Fachbeiträge & Kommentare zu Corporate Governance

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Verpflichtung, einen Prüfungsausschuss nach Abs. 2 einzurichten

Rz. 145 [Autor/Zitation] Unternehmen von öffentlichem Interesse ohne einen nach Zusammensetzung (Sachverstand; Sektorvertrautheit gem. § 100 Abs. 5 AktG) und Zuständigkeit (für Prüfungsaufgaben) adäquaten Aufsichts- oder Verwaltungsrat (Rz. 106) haben – von den Ausnahmen in Abs. 1 Satz 2 abgesehen – einen Prüfungsausschuss einzurichten, der sich insbes. mit den in § 107 Abs. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Generelle Anmerkungen

Rz. 96 [Autor/Zitation] Sofern keiner der drei Ausnahmetatbestände nach Abs. 1 Satz 2 vorliegt, erfasst § 324 KapGes. (und uU Gesellschaften anderer Rechtsformen (Rz. 74 ff.), die Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 316a Satz 2) sind (Rz. 87 ff.) und keinen Aufsichts- oder Verwaltungsrat haben, der die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG erfüllen muss (Abs. 1 Satz 1)....mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 1 Bedeutung der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards

Die ESRS sind ein zentraler Bestandteil der CSRD, die eine umfassendere und detailliertere Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte vorschreibt. Ziel ist es, eine größere Transparenz zu schaffen und Unternehmen dazu zu bewegen, ihre Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern. Der ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette – fokussiert sich speziell a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Bestätigungsvermerk bei Anwendung der IDW PS für KMU

Rz. 692 [Autor/Zitation] Mitte des Jahres 2021 startete das IAASB mit der Vorlage des Entwurfs eines Prüfungsstandards für wenig komplexe Einheiten eine Initiative, um die Anforderungen der ISA für die Prüfung von KMU skaliert darzustellen (vgl. IAASB, ISA for LCE, Exposure Draft, July 2021). Ende des Jahres 2021 legte das IDW mit der Veröffentlichung von zunächst acht Entwür...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Berufsgrundsätze deutscher Standardsetzer

Rz. 100 [Autor/Zitation] Als bedeutender deutscher Standardsetzer ist das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) zu nennen. Das IDW ist Gründungmitglied der IFAC (www.ifac.org/about-ifac/membership/members/institut-der-wirtschaftspr-fer [Abrufdatum 5.8.2025]). Gemäß Vereinssatzung (www.idw.de/IDW/UeberUns/Kurzportrait/Wichtige-Dokumente/Downloads/Down-Satzun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses

Rz. 391 [Autor/Zitation] § 324 selbst enthält nur rudimentäre Regelungen zur Einrichtung und Organisation des eigenständigen Prüfungsausschusses (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 94). Schon die Begründung des BilMoG empfiehlt daher den Gesellschaften, selbst diesbezügliche Bestimmungen in ihrer Satzung oder ihrem Gesellschaftsvertrag aufzustellen (Begr.RegE BilMoG, BT-D...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Verpflichteter Personenkreis (Abs. 1)

Rz. 17 [Autor/Zitation] Die besonderen Pflichten des § 323 legt das Gesetz demjenigen Personenkreis auf, der mit der Durchführung der Abschlussprüfung befass ist, nämlich dem Abschlussprüfer und Vertragspartner der prüfpflichtigen Gesellschaft selbst, den mit der Prüfung befassten Gehilfen und den bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertretern einer Prüfungsgesellschaft. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Clemm, Die Bedeutung des Bestätigungsvermerkes des Abschlußprüfers einer Aktiengesellschaft nach derzeitiger gesetzlicher Regelung und nach dem Verständnis der Allgemeinheit, WPg 1977, 145; Gramich, Die Strafvorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes, wistra 1987, 157; Marschdorf, Möglichkeiten, Aufgaben und Grenzen des Jahresabschlußprüfers zur Aufdeckung von Wirtschaftsstr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Angabe der angewendeten Prüfungsgrundsätze (Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1)

