Fachbeiträge & Kommentare zu Direktionsrecht

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.5 Folgen von Frist- und Formfehlern

Rz. 36 Ohne Einhaltung der Textform ist das Pflegezeitverlangen nicht ordnungsgemäß und hat keine Rechtsfolgen. Gleiches gilt für den Fall, dass der Beschäftigte in der Ankündigung keinen Zeitpunkt für den Beginn nennt. Geht er in der Ankündigung dagegen von einer zu kurzen Ankündigungsfrist aus, macht dies das Pflegezeitverlangen nicht unwirksam; es wird vielmehr automatisch...mehr

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ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / 1. Widerruf durch Betreuer

Es stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Betreuer eine Vollmacht widerrufen kann. Nach § 1820 Abs. 5 BGB darf der Betreuer eine Vollmacht oder einen Teil einer Vollmacht, die den Bevollmächtigten zu Maßnahmen der Personensorge oder zu Maßnahmen in wesentlichen Bereichen der Vermögenssorge ermächtigt,[12] nur widerrufen, wenn das Festhalten an der Vollmacht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bender, Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität als Aufgabe des Zollfahndungsdienstes, wistra 1990, 285; Beyer, Neues zur Zuständigkeitskonkurrenz zwischen Finanzamt und Steuerfahndung, AO-StB 2013, 159; Brenner, Außenprüfer, Steuerfahnder, Finanzamt und Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsorgane, StBp 1980, 221; Henneberg, Weisungsrecht, Übernahme...mehr

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Sprache im Arbeitsverhältnis / 3.1 Leistungssprache

Da Arbeitsverträge grundsätzlich nicht schriftlich geschlossen werden müssen, stellt sich in den Fällen mündlicher Vertragsschlüsse die Frage, welche Sprache überhaupt Vertragssprache ist. Hierbei ist auf die im Vorfeld verwendete Verhandlungssprache abzustellen, bei der davon ausgegangen werden kann, dass diese von den Parteien auch für die Durchführung des Arbeitsverhältni...mehr

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Sprache im Arbeitsverhältnis / 3.2 Änderung der Sprachanforderungen

Im Laufe eines Arbeitsverhältnisses, insbesondere bei einem solchen, das über viele Jahre besteht, kann es zu Änderungen bezüglich der Sprachanforderungen kommen. Insbesondere Englisch ist in vielen Arbeitsverhältnissen inzwischen unabdingbar. Auch die Änderung der sprachlichen Anforderungen unterliegt den unter Abschn. 3.1 beschriebenen Maßgaben an das Direktionsrecht. Der A...mehr

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Sprache im Arbeitsverhältnis / 4.1 Mangelnde Sprachkenntnisse als Kündigungsgrund

Erfüllen Mitarbeiter die arbeitgeberseitig aufgestellten Anforderungen an Sprachvoraussetzungen nicht, kann dies grundsätzlich einen Kündigungsgrund darstellen. Hierbei muss jedoch unterschieden werden, ob die Mitarbeiter vorhandene Sprachkenntnisse nicht anwenden wollen oder sie mangels Sprachfähigkeiten diese nicht anwenden können. Im erstgenannten Fall würde es sich um eine ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 4 Während § 1 Abs. 1 den sachlichen Anwendungsbereich beschreibt, legt § 1 Abs. 2 den persönlichen Anwendungsbereich fest. Das EFZG gilt für alle Arbeitnehmer. Nach § 1 Abs. 2 sind dies Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Rz. 5 Die Regelung des § 1 Abs. 2 definiert den Begriff des Arbeitnehmers aber nur scheinbar, denn er gibt keine Hi...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.1.1 Abgrenzung Beschlussfassung, Geschäftsführung, Vertretung

Eine Beschlussfassung durch alle Gesellschafter ist für alle Grundlagengeschäfte, die die Zusammensetzung und die Organisation der Gesellschaft betreffen, erforderlich. Zu den Grundlagengeschäften zählen zunächst alle Änderungen des Gesellschaftsvertrages, aber auch die Auflösung der Gesellschaft und die Umwandlung in eine andere Gesellschaftsform (siehe unter 2.2). Eine Bes...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / 1.4 Direktionsrecht

