Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.1.1 Übersicht

Rz. 37 Durch das JStG 2007 v. 13.12.2006[1] wurden § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 1 S. 1 Nr. 3 geändert und Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und 5 EStG eingefügt. Die Änderungen gelten ab Vz 2007. Außerdem ist durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[2] in Abs. 1 S. 2 für steuerfreie ausl. Einkünfte nach Abs. 1 Nr. 3 (Steuerfreiheit bei Bestehen eines DBA) m. W. v. Vz 2008 eine im Zusammenhang m...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.3 Errechnung des besonderen Steuersatzes bei ausländischen, durch Abkommen steuerfrei gestellten Einkünften (§ 32b Abs. 1 Nr. 2–5 EStG)

Rz. 82 Auch die Ermittlung des besonderen Steuersatzes bei den Tatbeständen des § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bis 5 EStG erfolgt grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln (Rz. 70). § 32b Abs. 2 Nr. 2 EStG enthält darüber hinaus eine besondere Bestimmung, wenn in den steuerfreien Einkünften außerordentliche Einkünfte enthalten sind (Rz. 61). Rz. 83 einstweilen frei Rz. 84 Für die Erm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3 Zusammenhang mit Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG)

Rz. 48 Nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG greift der Progressionsvorbehalt schließlich auch ein, wenn eine Veranlagung von nicht im Inland ansässigen Personen auf Antrag erfolgt. Der Antrag kann auf eine Veranlagung als unbeschränkt stpfl. oder als beschr. stpfl. gerichtet sein. Die einschlägigen Anträge auf Veranlagung werden durch § 1 Abs. 3 EStG, § 1a EStG bzw. § 50 Abs. 2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 8 Negativer Progressionsvorbehalt

Rz. 88 Für die Berechnung des besonderen Steuersatzes nach § 32b EStG sind nicht nur die positiven ausl. Einkünfte einzubeziehen, sondern auch negative ausl. Einkünfte, die sich wegen des DBA im Inland selbst nicht durch Verlustausgleich auswirken dürfen ("negativer Progressionsvorbehalt"). Damit wird der besondere, durchschnittliche Steuersatz, der auf die stpfl. Einkünfte ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.1.2 Regelung ab Vz 2007

Rz. 42 Die grundsätzlichen Ansatzpunkte für die Regelung in Abs. 1 S. 1 Nr. 3 (bis Vz 2006) gelten auch für die Gesetzesfassung nach Art. 1 Nr. 19 des JStG 2007 v. 13.12.2006.[1] Merker[2] sieht die Änderungen des § 32b EStG durch das JStG 2007 als Reaktion des Gesetzgebers auf die Rspr. des BFH[3], insbesondere, soweit der BFH entschieden habe, dass die Anwendung von § 32b ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.5 Dem Progressionsvorbehalt unterliegende ausländische Einkünfte

Rz. 60 Bei der Ermittlung des besonderen Steuersatzes nach § 32b EStG sind die ausl. Einkünfte, die nach einem DBA steuerfrei sind, ausgenommen die in den ausl. Einkünften enthaltenen außerordentlichen Einkünfte, einzubeziehen.[1] Der Begriff der Einkünfte richtet sich nach § 2 EStG; § 32b EStG enthält keinen eigenständigen Einkünftebegriff.[2] Das bedeutet, dass z. B. nach D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.1 Allgemeine Bestimmungen

Rz. 70 Nach § 32b Abs. 2 S. 1 EStG wird der besondere Steuersatz in der Weise ermittelt, dass der Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen zuzüglich der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden steuerfreien Einkünfte nach dem jeweils anzuwendenden Tarif in § 32a EStG ermittelt wird. Dabei ist das zu versteuernde Einkommen (zuzüglich steuerfreier Einkünfte) zugrunde zu le...mehr

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Renten und Ruhegehälter – A... / 2 Inhalt

Für grenzüberschreitend gezahlte Ruhegehälter gelten innerstaatlich keine besonderen Regelungen. Sie hängen ursächlich mit der aktiven Tätigkeit zusammen und werden nachträglich für diese Tätigkeit gezahlt. Ruhegehälter fallen daher unter § 34d Nr. 5 EStG und sind ausl. Einkünfte, wenn und soweit die aktive Tätigkeit in einem ausl. Staat ausgeübt worden ist. Von im Ausland a...mehr