Rz. 152 [Autor/Zitation] Als anzuwendende Prüfungsgrundsätze sieht § 317 Abs. 5 die internationalen Prüfungsstandards (ISA) vor, allerdings erst, wenn diese von der Europäischen Kommission nach dem in Art. 26 Abs. 3 APrRL (2006/43/EG) beschriebenen Verfahren angenommen worden sind. Das ist gegenwärtig nicht der Fall. Der Anwendung der ISA als Mindestprüfungsstandards bei alle...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 340a Abs. 1 Halbs. 1 iVm. § 264 Abs. 1 Satz 3 definiert, nach welchen Regelungen Unternehmen, die vom Anwendungsbereich des § 340 erfasst sind (nachfolgend vereinfacht: Institute, vgl. § 340 Rz. 1, 81 ff.) Rechnung zu legen haben. Sie werden grds. rechtsformunabhängig als große KapGes. behandelt und sind somit rechnungslegungs- und prüfungspflichtig (...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (3) Europäische Aktiengesellschaft

Rz. 116 [Autor/Zitation] Die gesetzlichen Bestimmungen zur Corporate Governance einer Societas Europaea (SE) mit Sitz im Inland (§ 1 SEAG) sehen eine HV der Aktionäre (Art. 38 Buchst. a SE-VO) sowie – entsprechend der in der Satzung gewählten Form – über ein dualistisches oder monistisches Führungssystem (Art. 38 Buchst. b SE-VO). Beim dualistischen Modell, das im Kern der Ve...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Fachqualifikation: Begriff Rechnungsleger

Rz. 52 [Autor/Zitation] Die Vorstellung der Legislative über die fachliche Kompetenz der "Rechnungsleger" ergibt sich aus der Gesetzesbegründung: "Rechnungsleger sind dabei alle Personen, die als Diplom-Kaufmann bzw. Kauffrau, Diplom-Volkswirt oder mit entsprechender Qualifikation die Handelsbücher oder die sonstigen in § 257 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Unterlagen für Kapitalge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Offenlegungsumfang

Rz. 6 [Autor/Zitation] § 341l Satz 1 definiert durch den Verweis auf die allgemeinen Vorschriften der § 325 Abs. 2-5, §§ 328, 329 Abs. 1 HGB den Umfang der rechtsformunabhängig von Versicherungen offenzulegenden Unterlagen. Demnach sind für den Einzelabschluss der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang einschließlich des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Umfang des Informationsrechts (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 429 [Autor/Zitation] Der Umfang des Informationsrechts nach Abs. 3 Satz 1 wird durch die zugrunde liegende Aufgabenstellung gem. Art. 27 Abs. 1 Buchst. c APrVO (EU) 537/2014 begrenzt (Bormann in BeckOGK HGB, § 324 Rz. 124, 126 [10/2023]; Schüppen in Heidel/Schall4, § 324 HGB Rz. 31; Habersack in Großkomm. HGB6, § 324 Rz. 30), die ihrerseits (nur) zur regelmäßigen Überwach...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (4) Ausschluss des Ausschussvorsitzenden von der Geschäftsführung (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 186 [Autor/Zitation] Die Unabhängigkeit des Ausschussvorsitzenden wird von § 324 – teils explizit und teils implizit – an zwei Stellen angesprochen. Entsprechend Art. 39 Abs. 1 UAbs. 4 APrRL 2006/43/EG idF der APrÄRL 2014/56/EU bestimmt Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 zum einen ausdrücklich, dass der Vorsitzende unabhängig sein muss. Zum anderen legt Abs. 2 Satz 3 fest, dass der V...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Gegenstand und Maßstäbe der Überwachung

Rz. 229 [Autor/Zitation] § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AktG-E setzt in knappen Worten Art. 39 Abs. 6 Buchst. b APrRL 2006/43/EG idF CSRD (EU) 2022/2464 um. Nach dieser gemeinschaftsrechtlichen Vorgabe gehört es (künftig) zu den Aufgaben des (regulären) Prüfungsausschusses, den Rechnungslegungsprozess und ggf. den Nachhaltigkeitsberichterstattungsprozess, einschließlich des Prozes...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Beispiele aus der Abschlussprüfungspraxis

