Fachbeiträge & Kommentare zu Direktionsrecht

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.3.1 Beschäftigungslosigkeit

Rz. 395 Der Begriff der Beschäftigungslosigkeit ist nicht gleichzusetzen mit demjenigen der Arbeitslosigkeit. Die Beschäftigungslosigkeit ist nur eines von mehreren in § 138 SGB III bestimmten Tatbestandsmerkmalen der Arbeitslosigkeit. Durch das Abstellen auf die Beschäftigungslosigkeit statt auf die Arbeitslosigkeit in § 14 Abs. 3 TzBfG soll einem größeren Personenkreis arb... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.3.2.4 Kausalität

Rz. 127 Die zeitweilige Verhinderung eines Stammarbeitnehmers muss für die Einstellung des befristet beschäftigten Arbeitnehmers ursächlich sein. Die Vertretungskraft muss gerade wegen des durch die vorübergehende Arbeitsverhinderung des zu vertretenden Mitarbeiters entstandenen zeitlich begrenzten Beschäftigungsbedarfs eingestellt worden sein; der Bedarf für die Beschäftigu... mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / II. Verrichtungsgehilfe

Rz. 136 Zu einer Verrichtung i.S.d. § 831 BGB ist derjenige bestellt, dem der Geschäftsherr im Rahmen eines dauernden oder wenigstens im konkreten Einzelfall bestehenden Abhängigkeitsverhältnisses eine bestimmte Tätigkeit übertragen hat;[531] dafür genügt es, dass der Geschäftsherr aufgrund eines Weisungsrechts die Tätigkeit des Gehilfen beschränken, untersagen oder nach Art... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.5.3 Änderung der Vertragsbedingungen

Rz. 322 Eine Vertragsverlängerung i. S. v. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt nach der Rechtsprechung des BAG außerdem voraus, dass nur der Beendigungszeitpunkt verändert wird, die übrigen Vertragsbedingungen aber unverändert bleiben. Ansonsten handelt es sich um den Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrags, dessen Befristung ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ni... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.2.3 Derselbe Arbeitgeber

Rz. 349 Einer sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG steht nur ein früheres Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber entgegen. Um denselben Arbeitgeber i. S. v. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG handelt es sich, wenn das frühere Arbeitsverhältnis mit derselben natürlichen oder juristischen Person bestanden hat.[1] Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer in d... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.4.2.3 Bühnenkünstler

Rz. 157 Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Bühnenkünstlern entspricht langjährigem Bühnenbrauch. Bereits der Normalvertrag Solo (NV Solo) vom 1.5.1924, der für Solisten galt, ging vom befristeten Bühnenarbeitsverhältnis als Regelfall aus. An dieser tariflichen Regelung hat sich bis heute nichts geändert. Die Tarifvertragsparteien haben in § 2 Abs. 2 des am 1.1.2003 in K... mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Einzelheiten

Rz. 159 Der Versicherungsfall ist in Teil 1 B. § 5 I. AVB VH 60/01 definiert. Demnach entsteht die Anzeigeobliegenheit des Versicherungsnehmers schon dann, wenn er von Umständen erfährt, die Haftpflichtansprüche gegen ihn auslösen "könnten". Der Anwalt, der sich der Möglichkeit seiner Inanspruchnahme durch den Mandanten ausgesetzt sieht, sollte dies ernst nehmen und die Meld... mehr

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Religion am Arbeitsplatz / 1.1 Einschränkung des Direktionsrechts durch die Religionsfreiheit

Aufgrund ihres Direktionsrechts [1] sind Arbeitgeber berechtigt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen festzulegen und hierdurch die Leistungspflichten der Arbeitnehmer näher zu konkretisieren. Arbeitgeber müssen hierbei stets die Grenzen des billigen Ermessens wahren – sie müssen berechtigte Arbeitnehmerinteressen ausreichend berücksichtigen und dür... mehr