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Besteuerungsrecht für Bordpersonal von Schiffen auf hoher See

Kommentar Die deutsche Finanzverwaltung hat ihre jahrzehntelange Auffassung zum Besteuerungsrecht für das Bordpersonal von Schiffen geändert. Schiffe auf hoher See gelten nun für die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nicht mehr als schwimmende Gebietsteile des Staates, dessen Flagge sie führen. Deutschland hat bisher regelmäßig ein Besteuerungsrecht für Tätigkeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6.2.2 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 170f Nur unbeschränkt Stpfl. können die Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben abziehen. Beschränkt Stpfl. können Unterhaltsleistungen weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastungen abziehen (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG). Weitere Voraussetzung des Sonderausgabenabzugs der Unterhaltsleistungen ist grundsätzlich (Rz. 170) die unbeschränkte Stpfl. des Unterhaltsb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.7 Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 16 Sonderausgaben sind grundsätzlich nur von unbeschränkt Stpfl. abzuziehen. Für beschr. stpfl. Personen gilt § 10 EStG bis Vz 2016 vollen Umfangs nicht (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG a. F.). Nach bisheriger Auffassung verstieß diese Regelung grundsätzlich nicht gegen Gemeinschaftsrecht, weil personen- und familienbezogene Abzugsbeträge bei beschr. Stpfl. in vollem Umfang im Ans...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2 Kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 175 Vorsorgeaufwendungen sind nicht als Sonderausgaben abziehbar, wenn sie in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Die Vorschrift ist beschränkt auf Vorsorgeaufwendungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nrn. 2, 3 und 3a EStG. Sinn der Vorschrift ist es, eine doppelte steuerliche Berücksichtigung auszuschließen, d. h. keine Versteuerung der E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.3.2 Lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen

Rz. 171h Als Sonderausgaben abziehbar sind auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende, lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen, die nicht mit Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben, wenn der Empfänger unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG). Die Unterscheidung zwischen Re...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4i... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 Die Vorschrift des § 4i EStG schränkt den Betriebsausgabenabzug nach § 4 Abs. 4 EStG ein. Sie tritt dabei neben Beschränkungen durch andere Vorschriften (z. B. § 4 Abs. 4a, § 4 Abs. 5, § 4h, 4k EStG).[1] Dabei ist die jeweils weitergehende Beschränkung maßgeblich, sodass § 4i EStG neben diese Vorschriften tritt und einen Betriebsausgabenabzug weitergehend einschränken ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4i... / 2.2.2 Tatsächliche Besteuerung im Inland und im Ausland

Rz. 31 Die Ausnahme vom Abzugsverbot verlangt, dass die Aufwendungen i. S. d. § 4i S. 1 EStG Erträge des Stpfl. mindern, die sowohl der inländischen Besteuerung unterliegen als auch nachweislich einer tatsächlichen Besteuerung im Ausland. Der Wortlaut von § 4i S. 2 EStG verlangt damit nicht, dass die Erträge mit den Sonderbetriebsausgaben i. S. v. § 4i S. 1 EStG korrespondie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4i... / 2.2 Ausnahme vom Abzugsverbot (S. 2)

Rz. 28 Das Abzugsverbot gem. § 4i S. 1 EStG gilt nicht, soweit die Aufwendungen Erträge desselben Stpfl. mindern, die bei ihm sowohl der inländischen Besteuerung unterliegen als auch nachweislich der tatsächlichen Besteuerung im Ausland. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass es insbesondere im Rahmen einer Steueranrechnung oder bei fehlendem DBA zu einer Doppelerfassung von Eink...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4i... / 1.1 Normzweck und Bedeutung