Rz. 421 [Autor/Zitation] Beispiele für Einschränkungen des Prüfungsurteils zum Lage- bzw. Konzernlagebericht, weil dieser nicht in allen wesentlichen Belangen den für seine Aufstellung geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht bzw. nicht insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage des jeweiligen Unternehmens oder Konzerns vermittelt (vgl. IDW PS 350 nF Rz. A111 f.; IDW PS 4...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Keine oder unzureichende Einrichtung eines Prüfungsausschusses

Rz. 402 [Autor/Zitation] Sanktionen können sowohl bei Rechtsverstößen auf der organisatorischen Ebene der Einrichtung eines Prüfungsausschusses als auch bei der Aufgabenerfüllung durch die Ausschussmitglieder (Rz. 411 ff.) eingreifen. Neben den juristischen Folgen von Sorgfaltspflichtverletzungen, Ordnungswidrigkeiten und strafbewehrtem Verhalten können auch andere Konsequenz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. (Kredit-)Institute (Abs. 1)

Rz. 23 [Autor/Zitation] Gemäß § 340l Abs. 1 Satz 1 iVm. § 340 Abs. 4 bis 5 haben Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierinstitute sowie Zahlungs- und E-Geldinstitute den JA und den Lagebericht sowie den KA und den Konzernlagebericht und die anderen in § 325 Abs. 1 aufgeführten Unterlagen nach den dort genannten Vorschriften (§§ 325 Abs. 1 Satz 2 Abs. 1a bi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 3.7 Diversity-Bericht

Rz. 12 Ab dem Geschäftsjahr 2017 erfolgt für bestimmte börsennotierte Unternehmen (s. Rz. 6) eine Ausweitung der Erklärung der Unternehmensführung um weitere Diversitätsangaben.[1] Konkret handelt es sich über die bereits gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen zur Frauenquote hinaus um eine Beschreibung des Diversitätskonzepts, das im Hinblick auf die Zusammensetzu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Größe des Prüfungsausschusses

Rz. 156 [Autor/Zitation] Zur Anzahl der Mitglieder des Prüfungsausschusses finden sich weder in § 324 noch in dem zugrunde liegenden Unionsrecht konkrete Vorgaben (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 94; Schüppen in Heidel/Schall4, § 324 HGB Rz. 13; Ebke in MünchKomm. HGB5, § 324 Rz. 15; Bormann in BeckOGK HGB, § 324 Rz. 34 [10/2023]; Staake in HKMS3, § 324 HGB Rz. 41). We...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Unrichtige Wiedergabe im Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung bzw. im gesonderten nichtfinanziellen Bericht sowie in der Erklärung zur Unternehmensführung

Rz. 122 [Autor/Zitation] Alle KapGes. und KapCoGes., die keine kleinen KapGes. nach § 264 Abs. 1 sind, haben neben dem JA einen Lagebericht zu erstellen und offenzulegen (zu weiteren verpflichteten Unternehmen vgl. Kleindieck in BeckOGK HGB, § 289 Rz. 19 ff. [6/2022]). Der Zweck des Lageberichts sollte nicht – wie verbreitet in der Literatur zu lesen – vornehmlich als Ergänzu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Rechtsfolgen bei Unterbleiben der Pflichtprüfung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 104 [Autor/Zitation] Anders als der JA bedarf ein Konzernabschluss mangels Ergebnisverwendungsgrundlage oder anderer an ihn knüpfender Rechtsfolgen (vgl. BT-Drucks. 14/8769, 22) keiner Feststellung, weswegen § 316 in seinem Abs. 2 nicht auf seinen Abs. 1 Satz 2 verweist, auch nicht auf dessen sinngemäße Anwendung. Der Konzernabschluss ist auch ohne Feststellung existent u...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (a) Qualität der Abschlussprüfung

Rz. 326 [Autor/Zitation] Die Überwachung der Qualität der Abschlussprüfung ist erstmals durch das FISG in den Aufgabenkatalog des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG eingefügt worden. Nach der Regierungsbegründung wird mit dieser Ergänzung im Einklang mit Art. 39 Abs. 6 Buchst. d APrRL 2006/43/EG idF der APrÄRL 2014/56/EU klargestellt, dass die Überwachung der Abschlussprüfung die Prüfu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Arten von Hinweisen: Hervorhebung eines Sachverhalts und sonstiger Sachverhalt