Da der Leiharbeitnehmer im Betrieb des Entleihers tätig wird, unterliegt dieser nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG dessen Weisungen. Gleichwohl sollte zur Klarstellung und Präzisierung der Weisungsbefugnis eine vertragliche Regelung diesbezüglich gefasst werden. Eine solche könnte wie folgt lauten: Zitat Der Entleiher ist berechtigt, dem Arbeitnehmer hinsichtlich der auszuführenden Arb...mehr

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Organisation von HR / 3.2.6 Tensororganisation

Bei der Tensororganisation wird zusätzlich zur Matrixorganisation noch eine dritte Dimension unterschieden. In der Personalorganisation bezieht sich die dritte Dimension meist auf die Personalfunktion "Mitarbeitergruppen Regionen". Abb. 9: Die Tensororganisation Diese Organisationsform kommt insbesondere bei internationalen Unternehmen zum Einsatz. Hierdurch verstärken sich no...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.1 Grundsatz – Beschränkung (Satz 1)

Rz. 51 Die Befreiung erstreckt sich gemäß Abs. 5 Satz 1 nur auf die jeweilige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit. Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist auf die ihrer Erteilung zugrundeliegende "jeweilige" Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit beschränkt (BSG, Urteil v. 31.10.2012, B 12 R 3/11 R; BSG, Urteil v. 31...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.1 Definition des Arbeitnehmers durch das BAG

Rz. 6 Das Bundesarbeitsgericht[1] beschreibt die Merkmale eines Arbeitnehmers in ständiger Rechtsprechung wie folgt: Das Arbeitsverhältnis unterscheidet sich vom Rechtsverhältnis eines freien Dienstnehmers oder Werkunternehmers durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit bei der Erbringung der Dienst- oder Werkleistung. Arbeitnehmer ist, wer weisungsgebunden vertraglich gesc...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 4.1 Beginn der Wartezeit

Rz. 12 Die Wartezeit beginnt mit dem rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses. Das ist regelmäßig der erste Tag der vereinbarten Arbeitsaufnahme. Dieser Tag ist aber auch dann maßgeblich, wenn es zu einer Arbeitsaufnahme nicht kommt, weil es sich um einen Samstag, Sonn- oder Feiertag handelt oder der Arbeitnehmer erkrankt ist oder der Arbeitnehmer unentschuldigt fehlt. Rz. ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.4.6 Gesetzliche Vertreter juristischer Personen

Rz. 19 Die gesetzlichen Vertreter juristischer Personen gelten nach § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG nicht als Arbeitnehmer i.S.d. ArbGG; damit ist aber noch keine Aussage darüber gemacht, ob sie materiell-rechtlich Arbeitnehmer[1] oder arbeitnehmerähnliche Selbstständige sein können und aus diesem Grund in den persönlichen Geltungsbereich des BUrlG fallen. Für Gesellschafter-Geschäf...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2 Begriff des Arbeitnehmers

Rz. 3 Für das Urlaubsrecht gilt der allgemeine arbeitsrechtliche Arbeitnehmerbegriff. Der Arbeitsvertrag ist seit dem 1.4.2017 in § 611a Abs. 1 BGB gesetzlich geregelt und seine Merkmale gelten auch für die Frage der Geltung des BUrlG. Danach ist ein Arbeitsvertrag – und damit auch die Eigenschaft als Arbeitnehmer – wie folgt gekennzeichnet: Durch den Arbeitsvertrag wird der ...mehr

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Betriebliche Übung / 3.7.6 Schichtpläne

Grundsätzlich ist eine betriebliche Übung bei jedem Verhalten des Arbeitgebers denkbar. Bei Fragen der Arbeitsorganisation eines Betriebs (wie etwa bei Schichtplänen) ist eine betriebliche Übung nur ausnahmsweise anzunehmen, da diese Fragen regelmäßig auf kollektiver Ebene oder durch Ausübung des Direktionsrechts geregelt werden.[1] Aus einer bestimmten Personaleinsatzplanung...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.4 Direktionsrecht