Rz. 2 § 4i EStG steht im Zusammenhang mit dem Aktionspunkt 2 der am 5.10.2015 veröffentlichten OECD/G20-Empfehlungen "Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)", der Vorschläge zur Vermeidung der Nichtbesteuerung bzw. eines doppelten Abzugs aufgrund hybrider Gestaltungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten enthält. Hybride Gestaltungen knüpfen daran an, dass bei grenzübers...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4i... / 2.1.3 Minderung der Steuerbemessungsgrundlage in anderem Staat

Rz. 24 Voraussetzung für das Sonderbetriebsausgabenabzugsverbot des § 4i S. 1 EStG ist, dass die nämlichen Aufwendungen die Steuerbemessungsgrundlage in einem anderen Staat gemindert haben.[1] Ausweislich des Wortlauts ist damit nicht erforderlich, dass die Aufwendungen zu einer Minderung der effektiven Steuerbelastung im Ausland geführt haben. Ausreichend ist vielmehr, dass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4i... / 2.1.2 Sonderbetriebsausgaben

Rz. 15 § 4i S. 1 EStG beschränkt den Abzug von Sonderbetriebsausgaben. Eine Definition des Begriffs der Sonderbetriebsausgaben enthält weder § 4i EStG noch findet sie sich an anderer Stelle im EStG. Es muss deshalb auf die Rspr. des BFH zurückgegriffen werden (§ 15 EStG Rz. 447).[1] Vom Abzugsverbot des § 4i S. 1 EStG werden sämtliche Aufwendungen erfasst, die durch die unmi...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.2 Rückfallklauseln einzelner DBA

Im Regelfall wird die Freistellung des Arbeitslohns unabhängig von der tatsächlichen Besteuerung im Ausland gewährt (sog. Verbot der virtuellen Doppelbesteuerung). Zur Vermeidung sog. "weißer" Einkünfte durch die DBA enthalten deshalb neuere DBA, wie diejenigen mit Schweden und Dänemark, sog. Rückfallklauseln, die die Freistellung von der tatsächlichen Besteuerung im ausländ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.3 Überweisungsklauseln (Remittance-base-Klauseln) der DBA

Stammen Einkünfte aus dem an sich nicht steuerberechtigten Vertragsstaat, sieht aber das nationale Steuerrecht des steuerberechtigten anderen Vertragsstaates nur eine Besteuerung der dorthin überwiesenen oder dort bezogenen Einkünfte vor, so können die hiernach in jenem Staat nicht zu besteuernden Einkünfte in dem anderen (Quellenstaat) besteuert werden. Eine solche Bestimmu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 Fallgruppen der Arbeitnehmertätigkeit im DBA-Recht

Im Gegensatz zur Behandlung nach dem EStG [1] besteht im Abkommensrecht keine einheitliche Behandlung der Arbeitnehmertätigkeit. Zu unterscheiden sind vielmehr folgende Regelungen, die sich oft nach der "Berufsgruppe" richten: Tätigkeitsortprinzip (Art. 14 Abs. 1 OECD-MA) 183-Tage-Regelung (Art. 14 Abs. 2 OECD-MA) Sonderregelung für leitende Angestellte (Art. 14 verschiedener DBA...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1 Abkommensrechtliche Einkunftsqualifikation – Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten des DBA

4.1.1 Grundsatz Der Begriff der Arbeitseinkünfte "Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen" in den deutschen DBA ist weit gefasst. Es zählen hierzu Barzahlungen und Sachbezüge, laufende und einmalige Zahlungen für eine Tätigkeit, für die die Kriterien des § 1 Abs. 2 LStDV (Eingliederung in den Betrieb, Weisungsgebundenheit) maßgeblich sind.[1] Insoweit deckt sich die internat...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Carried Interest von vermögensverwaltenden US-Gesellschaften fällt nicht unter Art. 7 DBA-USA

Der zusätzliche Gewinnanteil, den eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person als Vergütung von einer vermögensverwaltend tätigen US-amerikanischen Personengesellschaft, an der die Person unmittelbar beteiligt ist, erzielt und bei dem es sich um Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG handelt, stellt keine "gewerblichen Gewinne"...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerfreistellung des niederländischen Arbeitslohns im Ansässigkeitsstaat Deutschland auch bei Anwendung der niederländischen 30 %-Regelung