Rz. 349 [Autor/Zitation] Mit ergänzenden Hinweisen im Bestätigungsvermerk können Abschlussprüfer die Adressaten aufmerksam machen auf einen oder mehrere im Prüfungsgegenstand zutreffend dargestellte oder angegebene Sachverhalte, die nach ihrer Beurteilung für dessen Verständnis von grundlegender Bedeutung sind oder auf einen oder mehrere nicht in der Rechnungslegung abgebilde...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Vorwegexemplare

Rz. 208 [Autor/Zitation] Üblicherweise wird dem geprüften Unternehmen vor der endgültigen Berichtsausfertigung ein Entwurf des Prüfungsberichts in einem oder mehreren Exemplaren (sog. Vorwegexemplaren) zur Durchsicht zur Verfügung gestellt. Hiergegen könnte eingewendet werden, dass die Überlassung des Vorwegexemplars zu einer Art Vorzensur durch das geprüfte Unternehmen führe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Gloeckner, Die zivilrechtliche Haftung des Wirtschaftsprüfers, 1967 (zitiert "Haftung"); Schulze-Osterloh, Zur öffentlichen Funktion des Abschlußprüfers, ZGR 1976, 411; Forster, Die Praxis der Zusätze zum Bestätigungsvermerk, WPg 1980, 573; Leffson, Der Einfluß einer erkennbaren Gefährdung der Unternehmung auf die Aussagen im Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk, WPg 1980...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Gegenstand und Zusammenhang der Führungssysteme

Rz. 254 [Autor/Zitation] Mit dem Verweis auf § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AktG-E ordnet Abs. 1 Satz 1 dem Prüfungsausschuss ferner die Aufgabe zu, sich mit dem Kerngerüst der unternehmerischen Managementsysteme aus internem Kontrollsystem (IKS), Risikomanagementsystem (RMS) und internem Revisionssystem (IRS) zu befassen. Hinzu kommt das gesetzlich nicht explizit angesprochene, n...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Organisation des Nachhaltig... / 12.5 Governance, Risiko und Compliance

Unternehmen müssen inmitten von Ungewissheit und Veränderungen die Aufrechterhaltung des eigenen Betriebes sicherstellen. Um dies zu gewährleisten, muss zum einen der Governance-Rahmen verbessert werden, also die wichtigsten Akteure, Rollen und Zuständigkeiten, delegierte Befugnisse, Entscheidungsstrukturen und -abläufe festgelegt werden. Zum anderen ist es essenziell, ESG-b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsziele in der... / 6 Literaturverzeichnis

Alter, Strategisches Controlling, 3. Aufl., 2023. Apitz et al., Nachhaltigkeitsorientiertes Investitionscontrolling, in: Controlling, 35. Jg., Heft 1, 2023, S. 20-27. Arbeitskreis "Corporate Governance Reporting" der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. (2025), Nichtumsetzung der CSRD zum 31.12.2024: Konsequenzen für die Tätigkeit des Aufsichtsrats, in: DB, 78...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsziele in der... / 1 Nachhaltigkeitszielbezogene Berichterstattung nach CSRD

Um die externe Berichterstattung über Nachhaltigkeit (in den Dimensionen Ökologie, Soziales und Governance) zu standardisieren und zu verbessern, hat die EU 2022 die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet. Allerdings ist die Überführung in deutsches Recht infolge des Zerbrechens der "Ampel-Koalition" unterblieben. Damit sind in Deutschland die Vors...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Rechtsfolgen der Größenklassen für Jahresabschluss, Lagebericht, Abschlussprüfung und Corporate Governance