Bei der Ausübung des Direktionsrechts muss der Arbeitgeber ebenfalls den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Das Direktions- oder Weisungsrecht gibt dem Arbeitgeber die Befugnis, durch einseitige Anordnungen die im Arbeitsvertrag nur rahmengemäß umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers nach Zeit, Ort und Art der Leistung näher zu bestimmen. Er kann auch einen Wechsel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsanweisung / 6 Einordnung zum Direktionsrecht

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers geht noch über die Anwendungsfälle der Arbeitsanweisung hinaus und kann durchaus zu Änderungen im Arbeitsverhältnis führen, die einseitig, also auch ohne die Zustimmung der Beschäftigten im Einzelfall angeordnet werden können. Praxis-Beispiel Örtliche Versetzung Ist im Arbeitsvertrag eine örtliche Versetzungsklausel enthalten, kann der Arbe...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / Zusammenfassung

Überblick Der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet den Arbeitgeber zur prinzipiellen Gleichbehandlung der beschäftigten Arbeitnehmer. Er verbietet eine sachfremde Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage sowie eine Differenzierung zwischen Arbeitnehmern einer bestimmten Ordnung ohne sachl...mehr

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Gleichbehandlungsgrundsatz / Zusammenfassung

Begriff Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet dem Arbeitgeber eine willkürliche, d. h. sachlich unbegründete Ungleichbehandlung zum Nachteil einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen. Der Hauptanwendungsbereich liegt in der Gewährung von freiwilligen Sozialleistungen (z. B. Gratifikationen, Ruhegeld, Betriebliche Altersversorgung). Aber auch allgem...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.3.1 Beschäftigungslosigkeit

Rz. 395 Der Begriff der Beschäftigungslosigkeit ist nicht gleichzusetzen mit demjenigen der Arbeitslosigkeit. Die Beschäftigungslosigkeit ist nur eines von mehreren in § 138 SGB III bestimmten Tatbestandsmerkmalen der Arbeitslosigkeit. Durch das Abstellen auf die Beschäftigungslosigkeit statt auf die Arbeitslosigkeit in § 14 Abs. 3 TzBfG soll einem größeren Personenkreis arb...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.3.2.4 Kausalität

Rz. 127 Die zeitweilige Verhinderung eines Stammarbeitnehmers muss für die Einstellung des befristet beschäftigten Arbeitnehmers ursächlich sein. Die Vertretungskraft muss gerade wegen des durch die vorübergehende Arbeitsverhinderung des zu vertretenden Mitarbeiters entstandenen zeitlich begrenzten Beschäftigungsbedarfs eingestellt worden sein; der Bedarf für die Beschäftigu...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.5.3 Änderung der Vertragsbedingungen

Rz. 322 Eine Vertragsverlängerung i. S. v. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt nach der Rechtsprechung des BAG außerdem voraus, dass nur der Beendigungszeitpunkt verändert wird, die übrigen Vertragsbedingungen aber unverändert bleiben. Ansonsten handelt es sich um den Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrags, dessen Befristung ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ni...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.2.3 Derselbe Arbeitgeber

Rz. 349 Einer sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG steht nur ein früheres Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber entgegen. Um denselben Arbeitgeber i. S. v. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG handelt es sich, wenn das frühere Arbeitsverhältnis mit derselben natürlichen oder juristischen Person bestanden hat.[1] Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer in d...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.4.2.3 Bühnenkünstler

Rz. 157 Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Bühnenkünstlern entspricht langjährigem Bühnenbrauch. Bereits der Normalvertrag Solo (NV Solo) vom 1.5.1924, der für Solisten galt, ging vom befristeten Bühnenarbeitsverhältnis als Regelfall aus. An dieser tariflichen Regelung hat sich bis heute nichts geändert. Die Tarifvertragsparteien haben in § 2 Abs. 2 des am 1.1.2003 in K...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1.1 Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer nennt das Bundesurlaubsgesetz die Arbeiter und Angestellten.[1] Es behält damit eine Unterscheidung bei, die in der beruflichen Praxis kaum mehr Bedeutung hat. Das Bundesurlaubsgesetz gewährt den Urlaubsanspruch für Arbeiter und Angestellte ohne Unterschiede. Es kommt allein auf den umfassenden Begriff des Arbeitnehmers an. Das Bundesurlaubsgesetz enthält kei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte – Anforderungen an eine Betriebsstätte gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG

1. Eine Betriebsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 des Einkommensteuergesetzes ist der Ort, an dem oder von dem aus ein selbständig Tätiger seine Leistung gegenüber den Kunden erbringt (Bestätigung der Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile vom 23.10.2014 – III R 19/13 , BFHE 248, 1, BStBl II 2015, 323, Rz 12 ; vom 13.05.2015 – III R 59/13 , BFH/NV 2015, 1365, Rz 16 ;...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Abmahnungen und Kündigung wegen Weigerung zum Gendern unwirksam

Zwei Abmahnungen und eine fristlose Kündigung gegenüber einer Strahlenschutzbeauftragten, die sich entgegen den Aufforderungen ihrer Vorgesetzten geweigert hatte, eine von ihr entworfene Strahlenschutzanweisung vollständig zu gendern bzw. an einer Stelle entgegen der Anweisung eine Konkretisierung nicht in den Entwurf einarbeitet hatte, sind unwirksam. Die Klägerin ist seit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Matrixorganisation / 1 Grundzüge der Matrixorganisation

Organigramm Matrixorganisation Legende: Beispiel für eine Matrixorganisation: Durch Wahrnehmung von Schnittstellenfunktionen des Produktmanagers zu Bereichen wie Beschaffung oder Absatz bildet sich das Matrixgitter von Anknüpfpunkten. Die Matrixorganisation ist eine Form der Aufbauorganisation. Eine Linienorganisation wird um eine zusätzliche Weisungsebene erweitert, die quer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Weiterbeschäftigung / 5 Geltendmachung des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Der arbeitsvertragliche Beschäftigungsanspruch im bestehenden Arbeitsverhältnis kann im Klageweg – schon zusammen mit der Kündigungsschutzklage – geltend gemacht werden. Verweigert der Arbeitgeber die vorläufige Weiterbeschäftigung trotz einer entsprechenden Verurteilung, so wird er auf Antrag des Arbeitnehmers vom Gericht dazu durch Zwangsgeldfestsetzung nach § 888 ZPO ange...mehr

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Arbeitsvertrag / 3.2 Arbeitsvertrag und gesonderte Niederschrift im öffentlichen Dienst

Die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes haben zur Durchführung des Nachweisgesetzes im Juli 2022 mit Rundschreiben entsprechende Hinweise herausgegeben. Bei der Abwägung zwischen der vollzähligen Aufzählung sämtlicher Vertragsbedingungen im Arbeitsvertrag oder einer Niederschrift neben dem Arbeitsvertrag haben sich die Vertreter der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes let...mehr

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Arbeitsvertrag / 5 Inhalt des Arbeitsvertrags

Im TVöD-Arbeitsverhältnis bedürfen aufgrund der Geltung des TVöD nur einige wenige Punkte einer Regelung im Arbeitsvertrag. Die Muster-Arbeitsverträge enthalten: Datum des Arbeitsvertrags Vertragsparteien Beginn des Arbeitsverhältnisses Dauer des Arbeitsverhältnisses bei Befristung Umfang der Arbeitszeit Einbeziehung des TVöD Entgeltgruppe Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Err...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Reisekosten Inland für Arbe... / 5 Besonderheiten Reisekosten von Leiharbeitnehmern

Der Abzug von Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist auf 0,38 EUR je Entfernungskilometer beschränkt (Entfernungspauschale). Ob eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, richtet sich nach der arbeitsvertraglichen oder dienstrechtlichen Zuordnung durch den Arbeitgeber. Nach § 9 Abs. 4 Satz 3 EStG setzt eine erste Tätigkeitsstätte eine betriebl...mehr

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Arbeitsvertrag / 5.1 Notwendige Bestandteile (Arbeitsvertrag und Niederschrift)