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Religion am Arbeitsplatz

Zusammenfassung Begriff Die in Art. 4 GG verankerte Glaubens- und Bekenntnisfreiheit schützt die Freiheit eines jeden Menschen, zu glauben, den Glauben ungestört auszuüben und sein Verhalten nach den Grundsätzen der Religion auszurichten. Die verfassungsrechtlich garantierte Religionsfreiheit strahlt auch in zivilrechtliche Rechtsbeziehungen wie Arbeitsverhältnisse aus.[1] Das... mehr

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Religion am Arbeitsplatz / 2 Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers

2.1 Recht auf Freistellung zur Religionsausübung Nach § 616 BGB haben Arbeitnehmer ein Recht auf bezahlte Freistellung, wenn sie ihre Arbeit aufgrund persönlicher Leistungshindernisse unverschuldet für eine nicht erhebliche Zeit nicht erbringen können. Liegen diese Voraussetzungen vor, führt dies ohne weitere Erklärung des Arbeitgebers zu einer Suspendierung ihrer Arbeitspfli... mehr

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Religion am Arbeitsplatz / 1 Rechte und Pflichten des Arbeitgebers

1.1 Einschränkung des Direktionsrechts durch die Religionsfreiheit Aufgrund ihres Direktionsrechts [1] sind Arbeitgeber berechtigt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen festzulegen und hierdurch die Leistungspflichten der Arbeitnehmer näher zu konkretisieren. Arbeitgeber müssen hierbei stets die Grenzen des billigen Ermessens wahren – sie müssen bere... mehr

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Religion am Arbeitsplatz / Arbeitsrecht

1 Rechte und Pflichten des Arbeitgebers 1.1 Einschränkung des Direktionsrechts durch die Religionsfreiheit Aufgrund ihres Direktionsrechts [1] sind Arbeitgeber berechtigt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen festzulegen und hierdurch die Leistungspflichten der Arbeitnehmer näher zu konkretisieren. Arbeitgeber müssen hierbei stets die Grenzen des bill... mehr

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Religion am Arbeitsplatz / 3 Rechte und Pflichten des Betriebsrats

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat sind verpflichtet, darüber zu wachen, dass alle Beschäftigten im Betrieb gerecht behandelt werden.[1] Insbesondere haben sie sicherzustellen, dass niemand wegen eines unzulässigen Diskriminierungsmerkmals – etwa aufgrund seiner Herkunft, seines Geschlechts, seiner Religion oder Weltanschauung – benachteiligt wird. § 75 BetrVG be... mehr

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Religion am Arbeitsplatz / 1.2 Kündigung wegen Glaubenskonflikt

Sieht sich ein Arbeitnehmer außerstande, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen und verweigert sich beharrlich, stellt dies regelmäßig einen wichtigen Grund zur Kündigung dar.[1] Im Fall eines Glaubenskonflikts hingegen muss die Arbeitsverweigerung im Licht des Art. 4 GG bewertet werden. Ist ein Arbeitnehmer aufgrund eines offenbarten Glaubenskonflikts und... mehr

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Religion am Arbeitsplatz / 1.4 Verbot religiöser Symbole und Kleidung am Arbeitsplatz

Art. 4 GG schützt neben der Ausübung der Religion auch das äußere Bekennen zur Religion durch das Tragen von Symbolen oder Kleidungsstücken wie z. B. einem Kopftuch. Untersagt der Arbeitgeber Arbeitnehmern das Tragen religiöser Symbole, greift er in deren Religionsfreiheit ein. Arbeitgeber können nach billigem Ermessen eine im Betrieb geltende Kleiderordnung vorschreiben und ... mehr

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Nordmazedonien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg... mehr

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Religion am Arbeitsplatz / Zusammenfassung

Begriff Die in Art. 4 GG verankerte Glaubens- und Bekenntnisfreiheit schützt die Freiheit eines jeden Menschen, zu glauben, den Glauben ungestört auszuüben und sein Verhalten nach den Grundsätzen der Religion auszurichten. Die verfassungsrechtlich garantierte Religionsfreiheit strahlt auch in zivilrechtliche Rechtsbeziehungen wie Arbeitsverhältnisse aus.[1] Das Allgemeine Gle... mehr

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Religion am Arbeitsplatz / 1.3 Berücksichtigung religiöser Feiertage bei Urlaubsgewährung