Rz. 41 [Autor/Zitation] Aus der Funktion der Finanzberichterstattung von Unternehmen im Rahmen des Interessenschutzes für Kapitalgeber und des Funktionenschutzes für den Kapitalmarkt ergeben sich größenabhängige Pflichten in Bezug auf den Umfang der Berichtspflichten, die Art und den Umfang von Publizitätspflichten einschließlich Publizitätsmedien (Handelsregister, ad-hoc-Beric...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Lentfer/Weber, Das Corporate Governance Statement als neues Publizitätsinstrument, DB 2006, 2357; Bischof/Selch, Neuerungen für den Lagebericht nach dem Regierungsentwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), WPg 2008, 1021; Kuthe/Geiser, Die neue Corporate Governance Erklärung – Neuerung des BilMoG in § 289a HGB-RE, NZG 2008, 172; Böcking/Eibelshäuser, Die Erk...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Entsprechenserklärung iSv. § 161 AktG (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 66 [Autor/Zitation] Eine Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG muss eine börsennotierte AG, KGaA und SE sowie (andere) kapitalmarktorientierte AG, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handeln an einem organisierten Markt ausgegeben hat und deren ausgegebene Aktien auf eigene Veranlassung über ein multilaterales Handelssystem ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Die Einführung der Erklärung zur Unternehmensführung war Teil des Aktionsplans der Europäischen Kommission, der Maßnahmen zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts und zur Verbesserung der Corporate Governance in der EU forcierte. Ziel war es, die Offenlegung im Bereich Unternehmensführungspraktiken zu verbessern, mehr Transparenz zu schaffen und die E...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 6 [Autor/Zitation] § 289f regelt die Informationspflichten von bestimmten Gesellschaften (Abs. 1 und 3) in Bezug auf ihre Corporate Governance (Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3), Organvergütung (Abs. 2 Nr. 1a) und Diversität leitender bzw. überwachender Organe (Abs. 2 Nr. 4, 5, 5a und 6). Rz. 7 [Autor/Zitation] Die Informationen sind als "Erklärung zur Unternehmensführung" in einem ge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Überblick und Einordnung

Rz. 61 [Autor/Zitation] Die Inhalte über die Erklärung zur Unternehmensführung werden in Abs. 2 konkretisiert. Bei den Inhalten ist eine Dreiteilung erkennbar: Corporate-Governance-Informationen in Nr. 1, 2 und 3; Informationen zur Organvergütung in Nr. 1a; Informationen zur Diversität in Nr. 4, 5, 5a und 6. Rz. 62 [Autor/Zitation] Mit den Berichtsinhalten der Erklärung zur Untern...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die in §§ 264 ff. normierten Pflichten bezüglich Rechnungslegung, Lagebericht und Corporate Governance Normen, insbes. bezüglich Prüfung und Offenlegung, gelten grds. für alle KapGes. (lex generalis). Sie stellen einen Kompromiss dar zwischen den Informationsanforderungen der (Eigen- und Fremd-)Kapitalgeber sowie weiterer Stakeholder-Gruppen einerseits ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Moxter, Die Jahresabschlußaufgaben nach der EG-Bilanzrichtlinie – Zur Auslegung von Art 2 EG-Bilanzrichtlinie, AG 1979, 141; Kuhn, Die Berichterstattung über Forschung und Entwicklung im Lagebericht, DStR 1993, 491; Fey, Die Angabe bestehender Zweigniederlassungen im Lagebericht nach § 289 Abs. 2 Nr. 4 HGB, DB 1994, 485; Veit, Funktion und Aufbau des Berichts zu Zweigniederl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Unternehmensführungspraktiken (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 82 [Autor/Zitation] Die Erklärung zur Unternehmensführung nach Abs. 2 Nr. 2 zu den Unternehmensführungspraktiken verweist nicht – wie beim Corporate Governance Kodex (Nr. 1) oder bei der Organvergütung (Nr. 1a) – auf bestehende Erklärungs- und Offenlegungspflichten im Aktienrecht. Der Kreis der verpflichteten Unternehmen wird nach den Vorschriften des Abs. 1 bestimmt und ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XIX. Angabe der Erklärung nach § 161 AktG (Nr. 16)

Rz. 291 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht wurde durch das TransPuG eingeführt und im Zuge des BilMoG neu gefasst. Nr. 16 diente ursprünglich der Umsetzung von Art. 46a der mittlerweile abgelösten 4. EG-RL idF der Abänderungs-RL (2006/46/EG) (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 39). Der Anwendungsbereich von Nr. 16 bestimmt sich nach dem Anwendungsbereich von § 289f...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeitsstrategie (E... / 4.1 Der Purpose im ESG-Kontext – Ein starkes ‚WARUM?‘ für die Resilienz des Unternehmens