Einbeziehung des TVöD Da nach der Gewerkschaftszugehörigkeit im Zusammenhang mit den Einstellungsverhandlungen nicht gefragt werden darf, wird der Einheitlichkeit halber bei tarifgebundenen Arbeitgebern stets ausdrücklich die Geltung des TVöD vereinbart. Dies ist der Weg, den auch TVöD-Anwender gehen, um die Geltung des TVöD für ihre Arbeitsverhältnisse zu vereinbaren. Diese ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.4 Erweitertes Direktionsrecht

Rz. 15 Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber der Frau auch eine Tätigkeit zuweisen, die nicht der vertraglich vereinbarten Tätigkeit entspricht. Zur Vermeidung eines weiteren Beschäftigungsverbots steht dem Arbeitgeber ein erweitertes Direktionsrecht zu. Das ist nunmehr auch in § 13 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG gesetzlich geregelt. Der Arbeitgeber darf der Schwangeren...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.1 Arbeitsverhältnis

Rz. 22 Der Begriff des Beschäftigungsverhältnisses in § 7 Abs. 1 SGB IV ist weitergehend als der des Arbeitsverhältnisses i. S. v. § 611a BGB. Das (arbeitsrechtliche) Arbeitsverhältnis ist ein Unterfall des Beschäftigungsverhältnisses. Gleichwohl ist es Hauptanwendungsbereich des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses. Das ergibt sich bereits aus § 7 Abs....mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.2 Billiges Ermessen

Rz. 11 Der Arbeitgeber muss allerdings – wie bei jeder Anwendung des Direktionsrechts – billiges Ermessen ausüben. Im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen hat der Arbeitgeber sein Weisungsrecht gem. § 106 GewO nach billigem Ermessen auszuüben. Das verlangt von ihm eine Abwägung der wechselseitigen berechtigten Interessen unter Einbeziehung verfassungsrechtlicher Wertentsc...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Erweiterte Inanspruchnahmezeit

Rz. 3 Die eigentliche Bedeutung der Vorschrift liegt daher in dem besonderen deutlich längeren Zeitraum für die Inanspruchnahme des Urlaubs nach Satz 2. Dieser Regelung ist § 17 Abs. 2 BEEG nachgebildet. Sie hat 2 Anwendungsbereiche: Der Urlaub bleibt der Arbeitnehmerin bei Mutterschaft und Inanspruchnahme der Schutzfristen auch dann erhalten, wenn er bis zum 31.3. des Folgeja...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.3 Leistungsverweigerungsrecht bei Wunsch des Arbeitnehmers

Rz. 49 Urlaubswünschen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber grundsätzlich zu entsprechen. Der Arbeitgeber ist daher zur Gewährung des Urlaubs durch Abgabe der Freistellungserklärung verpflichtet, wenn ihm kein Leistungsverweigerungsrecht nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG zusteht. Seiner Verpflichtung zur Urlaubsgewährung kann sich der Arbeitgeber im Urlaubsjahr nur und nur so la...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Vertragsgerechte Beschäftigung

Rz. 7 Das Recht auf Beschäftigung richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Bedingungen. Diese vertraglich vereinbarten Bedingungen sind – ebenso wie bei der Ausübung des Weisungsrechts – die äußerste Grenze der Beschäftigung, die die Frau nach Ende des Beschäftigungsverbots auszuüben hat. Die Frau hat andererseits grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ihr eine and...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.5 Festsetzung durch den Arbeitgeber

Rz. 26 Unabhängig von der Geltendmachung durch den Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG verpflichtet, den Urlaub durch Festsetzung des Urlaubszeitraums zu gewähren. Mit der Freistellungserklärung als Leistungshandlung nach § 243 Abs. 2 BGB erfüllt der Arbeitgeber seine Pflicht zur Festsetzung. Rz. 27 Im Normalfall wurde seit der Entscheidung des BAG v...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.1 Grundsatz

Rz. 10 § 25 enthält kein Recht der Frau auf Zuweisung des bisherigen Arbeitsplatzes. Im Rahmen seines Weisungsrechtes kann der Arbeitgeber ihr unter Beachtung der gesetzlichen Grenzen des § 106 GewO einen anderen, der vertraglichen Vereinbarung entsprechenden Arbeitsplatz zuweisen.[1] Praxis-Beispiel Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes Frau F ist eingestellt als kaufmännisc...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Hauptberuflich tätige Übungsleiter