Laut Arbeitszeitgesetz gilt ein grundsätzliches Arbeitsverbot an staatlich anerkannten gesetzlichen Feiertagen.[1] Die gesetzlich anerkannten Feiertage beruhen vornehmlich auf dem christlichen Glauben. An Feiertagen anderer Religionen ist eine bezahlte Freistellung nicht vorgesehen. Arbeitnehmer mit anderer Religionszugehörigkeit können für Feiertage ihres Glaubens Urlaubstag... mehr

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Religion am Arbeitsplatz / 2.1 Recht auf Freistellung zur Religionsausübung

Nach § 616 BGB haben Arbeitnehmer ein Recht auf bezahlte Freistellung, wenn sie ihre Arbeit aufgrund persönlicher Leistungshindernisse unverschuldet für eine nicht erhebliche Zeit nicht erbringen können. Liegen diese Voraussetzungen vor, führt dies ohne weitere Erklärung des Arbeitgebers zu einer Suspendierung ihrer Arbeitspflicht für den Zeitraum des Leistungshindernisses.[... mehr

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Religion am Arbeitsplatz / 2.2 Beschwerderecht

Empfinden Arbeitnehmer eine Benachteiligung oder Diskriminierung aufgrund ihrer Religion, steht ihnen das Recht zu, sich zu beschweren. Dieses Beschwerderecht ergibt sich aus der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht und ist darüber hinaus in § 13 AGG sowie § 84 BetrVG gesetzlich verankert. Gegenstand einer Beschwerde kann jede subjektiv empfundene Benachteiligung, ungerechte ... mehr

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Religion am Arbeitsplatz / 2.3 Leistungsverweigerungsrecht bei Glaubenskonflikt

Einzelne Arbeitsanweisungen, die mit unüberwindbaren Glaubenskonflikten kollidieren und die Grenzen des billigen Ermessens überschreiten, sind für Arbeitnehmer unverbindlich und müssen nicht befolgt werden.[1] Den Glaubenskonflikt darzulegen, obliegt dem Arbeitnehmer.[2] Darüber hinaus kann ein Glaubenskonflikt auch ein Leistungsverweigerungsrecht begründen. Nach § 275 Abs. 3... mehr

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KI: Automatisierte Transkri... / 2 Datenschutzrechtliche Anforderungen

Die Aufzeichnung und Transkription von Gesprächen mit einem oder mehreren Beschäftigten oder mit einem Bewerber stellen aus datenschutzrechtlicher Sicht eine Verarbeitung personenbezogener Daten i. S. v. Art. 4 Nr. 2 DSGVO dar. Die Transkription bedarf daher einer Rechtsgrundlage.[1] Hinweis Keine Einführung durch Direktionsrecht des Arbeitgebers Eine einseitige pauschale "Ein... mehr

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KI: Automatisierte Transkri... / 5 Strafrechtliche Aspekte

Unabhängig von datenschutzrechtlichen Erwägungen ist § 201 Abs. 1 StGB zu beachten. Hiernach ist es verboten, das nicht-öffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufzunehmen oder eine so hergestellte "Aufnahme" zu gebrauchen oder einem Dritten zugänglich zu machen. Es ist denkbar, dass hierunter auch (kurze zwischengespeicherte) Aufnahmen zum Zwecke der a... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Abwälzung von Betriebskosten

Rz. 3 Der Vermieter von Räumen ist verpflichtet, die auf der vermieteten Sache ruhenden Lasten selbst zu tragen (§ 535 Abs. 1 Satz 3). Zu diesen auf der vermieteten Sache ruhenden Lasten gehören zumindest teilweise auch die Betriebskosten. Im Zusammenspiel dieser Vorschrift mit derjenigen des § 556 Abs. 1 ergibt sich, dass die Umlage von Betriebskosten auf den Mieter gesonde... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.19 Kosten der Gartenpflege

Rz. 175 § 2 Nr. 10 BetrKV Die Kosten der Gartenpflege, hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen. Zu den Kosten der Pflege von Gärten z... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht

1 Einleitung Das Arbeitsverhältnis nach § 611a BGB unterscheidet sich von vergleichbaren Werk- oder Dienstverträgen dadurch, dass der Gläubiger der Arbeitsleistung – der Arbeitgeber – berechtigt ist, Art, Durchführung und Rahmenbedingungen der Arbeitsleistung einseitig festzulegen. Die Befolgung einer solchen Weisung führt dazu, dass die ausgeübte Tätigkeit als Arbeit im Sinn... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.3 Ausübung des Weisungsrechts

Das Weisungsrecht kann auf verschiedene Arten gegenüber den Beschäftigten ausgeübt werden. 2.3.1 Mündliche Weisungen Die in der Praxis sicherlich wichtigste Form ist die mündliche Anweisung im Arbeitsprozess. Praxis-Beispiel Während der Errichtung einer Baustelle weist die Führungskraft einige Beschäftigte an, Sicherungsmaßnahmen zum Schutz von dritten Personen vor den Gefahren... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.6 Digitale Arbeitsmittel und IT-Compliance

3.6.1 Begriff und dogmatische Einordnung Die Bereitstellung und Nutzung digitaler Arbeitsmittel gehört heute regelmäßig zu den Rahmenbedingungen der geschuldeten Arbeitsleistung. Soweit Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung keine abschließenden Regelungen treffen, kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts nähere Vorgaben über die Nutzung dienstlich... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.3 Ort der Arbeitsleistung

3.3.1 Einflußbereich des Arbeitgebers Die Frage des Orts, an dem die Arbeitsleistung zu erbringen ist, wird sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag oder den Umständen ergeben. Fehlt eine entsprechende Konkretisierung, erfolgt die Zuweisung in Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber.[1] Auch bei vorhandener Festlegung eines Arbeitsorts ist eine abweichende Zuweisung... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.4 Mitbestimmung und Weisungsrecht

2.4.1 Weisung als mitbestimmungspflichtige Maßnahme? Nicht jede Ausübung des Weisungsrechts unterliegt der Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretung. Soweit eine Weisung lediglich die individuelle Konkretisierung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung betrifft, entfaltet sie grundsätzlich keine mitbestimmungsrechtliche Relevanz. Es handelt sich dann um eine einzelfallbezo... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.2 Weisung in unterschiedlichen Rechtsverhältnissen

Grundsätzlich ist zwischen zwei unterschiedlichen Erscheinungsformen des Weisungsrechts zu unterscheiden: dem arbeitsvertraglichen Weisungsrecht und der werkvertraglichen Anweisung. 2.2.1 Arbeitsvertragliches Weisungsrecht (§ 106 GewO) Das arbeitsvertragliche Weisungsrecht ist in § 106 GewO geregelt. Es steht dem Arbeitgeber gegenüber seinen eigenen Beschäftigten zu. Danach ka... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.4.5 Weisungsrecht und kollektivrechtliche Regelungen

Häufig wird das Weisungsrecht durch Dienst- oder Betriebsvereinbarungen näher ausgestaltet oder eingeschränkt (siehe Punkt 2.3). Besteht eine abschließende kollektivrechtliche Regelung, kann entweder: die Mitbestimmung bereits "verbraucht" sein, oder der Arbeitgeber auf sein Weisungsrecht zugunsten der normativen Regelung verzichtet haben (siehe Punkt 4.5). Umgekehrt kann die A... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.3 Überschreitung der Grenzen des Weisungsrechts

Die Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen (§ 106 Satz 1 GewO, § 315 BGB) verlangt eine Abwägung der wechselseitigen Interessen nach verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Wertentscheidungen, den allgemeinen Wertungsgrundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit sowie der Verkehrssitte und Zumutbarkeit.[1] Die Grenzen des Weisungsrechts können auf unterschiedlich... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 1 Einleitung

Das Arbeitsverhältnis nach § 611a BGB unterscheidet sich von vergleichbaren Werk- oder Dienstverträgen dadurch, dass der Gläubiger der Arbeitsleistung – der Arbeitgeber – berechtigt ist, Art, Durchführung und Rahmenbedingungen der Arbeitsleistung einseitig festzulegen. Die Befolgung einer solchen Weisung führt dazu, dass die ausgeübte Tätigkeit als Arbeit im Sinne des § 2 Ar... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.12 Ausübung des Weisungsrechts durch digitale Systeme