Der (Corporate-)Purpose beschreibt den eigentlichen übergeordneten Unternehmenszweck und -sinn, welchen ein Unternehmen verfolgt – also das "Warum ist unser Unternehmen wichtig – was ist der SINN?". Diese Fragestellung nach dem "Warum?" wird so oft wiederholt, bis man im eigentlichen Kern und Sinn des Unternehmens angekommen ist. Für die Nachhaltigkeit bzw. für ESG ergeben s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Erklärendes Organ

Rz. 48 [Autor/Zitation] Die Kompetenz zur Abgabe der Erklärung zur Unternehmensführung ist in § 289f nicht ausdrücklich geregelt. Die Erklärungspflicht ist der Gesellschaft zugeschrieben. Für diese handelt das vertretungsberechtigte Organ, also der Vorstand (§§ 76, 78 AktG). Dementsprechend ist die Erklärung de lege lata vom Vorstand abzugeben, (vgl. Kajüter in MünchKomm. HGB...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Schäfer, Wichtige Links für Rechnungswesenpraktiker – online-Fachinfos zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, BC 2009, 265; Zwirner/Künkele, Kein Raum für die Anwendung der IFRS für SMEs in Deutschland, IRZ 2009, 463; Zwirner/Froschhammer, Geplante Reform der EU-Bilanz- und Konzernbilanzrichtlinie sowie Inkrafttreten der Micro-Richtlinie: erste Praxishinweise, BC 2012, 264; ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 12 [Autor/Zitation] Für Personengesellschaften mit Ausnahme der KapCoGes. gibt es keine größenabhängigen Erleichterungen für die Rechnungslegung, den Lagebericht und die Corporate Governance. Personen- und Kapitalgesellschaften, welche unter die Größenmerkmale des Publizitätsgesetzes (§ 1 PublG) fallen, haben unabhängig von ihrer Rechtsform und den Größenmerkmalen des § 26...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht wurde durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) eingeführt und war erstmals für nach dem 31.12.2008 begonnene GJ anzuwenden (Art. 66 Abs. 2 EGHGB). Sie enthielt zunächst nur die bereits damals in § 289a HGB aF und auch heute in Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 enthaltenen Regelungen (vgl....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Diversitätskonzept und dessen Umsetzung (Abs. 2 Nr. 6)

Rz. 130 [Autor/Zitation] Nach § 289f Abs. 2 Nr. 6 müssen börsennotierte AG, KGaA und Europäische Aktiengesellschaften (SE), die gem. § 267 Abs. 3 Satz 1 als "groß" gelten, Angaben zum Diversitätskonzept für ihre Leitungs- und Überwachungsorgane machen. Auf diese Weise soll die Vielfalt erhöht werden, um durch ein Überwinden von Gruppendenken die Corporate Governance zu verbes...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Angaben nach HGB und EGHGB

Rz. 54 [Autor/Zitation] Folgende Pflichtangaben sind, sofern berichtspflichtige Sachverhalte vorliegen, in jedem JA zu machen:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gesetzliche Rücklage bei AG/SE und KGaA als Teil des Reservefonds

Rz. 273 [Autor/Zitation] AG/SE und KGaA müssen gem. § 150 Abs. 1 AktG eine gesetzliche Rücklage bilden (nicht jedoch die REIT AG, § 13 Abs. 1 Satz 2 REITG). Sie ist mit dem zwanzigsten Teil des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses zu dotieren, bis sie zusammen mit den Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 (die in Nr. 4 genannte Rückl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Der Anhang ist gem. § 264 Abs. 1 Satz 1 notwendiger Teil des JA einer KapGes. (vgl. zu Erleichterungen Rz. 15 ff.). Da bei KapGes. der Anhang Teil des JA ist, unterliegt er nach § 316 der Prüfungspflicht durch den Abschlussprüfer. Dies gilt zunächst für die Pflichtangaben nach §§ 284, 285 und nach den sonstigen, im HGB oder den Spezialgesetzen (zB AktG,...mehr