Leitsatz Der für eine Tätigkeit im Königreich der Niederlande gezahlte Arbeitslohn eines in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Arbeitnehmers ist auch insoweit nach Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 Buchst. a DBA-Niederlande 2012/2016 unter Anwendung des Progressionsvorbehalts von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, als der Arbeitnehmer den Arbeitslohn aufgrund der sogenannten 30 %‐Regelung steuerfrei erhalten hat. Normenkette Art. 14 Abs. 1, Art. 22 Abs. 1 Buchst. ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.11.1 Indizien zur Bestimmung des wirtschaftlichen Arbeitgebers i. S. der DBA

Im Rahmen einer Gesamtwürdigung [1] sprechen folgende Indizien für die Annahme, dass die aufnehmende Gesellschaft wirtschaftlicher Arbeitgeber i. S. des DBA ist: Das entsendende Unternehmen trägt keine Verantwortung oder kein Risiko für die durch die Tätigkeit des Arbeitnehmers erzielten Ergebnisse; das aufnehmende Unternehmen hat das Recht, dem Arbeitnehmer Weisungen zu erteil...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.3 DBA-Qualifikationskonflikt in Fällen fehlender Regelung für Sondervergütungen

Ist Deutschland der Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters, sind die Sondervergütungen und die durch das Sonderbetriebsvermögen veranlassten Erträge und Aufwendungen grundsätzlich als Betriebsstättengewinn von der deutschen Besteuerung auszunehmen. Da die meisten anderen Staaten Sondervergütungen und die durch das Sonderbetriebsvermögen veranlassten Erträge und Aufwendungen ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.11.4.1 Grundsätze der Bestimmung des Arbeitgebers i. S. d. DBA

Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung liegt bei Unternehmen vor, die als Verleiher Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen. Bei einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung nimmt nach Auffassung der Finanzverwaltung der Entleiher grundsätzlich die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen wahr. Die entliehenen Arbeitnehmer...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe, wie z. B. Standortvorteile, die Nähe zu Absatzmärkten, Rohsto...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.1 DBA enthält keine Sonderregelung

Nach früherer BFH-Rechtsprechung und Finanzverwaltungsauffassung[1] übte ein Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft seine leitende Tätigkeit grundsätzlich am Sitz der Gesellschaft aus. Das hatte zur Folge, dass ein Geschäftsführer, der im Ausland wohnte und von dort aus eine inländische GmbH leitete, so angesehen wurde, als hätte er seine Tätigkeit ausschließlich im Inlan...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.4.2 Besteuerungsrecht nach den DBA

Handelbare Optionsrechte Wird dem Arbeitnehmer ein handelbares Optionsrecht, z. B. als Belohnung für geleistete Tätigkeit gewährt, fließt diesem ein geldwerter Vorteil zu. Das Besteuerungsrecht nach DBA ist daher, unabhängig vom Zuflusszeitpunkt, nach den Verhältnissen des Zeitraums zu beurteilen, für den der geldwerte Vorteil gewährt wird. Ob dieser Vorteil im Inland unter B...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Ermittlung des zutreffenden DBA-Zuweisungsartikels

4.1 Abkommensrechtliche Einkunftsqualifikation – Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten des DBA 4.1.1 Grundsatz Der Begriff der Arbeitseinkünfte "Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen" in den deutschen DBA ist weit gefasst. Es zählen hierzu Barzahlungen und Sachbezüge, laufende und einmalige Zahlungen für eine Tätigkeit, für die die Kriterien des § 1 Abs. 2 LStDV (Eingliederu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11 Begünstigungen für ausländischen Arbeitslohn bei der Tätigkeit in einem Nicht-DBA-Staat – Der Auslandstätigkeitserlass (ATE)

11.1 Überblick und Prüfschema Vorab ist bei einer Auslandstätigkeit zu erheben, ob ein DBA besteht. Die Anzahl der DBA erhöht sich vorlaufend. Im jeweils ersten BStBl eines Jahres führt das BMF in einem Schreiben alle Staaten auf, mit denen Deutschland ein DBA abgeschlossen hat. Auch laufende Verhandlungen sind in der Liste enthalten. Bei der Tätigkeit in einem Nicht-DBA-Staat...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Literaturtipps

