und nicht beteiligungsähnlichen Genussrechten, wobei es nach deutschem Recht keine Rolle spielt, ob die Genussrechte verbrieft sind oder nicht. Beteiligungsähnlich sind Genussrechte, wenn der Genussrechtsinhaber am Gewinn und am Liquidationsvermögen beteiligt ist; beide Voraussetzungen müss...mehr

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Zinsen – ABC IntStR / 2 Inhalt

Nach § 34d Nr. 6 EStG sind Zinseinkünfte ausl. Einkünfte, wenn der Schuldner Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung im Ausland hat oder, bei inl. Ansässigkeit des Schuldners, wenn das Kapitalvermögen durch ausl. Grundbesitz gesichert ist. Zinsen werden daher umfassend als ausl. Einkünfte definiert. Im Gegensatz hierzu unterwirft Deutschland nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG nur besti...mehr

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Zins- und Lizenzrichtlinie ... / 2 Inhalt

§ 50g EStG, der die Zins- und Lizenzrichtlinie in nationales Recht umsetzt, begünstigt nur Zins- und Lizenzzahlungen zwischen KSt-Subjekten.[1] Ausgedehnt wird der Anwendungsbereich der Regelung aber auch auf Betriebsstätten einer Körperschaft, sodass auch Zins- und Lizenzzahlungen zwischen einer Tochtergesellschaft und einer Betriebsstätte oder zwischen Betriebsstätten von ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, internatio... / 2 Inhalt

Die Ausdehnung einer Außenprüfung auf das Gebiet anderer Staaten kann in verschiedener Weise organisiert sein. Die lockerste Form einer internationalen Außenprüfung ist die koordinierte Außenprüfung bzw. Simultanprüfung. Bei dieser Form vereinbaren die Betriebsprüfungsdienste zweier Staaten eine zeitgleiche Prüfung desselben Stpfl. bzw. von in den jeweiligen Staaten ansässig...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.4 Vermeidung von Doppelbesteuerung

Rz. 46 Nach Abs. 4 wird bei Personen, deren Ansässigkeitsstaat nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung das Besteuerungsrecht für das Alg zusteht und wenn das aus Deutschland gezahlte Alg nach den maßgebenden Vorschriften des Ansässigkeitsstaates der Steuer unterliegt, der rechnerische Abzug der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlages nicht vorgenommen. Rz....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 5.1 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 27 Der Begriff des Wohnsitzes wird auch in den meisten DBA verwendet, die die Bundesrepublik mit anderen Staaten geschlossen hat.[1] Meist wird in diesen Abkommen der Begriff des "steuerlichen Wohnsitzes" in Anlehnung an Art. 4 OECD-Musterabkommen 1963 für DBA umschrieben. Im OECD-Musterabkommen DBA 1977, das insoweit nur wenigen neueren DBA zugrunde liegt, ist der Begr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.2.2 Mehrfache Steuerbefreiung nach DBA

Rz. 113 Nach Doppelbuchst. bb) führt es zu einem Kennzeichen, wenn in mehr als einem Steuerhoheitsgebiet eine Steuerbefreiung nach einem DBA für dieselben Einkünfte oder dasselbe Vermögen in Anspruch genommen wird und die Einkünfte oder das Vermögen deshalb ganz oder teilweise unversteuert bleiben. Erfasst werden also Gestaltungen, bei denen durch Inanspruchnahme der Freiste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.1.2 Fehlende Ansässigkeit

Rz. 100 Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen führen nach Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a aa) dann zu einem Kennzeichen, wenn der Empfänger der Zahlung in keinem Steuerhoheitsgebiet ansässig ist. Zum Begriff des Steuerhoheitsgebietes Rz. 43. Fälle, in denen der Empfänger der Zahlung in keinem Steuerhoheitsgebiet ansässig ist, dürften praktisch selten sein. Möglich ist dies jedoc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.5 Grenzüberschreitende Zahlungen bei fehlender Körperschaftsteuer, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d

Rz. 71 Unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests führen nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d AO Gestaltungen zu einem Kennzeichen, wenn der Stpfl. grenzüberschreitende Zahlungen an ein verbundenes Unternehmen leistet, die bei ihm als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, während das verbundene Unternehmen in dem Steuerhoheitsgebiet, in dem es ansässig ist, keiner oder eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.6 Grenzüberschreitende Zahlungen bei Steuerbefreiung oder Präferenzbesteuerung, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e

