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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Äquatorialguinea

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Rz. 1

Stand: EL 141 – ET: 03/2025

Die Republik Äquatorialguinea (Hauptstadt: Malabo; Amtssprachen: Spanisch, Französisch und Portugiesisch) ist ein Staat in Westafrika. Er grenzt im Norden an > Kamerun, im Süden und Osten an > Gabun sowie im Westen an den Golf von Guinea.

Ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung zu den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen besteht nicht; mit Stand vom 01.01.2025 ist auch keines geplant (vgl BMF vom 20.01.2025 zum Stand der DBA). Zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vgl > Ausland Rz 25. Die in Äquatorialguinea entrichtete Einkommensteuer (impuesto sobre la renta de las personas fisicas – vgl amtl ESt-Handbuch Anh 12 II) wird auf die deutsche ESt angerechnet. Der > Auslandstätigkeitserlass ist anwendbar.

 

Rz. 2

Stand: EL 141 – ET: 03/2025

Äquatorialguinea gehört seit dem 01.01.2024 zur Ländergruppe 4 und gehörte zuvor zur Ländergruppe 3 (> Anh 2 Ländergruppen). Zu den Reisekostensätzen > Anh 2 Reisekosten (Pauschalen Ausland). Mit Stand zum 01.01.2025 seit dem 01.07.2021 > Kaufkraftausgleich von 10 %; aktuell > Anh 2 Kaufkraftausgleich.

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