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Internationales Steuerrecht... / 8.8 Ausnahmsweise Steueranrechnung

Die deutschen DBA sehen nur im Ausnahmefall u. a. bei faktischer Nichtbesteuerung (z. B. Vereinigte Arabische Emirate) die allgemeine Anrechnungsmethode vor. Von diesem Konzept der grundsätzlichen Steuerfreistellung bei ausländischer „Normalbesteuerung“, Berücksichtigung der Wettbewerbssituation wurde nur beim DBA Norwegen abgewichen, das ausnahmsweise auch die Anrechnung vo...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 Einschränkung des deutschen Besteuerungsrechts

Das der Bundesrepublik Deutschland aufgrund des Welteinkommensprinzips zustehende Besteuerungsrecht kann aufgrund eines nach § 2 AO vorrangigen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) entfallen oder eingeschränkt werden. Hinweis Schrankenfunktion Zu beachten ist, dass die DBA keine materielle Steuerpflicht begründen können, sondern ausschließlich sog. "Schrankenfunktion" haben. Dies...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.1.1 Arbeitnehmer in privaten Arbeitsverhältnissen

Arbeitnehmer in privaten Arbeitsverhältnissen unterliegen der beschränkten Steuerpflicht, soweit die Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist und kein inländischer Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt begründet wurde. Ansatzpunkt ist insoweit eine "Inlandstätigkeit". Der Begriff der Tätigkeit entspricht hierbei grundsätzlich der DBA-rechtlichen Auslegung...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.3 Grundsätze der Aufteilung

Überblick Die Frage einer Aufteilung des Arbeitslohns stellt sich immer, wenn die Auslandstätigkeit wegen Überschreitens der 183-Tage-Grenze zu einem anteiligen (aber nicht vollständigen) Besteuerungsrecht des ausländischen Staates führt (Auslandstätigkeit zwischen 183 und 363 Tagen). Ist der jährliche Arbeitslohn in Deutschland nach einem DBA dann teilweise freizustellen, is...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.2 Europarechtliche Zulässigkeit

Es ist seit Jahren strittig, ob die Grundsätze des Abstellens auf den Inlandsbezug aus europarechtlicher Sicht zulässig sind. Bisherige Voraussetzung für die Anwendung des Sonderausgabenabzugs für Vorsorgeaufwendungen ist, dass die Beträge nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen (§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG). Von dieser Abzugs...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1.3 Management Equity Participations ("MEPs")

MEPs zählen zu den "Hauptstreitfeldern" mit ausländischen Finanzverwaltungen. Bei MEPs erwerben Manager, die sowohl bei einer Akquisitionsgesellschaft als auch im operativen Bereich angestellt sein können, direkt oder mittelbar über ein Pooling-Vehikel (häufig: vermögensverwaltende und nicht gewerblich geprägte Management GmbH & Co. KG) Kapitalgesellschaftsanteile an einer H...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1.5 Scheinselbstständige/unabhängige Subunternehmer und Dienstleister

Ebenfalls streitanfällig ist die Abgrenzung "Scheinselbstständige, unabhängige Subunternehmer und Dienstleister". Die Bedeutung der Frage ergibt sich aus der unterschiedlichen Zuweisung des Besteuerungsrechts für Arbeitnehmer (Tätigkeitsortprinzip) und der Wohnsitzbesteuerung (keine Tätigkeitsbesteuerung/Betriebsstättenbesteuerung für Selbstständige bzw. Gewerbetreibende im ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5.4 Lohnsteuerabzug bei Änderung der Verhältnisse

Der Wechsel der Aufteilung des zuzuweisenden Arbeitslohns von den vereinbarten zu den tatsächlichen Arbeitstagen führt nach Verbandseingaben zu erheblichen Problemen beim Lohnsteuerabzug. Praxis-Beispiel Lohnsteuerabzug bei Änderung der Verhältnisse Arbeitnehmer A arbeitet i. d. R. an 5 Tagen pro Woche und erhält einen Bruttolohn von monatlich 5.000 EUR. Darüber hinaus erhält ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 Grundsatz des Welteinkommensprinzips bei unbeschränkter Steuerpflicht