Rz. 83 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e AO bilden Gestaltungen unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests ein Kennzeichen, wenn eine als Betriebsausgaben abzugsfähige Zahlung an ein verbundenes Unternehmen erfolgt und die Zahlung bei dem empfangenden Unternehmen in seinem Ansässigkeitsstaat vollständig von der Steuer befreit ist oder einer steuerlichen Präferenzregel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.4.2 Safe-Harbour-Regeln

Rz. 159 Der Tatbestand der Nr. 4 Buchst. a) betrifft die Nutzung von sog. Safe-Harbour-Regeln durch Verrechnungspreisgestaltungen.[1] Da die Vorschrift sich nur auf Verrechnungspreise bezieht, sind die Beziehungen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte ausgenommen. Verrechnungspreise können nur zwischen verschiedenen Rechtsträgern vereinbart werden. Ein Verweis auf Betriebsst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 1.3 Bedeutung des Wohnsitzbegriffs

Rz. 3 Der Begriff des Wohnsitzes wird im Steuerrecht an vielen Stellen verwendet. Er ist Anknüpfungspunkt für Rechtsfolgen unterschiedlicher Art. Nach § 1 Abs. 1 S. 1 EStG folgt die unbeschränkte Steuerpflicht aus dem Wohnsitz einer Person im Inland. Der Wohnsitz des Erblassers, des Schenkers oder des Erwerbers ist bedeutsam für die persönliche Steuerpflicht nach dem ErbStG....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4.2 Angaben zu den beteiligten Personen, Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3

Rz. 21 Nach Abs. 3 S. 1 Nr. 1 sind Angaben zu der Person des Intermediärs zu machen, wobei in Nr. 10 und S. 2 ergänzende Angaben gefordert werden. Ist der Intermediär eine natürliche Person, sind Familienname und Vorname sowie Tag und Ort der Geburt anzugeben. Ist er keine natürliche Person, d. h. eine Körperschaft oder Personengesellschaft, ist die Firma oder der Name anzug...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 4.2 Aufgabe des Wohnsitzes – Einzelfälle

Rz. 23 Ein Wohnsitz ist aufgegeben, wenn die Voraussetzungen des § 8 AO nicht mehr vorliegen. Dies ist stets anzunehmen, wenn die Wohnung selbst durch Auszug, Verkauf, Vermietung oder ähnliche Vorgänge aufgegeben wird. Eine Aufgabe kann auch anzunehmen sein, wenn sich die Umstände ändern, sodass nicht mehr auf eine Beibehaltung und Nutzung geschlossen werden kann. Dies ist ...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.3 Abkommensrechtliche Einordnung der Einkünfte

Das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen stellt sog. Schrankenrecht dar. Es vermag keine Besteuerungsrechte zu schaffen. Diese können jeweils ausschließlich durch das nationale Steuerrecht begründet werden. Kollidieren die Besteuerungsansprüche beider Staaten auf Basis der nationalen Bestimmungen des Ansässigkeits- und des Quellenstaats, vermeidet ein Doppelbesteuerungsabkom...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.1 Beschränkte Steuerpflicht

Zunächst stellt sich die Frage, ob der im Ausland (aufgrund dortigem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt) ansässige Influencer im Inland eine beschränkte Steuerpflicht begründet. Eine solche besteht, wenn der Influencer weder über Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland verfügt und im Inland Einkünfte i. S. d. § 49 EStG erzielt. Maßgebend sind dabei die im Inland e...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.1 Beibehaltung des Wohnsitzes in Deutschland

Bleibt der Influencer im Inland wohnhaft und erzielt er lediglich Einkünfte im Ausland, stellt sich die Frage, wer diese Einkünfte letztlich besteuern darf. Aufgrund seines Wohnsitzes in Deutschland unterliegt der Influencer weiterhin mit seinen gesamten weltweit erzielten Einkünften (Welteinkommensprinzip) der unbeschränkten (Körperschaft- oder) Einkommensteuerpflicht. Wird...mehr