Das Weisungsrecht kann organisatorisch durch elektronische Dienstplan-, Workflow- oder Einsatzplanungssysteme vorbereitet oder umgesetzt werden. Rechtlich bleibt die Weisung jedoch dem Arbeitgeber zuzurechnen. Die Entscheidung darf deshalb nicht ausschließlich automatisiert erfolgen. Insbesondere bei belastenden Einzelmaßnahmen muss gewährleistet sein, dass eine menschliche ... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.5 Nichtbefolgung einer durch das Weisungsrecht gedeckten Anordnung des Arbeitgebers

Die Nichtbefolgung einer durch das Weisungsrecht gedeckten Anordnung des Arbeitgebers stellt eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar. Dieses Verhalten des Beschäftigten kann abgemahnt werden und bei Wiederholung zur Kündigung führen. Diesem Risiko muss sich der Beschäftigte grundsätzlich nicht aussetzen.[1] Praxis-Beispiel Der Arbeitgeber weist den Beschäftigten an, di... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.11 Übertragung des Weisungsrechts auf Dritte

Im Rahmen einer Abordnung, Zuweisung oder Personalgestellung gemäß § 4 TVöD können Beschäftigte dazu verpflichtet werden, ihrer vertragsmäßigen Arbeitsverpflichtung bei einem anderen Arbeitgeber auch außerhalb des Geltungsbereichs des TVöD nachzukommen. Durch diese Maßnahme ändert sich der Inhalt des Arbeitsvertrags nicht, insbesondere tritt der andere Arbeitgeber nicht in d... mehr

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Leistungsentgelt / 5.2.3 Freiwilligkeit von Zielvereinbarungen/Direktionsrecht

Der Abschluss einer Zielvereinbarung soll gemäß der Niederschriftserklärung zu § 18 Abs. 5 Satz 2 TVöD-VKA aus "Motivationsgründen" freiwillig geschehen. Freiwilligkeit ist auch dann gegeben, wenn eine Verständigung auf übergeordnete gesetzliche bzw. haushalterische Vorgaben oder Grundsatzentscheidungen der Verwaltung/Unternehmensführung erfolgt. Bei der Freiwilligkeit geht ... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.2.1 Arbeitsvertragliches Weisungsrecht (§ 106 GewO)

Das arbeitsvertragliche Weisungsrecht ist in § 106 GewO geregelt. Es steht dem Arbeitgeber gegenüber seinen eigenen Beschäftigten zu. Danach kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht bereits durch den Arbeitsvertrag, tarifliche Regelungen, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen ode... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.6 Verantwortlichkeit bei der Befolgung von Weisungen

Die Beschäftigten müssen dienstlichen Weisungen in den genannten Grenzen nachkommen (Punkt 4 Grenzen des Weisungsrechts). Die arbeitsvertragliche Pflicht, Weisungen zu befolgen, endet nicht erst bei objektiver Rechtswidrigkeit der Anordnung. Bereits Weisungen, die sich außerhalb des durch § 106 GewO eröffneten Direktionsrechts bewegen oder nicht billigem Ermessen entsprechen,... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.6 Arbeitsvertrag

Im Arbeitsvertrag konkretisieren Arbeitgeber und Beschäftigte im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts und ihres rechtlichen Könnens im Rahmen der Rechtsordnung die gegenseitigen Rechte und Pflichten (Arbeitsvertrag). Je genauer die einzelnen Pflichten des Beschäftigten bereits im Arbeitsvertrag festgelegt werden, desto weniger Raum bleibt für das Weisungsrecht des Arbeitgebe... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.4 Zeitlicher Rahmen der Arbeitsleistung

3.4.1 Dauer der Arbeitsleistung Die regelmäßige Dauer der Arbeitszeit ist in der Regel tariflich oder einzelvertraglich festgelegt (Arbeitszeit). Darüber hinaus sind auch die gesetzlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten, sodass in den Grenzen des Weisungsrechts ein relativ geringer Spielraum für den Arbeitgeber bei der Ausübung verbleibt. Nach der Rechtsprechung... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.6.4 Bring Your Own Device (BYOD)