Tz. 15 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die Sozialversicherungspflicht der hauptberuflich tätigen Übungsleiter hängt vom Einzelfall ab. Vielfach haben Vereine bislang erreichen können, dass keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten waren, weil Selbstständigkeit vorlag. Die Rentenversicherungspflicht ist aber zu prüfen (s. § 2 Nr. 1 SGB VI). Verwenden Verbände und Vereine für ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 14 Zurverfügungstellung von betrieblichen Auskunftspersonen

Rz. 52 Der durch das BetrVG-Reformgesetz vom 23. Juli 2001 neu eingefügte § 80 Abs. 2 Satz. 3 BetrVG verpflichtet den Arbeitgeber, dem Betriebsrat sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftspersonen zur Verfügung zu stellen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung von Betriebsratsaufgaben erforderlich ist. Vor dem Hintergrund, dass der rasante technische und wirtschaftliche Wan...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Aufgabe des Betriebsrats im weitesten Sinn ist die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs gegenüber dem Arbeitgeber. Diese Aufgabe wird durch die einzelnen Vorschriften des BetrVG näher konkretisiert und hinsichtlich der einzelnen Aufgabenbereiche im Hinblick auf ihre Wahrnehmung jeweils in unterschiedlicher Weise ausgestaltet. Neben den Mitbestimmungs...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.3 Vertragsverhältnisse mit Dritten

Rz. 45 Durch das BetrVG-Reformgesetz vom 23. Juli 2001 wurde § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG insoweit ergänzt, als ausdrücklich klargestellt wird, dass Gegenstand der vom Arbeitgeber geschuldeten Unterrichtung des Betriebsrats auch die Beschäftigung von Personen ist, die in keinem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber (Betriebsinhaber) stehen. Das sind zum einen Arbeitnehmer eines and...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.3 Beginn und Ende der Wirksamkeit des Ergebnisabführungsvertrags

Rz. 332 Die steuerliche Anerkennung des Ergebnisabführungsvertrags erfordert, dass er handelsrechtlich wirksam geworden ist.[1] Ein handelsrechtlich unwirksamer, wenn auch tatsächlich durchgeführter Ergebnisabführungsvertrag hat steuerrechtlich grds. keine Wirkung. Der Ergebnisabführungsvertrag muss spätestens zum Ende des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft wirksam sein,...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Grundsätze von Recht und Billigkeit

Rz. 20 Von der Überwachungspflicht des Abs. 1 erfasst wird allgemein die Beachtung der Grundsätze von Recht und Billigkeit. Rz. 21 Unter den Grundsätzen des Rechts ist die gesamte geltende Rechtsordnung, zu der seit dem 18.8.2006 auch das AGG in der jeweils gültigen Fassung gehört, zu verstehen, wie sie das Arbeitsverhältnis gestaltet und auf dieses einwirkt.[1] Dazu gehören ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Adressaten

Rz. 90 Die Regelung richtet sich an Arbeitgeber und Betriebsrat. Der Arbeitgeber hat das Gebot der Förderung der Selbstständigkeit und Eigeninitiative insbesondere bei der Ausgestaltung der Arbeitsverträge, der Ausübung seines Direktionsrechts sowie bei Fragen der betrieblichen Organisation zu beachten.[1] Der Betriebsrat hat dieses Gebot bei der Wahrnehmung seiner Mitwirkun...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2.3 Verlangen (§ 7 Abs. 2 Satz 1)

Rz. 19 Eine stillende Frau muss den Freistellungsanspruch geltend machen – der Arbeitgeber weiß in der Regel ja gar nicht, ob und zu welchen Zeiten die Frau stillt. Dabei soll die Frau ihrem Arbeitgeber so früh wie möglich – etwa während der Schutzfristen oder der Elternzeit – allgemein mitteilen, dass sie stillt (§ 15 Abs. 1 Satz 2 MuSchG). Es genügt jede formlose Erklärung...mehr