Im Ausland tätige Arbeitnehmer mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind nach dem Welteinkommensprinzip auch mit dem Arbeitslohn für die Auslandstätigkeit grundsätzlich im Inland steuerpflichtig.[1] Es ist dabei ohne Bedeutung, ob der Arbeitslohn von einem inländischen oder ausländischen Arbeitgeber gezahlt wird. Es spielt auch keine Rolle, ob der Arbeitslohn ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.7 Gesetzliche Regelung ab 2017

Durch eine Neuregelung in § 50d Abs. 12 EStG erfolgt entsprechend der Praxis anderer OECD-Staaten die Besteuerung von Abfindungen im früheren Tätigkeitsstaat. Die Änderung ist am 1.1.2017 in Kraft getreten. Vorrangige Länderspezifika Unabhängig von der nationalen Norm gehen spezifische Länderregelungen vor.[1] Abfindungen nach dem DBA-Frankreich Ungeachtet des § 50d Abs. 12 EStG...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Ausgangslage und Prüfungsschritte

Im Rahmen einer grenzüberschneidenden Arbeitnehmertätigkeit sind folgende Prüfungsschritte zur Festlegung des Besteuerungsrechts nach den DBA bzw. anderen zwischenstaatlichen Abkommen vorzunehmen:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2 Ermittlung der 183-Tage-Frist

Internationale Rechtsentwicklung Es besteht leider keine einheitliche Zählweise, da Deutschland in seine DBA – entsprechend der Fortentwicklung des OECD-MA – je nach Jahr des DBA-Abschlusses unterschiedliche Konditionen aufgenommen hat. Für die 183-Tage-Regelung gibt es inzwischen verschiedene Varianten, und demzufolge entstehen bei eigentlich identischem Sachverhalt (Entsend...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8 International tätige Freiberufler-Personengesellschaften

Auch bei international tätigen Freiberufler-Personengesellschaften (z. B. international tätigen Rechtsanwalts- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften) stellen sich vergleichbare Fragen. Vorab ist allerdings hier zu prüfen, ob zur Gewinnzuordnung das "Betriebsstättenkonzept" oder das "Ausübungskonzept" mapßgebend ist. Dies soll anhand des DBA-USA erläutert werden. Der BFH hat ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.10 Ansässigkeit des Arbeitgebers

Nach den neueren DBA darf der Arbeitgeber bei Anwendung der sog. 183-Tage-Regel nicht im anderen Vertragsstaat ansässig sein. Nach einigen älteren Abkommen (s. u.) muss er sogar im selben Staat wie der Arbeitnehmer ansässig sein. Das BMF-Schreiben vom 12.12.2023 nennt hierbei insbesondere Norwegen.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit des Arbeitgebers B ist Arbeitnehmer des ausländ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.11.4.2 Abgrenzung Personalentsendung – gewerblicher Arbeitnehmerverleih in Sonderfällen

Nach den neueren Abkommen (z. B. DBA Frankreich, DBA Italien, DBA Schweden) ist die 183-Tage-Klausel auf Leiharbeitnehmer nicht anwendbar. Unter der Rz. 203 führt das BMF-Schreiben[1] die 24 DBA auf, die Regelungen enthalten, denen zufolge die Anwendung der 183-Tage-Klausel in den Fällen gewerblicher Arbeitnehmerüberlassung ausgeschlossen ist. Beide Staaten haben in diesen Fä...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.5 Ermittlung der 183-Tage-Frist bei einem 12-Monats-Bezugszeitraum

Da, wie die obigen Beispiele zur jahresübergreifenden Tätigkeit zeigen, ein Abstellen auf das Kalenderjahr zu zufälligen Ergebnissen führt, sieht das OECD-MA ab dem Jahr 1992 nur noch das Abstellen auf einen "Zeitraum von 12 Monaten" vor. Ein 12-Monats-Zeitraum wurde von Deutschland ab dieser Zeit insbesondere mit folgenden Staaten vereinbart[1]: Albanien (ab 1.1.2012), Algeri...mehr