3.6.4.1 Begriff und arbeitsrechtliche Einordnung Unter "Bring Your Own Device" (BYOD) versteht man die Nutzung privater Endgeräte des Beschäftigten für dienstliche Zwecke. Hierzu zählen insbesondere private Mobiltelefone, Tablets, Laptops oder sonstige informationstechnische Geräte, die zur Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten eingesetzt werden. Dogmatisch betrifft BYOD ni... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6 Rechtliche Folgen

6.1 Weisungsrecht und Arbeitszeit Gemäß § 611a BGB kann in einem Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber vom Beschäftigten die Leistung von weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit verlangen. Das Gesetz sieht weder unmittelbar noch durch die weiteren Bestimmungen eine Festlegung der Arbeit im Rahmen einer Zeitbestimmung vor. § 614 Satz 2 BGB regelt lediglich, dass die Dienste nac... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.4 Voraussetzung des Weisungsrechts

Die Beschäftigten sind nur verpflichtet, eine ordnungsgemäße Weisung zu befolgen (siehe Punkt 6.5). Neben der Einhaltung der rechtlichen Grenzen (siehe Punkt 4), gehört ebenfalls dazu, dass der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen schafft, damit die Beschäftigten der Weisung auch tatsächlich nachkommen können. Dazu zählen etwa: Verschaffung des Zugangs zum Ort der Arbei... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.4.1 Weisung als mitbestimmungspflichtige Maßnahme?

Nicht jede Ausübung des Weisungsrechts unterliegt der Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretung. Soweit eine Weisung lediglich die individuelle Konkretisierung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung betrifft, entfaltet sie grundsätzlich keine mitbestimmungsrechtliche Relevanz. Es handelt sich dann um eine einzelfallbezogene Ausübung des Direktionsrechts.[1] Anders verhäl... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.4.1 Dauer der Arbeitsleistung

Die regelmäßige Dauer der Arbeitszeit ist in der Regel tariflich oder einzelvertraglich festgelegt (Arbeitszeit). Darüber hinaus sind auch die gesetzlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten, sodass in den Grenzen des Weisungsrechts ein relativ geringer Spielraum für den Arbeitgeber bei der Ausübung verbleibt. Nach der Rechtsprechung des BAG gehört die Dauer der g... mehr

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Leistungsentgelt / 5.3.5 Zuweisung von Leistungskriterien/Direktionsrecht

Der Führungskraft kommt die wichtige Aufgabe zu, geeignete Kriterien der Leistungsbewertung zu setzen, soweit diese nicht bereits durch die Dienst-/Betriebsvereinbarung festgelegt sind. Eine Verweigerung der Beschäftigten ist rechtsunerheblich, da die Kriterienzuweisung entgegen den Zielsetzungen keiner Vereinbarung bedarf. Den Beschäftigten werden daher die Kriterien zur Ken... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 5 Übertragung des Weisungsrechts auf Beschäftigte

Der Arbeitgeber kann im Rahmen der Unternehmensorganisation über das Weisungsrecht Aufgaben auf Beschäftigte übertragen. Dazu zählt ebenfalls die Aufgabe, das Weisungsrecht für den Arbeitgeber gegenüber anderen Beschäftigten auszuüben. Diese Beschäftigten bezeichnet man dann als Führungskräfte oder Vorgesetzte. Bei größeren Betrieben oder juristischen Personen als Arbeitgebe... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 5.6 Abgrenzung nach Arten

Das Weisungsrecht kann bei der Übertragung noch nach Art und Umfang eingegrenzt werden. Man unterscheidet u. a. das fachliche und disziplinarische Weisungsrecht. Die Unterscheidung wird immer dann wichtig, wenn unterschiedliche Weisungsberechtigte vorhanden sind. Daneben gibt es auch noch hierarchische Abstufungen der Weisungsbefugnis, bei der die höherrangige Befugnis in de... mehr